Verletzung der Menschenrechte von Germar Rudolf durch die OMF-"brd" (2)

- Ein "wegen grober Beleidigung angehaltenes" Schreiben und seine Folgen -
(Kirche zum Mitreden, 07.03.2007)
Die Schikanen, mit denen die OMF-"brd" den unschuldigen Chemiker Germar Rudolf zu zerstören versucht, feiern immer neue Orgien. Heute erhielt ich von GR eine Postkarte, datiert auf den 23.02.2007, dass ihm meine "neueste" Zusendung nicht ausgehändigt wurde. Im folgenden sowohl der angehaltene Brief sowie das Fax, dass heute an die üblichen "Justiz"-Stellen sowie an GR im Heidelberger Kerker geschickt wurde.
Es ist nicht bloß unsinnig, sondern brandgefährlich, gegenüber der OMF-"brd" noch übertriebene Unterwürfigkeit zu heucheln. Es ist höchste Zeit, dass endlich wieder Gerechtigkeit einkehrt, und die Aussichten auf eine friedliche Lösung schwinden rasant.

18.01.2007: Brief an GR, "brd"-Kerker Heidelberg


Grüß Gott, sehr geehrter Herr Rudolf,
Ihr Brief vom 06.01.2007 kam heute an.
Zunächst was das Weiterleiten von Faxen anbetrifft: Im KzM-Text "Holocaust - Babycaust - Beleidigung" (abtreib9.htm; 14.12.2006) habe ich u.a. mein Fax an Sie v. 07.12.2006 veröffentlicht und folgendes ergänzt:
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Alle Schreiben an Germar Rudolf wurden per Fax an den jeweiligen Kerker übermittelt; ebenso wurden Schreiben an Ernst Zündel, an Manfred Roeder und andere per Fax an den jeweiligen Kerker übermittelt, alles völlig problemlos; in den meisten Fällen erhielten wir auch von den Eingekerkerten eine Antwort. Nun wurde Rudolf zwischenzeitlich von der JVA Stuttgart in die JVA Heidelberg verschleppt - und nach der Faxsendung nach Heidelberg (Oberer Fauler Pelz 1, 69117 Heidelberg, 06221 / 18 17 74) erhielten wir direkt am folgenden Tag (08.12.2006) morgens ein Fax von der JVA, Durchwahl 06221 / 984-400, u.z. einen Vordruck, ergänzt um den Text:
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Fax an Herrn Germar Rudolf
Bemerkungen
Das Fax-Gerät dienst [sic!] ausschließlich dienstlichen Zwecken und darf nicht für Gefangenenpost verwendet werden. Weiterhin auf diesem Wege an den Gefangenen gerichtete Schreiben werden künftig nicht mehr weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen [Gekritzel] Thien Amtsrätin
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Dazu einige Anmerkungen:
1. Es fehlt die Begründung für dieses Verbot.
2. Es fehlt überhaupt ein Beweis, dass dieses Verbot existiert (außer vielleicht in der Phantasie von "Thien Amtsrätin").
3. Warum ist die JVA Heidelberg dann (anscheinend) die einzige JVA, die Faxe an Gefangene nicht weiterleiten möchte?
4. Was heißt überhaupt "dienstlich"? Angesichts des Status der OMF-"brd" sind die ganzen "Mächtigen" nur reine Privatleute. Ihre "Autorität" ist allenfalls vergleichbar mit der eines bewaffneten Verbrechers: Man folgt zwar seinen Anweisungen, aber nicht, weil er eigentlich eine Autorität besitzt, sondern einfach, weil man eigenen Schaden vermeiden will, d.h. aus nackter Angst vor der ungerechten Gewalt. Die OMF-"brd" ist ein totalitärer Verbrecherstaat, kein richtiger Staat mit richtigen Autoritäten. Also "dienstlich" passt hier gar nicht.
