Folter in der Bundesrepublik Deutschland

- Der Fall Rüdiger Jung: Psychiatrisierung, Schlafentzung, Hygieneverweigerung, Gewaltandrohung, Zusammenlegung mit Sodomiten etc. -
(Kirche zum Mitreden, 27.07.2007)
Folter in der BRD bei G.
Rüdiger Jung, u.a. bekannt als Nebenintervent von Claus Plantiko, wurde am 13.06.2007 von der OMF-"brd" verhaftet und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen, anscheinend auf Anordnung des "Bundesministerium der Justiz" (BMJ), namentlich von Brigitte Zypries. Ein Bekannter von Rüdiger Jung verschickte noch am 13.06.2007 folgende Mail:
Heute morgen Ortszeit 7:50 wurde Herr Rüdiger Jung verhaftet zur Abgabe einer EV unter Zwang. Der GV hatte sich angekündigt auf 9:30 zur Abholung von gepfändeten Möbeln. Die Täter waren der Gerichtsvollzieher Andreas Schneider, die Polizei-Bediensteten Obermaier, Sturm und dem Schlüsseldienst Reithmayer aus Regenstauf. Die Täter ließen durch einen Schlüsseldienst, unter Protest und Belehrung die Türen gewaltsam öffnen. Bis zur zwangsweisen Abschaltung des Handy waren meine Frau und ich telefonische Zeugen.
Dies war die Reaktion auf die Unterstützung der letzten Fax-Aktion sowie auf die Aufforderung, daß alle Richter die an den Urteilen von Herrn Jung beteiligt waren, die  Versicherung an Eides statt abzugeben, daß Sie gesetzliche Richter nach GG Art. 101, GVG §16, SHAEF Nr. 2; Art.V; Abs. 9 sind. Das OMF-BMJ ist über den Vorfall unterrichtet, die Antwort steht noch aus. [...] Zur Straftat ist zu sagen, daß folgende Straftaten begangen wurden:
1. Einbruch
2. Diebstahl
3. Entführung eines Reichsbürgers
4. Freiheitberaubung durch Zivilpersonen
5. Landfriedensbruch
6. Verletzung des Waffenstillstandes (OMF-"BRD als Feindstaat" gegen das Heilige Römische Reich Deutscher Nation)
7. Völkermord nach VSTGB § 6
8. Menschenrechtsverletzung
9. Foltermaßnahmen, dem Verhafteten wird der Kauf von Getränken verweigert
10. Rufschädigung
11. Pfändungsgrenzen nicht eingehalten
12. Während der Fahrt wurden alle Gespräche mitgeschnitten
Der Haupttäter, GV Schneider war Politoffizier der OMF-"BRD"-Bundeswehr, er kennt die rechtliche Situation genau und hat dem Verhafteten gegenüber mehrfach bestätigt, daß die OMF-"BRD" kein Staat sei. Er handelt trotz mehrfacher Unterweisung vorsätzlich. [...] Herr Jung rief mich um 9:51 aus der JVA Regensburg an, seine sämtlichen Schlüssel wurde ihm abgenommen, der GV plündert das Haus unter mithilfe einer Möbelspedition. Während Herr Jung mit mir sprach, drohte einer der Wachmänner mit Knüppelschlägen, wenn er das Gespräch nicht sofort beendet, der Zeuge war JVA-Angestellter Bauer.


