Nochmals Todesstrafe

- Neue Hinweise zum "Katechismus der katholischen Kirche" -
(Kirche zum Mitreden, 20.06.2001)
katechismus todesstrafe bei G.
Die Nachrichtenagentur Zenit verschickt u.a. einen Newsletter mit "Pressethemen", und die Ausgabe vom 19.06.2001 umfasste die folgenden Themen:
"Die Todesstrafe (1):
Die Todesstrafe (2):
Die Todesstrafe und die katholische Kirche"
Die ersten beiden Themen beziehen sich auf die Exekution von Timothy McVeigh in den USA, wobei Befürworter und Gegner der Todesstrafe zitiert werden. Für uns besonders interessant ist das dritte Thema:


Die Todesstrafe und die katholische Kirche
Seit einiger Zeit äußern die katholischen Bischöfe der Vereinigten Staaten ihren Widerspruch gegen die Todesstrafe. Im November 1980 veröffentlichte die Nationale Katholische Bischofskonferenz eine "Verlautbarung zur Todesstrafe", in der sie die Abschaffung der Todesstrafe forderte.
Die Bischöfe bekräftigten, dass ein solcher Schritt Werte fördern würde, die für Christen wichtig sind und die Vorstellung mehr zur Geltung bringen könnte, dass "wir nicht Leben mit Leben zu bezahlen brauchen". Die Verlautbarung machte geltend, dass die Abschaffung der Todesstrafe den Glauben an den "einzigartigen Wert und die unvergleichliche Würde jedes Menschen vom Augenblick seiner Empfängnis an" verdeutliche.
Mit der 1995 erfolgten Veröffentlichung der Enzyklika 'Evangelium Vitae' von Johannes Paul II. wurde der Widerstand der Kirche gegen die Anwendung der Todesstrafe offiziell bestätigt. In Absatz 56 des Dokumentes sagt der Papst, dass es eine zunehmende Neigung dazu gebe, die Todesstrafe zu beschränken oder abzuschaffen.
Die Enzyklika erklärt nicht, dass die Anwendung der Todesstrafe an sich unannehmbar sei. Aber das Wegnehmen des Lebens eines Verbrechers wird als eine extreme Maßnahme gesehen, die nur "in Fällen absoluter Notwendigkeit" ergriffen werden sollte. Im Anschluss daran erklärt der Papst, dass diese Notwendigkeit besteht, wenn es nicht möglich wäre, die menschliche Gesellschaft zu schützen, ohne den Häftling zu töten. Aber diese Fälle, bemerkte Johannes Paul II., "sind sehr selten, wenn nicht praktisch inexistent".

