Bücherverbot beim "Tagebuch der
Anne Frank"
- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 11.06.2009, aktualisiert 26.09.2009)
Anlässlich der momentanen zahlreichen großen
Feierlichkeiten
zum 80. Geburtstag von Anne Frank (12. Juni 2009) soll daran
erinnert
werden, wie das "Tagebuch der Anne Frank" (TAF) aus christlicher
Sicht
bewertet wird.
Relativ bekannt ist, dass die "Harry Potter"-Bücher an mehreren
amerikanischen Schulen verboten sind. Christlich motivierte Eltern
und
Lehrer lehnen diese Darstellung okkulter Inhalte ab. Aber auch das
TAF
wurde aus einigen amerikanischen Bibliotheken verbannt, namentlich
wegen der darin enthaltenen Passagen zur Sexualität. In einigen
Ausgaben / Übersetzungen des TAF sind übrigens derlei
Stellen
zensiert worden, weil die Verantwortlichen meinten, man könne
anderen nicht solche Darstellungen kindlichen, gar lesbischen
Verlangens zumuten.
Aufgrund solcher Passagen fällt das TAF auch unter das
allgemeine
kirchliche Bücherverbot. Im kirchlichen Gesetzbuch, dem Codex
Iuris Canonici (CIC) aus dem Jahre 1919, sind Bücherzensur und
Bücherverbot in den Kanones 1384 - 1405 geregelt. Die
höchste
kirchliche Autorität, d.h. der Papst, hat das Recht und die
Pflicht, aus einem gerechten Grunde Bücher zu verbieten (can.
1397, § 1). Can. 1399 zählt in zwölf Nummern
diejenigen
Schriftwerke auf, die von Rechts wegen ohne weiteres verboten sind.
Bzgl. des TAF kommt wenigstens can. 1399 n. 9 in Anwendung; s. dazu
H.
Jone, Gesetzbuch des kanonischen Rechts, Bd. 2, Paderborn 1940, 512:
"Bücher, die laszive oder obszöne Dinge
ausgesprochenermaßen behandeln, erzählen oder lehren.
Hierher gehören insbesondere manche Romane. Auch die
Lektüre
mancher alter oder moderner Klassiker ist kraft dieser Bestimmung
verboten."
Hier ist nun das TAF in einer besonders schlechten Situation, und
das
wird sogar ex silentio von Anne Frank House,
Amsterdam, sowie Anne
Frank
Fonds, Basel, zugegeben. Der Hintergrund: Diese beiden
Anne-Frank-Institutionen ließen einen
römisch-katholischen
Priester anwaltlich abmahnen wegen seiner - ausführlich
begründeten - Erklärung: "Wir haben bis jetzt noch kein
päpstliches Urteil über das TAF gefunden, erlauben uns
aber
trotzdem die Bemerkung, dass wir das TAF nicht guten Gewissens
empfehlen können." Der Priester erstattete nach dieser
unzulässigen Einmischung in die innerkirchliche Ordnung
Strafanzeige mit Strafantrag gegen die Anne-Frank-Institutionen
sowie
gegen deren Anwälte. Zudem verlangte der Priester von allen
Beteiligten, die Richtigkeit dieses abgemahnten Satzes zu
widerlegen.
Dafür hätte wenigstens ein päpstliches Dekret
vorgelegt
werden müssen, dass bzgl. des TAF eine kirchenrechtliche
Ausnahme
vom Bücherverbot erlassen ist.
Aber statt dessen haben sich alle Beteiligten geschlagen gegeben:
Zwar
haben die Anne-Frank-Institutionen eine - kirchenrechtlich n.b.
gegenstandslose - "einstweilige Verfügung" gegen den Priester
erwirkt. Aber darin ist vom o.g. abgemahnten Satz gar nicht mehr die
Rede. "Verboten" wurden statt dessen nur bloß dokumentarische
Zitate, dass einige Personen die Authentizität des TAF
bestreiten.
Noch nicht mal ein Pyrrhussieg also für die Gegner der Kirche.
