Norbert Leygraf und Sven Kutscher

- Das Essener Psycho-Duo beteiligt sich am Völkermord -
(Kirche zum Mitreden, 03.05.2004)

Einträge auf der KzM-Startseite

08.04.2004: Fax an OLG Köln u.a.:
Heute erhielt ich folgende Mitteilung vom LGB, datiert auf 05.04.2004:
"In der Vollstreckungssache [...] wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 09.03.2004 aufgehoben. Gründe Auf Gläubigerseite erfolgte eine unrichtige Rubrumsbezeichnung. Anstelle des Gläubigers - Vorsitzender des Prozeßgerichts gem. Rdnr. 23 zu § 890 ZPO, Kommentar Zöller, 24. Auflage - hätte das Land Nordrhein-Westfalen - vertreten durch den Präsidenten des Landgerichts Bonn - als richtiger Gläubiger bezeichnet werde[n] müssen. Mauel Rechtspflegerin"
1. Dass ausgerechnet der heutige Tag, i.e. der Gründonnerstag, als Zustelldatum festgelegt wurde, steht in einer langer Tradition der Völkermörder, die z.B. als Datum meiner "Verurteilung" das Herz-Jesu-Fest bestimmt haben (s. herzjesu.htm). Diese dermaßen dick aufgetragene Symbolik passt zu der These, dass es sich bei den "Richtern" um Geistesgestörte handelt, deren skrupelloser Hass gegen die Kirche direkt diabolisch inspiriert ist.
2. Nach all den bei KzM schon aufgezeigten schweren Fehlern im Treiben des LGB bestätigt diese "unrichtige Rubrumsbezeichnung" in besonderer Weise, dass die Bonner Völkermörder ganz von der Ideologie der Nazis besessen sind. Bereits den Nazis galten die Priester als "Auswurf" (s. lenz_004.htm). Nur so ist es nachvollziehbar, dass die Bonner Völkermörder jahrelang lustig auf mich einprügeln, ohne sich auch nur im geringsten an irgendwelchen Rechtsgrundsätzen zu stören.
3. Der "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" vom 09.03.2004 war bereits im Vorhinein durch den "Beschluss" vom 10.02.2004, dass ich erst durch die Psycho-Mangel gedreht werden sollte, als unrechtmäßig erwiesen. Nun ist dieser - insofern bereits doppelt und jetzt offiziell dreifach illegale - "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" zwar laut Papier "aufgehoben", aber faktisch noch immer in Kraft, denn weder wurde die Kontosperrung aufgehoben noch das mir bereits gestohlene Geld erstattet. Auch das spricht für enorme psychische Störungen der Bonner Völkermörder.
4. Indem nun das Land NRW zum unmittelbaren Räuber meines Geldes erklärt wurde, sind sämtliche KzM-Feststellungen bzgl. des LGB mutatis mutandis uneingeschränkt auf Steinbrück und seine Komplizen zu übertragen. Die NRW-Crew kann sich jetzt noch nicht einmal mehr hinter der Lüge verstecken, sie müsse die "Justiz" ungehindert walten lassen, denn schließlich ist bei naturrechtswidrigen Anordnungen und Handlungen des Staates grundsätzlich jeder zum Widerstand, ggf. auch aktiver Art, berechtigt. Die staatliche Obrigkeit aber ist dazu verpflichtet, aktiv dafür zu sorgen, dass niemals eine Gewalt, noch nicht einmal eine staatliche, den vom göttlichen Recht vorgegebenen Rahmen überschreitet, d.h. sie dürfte überhaupt nicht dem Nichtstun frönen. Und die NRW-Crew war jederzeit vollständig über das Bonner Justizverbrechen informiert.
5. Als direkte Nutznießerin ist die NRW-Crew auch direkte Verbrecherin. Sie hat sich sämtliche Rechtsbrüche und Lügen, die seitens des LGB gegen mich unternommen worden sind, vollständig zueigen gemacht. Sie lebt ausdrücklich für Hitlers Endlösung: "Ich will die katholische Kirche zertreten wie eine Kröte!"
Das OLG Köln hat also bei seinem Verfahren gegen das LGB sich nun auch direkt um die NRW-Crew zu kümmern, wobei sie das NRW-Verfahren nach begründeter Maßgabe delegieren kann. Der guten Ordnung halber wird auch der Deutsche Bundestag direkt informiert, damit er die notwendigen Schritte im NRW-Fall unverzüglich einleiten kann. Schließlich bestätige ich, dass meine Bereitschaft, dem katholischen Glaubensbekenntnis bis zum Tod treu zu bleiben, weiterhin besteht; daran ändert auch die Tatsache nichts, dass heute Gründonnerstag ist, wo schon so mancher in der Christustreue schwach wurde. Hinweis: Die Strafanzeige gegen die Völkermordorganisation "Landgericht Bonn" kann jeder unterstützen, s. muster02.htm.

