Offener Brief an Hans-Jürgen Papier, Bundesverfassungsgericht

- Thema: Anspruch und Praxis von rechtlichem Gehör vor Gericht als Bürger  -
(Kirche zum Mitreden, 17.06.2004)
wer ist herr papier bei G.

Von der KzM-Startseite

09.05.2004
Zensur und Toleranz
Die V2-Sekte glänzte mal wieder mit ihrem Zensur-Wahn. Unser Eintrag im Gästebuch von "Theologisches" (8-May-2004 11:59:49) wurde kommentarlos gelöscht:
Zu der vermeintlichen Rahner-Kritik von David Berger und Konsorten gibt es eine kleine Notiz in http://www.kirchenlehre.de/psycho04.htm. Da Hans Kindlimann ein alter Bekannter ist (er hat sich in Chur meine "sedisvakantistische" Literatur ausgeliehen), könnte ich ihn vielleicht einmal bei KzM würdigen.

Die V2-Sekte verträgt offensichtlich keinerlei Kritik, erst recht ist sie völlig dialogunfähig. Sie versucht nur, ihre Kritiker zum Schweigen zu bringen, christliches Handeln wird von ihr als "Zeitverschwendung" verurteilt.
Toleranter - wenigstens bislang - zeigte sich die Rheinische Post, die am 06.05.04 einen Artikel brachte: "Bardot wegen rassistischer Aussagen angeklagt" über die frühere Schauspielerin Brigitte Bardot, die wegen ihres neuen Buches "Schrei der Stille" von der MRAP ["Bewegung gegen Rassismus und für Völkerfreundschaft"] des Rassismus beschuldigt wurde. Am 07.05.04 12:43 veröffentlichten wir dort einen Kommentar, der momentan noch immer abrufbar ist:
Ich habe "Schrei der Stille" nicht gelesen, und ich will mich auch hier nicht über Brigitte Bardot äußern. Der Artikel lässt aber erkennen, dass die MRAP hier schweres Unrecht verübt. Es ist nicht nur nicht verwerflich, sondern geboten, gegen Islamisierung zu sprechen. Und wenn Kirchen so zweckentfremdet werden, wie Bardot das schildert, dann sollte man über die Motive der Zweckentfremder nachdenken. Die Ablehnung von Rave-Partys und Pornographie sollte für jeden anständigen Menschen selbstverständlich sein. Aber von Gerechtigkeit will die MRAP offensichtlich nichts wissen. Wenn man "Behinderte und Homosexuelle" hinsichtlich der "Angriffe" resp. Erlaubtheit derselben quasi auf eine Stufe stellt, verspielt man damit jegliche Glaubwürdigkeit. Denn Behinderung ist im Gegensatz zur Sodomie keine Sünde. Es ist sehr bedauerlich, wenn Behinderte als "Menschen zweiter Klasse" bis hin zu "Untermenschen" betrachtet und behandelt werden. Und es ist sehr bedauerlich, dass Sodomie in vielen Ländern nicht strafrechtlich verfolgt wird.
Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, will die MRAP Bardo in die "Tradition der Propaganda des Dritten Reichs" schieben. Nun hatte Adolf von Österreich ja erklärt: "Die Aufgabe der Propaganda ist z.B. nicht ein Abwägen der verschiedenen Rechte, sondern das ausschließliche Betonen des einen eben durch sie zu vertretenden. Sie hat nicht objektiv auch die Wahrheit, soweit sie den anderen günstig ist, zu erforschen, um sie dann der Masse in doktrinärer Aufrichtigkeit vorzusetzen, sondern ununterbrochen der eigenen zu dienen." Auf diesem Niveau bewegt sich die MRAP. Was ihrer Ideologie nicht passt, wird zum "Rassismus" erklärt, und dann wird triumphalistisch gejubelt: "Rassismus ist keine Meinung, sondern eine Straftat." Die MRAP will nichts davon wissen, dass es ein Naturrecht gibt, das der menschlichen Willkür entzogen ist. Keine rechtschaffene Tat kann wirksam zur Straftat erklärt werden, selbst wenn man ihr den Totschläger "Rassismus" überstülpt, und keine Straftat kann für rechtschaffene erklärt werden, selbst wenn man sie den Anordnungen der staatlichen Obrigkeit entspricht. Nochmals O-Ton Adolf: "Es gibt keine Wahrheit, weder im moralischen noch wissenschaftlichen Sinne. Jede Tat ist sinnvoll, selbst das Verbrechen."