Der
Priester selbst hat übrigens zu der Authentizitätsfrage
gar
kein Urteil abgegeben. Er zitiert sogar einen der bekannteren
deutschen
Revisionisten, i.e. Germar Rudolf, der jetzt wegen
Veröffentlichung revisionistischer Literatur dreieinhalb Jahre
Gefängnis zu verbüßen hat: Selbst
Germar
Rudolf
hält das TAF für authentisch.
Die einstweilige Verfügung wurde n.b. verhängt von Andreas
Buske, Landgericht Hamburg. Buske ist für Urteile bekannt, die
manchmal sogar komplett von der nächsten Instanz aufgehoben
werden; auf ihn geht die Bezeichnung "Buskeismus" für abnorme
richterliche Fehlleistungen zurück.
Diese Informationen sollen helfen, die aktuellen
Anne-Frank-Feierlichkeiten angemessen zu würdigen.
---
Aktualisierung 26.09.2009
Online-Umfrage von "Computerbild": "Abmahn-Ärger wegen der
eigenen Internetseite?"
"Computer Bild" bittet Leser um Fallbeschreibungen selbst erhaltener
Abmahnungen. Dazu wurde eingetragen:
a****
http://www.kirchenlehre.com/anne_007.htm
Anne Frank House, Amsterdam, und Anne Frank Fonds, Basel,
ließen mich, einen römisch-katholischen (vulgo
"sedisvakantistischen"!) Priester, von Lovells LLP (i.e. Morten
Petersenn und Verena Haisch) abmahnen für meine Erklärung
zum "Tagebuch der Anne Frank" (TAF): "Wir haben bis jetzt noch kein
päpstliches Urteil über das TAF gefunden, erlauben uns
aber trotzdem die Bemerkung, dass wir das TAF nicht guten Gewissens
empfehlen können."
Ich habe nach dieser unzulässigen Einmischung in die
innerkirchliche Ordnung Strafanzeige mit Strafantrag erstattet gegen
diese beiden Anne-Frank-Institutionen sowie gegen deren
Anwälte. Zudem verlangte ich von allen Beteiligten, die
Richtigkeit dieses abgemahnten Satzes zu widerlegen. Da der
abgemahnte Satz sich auf meine persönliche Kenntnis bezieht,
ist es bereits an sich unmöglich, ihn abzumahnen. Man
könnte mich also allenfalls darüber informieren, dass es
doch ein päpstliches Urteil zum TAF gibt - aber noch nicht
einmal das hat die Gegenseite jemals geleistet. Wohlgemerkt: Solange
so ein päpstliches Urteil nicht vorliegt, fällt das TAF
unter das kirchliche Bücherverbot gem. dem kirchlichen
Gesetzbuch "Codex Iuris Canonici" (CIC) aus dem Jahre 1919, can.
1399 n. 9.
Das Ende der "Abmahn"-Farce war dann eine sündhaft teure
"einstweilige Verfügung" gegen mich, erlassen von "Landgericht
Hamburg" / Andreas Buske. Allerdings ging es darin überhaupt
nicht mehr um den abgemahnten Satz, sondern um - bloß
dokumentarische - Zitate zum TAF, dass einige Personen die
Authentizität des TAF bestreiten. Auch solche Zitate konnten
natürlich unmöglich abgemahnt werden, zumal in demselben
Text auch Zitate gebracht werden von Autoren, die das TAF als
authentisch bezeichnen. Ich selbst habe mich immer ausdrücklich
davon enthalten, zur Authentizitätsfrage des TAF ein
endgültiges Urteil abzugeben.
Von dritter Seite wurde diese "Abmahn"-Farce dann allerdings mit
Kostenübernahme beendet. Der abgemahnte Satz steht deshalb noch
immer unverändert an seinem Platz. Somit haben die Abmahner ein
grandioses Eigentor geschossen, das zudem einen sehr hohen
Bekanntheitsgrad erreichte.
****e
S. auch http://www.kreuz.net/article.7633.html
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