19.04.2004: Am 15.04.2004 hatten wir im Gästebuch des Landkreises Wittmund eingetragen: "Zu dem KzM-Text über euro-antimobbing.org bitte ich um eine Stellungnahme seitens des Landkreises Wittmund: http://www.kirchenlehre.de/psycho03.htm"
Heute kam die "Antwort": Unser Eintrag wurde völlig kommentarlos gelöscht, d.h. es gab weder im Gästebuch noch per e-mail irgend eine Bemerkung; euro-antimobbing.org ist weiterhin gesperrt.

21.04.2004: Norbert Leygraf und Sven Kutscher haben uns heute (per Einschreiben mit Rückschein!) folgendes Schreiben zukommen lassen:


INSTITUT FÜR FORENSISCHE PSYCHIATRIE der Universität - Gesamthochschule Essen, Postanschrift:  Postfach 103 043, 45030 Essen, Rheinische Kliniken Essen, Lieferanschrift: Virchowstr. 174, 45147 Essen, Dir.: Norbert Leygraf, Tel.: 0201 - 7227 101, Fax: 0201 - 7227 105
Sehr geehrter Herr L., mit Datum vom 16.03.2004 bin ich vom Landgericht Bonn beauftragt worden, Sie gutachterlich zu untersuchen. Daher bitte ich Sie, sich am Montag, dem 03. Mai 2004, um 12.00 Uhr, im Institut für Forensische Psychiatrie, Virchowstr. 180 (kleiner weißer Bungalow) vorzustellen. Ich bitte um eine kurze telefonische Bestätigung, Tel. 0201/7227-101, dass Sie diesen Termin wahrnehmen werden. Eine Wegbeschreibung ist als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
N. Leygraf / S. Kutscher

Zum einen lässt diese Tatsache einmal mehr auf schwere Geistestörungen der Bonner "Richter" schließen, die zwar "beschlossen" haben, vor dem "Gutachten" NICHTS zu pfänden ("Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom 03.12.2003 soll zum Schutz des Vollstreckungsschuldners erst dann fortgesetzt werden, wenn seine Prozessfähigkeit festgestellt ist. Landgericht Bonn, 10. Zivilkammer Bonn, den 10.02.2004 Wucherpfennig Beumers Dr. Stollenwerk"), aber trotzdem einen "Pfändungsbeschluss" nach dem anderen auf den Markt werfen - als weiteren Beleg für ihren hysterischen Amoklauf sogar gerne auch in illegaler Form (s. Eintrag v. 08.04.2004). Zum anderen schließt diese Kumpanei zwischen der "Forensik" und der "Justiz" Vertrauen in die Urteilsfähigkeit / Wahrheitstreue von Leygraf und Kutscher aus, weil diese "Sachverständigen" das notorisch illegale Treiben nach Kräften unterstützen. Hinweis: Psychiatrieverschleppung kann in Deutschland ohne jede "richterliche Genehmigung" 48 Stunden und mit "richterlicher Genehmigung" unendlich dauern. Hinweis: Den "Doktortitel" von Martin Peveling hat uns bis heute niemand als legal bewiesen.
 

