Eberhard Heller außer Rand und Band

- "Neuigkeiten" aus dem V2-Lager -
(Kirche zum Mitreden, 07.06.2003)
Eberhard Heller, von einer französischen Zeitschrift zum "König der Lügner" gekürt, erbitterter Feind der Kirche und deshalb auch erklärter Gegner unseres priesterlichen Wirkens, infolgedessen seit unserer Weihe plötzlich Bestreiter der Weihe von Bischof Schmitz, hat inzwischen mindestens drei hinsichtlich der Fakten, der kirchlichen Bestimmungen und untereinander widersprüchliche "Beweise" vorgebracht, weswegen unsere Weihe ungültig sein soll. Es wurde mehrfach bewiesen, dass EH ganz bewusst und ganz gezielt Rufmord gegen uns verübt (s. auch die Predigt am 09.02.2003), was aber den bösen Sepp oder den FireDancer nicht davon abhält, mit der Behauptung hausieren zu gehen, unsere Weihe sei "ungültig" / "zweifelhaft" / "im besten Falle fragwürdig" etc.
Hinzu kommt, dass im V2-Lager neben allen anderen Irrlehren auch der Donatismus wuchert, wofür Thomas Floren nur ein Beispiel ist. So erreichte uns heute eine Zuschrift von "Sator Arepo":
Ob Sie römisch-katholischer Priester sind, kann ich nicht beurteilen. Ich habe jedoch meine Zweifel. Und deshalb die "laikale" Anrede, wie Sie es nennen. Ein "Hochwürden" steht hoch in Würden. Wenn ich jedoch Ihre html-Dateien lese ... (ich verkneife mir jeglichen Kommentar). [...] Möge der Hl. Geist Sie am kommenden Pfingstfest erleuchten und Sie in die einzig wahre Kirche, die die römisch-katholische Kirche ist, zurückführen.

Wir glauben offen gestanden nicht, dass der Glaube widervernünftig ist und dass eine Horde von Apostaten die wahre Kirche sein soll. Vielleicht ergänzt SA seine Argumentation noch ein wenig.

Nun denn, heute rief uns einer unserer Leser an, eine Bekannte hätte etwas in einer alten Ausgabe der "Einsicht" gelesen, womit unsere Weihe scheinbar als ungültig erwiesen sei. Von dieser "Argumentation" wussten wir bislang noch nichts, Heller und sein "Informant" haben sich damit begnügt, hinter unserem Rücken gegen uns zu hetzen. Diese Masche ist übrigens sehr typisch für die V2-Anhänger. Selbst bei einer so aufgeräumten und momentan sogar mit Suchfunktion versehenen Seite wie KzM kommt es nicht selten vor, dass diejenigen, über die berichtet wird, auch vom Autor angeschrieben werden. Das ist grundsätzlich immer dann der Fall, wenn wir nicht davon ausgehen können, dass der Betroffene ein regelmäßiger Besucher von KzM ist (z.B. ein Forumsteilnehmer von kath.net und kath.de), und uns die e-mail-Adresse des Betroffenen vorliegt. Auf der anderen Seite kann wohl niemand erwarten, dass wir eine Zeitschrift lesen, die wir nicht bekommen, oder stundenlang in zig überquillenden Foren herumsuchen, ob denn mal wieder irgendjemand irgendetwas über uns geschrieben hat. Wir sind für berechtigte Kritik immer offen, aber wenn jemand gegen uns schreibt mit dem sicheren Bewusstsein, dass wir davon, wenn überhaupt, dann nur mit erheblicher Verspätung erfahren, zweifeln wir sehr stark an seiner Aufrichtigkeit.

Bekannt waren uns die beiden chronologisch ersten Vorwürfe:
1. Wiechert hat nur eine Bischofsweihe, aber keine Priesterweihe erhalten, war ergo selbst bloßer Laie und damit auch alle in seiner "Sukzession", darunter Bischof Schmitz.
2. Stumpfl hat selbst keine gültige Bischofsweihe erhalten, war im allergünstigsten Falle Priester, konnte ergo keinerlei Weihen weitergeben.
Seit heute uns bekannt ist ein Vorwurf, den Heller in Einsicht XXVII veröffentlichte:
3. Wiechert und Thiesen wurden nur zu Erzpriestern (Chorbischöfen) benediziert, besaßen aber keine gültigen Bischofsweihen.

Die vier Seiten (Einsicht XXVII 113-116) erhielten wir dann per Fax; einige Kostproben:


NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS UND WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'
zusammengestellt von Eberhard Heller
Von verschiedenen Seiten (so u.a. von Herrn Böker) sind wir zu Recht daran erinnert worden, daß unsere Darstellung der Weihesukzession von Georg Schmitz Villingen (über Herford, Stnmpfl und Wiechert) teilweise lückenhaft gewesen sei, worüber wir uns mit einer Mutmaßung hinweggeholfen hätten.

Diesen einleitenden Satz sollte man nicht leichtfertig überlesen. Heller gibt - wenn auch etwas gequält - zu, dass er völligen Murks fabriziert hat. Aber dann versucht er verzweifelt, wenngleich erfolglos, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen:


Gemeint ist der klerikale Werdegang von Wiechert, dem angeblichen Weihbischof von Schmitz. Außerdem wurde kritisiert, daß wir die Gültigkeit von Wiecherts und Thiesens Weihe zu Chorbischöfen anzweifeln wurden, da dabei der Ritus der Bischofsweihe eingehalten wurde, so Thiesen in HAAK-76. S. 36 - eine Quelle, die wir nicht erwähnt hätten. Des weiteren hieße es in einem Brief Thiesens, daß Stumpfl erst nachträglich die angebliche Bischofsweihe in eine Chorbischofsweihe uminterpretiert habe (der Brief ist wiedergegeben in HAAK-76). Ein aufmerksamer Leser, der sich näher mit der Enzyklika " Apostolicae curae" auseinandergesetzt hatte, machte geltend, daß u.U. auch nach dem (reformierten zweiten) anglikanischen Weiheformular, nach dem Herford in Indien von einem gewissen "Dom Luis Mariano Soares, Mar Basilius, Metropolit der syrisch-chaldäischen Kirche in Indien" (so die Darstellung im Weihedokumentes) konsekriert worden war, ein gültige Weihe zustande kommen konnte - so die Interpretation der leoninischen Enzyklika -, weswegen man nicht unbedingt die Gültigkeit der nachfolgenden Weihen, die Stumpfl, Wiechert und Schmitz gespendet worden seien, bestreiten könne.
Vorab: die Kirche verlangt vom/bei der Sakramentenempfang/-spendung Sicherheit (tutior). Wenn darum berechtigte und begründete Zweifel z.B. an der Gültigkeit der Weihen von Schmitz bestehen - und die gibt es spätestens nach unserer Veröffentlichung in der EINSICHT vom Okt.Nov. 1996 -, dann darf keine Spendung bzw. kein Empfang mehr erfolgen, bis Sicherheit geschaffen ist. Es geht nicht an, dieses Prinzip auf den Kopf zu stellen und zu meinen, der Empfang bei einem solchen zweifelhaften Spender sei erlaubt, solange nicht eindeutig die Ungültigkeit der Weihen bewiesen ist.

