Bücherverbot beim "Tagebuch der
Anne Frank"
- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 11.06.2009, aktualisiert 26.09.2009)
Anlässlich der momentanen zahlreichen großen
Feierlichkeiten zum 80. Geburtstag von Anne Frank (12. Juni 2009)
soll daran erinnert werden, wie das "Tagebuch der Anne Frank" (TAF)
aus christlicher Sicht bewertet wird.
Relativ bekannt ist, dass die "Harry Potter"-Bücher an mehreren
amerikanischen Schulen verboten sind. Christlich motivierte Eltern
und Lehrer lehnen diese Darstellung okkulter Inhalte ab. Aber auch
das TAF wurde aus einigen amerikanischen Bibliotheken verbannt,
namentlich wegen der darin enthaltenen Passagen zur Sexualität.
In einigen Ausgaben / Übersetzungen des TAF sind übrigens
derlei Stellen zensiert worden, weil die Verantwortlichen meinten,
man könne anderen nicht solche Darstellungen kindlichen, gar
lesbischen Verlangens zumuten.
Aufgrund solcher Passagen fällt das TAF auch unter das
allgemeine kirchliche Bücherverbot. Im kirchlichen Gesetzbuch,
dem Codex Iuris Canonici (CIC) aus dem Jahre 1919, sind
Bücherzensur und Bücherverbot in den Kanones 1384 - 1405
geregelt. Die höchste kirchliche Autorität, d.h. der
Papst, hat das Recht und die Pflicht, aus einem gerechten Grunde
Bücher zu verbieten (can. 1397, § 1). Can. 1399 zählt
in zwölf Nummern diejenigen Schriftwerke auf, die von Rechts
wegen ohne weiteres verboten sind. Bzgl. des TAF kommt wenigstens
can. 1399 n. 9 in Anwendung; s. dazu H. Jone, Gesetzbuch des
kanonischen Rechts, Bd. 2, Paderborn 1940, 512: "Bücher, die
laszive oder obszöne Dinge ausgesprochenermaßen
behandeln, erzählen oder lehren. Hierher gehören
insbesondere manche Romane. Auch die Lektüre mancher alter oder
moderner Klassiker ist kraft dieser Bestimmung verboten."
Hier ist nun das TAF in einer besonders schlechten Situation, und
das wird sogar ex silentio von Anne Frank
House, Amsterdam, sowie Anne Frank Fonds, Basel, zugegeben.
Der Hintergrund: Diese beiden Anne-Frank-Institutionen ließen
einen römisch-katholischen Priester anwaltlich abmahnen wegen
seiner - ausführlich begründeten - Erklärung: "Wir
haben bis jetzt noch kein päpstliches Urteil über das TAF
gefunden, erlauben uns aber trotzdem die Bemerkung, dass wir das TAF
nicht guten Gewissens empfehlen können." Der Priester
erstattete nach dieser unzulässigen Einmischung in die
innerkirchliche Ordnung Strafanzeige mit Strafantrag gegen die
Anne-Frank-Institutionen sowie gegen deren Anwälte. Zudem
verlangte der Priester von allen Beteiligten, die Richtigkeit dieses
abgemahnten Satzes zu widerlegen. Dafür hätte wenigstens
ein päpstliches Dekret vorgelegt werden müssen, dass bzgl.
des TAF eine kirchenrechtliche Ausnahme vom Bücherverbot
erlassen ist.
Aber statt dessen haben sich alle Beteiligten geschlagen gegeben:
Zwar haben die Anne-Frank-Institutionen eine - kirchenrechtlich n.b.
gegenstandslose - "einstweilige Verfügung" gegen den Priester
erwirkt. Aber darin ist vom o.g. abgemahnten Satz gar nicht mehr die
Rede. "Verboten" wurden statt dessen nur bloß dokumentarische
Zitate, dass einige Personen die Authentizität des TAF
bestreiten. Noch nicht mal ein Pyrrhussieg also für die Gegner
der Kirche. Der Priester selbst hat übrigens zu der
Authentizitätsfrage gar kein Urteil abgegeben. Er zitiert sogar
einen der bekannteren deutschen Revisionisten, i.e. Germar Rudolf,
der jetzt wegen Veröffentlichung revisionistischer Literatur
dreieinhalb Jahre Gefängnis zu verbüßen hat: Selbst Germar Rudolf hält das TAF
für authentisch.