Irrenhaus "Landgericht Bonn"

Das Ausmaß des Wahnsinns, der beim LGB herrscht, ist zugegebenermaßen nicht leicht zu überschauen. So sehr die "Richter" auch ihrem Amoklauf gegen das Christentum frönen, so symptomatisch ist ihr Gestrampele für die Terrorrepublik Deutschland.
Wegen unseres Schwerpunktthemas Revisionismus muss man die praktische Bedeutung der NRW-Diktatur bzgl. der katholisch-Domains ganz besonders mit Hinsicht auf die Holocaust-Mythos-Thematik beachten: In den katholisch-Prozessen hat der Staat nicht nur dafür gesorgt, dass unter der Überschrift "katholisch" statt päpstlicher Enzykliken nun Lesbenpornos und direkte Blasphemie verbreitet werden. Woher das LGB dieses Recht hat, obwohl ihm dieses Recht schon vom Naturrecht verwehrt und sogar vom Kirchenrecht ausdrücklich abgesprochen ist, darüber verweigern unsere sämtlichen Gegner hartnäckig jegliche Auskunft. Der Staat hat obendrein auch noch - vermeintlich letztverbindlich - entschieden, dass wir nicht erwähnen dürfen, dass KzM die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de ist. Das bedeutet: Deutschland verbietet die Verbreitung der eindeutig bewiesenen und für jeden jederzeit nachprüfbaren Wahrheit! Wer die Wahrheit verbreitet, ist gem. deutschem "Recht" ein Krimineller. Schließlich ist unsere Verurteilung ja nur deswegen zustandegekommen, weil KzM die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de ist. Einen klareren Beweis für die Richtigkeit der mit unendlicher Kerkerhaft strafbewehrten Wahrheit braucht man nicht. Was folgt daraus praktisch für die "Revisionisten" wie z.B. Germar Rudolf? Nun, sie haben damit einen unumstößlichen Beweis in der Hand, dass eine für jeden ersichtliche Wahrheit nicht verbreitet werden darf. Um wieviel mehr können die Revisionisten nun für sich in Anspruch nehmen, Opfer eines politischen Terrors zu sein, bei dem die Bekanntmachung "unerwünschter Wahrheiten" vom deutschen Staat kriminalisiert wird. Als ganz besonderes Bonbon schaue man auf die "Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa": Dort wird von den Volksverträtern gelogen, dass sich die Balken biegen, und wehe dem, der gegen diese aus Lügen und Terror zusammengestrickte Diktatur noch seine kritische Stimme erhebt!

Und nicht vergessen: Die Bonner "Richter" haben dieses "Sachverständigen-Gutachten" quasi als (wohl nur sehr relative, im Endeffekt bedeutungslose) conditio sine qua non für unsere "Bestrafung" "beschlossen", pfänden aber bereits wie besessen an unserem letzen Rest von Eigentum herum, bis wir völlig mittellos sind; eine Grenze, etwa die Gewährung des Lebensnotwendigen, respektieren die Richter nicht, immerhin kennen sie ja noch nicht einmal die formellen Bestimmungen für einen "Pfändungsbeschluss". Gäbe es nicht einige Menschen, die noch auf unserer Seite stehen, wären wir wohl schon als Bettler in der Gosse gelandet, d.h. faktisch wird Sippenhaft betrieben. Einen anderen Sinn als eben unsere öffentliche Diffamierung kann dieses "beschlossene" "Gutachten" also gar nicht haben, jedenfalls hat es ganz eindeutig nicht den Sinn, den es laut "Beschluss" ganz eindeutig hat. Das LGB - ein totales Irrenhaus!
 

Schlussfolgerungen bzgl. des Psycho-Duos

Das Psycho-Duo Leygraf / Kutschke ignoriert den Wahnsinn des LGB vollkommen. Es ignoriert die Nichtzuständigkeit des LGB vollkommen. Es ignoriert sogar unsere Priesterweihe vollkommen und nimmt es sich heraus, uns mit der laikalen Anrede anzupöbeln. Das Psycho-Duo hält es also noch nicht einmal für notwendig, die elemantarsten Prinzipien der grundlegendsten Anstandsregeln zu beachten. Seine geballte Ignoranz lässt bereits auf schwere psychische Störungen des Psycho-Duos schließen, aber was dem ganzen noch die Krone aufzusetzt, ist die Beantwortung der Fragen, mit denen sich die "Gutachter" als zuverlässig beweisen müssen; die fünf ersten lauten:
1. Wird bei der Erbsünde etwas vererbt?
2. Ist die Auferstehung Christi ein historisches Ereignis?
3. Sind akatholische Gemeinschaften Wege des Heiles?
4. Beten Christen und Muslime denselben Gott an?
5. Können Dogmen durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig sein?