Mit HAAK meint Heller wohl Haack, s.u.
Zugegeben, Zweifel an der Gültigkeit unserer Weihe bestehen, aber eben - wie nachgewiesen - keine berechtigten. Der "Beweis" der "Einsicht Okt./Nov. 1996 besteht ja gerade darin, dass ein bezeugtes Faktum (die Priesterweihe Wiecherts) geleugnet wird nach dem Motto: Ich weiß nichts von einer Weihe, also hat die Weihe nicht stattgefunden; der Beweis ist damit abgeschlossen.
Und dann triumphiert Heller:


Inzwischen können wir auf all die noch offenen Fragen genauere Antworten geben. H.H. Archimandrit Irenäus Totzke vom Ökumenischen Institut in der Abtei Niederalteich, der auf unsere Studien aufmerksam gemacht wurde, hat uns eine Reihe klärender Informationen u.a. über Dom Luis Mariano Soares, Mar Basilius - den angeblichen Konsekrator Herfords - und Wiechert, den er noch persönlich kennengelernt hatte, zukommen lassen. Für seine außerordentlich wertvolle Mitarbeit bei der Aufklärung über die angeblichen Bischöfe aus der Vaganten-Szene möchte ich ihm an dieser Stelle ganz herzlich danken.

Lassen wir die als solche zugegebenen Spekulationen, die also gar keinen Beweiswert haben sollen, der Übersichtlichkeit beiseite und kommen wir direkt zur "Kernargumentation" Totzkes, die Heller zum Besten gibt:


Die Beurteilung des Falles Wiechert erhält nun zusätzlich durch die neuerlichen Recherchen, die uns Aichimandrit Totzke zur Verfügung stellte, eine sichere Grundlage. Er schreibt mir am 2.7.97:
"Der Anlaß meines Briefes an Sie ist die Person Wiecherts. Sie meinen, er habe keine Priesterweihe gehabt Ich bin der Meinung, er hatte sie; denn er war viel zu hochkirchlich ("katholisch , wenn Sie so wollen) eingestellt, um nicht zu wissen, daß die Erteilung einer Bischofsweihe per saltem nicht möglich ist. M.W. hatte er die niederen und höheren Weihen allesamt von "Bischof Herzog erhalten. [FN mit Hinweis auf die Arbeit von Otto Winkler] (...) Wiechert, den ich persönlich kannte, war eine hochinteressante, hochgebildete, aber zugleich schillernde Persönlichkeit. Er war nicht nur hochkirchlich orientiert, sondern vor dem Kriege aktiver Deutscher Christ, der in unangenehmster Weise für diese üble Gruppierung des deutschen Protestantismus in Berlin Propaganda machte. [...] Das für Ihre Recherchen bzgl. des Herrn L. Entscheidende aber ist, daß Wiechert - auch im Sinne der Vaganten kein Bischof war. Er gab es in Vagantenkreisen zwar vor, wer es aber nicht. Vielmehr war er, genau wie der Vagant Thiesen, von Stumpfl [FN mit Hinweis auf die Arbeit von Otto Winkler] zum Chorbischof benediziert, nicht aber zum Bischof geweiht worden. Chorbischöfe - die in der Frühzeit des Christentums Landkreisbischöfe (Chora = das Land) im Gegensatz zum Stadtbischof waren, existieren heute nur noch in der ost- und in der west-syrischen Kirche - sowohl unierter wie orthodoxer Konfession - als bloßer Titel, vergleichbar einem westlichen "Prälaten". Sie werden benediziert, nicht aber geweiht (...) Auf keinen Fall können sie Weihen erteilen. Sowohl Thiesen wie Wiechert waren - nach dem eindeutigen Zeugnis Stumpfls - von diesem lediglich zu Chorbischöfen benediziert worden. [...] Das Wichtigste ist aber in diesem Zusammenhang, daß Stumpfl den bischöflichen Charakter seiner Chorbischofsweihen an Thiesen und Wiechert stets bestritten hat. Es fehlte also auf Seiten des Spenders die Intention, einen Bischof zu weihen."

Das Wichtigste, "daß Stumpfl den bischöflichen Charakter seiner Chorbischofsweihen an Thiesen und Wiechert stets bestritten hat", hat Totzke zusammengelogen: Es ist nämlich bewiesen, dass Stumpfl erst im Nachhinein die Chorbischofweihe als "Erzpriesterweihe" erklären wollte, und das aus sehr unehrenhaften Motiven: Er wollte die gültig zu Bischöfen Geweihten davon abhalten, eigene Wege zu gehen. Ein Beispiel für Stumpfls wirre Theologie ist die Einführung und Verteidigung einer "Glaubenstaufe" (die vielleicht auch Wiechert empfangen hat), die mit vollem Recht schon damals von vielen verworfen wurde.
N.B.: Würde man - wie Totzke und Heller das tun - eine offenkundig im Nachhinein geänderte Intention bei klar gültiger Sakramentenspendung als ausreichend betrachten, um ein Sakrament für ungültig erklären zu können, würde auch das Schicksal des Ehesakramentes besiegelt sein. Es braucht nur der Partner, der auf eine Annullierung der Ehe spekuliert, erzählen, er habe gar nicht die notwendige Ehebereitschaft gehabt, und schwupps - schon MUSS in der Heller-Totzke-"Theologie" die Ehe für ungültig erklärt werden.
Trotzdem sind erforderlich und genügen für die gültige Spendung eines Sakramentes die Intention und der Ritus des Sakramentes selbst, und wenn die Chorbischofsweihe - wie in den Fällen von Thiesen und Wiechert - mit dem Ritus und der Intention der Bischofsweihe erfolgte, waren die Chorbischöfe auch echte Bischöfe. Zum Begriff Chorbischof s. auch z.B. Michael Buchberger (Hg.), Kirchliches Handlexikon, Bd. 1, München 1907, 908: Der Chorbischof war im Orient ursprünglich ein Bischof eines zu einer Stadt gehörigen Landgebietes, anfangs dem Stadtbischof koordiniert, bereits im 2. Jh. dem Stadtbischof unterstellt; die Institution ist bereits im ersten Jahrtausend weitgehend verschwunden. Nach allgemeiner Ansicht waren die Chorbischöfe im Orient allesamt Bischöfe. Im Okzident traten die Chorbischöfe erst im 8. Jh. in bemerkenswerter Weise auf, ihr Amt wurde aber bald durch die nichtbischöflichen Archidiakone übernommen.

