"Beleidigung" von Alexander Schultz, Bochum

- Strafanzeige wegen Volksverhetzung; Boni: Detmar Hoeffgen / Geheim-Fax -
(Kirche zum Mitreden, 26.12.2006)

Von "Beleidigungen" und der "brd"

(Nicht nur) wer nach "Beleidigung" im Internet sucht, kann recht schnell auf KzM stoßen - jedenfalls ist dies erfahrungsgemäß seit geraumer Zeit so:
kath. kirche extreme bei G.
alexander is blöd bei G.
strafen wegen beleidigung bei G.
LÜGE+Beleidigung bei G.
Beleidigung Idiot Kosten bei G.
Eingaben beim Petitionsausschuss des Bundestages der BRD bei G.
KzM, allein im Jahr 2006 mit insgesamt ca. 120.000 Besuchern (Suchroboter etc. *nicht* eingerechnet), hat sich also - wenigstens im deutschen Sprachraum - als erste Adresse etabliert auch für Internetnutzer, die sich nicht einfach mit Lüge und Terror abfinden, geschweige denn daran mitschuldig machen wollen, sondern die sich für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzen. Leider gibt es viele, die dieses System von Lüge und Terror nach Kräften unterstützen; insbesondere, wenn es um eines der wichtigsten Terrorinstrumente der OMF-"brd" geht: die "Beleidigung". Kürzlich stießen wir dabei auf die Beleidigungs-Seite von Alexander Schultz, den wir bereits am 17.12.2006 anschrieben (er hat nach nunmehr weit über einer Woche immer noch nicht geantwortet!):

http://www.mediendelikte.de/bt185.htm
"Unter Beleidigung versteht man die Kundgabe der Geringschätzung, Miss- oder Nichtachtung eines anderen Menschen.[1] Es fallen nur Werturteile gegenüber dem Opfer (Bsp: "Du blöde Kuh") oder Dritten (Bsp.: "sie ist eine blöde Kuh")"
Dieser Artikel ist eine bewusste Falschdarstellung, deshalb u.a. volksverhetzend. Entsprechende Maßnahmen werden derzeit geprüft.
Zur Richtigstellung:
www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
www.kirchenlehre.com/bel_eug2.htm


Am 18.12.2006  schickten wir dann folgendes Fax an SA Bochum etc.

Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05) und (40449/06) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen Alexander Schultz, Bochum; Tatbestand: Volksverhetzung.
Alexander Schultz verbreitet auf seiner Weltnetzseite "mediendelikte.de" einen Text "§ 185 StGB - Beleidigung", der mit seinen Lügen zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert und die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht und verleumdet, strafbar gem. StGB § 130.
Ein Ausschnitt: »Die §§ 185 ff. StGB bezwecken den Ehrschutz lebender Personen. [...] Unter Beleidigung versteht man die Kundgabe der Geringschätzung, Miss- oder Nichtachtung eines anderen Menschen.[1] Es fallen nur Werturteile gegenüber dem Opfer (Bsp: „Du blöde Kuh“) oder Dritten (Bsp.: „sie ist eine blöde Kuh“)«.
1. "Die §§ 185 ff. StGB bezwecken den Ehrschutz lebender Personen". In Wahrheit nutzt die OMF-"brd" diese Paragraphen zum Terror gegen rechtschaffene Bürger. Ein Ehrenschutz findet nicht nur nicht statt, sondern die Ehre der Rechtschaffenen wird beschmutzt, indem sie widerrechtlich zu "Straftätern" abgestempelt werden und mit Gewalt- und Willkürmaßnahmen misshandelt werden (z.B. Kontopfändungen, Einkerkerung etc.), während notwendige Kritik an Verbrechern widerrechtlich und gewaltsam unterdrückt wird. Exemplarischer Beweis ist die Test-Strafanzeige wegen Beleidigung, s. KzM-Text heise.htm. 2. "Unter Beleidigung versteht man die Kundgabe der Geringschätzung, Miss- oder Nichtachtung eines anderen Menschen.[1]" Schultz nennt in der Fußnote aber nur "Joecks, § 185, Rdnr. 2.", verstößt also radikal gegen den Grundsatz "nulla poena sine lege". Man *kann* - auch erfahrungsgemäß - und *darf* gar nicht wissen, was denn gem. § 185 StGB überhaupt bestraft werden soll; diese Unbestimmtheit ermöglicht es überhaupt erst, den § 185 als willkürliches Terrorinstrument gegen Unschuldige einzusetzen. Damit besitzt also schon rein immanent der § 185 gar keine Gesetzeskraft, s. auch die Beispiele im KzM-Text bel_eug2.htm. 3. "blöde Kuh". Weil im § 185 rein gar nichts auf "blöde Kuh" hinweist, ist so ein "Beispiel" an sich schon volksverhetzend - so als ob es nämlich doch irgendetwas "Greifbares", Objektives bzgl. "Beleidigung" geben würde. Das Beispiel selbst ist aber auch objektiv in jeder Hinsicht völlig daneben. Wenn jemand blöd ist, dann ist er blöd, und es kann durchaus angebracht und notwendig sein, das bekannt zu machen, s. z.B. KzM-Text psycho05.htm. Auch was sich die OMF-"brd" sonst noch an klaren Fehlern so leistet, sind klare Beweise von enormer Blödheit bei "Politikern", "Richtern", "Staatsanwälten", "Polizisten" etc.; hier nur mal drei Zitate (Quelle: beschwerdenzentrum.de): a) Dr. h.c. Max Güde, weiland Generalbundesanwalt: "Die heutige politische Justiz judiziert aus dem gleichen gebrochenen Rückgrat heraus, aus dem das Sondergerichtswesen (Hitlers) zu erklären ist." / b) Bundesarbeitsmini. a.D. Norbert Blüm: "'Justitia' braucht einen Behindertenausweis. Sie ist schwer beschädigt." / c) Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG: "Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist." Tiermetaphern an sich können auch nicht strafbar sein, s. KzM-Text liebe.htm. Konkret das Bonmot "dumme Kuh" ist auch durch die OMF-"brd" als unbedenklich taxiert, schließlich wird Brigitte Zypries im Internet ausdrücklich als "dumme Kuh" tituliert - und dieser Titel ist bis heute vollkommen unbeanstandet geblieben, s. KzM-Text hanni.htm; mehr zu "Konzernnutte" etc. s. KzM-Text zypries.htm. Und als wäre die Volksverhetzung seitens Alexander Schultz jetzt noch immer nicht restlos als solche entlarvt, darf man gerne auch an den Karneval der Bonner "Justiz" denken, s. KzM-Text p_060219.htm. Für "Karneval" ("Schiffskarren") s. KzM-Text p_060219.htm: "Bei den Dionysos-Feiern wurde der Gott mit einer Stiermaske gefeiert, indem seine Anhänger, in Hirsch- oder Rehfelle gehüllt, ausgelassen tanzten." Karnevalfetischisten gerieren sich also gewissermaßen bereits etymologisch als "dumme Kühe" (resp. Ochsen, Ziegen etc.); cf. auch das Karnevalslied: "Trat ich heute vor die Türe", s. KzM-Text karneval.htm. Bekanntlich ist z.B. die "Justiz Bonn" eine Horde notorischer "Narren", s. KzM-Text manni_03.htm. Abschließend wird an die ähnlich gelagerte Strafanzeige wegen Volksverhetzung erinnert, s. KzM-Text beleid02.htm.
Auf Art. 20,4 GG , § 32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug genommen.


Bonus 1: Detmar Hoeffgen

Ass.jur. Detmar Hoeffgen dokumentiert auf seiner Homepage sehr ausführlich seine Auseinandersetzung mit diesem unseren "Rechtsstaat", an den er anscheinend selbst nicht so recht glaubt; aktuell (26.12.2006) ist dort auf der Startseite zu lesen:
a**** Diese Website mit dem Thema "Kriminelle Justiz in Rheinland-Pfalz" ist seit dem 20.8.2005 im weltweiten Netz abrufbar. Inzwischen weiß selbst der naivste Leser, dass die hier erhobenen Vorwürfe der Wahrheit entsprechen! [...] Mittlerweile gibt sich das Land Rheinland-Pfalz weltweit der Lächerlichkeit preis. Es ist mir bis heute nicht gelungen, irgendeinem der Politiker, vom Bundespräsidenten an über die Kanzlerin bis zu einzeln erwähnten Bundes- und Landespolitikern, ein klares und eindeutiges Bekenntnis zum Rechtsstaat zuentlocken. Ein Bekenntnis würde allerdings  zum Handeln zwingen, den Machterhalt gefährden und, hier konkret, die Pensionen der Täter in Frage stellen!! ****e