Der Katechismus der katholischen Kirche wurde abgeändert, um diese Worte des Papstes zu berücksichtigen. Ziffer 2267 enthält jetzt auch die Lehre von Evangelium Vitae und erklärt, dass, obwohl die Kirche die Todesstrafe nicht vollkommen ausschließt, ihr unblutige Mittel vorgezogen werden müssen, wenn sie hinreichend sind, um die Sicherheit der Menschen zu schützen.
In einer ausführlichen Betrachtung über die Todesstrafe und die Position der Kirche erklärte Kardinal Avery Dulles in "First Things April 2001", dass die Lehre über die Todesstrafe weiterhin bleibt, dass der Staat noch immer ein Recht dazu hat, die Todesstrafe über Personen zu verhängen, die sehr schwerer Verbrechen überführt sind.
Gleichzeitig erklärte Kardinal Dulles, dass "die klassische Tradition auch in der Vergangenheit daran festhielt, dass der Staat dieses Recht nicht ausüben sollte, wenn die bösen Wirkungen die guten Wirkungen überwiegen". Somit ist die Frage, ob die Todesstrafe unter heutigen Bedingungen durchgeführt werden sollte oder nicht, wohlüberlegt gestellt, und sie ist auf eine Analyse der Umstände gegründet. "Der Papst und die Bischöfe sind nach wohlüberlegter Urteilsfindung zu dem Schluss gekommen, dass in der gegenwärtigen Gesellschaft, zumindest in Ländern wie dem unseren, die Todesstrafe nicht angewendet werden sollte, weil sie alles in allem mehr Schaden als Nutzen bringt", erklärte der bekannte amerikanische Theologe. Seit der Veröffentlichung der Enzyklika hat Johannes Paul II. wiederholt die Abschaffung der Todesstrafe gefordert. Er hat auch zahlreiche Botschaften an US-Gouverneure gesandt und gefordert, Milde walten zu lassen. Im Januar 1999 rief der Papst während seines Besuches in St. Louis zur Abschaffung der Todesstrafe auf und erklärte, dass sie "sowohl grausam als auch unnötig" sei.
Im Fall McVeighs sandte der Papst einen Brief an den Präsidenten George W. Bush mit der Forderung, sein Leben zu schonen. Eine Sprecherin des Weißen Hauses teilte jedoch laut Meldung von "Associated Press" am 29. April mit, dass Bush nicht die Absicht habe, die Strafe abzumildern. Claire Buchan erklärte: "Der Präsident hat zwar große Achtung vor dem Papst, und es handelt sich hier um eine tragische Situation, aber er hätte auch nicht die Absicht, die Exekution McVeighs zu stoppen."

Amerikanische Bischöfe bitten um Abmilderung der Strafe
In den letzten Wochen hat auch eine Anzahl von Bischöfen um Abmilderung der Strafe im Fall McVeigh gebeten. Am 15. Mai veröffentlichte der Erzbischof von Indianapolis, Daniel M. Buechlein, der Mitglied des Lebensschutzausschusses der Bischofskonferenz ist, eine Erklärung, in der er bekräftigte, dass die Todesstrafe kein geeigneter Weg mehr für die Gesellschaft sei, sich vor Verbrechern zu schützen.
Zur Begründung seiner Erklärung führte Erzbischof Buechlein an, dass die Todesstrafe das Menschenleben abwerte und nichts dazu beitrage, die Gesellschaft weiterzubringen. Zudem setze die Hinrichtung McVeighs "lediglich den Teufelskreis der Gewalt" fort und sei keine Lösung für die Wut und den Schmerz der Opfer.
In einer früheren Stellungnahme vom 5. April hatte der Erzbischof von Indianapolis sein Entsetzen über das Verbrechen McVeighs geäußert und bemerkt, "viele glauben, dass kein Verbrecher die Todesstrafe mehr verdiene als er".
Er machte jedoch geltend, dass in jüngster Zeit die Todesstrafe mehr schade als nütze, "weil sie die Rachsucht nährt, während es keinen Beweis dafür gibt, dass sie von Gewaltverbrechen abschreckt". Eine solche Rache "befreit weder die Familien der Opfer noch ehrt sie die Opfer des Verbrechens." Die ehrenvollste Weise, der Opfer des Verbrechens von McVeigh zu gedenken, so schloss Erzbischof Buechlein, "besteht darin, das Leben zu wählen, statt den Tod".

[...]

Evangelisierung der Kultur
Im Päpstlichen Sendschreiben Novo Millennio Ineunte, das am 6. Januar dieses Jahres veröffentlicht wurde, wiederholte Johannes Paul II. seine Forderung nach einer "Neuevangelisierung" (Abschnitt 40), die für die Verkündigung der christlichen Botschaft erforderlich ist. Dies solle "in einer Weise geschehen, dass die besonderen Werte jedes Volkes nicht verworfen sondern gereinigt und zu ihrer Fülle entwickelt werden". Die weiter andauernde Debatte über die Todesstrafe sei nur eine der vielen Herausforderungen, die auf die Christen bei dieser Aufgabe warten. ZGP01061903


