"Anne Frank Fonds" betreibt
hartnäckig die Vernichtung der katholischen Kirche
- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 07.08.2008)
Im Auftrag von "Anne Frank Fonds", Basel, hat Verena Haisch von "Rechtsanwälte Lovells LLP", Hamburg, am
06.08.2008 schriftlich Stellung genommen zu der Pressemitteilung »"Landgericht Hamburg" verbietet dokumentarische
Zitate zum "Tagebuch der Anne Frank"« v. 05.08.08. N.B. Zu
dieser Mitteilung wurde am 07.08.08 von der weitaus größten
deutschsprachigen Vatikanum-2-Nachrichtenseite, i.e. kreuz.net, ein
Artikel veröffentlicht mit dem Titel "Generationenlang – für
immer". Der Einfachheit halber hier kurz einige Angaben zur
früheren Pressemitteilung: Darin wurde endgültig bewiesen,
dass sich Andreas Buske von "Landgericht Hamburg" sowie eben
"Rechtsanwälte Lovells LLP", Hamburg, im Auftrag von "Anne Frank
Fonds" mithilfe von Nötigung und Erpressung des äußerst
schweren Verstoßes gegen § 6 VStGB schuldig gemacht haben;
entsprechende Straf-, Entmündigungs- und Berufsverbotsverfahren
sind gegen die Schuldigen anhängig. Ein katholischer
("sedisvakantistischer") Priester hatte in einer wissenschaftlichen
Studie Beweise vorgelegt, dass die Authentizität des
"Tagebuchs der Anne Frank" (TAF) nicht von allen vorbehaltslos bejaht
wird. Lovells LLP hatte daraufhin den Priester lügnerisch
beschuldigt, das TAF als Fälschung bezeichnet zu haben. Wie jedem
allerdings sofort ersichtlich, hat der Priester diesbzgl. niemals eine
endgültige Entscheidung gefällt, sondern ausdrücklich
darauf verzichtet. Und obwohl die Kanzlei Lovells LLP niemals eine
entsprechende Abmahnung verschickt hatte, beantragte sie eine
"Einstweilige Verfügung" gegen den Priester, dass dieser bestimmte
dokumentarische Zitate löschen sollte. Als Komplizen bei diesem
Verbrechen verdingten sich Andreas Buske, der Namenspatron des
"Buskeismus", sowie Goetze und Link von "LG Hamburg". Quintessenz der
Pressemitteilung ist die Tatsache, dass die EV sowohl aus
äußeren als auch inneren Gründen komplett illegal und
unheilbar nichtig ist, man ihr deswegen also an sich schon gar nicht
Folge geben *braucht*, und es wegen der fundamental wichtigen Thematik
(Anne-Frank-Lüge im Kontext der antichristlichen
Holocaust-Religion) auch nicht *darf*. In der Pressemitteilung bleiben
schon aus Platzgründen zahlreiche andere Gründe
unerwähnt, darunter die fehlende Gerichtsbarkeit der brd und das
privilegium fori, demzufolge es nicht zulässig ist, einen Priester
vor das weltliche Gericht zu ziehen. Wie dem auch sei, hier die
Stellungnahme von Verena Haisch:
a****
Wie Sie wissen, hat das Landgericht Hamburg mit Datum vom 16. Juli 2008
eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Ihnen unter Androhung
der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt,^zu verbreiten und oder
verbreiten zu lassen
a) [entfernt]
b) [entfernt]
Die einstweilige Verfügung vom 16. Juli 2008 wurde Ihnen am
5. August 2008 zugestellt, was Sie (...) selbst einräumen. Damit
ist das Verbot wirksam und von Ihnen zu beachten. Trotzdem halten Sie
den Artikel "Das Tagebuch der Anne Frank" (TAF, 01.07.2002) inklusive
der untersagten Passagen bis heute (...) für jedermann zum Abruf
bereit. Dies ist ein Verstoß gegen die Verfügung des
Landgerichts Hamburg. Wir fordern Sie daher letztmalig dazu auf, die
untersagten Passagen von Ihrer Website zu nehmen. Wir haben uns
hierfür eine Frist bis
Freitag, den 8. August 2008, 18.00 Uhr
notiert. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, sind wir
bereits jetzt von unserem Mandanten beauftragt, das Gericht um
Hilfe zu ersuchen. Bitte beachten Sie, dass dies für Sie für
jeden Fall der Zuwiderhandlung die Verhängung eines Ordnungsgeldes
(im Einzelfall bis zu 250.000,00 Euro), und für den Fall, dass
dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft oder
Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (insgesamt bis zu 2 Jahre) zur Folge
haben könnte.
