Abtreibungsstaat Terrorrepublik Deutschland

- Neues in der Anzeigesache zum "Heilbronner Urteil"  -
(Kirche zum Mitreden, 03.07.2002)
wie treibe ich ab bei G.

I. Einträge auf der KzM-Startseite

07.06.2002
Fax an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Postfach 10 36 53, 70031 Stuttgart, Fax: (0711) 212-3535 (s. auch: Tod den Lebensschützern!):

Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart v. 23.05.2002; Zustellung am 28.05.2002
Strafanzeige gegen RinOLG Heidi Sulzberger-Schmitt
Aktenzeichen: - 2 Js 40621/02 -
Hiermit erstatte ich Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid und beantrage ich die Überprüfung von Staatsanwalt Milionis.
Begründung: Wie Milionis in seiner Verfügung selbst zugibt, gilt: "Das Recht ist gebeugt, wenn eine Entscheidung ergeht, die objektiv im Widerspruch zu Recht und Gesetz steht." Das ist in der von Entscheidung von RinOLG Heidi Sulzberger-Schmitt ("Abtreibungen sind nicht immer rechtswidrig") eindeutig der Fall. Milionis bringt nicht nur seine grob unvernünftige "Begründung" für seine Verfügung zu Papier, sondern ignoriert hartnäckig die als bekannt vorauszusetzende Tatsache, dass KzM nicht Teil des staatlichen Propaganda-Apparates ist. Außerdem geht Milionis fast gar nicht auf die in meiner Strafanzeige gegen Heidi Sulzberger-Schmitt vorgebrachten Punkte ein. Aufgrund der Missachtung naturrechlicher Gegebenheiten kann der Vorstoß von Heidi Sulzberger-Schmitt keinen Erfolg haben. Es war die indispensable Pflicht von Milionis, diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben. Z.Th. Naturrecht habe ich gestern bei KzM einen Ausschnitt aus dem Buch von H. Rommen, Der Staat, Paderborn 1935, veröffentlicht. Bei diesbezüglicher Anfrage per e-mail Ihrerseits bin ich bereit, Ihnen diesen Text per e-mail zuzuschicken. Selbstverständlich können Sie den Text aber auch direkt im Internet lesen; URL: http://www.crosswinds.net/~prhl/natur.htm.
Rechtsbelehrung: "Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, [...] die Kirche sei dem Staate unterworfen, der ist ein Häretiker" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 93). "Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten sorgen, die Gesetze ohne persönliche Rücksichten durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und ungeeignete aus denselben entfernen" (a.a.O., 164).

Pressemitteilung der "Europäischen Ärzteaktion" Ulm vom 18.03.2002
Die Europäische Ärzteaktion in den deutschsprachigen Ländern ist betroffen vom Urteil des Heilbronner Landgerichtes gegen einen Abtreibungsgegner wegen des Gebrauches des Ausdrucks "rechtswidrige Abtreibungen". Denn das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bezeichnet Abtreibungen als "rechtswidrig" und nur nach Vorlage eines Beratungsscheines als "straffrei".
Daher ist es ein Unrecht und nicht hinnehmbar, wenn jetzt das Heilbronner Landgericht einen Abtreibungsgegner dazu verurteilt, den Ausdruck "rechtswidrige Abtreibungen" zu unterlassen. Denn jede Abtreibung ist und bleibt Tötung eines ungeborenen Kindes und deshalb nach dem Urteil des höchsten deutschen Gerichtes "rechtswidrig".
Die Europäische Ärzteaktion in den deutschsprachigen Ländern ist fassungslos über das Urteil des Heilbronner Landgerichtes.
Dr. med. Alfred Häußler
Vorsitzender der Europäischen Ärzteaktion in den deutschsprachigen Ländern