 

Jedem das Seine

Auch wenn dieser Satz als "Nazi-Spruch" verschrieen ist, bleibt er doch die treffende Definition der Gerechtigkeit; oder anders: Wer Gerechtigkeit fordert, gilt in Deutschland als Nazi. Wie dem auch sei: Es ist erforderlich, dass man jedem Menschen gegenüber die Gerechtigkeit übt. Wenn wir sogar Brigitte Bardot vor ungerechten Vorwürfen in Schutz nehmen, dann nicht deshalb, weil wir ihre Handlungen generell gutheißen. Eher das Gegenteil ist der Fall - Bardot ist ein erschreckendes Beispiel für einen Menschen, der mit elementaren Moralprinzipien gebrochen hat. Geboren 1934, ist sie nunmehr dreimal geschieden und seit 1992 zum viertenmal verheiratet. In ihrem Film "Viva María" (1965) wird die Erfindung des Striptease gefeiert. Bardot setzt sich für die "Rechte der Tiere" ein, ohne der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Tiere keine Rechte haben (s. Nachrichten v. 15.02.2001). Aber wenn Bardot nun Unrecht erleidet, dann ist das keine "ausgleichende Gerechtigkeit", sondern eben weiterhin Unrecht.
Ähnlich ist ja auch unser Einsatz gegen das Unrecht, das Lebensschützer in Deutschland zu erleiden haben, zu verstehen. Wir verteidigen sogar noch V2-Sektierer, obwohl diese unser Blut an ihren Händen haben, z.B. Klaus Günter Annen.
Auf der Startseite von rechtskultur.de wird das Wort von Friedrich Dürrenmatt (1921-1990) zitiert: "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat." Nun ist Dürrenmatt allerdings für seine Kritik, ja seinen Spott gegen bestimmte Elemente gesellschaftlichen Lebens bekannt. In der Lizeniatsarbeit "Gott und Mensch im Durcheinandertal. Erkenntnistheoretische und theologische Beziehungen zwischen dem Roman Durcheinandertal und dem Gesamtwerk Friedrich Dürrenmatts", Zürich 2000, von Stefan Götschi, heißt es (16f): "Durch Søren Kierkegaard begriff Dürrenmatt den Glauben als existentielle Sache, lehnte die Kirche und alles Dogmatische, Ideologische ab und betonte die Bedeutung des Einzelnen, Subjektiven. [...] Der Schriftsteller bezeichnete sich bei jeder sich ihm bietenden Gelegenheit als Atheist." Konkret was die "Justiz" anbetrifft, enthalten Dürrenmatts sehr bekannten Kriminalromane um den Berner Kommissär Bärlach die Ideologie der Selbstjustiz, der "ausgleichenden Gerechtigkeit" i.S.v. tatsächlichem Unrecht.
 

Der offene Brief an Papier

Einer der Unterzeichner, i.e. Dr. Richard Albrecht, der Autor von rechtskultur.de, schickte uns einiges Material per e-mail zu, darunter auch diesen offenen Brief, der momentan an verschiedenen Stellen im Internet veröffentlicht ist. Möglicherweise wird es noch mehr Material von Albrecht bei KzM geben. Hier also der offene Brief (derzeit auch z.B. unter der Adresse http://de.geocities.com/earchiv21/obpraespap.htm veröffentlicht):
1.März 2004

Herrn
o.Prof.Dr.jur.habil. Dr.h.c. H.-J. Papier
-Präsident des Bundesverfassungsgerichts/BVerfG-
Schlossbezirk 3
D.76131 Karlsruhe