Seitdem informierte Claus Plantiko mehrfach wöchentlich über die weiteren Entwicklungen mit Anträgen etc. Heute nun verschickte Plantiko folgende Mitteilung, die er mit den Worten einleitete: "Hier müßte ein Skandalbericht in den Medien erscheinen." Mit irgendwelchen Skandalberichten in den Medien rechnen wir allerdings nicht. Dass mal ein bisschen über den Foltermord in der JVA Siegburg lamentiert wurde, der ohnehin von den meisten schon längst wieder vergessen sein dürfte, ändert nichts daran, dass die "freie Presse" in Wahrheit nur eine zionistische Lügenpresse ist. Und was den Vorzeige-Folterpropagandisten Wolfgang Daschner betrifft, erklärte der hessische Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU): "Ich persönlich halte Daschners Verhalten in dieser schlimmen Konfliktsituation, in der er Leben retten wollte, für menschlich sehr verständlich." Daschner ging praktisch straffrei aus; er erhielt nur eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt" und ist *nicht* vorbestraft. Die "Strafe" - also nur falls Daschner im Bewährungszeitraum von einem Jahr straffällig geworden wäre - hätte sich auch dann eh nur in einer läppischen Geldstrafe von 90 Tagessätzen erschöpft (gesetzlich vorgeschriebene Mindeststrafe wären sechs Monate Kerker gewesen!). Seelische Folter durch Androhung physischer Folter seitens "brd"-Funktionären geht also in der OMF-"brd" ganz in Ordnung; aber wehe, einer der "brd"-Terroristen wird "beleidigt" - dann kennt die "Justiz" kein Halten mehr. So wurde auch Rüdiger Jung u.a. der "Beleidigung" beschuldigt - Grund genug für die "brd", ihn in die geschlossenen Psychiatrie einzupferchen und mit Schlafentzung, Hygieneverweigerung, Gewaltandrohung, Zusammenlegung mit Sodomiten etc. zu foltern.
Fairerweise müssen wir einräumen, dass wir in einigen grundlegenden Punkten überhaupt nicht mit Rüdiger Jung übereinstimmen. Insbesondere ist uns das "Grundgesetz" (ein freimaurerisch verseuchtes Besatzungsstatut zur Unterdrückung und Vernichtung des deutschen Volkes, lustigerweise ohne klar beschriebenen Geltungsbereich) keinesfalls das Liebste; man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.
Zudem hatte Plantiko am 24.07.07 eine Mail verschickt u.a. mit der Frage: "War denn der ganze Jahr-hunderte währende Kampf der Vernunft gegen den gewalteneinheitstyrannischen Cäsaropapismus mit seiner rechtlosen staatlichen Willkür umsonst und die Aufklärung nur eine kurze schöne Episode in der deutschen Unglücksgeschichte?" Darauf hatten wir geantwortet: »Nein, die "Aufklärung" ("Sei so blöd, dich deines eigenen Verstandes zu entledigen!") war durchaus nicht "nur eine kurze schöne Episode", sie war nicht schön, und sie läutete ganz offiziell den Untergang des Abendlandes ein, d.h. sie wütet seuchenartig weiter. S. auch: Schachtschneider und das Ende des Rechtsstaats http://www.kirchenlehre.com/schacht.htm«
Man muss also Information und Ideologie in den Auführungen von Jung / Plantiko sauber trennen.

26.7.2007 Lagebericht Jung
Kein Wort dieses Schriftsatzes, weder als einzelnes noch i.V.m. anderen, darf dahin ausgelegt werden, daß es die Persönlichkeit oder Ehre irgendjemandes beeinträchtige, vielmehr dient jedes ausschließlich der möglichst zügigen Verwirklichung der im Justizwesen z.Z. real inexistenten, nach Art. 79(3) GG aber GG-rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze: Menschenwürde, Volks-hoheit, Gewaltentrennung, Rationalität  und Recht, s. Art. 1 und 20 GG.

Von etwa 14.15 Uhr bis 15.15 Uhr fand beim AG Regensburg die Haftprüfung durch RAG Kastenmeier statt. Die Öffentlichkeit blieb ausgeschlossen.
Herr Jung, mit Fußfesseln, Verstoß gegen § 119(5)2 StPO, und ich legten die Gründe dar, weshalb der Unterbringungsbefehl aufzuheben sei:
1. kein Nachweis einer Straftat Herrn Jungs
2. keine nachgewiesene Geisteskrankheit Herrn Jungs
3. keine von ihm ausgehende Eigen- oder Fremdgefährdung, was sogar die Klinik bescheinigte.
Alles wurde ausgiebig protokolliert. Eine Entscheidung wird in den nächsten Tagen erheben.