Wie hat sich also das Essener Psycho-Duo profiliert? Erwartungsgemäß mit hartnäckiger Ignoranz, die sich in totaler Nichtbeachtung der Fragen äußerte. Angesichts der klaren kirchlichen Lehre zur "Psychiatrie" wäre es schon frevelhaft, das Psycho-Duo überhaupt für "Sachverständige" zu halten. Es ist offensichtlich absolut ausgeschlossen, dass das Essener Psycho-Duo als verlässliche "Gutachter" in Frage kommt. Die beiden können sich maximal darauf berufen, dass der Dizzy Satellite und der FireDancer uns als psychisch gestört diffamieren und dass eine verhältnismäßig große Experten-Crew beschlossen hatte, dass unsere intellektuellen Fähigkeiten maximal für einen Hauptschulbesuch reichen. Wir hingegen meinen: Auch eine verhältnismäßig große Gruppe von Anschuldigern reicht noch nicht aus, Unwahrheit zur Wahrheit zu machen, s. auch Joh 7,19f: Auf die Frage Jesu: "Warum trachtet ihr mir nach dem Leben?", antworteten die Juden: "Du bist besessen. Wer trachtet dir nach dem Leben?" Die Frage Jesu war aber keineswegs unberechtigt und erst recht nicht Zeichen von "Besessenheit" / geistiger Störung, wie der Gottesmord der Juden klar beweist. Dass das Psycho-Duo sich nur auf ein paar "Zeugen" "berufen" kann, die allesamt nicht wirklich als vertrauenswürdig gelten, macht seine Situation auch nicht besser.
Wegen dieser offenkundig freiwilligen und bewussten Mitwirkung des Psycho-Duos am Völkermord haben wir heute bei der Staatsanwaltschaft Essen mit Verweis auf diesen Text Strafanzeige und Strafantrag gegen Leygraf und Kutschke erstattet. Das Verbrechen, dass uns die Bonner "Richter" schon als geistig komplett unzurechnungsfähig vorverurteilt haben, gewinnt durch die Mitwirkung des Essener Psycho-Duos an Schwere. Stattt anhand der Unterlagen die Feststellung zu bekennen, dass das Verfahren gegen uns komplett illegal und die Vorverurteilung durch das LGB Zeichen diabolischen Irrsinns der "Justiz" ist, bewirkt das Duo freiwillig und absichtlich, dass die Vorverurteilung als als begründeter Anlass für eine "rechtmäßige" "Untersuchung" unseres Geisteszustandes erscheint. Der bereits jetzt durch die Völkermörder angerichtete Schaden, der letztlich die Glaubwürdigkeit der katholischen Lehre bekämpft, wäre noch nicht einmal durch Widerruf resp. durch ein "entlastendes" "Gutachten" seitens der Verbrecher wiedergutzumachen und verlangt nach einer erheblichen Strafe für die Verbrecher.
 

Bonus 1: Verbrechen "Psychiatrie"