5. Unser Fax wurde per Fax beantwortet! Im Klartext: Die JVA möchte keine Faxe weiterleiten, aber sie setzt dabei voraus, dass das Fax an uns weitergeleitet wird, denn sie hat ja ganz klar NICHT an unser eigenes Fax gesendet. Zugegeben, das wäre auch nicht ganz einfach, schließlich haben wir gar kein eigenes Fax. Aber sie hätte dann in jedem Falle diese Mitteilung NUR auf dem Briefweg machen können. Kurz: Das Fax von "Thien Amtsrätin" strotzt nur so von Irrsinn!
6. Das wirft dann auch die Frage auf: Was bezweckt die JVA Heidelberg (wiederum: anscheinend als einzige JVA!) damit, Faxe nicht weiterzuleiten? Arbeitsersparnis kann es unmöglich sein, schließlich sind Faxe leichter zu verwalten als Briefe, was schon mit dem Entfallen des Brieföffnens beginnt? Kostenersparnis scheidet ebenfalls aus, jedenfalls in diesem Fall: Allein der schuldige Brief wäre mit mindestens 60ct zu veranschlagen; veranschlagt man als Faxkosten 3ct, wäre erst ab dem 20. Fax an Rudolf überhaupt eine Kostengleichheit erreicht. Okay, eine Milchmädchenrechnung - aber wie will man so einen Schwachsinn von "Thien Amtsrätin" eigentlich begründen können? Und man bedenke, was für Wahnsinnsbeträge die "Justiz" allein für ihre ganzen Schauprozesse gegen uns zum Fenster herauswirft, darunter z.B. mal eben ein paar hundert Euro Steuergelder veruntreut für "Psycho-Gutachten"! Also krankhaft 3ct sparen, aber hemmungslos mal eben im Vorbeigehen ca. 1000 Euro allein für notorisch unsinnige "Gutachten" verschleudern (ca. 500 Euro für Norbert Leygraf und ca. 500 Euro für Mihail Kivi) - das ist die OMF-"brd" live!
7. Die OMF-"brd" erdreistet sich selbst immer wieder, das Faxgerät eines anderen zu strapazieren, um uns Mitteilungen zu machen. Ja, sogar erst kürzlich, am 29.11.2006, hat das "Amtsgericht Bonn" sogar gleich zwei Faxe verschickt, wohl in der Hoffnung, dass diese an uns weitergeleitet werden. Um nicht abzuschweifen, sei der Inhalt hier nicht erwähnt. Jedenfalls verweigert das AGB uns jede Auskunft auf dem Postweg; hartnäckig adressiert es seine Briefe ungenau, damit es seit Monaten jeden Brief ungeöffnet zurückerhält, mit dem Aufkleber versehen: "Anschrift ungenau Retour". Also will das AGB nicht, dass wir über sein Treiben informiert werden; glaubt man der JVA Heidelberg, dann will es auch nicht, dass wir über den Inhalt der Faxsendungen informiert werden, denn Faxe sollen ja nicht weitergeleitet werden.
"Thien Amtsrätin" behindert also die Korrespondenz von Germar Rudolf mit einem Geistlichen, cf. Strafvollzugsgesetz (StVollzG) § 53 [Seelsorge]: (1) Dem Gefangenen darf religiöse Betreuung durch einen Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft nicht versagt werden. Auf seinen Wunsch ist ihm zu helfen, mit einem Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten." Rudolf bezeichnete sich immerhin lange als Katholik und scheint immerhin noch ein gewisses Interesse am Katholizismus zu haben! Ferner ist eine vernünftige Begründung, Faxe nicht weiterzuleiten, weder ersichtlich, noch wird sie genannt; erst recht läuft sie den Fax-Gewohnheiten der OMF-"brd" selbst dermaßen radikal zuwider, so dass das Fax in jeder Hinsicht allergünstigstenfalls als Schwachsinn zur Potenz gewertet werden kann! Das sind alles sehr schwerwiegende Symptome von abartiger Willkür und grassiender Schizophrenie in der JVA Heidelberg. Und dabei ist noch gar nicht berücktsichtigt, dass Germar Rudolf gar kein Straftäter ist, sondern dass die OMF-"brd" (nicht nur) seinetwegen schuldig ist der ungerechten Freiheitsberaubung. Sie will also ihr verbrecherisches Treiben gegen Rudolf mit derlei absurden Schikanen unbedingt auf die Spitze treiben, frei nach dem Motto: "Uns kann keiner!" Man wird sehen...