Herr Jung ist immer noch gesund, trotz nun sechs Wochen Klinikaufenthalts. Die Irrenärzte (müßte man eigentlich auseinander schreiben) sagen Herrn Jung, daß sie sein Verhalten außergewöhnlich finden und er nur als gesund bewertet wird, wenn er nichts mehr sagt und alles stumm duldet. Zur Durchsetzung ihrer Vorstellungen: Ruhe ist die erste Irrenpflicht! steckten sie ihn mit einem höchst bedrohlichen, sehr muskulösen homosexuellen Osteuropäer, der sich nicht wäscht, tags schläft und die Nacht über Kaffee trinkt (Schlafentzugsfolter zum Nachteil Herrn Jungs) in die Zelle, also genau das, was der deswegen dienstenthobene stv. Pol.-Präs. Daschner dem Erpresser und Kindesmörder Gäfgen als Folter androhte.

Vielleicht übernehmen sie auch die US-Foltermethoden aus Guantánamo, die schon viele Opfer in den Freitod trieben und jedenfalls zur Persönlichkeitszerstörung und Willensbrechung den aktuellen Stand der Wissenschaft über die Widerwärtigkeit des Menschen darstellen, denn die Irrenärzte erklärten Herrn Jung, daß er sich an das Verhalten der Mehrheit der dort gefangenen Verbrecher, Drogensüchtigen und Geisteskranken anpassen müsse. Da Herr Jung auf seiner Menschenwürde besteht und sehr reinlich ist, nahm man ihm zu seiner gezielten Demütigung sein Wasch-, Rasier- und Zahnputzzeug weg, so daß er unrasiert vor Gericht erscheinen mußte. Das Mundwasser habe einen Alkoholanteil von 5% und sei deshalb als suchtbildende oder –fördernde Droge einzustufen. Die Russen verweigerten seinerzeit angeketteten Gefangenen, um ihre Selbstachtung zu zerstören, die ordnungsgemäße Verrichtung der Notdurft, um sie durch erzwungene Selbstbesudelung und Ekel vor sich selbst in einen Zustand unbedingter Gefügigkeit zu versetzen. Die US-Folterknechte in Guantánamo nahmen den Gefangenen den Koran weg, warfen ihn in die Toilette, urinierten auf ihn und spülten ihn hinunter. Nach psychologischer Beratung sei dies ein geeignetes Vorgehen, um den Gefangenen den inneren Halt zu nehmen, der die Quelle ihres Widerstands sei.
Aus US-Experimenten, mit stets gleichem Ergebnis wiederholbar, also wissenschaftlich gültig, ist be-kannt, daß fast ausnahmslos jeder, sobald er absolute Macht über andere hat, zum sittlich vollständig ungebundenen Sadisten wird, vgl. Platon Gesetze 713c:
(wir haben nachgewiesen, daß keine menschliche Natur, wenn sie unumschränkt alle menschlichen Angelegenheiten verwaltet, ein Übermaß an Mutwillen und Ungerechtigkeit zu vermeiden imstande sei).

Es bedarf also gar keiner besonderen Personenauswahl, es genügt die Machtzuweisung, wobei die in freier Berufswahl zum Ausdruck kommende Neigung die Entwicklung beschleunigen dürfte. Wenn die beschuldigten Dres. hier die Guantánamo-Psychotaktik zur seelischen Zermürbung Herrn Jungs mit größtmöglicher Wirkung hätten anwenden wollen, hätten sie ihm das Liebste, also das GG, wegnehmen und ins WC spülen müssen, denn als der Speerspitze des Verfassungspatriotismus geht Herrn Jung nichts über das GG. Er führt es aber nicht als körperlichen Gegenstand mit sich, weil er es verinnerlicht hat und die Kernlehre desselben, Art. 1, 20(2) und 79(3), auswendig weiß. Nachrangig gegenüber dem GG ist sein Waschbeutel, mit dem er es liebt, seine jedem Unvoreingenommenen sympathische, gepflegte, saubere, wohlriechende und rundum angenehme äußere Erscheinung zu erhalten. Ob die amtlich erzwungene Verwahrlosung eines Inhaftierten Folter darstellt, mag der StA beurteilen, das Vorgehen der beschuldigten Dres. zeigt aber die gewalteneinheitstyrannotypische Bosheitssteigerung des Menschen zum Extrem, merke: Gewalteneinheitstyrannis ist die Staatsform, die mit ihren Verrichtungsgehilfen das Böse im Menschen zu denkbar größter Entfaltung bringt.