Vorab als e-mail und Fax an:
<mailto:poststelle@bundesverfassungsgericht.de>;  0721 - 9101382

Sehr geehrter Herr BVerfG-Präsident,
sehr geehrter Herr Professor Papier,
weil wir rechtsstaatlich, bürgerrechtlich  und  rechtskulturell  engagierte Bürger dieses Landes - eines dem Selbstverständnis nach demokratischen und sozialen Bundesstaates - sind, wollen wir Ihnen zu einem zentralen Komplex jeder sozialen und demokratischen Rechts- und Verfassungspraxis, des verfassungsrechtlich garantierten rechtlichen Gehörs und seiner praktischen Mißachtung, einige Fragen in Form eines Offenen Briefes stellen. Es geht uns nicht um diese oder jene rechtliche Einzelheit. Sondern grundlegend um  Anspruch und Praxis von rechtlichem Gehör vor Gericht als Bürger-, Grund- und Menschenrecht. Nachdem Sie 1992 einen Ruf als Ordinarius für Deutsches und Bayrisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie Öffentliches Sozialrecht an der LMU München erhielten und  1991/98 Vorsitzender der Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR, 1994/98 Kommissionsmitglied zum Versorgungsruhens- und Entschädigungsgesetz und seit Februar 1998 Vizepräsident des BVerfG sowie Vorsitzender des 1. Senat wurden - sind Sie, seit April 2002, einstimmig gewählter BVerfG-Präsident. Damit sind Sie, Herr Papier, dafür verantwortlich, daß es in Deutschland immer noch als rechtens gilt, Verfassungsbeschwerden von Bürger/innen begründungslos abzulehnen - eine seit 1993 legalisierte Praxis, deren Rechtmäßigkeit  endlich zur Prüfung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg anstehen sollte. Seit 1993 nämlich erlaubt § 93 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, Verfassungsbeschwerden begründungslos abzulehnen - eine Praxis Ihres Hauses, die so menschenwürdeverletzend und menschenrechtsfeindlich wie verfassungswidrig ist. Hätten Sie die Verfassungswidrigkeit des § 93 BVerfGG als Ihre Handlungsgrundlage nicht selbst erkennen müssen ? In einem Plenumsbeschluss Ihres Hauses Ende April 2003 wurden Bundestag/Bundesrat aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die seit Gründung dieses Staates, also nunmehr seit 55 Jahren, anhaltende rechtswidrige Praxis der  Verletzung des rechtlichen Gehörs endlich beendet wird: Dieser wichtige Beschluss aller sechzehn Bundesverfassungsrichter/innen vom 30. April 2003, der mit zehn zu sechs Stimmen(mehrheit) zustande kam, verpflichtet ´den Gesetzgeber´, bis zum 31.12.2004  Rechtsschutz bei der Verletzung von Verfahrensgrundsätzen, insbesondere zur Garantie des rechtlichen Gehörs vor Gerichten im Sinne des Artikel 103 [4] des Grundgesetzes, zu schaffen. Der Leitsatz Ihres Beschlusses vom 30.4.2003 lautet: "Es verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes, wenn eine Verfahrensordnung keine fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit für den Fall vorsieht, daß ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.“( BVerfG, 1 PBvU vom 30.4.2003, 11 Seiten: <http://www.bverfg.de/entscheidungen/up20030430_1pvbu000102.html>) Wissen Sie, Herr Papier, nicht, daß dies auch auf die von Ihnen praktizierte Verweigerung des rechtlichen Gehörs bei Verfassungsbeschwerden von Bürger/innen, die sich als letzte innerstaatliche Rechtsmöglichkeit an Sie als Verfassungsrichter und Senatsvorsitzenden wenden, zutrifft  und daß diese Grund- und Menschenrechtsverletzung/en in Form begründungsloser Ablehnungen in Ihrem Hause seit 1993 massenhaft praktiziert werden?  