"Landgericht Hamburg" verbietet
dokumentarische Zitate zum "Tagebuch der Anne Frank"
- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 05.08.2008)
Auf Antrag von "Anne Frank-Fonds", Basel, vertreten durch Morten Petersenn von "Rechtsanwälte Lovells
LLP", Hamburg, hat Andreas Buske von "Landgericht
Hamburg" eine bis zu zweijährige Kerkerhaft gegen einen
römisch-katholischen ("sedisvakantistischen") Priester
beschlossen. Hinweis: Der "Sedisvakantismus" gehört nicht zur
Gruppe von "Vatikanum 2", er bezeichnet also - im Gegensatz z.B. zur
Gruppe von Marcel Lefebvre - die Vatikanum-2-Gruppe mit ihrem jetzigen
sichtbaren Oberhaupt Joseph Ratzinger alias "Benedikt XVI." auch nicht
als katholische Kirche.
Das "Verbrechen" des Priesters: Er hatte in der nunmehr über sechs
Jahre alten und mehrfach im Weltnetz verbreiteten resp. verlinkten wissenschaftlichen Studie "Das Tagebuch der Anne
Frank" (TAF, 01.07.2002) darauf hingewiesen, dass die
Authentizität des "Tagebuchs der Anne Frank" nicht von allen
vorbehaltlos bejaht wird. Zu diesem Zweck werden in der
wissenschaftlichen Studie exemplarisch jeweils zwei Gegner und
Befürworter der Authentizität zitiert, u.z. von den Gegnern
Georg Franz-Willing und J. G. Burg, von den Befürwortern hingegen
"Verfassungsschutz" und Wolfgang Neugebauer. Eine Entscheidung bzgl.
der Authentizität findet durch den Priester ausdrücklich
nicht statt; vielmehr zitiert er im Zusammenhang mit dieser TAF-Farce
sogar den führenden, derzeit eingekerkerten Revisionisten Germar Rudolf, der sich ausdrücklich für
die Authentizität des TAF ausspricht.
Nun sind Zitate zur Berichterstattung an sich bekanntlich selbst bei
sensiblen Themen ausdrücklich geschützt, s. z.B. StGB §
86, Abs. 3, weswegen diese TAF-Studie ja auch sonst niemals beanstandet
wurde. Andere Beispiele: Die Medien berichteten ausführlich
darüber, dass die - inzwischen eingekerkerte - Anwältin von
Ernst Zündel, i.e. Sylvia Stolz, eine
Eingabe bei Gericht mit "Heil Hitler" unterschrieben hatte. Anscheinend
wurde kein einziger Reporter resp. Nachrichtensender für diese
Meldung bestraft. Ferner: In einer NDR-Sendung "Menschen und
Schlagzeilen" wird jemand namens Benjamin
Schöler in einer - sicherlich nur gestellten - Szene gezeigt,
wie er eine Postkarte mit Hakenkreuz aus seinem Briefkasten nimmt und
dieses in die Kamera hält. Sogar diese bizarre Theaterszene blieb
völlig ohne Folgen für Schöler und den NDR.
Bereits von daher muss die Anordnung von sehr langen Kerkerstrafen
für ein ausdrücklich erlaubtes Handeln nachdenklich stimmen.
Aber auch sonst besitzt diese "Einstweilige Verfügung" massive
Schwierigkeiten.
1. Es gab in der Sache niemals eine Abmahnung. Zwar hatte Lovells früher mal eine Abmahnung an den Priester
geschickt. Zu diesem Zweck hatte Lovells lügnerisch behauptet, der
Priester hätte irgendwelche Falschaussagen zum TAF behauptet.
Gegenstand der Abmahnung war allerdings *NICHTS* aus der EV, sondern
ausschließlich folgendes (was selbst wiederum *NICHT* in der EV
verboten wird):
"Beim TAF sind festzustellen: - fragwürdige Authentizität -
fragwürdige Werbeträger - fragwürdiger Charakter des
Ich-Erzählers - Wir haben bis jetzt noch kein päpstliches
Urteil über das TAF gefunden, erlauben uns aber trotzdem die
Bemerkung, dass wir das TAF nicht guten Gewissens empfehlen
können."
Wegen des Vorfalls sind Straf-, Berufsverbots- und
Entmündigunsverfahren gegen Lovells anhängig.
2. Die EV wurde am 16.07.2008 fabriziert, u.z. "der Dringlichkeit wegen
ohne vorherige mündliche Verhandlung". Diese Dringlichkeit ist -
wie auch der ganze Rest - eine absurde Lüge, wie nicht zuletzt aus
der Zustellung an den Priester erst am 05.08.2008, d.h. drei Wochen
später, unleugbar bewiesen ist. Allen Beteiligten war das
totalitäre Unrecht ihres "Verbots" also immer glasklar bewusst.
3. Formal bestehen sowieso mehrere unheilbare, jede Rechtskraft
vollständig ausschließende Mängel bei dieser EV. So
enthält diese noch nicht einmal eine richterliche Unterschrift.
Man mag ferner darüber spekulieren, warum nur bestimmte Passagen
aus dem, aber keinesfalls das gesamte Zitat von Dr. Franz-Willing
"verboten" wurden, warum ferner keine einzige Silbe von J.G. Burg
"verboten" wurde etc., warum speziell die Zitate der Befürworter,
darunter besonders von Germar Rudolf, ignoriert werden etc., doch dies
soll momentan dahingestellt bleiben.
