Verletzung der Menschenrechte von
Germar Rudolf durch die OMF-"brd" (2)
- Ein "wegen grober Beleidigung angehaltenes" Schreiben und seine
Folgen -
(Kirche zum Mitreden, 07.03.2007)
Die Schikanen, mit denen die OMF-"brd" den unschuldigen
Chemiker Germar Rudolf zu zerstören versucht, feiern immer
neue Orgien. Heute erhielt ich von GR eine Postkarte, datiert auf den
23.02.2007, dass ihm meine "neueste" Zusendung nicht ausgehändigt
wurde. Im folgenden sowohl der angehaltene Brief sowie das Fax, dass
heute an die üblichen "Justiz"-Stellen sowie an GR im Heidelberger
Kerker geschickt wurde.
Es ist nicht bloß unsinnig, sondern brandgefährlich,
gegenüber der OMF-"brd" noch übertriebene
Unterwürfigkeit zu heucheln. Es ist höchste Zeit, dass
endlich wieder Gerechtigkeit einkehrt, und die Aussichten auf eine
friedliche Lösung schwinden rasant.
18.01.2007: Brief an GR, "brd"-Kerker Heidelberg
Grüß Gott, sehr
geehrter Herr Rudolf,
Ihr Brief vom 06.01.2007 kam heute an.
Zunächst was das Weiterleiten von Faxen anbetrifft: Im KzM-Text
"Holocaust - Babycaust - Beleidigung" (abtreib9.htm;
14.12.2006) habe ich u.a. mein Fax an Sie v. 07.12.2006
veröffentlicht und folgendes ergänzt:
a****
Alle Schreiben an Germar Rudolf wurden per Fax an den jeweiligen Kerker
übermittelt; ebenso wurden Schreiben an Ernst Zündel, an
Manfred Roeder und andere per Fax an den jeweiligen Kerker
übermittelt, alles völlig problemlos; in den meisten
Fällen erhielten wir auch von den Eingekerkerten eine Antwort. Nun
wurde Rudolf zwischenzeitlich von der JVA Stuttgart in die JVA
Heidelberg verschleppt - und nach der Faxsendung nach Heidelberg
(Oberer Fauler Pelz 1, 69117 Heidelberg, 06221 / 18 17 74) erhielten
wir direkt am folgenden Tag (08.12.2006) morgens ein Fax von der JVA,
Durchwahl 06221 / 984-400, u.z. einen Vordruck, ergänzt um den
Text:
--------------------------------------------------------------------------------
Fax an Herrn Germar Rudolf
Bemerkungen
Das Fax-Gerät dienst [sic!] ausschließlich dienstlichen
Zwecken und darf nicht für Gefangenenpost verwendet werden.
Weiterhin auf diesem Wege an den Gefangenen gerichtete Schreiben werden
künftig nicht mehr weitergeleitet. Mit freundlichen
Grüßen [Gekritzel] Thien Amtsrätin
--------------------------------------------------------------------------------
Dazu einige Anmerkungen:
1. Es fehlt die Begründung für dieses Verbot.
2. Es fehlt überhaupt ein Beweis, dass dieses Verbot existiert
(außer vielleicht in der Phantasie von "Thien Amtsrätin").
3. Warum ist die JVA Heidelberg dann (anscheinend) die einzige JVA, die
Faxe an Gefangene nicht weiterleiten möchte?
4. Was heißt überhaupt "dienstlich"? Angesichts des Status
der OMF-"brd" sind die ganzen "Mächtigen" nur reine Privatleute.
Ihre "Autorität" ist allenfalls vergleichbar mit der eines
bewaffneten Verbrechers: Man folgt zwar seinen Anweisungen, aber nicht,
weil er eigentlich eine Autorität besitzt, sondern einfach, weil
man eigenen Schaden vermeiden will, d.h. aus nackter Angst vor der
ungerechten Gewalt. Die OMF-"brd" ist ein totalitärer
Verbrecherstaat, kein richtiger Staat mit richtigen Autoritäten.