Unser früherer Text über die Erlaubtheit der Todesstrafe enthielt den Nachweis, dass der "Katechismus der katholischen Kirche" (KKK) ein Machwerk zur Täuschung der Treudoofen ist, denn selbst wenn ausnahmsweise Aussagen richtig sind, dann werden sie bei nächster Gelegenheit ins Gegenteil verkehrt, und v.a. wurde ja kein anderer V2-Katechismus, etwa der deutsche Apostatenkatechismus, für ungültig erklärt; für den Fall des "Holländischen Katechismus" s.  N. v. 15.03.2001 ("Kirchenopfer"-Schwindel und Selbstmord). Allerdings wurden die Hauptautoren, darunter Karl Lehmann, von Wojtyla zu "Kardinälen" erhoben. Daraus ergibt sich allgemein ein Zustand des restlosen Chaos, denn diese vermeintlich sichere Richtschnur, als die der KKK angepriesen wird, wird ja von demjenigen höchstpersönlich ad absurdum geführt, der für ihre Zuverlässigkeit garantiert.
Mit der Änderung des KKK bzgl. der Todesstrafe wird einmal mehr der Chaos-Charakter der V2-Sekte unterstrichen. Nach nur wenigen Jahren wird einfach ein Kapitel umgeschrieben - und das in einer sehr grundlegenden Sache. Es geht hier nicht um die Kirchenordnung, die durchaus abgeändert werden kann (z.B. Bestimmungen zur eucharistischen Nüchternheit), sondern um eine Grundsatzfrage. Man kann sich auch nicht darauf berufen, dass die Todesstrafe nach V2-Lehre noch als erlaubt gilt, denn die ganzen Aktionen und Erklärungen gegen die Todesstrafe sprechen eine völlig andere Sprache. Es ist wieder das "Ja - aber" - Gehampel, mit der die V2-Sekte die ganz Dummen bei der Stange hält:

Ja, Todesstrafe ist grundsätzlich erlaubt, aber
- sie ist "sowohl grausam als auch unnötig"
- sie "nährt die Rachsucht, während es keinen Beweis dafür gibt, dass sie von Gewaltverbrechen abschreckt"
- sie ist nur in Fällen erlaubt, die "sehr selten, wenn nicht praktisch inexistent" sind.

Einige Hintergrundinformationen z.Th. Strafe / Todesstrafe (F.A. Göpfert, Moraltheologie, Bd. 1, Paderborn (9)1923):


