Verbotsverfahren gegen "Tagebuch der Anne Frank"

- Strafanzeige gegen Lovells LLP, "Dr. Morten Petersenn", und die Anne-Frank-Industrie -
(Kirche zum Mitreden, 07.03.2008)

Die Vorgeschichte

07.03.2008 Drohendes Strafverfahren gegen KzM wegen "Tagebuch der Anne Frank" - Dokumentation des Anwaltsschreibens
07.03.2008 Streit um das "Tagebuch der Anne Frank" - Pressemeldung

Die Abmahnung

09.03.2008 Abmahnung zum Mitmachen (Vorlage als pdf-Datei)

UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG
Frist zur Vorlage bis zum _________________________
von
Lovells LLP
Alstertor 21
20095 Hamburg
Tel: +49(0)4041993-0
Fax: +49 (0) 40 419 93-200
Morten Petersenn
(nachfolgend "Morten")
gegenüber
[eigenen Namen und Adresse, ggf. auch Faxnummer eintragen]
(nachfolgend "Absender")

Morten verpflichtet sich gegenüber dem Absender, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von € 750.000,00 und im Streitfalle vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe:
1. es zu unterlassen, in der Öffentlichkeit die nachfolgenden Behauptungen aufzustellen oder zu verbreiten:
- Behauptung der Fälschung der Tagebücher der Anne Frank auf "kirchenlehre.com"
- Die nachfolgenden Aussagen sind zu beanstanden:
" Beim TAF sind festzustellen:
- fragwürdige Authentizität
- fragwürdige Werbeträger
- fragwürdiger Charakter des Ich-Erzählers
- Wir haben bis jetzt noch kein päpstliches Urteil über das TAF gefunden, erlauben uns aber trotzdem die Bemerkung, dass wir das TAF nicht guten Gewissens empfehlen können."
2. die unter 1. genannten Behauptungen gegenüber Anne Frank House (AFH), Amsterdam, und Anne Frank Fonds (AFF), Basel, zu widerrufen.

Hamburg, den_____________________
(Morten Petersenn)

Die Vorlage ist geeignet u.a. für alle, die am Weiterbestehen von KzM interessiert sind, und nur für alle, die bereit sind, für die Wahrheit zu sterben. Wer mitmacht, sollte auf Vergeltungsschläge bis zum äußersten seitens der "Holocaust"-Industrie gefasst sein. Der Autor selbst hat diese Unterlassungserklärung (also NICHT das Morten-Pamphlet!) heute, 09.03.2008 bereits an Morten gefaxt und in der Diskussion zu http://www.kreuz.net/article.6819.html veröffentlicht. Die Frist wurde festgelegt auf den 11.03.2008, zudem heißt es dort: "Morten verpflichtet sich gegenüber Hochwürden Herrn Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester".

12.03.2008 Nach den uns vorliegenden Informationen hat Morten bislang auf *kein einziges* der gesamten Abmahnschreiben reagiert. Mildernde Umstände kommen also bei seiner Bestrafung nicht in Betracht