Bei dieser Gelegenheit erinnern wir noch einmal an die "Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V." [GEP], Gemeinnützige Körperschaft - als Deutsche Vereinigung gegen Politischen Mißbrauch der Psychiatrie [DVpMP] 1977 mitbegründet von Walter Ritter von Baeyer [†]. ord. Professor für Psychiatrie und Heurologie der Universität Heidelberg [1955 - 1972], Vizepräsident des Weltverbandes für Psychiatrie [1966 - 1971]. Hier zwei Ausschnitte aus dem Rundbrief 1/88 (Mai 1988) zum Thema: Was die "Psychiatrie" zu leisten vermag:
Walter Ritter von Baeyer, ...für die Opfer solcher Manipulationen eintreten!, (Vortrag an der Psychiatrischen Universitäts-Klinik München am 12.07.1962:
"Zu den Argumenten, die gegen eine Glaubwürdigkeit und für einen geradezu schamlosen Opportunismus jener sprechen, die das Vorgehen gegen menschenrechtlich oder religiös motivierte Dissidenten mit falsch angebrachten psychiatrischen Methoden betreiben oder rechtfertigen, gehört auch... die Gepflogenheit der~/ betreffenden Psychiater, den ihrer Verantwortung anvertrauten, angeblich psychosekranken Leuten nahezulegen, ihre abweichenden Ansichten und Absichten zu widerrufen, was die Vorbedingung für die Entlassung aus psychiatrischer Internierung wäre. Auch Korjagin bestätigte in seinem LANcET-Artikel (s. RB 2/84 - FW) derartig erpresserische Manipulationen. Alle die von ihm untersuchten Patienten sprechen von Bestrafung durch sog. Behandlung, von Drohungen und Versuchen, die Leute zu zwingen, ihre Überzeugungen und Ansichten zu widerrufen. Dies sei die Art und Weise, in der Dissidenten in psychiatrischen Spitälern behandelt würden, besonders in gerichtsmedizinischen Sonderanstalten. Vergleiche dazu die von Alexander Podrabinek verfaßte Schrift "STRAFMEDIZIN", deutscher Auszug durch Amnesty International und DVpMP."

Franz Ludwig Graf Stauffenberg, Politische Psychiatrie - Die Sedierung des Geistes, Vortrag auf der Tagung "Psychiatrie und Glasnost" für die Europäische Konferenz für Menschenrechte und Selbstbestimmung e.V. (EKMS):
"Die Einweisung des Unbelehrbaren in den Krankenstand trifft ihn und seine Sache tief. Die Methode des weißen Kittels ist äußerlich, körperlich sanfter, scheint also humaner als die Peitsche oder der Stiefel oder die Gaskammer. Aber sie zielt und trifft die Würde des Opfers. Sie knüppelt die Argumente nicht nieder, sie schließt sie nicht ab in KZs oder Gulags, widerlegt sie auch nicht. Sie entmündigt den Widerspruch. Sie entmündigt ihn - nicht in seinem Inhalt, sondern in seiner Entstehung. Und sie liefert mit dem Opfer auch sein Wort - machen wir uns da nichts vor: auch in unserer aufgeklärten Gesellschaft - der Lächerlichkeit und einem entwürdigenden Mitleid aus. Der Vollstrecker aber, der Scherge, steht im Gewand des fürsorglichen Arztes, helfend und lindernd, mitfühlend und überlegen. So erweist sich die Methode als raffinierter als die der primitiven Brutalität der Schläge. Vielleicht ist sie nicht wirksamer gegenüber dem Opfer, um seinen Geist zu brechen. Aber wirksam ist sie in der Wirkung des Abschreckens, in der Wirkung der Entmachtung des Einflusses, in der Wirkung auf den äußeren Anschein. [...] Dem gesellschaftlichen Interesse total nachgeordnet ist der Mensch. Hat er willentlich gegen die Norm verstoßen, ist er zu bestrafen. Droht er rückfällig zu werden, ist er zu verwahren und zu überwachen. Sind ihm böser Wille, kriminelle Energie aber nicht zu unterstellen, stellt er sich aber trotzdem gegen die unbedingte, alles durchdringende Norm, kann er nur "unnormal" , krankhaft verändert sein und bedarf der Therapie, und wo die nicht greift, doch der Pflege und Ruhigstellung. So wird der freie, der kritische Geist sediert. Im totalitären System dient auch die Medizin nicht dem Menschen. Sie behandelt ihn in und gemäß seiner ideologisch vorgegebenen Funktion in der Gesellschaft. Der freie, widersprechende Geist ist e definitione das Gegenteil totalitärer Norm, begrifflich unversöhnlich. So ist letztlich die politische Psychiatrie nicht die verirrte Perversion, sondern die konsequente logische Folge der totalitären Ideologie. Das Scheußlichste an ihr ist, daß ihre gläubigen Vollstrecker den Vorwurf des Mißbrauchs gar nicht verstehen: Nicht weil sie nicht wüßten, was sie tun, sondern weil ihnen das Wesen des Menschen, an dem sie es tun, abhanden gekommen ist."