Und daß Ihr Haus zur weiteren Verfahrensvereinfachung - entgegen dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) -  inzwischen  sogar schon dazu übergeht, Verfassungsbeschwerden einfach von der BVerfG-Verwaltung bearbeiten zu lassen - so daß nicht einmal mehr der äußerliche Eindruck entstehen kann, daß Verfassungsbeschwerden von Verfassungsrichtern entschieden  würden ? Wissen Sie denn nicht, welches Ausmaß diese verfassungswidrige Ablehnungspraxis Ihres Hauses inzwischen angenommen  hat? Würde man nur ´weiche´ Maßstäbe anlegen, dann handelte es sich bei etwa 45.000 Beschwerden in diesem Zehnjahreszeitraum um  etwa 10.000 „Fälle“, in denen Ihre Verfahren nicht rechtens waren. Legt man freilich eine ´hartes´ Kriterium  an wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, 1 B 231.94 [und] 1 C 34.94 vom 9.1.1995, unveröff. Beschluss, zit.6,7) - dann hätte es 1993-2002 etwa 35.000 sich bei Ihnen beschwerende Bürger/innen als Opfer Ihrer das Verfassungsgebot („Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör“) mißachtenden begründungslosen Ablehnungspraxis gegeben - also, seitdem Sie, Herr Papier, dem 1. Senat vorsitzen, etwa 3.500 einzelne Menschenrechtsverletzungen  pro Jahr (vgl. R. Albrecht: http://www.wissen24.de/vorschau/19738.html) Bei den von Ihnen begründungslos abgelehnten Beschwerde-„Fällen“ handelt es sich um lebendige Menschen, die, weil sie von Ihnen als „tote Registraturnummern“ (Franz Kafka) behandelt wurden, in ihrer Würde als Menschen nachhaltig verletzt sind.
   -         Wissen Sie nicht, daß Menschenwürde als ´oberstes Konstitutionsprinzip allen objektiven Rechts´  und zentralnormativer Grundsatz gilt und auch der deutschen Verfassung des Grundgesetzes unterliegt ?
   -         Und daß Menschenwürde immer dann verletzt wird, wenn „der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird"? (G. Düring, zit. nach FAZ, 204/3.9.2003, 33).
   -         Wissen Sie denn nicht, daß Bürger/innen, die sich mit Beschwerden an Sie als Verfassungsrichter wenden, nichts anderes als  Gerechtigkeit, verstanden als   ´den geltenden Rechtsnormen entsprechendes  Handeln und Urteilen´ und angemessene  Rechtsprechung der mit der Rechtspflege beauftragten  Institutionen und Richtern erwarten - und von Ihnen nachhaltig enttäuscht werden ?
   -         Wissen Sie wirklich nicht, daß Verfahrenslegitimation und das Recht auf ein faires Verfahren grundlegende rechtskulturelle Errungenschaften der europäischen Zivilisationsentwicklung sind ?
   -         Und haben nicht auch Sie, Herr Papier, als Oberster Berufs- und Verfassungsrichter dieses Staates den Richtereid geleistet, in dem es heisst  (DRiG § 45; zit. nach <http://www.uni-oldenburg.de/~markobr/DRiG. html>)  -
      "Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben,  nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen"  - ?
Glauben Sie wirklich, daß Sie und Ihr Haus „nach bestem Wissen und Gewissen ... nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen“, indem Sie Verfassungsbeschwerden grundsätzlich ohne jede Begründung ablehnen ?
Und können Sie, Herr Papier, denn die Bedeutung des grundlegenden Hinweises von Hannah Arendt, daß „die Verletzung des Rechts eines einzigen die Verletzung des Rechts aller“ ist und daß folglich jede einzelne von Ihnen begründungslos abgelehnte Verfassungsbeschwerde eine  Zurückweisung zuviel ist, wirklich nicht begreifen ...?
Selbstverständlich können Sie unseren Offenen Brief zum Anlaß nehmen, um Ihre begründungslose Ablehnungspraxis von Verfassungsbeschwerden einzustellen.
Mit verbindlicher Empfehlung und freundlichem Gruss