Der protestantische Pfarrer Friedrich-Wilhelm Haack (Heller: "HAAK"; s. auch Warnung vor Andreas Endl) hat in der Material-Edition 3, "Gottes 5. Kolonne - Die freibischöflichen Kirchen im deutschsprachigen Raum" relativ viel Material über Thiesen zusammengestellt. Stumpfl und Wiechert werden nur recht kurz abgehandelt. Über die Herford-Sukzession Stumpfls sinniert Haack (S. 18f):


Als sonderlich sicher gilt die Herford-Sukzession nicht, da "Mar Basilius" Louis Mariano Soares, der am 30.11.1902 Herford zum Bischof konsekrierte, selber wohl keine Weihe erhalten hat. Das dürfte Aloysius Stumpfl jedoch kaum gewußt haben.

Diese "Unsicherheit" ist erledigt durch das Urteil der Kirche, greifbar etwa in den Entscheidungen des Apostolischen Stuhles in Bezug auf Thiesen; unter Pius XI. wird Thiesen die Ausübung seiner Weihevollmachten verboten (was bei fehlender Weihe unmöglich wäre), und unter Pius XII. wird Thiesen vom Zölibat befreit (was bei fehlender Weihe ebenfalls unmöglich wäre).
Will man also dem Urteil der Kirche folgen und nicht den Vorstellungen des Protestanten Haack, kommt man um eine Anerkennung der Stumpfl-Weihen nicht herum.

Außerdem darf man auf das Kirchenrechtliche Gutachten verweisen (s. auch den FireDancer-Text), das Mag. Helmut Deixler, Syndikus für Rechts- und Wirtschaftsfragen, Wien, in seinem Schreiben an Nikolaus Andreas Schneider (der sich selbst "Schwert-Bischof" nennt) vorlegt, der ebenfalls in der Linie von Stumpfl und Thiesen steht:


Nun, bei Prüfung der aufgezeigten Situation nach allen Richtungen hin ist unwiderlegbar klargestellt, daß Bischof Vilatte in mehreren unstrittigen apostolischen Sukzessionen stand. Weil aber auch in denselben Sukzessionen Bischof Schneider steht, also seine ihm erteilte Weihe in einer erstreckenden Reihe zu Bischof René Vilatte und in der weiteren Folge bis auf Bischof Dominicus Maria Varlet und dessen Sukzession bis auf die Apostel zurückgeht, steht er unbestreitbar in ''Apostolischer Sukzession" und sohin in einer gültigen Weihefolge.
Die Richtigkeit dieser behaupteten, tatsächlichen, theologischen Sach- und Rechtslage ergibt sich letztlich daraus, daß der Weihespender des Bischof Schneider Msgr. Gerhard Franck war und dieser wiederum in der Sukzession von Josef Maria THIESEN, Erzbischof der Alt-römisch-katholischen Kirche stand.
Die Richtigkeit der Sukzessionslinie von Josef Maria Thiesen, Erzbischof der Alt-römisch-katholischen Kirche, ist noch von keiner Seite bestritten worden auch nicht von der römisch-katholischen-apostolischen Amtskirche. Es wird in diesem Zusammenhang auf das aufschlußreiche Buch "Quis et unde?" [Wer und woher], das von protestantischer Seite herausgegeben wurde (Mag. theol. Reinhard Schubert, Pastor der evangelischen Kirche) und ein kritisches Hilfsbuch zum Studium der apostolischen Weihesukzession der Bischöfe in kleineren Kirchen und Bruderschaften darstellt, verwiesen. Aus den hier zusammengeschlossenen Blättern ergibt sich die genaue Sukzession von Msgr. Thiesen und auch die weiteren Sukzessionen, die durch die erteilten Weihen von Thiesen entstanden. Im Ergebnis kann sohin gesagt werden, daß Bischof Nikolaus Andreas Schneider unbestreitbar nach den Grundsätzen der Theologie und des Kirchenrechtes, wie sie stets von der römisch-katholischen Amtskirche vertreten wurde, gültig geweihter Bischof ist und sohin in apostolischer Sukzession steht. Das heißt, seine Amtsgewalt ist zurückzuführen auf die Apostel, und demnach sind die von ihm erteilten pastoralen liturgischen, sakramentalen Handlungen gültig.