19.06.2002
Meldung von Radio Vatikan:


Kritik an Schadenersatz-Urteil des Deutschen Bundesgerichtshofs
Ein Arzt muss den Unterhalt für ein schwerstbehindertes Kind zahlen, wenn er die Fehlbildungen während der Schwangerschaft übersehen hat. Das hat der Bundesgerichtshof gestern in Karlsruhe entschieden. Konkret ging es um den Fall einer Mutter, die sich bei Kenntnis der schweren Behinderungen ihres Kindes für eine unrechtmäßige aber straffreie Abtreibung entschieden hätte. Mit der Entscheidung hätten jene Recht bekommen, die einen "Menschen nach Maß" propagieren, kritisierte Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dieter Hoppe. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner warf den Richtern vor, sie würden das Recht nicht zum Schutz des Schwächsten anwenden. Die Bundesregierung beschuldigte Meisner, ihre Kontrollpflicht beim Abtreibungsrecht zu ignorieren. Bei seiner Einführung sei Paragraph 218 noch als Schutzgesetz gedacht gewesen, erklärte der Kardinal, inzwischen ähnele das Gesetz mehr einem "Recht auf Abtreibung". Der Kirchenbeauftragte der Union im Bundestag, Hermann Kues, bezeichnete das Urteil als "lebensfeindlich" und warnte: die Entscheidung werde den Druck zur Spätabtreibung erhöhen. Für Kues Parteikollegen Hubert Hüppe ist die Entscheidung ein Affront gegen die ärztliche Standesethik. Mediziner würden so dem Druck der Selektion ausgesetzt. Kritik auch von den Bündnisgrünen: Der Richterspruch liege auf einer Linie ähnlicher Entscheidungen, die bedauerlich seien.

Dazu die Erklärung des Tänzers Joachim Meisner:
Dass ungeborene, behinderte Kinder kein Lebensrecht haben, hat das oberste Zivilgericht, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, jetzt bestätigt, indem er eine Ärztin zum Schadensersatz verurteilte, weil sie im Rahmen der pränatalen Diagnostik die Behinderung eines Kindes nicht erkannt hätte. Unser Grundgesetz ist beim Bundesgerichtshof nicht in guten Händen, weil er das Recht nicht mehr zum Schutz der Schwächsten, nämlich ungeborener, kranker Kinder, in Anwendung bringt. Darüber hinaus bestraft der Bundesgerichtshof Ärzte, die - aus welchen Gründen auch immer - die Tötung kranker, ungeborener Kinder verhindert haben. Damit wird dem ärztlichen Ethos größter Schaden zugefügt. Verdient solche Rechtsprechung noch den Namen Rechtskultur, die einen Menschen - und sei er auch noch ein Kind und krank dazu - als Schadensfall definiert, für den man bezahlen muss?

Na, na, na, Herr Meisner, wer wird denn hier nicht für den Bundesgerichtshof die Hand ins Feuer legen? Zur Erinnerung: Ihre vermeintlichen Rechte bezieht die V2-Sekte allein aus den zahlreichen definitiv nicht rechtskräftigen Fehlurteilen größenwahnsinniger Schwerverbrecher, wofür das Herz-Jesu-Urteil nur ein Beispiel ist. Sollte es nun etwa doch möglich sein, dass nicht alle "höchstrichterlichen" Urteile die Wahrheit in Reinkultur verteidigen? Na los, Meisner, wenn Sie es ernst meinen, dann zeigen Sie doch diese Horde von Richtern an! Und wenn Meisner "die Bundesregierung beschuldigt, ihre Kontrollpflicht beim Abtreibungsrecht zu ignorieren", dann erinnern wir ihn daran, dass er mit seiner Truppe selber die Mörderscheine ausgestellt hat ("Abtreibungen sind rechtmäßig, weil Kirchen mittelbar mitwirken"; s. Tod den Lebensschützern!
Man muss sich das Urteil in seinen praktischen Wirkungen vor Augen führen. Die Eltern teilen ihrem Kind mit: "Herzchen, du lebst nur, weil eine Ärztin zu dämlich war zu erkennen, dass du ein Krüppel bist. Hätten wir das gewusst, wärst du abgetrieben worden. Und jetzt iss deine Suppe auf!" In der Schule dann die ständigen Kommentare: "He, Krüppel, wenn du schon nicht abgetrieben wurdest, dann nerv uns wenigstens nicht!" Und im Berufsleben: "Ah, Sie sind doch der Krüppel, der eigentlich abgetrieben werden sollte. Angenehm, mein Name ist Müller!"
Oder anders: "Wie ich sehe, sind Sie ein Krüppel. Darf ich fragen, warum Sie nicht abgetrieben wurden? Lag es wieder an einem inkompetenten Arzt?" Oder: "Zeigen Sie Mitgefühl mit Ihren Eltern und begehen Sie Selbstmord. Ihre Eltern hätten Sie doch bestimmt abgetrieben - auch wenn sie Ihnen das nicht gesagt haben sollten."
Von der Unantastbarkeit der menschlichen Würde wollen die Bundesrichter offenkundig nichts wissen. Und die Breitenwirkung ist klar. Beim der pränatalen Diagnostik denkt sich der Arzt: "Hmm, möglicherweise könnte das Kind behindert sein. Zur Sicherheit dränge ich auf eine Abtreibung, sonst kann ich Zahlemann spielen."
Und das sind nur einige Beispiele für Folgen dieses Urteils. Lebensunwertes Leben! Recht (und damit immer auch eine gewisse Pflicht) auf Abtreibung! Heil Hitler!