Dr. Peter Niehenke, Freiburg/Br.   <mailto:peter@niehenke.de>
[Lorettostr. 38; D.79100 Freiburg/Breisgau]
Dipl.-Ing. Walter Keim, M.A., Trondheim   <mailto:wkeim@online.no>
[Torshaugv. 2 C, N-7020 Trondheim]
Dr. Edmund Haferbeck, Schwerin   <mailto:haferbeck@aol.com>
[Karl-Marx-Str.16; D.19005 Schwerin]
Thomas Doering, Berlin   <mailto:thomasdoering1@aol.com>
[Moränenweg 6; D.13509 Berlin]
Dr. Ulrich Brosa, Amöneburg   <mailto:brosa-gmbh@t-online.de>
[Brücker Tor 4; D.35287 Amöneburg]
Dr. Richard Albrecht, Bad Münstereifel   <mailto:dr@richard-albrecht.de>
[Wiesenhaus; D.53902 Bad Münstereifel]
Dr. Christian Adler, Gilching   <mailto:100111.215@compuserve.com>
[Am Römerstein 19, D.82205 Gilching]

ViSdPrR.  Walter Keim, Trondheim; ©by the authors (2004)



 

Zu den Unterzeichnern

a) Dr. Peter Niehenke: Die unschönen Erfahrungen auf seiner Seite "justizirrtum.de" haben uns von einer weiteren Beteiligung am dortigen Forum abgehalten. Doch auch wenn Niehenkes Ablehnung des Christentums resp. überhaupt von Religion und des Naturrechts völlig inakzeptabel ist, bleibt dennoch vieles sehr richtig, was er an Kritik gegen Justizwillkür vorbringt.
b) Dipl.-Ing. Walter Keim: Auf seiner Homepage bietet er u.a. eine Übersicht an: "Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit und faires Verfahren"; diese Seite wiederum enthält einen Link zu einer Seite "Schwere Menschenrechtsverletzungen (Terror) an Rechtsanwaelten", wo geklagt wird, dass "gute" Rechtsanwälte u.a. mit Zwangspsychiatrisierung und Faustrecht vernichtet werden.
c) Dr. Edmund Haferbeck: Zusammen mit Detlef Winter hat er 1999 das Buch "Die Rechtsbeugermafia" veröffentlicht; "Rechtsbeugermafia" ist mittlerweile eine gängige Beschreibung für die deutsche Justiz.
d) Thomas Doering: Auf seiner Homepage heißt es unter der Überschrift: "GESTERN - HEUTE - MORGEN": "Am 24. April 1934 trat das Gesetz zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat in Kraft, welches die Richter am Volksgerichtshof mit besonderen Rechten ausstattete, z.B. konnte auf gesetzlicher Weise der Richter ohne Beteiligung des Beklagten für diesen einen Verfahrensbevollmächtigten auswählen. So wurde staatliches Unrecht GESTERN begangen. Dieses Gesetz ist eigentlich formell aufgehoben und das Grundgesetz sollte den Bürger vor dieser Rechtswillkür der Obrigkeit schützen. Besuchen Sie Fall 1 bis 4, so geschieht HEUTE staatliches Unrecht. Es ist befremdlich und beängstigend, wie wenig nötig ist, dass ein Bürger dieses Landes im Zuge berechtigter Dienstaufsichtsbeschwerden von der Behörde zum Straftäter gestempelt wird, kein rechtliches Gehör erhält und Richter wieder Verfahrensbevollmächtigte einen Beklagten beiordnen können, gegen den bekundeten Willen des Beklagten ! Und was passiert MORGEN ?" Dazu liefert er konkrete Beispiele für fragwürdige "Justizarbeit".