Diesen Brief an Nikolaus Andreas Schneider haben wir nur per e-mail und ohne Datum erhalten. Aber wir besitzen auch die Kopie eines Deixler-Briefes an Werner Schneider, unseren ehemaligen Jurisdiktionsbischof, dessen Austritt aus der Kirche wir nach wie vor voller Schmerz und Trauer zur Kenntnis nehmen. Wir hören nicht auf dafür zu beten, dass sich Werner Schneider wieder zur Kirche bekehrt, und wollen die Hoffnung nicht aufgeben, dass er sich wieder auf den christlichen Bekennermut besinnt, den z.B. Papst Pius XI. in der Enzyklika Mit brennender Sorge verlangte. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Doch zum Deixler-Brief:
Diesen Brief vom 03.05.1985 hatte Deixler wohl kaum für eine Veröffentlichung bei KzM bestimmt, und auch seitens Werner Schneider liegt uns keine Vollmacht für eine Verwendung vor. Trotzdem können wir auf die Veröffentlichung nicht verzichten - hier geht es um ein höheres Gut als die möglicherweise entgegenstehenden privaten Interessen von Schneider und Deixler. Der Brief beginnt folgendermaßen:
In Sachen: Ihrer Anfrage betreffend Gültigkeit der Ihnen erteilten Priesterweihen
Gott zum Gruß, Hochwürdiger Mgr. Pater Barthölomäus!
Nun, in meiner Eigenschaft als Kirchenrechtler und einigermaßen studierter Theologe sowie als Kenner der Verhältnisse des traditionellen röm.-kath.-apostolischen Lagers möchte ich zu Ihrer Fragestellung vorausschicken, daß es ein beliebtes Thema unserer Mitbrüder und Mitschwestern ist, die Gültigkeit von Weihen zu bestreiten.
Meist spielt sich eine solche Bestreitung in der Form ab, daß man nur wilde Anschuldigungen, Behauptungen sowie Verdächtigungen ausspricht, die völlig inhaltsleer sind, also mit keinerlei Beweise untermauert werden. Man polemisiert und provoziert. Doch vergessen die Betreffenden in allen Fällen, daß es dem staatlichen und kirchlichen Recht entspricht, daß man einen Menschen keineswegs einer Tat oder einer sonstigen verwerflichen Handlung bezichtigen darf, wenn man für eine solche Anschuldigung keine "fundierten Beweise" hat, denn der Betroffene muß ja Gelegenheit haben, sich zu verteidigen. Doch verteidigen kann er sich nur, wenn er mit "konkreten Vorwürfen" konfroniert wird. Das vorher Gesagte, Hochwürden Pater Bartholomäus, dürfte auch bei Ihnen zutreffen, denn Sie sagen mit keinem Wort, warum man zu der denkmöglichen Annahme gelangen will, daß Sie nicht gültig geweihter Priester sein sollen und warum man sagt, Sie sind ein "Pseudopater". Daher kann ich zu Ihrer Anfrage mangels Kenntnis konkreter Vorwürfe nur allgemein sagen, daß Sie von einem Bischof geweiht wurden, der in gültiger apostolischer Sukzession stand und dieser Bischof mir persönlich bekannt war. Daraus ergibt sich aber im Hinblick darauf, daß Ihr Konsekrator auf dem Boden der unverfälschten Tradition in Wort und Schrift stand (Gegner des 2. Vatikanums) und Ihre Weihe nach dem alten Ritus des Pontifikale Romanum erfolgte und Sie auch den vorgeschriebenen Antimodernisten-Eid leisteten, daß Sie unbestreitbarst gültig geweihter Bischof sind. Dies gilt natürlich auch dann, wenn Sie und ihr seinerzeitiger Weihevater außerhalb der römischen "Jurisdiktion" standen und für die gespendete Priesterweihe keine ausdrückliche Erlaubnis von selten der Amtskirche vorhanden war.

Text des Antimodernisten-Eides.
Wenn Haack also wild spekuliert, dass die Herford-Linie als "nicht sonderlich sicher" gilt, dann ist das mal ganz sicher inhaltsleer und steht dem kirchlichen Urteil eindeutig entgegen. Wie dem auch sei: Nach der Erwähnung von Stumpfls Befürwortung einer "Glaubenstaufe" fährt Haack fort (ebd.):


Große Wirkungen sind von Stumpfl nicht ausgegangen, wenn man von den Folgen zweier von ihm vorgenommener Weihen absieht. Die erste ist die Priesterweihe, die er an Robert Geyer spendet. In dem schon zitierten Brief vom 30. 4. 1925 bietet er dies an:
"Ich kann nun zwar die Priester und Diakonweihe nach freiem Gutdünken erteilen aber nicht so Bischofsweihen, die nur im Einverständnis mit den anderen Bischöfen von einem Bischof vorgenommen werden darf, der vom Primaten hiezu deligiert ist... Wie ich Ihnen schrieb werde ich am 10. Mai in Stuttgart sein... Eventuell könnte ich auch Ordinationen vornehmen. Wollen Sie mir bitte noch mitteilen, ob Sie bereit wären zu dieser Zeit... die hl. Priesterweihe zu empfangen? Diese müßten Sie nämlich unbedingt besitzen ehe Sie die bischöfliche Konsekration erhalten können, und es wäre gut, wenn zwischen beiden doch wenigstens eine kleine Zeit liegen würde. Ich würde nach dem "Pontifikale Romanum" ordinieren, da dies doch die sicherste Form ist und ich denke gerade bei Ihrer Ordination und Konsekration, wo Sie doch der Stammvater des apostol. Episcopates mit Gottes Gnade werden sollen ist es doppelt nötig, vorsichtig zu sein damit kein Zweifel über die Gültigkeit aufkommen kann." (30.4.1925) Die Weihe erfolgt an jenem 10. Mai 1925. Vermutlich mit Heinz Banker, einem Beamten, der sich später mit einer Gruppe von Stumpfl trennt und "hochkirchliche Wege" geht, wird Robert Hermann Geyer, Apostel der "Allgemeinen Apostolischen Mission", zum Priester geweiht. Die Bischofskonsekration folgt wenig später unter Stumpfls Assistenz am 18. August in Bern.

Das Schreiben an Geyer dient als klarer Beweis, dass Stumpfl um die notwendige Bedingung der Priesterweihe für eine Bischofsweihe wusste. Nach allgemeiner Ansicht setzt die Bischofsweihe die Priesterweihe voraus, während man gültigerweise, wenn auch unerlaubterweise sofort zum Priester geweiht werden kann.
Es bleibt schleierhaft, wie Haack - obendrein im wissentlichen Widerspruch zum kirchlichen Urteil - annehmen kann, Stumpfl habe selbst keinen großen Wert darauf gelegt, selbst eine sicher gültige Weihe zu empfangen, sondern sich quasi blauäugig von Herford habe weihen lassen, während er dann sofort gegenüber Geyer erklärt, es sei "doppelt nötig, vorsichtig zu sein damit kein Zweifel über die Gültigkeit aufkommen kann."