Also "dienstlich" passt hier gar nicht.
5. Unser Fax wurde per Fax beantwortet! Im Klartext: Die JVA
möchte keine Faxe weiterleiten, aber sie setzt dabei voraus, dass
das Fax an uns weitergeleitet wird, denn sie hat ja ganz klar NICHT an
unser eigenes Fax gesendet. Zugegeben, das wäre auch nicht ganz
einfach, schließlich haben wir gar kein eigenes Fax. Aber sie
hätte dann in jedem Falle diese Mitteilung NUR auf dem Briefweg
machen können. Kurz: Das Fax von "Thien Amtsrätin" strotzt
nur so von Irrsinn!
6. Das wirft dann auch die Frage auf: Was bezweckt die JVA Heidelberg
(wiederum: anscheinend als einzige JVA!) damit, Faxe nicht
weiterzuleiten? Arbeitsersparnis kann es unmöglich sein,
schließlich sind Faxe leichter zu verwalten als Briefe, was schon
mit dem Entfallen des Brieföffnens beginnt? Kostenersparnis
scheidet ebenfalls aus, jedenfalls in diesem Fall: Allein der schuldige
Brief wäre mit mindestens 60ct zu veranschlagen; veranschlagt man
als Faxkosten 3ct, wäre erst ab dem 20. Fax an Rudolf
überhaupt eine Kostengleichheit erreicht. Okay, eine
Milchmädchenrechnung - aber wie will man so einen Schwachsinn von
"Thien Amtsrätin" eigentlich begründen können? Und man
bedenke, was für Wahnsinnsbeträge die "Justiz" allein
für ihre ganzen Schauprozesse gegen uns zum Fenster herauswirft,
darunter z.B. mal eben ein paar hundert Euro Steuergelder veruntreut
für "Psycho-Gutachten"! Also krankhaft 3ct sparen, aber
hemmungslos mal eben im Vorbeigehen ca. 1000 Euro allein für
notorisch unsinnige "Gutachten" verschleudern (ca. 500 Euro für
Norbert Leygraf und ca. 500 Euro für Mihail Kivi) - das ist die
OMF-"brd" live!
7. Die OMF-"brd" erdreistet sich selbst immer wieder, das Faxgerät
eines anderen zu strapazieren, um uns Mitteilungen zu machen. Ja, sogar
erst kürzlich, am 29.11.2006, hat das "Amtsgericht Bonn" sogar
gleich zwei Faxe verschickt, wohl in der Hoffnung, dass diese an uns
weitergeleitet werden. Um nicht abzuschweifen, sei der Inhalt hier
nicht erwähnt. Jedenfalls verweigert das AGB uns jede Auskunft auf
dem Postweg; hartnäckig adressiert es seine Briefe ungenau, damit
es seit Monaten jeden Brief ungeöffnet zurückerhält, mit
dem Aufkleber versehen: "Anschrift ungenau Retour". Also will das AGB
nicht, dass wir über sein Treiben informiert werden; glaubt man
der JVA Heidelberg, dann will es auch nicht, dass wir über den
Inhalt der Faxsendungen informiert werden, denn Faxe sollen ja nicht
weitergeleitet werden.
"Thien Amtsrätin" behindert also die Korrespondenz von Germar
Rudolf mit einem Geistlichen, cf. Strafvollzugsgesetz (StVollzG) §
53 [Seelsorge]: (1) Dem Gefangenen darf religiöse Betreuung durch
einen Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft nicht versagt werden. Auf
seinen Wunsch ist ihm zu helfen, mit einem Seelsorger seiner
Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten." Rudolf bezeichnete sich
immerhin lange als Katholik und scheint immerhin noch ein gewisses
Interesse am Katholizismus zu haben! Ferner ist eine vernünftige
Begründung, Faxe nicht weiterzuleiten, weder ersichtlich, noch
wird sie genannt; erst recht läuft sie den Fax-Gewohnheiten der
OMF-"brd" selbst dermaßen radikal zuwider, so dass das Fax in
jeder Hinsicht allergünstigstenfalls als Schwachsinn zur Potenz
gewertet werden kann! Das sind alles sehr schwerwiegende Symptome von
abartiger Willkür und grassiender Schizophrenie in der JVA
Heidelberg. Und dabei ist noch gar nicht berücktsichtigt, dass
Germar Rudolf gar kein Straftäter ist, sondern dass die OMF-"brd"
(nicht nur) seinetwegen schuldig ist der ungerechten
Freiheitsberaubung. Sie will also ihr verbrecherisches Treiben gegen
Rudolf mit derlei absurden Schikanen unbedingt auf die Spitze treiben,
frei nach dem Motto: "Uns kann keiner!" Man wird sehen...