Die Strafanzeige

12.03.2008 Fax an SA Hamburg, (040) 4 28 43 - 1867, LG Hamburg, (040) 428 43 - 4318/4319, Betreuungsstelle Nord, 040 428 63 - 6080, Anwaltskammer, 040 - 35 74 41 - 41, jugendschutz.net, (06131) 32 85-22, Bundesprüfstelle (BPjM), (0)228 379014 etc.
Geschäfts-Nrr. ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06), (4271/07), (45826/07) [Bei Antwort angeben!]
Ihr seid alles Vollidioten! - ist der Jargon der "brd"-Freisler-Epigonen, s. plantik3.htm
Verp*sst euch, ihr *rschlöcher! [zens. PRHL] - ist der Jargon der "brd"-Gestapo, s. rschloch.htm
"Die Deutschen sind dumm. Dumm ist nicht einmal genug. Sie sind idiotisch!" ("Israel-Nachrichten", Tel Aviv, 13.11.1992)
"Die gefährlichste kriminelle Vereinigung. Das ist die Justiz, besonders die Staatsanwaltschaft" (Priv.-Doz. Dr. habil. Ulrich Brosa).
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen Lovells LLP, Hamburg; Anne Frank House, Amsterdam; Anne Frank Fonds, Basel. Tatbestände: Verleumdung, Erpressung, Volksverhetzung etc. pp. Unter dem Datum 07.06.2008 verschickte "Dr. Morten Petersenn Rechtsanwalt", Lovells LLP, Hamburg, zwei Briefe identischen Inhalts (einfacher Brief resp. Einschreiben), adressiert an "Herrn Rolf Hermann Lingen". Betreff: »BEHAUPTUNG DER FÄLSCHUNG DER TAGEBÜCHER DER ANNE FRANK AUF IHRER WEBSEITE "KIRCHENLEHRE.COM"« Im Brieftext selbst schreibt Morten aber: [Auf Ihrer Weltnetzseite] "ziehen Sie die Echtheit der Tagebücher von Anne Frank in Zweifel." Merke: "Zweifel" ungleich "Behauptung der Fälschung"! Und der direkte Nachsatz: "Die Verneinung der Echtheit der Tagebücher ist ein strafbarer Akt im Sinne des § 186 StGB". Schließlich triumphiert Morten: "Die Behauptung, es handele sich bei dem Tagebuch um propagandistische Fälschung, stellt eine Verletzung dieser Persönlichkeitsrechte dar. Unseren Mandanten stehen Unterlassungsansprüche aus § 1004 BGB analog zu." "Behauptung propagandistischer Fälschung" - "Zweifel" - "Verneinung der Echtheit" - was denn nun? Diesem rettungslosen Wirrwarr ist noch eine "Unterlassungserklärung" angefügt; s. dazu die Diskussion http://www.kreuz.net/article.6819.html: a**** Für alle Ignorranten, die Pater Lingen als „Nazi“, „Nichts“, seine Ausführungen als „Geschreibsel“ bezeichnen: Sie haben eben nicht begriffen, um was es ihm geht oder wollen es einfach nicht. Der Skandal ist, dass dieses Anne Frank-Haus und seine Anwälte von ihm fordern, folgendes strafbewährt zu widerrufen, also legitime Meinungen einfach verbieten wollen: „ Beim »Tagebuch der Anne Frank« sind festzustellen: – fragwürdige Authentizität – fragwürdige Werbeträger – fragwürdiger Charakter des Ich-Erzählers – Wir haben bis jetzt noch kein päpstliches Urteil über das »Tagebuch der Anne Frank« gefunden, erlauben uns aber trotzdem die Bemerkung, daß wir das »Tagebuch der Anne Frank« nicht guten Gewissens empfehlen können.“ Diese Aussagen sollen unter Androhung von (letzendlich) strafrechtlichen Schritten verboten werden. ****e Angesichts dieser massiven direkten Widersprüche und der "skandalösen" "Unterlassungserklärung" wird angeregt, Beweis zu erheben über die Frage, ob sich Morten *NICHT* in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und er überhaupt geschäftsfähig ist. Absolut unleugbar sind objektiv die Tatbestände der a) Verleumdung, b) Erpressung und c) Volksverhetzung etc. erfüllt. Zu a) Die "Behauptung der Fälschung" ist nicht Gegenstand der Unterlassungserklärung, d.h. Morten weiß, dass er sein Opfer zumindest gegenüber seinen Mandanten diffamiert, und droht mit weiterer Verleumdung seines Opfers vor der "brd"-"Justiz". Zu b) Morten nötigt sein Opfer - gewerbsmäßig! - zur Unterlassung von unstrittig anerkannten "legitimen Meinungen". Zu c) Die unverzichtbare Notwendigkeit des "Revisionismus" ist anhand unzähliger klarer Falschmeldungen unbestreitbar bewiesen, s. z.B. die Fälle "Binjamin Wilkomirski" (i.e. Bruno Doessekker), Enric Marco, Misha Defonseca, die Auschwitz-Gedenktafeln etc. pp. Mit der Kriminalisierung des Revisionismus werden unschuldige, aufrichtige Menschen zu "Straftätern" abgestempelt, und wer noch nicht so skrupel- und hirnlos ist, "brd"-"Gerichtsurteile" für die "offenkundige" göttliche Offenbarung zu halten, der wird kurzerhand gesellschaftlich zerstört. Zudem fällt das TAF unter das Bücherverbot z.B. gem. CIC can. 1399 n. 9 (lasziv-obszöne Literatur), d.h. es darf grundsätzlich z.B. nicht gelesen, nicht aufbewahrt und nicht verbreitet werden. Morten betreibt also die illegale Behinderung des gem. CIC can. 1405 § 2 seelsorglichen Dienstes, vor schädlicher Literatur zu warnen. Bei der Gelegenheit wird hiermit auch nachdrücklich ein Verbot des TAF in der Bibelverbrennungsrepublik Deutschland (cf. http://www.kreuz.net/article.5701.html) gefordert. Weil Morten für "Anne Frank House" resp. "-Fonds" arbeitet, sind auch seine Auftraggeber schuldig. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer wird hiermit über Lovells eklatanten Verstoß gegen seine anwaltlichen Pflichten informiert und zu schnellen Maßnahmen angehalten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das Vorgehen der Anne-Frank-Industrie gegen einen römisch-katholischen Priester, zudem ausgerechnet in der Passionszeit, alle gerecht denkenden Menschen unentschuldbar verhöhnt. Morten beteuert, dass die Anne-Frank-Industrie "danach strebt, die Ideale, die Anne Frank uns und der Welt mit ihrem Tagebuch hinterlassen hat, zu fördern und zu verbreiten". Mit diesen geballten Straftaten liegt eine unmissverständliche authentische Interpretation vor, was das für "Ideale" sind. Eine umfassende Gegenwehr gegen diese "Ideale" ist also unverzichtbar.


