In Sachen Folter von Rüdiger Jung

- Claus Plantiko meldet durchschlagenden Erfolg -
(Kirche zum Mitreden, 15.09.2007)
Folter durch den staat bei G.
Nachdem bereits über die Folter von Rüdiger Jung durch die Folterrepublik Deutschland berichtet wurde und sich auch Hochkommissar Selim Sürmeli vom Zentralrat Europäischer Bürger in der Sache eingeschaltet hatte, konnte Claus Plantiko gestern endlich einen bahnbrechenden Erfolg vermelden: Die Psycho-Folter hat den Menschen Rüdiger Jung anscheinend irreversibel zerstört.
Man muss neidlos eingestehen: Das System OMF-"brd" funktioniert: Es werden nur willenlose Zombies geduldet, und wer sich damit nicht anfreunden will, bekommt eine Sonderbehandlung, die wirklich durchschlägt. Es gibt "Terrorärzte, gegen die Dr. Mengele ein Waisenknabe war" (O-Ton Plantiko, s.u.). Nicht vergessen: Die Verherrlichung und Übersteigerung des Nationalsozialismus gehört zu den auffälligsten Kennzeichen der OMF-"brd". Die OMF-"brd" setzt konsequent das um, was von kirchlicher Seite so beschrieben ist (W. Rauch, Lexikon des katholischen Lebens, Freiburg 1952, 943): "Die Unsicherheit, die jeden einzelnen unablässig bedroht, vernichtet die Lebensfreude, untergräbt jede Art von Selbständigkeit, zerstört das Vertrauen zum Staat, schafft willenlose Werkzeuge. Ein solcher Staat ist keine Gemeinschaft von Menschen, sondern eine Herde entmenschter Wesen." Kein Wunder, dass die OMF-"brd" sich regelrecht darin überschlägt, die "Protokolle der Weisen von Zion" als Fälschung hinzustellen, und ihre Bekanntmachung mit exorbitanten Strafen unterbindet.
Ermöglicht wird diese gezielte flächendeckende Entmenschlichung in erster Linie durch das tatkräftige Nichtstun des Volkes, m.a.W. es herrscht Demokratie in Vollendung. Man berauscht sich mit Unzucht etc.,  und  wenn man mit einem konkreten Fall von Staatsterrorismus konfrontiert wird, jubelt man lautstark vor Freude und fordert noch mehr Staatsterrorismus. Ähnlich: Man macht angesichts des Staatsterrorismus den Mund nicht auf, weil man Angst hat vor einer Verurteilung wegen Beleidigung.
Jemanden, der vom Unrechtssystem ganz verzückt schwärmte, haben wir mal die Frage gestellt, was er denn davon halten würde, selbst Opfer zu werden: Seine lakonische Antwort: "Dann eben Pech gehabt!"

Hinweise:
1. "Ramapithecus" ("Ramapitek") ist die Bezeichung für eine ausgestorben Gattung von Menschenaffen.
2. Bei dem "beiliegendem Weltnetzauszug" handelt es sich um einen Text "Terrorärzte überführt. Die Täter handelten im Auftrag ihrer Regierungen" (http://politblog.net/krieg-terrorismus/terroraerzte-ueberfuehrt.htm); davon hier nur der Schluss "Resümee und Ausblick":
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Tatsache abseits aller verschwörungstheoretischen Ansätze ist: Es gibt eine Fülle eindeutiger Beweise, Fakten, Dokumente und Zeugenaussagen, die belegen, dass in grausamer, skrupelloser Weise das höchste Gut des Menschen, seine Würde und sein freier Willen gebrochen und vereinnahmt wurden und weiter werden. Diese Ziele sind in vielen Projektbeschreibungen der CIA und der Militärs nachzulesen. Derartige Erkenntnisse dürfen jedoch nicht dazu führen, über die Gefahr unbeherrschbarer Verschwörungen, über die Absicht einiger Weniger, die gesamte Menschheit zu unterjochen, ohnmächtig zu spekulieren. In Zeiten, wo immer mehr Überwachung und Kontrolle von den westlichen Regierungen gefordert und durchgesetzt wird, sollte dieses Wissen vielmehr allen Demokraten eine deutliche Warnung sein. Es darf nicht die geforderte engere Zusammenarbeit von internationalen Geheimdiensten unter dem Vorwand der “Terrorabwehr” geben. Nicht der Staat und seine Geheimdienste dürfen die Bürger überwachen, wir sind es, die den Staat, die Sicherheitskräfte und die Justiz laut Verfassung überwachen dürfen und müssen. Es wird höchste Zeit!
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Claus Plantiko / JuR 07-9-14-2
14.9.2007