Haack schreibt weiter (ebd.):


Die zweite folgenreiche Tat Stumpfls war die Bischofskonsekration des von Geyer 1943 zum Pastor der Gemeinde Köln ordinierten Josef Maria Thiesen am 17.4.1949 zum "Chorbischof von Aquileia und Vorsteher der Gemeinde Köln." Mit Thiesen setzt eine Vielzahl von Weihen ein, die den freibischöflichen Bereich heute so unübersichtlich macht. Stumpfl hatte Thiesen übrigens 1925 zum Priester geweiht. Nach einer Information von Thiesen (v.19.6.1971) soll Stumpfl während des Krieges im KZ inhaftiert gewesen sein. Nach dem 2. Weltkrieg ließ er sich 1947 von de Willmott-Newraan rekonsekrieren und konsekrierte seinerseits am 14.04.1949 den evangelischen Pfarrer Friedrich Wiechert unter dem Namen Mar Ignatios zum "Bischof der orthodoxen Eparchie von Aquileia". Kurz zuvor hatte er eine Kirchenunion mit dem "Catholicate of the West" des Hugh George de Willmott-Neuman geschlossen, war aber dort noch vor der Bischofsweihe Wiecherts wieder ausgeschlossen worden. Die Titulatur Stumpfls zu diesem Zeitpunkt war "Mar Timotheus, Metropolit von Aquileia." Stumpfl starb am 11.9.1951 in St. Johann in Pongau. Betrauert wurde er auch von denen nicht, die er geweiht hatte, da er nicht die Gabe, Frieden zu stiften oder zu halten, besessen hat.

Thiesen wiederum gibt an, Stumpfl habe sicher mindestens vier Bischofsweihen (durch Brugger, Vigué, Georgios, Stannard) erhalten, eine fünfte im September 1947 (durch McFall) ist ebenfalls anzunehmen. Das Elend der wiederholten Weihehandlungen gehört zum Kennzeichen der "freien Bischöfe", und auch Thiesen war da nicht besser. Z.Th. der Wiederholung unwiederholbarer Sakramente s. Die Intention bei der Sakramentenspendung. Auch uns wurde - von Bischof López-Gastón aus der Thuc-Linie - unter der Voraussetzung, dass wir begründete Zweifel an der Gültigkeit unserer Weihe haben, eine "Priesterweihe sub conditione" angeboten, worauf wir selbstverständich verzichtet haben. Selbst wenn sonst alle Welt im Weihe-Wahn wandeln würde, wir würden es nicht.
Von der "Schwert-Bischof"-Gruppe erhielten wir am 21.03.2003 eine e-mail:
Wir besitzen Unterlagen, welche bestätigen dass Erzbischof Thiesen insgesamt 14 verschiedene Sukzessionslinien auf sich vereinigt, wovon eine Gültige ausreichen würde. Daraus geht hervor, dass sowohl Bischof Stumpfl, als auch Erzbischof Thiesen jeweils reordiniert wurden, also bedingungsweise (falls die erste Weihe nicht sicher gewesen wäre) eine bedingte zweite Weihe empfangen haben. Stumpfl wurde am 3.6.1924 von Piere Gaston Vigué konsekriert. Dieser steht in der Sukzession von Josef René Vilatte. Von Vilatte existiert eine Bestätigung seiner Weihe durch den Apostolischen Nuntius in Paris: B. Ceretti vom. 6.7.1925. Reordiniert wurde Stumpfl am 14.07.1947 durch Hugh Georg DeWillmott-Newman. Erzbischof Thiesen ist am 17.04.1949 von Stumpfl geweiht und wurde am 04.11.1951 durch den alt-röm. Katholischen Bischof Thomas Tollenaar reordiniert. Der Monsignore der hl. Rota und die drei Priester und Professoren des Jesuiten-, Dominikaner- und Augustiner-Orden, welche den Schwert-Bischof persönlich prüften, sind leider inzwischen verstorben.

Zur Erinnerung, weil man es in dem Wust widersprüchlicher "Einsichten" übersehen könnte: Stumpfl hat - anscheinend nachdem er selbst schon mehrere Priester- und Bischofsweihen empfangen hatte - Wiechert zum Priester und Bischof geweiht. Die Weiheurkunden der Priester- und Bischofsweihe Wiecherts hat Bischof Schmitz, der von Wiechert die Priesterweihe empfing, selbst gesehen. Heller vermarktet seine bekanntlich falsche Behauptung, dass Wiechert nicht zum Priester geweiht worden sei, als den ultimativen Beweis, dass Bischof Schmitz nur ein Laie, wenngleich ein "Hochwürdiger", ist:


Georg Schmitz hat von Wiechert die Priesterweihe und von Thiesen die Bischofsweihe empfangen. Außerdem hat er sich von Paget King rekonsekrieren lassen. Wiechert war evangelischer Geistlicher - also Laie - und hatte sich von Stumpfl zum Bischof weihen lassen, d.h. er blieb Laie, der seinerseits keinerlei Weihen spenden konnte. Die Priesterweihe von Schmitz ist also ungültig. Er kann daher auch kein Bischof sein. (Der Beweis ist hiermit abgeschlossen, die folgenden Überlegungen werden nur der Vollständigkeit halber angestellt:).


In der "Einsicht" Febr. 2003, Nr. 1, XXXIII, 26 nennt Heller einzig und allein dieses Heft und damit diesen "Beweis". Während er also anfangs und endgültig eine Priesterweihe Wiecherts bestreitet und eine - wegen fehlender Priesterweihe allerdings ungültige - Bischofsweihe zugibt und zwischenzeitlich dann einfach Stumpfls Bischofsweihe bestritt, behauptet er nun das glatte Gegenteil von dem anfänglichen endgültigen Beweis und nimmt dieses glatte Gegenteil als Beweis für die Richtigkeit des endgültigen Beweises. Bewiesen ist damit zwar nur einmal mehr die Verlogenheit Hellers, der in typischer V2-Manier total im Chaos versinkt und in moralisch sehr niedrig stehenden Menschen auch noch eine willige Gefolgschaft findet, aber aus noch so viel Chaos bei Heller oder überhaupt der V2-Sekte erwächst noch kein Beweis, dass dieser Berg von Unwahrheiten auch die Wahrheit ist.

