"Beleidigung": Karlsruher Lebensversicherung AG und Klaus van der Velden (2)

- Bonus: Dominik May, Köln, kdgd.de -
(Kirche zum Mitreden, 23.01.2007)
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I. Verknüpfung zur Vorgeschichte

II. Die Beschwerde

Nachfolgendes Fax ging heute (23.01.2007) an SA Karlsruhe etc.
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05) und (40449/06) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit lege ich Beschwerde ein gegen die "Verfügung" von SA-Mann Walter, Karlsruhe, datiert auf 22.01.2007.
Außerdem erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen SA-Mann Walter; Tatbestand: Strafvereitlung. Zum Schutz des Schuldigen soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob er sich *nicht* in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und er daher geschäftsfähig sind. Na ja, zugegeben, im günstigsten Fall ist die komplette "Justiz" der OMF-"brd" eh nur ein Haufen amoklaufender Irrer, wovon u.a. auch ihre ganzen öffentlich verbreiteten Beurteilungen als "Rechtsbeugermafia", "gefährlichste kriminelle Vereinigung" "Saustall Justiz" etc. pp. zeugen.
Nun denn: Heute erhielt ich einen Wisch, immerhin korrekt an "P. Rolf Lingen" adressiert, aber erwartungsgemäß schizophrenerweise mit der herabwürdigenden Anrede "Sehr geehrter Herr Lingen" eingeleitet:
»Ihrer Strafanzeige  habe ich mit Verfügung vom 18.01.2007 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung keine Folge gegeben. Gründe: Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt. Derartige konkrete Tatsachen enthält das Schreiben des Anzeigeerstatters nicht. Hochachtungsvoll
gez. Walter Staatsanwalt
Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird."
Auch ein Äffchen kann auf einen Knopf drücken, um so eine hirnlose Konserve auszudrucken. Schauen wir mal, wie SA-Mann Walter auf die einzelnen Punkte meiner Strafanzeige eingeht:
»Unter der Überschrift "Beleidigungen im Straßenverkehr" gibt es einen volksverhetzenden Text, an dessen Ende geschrieben steht: "Autor: Rechtsanwalt Dr. Klaus van der Velden 17.05.2006". Sowohl Autor als auch Domaininhaber sind zu bestrafen. Die Volksverhetzung ist besonders greifbar in dem dortigen Satz: "Eine Beleidigung kann nach § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden." Bekanntlich kann Beleidigung nach § 185 StGB gar nicht bestraft werden, weil die Gesetzesbestimmtheit fehlt. Es sind hinsichtlich dieser Straftat der Volksverhetzung bereits mehrere ähnliche Strafverfahren anhängig, s. z.B. http://www.kirchenlehre.com/beleid02.htm und http://www.kirchenlehre.com/schultz.htm
KL und KV betreiben Volksverhetzung, indem sie solche als "Straftäter" hinstellen, die wegen "Beleidigung" "verurteilt" sind. Die fehlende gesetzliche Bestimmtheit der "Beleidigung" ist den Schuldigen dabei durchaus bewusst.«
Dazu SA-Mann Walter: Nichts!
Man könnte noch untersuchen, wie SA-Mann Walter auf meine weiteren Ausführungen eingeht, aber das Ergebnis wäre in allen anderen Fällen gleichermaßen ernüchternd.
Typisch für den "Saustall Justiz": Beweise für Schuld werden hartnäckig ignoriert; Beweise für Unschuld werden hartnäckig ignoriert. Ist jemand schuldig, wird er nicht verfolgt; ist jemand unschuldig, wird er verfolgt.
Festzuhalten ist: Auch SA-Mann Walter bringt keine Gegenargumente zu der Feststellung, dass "Beleidigung" nicht justiziabel ist und dementsprechend "Verfahren" wegen "Beleidigung" immer schwerste Justizverbrechen sind. Das ist nunmal das Wesen der OMF-"brd"-"Justiz": Würde sie Gerechtigkeit walten lassen, gäbe es sie schlichtweg nicht mehr. Man beachte insbesondere den Grundsatz: "Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird" (http://www.kirchenlehre.com/unsicher.htm).
Der guten Ordnung erinnere ich auch an die neueren KzM-Texte plantiko.htm, rbb.htm und manni_05.htm. Auf Art. 20,4 GG , § 32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug genommen.