****e
Statt also auf die Tatsachen der Völkermord-Verbrechen, der
Nichtigkeit und Illegalität der EV und Notwendigkeit der freien
Berichterstattung einzugehen, wälzt sich Verena Haisch einfach
genüsslich weiter in der Lügen- und Terrorkloake: "Damit ist
das Verbot wirksam und von Ihnen zu beachten."
Hinsichtlich der strafbaren Drohung, "das Gericht um Hilfe zu
ersuchen", ist allgemein bekannt, dass diese brd-"Justiz" sich in
jahrzehntelanger harter Arbeit solche Synonyme verdient hat wie
"Rechtsbeugermafia", "gefährlichste kriminelle Vereinigung" etc.
pp. Das Volk der Gottesmörder und seine Lakaien stehen damit in
einer langen Tradition. Es werden falsche Zeugnisse gegen das Opfer
gesucht (cf. Jesus vor dem Hohen Rat, Mt 26,59ff), und auf die Frage,
welche Schuld das Opfer denn überhaupt auf sich geladen hat, wird
einfach nur energisch die Bestrafung gefordert (cf. das "Kreuzige ihn"
vor Pilatus, Mt 27,22ff). Zu der Möglichkeit, dass einem Mitglied
der Kirche ein ähnliches Unrecht geschehen kann wie Christus, dem
Haupt der Kirche, s.: "Haben sie Mich verfolgt, so werden sie auch euch
verfolgen" (Joh 15,20), und: "Nehmt euch in acht vor den Menschen! Denn
sie werden euch den Gerichten ausliefern und in den Synagogen euch
geißeln. Ja, um meinetwillen werdet ihr vor Statthalter und
Könige geführt werden, um Zeugnis zu geben vor ihnen und vor
den Heiden" (Mt 10,17f).
Wie bekannt, ist der Anne-Frank-Kult Teil der Holocaust-Religion, die
sich in Glaubenssätzen niederschlägt wie "Auschwitz ist die
Widerlegung Christi" (Claude Lanzmann). Robert Jan van Pelt bezeichnet
die Auschwitz-Leichenkeller als "das Allerheiligste" (cf. Robert H.
Countess, Van Pelts Plädoyer gegen den gesunden Menschenverstand).
Um dieses teuflische "Allerheiligste" wird also ein kultischer Tanz
abgezogen und allen aufgezwungen, während das wahre
Allerheiligste, i.e. Christus unter den vom Priester konsekrierten
Gestalten, bestialisch bekämpft wird, z.B. durch Einkerkerung
eines Priesters. Übrigens zitiert dieser Robert Jan van Pelt in
seinem Buch "The Case for Auschwitz. Evidence from the Irving Trial",
Bloomington/Indianapolis 2002, sehr ausführlich revisionistische
Texte, d.h. er macht - in weitaus größerem Umfang - genau
das, wofür der Priester nun jahrelang eingekerkert werden soll.
Soviel zum Gleichheitsgrundsatz.
Dieser unerbittliche Kampf der Judenheit gegen die Wahrheit, gegen
Christus, ist ganz auf der Linie des Nationalsozialismus, der selbst
eine antichristliche Religion ist, cf. Papst Pius XII.: "Man vergesse
nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit nur darauf
ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem Vorwand, den
sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen, das ganze
Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die Kirche in
Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der Kirche, deren
Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch von der Kanzel
aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten (Ansprache
16.03.1946). Wer leugnet, dass es dem NS "in Wahrheit nur darauf ankam,
die Kirche zu vernichten", macht sich bereits gem. §130 Abs. 3
StGB der Volksverhetzung schuldig, und wer selbst "Schikanen
gegen die Kirche in Bewegung setzt", setzt das Werk des NS fort.
Bzgl. dieser nachdrücklichen Erpressung seitens Anne Frank Fonds /
Lovells LLP und mit Blick auf die geplanten Schwerstverbrechen seitens
"Landgericht Hamburg" und Lakaien sind die bereits wegen der ersten
Pressemitteilung kontaktierten Stellen informiert und zusätzlich
noch "Polizei Recklinghausen" sowie "Polizei Hamburg" mit
Dringlichkeitsvermerk eingeschaltet worden. Es ist Sache dieser
Stellen, schnellstens die Schuldigen zur Strecke zu bringen und
insbesondere gegen die verbrecherische "EV" vorzugehen. Für alle
dem Priester aus dieser Sache entstandenen Nachteile sind auch
"Staatsanwaltschaften" und "Polizei" in vollem Umfang haftbar.
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