Hier noch einige Ausführungen von Haack über Thiesen (S. 36f):


Schwierigkeiten hat Thiesen wohl von dem Tage an gehabt, als er sich auf den freibischöflichen Weg begab; Mar Timotheos Stumpfl war ein schwieriger Mann. Er war als streitsüchtig und rechthaberisch bekannt, und es kann durchaus sein, daß dies ein Überbleibsel aus seiner KZ-Haft gewesen ist.
Daß er sich gegen ihn wehren mußte, hat bei Thiesen ziemliche Bitternis erregt. Stumpfl behauptete nämlich plötzlich, die Weihe zum Chorbischof sei gar keine Bischofsweihe gewesen. Dieser Vorwurf kam, als Thiesen nicht bedingungslosen Gehorsam zeigte, sondern durchaus eigenständig zu handeln gedachte. Stumpfl interpretierte die Bischofsweihe Thiesens zu einer Erzpriesterweihe um. Noch heute begegnet Thiesen manchmal diesem Vorwurf, obwohl er durch seine Rekonsekration diesen zu umgehen trachtete. Der Vorwurf war auch ungerechtfertigt. Thiesen wehrte sich:
"In der ganzen christlichen Kirche wurde nie eine Erzpriesterweihe erteilt und ein Erzpriester mit Ring, Brustkreuz, Mitra und Stab belehnt. Dieser Bischof erteilte dem Kandidaten die Chorbischofsweihe und belehnte ihn mit den bischöflichen Insignien (Ring, Kreuz, etc.). Später zwang dieser Bischof auch den Chorbischof, ein handschriftliches Schreiben zu unterschreiben, daß er kein Bischof sei, sondern nur Erzpriester. Dieser Bischof wußte, daß alles anders ist..... Dieser Bischof hatte bei der Konsekration eines Kandidaten zum Bischof die volle Intension, eine wirkliche, vollgültige Biachofsweihe zu übertragen und zwar unter der Zeugenschaft eines Co-Konsekrators und der beiwohnenden Gemeinde".
Thiesen erwähnt Stumpfls Namen hier nicht, auch wenn er ihn meint. Da Thiesen kein Kämpfer war, hat er wohl unter Stumpfls Drängen ein solches Papier unterschrieben - um des lieben Friedens willen. Was er nicht erwähnt: er hatte ja Stumpl die Wahlunterlagen vorgelgt, denen zufolge eine Gemeinde ihn zum Bischof gewählt hatte. Und daraufhin hatte Stumpfl ihn konsekriert und die Gemeinde von Köln seiner "Eparchia von Aquileia" zugeführt. Es war seinerzeit die einzige Gemeinde, die diese Eparchie hatte. Bis auf diesen einen Aufschrei hat Thiesen immer in Ehrfurcht von seinem Konsekrator geredet. Daß Stumpfl Thiesen Unrecht getan hat, als er ihm die freibischöfliche Amtsvollmacht streitig machen wallte, steht außer Zweifel.
Es war nicht der einzige Ärger in Thieaens Leben. In einer Reportage in der röm.-kath. Illustrierten "Feuerreiter" wurde er als "der ehemalige Hilfserbeiter und Handwerker Thiesen" bezeichnet. Daß er sein Brot durch Arbeit verdienen mußte und kein Gehalt von der Kirche bekam, hat sich Thiesen zeitlebens als Ehre angerechnet. Er hatte in den französischen Arbeiterpriestern dann auch Glaubens- und Erlebans-Brüder gesehen. Jetzt wurde es ihm zum Vorwurf gemacht.
Etwas hilflos wehrt er sich in einer "Information über die Person von Bischof Thiesen, Köln / Rhein
Btr.: Reportage über Mgr. Thiesen im Feuerreiter vom 13.12.65, die Monitor-Sendung im WDR von 1966 und in AKI und Express Köln vom 5.4.67:
Es gab und es gibt noch heute in der Romkirche viele Priester und Bischöfe, die als Spätbarufene zu Priestern geweiht wurden, die vorher 'Hilfsarbeiter, Handwerker, Landwirte, Kaufleute' etc. waren.... Ziehen wir den Panzer der Gerechtigkeit an, tun wir Gutes an allen Menschen, lieben wir den Nächsten, auch wenn es unbequem ist, und bemühen wir uns, recht zu bleiben."
Der Vorwurf dessen, was einer früher gewesen ist (und noch dazu, wenn er seine Familie ehrlich als Hilfsarbeiter oder Handwerker ernährt hat) sollte im christlichen Bereich besser nicht erhoben werden. Zu Recht könnte ein dergestalt "Abqualifizierter" auf den Herrn des Glaubens und seine Apostel verweisen, die alle nach unseren Maßstäben als Handwerker gearbeitet hatten. Thiesen hat übrigens dieses Argument gar nicht gegen seine Gegner ausgespielt.

Es ist also unbestreitbar: Totzke hat die Unwahrheit gesagt. Und da er offensichtlich die Wahrheit wusste, hat er mit einer erschütternden Skrupellosigkeit und Menschenverachtung gelogen.
Wusste Heller das nicht? Doch, denn es ist ja kein Geheimnis, wer dieser "H.H. Archimandrit" ist. Hellers Seelenverwandschaft mit der V2-Sekte, der Dienerschaft Satans, ist bereits bewiesen. Nicht nur durch die unzähligen Lügen, denen Heller seinen Titel "König der Lügner" verdankt, auch durch seine offene Unterstützung selbst der ärgsten V2-Sektierer wie etwa Christa Meves. Überhaupt baut der ganze Fichte-Schwindel, wie in Alma Mater nachgewiesen, auf dem Umsturz der Theologie direkt nach dem Tode von Pius XII. auf. Heller ist durch und durch ein V2-Sektierer.