II. Antwort aus Stuttgart

Folgendes Schreiben (Datum: 28.06.2002; Poststempel: 02.07.2002) erreichte uns heute:
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Postfach 10 36 53, 70031 Stuttgart, Durchwahl (07 11)212-3373, Name: Herr Rörig, Aktenzeichen:  22 Zs 906/02 (Bitte bei Antwort angeben)
Anzeigesache gegen Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Sulzberger-Schmitt wegen Verdachts der Rechtsbeugung
Ihre Beschwerde vom 07.06.2002
Sehr geehrter Herr Pater L.,
nach Überprüfung des Anzeigevorgangs unter Berücksichtigung Ihrer Beschwerdebegründung weise ich Ihre - lediglich als Dienstaufsichtsbeschwerde zulässige - Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 23.05.2002 (2 Js 40621/02) als unbegründet zurück. Zu Recht hat die Staatsanwaltschaft mangels tatsächlicher Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Rechtsbeugung oder einer sonstigen verfolgbaren Tat von der Aufnahme von Ermittlungen abgesehen und das Verfahren eingestellt. Erkennbar gehen Ihre Strafanzeigen und Ihre vorliegende Beschwerde von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen aus. Ausweislich des - durchaus abgewogenen und ersichtlich rechtlich zutreffenden - Zivilurteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 08.05.2002 (Aktenzeichen 4 U 5/02) wurde gerade nicht verlautbart, Abtreibungen seien (generell) nicht rechtswidrig. Vielmehr wird hinsichtlich des zugrundeliegenden Streits zwischen dem Privatmann und dem Heilbronner Frauenarzt dargelegt, der unvoreingenommene, verständige Leser des Flugblattes verstehe dessen Inhalt, der Kläger (sc. der Frauenarzt) treibe rechtswidrig ab auch im Kontext dahin, der Kläger nehme gesetzwidrige, also vom Gesetz nicht zugelassene Schwangerschaftsabbrüche vor. Da für ein gesetzwidriges Handeln des Frauenarztes aber selbst nach dem Beklagten vortrag nichts ersichtlich ist, durfte eine derartige Behauptung nicht aufgestellt werden. Für eine willkürliche Entscheidung des 4. Strafsenats und damit eine objektive Rechtsbeugung bestehen deshalb auch nach meiner Überprüfung keinerlei Anhaltspunkte, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren zu Recht eingestellt hat. Im Übrigen ist in dem Senatsurteil auch ausgeführt, der beklagte Privatmann sei nicht gehindert, unter Inanspruchnahme der Meinungsfreiheit in einer die Öffentlichkeit berührenden Frage für seine Auffassung weiterzukämpfen, müsse hierbei jedoch die Rechte Dritter berücksichtigen. Dem ist zuzustimmen. Dass die bestehende Gesetzeslage mit der kirchlichen Auffassung nicht in Übereinstimmung steht, ist bekannt, gestattet aber auch Abtreibungsgegnern nicht die Aufstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen und rechtswidriger Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des fraglichen Arztes. Es hat deshalb auch unter Berücksichtigung Ihrer Beschwerdebegründung bei der verfügten Verfahrenseinstellung zu verbleiben. Mit freundlichen Grüßen
(Rörig) Oberstaatsanwalt

Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart beschuldigt uns - ohne Angabe von Gründen! -, von "unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen" auszugehen, und beharrt darauf, dass die Verurteilung durch das Oberlandesgericht zu Recht "auch Abtreibungsgegnern nicht die Aufstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen und rechtswidriger Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des fraglichen Arztes" gestatte.
Wichtig: "Dass die bestehende Gesetzeslage mit der kirchlichen Auffassung nicht in Übereinstimmung steht, ist bekannt" - aber an solchen Feinheiten wie dem Naturrecht stört sich der Staat nicht.
Das Schreiben von Rörig bestätigt die Rebellion der Terrorepublik Deutschland gegen Recht und Gesetz und ist deshalb zu verurteilen. Der Staat zwingt im vollen Bewusstsein und mit voller Absicht den Bürgern eine "Moral" auf, die im eklatanten Widerspruch zum Naturrecht steht, damit also nichtig ist; hier greift das Widerstandsrecht.
Man muss sich den deutschen "Justiz"-Irrsinn klar vor Augen halten:
- Im Heilbronner Urteil wird "dargelegt, der unvoreingenommene, verständige Leser des Flugblattes verstehe dessen Inhalt, der Kläger (sc. der Frauenarzt) treibe rechtswidrig ab auch im Kontext dahin, der Kläger nehme gesetzwidrige, also vom Gesetz nicht zugelassene Schwangerschaftsabbrüche vor."
- Die "Aufstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen und rechtswidriger Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des fraglichen Arztes" ist nicht gestattet.
Also zuerst wird darauf abgestellt, dass es sich um missverständliche Aussagen handelt, und diese - bloß postulierten! - Missverständnisse, die rein auf der Seite eines "unvoreingenommenen, verständigen Lesers", dessen Identität vom Gericht hartnäckig geheimgehalten wird, so dass diese gerichtliche Behautung in keiner Weise verifiziert werden kann, liegen, sind plötzlich "unwahre Tatsachenbehauptungen und rechtswidrige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht"! Schwachsinn zur Potenz!
Mit welchem Recht legen die Richter fest, wie der anscheinend nur in ihrer Phantasie existierende "unvoreingenommene, verständige Leser" eine Aussage versteht? Richtig, gegen jedes Recht, d.h. das ganze Treiben der Richter beruht ausschließlich auf Rechtsbeugung! Und wie man von diesem zusammenphantasierten Missverständnis des "unvoreingenommenen, verständigen Lesers" dann bei "unwahren Tatsachenbehauptungen" landen will, bleibt ebenfalls das Geheimnis der "Justiz". Mit absolut unlauteren Mitteln, die allen gesetzlichen Prinzipien absolut zuwider sind, soll hier ein Abtreibungsgegner mundtot gemacht werden. Indem die Staatsanwaltschaft diesen Rechtsbruch billigt und verteidigt, macht sie sich an diesem Treiben mitschuldig.
Die Ideologie: "Abtreibungen sind rechtmäßig, weil Kirchen mittelbar mitwirken", die wir dem Gericht ebenfalls vorgeworfen haben, lässt Rörig gleich professionell unter den Tisch fallen; es genügt Rörig offensichtlich, uns Falschaussagen anzudichten, da möchte er sich nicht noch mit den tatsächlichen Falsschaussagen der Justiz beschäftigen.

III. KzM und andere Abtreibungsgegner

Die Abtreibungsgegner sind keine in jeder Hinsicht konform-homogene Gruppe. Nicht alles, was bei KzM steht, ist auch Meinung anderer Abtreibungsgegner; zwei Beispiele:

Fall 1: babycaust.de:

Der Autor von babycaust.de weiß natürlich von unserer Seite; am 09.05.2002 hatten wir ihm geschrieben:
Sehr geehrter Herr Annen, hiermit möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass ich mich bei der Erstellung meines neuen Abtreibungstextes von Ihrer Babycaust-Homepage bedient habe. Für Ihr Verständnis besten Dank. abtreib5.htm In Christo

Annen hat aber weder geantwortet noch auf seiner Homepage KzM irgendwie erwähnt; seine Linkliste leitet er übrigens ein:
Interessante LINKS:
Informationen zur Abtreibung selbst wollen wir in dieser Page bewusst nicht geben, da es bereits viele Pro Life Anbieter gibt, die in hervorragender Weise Aufklärung betreiben. Der anschließenden Link-Sammlung können Sie über die gesetzliche Regelung, den Entwicklungsprozess des ungeborenen Kindes sowie die Abtreibungsmethoden selbst viele Informationen entnehmen.
Bitte beachten:
Es gibt viele Initiativen, welche sich für unseren Herrn und Gott Jesus Christus einsetzen und trotzdem oft in detaillierten Glaubens- und Lebensrechtsfragen andere, teilweise sogar widersprüchliche Einstellungen haben. Dies ist leider sehr betrüblich, denn... gemeinsam wären wir stärker!!!
Ich glaube fest daran, das der Hl. Geist auch in diesen Initiativen wirken kann, um eine gemeinsame einheitliche Linie zu finden!