Zu den bekanntesten Publikation z.Th. "Politische Psychiatrie" zählt wohl der - mit gut knapp 700 Wörtern nur extrem kurze - Artikel von Joachim Hellmer (war seit 1966 Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Kiel und ab 1971 Direktor des dortigen Kriminologischen Instituts), Gutachten als Waffe gegen Querulanten, in dem es u.a. heißt:
Es gibt eine ausgedehnte Praxis, "Querulanten" und andere unliebsame Personen mit Hilfe des ärztlichen Sachverständigen mundtot zu machen. [...] Vielleicht widerspicht schon das leicht zerbrechliche Institut der Prozeßfähigkeit dem Grundsatz von der Würde des Menschen un der Gleichheit aller vor dem Gesetz. Das eigentliche Übel liegt aber in der Unkontrollierbarkeit und jedem Mißbrauch zugänglichen Aussage des Sachverständigen. Hier werden unter dem Anschein objektiver Tatsachen oft reine Meinungen geäußert, die zudem nach in der Regel höchst umstritten und beliebig manipulierbar sind. Am gefährlichsten ist die immer wieder auftauchende Bezeichnung "Querulant" (oft in Verbindung mit "progressivem Wahn" oder "Pschychopathie", um dem Meinungsurteil einen wissenschaftlichen Anstrich zu verleihen). [...] Der Begriff  "Querulanz" sollte aus dem Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male gestrichen werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte man gleich wissen, daß gegen den Beurteilten nichts Fundiertes vorzubringen ist, daß kein wirklich krankhafter Befund vorliegt, geschweige denn eine Geisteskrankheit, sondern eine gesunde , aber unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt Freiheits- oder Geldstrafe eine "Äußerungsstrafe" verhängt werden soll. [...] Das ärztliche Gutachten ist - solange diese Praxis nicht allgemein durchschaut ist - eine Waffe, die durch wissenschaftliche Herkunft den Anschein von Unanfechtbarkeit besitzt. Sie ist praktisch unanfechtbar, aber nicht durch den Wahrheitsgehalt, sondern durch Fehlen einer unabhängigen Instanz, die dem Sachverständigen - und damit der öffentlichen Gewalt, die sich seiner bedient - auf die Finger klopft. Die deutschen Gerichte sind - trotz ermutigender Ausnahmen - noch weit davon entfernt eine solche unabhängige Instanz darzustellen.

Der Unmut über die Machenschaften der "Politik" und "Justiz" ist in diversen Publikationen spürbar. Während die Vorgenannten ihre Kritik sehr sachlich und sehr ernst formuliert haben, gibt es auch Kritiker, die für die "Justiz", insbesondere hinsichtlich des Psycho-Terrors, die Begriffe "Rechtsbeugermafia" oder "Neo-Nazismus" verwenden. Da geht es auch schon mal etwas deftiger / derber zur Sache, garniert oder getränkt mit Satire und Sarkasmus. Ein Beispiel dafür ist der "V§V  Verfassungs-Schutz-Verein n.e.V. Interessengemeinschaft der Gesetzestreuen", der das "LOCUS-Online-Magazin, das Magazin für den organisierten Wahnsinn in Politik, Justiz und Behörden" veröffentlicht. Im dortigen Text "Staatlich angeordneter Mißbrauch der Psychiatrie Oder: willst du nicht willig sein so sperren wir dich in die Irrenanstalt ein" heißt es u.a.:


Insbesondere die § 15 Abs. 4 SGB X und § 16 VwVfG sehen die Falschanschuldigung der pathologischen Geisteskrankheit zum sachfremden Zweck, mit Hilfe eines Prozeßpflegers die Verfahren zum Vorteil des Behörde abzukürzen, ausdrücklich vor. Es ist gerade nicht Zweck dieser Gesetze, dem Betroffenen die im Tatsachenfall erforderliche medizinische und soziale Hilfe zu leisten laut Kommentierung der BfA (Kommentar SGB X). Hiermit gewähren sich die Verfassungsorgane in gesetzlich gebilligter vorsätzlicher Falschanschuldigung der Bürger zu deren ggf. Existenzvernichtung Vorteil aus dem sachfremden niedrigen Beweggrund, Ansprüche abzuweisen und Art. 34 GG-Sachen (Amtshaftung) niederzuschlagen zur ungerechtfertigten Bereicherung. Es droht daraus die Einweisung in die Psychiatrie aufgrund fadenscheiniger "Gutachten" als wirtschaftliche Pfründe für Gefälligkeitsgutachter und Juristen, ein lukratives Geschäft. Es kann also nicht verwundern, wenn die psychiatrischen Kliniken dauerhaft überfüllt sind. In Niedersachsen 10 % (LKH Moringen) gemäß Presseberichte. Diese Vorgehensweise erzwingt mit Antsgewalt die Intention der Behörden unter schwerstwiegenden Eingriff in die bürgerlichen und verfassungsgeschützen Grundrechte. Dieses verletzt nicht nur die Menschenwürde aus Art. 1 GG. Es verletzt in der besonders unwürdigen und grausamen Behandlung durch ehrabschneidende kreditschädigende Entmündigung unter Freiheitsberaubung und eventueller medizinischer Zwangsmaßnahmen, die die körperliche Unversehrtheit verletzen, den Art. 1 der UN-Folterkonvention und die UN-Resolution 1503 da hier beweisbar mit System vorgegangen wird. Wie im Fernsehmagazin "Boulevard Bio" die Kläger in der Kruzifix-Klagesache berichteten, sei der Kläger über zehn Tage in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen wurden. Dort habe man ihm bedeutet, er habe seinen Klageantrag zurückzunehmen, sonst hätte er Konsequenzen zu fürchten. Der Kläger hat die Klage nicht zurückgenommen. Nach zehn Tagen unter medizinischer Zwangseinwirkung wurde er entlassen. Soviel zur Achtung der Menschenwürde und des Völkerrechts in Deutschland 1998.

Was der V§V z.Th. "Kirche und Politik/Gesellschaft" ("Halleluja Deutschland") verlautbaren lässt, ist nicht nur hochgradig dümmlich (Schweizer Garde wird bezeichnet als "Schön gekleidete Privatarmee (paradefähig), leider nicht mietbar für Feste und Partys"; Opus Dei als "erzkonservative Elite") und sogar pervers (z.B. mit Links zu Pornoseiten), sondern im wesentlichen sachlich falsch; u.a. wird die V2-Sekte als katholische Kirche hingestellt.

Darüber hinaus findet man im Internet noch sehr viele Texte, wo direkt vom Widerstandsrecht die Rede ist. Manche begnügen sich bereits mit Forderungen nach Selbstjustiz, insbesondere gegen die verbrecherischen "Richter", aber in einigen Fällen wird auch mehr oder weniger offen z.B. von Bürgerkrieg gesprochen. Ferner gibt es nicht nur Ankündigungen, dass man sich gewaltsam gegen den Staatsterrorismus zur Wehr setzen wird, sondern auch Beispiele, wo dies bereits geschehen ist.
 