Um deshalb die Sache "Thien Amtsrätin" und Komplizen zu klären, wird ein Fax an die üblichen Empfänger geschickt sowie an "Stadt Heidelberg", Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Telefon 06221 58-10580 Fax 06221 58-10900:
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Dienstaufsicht, Straf- und Entmündigungsverfahren gegen "Thien Amtsrätin" und Komplizen, JVA Heidelberg
In der Dienstaufsicht und dem Strafverfahren gegen "Thien Amtsrätin" und Komplizen soll zum Schutz der Schuldigen Beweis erhoben werden, ob sie sich *nicht* in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher geschäftsfähig sind.
Die Einzelheiten sind dem KzM-Text abtreib9.htm zu entnehmen.
Die Stadt Heidelberg wird hiermit angewiesen, bis zum 18.12.2006 für die KzM-Leser Auskunft zu den persönlichen Verhältnissen von "Thien Amtsrätin" und Komplizen zu geben; etwaige Befehlsverweigerung wird u.a. gegen die Stadt Heidelberg geltend gemacht.
Auf Art. 20,4 GG , § 32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug genommen.
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Passiert ist seitdem nichts, jedenfalls nichts, wovon ich erfahren habe. Das Problem der "Justiz" der OMF-"brd" ist nicht nur, dass sie sich einen Dreck um die Gerechtigkeit schert. Das an sich wäre schon schlimm genug, da Gerechtigkeit nicht bloß ein nettes Gimmick, sondern ein konstitutives Element jeden Staates ist: Ohne Gerechtigkeit sind Staaten nur bloße Räuberbanden. Bei der OMF-"brd" kommt hinzu, dass die "Justiz" gezielt aktiv Gerechtigkeit bekämpft und Unrecht begeht. Fairerweise ist zuzugeben, dass andernfalls das OMF-Kartenhaus schon längst zusammengefallen wäre. Aber auch so wird es nicht ewig halten.
Ich mühe mich unterdessen, solange ich trotz meiner zahlreichen Kerkerverurteilungen noch auf freiem Fuß bin, auch für Sie einzusetzen, was schon aus Gründen der Gerechtigkeit notwendig ist, obwohl Gerechtigkeit in der OMF unter Strafe verboten ist. Die Aktivitäten beschränken sich nicht bloß auf die Homepage, sondern fließen aus in alle möglichen Foren, ob "links", "rechts", "geradeaus", "modernistisch", "sedisvakantistisch" etc.
In dem Ihnen vielleicht bekannten ("rechten") Forum von Svenler alias "Nonkonformist" trug ich kürzlich folgendes ein:
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Normalerweise schaue ich zwar nicht in die Glotze, aber zufällig habe ich vor kurzem in eine Sendung (Spiegel TV (?)) reingeschaltet, und das Thema hat mich interessiert: Todesstrafe. Natürlich (da Lehre der katholischen Kirche; nicht: V2-Sekte!) befürworte ich die Todesstrafe, und bei bestimmten Delikten sollte sie auch die gewöhnliche Bestrafung sein (namentlich bei Mord). Doch darum soll es jetzt nicht gehen. Es wurden verschiedene Hinrichtungsarten vorgestellt, darunter auch die Gaskammer. Dabei wurden dann die immensen Schwierigkeiten einer Vergasung beschrieben, wobei nicht nur Experten zu Wort kamen, sondern eben auch eine echte Gaskammer gezeigt wurde. Für Leute, die z.B. das Rudolf-Gutachten kennen, zwar keine Neuheit. Aber eine Sensation, dass so etwas im Fernsehen gezeigt wurde und dass die Tötung durch Vergasung so vorgestellt und erläutert wurde. Einige Anmerkungen zu den Vergasungen in Auschwitz wären bei dieser Gelegenheit dringend angebracht gewesen.