Landgericht
Kumpfmühler Str. 4
93066 Regensburg

StA ./. Jung 2 KLs 107 Js 12915/2007 sich

Ich bitte das Verfahren einzustellen, da der Angeklagte Rüdiger Jung im rechtlichen Sinne nicht mehr lebt. Wie sich aus beiliegendem Schreiben vom 13.9.2007 OA Dr. Schwerdtners ergibt, wurde der Angeklagte „auf Grund seiner maniformen Symptomatik und wiederholten affektiven Ausbrüche, die mit persönlichen Bedrohungen verbunden sind“, „um eine erhebliche Fremdgefährlichkeit abzu-wenden“, gegen seinen Willen medikamentös zwangsbehandelt.

Damit wurde seine Persönlichkeit zerstört, und der allseits geschätzte Rüdiger Jung, wie wir ihn kennen, mit seiner Impulsivität, seiner Wortgewandtheit, seinem spontanen Witz, seiner überragen-den Intelligenz, seiner mitreißenden Überzeugungskraft, seinem schönen Glauben an die Ideale der Demokratie, seinem kämpferischen Elan für die Verwirklichung des Grundgesetzes, seiner schnellen Auffassungsgabe, seiner klaren Analyse von Staat und Gesellschaft, seiner inneren und äußeren Sauberkeit, seiner Ordnungsliebe, seinem mitfühlenden Wesen, seinem feinen Gespür für die Lage seiner Mitmenschen, seinem Streben nach Gerechtigkeit, seiner Sensibilität im Umgang mit anderen, seiner Zuvorkommenheit, Höflichkeit und Korrektheit, seinem Wertebewußtsein, seiner Rationalität, Lernfähigkeit und Bildungsbereitschaft, seiner Großzügigkeit, Freigebigkeit und Umgänglichkeit, aber auch strengen Konsequenz bei der Vertretung seiner als richtig erkannten, von seinen Kontra-henten nicht widerlegten Gedanken, seinem ausgeprägten Ehr- und Schamgefühl, seiner Ehrlichkeit, Geradlinigkeit und Wahrheitsliebe, seinem Einfallsreichtum, seiner Findigkeit, seiner Zielstrebigkeit und Beharrlichkeit, seiner Durchsetzungsfähigkeit usw. existiert nicht mehr.

Statt seiner schufen Bayerns Bedienstete aus den Phiolen der Pharmaindustrie an der Psychoklinik Regensburg einen neuen Hominiden, ich möchte ihn Ramapitek Justizi nennen, der die genannten Eigenschaften nicht mehr hat, sondern vermutlich ein lallendes, geist-, willen-, seelen- und lebloses, nur noch animalisch dahinvegetierendes Wesen ohne alle unumkehrbar verlorenen höheren zivili-sierten Errungenschaften der menschlichen Stammesentwicklung ist.

Wenn man Art. 102 GG auf die Garantie körperlicher Existenz reduziert, ist er zwar nicht verletzt, jedenfalls verstößt die zwangsweise Persönlichkeitsumwandlung aber gegen das Folterverbot, Art. 3 EMRK. So wie der Gang ins Kloster als bürgerlicher Tod gilt, ist der Gang in die Psychoklinik der psychiatrische Tod mit der gleichen rechtlichen Folge, daß gegen den von uns Gegangenen kein Strafverfahren mehr durchgeführt werden kann, weil er als der Mensch, der angeblich zu Lebzeiten delinquierte, nicht mehr existiert. Herr Ramapitek Justizi könnte, wenn er dazu jetzt noch fähig wäre, wie Gregor VII. sagen: iustitiam amavi et odi iniquitatem, ita morior in exilio (ich habe die Gerechtigkeit geliebt und das Unrecht gehaßt, deshalb sterbe ich in der Verbannung).

Einer Bestrafung Ramapitek Justizis steht auch der Grundsatz ne bis in idem, Art. 103(3) GG, entgegen, da er bereits die unmenschliche Strafe der erzwungenen Persönlichkeitsumwandlung erlitt. Bis zu welchem Grade Terrorärzte, gegen die Dr. Mengele ein Waisenknabe war, also ausgerechnet Mitglieder der angesehensten Berufssparte, die den hippokratischen Eid oder den des Maimonides schwören und in Ethikkommissionen sitzen, die normale innerartliche Tötungshemmung schnell, radikal und skrupellos überwinden, ist beiliegendem Weltnetzauszug zu entnehmen.