Um deshalb die Sache "Thien Amtsrätin" und Komplizen zu
klären, wird ein Fax an die üblichen Empfänger geschickt
sowie an "Stadt Heidelberg", Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Telefon
06221 58-10580 Fax 06221 58-10900:
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Dienstaufsicht, Straf- und Entmündigungsverfahren gegen "Thien
Amtsrätin" und Komplizen, JVA Heidelberg
In der Dienstaufsicht und dem Strafverfahren gegen "Thien
Amtsrätin" und Komplizen soll zum Schutz der Schuldigen Beweis
erhoben werden, ob sie sich *nicht* in einem die freie
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher
geschäftsfähig sind.
Die Einzelheiten sind dem KzM-Text abtreib9.htm
zu entnehmen.
Die Stadt Heidelberg wird hiermit angewiesen, bis zum 18.12.2006
für die KzM-Leser Auskunft zu den persönlichen
Verhältnissen von "Thien Amtsrätin" und Komplizen zu geben;
etwaige Befehlsverweigerung wird u.a. gegen die Stadt Heidelberg
geltend gemacht.
Auf Art. 20,4 GG , § 32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug
genommen.
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****e
Passiert ist seitdem nichts, jedenfalls nichts, wovon ich erfahren
habe. Das Problem der "Justiz" der OMF-"brd" ist nicht nur, dass sie
sich einen Dreck um die Gerechtigkeit schert. Das an sich wäre
schon schlimm genug, da Gerechtigkeit nicht bloß ein nettes
Gimmick, sondern ein konstitutives Element jeden Staates ist: Ohne
Gerechtigkeit sind Staaten nur bloße Räuberbanden. Bei der
OMF-"brd" kommt hinzu, dass die "Justiz" gezielt aktiv Gerechtigkeit
bekämpft und Unrecht begeht. Fairerweise ist zuzugeben, dass
andernfalls das OMF-Kartenhaus schon längst zusammengefallen
wäre. Aber auch so wird es nicht ewig halten.
Ich mühe mich unterdessen, solange ich trotz meiner zahlreichen
Kerkerverurteilungen noch auf freiem Fuß bin, auch für Sie
einzusetzen, was schon aus Gründen der Gerechtigkeit notwendig
ist, obwohl Gerechtigkeit in der OMF unter Strafe verboten ist. Die
Aktivitäten beschränken sich nicht bloß auf die
Homepage, sondern fließen aus in alle möglichen Foren, ob
"links", "rechts", "geradeaus", "modernistisch", "sedisvakantistisch"
etc.