Das ist zwar sicherlich lange vor Kenntnis von KzM geschrieben, aber es stimmt schon: Eine einheitliche Linie wäre besser als Minigruppen oder gar nur Einzelkämpfer, die in wichtigen Punkten unterschiedliche Ansichten vertreten.
Das Problem bei Annen: Er müsste doch eigentlich erkannt haben, was für ein diabolischer Club sein Verein, die "römisch-katholische Kirche e.V.", ist. Ökumene ist ja gerade die Einheit im Kampf gegen die Wahrheit, und nicht zuletzt seinem Verein mit den Mörderscheinen resp. jetzt mit "Donum vitae" ist es anzulasten, dass von einer "kirchlichen Mitwirkung an der Legalität der Abtreibung" die Rede ist. Annen bekämpft durch seine Zugehörigkeit zur V2-Sekte in eminenter Weise die Wahrheit, er ist also - trotz begrüßenswerter Ansätze in Fragen der Abtreibung - ein Satansdiener. Auch er sollte auf die unfehlbare kirchliche Lehre hören:
"[Die heilige römische Kirche ...] glaubt fest, bekennt und verkündet, daß 'niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter - des ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr [der Kirche] anschließt. So viel bedeutet die Einheit des Leibes der Kirche, daß die kirchlichen Sakramente nur denen zum Heile gereichen, die in ihr bleiben, und daß nur ihnen Fasten, Almosen, andere fromme Werke und der Kriegsdienst des Christenlebens den ewigen Lohn erwirbt. Mag einer noch so viele Almosen geben, ja selbst sein Blut für den Namen Christi vergießen, so kann er doch nicht gerettet werden, wenn er nicht im Schoß und in der Einheit der katholischen Kirche bleibt" (DS 1351, zit. nach NR 1938, 350).

Fall 2: Partei Bibeltreuer Christen

In dem vorausgegangen Abtreibungstext hatten wir eingangs unsere unbeantwortet gebliebene Bitte an die "Partei Bibeltreuer Christen" zitiert, den Text "Kindermord im Klinikum Nord" veröffentlichen zu dürfen. Die PBC hatte unsere mail an ihr Mitglied Prof. Klaus Blecken (betreut die Homepage der PBC) weitergeleitet; KB war es auch, der unserem Eintrag im Gästebuch der PBC eine Anmerkung hinzugefügt hatte (alles in unserer mail an die PBC zitiert). Nachdem KB also unsere mail an die PBC erhalten hatte, schrieb er uns am 19.05.2002:
Sehr geehrter Pater L., haben Sie sich  nun mal mit dem Bundesvorsitzenden Gerhard Heinzmann wegen dieser Sache auseinandergesetzt? Ich hatte das ja geraten, aber nun kam diese Mail. Nachdem ich die Bundesvorstandsmitglieder von Ihrem Wunsch informiert hatte, kam eine deutlich negative Rückmeldung wegen einiger Äußerungen auf Ihrer Webseite, die wir nicht gutheißen. Da ist von einer Maulkorb-Politik der Terrorrepublik Deutschland die Rede, was wir nun bei allen Differenzen mit der gegenwärtigen Regierung für extrem halten. Obwohl wir katholischen Christen zugeneigt sind und jeden, der Jesus liebt, gerne unterstützen, geht so etwas doch zu weit.  Wir möchten deshalb nicht, dass unser Artikel bei Ihnen erscheint, um nicht als Extremisten angesehen zu werden. Ihnen wünsche ich aber dennoch von Herzen Gottes reichen Segen! Ihr Klaus Blecken