Auf Hoeffgen waren wir durch eine Notiz im Beschwerdezentrum gestoßen: T-Online hatte Hoeffgens Homepage gesperrt wegen - Tusch! - "Beleidigung". Das Schreiben von T-Online an Hoeffgen wurde vom Beschwerdezentrum vollständig veröffentlicht; darin heißt es u.a.: "Wie bereits in unserem vorangegangenen Schreiben angedeutet, erfüllen einige der Inhalten auf Ihrer Homepage zumindest den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB."
Da aber im § 185 StGB rein gar nichts über Beleidigung drinsteht, hat T-Online schon bereits deshalb offenkundig die Unwahrheit gesagt. Zudem taugen die von T-Online genannten "Beispiele" nun wahrlich nicht als Beispiele für "Beleidigung", was jedem denkenden Menschen sofort einleuchtet. Der von Hoeffgen verwendete Ausdruck "Justiz-Mafia" ist offenkundig einwandfrei, schon wegen der treffenden Beschreibung der Realität, sodann wegen des nunmehr durch das entsprechende Buch und die zugehörige Domain eingebürgerten Bonmots von der "Rechtsbeugermafia". Auch "Schwachköpfe" kann nicht als Beleidigung aufgefasst werden, schon wegen der von Hoeffgen bloß aufgeworfenen Frage, "ob es sich um normal denkende Menschen oder um Schwachköpfe handelt". Und nicht vergessen: Das "Landgericht Bonn" hat gewaltsam versucht, uns den Stempel "Schwachkopf" aufzudrücken, und bis heute haben wir für diese bodenlose Verleumdung weder eine Begründung (wenigstens für den obligatorischen "Anfangsverdacht") noch eine Entschuldigung erhalten, sondern nur eine Rechnung über knapp 500 Euro! Also die "Justiz" verschuldet und verteidigt unsere Diffamierung als "behördlich anerkannten Idioten", und wir sollen dafür noch zahlen. Wenn man aber berechtigte und notwendige Kritik vorbringt, wird das verleumderisch als "Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB" hingestellt und gewaltsam unterdrückt resp. bestraft.
Wer möchte, kann gerne von T-Online eine Stellungnahme konkret zum Fall Hoeffgen oder allgemein zum § 185 StGB einfordern und uns den Schriftwechsel zukommen lassen.

Hoeffgen hatten wir übrigens bereits am 12.03.2006 11:23 angeschrieben:

Grüß Gott, sehr geehrter Herr Hoeffgen, durch Hinweis von beschwerdezentrum.de bin ich auf Ihre Seite gekommen und habe mit Interesse Ihre Ausführungen über die "Justiz-Mafia" gelesen. Bereits auf der Startseite schreiben Sie: "Diese  Website  soll dazu beitragen in Rheinland-Pfalz eine Justiz-Willkür zu entlarven, die wohl einmalig im Deutschland nach 1945 ist." Nun, wenn etwas in der BRD einmalig ist, dann doch wohl, dass bei der "Justiz" für Gerechtigkeit gesorgt wird. Ich spreche da aus langjähriger Erfahrung, als Opfer und als Zeuge, sowie als aufmerksamer Leser von Webseiten wie der Ihrigen. Von katholischer Seite wurde übrigens bereits 1957 öffentlich festgestellt, dass die BRD ein "denaturiertes", "rechtsbrecherisches", "schizophrenes" Gebilde ist.
http://www.kirchenlehre.com/schule.htm
Wie dem auch sei. Was mich nun interessiert: Haben Sie schon einmal von "Komissarischen Reichsregierungen" resp. der "Friedensvertrags"-Szene gehört? Nach meinen neuesten Informationen soll es schon über 40.000 BRD-Insassen geben, die Deutschland in einen Rechtsstaat umwandeln wollen.


Darauf erhielten wir zwar keine Antwort, allerdings verschickte Hoeffgen am 21.12.2006 eine Mail an verschiedene Empfänger, darunter auch an uns. Wir reagierten umgehend mit zwei Anmerkungen:

1. Die heutige Vernichtungsmaschinerie "Abtreibung" stellt den sog. "Holocaust" in jeder Hinsicht locker in den Schatten. Über den gottlosen Nationalsozialismus wurde damals berichtet (u.a. Enzyklika "Mit brennender Sorge"), und die Priester, die die Lehre der Kiche verbreiteten, wurden wegen "Beleidigung" eingekerkert und hingerichtet. Über Abtreibung wird heute berichtet, und die Priester, die die Lehre der Kiche verbreiten, werden wegen "Beleidigung" eingekerkert (wo dann gerne auch mal hingerichtet wird, s. z.B. den Foltermord in der JVA Siegburg).
http://www.kirchenlehre.com/abtreib9.htm
2. Man kann den "Abgeordneten" eine Frage stellen; diese wird vielleicht sogar veröffentlicht, aber wohl eher nicht beantwortet, s. z.B. http://www.abgeordnetenwatch.de/dieter_grasedieck-650-5501.html Strafanzeigen / Beschwerden gegen die "Obrigkeit" bringen im günstigsten Falle nichts, normalerweise sogar noch eine "Verurteilung" des Anzeigenerstatters wegen "Beleidigung" (s.o.). Trotzdem werde ich diesen Kurs noch etwas weiter fahren, u.a. mit einer Strafanzeige gegen Müller-Piepenkötter wegen des o.g. Foltermordes.


http://www.abgeordnetenwatch.de/dieter_grasedieck-650-5501.html
Dort ist momentan tatsächlich unsere Frage v. 10.12.2006 veröffentlicht: "Was unternehmen Sie hinsichtlich des Völkermordes gegen die katholische Kirche in der brd, wie es z.B. bei kirchenlehre.com dokumentiert ist?" Bis heute (26.12.2006) ist die Frage allerdings noch nicht beantwortet. Zu Roswitha Müller-Piepenkötter alias Mord- und Folter-Rosi an anderer Stelle mehr! Zum Aufwärmen hier nur Rosis Bekenntnis angesichts der Studie über Gewalt in Gefängnissen: "Das Gewaltproblem in der Haft wurde jahrelang systematisch unterschätzt."

Bonus 2: Das Geheim-Fax

Im o.g. Text http://www.kirchenlehre.com/abtreib9.htm wird unter der Überschrift "Die Faxenmacher von "Justiz"-VA Heidelberg" erwähnt, dass das "Landgericht Bonn" zwei Faxe an ein Gerät geschickt hat, das nicht unser eigenes ist (zugegeben, wir haben auch kein eigenes Faxgerät). Innerhalb der OMF-"brd"-"Logik" dürften wir den Inhalt dieser Faxe gar nicht kennen - schließlich erlaubt sich ja die OMF-"brd" auch, unsere Faxe an andere Personen einfach nicht an die Adressaten weiterzuleiten. Die beiden Faxe enthielten denselben Text, allerdings war nur eines der beiden Faxe (u.z. das zweite) unterschrieben, wenngleich nur von einer anonymen "Justizangestellten". Hier also der Text, der sich auf den Racheakt seitens des sadistischen Völkermörders Manfred Wucherpfennig bezieht:
Amtsgericht Bonn
- Abteilung für Straf- u. Schöffensachen -
53105 Bonn
Tel.: (0228) 702-0 Durchwahl: (0228) 702-2141 Telefax: (0228) 702-2909
Geschäfts-Nr: 71 Cs 180/06
(bitte bei allen Schreiben angeben)
Datum: 29.11.06
Ihr Zeichen:
Sehr geehrter Herr Lingen,
in Ihrer Strafsache
wird mitgeteilt, daß der Termin vom 30.November 2006 wegen Erkrankung des Abteilungsrichters aufgehoben wird. Sie brauchen nicht zu erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
[Gekritzel]
Justizangestellte

Na so etwas! Der "Termin vom 30.November 2006" wurde also aufgehoben! Nur: Warum wurde uns dieser Termin denn nicht mitgeteilt? Anders gesagt: Woher sollten wir denn wissen, dass es am 30.11.2006 überhaupt einen Termin gab? Nun, erscheinen müssen wir da eh nicht - schon wegen des privilegium fori. Aber diese amoklaufende Horde von sadistischer Gier zerfressener Völkermörder kümmert sich da gar nicht drum. Es ist also damit zu rechnen, dass eines schönen Tages aus heiterem Himmel die Gestapo hier antanzen wird, um uns Handschellen anzulegen und in den Kerker zu werfen (erfüllt den Straftatbestand des Sakrilegs!). Da wir nicht nur falsch adressierte Briefe zurückschicken, sondern also auch nur noch Faxe lesen sollen, die an unser eigenes, inexistentes Faxgerät geschickt werden, müssen wir uns überraschen lassen und können unsere Leser nicht rechtzeitig benachrichtigen, wenn KzM eingestellt wird. Die Bösen brauchen anscheinend keinen menschlichen Widerstand zu fürchten.

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