III. Mitteilung von Claus Plantiko


Sehr geehrte Damen und Herren, am 2. und 9. März 2007, jeweils um 9 Uhr, findet im Landgericht, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Saal 0.08, die Berufungsverhandlung gegen mich wegen angeblicher Richterbeleidigung statt. Der erste Termin dürfte kurz sein: Verlesung der Anklage, Ausgabe der vorangegangenen Urteile im Selbstleseverfahren, Anträge. OStA Brodöfel legte gegen das Urteil auch Berufung ein. Darauf erwiderte ich mit anhängendem Schriftsatz (Strafanzeige).
[...; aus der Strafanzeige:]
StA ./. Plantiko 76 Ds 100 Js 70/05 – 777/05
Der Angeklagte erstattet Strafanzeige gegen OStA Brodöfel und StA Weber wegen Verdachts auf falsche Verdächtigung, Verfolgung Unschuldiger, Rechtsbeugung und Verfassungshochverrat im Amt, der immer dann vorliegt, wenn Beamte wissentlich, willentlich und hoheitlich ihre Befugnisse überschreiten und es so unternehmen, mit ihrer vollziehenden Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, indem sie Staatsmacht ergreifen, die ihnen das GG nur in eingeschränkterem Umfang, nämlich nur im Rahmen von Rationalität, arg. BVerfGE 25, 352, 359f.; 34, 269, 287, Recht und Gesetz, arg. Art. 20(3) GG, zuweist, vgl. LK-Willms 7 zu § 81 StGB (Umsturz von oben). [...] Gesetzwidrig haben die Beschuldigten unterlassen, nach § 160 StPO zu Gunsten des unschuldigen Angeklagten zu ermitteln, der wegen der menschenrechts- und verfassungswidrigen gesetzlichen Unbestimmtheit des § 185 StGB sein Verhalten nicht so einrichten konnte, daß er der menschenrechts- und verfassungswidrigen Beleidigungsbestrafung entging, denn sie droht wegen der menschenrechts- und verfassungswidrigen gesetzlichen Unbestimmtheit des § 185 StGB bei jeder mündlichen und schriftlichen, ja, sogar körperlichen Äußerung, so daß eine Beleidigungsbestrafung nur durch Einstellung jeglicher Tätigkeit vermieden werden kann, was offenkundig unzumutbar ist.


Bonus: Dominik May, Köln, kdgd.de

Der Satanist Dominik May (DM) hat auf seinem Spielplatz kdgd.de einen Blogeintrag zu unserer neuerlichen Kerkerverurteilung abgeliefert; Zahlen in Klammern von uns:

Dominik am 22. Januar 2007
[1] Urteil gegen Rolf Hermann Lingen bestätigt
Das Amtsgericht Bonn hat den Einspruch des Sedisvakantisten-Paters Rolf Hermann Lingen gegen seine Verurteilung wegen Beleidigung zurückgewiesen.
[2] Lingen war bereits im März 2006 wegen Beleidigung des Landgericht Bonn als 'Völkermordinstitut' und seines Richters Manfred Wucherpfennig zu 90 Tagessätzen a 15 Euro (= 1350 Euro) verurteilt worden.
[3] Dagegen hatte der im Internet wegen seiner zumeist ungebetenen Einträge in Gästebüchern und Spam-Kommentare bekannte und für seine zahllosen Strafanträge lästige Mann Einspruch eingelegt. In der Sitzung am 11. Januar diesen Jahres wurde nun das Urteil bestätigt. Lingen war zum Termin nicht erschienen.
[4] Auf seiner Webseite kündigte er erwartungsgemäß Widerstand an. Es steht aber zu erwarten, dass der mittellose Lingen die Geldstrafe ersatzweise in 90 Tage Haft wird umwandeln müssen.
[5] Ein weiteres Verfahren gegen Lingen "ruht" zur Zeit. Kaplan Carsten Leinhäuser geriet im Juli 2006 in den Fokus der Sedisvakantisten [Kompendium berichtete]. Auf Anfrage von KDGD erklärte Kaplan Leinhäuser: "Ich bin mir zwar zu 99% sicher, dass ich ein Verfahren gewinnen würde; am Ende würde ich aber auf meinen Unkosten sitzen bleiben, da Herr Lingen ja bankrott und damit nicht in der Lage ist, ihm auferlegte Kosten auch wirklich zu bezahlen."