Die EV ist als somit als ganze komplett gegenstandslos, weil
notorisches Unrecht kein Recht schafft: DAS RECHT BRAUCHT DEM UNRECHT
NICHT ZU WEICHEN. Aufgrund ihrer offenkundigen Illegalität und
Nichtigkeit *braucht* und aufgrund ihrer existenziellen Bedeutung
*darf* der EV auch nicht Folge gegeben werden. Juristisch ist die
Situation eindeutig: Die Beteiligten sind u.a. schuldig der
Nötigung (§ 240 StGB) resp. Erpressung (§ 253 StGB) etc.
Diese Straftatbestände sind jetzt schon unwiderlegbar in
höchstem Maße erfüllt. Man wird sehen, bis zu welchen
Formen der "Vollstreckung" die Schuldigen gehen werden; dann sind
zusätzlich ggf. auch noch Gewaltverbrechen wie Freiheitsberaubung
(§ 239 StGB) und Körperverletzung (§ 223 StGB)
erfüllt; zusätzlich zum bereits jetzt bestehenden
Widerstandsrecht tritt dann auch für das Opfer das Notwehrrecht
ein (§ 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 StGB, § 15 Abs. 2
OwiG).
Die eigentliche Straftat der Schuldigen ist aber der zielgerichtete
Verstoß gegen § 6 VStGB, denn
nachweislich in der Absicht, eine religiöse Gruppe (i.e. die
katholische Kirche) als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
fügen sie einem (obendrein hochrangigen) Mitglied der Gruppe
bereits jetzt schwere seelische Schäden zu, wobei zusätzliche
schwere körperliche Schäden ausdrücklich geplant sind.
Indem die Schuldigen einen Priester in den Kerker pferchen, wird dieser
der Möglichkeit beraubt, das hl. Messopfer darzubringen, und die
Gläubigen werden der Möglichkeit des Messbesuchs, der Beichte
etc. beraubt. Kurz: Das sakramentale Leben wird zielgerichtet
ertötet.
Diese von den Schuldigen betriebene exzessive Orgie aus Lüge und
Terror muss man im größeren Zusammenhang sehen, der
namentlich beim "Anne Frank-Fonds" und seinem Bezug zu Auschwitz
offenkundig ist. So heißt es: "Auschwitz
ist die Widerlegung Christi" (Claude Lanzmann). Nun ist Auschwitz
offenkundig ja nicht die Widerlegung Christi, also muss Auschwitz
wenigstens dazu dienen, den jüdischen Gottesmord immer und immer
wieder zu verherrlichen und, wo eben möglich, am mystischen Leib
Christi, i.e. an der Kirche neu zu vollstrecken. Ein entsprechendes
Vorgehen gegen einen römisch-katholischen Priester bietet sich
ganz besonders als gigantisches Schauspiel dafür an, welche Macht
Auschwitz im Vergleich zu Christus hat. Auschwitz soll regieren auf
immer und ewig; in dem beanstandeten TAF-Text wird nämlich auch
Michel Friedman zitiert: "Versöhnung ist ein absolut sinnloser
Begriff. Den Erben des judenmordenden Staates kommt gar nicht anderes
zu, als die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen,
generationenlang, für immer."
In der Sache wird deshalb gegen Strafanzeige gegen Andreas Buske sowie
seine Komplizen Goetze (nomen est omen) und Link (dito) sowie die
gesamte "Justiz Hamburg", gegen Morten Petersenn sowie die gesamte
"Lovells LLP", sowie gegen alle Mitglieder von "Anne Frank-Fonds"
erstattet sowie entsprechende Entmündigungsverfahren eröffnet
bzw. bekräftigt. Zusätzlich zu Petersenn sind nun zudem auch
Buske, Goetze, Link etc. von Berufsverbotsverfahren betroffen. Die
entsprechenden Schreiben, bestehend aus dem Verweis auf diese
Pressemitteilung, werden per protokolliertem Fax u.a. an die SA Basel
und die SA Hamburg verschickt. Erschwerend kommt hinzu, dass Buske
bereits sehr oft einschlägig in Erscheinung getreten ist, etwa als
Namenspatron des "Buskeismus".
S. dazu den entsprechenden Lexikon-Artikel "Buskeismus" von
mein-parteibuch.com:
"Buskeismus ist eine struktur-ideologische Erscheinung im
gegenwärtigen deutschen Rechtssystem. Das deutsche Rechtssystem
ist den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen nicht gewachsen. Nach
wie vor gilt: obsiegen tun Geld, Macht, Beziehungen, Ideologien. [...]
Der Rechtsstaat wird mit rechtsstaatlichen Mitteln systematisch
abgebaut. [...] Eine zentrale Rolle in der neuen Rechtsprechung gegen
die Meinungsfreiheit und zur massiven Einschränkung des
Äußerungsrechts spielt die Zivilkammer 24 des Hamurger
Landgerichts - auch Pressekammer genannt - mit ihrem Vorsitzenden
Richter, Andreas Buske. Da das gesellschaftliche Versagen der Justiz
gegenüber den heutigen Anforderungen durch diese Pressekammer
Hamburg gut charakterisiert werden kann, wurde der Begriff Buskeismus
in Anlehnung an den Namen des Vorsitzenden Richters in die
gesellsachaftlich-politische Diskussion eingeführt."
Jeder ist ganz herzlich eingeladen, durch entsprechende Mitteilungen an
die jeweiligen Stellen die Verfahren zu unterstützen; Adressen:
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt / Kriminal-Kommissariat,
Binningerstrasse 21, 4001 Basel, Fax: (0 (041) 61) 2677580
Staatsanwaltschaft Hamburg, Gorch-Fock-Wall 15, 20355 Hamburg, Fax:
(040) 42843-4387
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