Die einstweilige Verfügung wurde n.b. verhängt von Andreas
Buske, Landgericht Hamburg. Buske ist für Urteile bekannt, die
manchmal sogar komplett von der nächsten Instanz aufgehoben
werden; auf ihn geht die Bezeichnung "Buskeismus" für abnorme
richterliche Fehlleistungen zurück.
Diese Informationen sollen helfen, die aktuellen
Anne-Frank-Feierlichkeiten angemessen zu würdigen.
---
Aktualisierung 26.09.2009
Online-Umfrage von "Computerbild": "Abmahn-Ärger wegen der
eigenen Internetseite?"
"Computer Bild" bittet Leser um Fallbeschreibungen selbst erhaltener
Abmahnungen. Dazu wurde eingetragen:
a****
http://www.kirchenlehre.com/anne_007.htm
Anne Frank House, Amsterdam, und Anne Frank Fonds, Basel,
ließen mich, einen römisch-katholischen (vulgo
"sedisvakantistischen"!) Priester, von Lovells LLP (i.e. Morten
Petersenn und Verena Haisch) abmahnen für meine Erklärung
zum "Tagebuch der Anne Frank" (TAF): "Wir haben bis jetzt noch kein
päpstliches Urteil über das TAF gefunden, erlauben uns
aber trotzdem die Bemerkung, dass wir das TAF nicht guten Gewissens
empfehlen können."
Ich habe nach dieser unzulässigen Einmischung in die
innerkirchliche Ordnung Strafanzeige mit Strafantrag erstattet gegen
diese beiden Anne-Frank-Institutionen sowie gegen deren
Anwälte. Zudem verlangte ich von allen Beteiligten, die
Richtigkeit dieses abgemahnten Satzes zu widerlegen. Da der
abgemahnte Satz sich auf meine persönliche Kenntnis bezieht,
ist es bereits an sich unmöglich, ihn abzumahnen. Man
könnte mich also allenfalls darüber informieren, dass es
doch ein päpstliches Urteil zum TAF gibt - aber noch nicht
einmal das hat die Gegenseite jemals geleistet. Wohlgemerkt: Solange
so ein päpstliches Urteil nicht vorliegt, fällt das TAF
unter das kirchliche Bücherverbot gem. dem kirchlichen
Gesetzbuch "Codex Iuris Canonici" (CIC) aus dem Jahre 1919, can.
1399 n. 9.
Das Ende der "Abmahn"-Farce war dann eine sündhaft teure
"einstweilige Verfügung" gegen mich, erlassen von "Landgericht
Hamburg" / Andreas Buske. Allerdings ging es darin überhaupt
nicht mehr um den abgemahnten Satz, sondern um - bloß
dokumentarische - Zitate zum TAF, dass einige Personen die
Authentizität des TAF bestreiten. Auch solche Zitate konnten
natürlich unmöglich abgemahnt werden, zumal in demselben
Text auch Zitate gebracht werden von Autoren, die das TAF als
authentisch bezeichnen. Ich selbst habe mich immer ausdrücklich
davon enthalten, zur Authentizitätsfrage des TAF ein
endgültiges Urteil abzugeben.
Von dritter Seite wurde diese "Abmahn"-Farce dann allerdings mit
Kostenübernahme beendet. Der abgemahnte Satz steht deshalb noch
immer unverändert an seinem Platz. Somit haben die Abmahner ein
grandioses Eigentor geschossen, das zudem einen sehr hohen
Bekanntheitsgrad erreichte.
****e
S. auch http://www.kreuz.net/article.7633.html
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