In dem Ihnen vielleicht bekannten ("rechten") Forum von Svenler alias
"Nonkonformist" trug ich kürzlich folgendes ein:
a****
Normalerweise schaue ich zwar nicht in die Glotze, aber zufällig
habe ich vor kurzem in eine Sendung (Spiegel TV (?)) reingeschaltet,
und das Thema hat mich interessiert: Todesstrafe. Natürlich (da
Lehre der katholischen Kirche; nicht: V2-Sekte!) befürworte ich
die Todesstrafe, und bei bestimmten Delikten sollte sie auch die
gewöhnliche Bestrafung sein (namentlich bei Mord). Doch darum soll
es jetzt nicht gehen. Es wurden verschiedene Hinrichtungsarten
vorgestellt, darunter auch die Gaskammer. Dabei wurden dann die
immensen Schwierigkeiten einer Vergasung beschrieben, wobei nicht nur
Experten zu Wort kamen, sondern eben auch eine echte Gaskammer gezeigt
wurde. Für Leute, die z.B. das Rudolf-Gutachten kennen, zwar keine
Neuheit. Aber eine Sensation, dass so etwas im Fernsehen gezeigt wurde
und dass die Tötung durch Vergasung so vorgestellt und
erläutert wurde. Einige Anmerkungen zu den Vergasungen in
Auschwitz wären bei dieser Gelegenheit dringend angebracht gewesen.
****e
Für die Holocost-Konferenz in Teheran konnte ich mich hingegen
nicht wirklich begeistern, was ich verschiedentlich, sowohl vorher wie
nachher, betont habe. Wenn ein Krokodil meinen Feind frisst, ist es
noch lange nicht mein Freund. Wenn der Islam sich gegen den
Holocost-Götzenkult wendet ("Ausschwitz ist die Widerlegung
Christi", Lanzmann), ist er noch lange nicht der Weg des Heils. Aber
wenn einem Juden, einem Muslim etc. Unrecht widerfährt, verdient
auch er Hilfe und Wiedergutmachung.
Auf zwei Dinge möchte ich noch hinweisen. Zunächst zur
Abtreibung: Auf Nathanson bin ich in einem meiner ersten
KzM-Abtreibungstexte kurz eingegangen ("Abtreibung und Ästhetik",
24.01.1998). Der entsprechende Passus lautet:
a****
Mord wird von vielen als "häßlich" empfunden, und dies aus
verschiedenen Gründen, z.B. weil Blut vergossen wird, weil eine
liebgewonnene Person genommen wird, weil bei einer eventuellen
Straffreiheit für Mörder auch die Angst um das eigene Leben
wachsen würde etc.; Abtreibung hingegen wird von vielen nicht als
Mord gesehen bzw. wahrgenommen: Das Blut des ermordeten Kindes ist
schnell weggewischt, die Mutter bekommt ihr Kind bzw. dessen
Einzelteile oft gar nicht zu Gesicht, d.h. es besteht noch keine
Beziehung über den Sehsinn, Kinder im Mutterleib werden nicht als
schutzbedürftige Personen betrachtet etc. Am eindrücklichsten
läßt sich diese ästhetische Pseudo-Ethik am Wirken des
relativ bekannten ehemaligen Leiter einer amerikanischen
Abtreibungsklinik und nun entschiedenen Abtreibungsgegner Bernhard
Nathanson veranschaulichen: Wir haben bereits vor vielen Jahren
Nathansons Filme "The Silent Scream" (Der stumme Schrei) und "Eclipse
of Reason" (Aussetzen des Verstandes) gesehen. In "The Silent Scream"
wird eine mit Ultraschall aufgezeichnete Abtreibung durch
Absaugegerät gezeigt; man sieht, wie das Kind im Mutterleib bei
seiner Hinrichtung infolge der Schmerzen seinen Mund zu einem
unhörbaren Schrei verformt. "Eclipse of Reason", übrigens
eingeleitet von dem Hollywood-Schauspieler Charlton Heston (bekannt aus
verschiedenen Horror- und Science-Fiction-Filmen; spielte aber auch
z.B. Moses und die Romanfigur "Ben Hur", also einen Christen),
enthält eine Aufzeichnung einer anderen Abtreibungsmethode, bei
der die einzelnen Gliedmaßen des Kindes per Zange aus dem
Mutterleib gerissen werden. Jedesmal, wenn der Mörder (im
Volksmund: "Arzt") ein Stück herausgezogen hat, wird die Kamera
angehalten und das jeweilige Teil in Großaufnahme mit
Beschreibung gezeigt. Schließlich wird der Kopf des Leichnams
zertrümmert und aus dem Mutterleib in den Abfalleimer verfrachtet.