Trau, schau, wem! Also: Wer ist Totzke, dem Heller "für seine außerordentlich wertvolle Mitarbeit" "ganz herzlich" dankt?
Wie Heller zugibt, gehört Totzke zum "Ökumenischen Institut der Abtei Niederaltaich"; dieses Institut stellt sich so vor:


Geistliche Ökumene
Viele Christen sehnen sich in unserer säkularisierten Gesellschaft nach Erfahrungen ihrer Verbundenheit im Glauben. Sie drängen auf Überwindung der trennenden Konfessionsgrenzen, ohne das eigene Erbe aufgeben zu müssen. Gemeinsam möchten sie den Weg des Glaubens gehen. In liturgischen Feiern und geschwisterlichem Austausch suchen sie den Reichtum der anderen Tradition und auch die eigenen Wurzeln besser zu verstehen. In der Benediktinerabtei Niederaltaich wird solche Ökumene erfahrbar - besonders im Miteinander zweier liturgischer Traditionen, in Gottesdiensten im römischen und im byzantinischen Ritus. Hier wird deutlich, dass es im geistlichen Leben Alternativen gibt. Das Ökumenische Institut der Abtei sieht seine Aufgabe darin, Möglichkeiten zu vermitteln, Ökumene in der ursprünglichen Bedeutung dieses Wortes zu erleben: als ein Zuhause, das allen offen steht. In der Begegnung mit den Mönchen, aber auch der Gäste untereinander wächst ein Gespür für das vielfältige Wirken des Heiligen Geistes. [...] In der Institutsbibliothek finden die Gäste ökumenische Publikationen, insbesondere eine große Anzahl theologischer Zeitschriften. Das Ökumenische Institut selbst betreut seit 1953 in Verbindung mit einem interkonfessionellen Herausgeberkreis die Zeitschrift UNA SANCTA. Sie bringt vierteljährlich in themenzentrierten Heften informative Beiträge ökumenischer Theologie und Spiritualität. Zum Tätigkeitsbereich der Mönche im Ökumenischen Institut gehören auch auswärtige Vorträge sowie eine vielfältige Mitarbeit in verschiedenen ökumenischen Gremien.

Aus dem "Ökumenischen Schrifttum" hier ein Ausschnitt aus Gerhard Voss, Wachsende Eucharistiegemeinschaft: ökumenische Verpflichtung. Lehre und Praxis der Eucharistie in der ökumenischen Diskussion aus katholischer Sicht:


Das katholische Kirchenrecht kennt bei bestimmten schweren Verstößen gegen die Glaubensgemeinschaft der Kirche die Strafe der Exkommunikation, d.h. den zeitweisen Ausschluss vom kirchlichen Leben, auch von der Eucharistie, ohne dass dadurch die in der Taufe grundgelegte Kirchengemeinschaft aufgehoben ist. Faktisch hat freilich eine Exkommunikation einzelner des öfteren Kirchenspaltungen gefördert. Doch ist die Taufe das Sakrament einer untilgbaren Eingliederung in die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche, den einen Leib Christi. Und diese Kirchengliedschaft verbindet alle, die an Christus glauben und getauft sind, auch dann miteinander, wenn sie Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften angehören, die in der anormalen Situation der Kirchenspaltungen nicht miteinander in voller Eucharistie- und Kirchengemeinschaft stehen. [...] Ihr Ziel wird die Kirche erst erreicht haben, wenn sie selbst aufgehoben ist in der Vollendung des Reiches Gottes. Bis dahin wird sie immer auch eine Kirche mit Trennungen und Spaltungen, weil eine sündige Kirche sein. Wenn es je auf Erden zu einer gesamtkirchlichen eucharistischen Gemeinschaft kommen soll, muss es vorher wohl in allen Kirchen einen Prozess der Selbstbescheidung geben. Vielleicht gehört gerade auch das zum Opfer der Kirche, dass sie selbst sich wie ihr Herr entäußert, um so zur Versöhnung beizutragen. Ansätze dazu hat für die katholische Kirche das II. Vatikanische Konzil gemacht, wenn es feststellt (LG 8), die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche sei nicht schlicht mit der katholischen Kirche in ihrer geschichtlichen Gestalt gleichzusetzen, wohl aber "subsistiere" die Kirche Christi, sei sie wirklich und im vollen Sinne da in der katholischen Kirche. Die Erklärung der römischen Kongregation für die Glaubenslehre "Dominus Jesus" vom 5.9.2000 hat zwar eingeschärft, dieses Subsistieren hinsichtlich der getrennten Kirchen restriktiv zu interpretieren. Aber es hat die Aussage des II. Vatikanischen Konzils nicht bestritten, dass auch die nichtkatholischen Gemeinschaften "Mittel des Heils" sind (UR 3), und auch nicht die Feststellungen Papst Johannes Pauls II in seiner Enzyklika "Ut unum sint", dass auch in diesen Gemeinschaften die eine Kirche Christi wirksam gegenwärtig ist, ja dass gewisse Aspekte des christlichen Geheimnisses in ihnen bisweilen sogar wirkungsvoller zutage treten. Es hat auch nicht bestritten, dass die fehlende Einheit unter den Christen auch für die katholische Kirche eine "Wunde" ist, die "sie hindert, ihre Universalität in der Geschichte voll zu verwirklichen". Hier ist eine Anomalität der kirchlichen Situation ausgesprochen, die wesentlich zur irdischen Existenz der Kirche gehört. Wenn wir das ernst nehmen, können wir m.E. nicht so tun, als wäre die katholische Kirche innerhalb der Kirche Christi die einzige noch intakte Insel. Und wir müssen wohl ernster nehmen, dass wie alle Sakramente auch die Eucharistie nicht nur anzeigt, sondern auch heilend bewirkt, was sie ist: die Gemeinschaft des einen Leibes Christi.

Es ist schlichtweg ungeheuerlich, welches Bild GV von der Kirche entwirft: Die katholische Kirche hat nicht das Zeichen der Einheit, sondern wird laut GV immer "eine Kirche mit Trennungen und Spaltungen, weil eine sündige Kirche sein". Nach katholischer Lehre hingegen sind die anderen "Kirchen" nur Sekten, während die Einheit im Glauben, in den Sakramenten und unter den rechtmäßigen Hirten Kennzeichen der wahren Kirche ist. Und für GV kann es nur dann die eucharistische Gemeinschaft geben, wenn es "in allen Kirchen einen Prozess der Selbstbescheidung" gibt. Die katholische Kirche ist also im Prinzip genauso "verirrt" wie die anderen Gemeinschaften. Sie ist also auch nicht heilig. S. ferner unsere Erläuterungen zu "Dominus Jesus" und "Ut unum sint".