Auch hieran können sich wieder todesmutige Freiwillige bequem beteiligen, eine pdf-Vorlage zum Ausfüllen ist vorbereitet. Dabei wurde die Einleitung (bis zum Brosa-Zitat inkl.) sowie der Satz bzgl. der Rechtsanwaltskammer entfernt. Jedem ist es natürlich unbenommen, sich dieser Strafanzeige durch eigene Formulierungen anzuschließen.

Der Revisionismus

Die zionistischen Systemlügner behaupten gerne, dass "der Revisionismus" die Echtheit des TAF "leugnet" (also wieder besseres Wissen verneint). Um die Sache richtig zu stellen: Zu den bekannteren deutschen Revisionisten dürfte wohl auch Germar Rudolf zählen; in seinem Buch "Vorlesungen über den Holocaust. Strittige Fragen im Kreuzverhör", Hastings 2005, streift er kurz das TAF (Ss. 443f):
Zuhörer: Wenn wir schon über Literatur-Betrügereien sprechen, gehört da nicht auch unbedingt ein Wort über das Tagebuch der Anne Frank dazu?
Rudolf: Ich möchte lieber nicht auf diese Frage eingehen.
Z: Aber es ist doch erwiesen, daß es sich dabei um eine Fälschung handelt.
R: Ganz so einfach ist es nicht. In einem Gutachten hat das BKA festgestellt, daß einige Korrekturen des Originalmanuskripts mit Kugelschreiber durchgeführt wurden. Da Kugelschreiber erst nach dem Krieg erfunden wurden, ist zumindest klar, daß diese Zusätze nicht von Anne Frank stammen können, die bekanntlich kurz vor Kriegsende im Lager Bergen-Belsen an Fleckfieber starb.Laut der Analyse von Prof. Faurisson hat Anne Franks Vater Otto Frank ihr Tagebuch nach dem Krieg redigiert und zu dem gemacht, was es heute ist. Tatsache ist ferner, daß Anne Frank selbst schrieb, ihre Aufzeichnungen wolle sie später als Roman veröffentlichen. Dementsprechend sind selbst jene Teile, die tatsächlich von ihr verfaßt wurden, als Roman zu verstehen, die auf ihren Erlebnisse basieren mögen, nicht aber als wahrheitsgemäßes Tagebuch gelten können.
Z: Und was soll daran ein Literatur-Betrug sein?
R: Etwas als Wahrheit zu behaupten, was lediglich ein Roman ist, ist unredlich. Mein Widerstreben, dieses Thema überhaupt zur Sprache zu bringen, liegt darin, daß der Rahmen von Anne Franks Geschichte, selbst wenn sie ein Roman ist und von ihrem Vater redigiert wurde, nichts wirklich Falsches enthält. Anne berichtet nur, wie sie sich mit ihrer Familie und anderen Juden in Amsterdam während des Krieges versteckt halten mußte, um einer Deportation durch die deutschen Besatzer zu entgehen. Letztlich wurden sie aber entdeckt und nach Auschwitz deportiert. Ich kann daran ich nichts Falsches erkennen, da ungezählte Juden ein ähnliches Schicksal erlitten. Die Tatsache, daß Anne Frank als 15-jähriges Mädchen in Auschwitz nicht vergast, sondern ordentlich registriert wurde, daß sie bei Kriegsende nach Bergen-Belsen verlegt wurde und dort schließlich wie einige Tausend andere Juden auch an der dort wütenden Fleckfieber- Epidemie starb, widerspricht ja der revisionistischen These überhaupt nicht, ganz im Gegenteil: Anne Franks Geschichte bestätigt sie. Das beharrliche Bestehen darauf, daß das Tagebuch der Anne Frank eben kein astreines Tagebuch ist, und die Verwendung des Wortes “Fälschung” in diesem Zusammenhang hinterläßt den schlechten Beigeschmack, die Revisionisten wollten Anne Frank ihr tragisches Schicksal absprechen. Und das sollte nicht im Interesse der Revisionisten liegen. Aus diesem Grunde zögere ich, dieses Thema überhaupt aufzugreifen. Das einzige, was der “Fall” Anne Frank verdeutlicht, ist der Umfang der Erinnerungs- und Bewältigungsindustrie, die sich um dieses Einzelschicksal des Zweiten Weltkrieges entwickelt hat.
Z: There is no business like Shoah business.
R: Jedenfalls nicht auf dem Feld der Geschichte.


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