Bonus 2: Gewalt statt Argumentation - Beispiel David Berger

An die Stelle von Argumentation ist also die totalitäre Diffamierung und gerne auch gewaltsame Ausschaltung des Nonkonformisten getreten. So wie die Juden gegen das Christentum nichts anderes vorzubringen hatten als die Lüge, die gerne auch mit brutalster Gewalt durchgedrückt wurde, so haben die Gegner Christi heute ebenfalls nichts anderes zu bieten als brutalste Gewalt, und die "Psychiatrie" kommt ihnen da gerade recht. Um mal wieder ein etwas neueres Beispiel für die "Argumentationsfähigkeit" unserer Gegner zu geben: Nach unserer - übrigens sehr gut aufgenommenen - Predigt über die Auferstehung Christi hatten wir verständlicherweise David Berger kontaktiert. Dave ist bekanntlich nach eigener und sonstiger V2-Behauptung ein "Rahner-Kritiker", d.h. er tut so, als wäre er mit Rahners Idiotie nicht ganz einverstanden. Zu diesem Zweck beruft Dave sich z.B. auf Joseph Ratzinger, cf. Offenbarung und Glaube. Eine fundamentaltheologische Untersuchung: UNA VOCE-KORRESPONDENZ, Herausgeber: UNA VOCE Deutschland e.V., 30. Jahrgang/Heft 4, Juli/August 2000, 195-214, 199 (im selben Heft stand übrigens der Bericht über die "Disco-Messe"):
"Wie Erkenntnis in der Rahnerschen Epistemologie [Erkenntnistheorie, Anm. PRHL] letztlich überflüssig wird, so wird auch die Offenbarung in Rahners Denken, nimmt man es nur konsequent beim Wort, - wie Kardinal Ratzinger richtig festgestellt hat - , "indem sie logisch und anthropologisch zwingend gemacht wird, zugleich aufgehoben und gleichgültig" [FN: ThRv 74 (1978) 183. Vgl. auch: David BERGER, Karl Rahners Gnadenlehre, in: Antonianum 75 (2000) 33-116.].

Dave hat uns - ohne uns zu fragen und gegen unseren Willen - in seine Spam-Verteilerliste eingetragen. Am 2 Mar 2004 11:40:24 EST schickte er u.a. uns folgenden Spam:
Das Rahnerinterview, das manche sehr ver=E4rgert, viele aber auch erfreut ha= t,=20 gibts jetzt auch auf Niederl=E4ndisch und online Catholica nr. 15 februari 2004=20 MfG D. Berger

Und so schickten wir Dave am 11 Apr 2004 11:31:42 +0200 die mail:
Hi Dave, mir ist nicht ganz klar, weswegen ich mich für deinen Rahnersermon, insbesondere auf Niederländisch, interessieren sollte. Wie dem auch sei: Was dich interessiert, ist mein Hinweis, dass du dich mehrfach positiv über Otto Pesch geäußert hast. http://www.kirchenlehre.de/p_040411.htm Du kannst gerne für meine Leser eine Stellungnahme dazu schreiben. Bei der Gelegenheit kannst du auch zu der kath.net-Meldung "Ratzinger: Man muss Rahner in der Ganzheit seines Wollens begreifen" Stellung nehmen (Auf KATH.NET seit dem: 01. 04. 2004    10:26 Uhr): Rahner ist "eine große Gestalt der katholischen Theologie ... sein Wille, im Dogma der Kirche zu bleiben - also den Glauben der Kirche auszulegen und nicht umzulegen oder umzubiegen - ist unbestritten." Bevor du die Meldung als Aprilscherz abtust, s. lieber einmal in meinen Rahner-Text: http://www.kirchenlehre.de/rahner.htm In Christo

Die Antwort blieb Dave uns bis heute schuldig. Es besteht also keine Möglichkeit, auch nur daran zu zweifeln, geschweige denn zu bestreiten, dass Ratzingers (und damit Daves) Rahner-"Kritik" bloßes Schattenboxen für die Treudoofen ist. Als einziges Mittel zu ihrer Verteidigung hat die V2-Sekte die Lüge, die sie mit brutalster Gewalt durchdrückt. Berger gesellt sich willig in den Kreis derer, die uns anpöbeln, und steht widerspruchslos auf der Seite derer, die unsere Existenz vernichten.
 

Epilog: Praefatio de Sancta Cruce

Die Präfation vom Heiligen Kreuz wird in den Messen der Passionszeit (bis Gründonnerstag einschließlich) gebetet, zudem in den Messen von Kreuzerhöhung und auch am heutigen Fest Kreuzauffindung. Warum hat das Psycho-Duo ausgerechnet das heutige Fest für ihr "Gutachten" gegen uns ausgewählt? Ist es sich seines Triumphes über das Kreuz Christi so sicher? Was auch immer sein Beweggrund gewesen sein mag, es bleibt klar, dass jeder, der Christi Jünger sein will, auch Christi Kreuz tragen muss: "So werden alle, die in Christus Jesus fromm leben wollen, Verfolgungen erleiden" (2 Tim 3,12).

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