Speziell zu Totzke fanden wir u.a. einen Beitrag "Orient – Okzident. Die Jahrestagung 2000 der Brixener Initiative Musik und Kirche", wo es u.a. heißt:


Die Wahrheitsfrage – unmöglich tot zu schweigen – wird sich sowohl der "reinen Lehren" als auch der "postmodernen" Gleichgültigkeit erwehren müssen. Werden die Christen ihre konfessionellen Verkapselungen aufbrechen und einer immer mehr in Einzelinteressen zerfallenden Welt einen Weg zur Einheit, nicht zur Einheitlichkeit weisen können? Das Programm des Symposiums, in Musik und wissenschaftlichen Vorträgen gleichermaßen auf hohem Niveau, ließ diese Hoffnung wachsen, breitete es doch zum einen eine ungeahnte Fülle der überreichen morgen- und abendländischen Kulturen aus, zum andern schimmerte immer durch, worum es geht: die "trina laus" – das Lob Gottes im Dreiklang der christlichen Konfessionen (Archimandrit Irenäus Totzke). [...] In einem ebenso kenntnisreichen wie sprachlich brillanten und bildkräftigen Vortrag sprach Archimandrit Irenäus Totzke aus dem Kloster Niederaltaich über "Trina Laus – der Dreiklang der Konfessionen in der Musica Sacra". Von den vier Urzellen christlicher Musiktradition Syrien, Ägypten und etwas später Byzanz und Rom ließ historische Ungunst (Araber-Invasion et cetera) Antiochia und Alexandria absterben. Es blieb ihr Vermächtnis an den Westen, die acht Kirchentöne, das Silbenzählen und der Reim. Ohne diese Wurzeln wären zum Beispiel die Hymnen des Ambrosius undenkbar. Ein weiteres Erbe der frühen Christenheit hat der Osten treuer bewahrt als der Westen: Wort und Musik gehören wesentlich zusammen. Der Westen versteht Musik, durch die Aufklärung noch gesteigert, zunehmend als schmückendes Beiwerk, der orthodoxe Gottesdienst ist Musik. Dem zunehmenden Transzendenzverlust der Musik im Westen, der die Liturgie dann zur Lehrveranstaltung herabwürdigt, steht die lobpreisende, singende Theologie des Ostens gegenüber. Musica Sacra, die diesen Namen verdient, wird im Osten wie im Westen darauf achten müssen, dass in der Überlieferung der Überlieferte mitklingt.

Richtig, Totzke singt in den höchsten Tönen ein Hoch auf Häresie und Schisma. Und Heller dankt ihm "ganz herzlich".

Da es sich bei dem Schuppen in Niederaltaich um eine angebliche "Benediktinerabtei" handelt, sei es gestattet, an die momentan in den Medien mit ziemlichem Rummel zelebrierten Aktivitäten des "Ober-Benediktiners" Notker Wolf zu erinnern. Die Rockgruppe "Feedback" stellt sich selbst vor:


Sie werden Ohren machen, ganz lange Ohren. Denn FEEDBACK verstehen sich auf den Rock’n’Roll der harten Schule gleichermaßen wie auf eher besinnliche Töne. Einst als Schulband des Rhabanus-Maurus-Internats und -Gymnasiums St. Ottilien bei München angetreten, knüpfte man seinerzeit in der internatseigenen Kneipe "Blaue Grotte" zarte Bande zu himmlischen Mächten. Erzabt Notker Wolf, der seit September 2000 als Abtprimas und oberster Repräsentant des weltweiten Benediktiner-Ordens auf dem Aventin in Rom residiert, teilte seinerzeit den Enthusiasmus für Rockmusik ganz im Geiste von AC/DC, Rolling Stones, ZZ Top bis hin zu Jethro Tull und Status Quo und greift seitdem selbst in die Saiten seiner Gitarre oder haucht der Querflöte eine wahrhaft rockige Seele ein.

AC/DC, Rolling Stones usw., also die offensten Satanisten mit der exzessivsten Rockmusik, das ist der "Geist" des "Ober-Benediktiners. Hier noch ein Ausschnitt aus dem "Bericht von der 'Rock my soul'-Release-Party" (18.05.2003, "Garage Deluxe", München) von Feedback:
Wir spielten zum "warm werden" (was eigentlich gar nicht nötig war, da der Club brechend voll war und das Publikum sofort ansprang) 3 Songs aus unserem neuen Album und dann kam Notker auf die Bühne. Der Saal tobte, die Kameras liefen, die Fotoapparate blitzen!!! Einfach geeeeeeeiiiiiil!

Totzke steht also für Satanismus in Reinkultur. Und Heller dankt ihm "ganz herzlich".

Totzke steht auch für den Irrsinn in Vollendung, denn die V2-Sekte hat ja endgültig die Bischofsweihe von Schmitz als gültig anerkannt. Die V2-Sekte - ein totales Irrenhaus, in dem sich auch Heller nach Herzenslust austobt!

Wir können und wollen uns Hellers "ganz herzlicher" Begeisterung für den Satanismus nicht anschließen. Wir haben Totzke angeschrieben (07 Jun 2003 10:53:43 +0200), aber, wie man das von V2-Stellen so kennt, keine Antwort erhalten:


Hi Totzke, ich habe erst heute davon erfahren, dass du gegenüber Heller behauptet hast, meine Weihe sei ungültig, weil Bischof Stumpfl keine echten Bischofsweihen, weder an Thiesen noch an Wiechert, gespendet habe. Dass so ein fanatischer Antichrist wie du mit zutiefst menschenverachtenden Lügen hausieren geht, wundert mich nicht. Ich habe allerdings einen Text aus der Material-Edition 3 von F. Haack, der dich als Lügner entlarvt. Du kannst den Text (gescannt) gerne einsehen: [URL] Ich verlange, dass du gegenüber Heller die Sache unverzüglich schriftlich richtigstellst und mir dieses Schreiben in Kopie zukommen lässt. Weitere Schritte gegen dich werden geprüft. In Christo

Abschließend weisen wir darauf hin, dass diejenigen, die die Gültigkeit unserer Weihe bestreiten resp. in Zweifel ziehen, doch bitte eine bessere Begründung vorlegen möchten als die völlig widersprüchlichen Phantastereien à la Heller und Totzke. Es stimmt zwar, Dauerbrenner wie die Päpstin Johanna usw. bleiben, mag die Wahrheit auch schon tausendmal bewiesen sein. Dennoch: Unsere Bereitschaft, alles kritiklos hinzunehmen, ist nicht überirdisch groß, d.h. wir behalten uns vor, irdische Mittel dagegen einzulegen, und wer sich trotzdem stur stellt, wird mit Konsequenzen rechnen müssen.

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