Predigt am 26.10.2003

- Christkönigsfest (20. Sonntag nach Pfingsten), d I cl -
(Kirche zum Mitreden, 26.10.2003)
Kol 1,12-20; Joh 18,33-37

In der "Jüdischen Allgemeinen" Wochenzeitung würde kürzlich (22. Oktober 2003) ein Gespräch veröffentlicht, dass einer der Redakteure mit dem grünen Mitglied des Europaparlaments Daniel Cohn-Bendit geführt hatte. Darin heißt es u.a.: Frage: "Sind Sie dafür, 'die Verantwortung vor Gott' als Handlungsmaxime in die Präambel einer künftigen Verfassung der Europäischen Union mit aufzunehmen?" Antwort: "Nein, ich bin dagegen. Ich finde, daß eine Verfassung religiös neutral sein sollte. Jeder kann sich vor Gott verantwortlich fühlen, wie er will. Staaten sind aber der Verfassung verantwortlich und nicht Gott." Frage: "Wie bewerten Sie die Bestrebungen vor allem der katholischen Kirche, einen Hinweis auf das 'gemeinschaftliche christliche Erbe Europas' festzuschreiben?" Antwort: "Ich halte das für ein Unding. Welches christliche Erbe Europas - das der Kreuzzeuge, der Inquisition, der Vertreibung? Das halte ich für eine völlig unsinniger Herangehensweise." Frage: "Besteht die Gefahr, daß die christlichen Kirchen durch ihre Einmischung ein künftiges Europa nach ihren religiösen Idealen formen wollen?" Antwort: "Das ist das Problem. Wenn man den Gottesbezug oder den Bezug auf das christliche Erbe in der Verfassung festschreiben würde, wäre der nächste Schritt, daß zum Beispiel das Recht auf Abtreibung in diesem Sinne geregelt würde. Die Kirchen sollen sich ja gesellschaftlich einmischen. Aber ich finde, daß eine eindimensionale Ausrichtung einer Verfassung falsch ist." Frage: "Reicht es aus, als europäischen Werte das Wahre, Schöne, Gute und Gerechte zu nennen?" Antwort: "Die Werte sind nicht das Wahre, Schöne, Gute und Gerechte. 'Die Würde des Menschen ist unantastbar', ist der entscheidende Satz für eine Verfassung. Es gibt ein Recht, keinen Gottesbezug in der Verfassung zu haben. Dieses Recht verteidige ich."
Betrachtet man dieses Gespräch ganz nüchtern, erkennt man hierin den Geist, von dem so berühmte Staatsmänner wie Adolf Hitler beseelt waren. Indem man die staatliche Verantwortung vor Gott leugnet und allein die Verfassung als oberstes Prinzip gelten lassen will, kümmert man sich nicht um die von Gott gesetzte Ordnung. Verbrechen wie Mord, Unzucht usw. werden nur noch insoweit als Verbrechen bewertet und ggf. bestraft, als es die jeweilige Verfassung festlegt. Der jüdische Interviewer spricht von einer "Gefahr, daß die christlichen Kirchen durch ihre Einmischung ein künftiges Europa nach ihren religiösen Idealen formen wollen". Und der grüne Parlamentarier spricht von dem "Recht auf Abtreibung", dessen freie Ausübung durch diese "christliche Formung" bedroht würde. Was gerne vergessen und unterschlagen wird: Die ideologischen Prinzipien von Abtreibungsbefürwortern und Nationalsozialisten sind grundsätzlich identisch: 1. Es gibt minderwertiges Leben, das vernichtet werden darf und muss. 2. Nur die überlegene Rasse darf und muss sich vermehren. 3. Nächstenliebe ist unzulässig, weil sie die Existenz von Minderwertigen sichert, anstatt sie zu bekämpfen.
Ist ein Mensch aus irgendeinem Grunde unerwünscht, besteht das Recht, ihn zu ermorden, wenigstens solange er den Mutterleib noch nicht verlassen hat, aber dieses Prinzip lässt sich natürlich beliebig ausweiten. Alte Menschen, kranke Menschen, hässliche Menschen, intelligente Menschen, tugendhafte Menschen - von allem, was momentan unerwünscht ist, darf und muss sich die Gesellschaft befreien. Juden und offizielle Atheisten reichen sich die Hand, wenn es darum geht, vor einer Gesellschaft zu warnen, die sich den christlichen Geboten verpflichtet weiß. In diesem Licht muss auch der von dem grünen