e) Dr. Ulrich Brosa: Dieser ist sowohl durch seine Artikel bei heise als auch seine Aktivitäten bei justizirrtum.de recht bekannt. Auf seiner Homepage heißt es unter der Überschrift "Die gefährlichste kriminelle Vereinigung": "Das ist die Justiz, besonders die Staatsanwaltschaft. Diese Leute fördern Gesetzesverstöße aller Art und decken Kriminelle. Richtig aktiv werden die Angehörigen der Justiz nur, wenn sie Angst bekommen, dass ihre Korruption publik wird. Wie bösartig die Justiz ist, erfährt man gewöhnlich auf folgende Weise: 1) Man wird Opfer einer Straftat, z.B. Betrug, Sachbeschädigung, Einbruch, Körperverletzung, und zeigt den Schaden an. [...] 2) Die Kriminellen merken nach einiger Zeit, dass sie ungehemmt kriminell sein dürfen, und legen zu. [...] 3) Den Kriminellen wird klar, dass sie unter dem Schutz der Justiz stehen. [...]" Darf man die Justiz quasi als die gefährlichste Version des organisierten Verbrechens hinstellen? Jedenfalls hat sich Brosa enormen Ärger mit seinen oft sehr direkten Texten eingehandelt, darunter die Sperrung seiner Homepage.
f) Dr. Richard Albrecht: Auf seiner Homepage rechtskultur.de liefert er sehr viel Material zu "Justiz"-Skandalen. Die dortige Seite "Staatsverbrechen und Völkermord: Vorbemerkung zum Habilitationsvortrag vom 01.02.1989" weist auf den Vortrag hin: "Die politische Ideologie des objektiven Gegners und die ideologische Politik des Völkermords im 20. Jahrhundert. Überlegungen nach Hannah Arendt." Völkermord ist bekanntlich auch bei KzM ein Schwerpunktthema.
g) Dr. Christian Adler: Der "Fall Adler" ist ausführlich bei pappa.com dokumentiert. Ohne auf die Details einzugehen oder gar eine Bewertung der Vorgänge abzugeben, lässt die Dokumentation immerhin vermuten, dass Adler nicht ganz glücklich mit der Rechtssituation in Deutschland ist. Der Artikel "Halt's Maul Adler, oder wir machen Dich fertig .... Wenn Recht und Vernunft versagen, kommt immer die Keule!" beginnt: "Am 17.1.01, morgens um 7 Uhr erschienen bei Dr. Christian Adler drei Polizisten mit einem Hausdurchsuchungsbefehl und beschlagnahmten zwei Computer, dazu sämtliche BackUps des Autors und Wissenschaftlers mit all seinen persönlichen Briefen und Aufzeichnungen, auch seine wissenschaftlichen und publizistischen Arbeiten, zurückreichend bis 1985. Adler danach: 'Meiner gesamten Unterlagen beraubt, bin ich jetzt völlig lahmgelegt. Jetzt haben sie mir auch noch mein berufliches Leben gänzlich zerstört und wollen doch trotzdem immer wieder Geld, das ich nicht mehr besitze, für Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Kindesunterhalt!'"

