Bücherverbot beim "Tagebuch der Anne Frank"

- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 11.06.2009, aktualisiert 26.09.2009)
Anlässlich der momentanen zahlreichen großen Feierlichkeiten zum 80. Geburtstag von Anne Frank (12. Juni 2009) soll daran erinnert werden, wie das "Tagebuch der Anne Frank" (TAF) aus christlicher Sicht bewertet wird.
Relativ bekannt ist, dass die "Harry Potter"-Bücher an mehreren amerikanischen Schulen verboten sind. Christlich motivierte Eltern und Lehrer lehnen diese Darstellung okkulter Inhalte ab. Aber auch das TAF wurde aus einigen amerikanischen Bibliotheken verbannt, namentlich wegen der darin enthaltenen Passagen zur Sexualität. In einigen Ausgaben / Übersetzungen des TAF sind übrigens derlei Stellen zensiert worden, weil die Verantwortlichen meinten, man könne anderen nicht solche Darstellungen kindlichen, gar lesbischen Verlangens zumuten.
Aufgrund solcher Passagen fällt das TAF auch unter das allgemeine kirchliche Bücherverbot. Im kirchlichen Gesetzbuch, dem Codex Iuris Canonici (CIC) aus dem Jahre 1919, sind Bücherzensur und Bücherverbot in den Kanones 1384 - 1405 geregelt. Die höchste kirchliche Autorität, d.h. der Papst, hat das Recht und die Pflicht, aus einem gerechten Grunde Bücher zu verbieten (can. 1397, § 1). Can. 1399 zählt in zwölf Nummern diejenigen Schriftwerke auf, die von Rechts wegen ohne weiteres verboten sind. Bzgl. des TAF kommt wenigstens can. 1399 n. 9 in Anwendung; s. dazu H. Jone, Gesetzbuch des kanonischen Rechts, Bd. 2, Paderborn 1940, 512: "Bücher, die laszive oder obszöne Dinge ausgesprochenermaßen behandeln, erzählen oder lehren. Hierher gehören insbesondere manche Romane. Auch die Lektüre mancher alter oder moderner Klassiker ist kraft dieser Bestimmung verboten."
Hier ist nun das TAF in einer besonders schlechten Situation, und das wird sogar ex silentio von Anne Frank House, Amsterdam, sowie Anne Frank Fonds, Basel, zugegeben. Der Hintergrund: Diese beiden Anne-Frank-Institutionen ließen einen römisch-katholischen Priester anwaltlich abmahnen wegen seiner - ausführlich begründeten - Erklärung: "Wir haben bis jetzt noch kein päpstliches Urteil über das TAF gefunden, erlauben uns aber trotzdem die Bemerkung, dass wir das TAF nicht guten Gewissens empfehlen können." Der Priester erstattete nach dieser unzulässigen Einmischung in die innerkirchliche Ordnung Strafanzeige mit Strafantrag gegen die Anne-Frank-Institutionen sowie gegen deren Anwälte. Zudem verlangte der Priester von allen Beteiligten, die Richtigkeit dieses abgemahnten Satzes zu widerlegen. Dafür hätte wenigstens ein päpstliches Dekret vorgelegt werden müssen, dass bzgl. des TAF eine kirchenrechtliche Ausnahme vom Bücherverbot erlassen ist.
Aber statt dessen haben sich alle Beteiligten geschlagen gegeben: Zwar haben die Anne-Frank-Institutionen eine - kirchenrechtlich n.b. gegenstandslose - "einstweilige Verfügung" gegen den Priester erwirkt. Aber darin ist vom o.g. abgemahnten Satz gar nicht mehr die Rede. "Verboten" wurden statt dessen nur bloß dokumentarische Zitate, dass einige Personen die Authentizität des TAF bestreiten. Noch nicht mal ein Pyrrhussieg also für die Gegner der Kirche. Der Priester selbst hat übrigens zu der Authentizitätsfrage gar kein Urteil abgegeben. Er zitiert sogar einen der bekannteren deutschen Revisionisten, i.e. Germar Rudolf, der jetzt wegen Veröffentlichung revisionistischer Literatur dreieinhalb Jahre Gefängnis zu verbüßen hat: Selbst Germar Rudolf hält das TAF für authentisch.
Die einstweilige Verfügung wurde n.b. verhängt von Andreas Buske, Landgericht Hamburg. Buske ist für Urteile bekannt, die manchmal sogar komplett von der nächsten Instanz aufgehoben werden; auf ihn geht die Bezeichnung "Buskeismus" für abnorme richterliche Fehlleistungen zurück.
Diese Informationen sollen helfen, die aktuellen Anne-Frank-Feierlichkeiten angemessen zu würdigen.

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Aktualisierung 26.09.2009
Online-Umfrage von "Computerbild": "Abmahn-Ärger wegen der eigenen Internetseite?"
"Computer Bild" bittet Leser um Fallbeschreibungen selbst erhaltener Abmahnungen. Dazu wurde eingetragen:
a****
http://www.kirchenlehre.com/anne_007.htm
Anne Frank House, Amsterdam, und Anne Frank Fonds, Basel, ließen mich, einen römisch-katholischen (vulgo "sedisvakantistischen"!) Priester, von Lovells LLP (i.e. Morten Petersenn und Verena Haisch) abmahnen für meine Erklärung zum "Tagebuch der Anne Frank" (TAF): "Wir haben bis jetzt noch kein päpstliches Urteil über das TAF gefunden, erlauben uns aber trotzdem die Bemerkung, dass wir das TAF nicht guten Gewissens empfehlen können."
Ich habe nach dieser unzulässigen Einmischung in die innerkirchliche Ordnung Strafanzeige mit Strafantrag erstattet gegen diese beiden Anne-Frank-Institutionen sowie gegen deren Anwälte. Zudem verlangte ich von allen Beteiligten, die Richtigkeit dieses abgemahnten Satzes zu widerlegen. Da der abgemahnte Satz sich auf meine persönliche Kenntnis bezieht, ist es bereits an sich unmöglich, ihn abzumahnen. Man könnte mich also allenfalls darüber informieren, dass es doch ein päpstliches Urteil zum TAF gibt - aber noch nicht einmal das hat die Gegenseite jemals geleistet. Wohlgemerkt: Solange so ein päpstliches Urteil nicht vorliegt, fällt das TAF unter das kirchliche Bücherverbot gem. dem kirchlichen Gesetzbuch "Codex Iuris Canonici" (CIC) aus dem Jahre 1919, can. 1399 n. 9.
Das Ende der "Abmahn"-Farce war dann eine sündhaft teure "einstweilige Verfügung" gegen mich, erlassen von "Landgericht Hamburg" / Andreas Buske. Allerdings ging es darin überhaupt nicht mehr um den abgemahnten Satz, sondern um - bloß dokumentarische - Zitate zum TAF, dass einige Personen die Authentizität des TAF bestreiten. Auch solche Zitate konnten natürlich unmöglich abgemahnt werden, zumal in demselben Text auch Zitate gebracht werden von Autoren, die das TAF als authentisch bezeichnen. Ich selbst habe mich immer ausdrücklich davon enthalten, zur Authentizitätsfrage des TAF ein endgültiges Urteil abzugeben.
Von dritter Seite wurde diese "Abmahn"-Farce dann allerdings mit Kostenübernahme beendet. Der abgemahnte Satz steht deshalb noch immer unverändert an seinem Platz. Somit haben die Abmahner ein grandioses Eigentor geschossen, das zudem einen sehr hohen Bekanntheitsgrad erreichte.
****e
S. auch http://www.kreuz.net/article.7633.html

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