Herr Jung wurde wegen seines Beharrens auf Recht und Menschenwürde in den Fixierraum gesperrt (verschärfte Isolationsfolter), und die absolute Fixierung mit Zwangsjacke und –medikation wurde ihm angedroht, wenn er sich nicht freiwillig so verhalte wie die Mehrheit der anderen Gefangenen, das ist offensichtlich die psychiatrisch-demokratische Ausprägung des Mehrheitsprinzips. So wurde am 26.7.2007 dem Unterzeichner das Anwalts-Mandanten-Gespräch von der Klinik verweigert, weil Herr Jung sich angeblich nicht an die Fernsprechregeln gehalten habe.   

Es gibt keinen Grund, an der Glaubhaftigkeit der Schilderungen Herrn Jungs zu zweifeln, auch nicht, daß diese vermutlich jahrelang tagtäglich geübte Psychopraxis Richtern, StA und Ärzten bekannt ist, die angeblichen CIA-Foltergefängnisse in Osteuropa hier also unter dem Namen Forensische Kliniken schon längst unbeanstandet mit fast identischer Grausamkeit existieren. Vermutlich war es tatsächlich sogar noch schlimmer, weil Herr Jung in Gegenwart einer Dame nicht alles sagen konnte. Auch den gleichgeschalteten Medien dürften diese Zustände bekannt, gleichgültig und keines Kommentars würdig sein. Die Folteropfer selbst können, falls sie lebend aus der Hölle heraus-kommen, als persönlichkeitszerstörte nur noch vegetativ dahinsiechende menschliche Wracks keinen Protest mehr äußern, außer dem Anblick, den sie bieten.

Wenn schon die Androhung von Folter zur Dienstenthebung des stv. Polizeipräsidenten Daschner führte, dann muß erst recht die praktizierte Folter zur Amtsenthebung der Psychiater, in der Reihen-folge abnehmender ethischer Werthaltigkeit, Dres. Schwerdtner, Mache (Prof.) und Sternadel führen. Memo: Daschner drohte dem Beschuldigten G an, ihn mit einem homosexuellen Neger in eine Zelle zu sperren, damit G das Versteck des geraubten Jungen verrate. Dres. Mache, Schwerdtner und Stern-adel sperrten Herrn Jung tatsächlich mit einem homosexuellen körperlich weit überlegenen Gewalt-täter in eine Zelle, damit Herr Jung seine Forderung nach Verwirklichung des GG fallenlasse. Während zu Daschner immerhin noch argumentiert werden konnte, er habe die Folterdrohung zum nicht verwerflichen Zweck der Rettung eines Menschenlebens ausgesprochen, ist bei Dres. Mache, Schwerdtner und Sternadel auch jeder Einzelaspekt ihrer vollendeten Folter verwerflich. Der schwule ungewaschene Muskelmann in Jungs Zelle demonstrierte ihm handgreiflich, mit vermutetem Wissen und Willen der beschuldigten Dres., da sie die totale Sichtkontrolle und Daueraufsicht über beide Gefangenen ausübten und ihr Zusammensein wie einen Horrorfilm live betrachten konnten, gleich am ersten Tage den perversen unbändigen Trieb zu widernatürlicher Unzucht, der sich jederzeit gegen Herrn Jung richten konnte. Stalin hatte in den Gerichtssaal seiner Schauprozesse ein verstecktes Guckfenster einbauen lassen, von dem aus er die zu Apathie und Geständnis zurechtgefolterten Angeklagten genüßlich beobachten konnte.