Die Unterzeichner haben bei ihrem offenen Brief also keineswegs die Religion im Blickfeld. Sie sind aber Zeugen respl. Opfer von "Justiz"-Ungerechtigkeit geworden. Sofern ihr Anliegen berechtigt ist, unterstützen wir es auch, ungeachtet ihrer religiösen Überzeugung und sogar Spottes gegen die Religion. Abschließend erinnern wir daran, dass das Bundesverfasssungsgericht offiziell den deutschen Staat als schizophrenes Gebilde versteht und verkündet (Schulurteil) und eine treibende Kraft ist bei der Ausrottung der katholischen Kirche in Deutschland (Hochschulurteil, Kruzifixverbot) bzw. prinzipiell jeder Moral (Abtreibung etc.). Unser Prozess beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte eindringlich, dass das Antichristentum nicht nur auf Deutschland beschränkt ist.
 

Bonus: Professor Dr. Martin Kriele, Köln

Während sich also die o.g. Autoren - wenigstens im offenen Brief - gar nicht mit der Thematik der Religion beschäftigen, gibt es auch eine recht prominente, wenngleich anscheinend etwas umstrittene Gestalt, die ganz gezielt die Lebensbedingungen von religiösen Gruppen in Deutschland thematisiert: den Rechtswissenschaftler Martin Kriele, u.a. Herausgeber der "Zeitschrift für Rechtspolitik" (ZRP). Zwei seiner dort veröffentlichten Artikel haben ein recht großes Echo gefunden, u.z. "Sektenjagd" (ZRP 6 - Juni 1998, 31. Jahrgang) und "Religiöse Diskriminierung in Deutschland" (ZRP 11 - November 2001, 34. Jahrgang). Zunächst könnte es scheinen, dass man Kriele - wenigstens bei dieser Thematik - nicht ernst nehmen dürfe, schließlich lässt der Verein "AGPF - Aktion für Geistige und Psychische Freiheit, Bundesverband Sekten- und Psychomarktberatung e.V., Bonn" einiges an Kritik gegen ihn los, etwa in einem Leserbrief an die ZRP, in dem es einleitend heißt: "Kriele behauptet, in keiner freiheitlichen Demokratie werde Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung so schamlos betrieben, wie in Deutschland. Soweit mir bekannt, ist Kriele bisher der einzige juristische Autor, der dies bemerkt hat, wenn man einmal von den offen ausgewiesenen Interessenvertretern absieht. Kriele ist auch Interessenvertreter. Er vertritt nicht nur die Interessen von Anbietern des Psychomarktes vor Gericht. Kriele vertritt vor allem auch seine eigenen Interessen. Seine Ehefrau Alexa Kriele bietet auf diesem Psychomarkt  u.a. Heilung und Gewichtsreduzierung mittels angeblicher Eingebungen von Engeln an. Über die Rolle ihres Ehemannes sagte sie im Fernsehen (Boulevard Bio am 7.3.2000 zum Thema 'Die Geister, die ich rief'): 'Also, um ehrlich zu sein – wäre er nicht gewesen, es gäbe kein einziges Buch und wahrscheinlich auch nicht die Engelstunden ... Und die Bücher sind nur möglich, weil er das gesprochene Wort in geschriebenes Wort umredigiert'."
Ganz so leicht kann man Kriele aber wohl doch nicht vom Tisch wischen. So verweist Robert Spaemann in seinem Artikel "Freiheit der Forschung oder Schutz des Embryos?" (DIE ZEIT, 48/2003) bei seiner Kritik an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auch auf Kriele: "Der 'Wert', gegen den das Lebensrecht des Embryos nach Auffassung von Frau Zypries abgewogen werden soll, ist das Grundrecht der Forschungsfreiheit. Es soll mit dem Grundrecht auf Leben des Embryos kollidieren und daher dieses gegen jenes abgewogen werden. Die Abwegigkeit dieses Modells hat der Staatsrechtler Martin Kriele mehrfach aufgewiesen. Vorbehaltlose Grundrechte, wie das der Forschungs- oder der Wissenschaftsfreiheit, dürfen durch den Gesetzgeber nicht eingeschränkt werden."
Außerdem: So ganz allein, wie es die AGPF behauptet, steht Kriele mit seinem Vorwurf, der Staat betreibe "Religiöse Diskriminierung in Deutschland", wahrlich nicht da. Fest steht immerhin, dass Kriele zwar richtige Ansätze bzgl. unverletzbarer Grundrechte vertritt, aber völlig inakzeptable religiöse Auffassungen vertritt, bereits was seine eigene Religion (mit den "Engelstunden" seiner Frau) betrifft. In den beiden Artikeln missachtet Kriele die kirchliche Verurteilung der Religionsfreiheit. Er beachtet noch nicht einmal, dass es sich bei der offiziell so genannten "katholischen Kirche" bloß um die V2-Sekte handelt, und auch sein Sektenbegriff ist unzulänglich, so dass seine Kritik im wesentlichen aus katastrophalen Fehlurteilen zusammengeschustert ist und es eine trostlose Fleißaufgabe wäre, die ganzen Fehler in Krieles Texten im Detail aufzuzeigen.