Nathanson bekennt, daß er "formal nicht religiös" ist und
gibt letztlich nur den Ekel als Grund dafür an, daß er gegen
Abtreibung eingestellt ist. Das Wissen, bei der Abtreibung einen
empfindenden Menschen auf bestialische Weise zu töten, führte
bei Nathanson zu seiner Einstellung gegen die Abtreibung. Nathanson
meint, wenn mehr Menschen wüßten, was bei der Abtreibung
passiert, so würden weniger Menschen Abtreibung billigen. Ferner
weist Nathanson auf Fälle hin, bei denen Abtreibungen bei den
Müttern "irreparable psychische und körperliche Schäden"
verusacht haben. Man erkennt sehr schnell, daß Nathansons Ansatz
letztlich zu nichts führt. Denn dieser Geschmack, daß die
Ermordung eines Menschen im Mutterleib "häßlich" ist, kann
sich ändern. Und einmal angenommen, solche Damen wie Claudia
Nolte, Rita Süssmuth oder Ursula Männle würden die
beiden Nathanson-Filme sehen: Man kann zwar nicht sagen, ob diese
Politikerinnen die Filme mit Ekel, mit Gleichgültigkeit oder mit
Wohlgefallen sehen, aber man kann sagen, daß sich keine dieser
Politikerinnen dann für ein absolutes Abtreibungsverbot
aussprechen würde; vielmehr müßte objektiv klar sein,
daß Abtreibung Mord ist, und daß Mord immer absolut
verboten ist.
****e
Schließlich noch etwas zu Claus Plantiko, dem recht bekannten
"streitbaren" Anwalt, der wegen seiner Unzufriedenheit mit dem
Unrechtssystem immer wieder von der OMF wegen "Beleidigung"
"verurteilt" wird. Meine Kritik an der Abtreibung hat mir ja auch eine
"Verurteilung" zu 60 Tagen Kerker eingebracht.
Nun denn: Zum Fall Plantiko füge ich das Schreiben an, dass ich gestern u.a. an den "Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte" gefaxt habe. Claus Plantiko ist mir
gegenüber sehr reserviert, d.h. er schickt mir zwar gelegentlich
Mails, aber die sind sehr unpersönlich gehalten - und damit meine
ich nicht bloß seine Rundmails. Zugegeben, auch ich teile seine
Ansichten nur sehr bedingt. Aber wo er recht hat, hat er recht, und da
muss er auch Recht bekommen.
07.03.2007: Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen sowie an GR,
"brd"-Kerker Heidelberg
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort
angeben!]
Zu den Dienstaufsichts-, Straf- und Entmündigungsverfahren gegen
"JVA Heidelberg" und Komplizen (http://www.kirchenlehre.com/rudolf02.htm)
werden hiermit folgende Tatbestände mitgeteilt: erneute, massive
illegale Behinderung des seelsorglichen Kontaktes von Herrn Germar
Rudolf, Behinderung der Justiz etc. pp. Begründung: Der
bekanntlich unschuldige Chemiker Germar Rudolf ist im November 2005 aus
den USA in die OMF-"brd" deportiert worden und wird seitdem unter
brutalster Missachtung seiner Menschenrechte im Kerker gehalten,
zunächst in Mannheim, derzeit in Heidelberg. Insbesondere als -
zumindest ehemaliger - V2-Scheinkatholik hat er grundsätzlich das
Recht, Kontakte zu einem katholischen Seelsorger zu halten, cf.