Gegen die persönlichkeitsumwandelnden Ärzte, ihre Verrichtungsgehilfen und Auftraggeber erstattet Ramapitek Justizi Strafanzeige wegen des Verdachts auf alle in Betracht kommenden Delikte des 17. und 18. StGB-Abschnitts.

Unabhängig davon sind das Verfahren aus- und der Inhaftierte freizusetzen, bis GG-gemäß volks-legitimierte Richter zur Verfügung stehen, denn Richterernennungen in Bayern sind nach § 18(1)1 DRiG nichtig, weil sie keine sachlich zuständige Behörde vornahm. Der Richterernenner (LMJ oder MP) ist Angehöriger der Exekutive, also lediglich Inhaber vollziehender Staatsgewalt, also Nicht-inhaber GG-gemäßer rechtsprechender Staatsgewalt, kann sie also auch niemandem rechtmäßig über-tragen, arg. Dig.-Ulpian 50, 17, 54: nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet (niemand kann mehr Recht, als er selber hat, einem anderen übertragen), vgl. Banzer-Vorfall, Anlage.  

Gewalteneinheitstyrannis (keine Volkshoheit, keine Gewaltentrennung) und GG-Rechtsstaat (mit Volkshoheit und Gewaltentrennung) sind zwei unvereinbare, einander vollständig ausschließende, unüberbrückbare, in jedem entscheidungserheblichen Punkt diametrale Gegensätze so wie tot und lebendig. Diese Gegensätzlichkeit manifestiert sich in den Erzeugnissen, „an ihren Früchten sollt ihr sie erkennen“, Matth. 7, 16, 20, so daß jede irrationale bürgerbelastende staatliche Maßnahme der Gewalteneinheitstyrannis ins Gegenteil umzudeuten ist, um im GG-Rechtsstaat Geltung zu erlangen. Die Erzeugnisse der Gewalteneinheitstyrannis sind, soweit sie über das, was „la bouche qui prononce les paroles de la loi“ (Montesquieu, Vom Geist der Gesetze XI 6) (der Mund, der die Worte des Gesetzes spricht), von sich gibt, hinausgehen, irrational, Unsinn, Unrecht, Lüge, Wahn und Straftat. Die Mehrheit aller billig und gerecht Denkenden, BGHZ 10, 228, 232; 20, 71, 74; 69, 295, 297; BVerfGE 7, 198, 206, stimmt solchen Erzeugnissen der Gewalteneinheitstyrannis nicht zu. Mehr-heitszustimmungsfähig werden sie durch Umdeutung ins Gegenteil, also in rationale, sinnvolle, wahre, tatsachentreue, legale Maßnahmen.

Bei Ausbleiben Ihres gebotenen Beschlusses der Aus- und Freisetzung ergeht Strafanzeige wegen Verfassungshochverrats im Amt und folgende Umdeutung:

Im Namen der Ratio!

Der Beschluß AG Regensburg Gs 107 Js 12915/07 III vom 14.6.2007 verfügt die Unterbringung des Angeklagten und der Beschluß LG Regensburg 2 KLs 107 Js 12915/2007 sich ordnet die Durch-führung der Hauptverhandlung am 14.11.2007 um 9 Uhr gegen den Angeklagten an. Beide Beschlüsse sind, weil von Funktionären der Gewalteneinheitstyrannis verfaßt, faktisch ins Gegenteil, also die Freilassung des Angeklagten und die Aussetzung der Hauptverhandlung umzu-deuten, denn Gewalteneinheitstyrannis (keine Volkshoheit, keine Gewaltentrennung) und GG-Rechtsstaat (mit Volkshoheit und Gewaltentrennung) stellen unvereinbare, unüberbrückbare, ein-ander vollständig ausschließende Gegensätze dar, so daß die Erzeugnisse ersterer, soweit sie bürger-belastende staatliche Irrationalmaßnahmen beinhalten, in letzterem nur nach Umwandlung ins Gegen-teil Bestand haben können, denn es ist irrational, anzunehmen, die GG-rechtsstaatskonstitutiven, arg. Art. 79(3) GG, Verfassungsgrundsätze Volkshoheit und Gewaltentrennung, Art. 20(2) GG, könnten in der Wirklichkeit auch fehlen, ohne daß der nur mit ihnen mögliche Erfolg GG-gemäßer Recht-sprechung ausbliebe.

Rechtsanwalt


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