Konzentrieren wir uns auf die richtigen Ansätze bei Kriele: In Deutschland besteht die "Religionsfreiheit" nur auf dem Papier, in Wahrheit herrscht eine rigorose Religionsdiktatur, u.z. in weit größerem, fundamentalerem Ausmaß, als Kriele es darstellt. Kriele gibt nur ein paar seichte Formulierungen von sich, mit denen er eine gewisse Unzufriedenheit über die gegenwärtige "Religionsfreiheit" andeutet, z.B. ("Religiöse Diskriminierung in Deutschland"):
In keiner freiheitlichen Demokratie wird Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung so schamlos betrieben wie in Deutschland. [...] Religiöse Gemeinschaften, die sich erst im 20. Jahrhundert gebildet oder in Deutschland etabliert haben, sind zwar legal, gelten aber nicht als legitim, d. h. sie erscheinen dem gesellschaftlich herrschenden Wertesystem als inakzeptabel. Das gilt unabhängig davon, ob sie christlich oder fernöstlich oder sonstwie orientiert sind; bei den christlichen auch unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Kirche stehen. Als nicht legitim gelten, heißt einer Fülle von Diskriminierungen ausgesetzt zu sein, nicht selten mit äußerst schwerwiegenden Folgen. [...] Gegen Kirche, Presse und Berufungsgerichte genießt der Illegitime praktisch keinen Rechtsschutz. Diese drei Institutionen ragen wie drei Berggipfel über die Rechtssphäre hinaus. Der Verleumdete ist auf Fairness angewiesen. Doch für den Illegitimen gibt es keine Fairness, das macht ja gerade das Wesen der Illegitimität aus. Sucht er seine Rehabilitierung durch Klage herbeizuführen, hat er keine Chance und gilt überdies als Querulant. Erhebt er keine Klage, bestätigt er damit die Berechtigung der Vorwürfe und hat sich die Diskriminierung selbst zuzuschreiben. Ein Illegitimer zu sein, bedeutet Gefangenschaft in einer ausweglosen Situation. [...] In allen demokratischen Verfassungsstaaten zeigt sich eine breite Tendenz, Diskriminierungen zu überwinden: Im Blick auf die Farbigen, die Frauen, die Juden, die Behinderten, die Ausländer usw. Mögen auch manche Einzelheiten umstritten sein, insgesamt findet die Grundtendenz auch in Deutschland breite Akzeptanz. Die Scham wegen unserer Nazi-Vergangenheit, die Abscheu gegen den Rechtsradikalismus und der Wunsch, in Einklang mit der zivilisierten Welt zu bleiben, bestärken uns in unserem Rechtsgefühl, und dieses sagt uns: Diskriminierungen bedeuten zugleich eine Missachtung der Würde des Menschen überhaupt. Eigentümlicherweise ist aber die Diskriminierung wegen der Religion und Weltanschauung aus diesem Grundkonsens noch ausgenommen.

Die "Sedisvakantisten", also die wahren Katholiken, stehen vor dem Staat als "Illegale". Der Staat, aufgehetzt durch die V2-Sekte, will durch "Ausschöpfung des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens", also Terror ohne Ende, die katholische Kirche ausrotten. Die dafür durchgeführten Aktionen wirken in ihrer Brutalität und v.a. auch inneren Widersprüchlichkeit wie hemmungslose Tobsucht von Psychopathen. Man darf sich von den Sirenenrufen der "Justiz", dass sie "im Namen des Volkes" selbst das himmelschreiendste Unrecht "für Recht erkennt", nicht in die Irre führen lassen.
Kritik an der "Justiz" ist in Deutschland nicht nur oft berechtigt, sondern auch bitter notwendig. Die Unterzeichner des offenen Briefes und Kriele haben ihre Erfahrungen mit der "Justiz" gemacht. Das, was am deutlichsten bei der Kritik zutage tritt, ist ihre Erfolglosigkeit. Es ändert sich in Deutschland nichts zum Besseren, statt dessen wird die Bosheit gerade bei den Politikern und Richtern immer größer, immer dreister, immer brutaler. Es ist höchste Zeit, sich wieder auf das göttliche Recht zu besinnen. Es ist Zeit für Helden.

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