Strafvollzugsgesetz (StVollzG) § 53 [Seelsorge]: a**** (1) Dem
Gefangenen darf religiöse Betreuung durch einen Seelsorger seiner
Religionsgemeinschaft nicht versagt werden. Auf seinen Wunsch ist ihm
zu helfen, mit einem Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft in
Verbindung zu treten. (2) Der Gefangene darf grundlegende
religiöse Schriften besitzen. Sie dürfen ihm nur bei grobem
Mißbrauch entzogen werden. ****e Da ich bekanntlich im gesamten
deutschen Sprachraum der einzige katholische Seelsorger bin,
müssen die "brd"-Kerkermeister Herrn Rudolf beim
uneingeschränkten Kontakt mit mir helfen und müssen sie ihm
auch unverzüglich sämtliche Schriften aushändigen, die
ich ihm zur Verfügung stelle. Wie Herr Rudolf selbst
ausdrücklich erklärte, kann er diese Texte, über die
religiöse Unterweisung hinaus, auch zur Wahrung seines
Menschenrechts auf Verteidigung nutzen - was er anscheinend bereits
getan hat, cf. den Bericht von Günter Deckert (http://www.kirchenlehre.com/abtreib9.htm). Es
ist also schon von daher hochgradig illegal, dass die "JVA Heidelberg"
im Schulterschluss mit dem Zensur-"Richter" nach Kräften den
seelsorglichen Kontakt sowie allgemein die Menschenrechte von Herrn
Rudolf sabotiert, was u.a. auch den Tatbestand der Behinderung der
Justiz erfüllt. Heute (07.03.2007) nun erhielt ich eine Postkarte
von Herrn Rudolf: »Ihr Schreiben an mich vom 18.1. wurde "wegen
grober Beleidigung angehalten (34 Abs. 2 UVollzO)"« Der Wortlaut
von Nr. 34 der Untersuchungshaftvollzugsordnung: "Anhalten von
Schreiben. (2) Eine Gefährdung der Ordnung in der Anstalt (Abs. 1
Ziffer 3) kann auch dann in Betracht kommen, 2. wenn ein Schreiben
grobe Beleidigungen enthält".
Offenkundig fehlt auch hier wieder einmal die unabdingbar notwendige
gesetzliche Bestimmtheit der "Beleidigung", insofern ist die Frage fast
schon zu vernachlässigen, *womit* denn *wer* überhaupt
"beleidigt" wurde. Da also bewiesenermaßen die "JVA Heidelberg"
und Komplizen keinerlei rationale Grundlagen für ihre Verbrechen
nennen resp. überhaupt nur nennen *können*, haben sie sich
auch mit dieser Zensur rettungslos strafbar gemacht, cf. z.B. 1.
"Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" 25, 352, 359f.: "Das irrationale
Element muß entfallen, das in einer modernen, demokratischen
Gesellschaft keinen Platz haben kann." 2.
"Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" 34, 269, 287: "Die Entscheidung des
Richters muß auf rationaler Argumentation beruhen." 3.
"Bundesfinanzhof" zu VII R 86/78: "Der Staatsbürger, in dessen
Rechte eingegriffen wird, hat aber einen Anspruch darauf, die
Gründe dafür zu erfahren: denn nur dann kann er seine Rechte
sachgemäß verteidigen."
Gegen "Beleidigung" ist bekanntlich jegliche "Verteidigung" bereits a
priori absolut unmöglich, weil es überhaupt für den
Tatvorwurf schlichtweg gar keinen rationalen Grund gibt. Wegen dieses
Verbrechens gegen den Grundsatz "nulla poena sine lege", was ja mutatis
mutandis auch bei "Holocaust-Leugnung" der Fall ist, sind beim
"Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" mittlerweile
schon mehrere Verfahren gegen die OMF-"brd" anhängig, z.B.
1. http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
2. http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/juj/26984.html
Zudem wurde im von den Heidelberger Menschenrechtsverbrechern illegal
angehaltenen Schreiben auch explizit der "Beleidigungs"-Schwindel am
Fall Claus Plantiko veranschaulicht; s. dazu auch
http://www.kirchenlehre.com/plantik2.htm
Dieses Schreiben ist - zusammen mit dem illegalerweise angehaltenen
Material - *SOFORT* an Herrn Rudolf auszuhändigen! Bei
Nichtbefolgung dieses Befehls werden weitere Maßnahmen gegen die
OMF-"brd" geprüft.
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