(40f) Die weltliche Obrigkeit hat von Gott die Gewalt zu regieren, also auch Gesetze zu geben in weltlichen und politischen Dingen.
Der Beweis ergibt sich
1. aus der hl. Schrift [...] 1. Petr 2,13: "Seid daher untertan jeder menschlichen Kreatur um Gottes willen, sei es dem Könige, welcher der Höchste ist, oder den Statthaltern als solchen, welche von ihm abgeordnet sind zur Bestrafung der Übeltäter und zur Belohnung aller Rechtschaffenen." In allen diesen Stellen wird Gott als Quelle der obrigkeitlichen Gewalt bezeichnet. Es ist also wirklich der König von "Gottes Gnaden" und nicht ein Beamter und Diener des Volkes. [...]
2. aus dem Naturrechte; auf Gott als Urheber ist die bürgerliche Gesellschaft zurückzuführen, insofern er den Menschen für das gesellschaftliche Leben bestimmt hat (zoon politikon, Aristoteles; animal sociale, Thomas von Aquin). Die bürgerliche Gesellschaft aber kann ohne obrigkeitliche Gewalt nicht bestehen, also leitet sich auch diese aus Gott ab;
3. aus den Akten der obrigkeitlichen Gewalt; diese sind vorzüglich:
a) im Gewissen verpflichten
b) die Übertretungen strafen, sogar mit der Todesstrafe. Eine solche Gewalt aber konnte weder ein Mensch dem anderen noch die Gesamtheit der Menschen einem bestimmten Individuum übertragen, sondern nur Gott allein. Nur Gott nämlich kann durch seine Autorität den vernünftigen Geschöpfen die Notwendigkeit auferlegen, vermöge deren ein an sich indifferenter Akt durch den bloßen Willen des Gesetzgebers Bedingung und Mittel zur Erreichung des letzten Zieles wird. Auch setzt Strafe eine Zwangsanstalt voraus, welche aus sich kein Mensch über einen anderen selbständigen Menschen hat. Ferner ist Gott allein Herr über Leben und Tod, kein Mensch hat Gewalt über sein eigenes Leben, kann darum die Gewalt darüber auch nicht einem anderen übertragen; auch die gesellschaftliche Notwehr könnte die Todesstrafe nicht rechtfertigen, weil die Notwehr nur erlaubt, den Gegner zu töten, wenn er aktuell angreift und eine andere Abwehr nicht möglich ist. Es ist darum nur folgerichtig gedacht, wenn der Liberalismus, der das Königtum von Gottes Gnaden negiert, auch die Todesstrafe abschaffen will.
Die Gewalt der weltlichen Oberen ist also von Gott, weil durch Gottes Willen und Anordnung die staatliche Gewalt als die notwendige Bedingung der staatlichen Gesellschaft überhaupt existiert, b) weil sie von dem, der wie auch immer in ihren Besitz gelangt ist, nur im Namen und in der Stellvertretung Gottes, ihres eigentlichen Urhebers und Ordners, ausgeübt wird oder doch ausgeübt werden kann und soll. Einen ergreifen Ausdruck hat die Kirche diesem Gedanken in ihrer Benediktion und Krönung des Königs gegeben. Daraus folgt, daß sie vor Gott die Verantwortlichkeit hat für den Wahrung der Rechte der einzelnen. Nur diese Auffassung garantiert die volle Freiheit der einzelnen, während sonst der einzelne im Staatsganzen aufgeht und nur als Teil desselben Bedeutung und Berechtigung hat. Darum ist die obrigkeitliche Gewalt auch keine unumschränkte. Sie hat ihre Schranken am Zwecke, zu dem sie gegeben ist, und an den göttlichen Geboten.

(65) Die Erfüllung des Gesetzes kann eventuell durch Strafe erzwungen werden. Strafe ist die durch den rechtmäßigen Oberen an dem Schuldigen vollzogene gerechte Sühne; materiell: eine Entziehung von Gütern gegen den Willen des Bestraften (S. Th. 1.2.q.46.a.6. ad 2). Es ist das die Sanktion des Gesetzes. Man unterscheidet eine doppelte Sanktion, die innere, Güter oder Übel, die naturgemäß aus der Befolgung oder Übertretung des Gesetzes folgen, und die äußere, welche vom Gesetzgeber in Lohn und Strafe festgesetzt ist. Man kann einen doppelten Zweck von Lohn und Strafe unterscheiden: antecedenter, die moralische Ordnung zu erhalten und zu fördern, consequenter, diese Ordnung durch Verdienst oder Mißverdienst wiederherzustellen (S. Th. 1.2.9.87.a.1). Der Zweck der Strafe ist darum nicht wesentlich die Besserung des Schuldigen oder ausschließlich die Abschreckung der Bösen, sondern Wiederherstellung, Ausgleich der gestörten Ordnung (S.c.G. III,140, vgl. can. 2215); darum kann in foro externo die Besserung des Schuldigen nie ganz von der Strafe befreien, und auch in der Pädagogik soll die Besserung die Strafe nie ganz aufheben. [...] Die menschliche Strafgewalt aber reicht so weit, als die Strafe selbst zum öffentlichen Wohle notwendig ist. Danach bestimmt sich das Maß der Strafe für die einzelne Übertretungen; zunächst nach der Größe des Verbrechens, d.i. nach seiner Schädlichkeit und Gefährlichkeit für die Rechtssicherheit, dann aber auch nach dem Hange, der in der Bevölkerung zu einem gewissen Verbrechen besteht. Dabei kommt noch die subjektive Gesinnung des Handelnden in Betracht, weil auch danach die Gefahr für die Rechtssicherheit sich bestimmt.