Unsere Antwort an KB, ebenfalls 19.05.2002:
Sehr geehrter Herr Blecken, zunächst einmal habe ich bereits den Artikel verwertet, u.z. in dem neuen Abtreibungstext v. 09.05.2002: abtreib5.htm Damit halte ich das Kapitel PBC für abgeschlossen. Aus dem Abtreibungstext die für Sie interessante Passage:
[Zitat Anfang]
An die "Partei Bibeltreuer Christen" schickten wir am 18.04.2002 folgende mail: [Hier die Ihnen bekannte mail] Darauf erhielten wir bis jetzt keine Antwort; deshalb wurden aus verschiedenen Quellen Informationen zu diesem Thema gesammelt.
[Zitat Ende]
Dann folgen einige Informationen, die ich aus verschiedenen Internettexten gesammelt habe, auch ein Leserbrief von Lerle, zu dem ich erläutere:
[Zitat Anfang]
Lerle hat aus seiner Haft in Bayreuth einen Leserbrief an die Zeitschrift "idea Spektrum. Nachrichten und Meinungen aus der evangelischen Welt" zur dortigen Meldung "Theologe wieder in Haft" geschrieben (veröffentlicht in Ausgabe Nr.7, 13.02.2002, S. 4); der vollständige Wortlaut: [Hier der Leserbrief von Lerle] Auch wegen der geringen Kürze gehen wir jetzt einmal davon aus, dass Lerle uns nicht verbieten würde, dass wir seinen Text ungekürzt wiedergeben, ja wir vermuten sogar, dass dies in seinem Sinne ist.
[Zitat Ende]
Meinen Lesern ist generell meine scharfe Ablehnung des Protestantismus, insbesondere Luthers persönlich, bekannt, und auch in diesem Abtreibungstext schreibe ich z.B.:
[Zitat Anfang]
Auch Lerle muss sich - wie alle Akatholiken - zur katholischen Kirche bekehren! Ist sein Irrtum, weshalb er ja bislang Lutheraner geblieben ist, unüberwindlich, kann er zwar gerettet werden, aber er könnte natürlich nicht als Glaubenszeuge angesehen werden.
[Zitat Ende]
Hätte ich nicht den ganzen Terror durchgemacht, den ich nun einmal durchgemacht habe, hätte ich nicht durch Gebet und Studium das Wissen um den katholischen Glauben mir angeeignet, das ich nun einmal mir angeeignet habe, würde ich meine Homepage auch als "extrem" etc. ablehnen. Aber die Welt ist nun einmal so, wie sie ist. Als neuen Katalog, welchem Terror ich permanent ausgesetzt bin und warum Begriffe wie "Terrorrepublik Deutschland" gar nicht schmähend sind, s. meinen neuen Text: redek004.htm
Jetzt in der Pfingstwoche werde ich einen neuen Text veröffentlichen, wo es um das dritte staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen mich geht (nach "Beleidigung" und "Missbrauch von Titeln" nun "Volksverhetzung"), was ebenso wie die beiden ersten eingestellt worden ist, weil, wenn man mal objektiv an die Sache herangeht, mir nichts vorzuwerfen ist. Diese ganzen Verfahren sind bloße Schikane, und das unterstütze ich nicht, genauso, wie ich Legalisierung von Abtreibung, Stammzellen-Import, Homo-Ehe etc. etc. nicht unterstütze.
Abschließend darf ich Ihnen versichern, dass eine Zitierung auf meiner Homepage nicht nur nicht bedeutet, dass die Zitierte(n) meine Position auch nur gutheißen, geschweige denn selber so "extremistisch" sind wie ich; ich kenne auch keinen einzigen Fall, wo eine erfolgte Zitierung dem Zitierten irgendeinen Nachteil eingebracht hätte. Als Beispiel s. somm.htm
Aber nun hat es sich ja ohnehin erledigt. In Christo

IV. Warnung vor der CDU/CSU

Im vorigen Abtreibungstext war auch Lerles Hinweis auf die Einflussnahme von Edmund Stoiber, den Kanzlerkandidaten der Unionsparteien bei der Bundestagstagswahl am 22.09.2002, auf die Verurteilung Lerles erwähnt worden. Zusätzlich zu diesem Hinweis erinnern wir daran, dass Stoiber heute nun endgültig Katherina Reiche für das Kompetenzteam (also im Falle des Wahlsieges die künftigen Minister), Bereich Familienpolitik, bestimmt hat. Reiche ist 28 Jahre alt, unverheiratet und erwartet nun das zweite uneheliche Kind. Sie ist ferner umstritten wegen ihrer rigorosen Befürwortung des Imports embryonaler Stammzellen. Dass die Stoiber-Partei unwählbar ist, sollte allgemein bekannt sein. Dass Reiche nicht unumstritten ist, ist sogar Stoiber bekannt, denn der sagte zur Nominierung Reiches:
"Wer auch immer innerhalb oder außerhalb der Union meint, persönliche Kritik an Frau Reiche anbringen zu müssen, den bitte ich, sich nicht an Frau Reiche, sondern direkt an mich zu wenden."
Reiche kritisiert offen das "Ideal der bürgerlichen Familie" mit den "klassischen Rollenbildern", die von einem "überholten Rollenverständnis und Vorurteilen" zeugen. Das ist die Position einer Partei, die sich "christlich" nennt.
De facto hat der Bürger am 22.09.2002 gar keine Wahl im eigentlichen Sinne. Er kann unterschiedliche Buchstabenfolgen ankreuzen, aber die antichristliche Grundhaltung ist allen Parteien gemeinsam. Das die Beteiligung an vielen Wahlen noch bei mehr als 50% liegt, beweist, dass sehr viele Bürger einer Illusion anhängen.

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