Parlamentarier verteidigte Satz verstanden werden: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Woher hat der Mensch diese Würde? Wenn der Mensch im Grunde nur ein Tier ist, warum sollte man ihn nicht einfach nach Lust und Laune benutzen oder eben auch töten? Ohne die Verankerung in der Schöpfungslehre wird "Die Würde des Menschen ist unantastbar" schnellstens zu einem wertlosen, irreführenden Spruch. Man spricht anderen einfach das Menschsein ab, seien es nun Ungeborene, Alte oder sonstige Unerwünschte, und schon kann man ihre Würde uneingeschränkt mit Füßen treten. Wenn der grüne Parlamentarier von dem christlichen Erbe "der Kreuzzeuge, der Inquisition, der Vertreibung" redet, soll das wohl negativ gemeint sein in dem Sinne, dass das Christentum mit Kreuzzeugen, Inquisition, Vertreibung nur Schuld auf sich geladen hat und das Christentum also ein Erbe ist, von dem man sich befreien muss. Man sollte sich von solchen Schlagworten nicht beeindrucken lassen, sondern dem grünen Parlamentariern und seinen Gesinnungsgenossen empfehlen, ein zuverlässiges Geschichtsbuch zu lesen. Der Parlamentarier betreibt billigste Propaganda, und schon Hitler empfahl die Propaganda, also die sture Wiederholung einfachster und nach Belieben falscher Parolen, zur Beeinflussung der Massen.
Blicken wir vergleichsweise auf das Grundgesetz unserer Bundesrepublik. Da wird in der Präambel einleitend hinsichtlich des deutschen Volkes vom "Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott" gesprochen, und der erste Absatz im ersten Artikel des Grundgesetzes lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Die ersten beiden Absätze im vierten Artikel lauten: "(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Gemäß dem grünen Parlamentarier sind Staaten der Verfassung verantwortlich; wie konkretisiert sich das in Deutschland? In öffentlichen Gebäuden Kruzifixe aufzuhängen, ist verboten. Abtreibung ist praktisch uneingeschränkt erlaubt, und jährlich werden mehrere Hunderttausend Kinder im Mutterleib ermordet. Wer seinen katholischen Glauben bekennt, wird vom Staat zum Verbrecher erklärt. Wer sich weigert, den staatlich festgelegten Göttern zu opfern, wird vom Staat auf das grausamste verfolgt und ausgemerzt.
Es genügt also nicht, ein paar irreführende Sätze in die Verfassung einzutragen, mit denen sich die Bürger in trügerische Sicherheit wiegen sollen. Es muss auch ernst gemacht werden mit dem, was berechtigterweise, entsprechend den Menschenrechten, zugesagt wird; was hingegen den Menschenrechten widerspricht, muss aus der Verfassung entfernt werden. Das heutige Chriskönigsfest erinnert uns wieder daran, dass Christus unveräußerliche Königsrechte besitzt. Wir müssen die Wahrheit der christlichen Lehre, wir müssen die Königsrechte Christi treu bekennen. Selbst wenn wir wie Christus vor Gericht stehen, müssen wir die Wahrheit bekennen. Wir schulden es der Welt, dass wir anderen das Licht der Wahrheit zeigen und versuchen, sie für die Wahrheit zu gewinnen. Während die Welt die Finsternis liebt, während die Welt sich in Mord, Unzucht, Diebstahl, Lüge gefällt, müssen wir das Licht Christi in uns tragen und anderen dieses Licht Christi zeigen, selbst dann, wenn uns dafür, Spott, Verfolgung, Misshandlung und Tod drohen. Denken wir oft an die Worte des heutigen Tagesgebetes: "Allmächtiger, ewiger Gott, du hast in Deinem geliebten Sohne, dem König des Weltalls, alles erneuern wollen; so gib denn gnädig, daß alle Völker, die durch das Unheil der Sünde entzweit sind, sich Seiner so milden Herrschaft unterwerfen." Amen.

S. auch:
Bestrafungsantrag gegen KzM
Bündnis 90 / Die Grünen
Die Lehre vom Naturrecht
Abtreibungsstaat Terrorrepublik Deutschland

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