Als Herr Jung diese Ungeheuerlichkeiten meldete, unternahmen die beschuldigen Dres. nichts, außer, daß sie dem Schwulen die Männerbilder wegnahmen, aber sein Verhalten, seine Bedrohungen und Beleidigungen gegen Herrn Jung billigten, diesen maßregelten und ihm dringend rieten, das Ver-halten des Schwulen zu dulden. Es ist offensichtlich, daß sie den Schwulen als menschliches Folter-werkzeug gegen Herrn Jung einsetzten. So wie Ehrenburg, um sich bei Stalin einzuschmeicheln, die Rote Armee zu Massenvergewaltigungen aufrief: “Brecht den Rassehochmut deutscher Frauen!“, rufen hier konkludent die beschuldigten Dres. den schwulen Gewalttäter zu massenhafter Vergewalti-gung Jungs auf: „Brich den Ethikhochmut dieses Idealisten!“, um sich bei der Gewalteneinheits-tyrannis einzuschmeicheln. Der psychiatergeschädigte Herr Jung erstattet daher Strafanzeige gegen die genannten Dres. und erhebt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie, weiß aber, daß diese gewalten-einheitstyrannotypischen Zustände nur dann von der Gewalteneinheitstyrannis beseitigt werden, wenn sie aufhört, eine zu sein.

Der Forderung nach Richterwahl auf Zeit durchs Volk muß also die nach Psychiaterwahl auf Zeit durchs Volk hinzugefügt werden, da ohne Kontrolle (Selbstkontrolle ist eine Farce) kein Bereich der Gesellschaft vor Verbrechensexzessen bewahrt werden kann. Diese Kontrolle kann nur durchs Volk ausgeübt werden, da es in der Gewalteneinheitstyrannis das einzige personell GG-gemäß besetzte Verfassungsorgan ist.
Herr Jung hält es sogar für möglich, daß die beschuldigten Dres. ihr Verbrechen mit ihren Psycho-begriffen in eine Schocktherapie umdeuten und damit rechtfertigen, etwa um seinen narzißtischen Panzer, der eine Milderung seines störrischen Verhaltens verhindert, aufzubrechen, so wie manche Mediziner sexuellen Arzt-Patienten-Beziehungen heilungsfördernde Wirkungen beilegen, oder um seiner extremen Vergeistigung den unmittelbaren Kontakt mit subanimalischer Körperlichkeit in ihrer abstoßendsten analen Form als Korrektiv entgegenzusetzen, auch auf die Gefahr hin, daß Jung, wie der arme E.G. nach den in Bremer U-Haft erlittenen vergleichbaren Traumata für den Rest seines Lebens nur noch unheilbar dumpf brütend herumhängt. Die entsetzlichen Zustände in US-death-row-Gefängnissen sind - wen wundert’s? - auch in D selbständig ohne Nachhilfe oder Nachahmungs-willen eingetreten, weil die menschliche Natur auf gleiche Bedingungen grosso modo mit gleichen Entartungen antwortet. Auch die bekannten Ausschreitungen in Klöstern, Heimen (Törleß), Kasernen (Djedowtschína) und Lagern sind vergleichend heranzuziehen. Dagegen sind die Tierreaktionen auf Käfighaltung (Verbeißen, Picken, Reizbarkeit pp.) harmlose Unmutsäußerungen, weil das Zer-störungspotential des Menschen unvorstellbar viel größer ist, wie Pascal sagt: „Der Mensch ist ein unbegreifliches Ungeheuer“, und Sophokles, Antigone 332f.:
(Furchtbares vieles lebt, doch nichts / furchtbar so wie der Mensch es ist“).
Rechtsanwalt


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