Im Einzelnen:
Zu [1]: DM unterschlägt die Tatsache, dass es sich um gar kein echtes Urteil handelt - und dass, obwohl ein Hinweis von uns zum Phantomdelikt "Beleidigung" extra erst für kdgd freigeschaltet wurde (Beweisbildschirmaufnahme!). Es ist bereits hochgradig jämmerlich, dass solche lebensuntüchtigen Heulsusen wie manni-penni und Komplizen "Richter" etc. sind; aber anderseits: Menschen mit Rückgrat und Verstand kämen für diesen Job wohl kaum in Betracht. Was dem Fass aber die Krone aufsetzt, ist die Tatsache, dass DM und andere militante Gutmenschen so versessen sind, dass sich lebensuntüchtige Heulsusen als "Richter" austoben. Wie sehr DM vom Hass gegen Christus zerfressen ist, lässt sich nicht zuletzt erahnen, wenn man betrachtet, wie die Juden auf die (zugegebenermaßen deutliche) Kritik Jesu reagiert haben: "Meister, mit solchen Worten beleidigst [schmähst] du auch uns" (Lk 11,46). Wer also wegen "Beleidigung" / "Schmähkritik" "angeklagt" und erst recht "verurteilt" wird, sollte dabei ganz besonders an das Leid Jesu denken und an seine Worte: "Haben sie Mich verfolgt, so werden sie auch euch verfolgen" (Joh 15,20).
Zu [2]: Das ist so nicht richtig, wie ein Blick in den Strafbefehl beweist: "1. In einem Telefaxschreiben vom 28.04.2005, das unter anderem auch gegen 21.17 Uhr bei dem Landgericht Bonn einging, bezeichneten Sie das Landgericht Bonn als "Völkermordinstitut" und den Vorsitzenden Richter am Landgericht Wucherpfennig als "notorischen Völkermörder". 2. In einem weiteren Telefaxschreiben vom 01.05.2005, das unter anderem gegen 17.39 Uhr auch bei dem Landgericht Bonn einging, kommentierten Sie eine Entscheidung des Vorsitzenden Richters am Landgericht Wucherpfennig als "komplett dem anscheinend von sadistischer Gier zerfressenen Hirn von Wucherpfennig entsprungen". [...] Die Einzelstrafen betragen 50 Tagessätze für die 1. Tat und 50 Tagessätze für die 2. Tat."
Aber da das ganze eh nur Affentheater ist, sind solche Feinheiten auch völlig irrelevant: Die OMF-"brd" will eben die katholische Kirche ausrotten, egal wie.
Zu [3]: Also Einträge in Gästebüchern sind grundsätzlich immer erbeten - das ist ja gerade der Sinn eines Gästebuchs, dass sich Besucher dort eintragen. Außerdem tragen wir nur höchst selten etwas in Gästebücher ein. Aber schon klar: DM wirft mal wieder lustig den Autor von KzM und den Editor von sedisvakantismus.org durcheinander. Was nun die "Lästigkeit" betrifft: Gerade DMs V2-Sekte wirbt doch mit dem Slogan "Unruhe ist Christenpflicht" - warum wird denn nun der Leisetreter als Ideal hingestellt? Die Lösung ist offenkundig: Nur der Höllenlärm ist erlaubt, also das lautstarke Verbreiten teuflischer Parolen; die Verbreitung der Wahrheit muss übertönt und endgültig zum Verstummen gebracht werden.
Zu [4]: Widerstand? Also in unserem Schreiben steht immerhin: "Ich fordere hiermit einen öffentlichen Widerruf..."; außerdem machen wir keinen Hehl aus der Lehre über das Widerstandsrecht. Aber um der Wahrheit die Ehre zu geben: Wir haben noch gar nicht entschieden, wie wir konkret reagieren werden, wenn z.B. die Gestapo hier einrückt, um uns in Ketten zu legen und in den Kerker zu werfen. Was immerhin stimmt: Unsere sämtlichen Konten wurden geplündert; von unserem früheren recht ansehnlichen Vermögen ist infolge der Plünderungen durch die OMF-"brd" nur noch ein unüberschaubarer Schuldenberg übrig - wobei sich wohlgemerkt nicht jeder aus unserem Bekanntenkreis mit unserer Zerstörung einfach abfindet.
Zu [5]: "Vati Carsten" Carsten Leinhäuser ist ein Lügner - symptomatisch für seinen Satanismus. Doch auch bloß für sich betrachtet, sind seine Äußerungen völlig unglaubwürdig: a) Da sich Vati gegen uns oder genauer: gegen die Kirche richtet, hat er natürlich eine extrem gute Aussicht auf Erfolg; aber wie bewiesen, sind seine "Vorwürfe" völlig haltlos. b) Wenn es ihm tatsächlich um die Kohle gehen würde (was bei seinem Einkommen auch unglaubwürdig ist), warum hat Vati das dann nicht vorher bedacht - schließlich ist unser Finanzstatus seit langem bestens bekannt. Und c) warum führt Vati seinen Prozess dann nicht wenigstens gegen Roland Stadler weiter?
Es gibt keine Möglichkeit, diese V2-Sektierer für aufrichtig zu halten.

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