Also: Die V2-Sekte vertritt nicht Gerechtigkeit, sondern einen liberalistischen Utilitarismus.

Diese Tatsache wird auch durch das sonstige Auftreten der V2-Sekte bestätigt. Die V2-Sekte ist eine Völkermörder-Clique, wie unlängst der Ruanda-Vorfall eindrucksvoll veranschaulicht hat. In der V2-Sekte gibt es keinen Respekt vor dem menschlichen Leben allgemein, wie z.B. die Mörderscheine belegen (s. Prostitution...), und gegen Unschuldige zieht die V2-Sekte wie gegen Verbrecher zu Felde. Ihren rigorosen Hass gegen die Gerechtigkeit hat die V2-Sekte u.a. mit dem Herz-Jesu-Urteil manifestiert, und sie lässt einfach nicht davon ab, uns mit ihrem zeitlichen Triumph zu terrorisieren. Zu ihrer Ehrenrettung muss man einräumen, dass den Staat wohl keine geringere Schuld bei dieser antichristlichen Revolution trifft. Übermorgen feiert die Kirche wieder das Herz-Jesu-Fest, und es ist schon Tradition, dass wir gerade an diesem Tage ganz besonders für die Bekehrung unserer Feinde beten.
Dennoch fordern wir keineswegs eine übertrieben milde Bestrafung oder gar Straffreiheit für diejenigen, die alles daran setzen, die Kirche auszurotten. Alle diejenigen, die sich in irgendeiner Weise durch Aktionen gegen die Freiheit der Kirche schuldig gemacht haben, müssen in angemessener Weise dafür bestraft werden, also auch alle diejenigen, die ihren Beruf als Politiker, Richter, Anwalt etc. missbraucht haben.

Nachschlag: Die Sodomie-Lüge
Wir bleiben bei unserer Aussage, dass der KKK zu dem Zweck geschrieben wurde, die Wahrheit zu verschleiern. Anhand der Todesstrafe ist das klar bewiesen, allerdings beschränken sich die Attacken im KKK gegen die Wahrheit selbstverständlich nicht darauf. In dem ersten Sodomie-Text hatten wir auf das süßliche Geschwafel der V2-Sektierer, u.a. auch im KKK, bzgl. der Sodomiten hingewiesen. Nach V2-Auffassung ist "Homosexualität" eine "Veranlagung", und die Lügenbaronin Christa Meves, Mitherausgeberin des V2-Propagandablattes "Rheinischer Merkur" (Kampfparole: "Politisch.Kompetent.Anders"), schwärmt von 1,1% "wirklich Homosexuellen" in der Bevölkerung (s. z.B. "Alma mater").
Der Psychologe Joseph Nicolausi (USA) äußert sich da etwas zurückhaltender: "Ich bin überzeugt, Homosexualität ist von Grund auf unvereinbar, die Körper passen nicht zusammen. Die Psychen passen nicht zusammen. Es ist gegen die Gesellschaft, gegen die Kultur, gegen die Zivilisation, einfach gegen die Natur. Und gegen alle großen Religionen. Deswegen sind Homosexuelle nicht glücklich."

Vielleicht wurde der KKK mittlerweile auch bzgl. der Sodomie-Lüge überarbeitet; es fällt nicht immer leicht, mit dieser Achterbahnfahrt der V2-Sekte mitzuhalten. Aber im Endeffekt ändert sich nichts: Die V2-Sekte schwelgt in der Lüge, und ihre Anhänger, z.B. Thomas Floren, stimmen eifrig in diesen Chor der Lüge ein.

Wir halten den KKK nicht für ein empfehlenswertes Buch.

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