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Für die Holocost-Konferenz in Teheran konnte ich mich hingegen nicht wirklich begeistern, was ich verschiedentlich, sowohl vorher wie nachher, betont habe. Wenn ein Krokodil meinen Feind frisst, ist es noch lange nicht mein Freund. Wenn der Islam sich gegen den Holocost-Götzenkult wendet ("Ausschwitz ist die Widerlegung Christi", Lanzmann), ist er noch lange nicht der Weg des Heils. Aber wenn einem Juden, einem Muslim etc. Unrecht widerfährt, verdient auch er Hilfe und Wiedergutmachung.
Auf zwei Dinge möchte ich noch hinweisen. Zunächst zur Abtreibung: Auf Nathanson bin ich in einem meiner ersten KzM-Abtreibungstexte kurz eingegangen ("Abtreibung und Ästhetik", 24.01.1998). Der entsprechende Passus lautet:
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Mord wird von vielen als "häßlich" empfunden, und dies aus verschiedenen Gründen, z.B. weil Blut vergossen wird, weil eine liebgewonnene Person genommen wird, weil bei einer eventuellen Straffreiheit für Mörder auch die Angst um das eigene Leben wachsen würde etc.; Abtreibung hingegen wird von vielen nicht als Mord gesehen bzw. wahrgenommen: Das Blut des ermordeten Kindes ist schnell weggewischt, die Mutter bekommt ihr Kind bzw. dessen Einzelteile oft gar nicht zu Gesicht, d.h. es besteht noch keine Beziehung über den Sehsinn, Kinder im Mutterleib werden nicht als schutzbedürftige Personen betrachtet etc. Am eindrücklichsten läßt sich diese ästhetische Pseudo-Ethik am Wirken des relativ bekannten ehemaligen Leiter einer amerikanischen Abtreibungsklinik und nun entschiedenen Abtreibungsgegner Bernhard Nathanson veranschaulichen: Wir haben bereits vor vielen Jahren Nathansons Filme "The Silent Scream" (Der stumme Schrei) und "Eclipse of Reason" (Aussetzen des Verstandes) gesehen. In "The Silent Scream" wird eine mit Ultraschall aufgezeichnete Abtreibung durch Absaugegerät gezeigt; man sieht, wie das Kind im Mutterleib bei seiner Hinrichtung infolge der Schmerzen seinen Mund zu einem unhörbaren Schrei verformt. "Eclipse of Reason", übrigens eingeleitet von dem Hollywood-Schauspieler Charlton Heston (bekannt aus verschiedenen Horror- und Science-Fiction-Filmen; spielte aber auch z.B. Moses und die Romanfigur "Ben Hur", also einen Christen), enthält eine Aufzeichnung einer anderen Abtreibungsmethode, bei der die einzelnen Gliedmaßen des Kindes per Zange aus dem Mutterleib gerissen werden. Jedesmal, wenn der Mörder (im Volksmund: "Arzt") ein Stück herausgezogen hat, wird die Kamera angehalten und das jeweilige Teil in Großaufnahme mit Beschreibung gezeigt. Schließlich wird der Kopf des Leichnams zertrümmert und aus dem Mutterleib in den Abfalleimer verfrachtet. Nathanson bekennt, daß er "formal nicht religiös" ist und gibt letztlich nur den Ekel als Grund dafür an, daß er gegen Abtreibung eingestellt ist. Das Wissen, bei der Abtreibung einen empfindenden Menschen auf bestialische Weise zu töten, führte bei Nathanson zu seiner Einstellung gegen die Abtreibung. Nathanson meint, wenn mehr Menschen wüßten, was bei der Abtreibung passiert, so würden weniger Menschen Abtreibung billigen. Ferner weist Nathanson auf Fälle hin, bei denen Abtreibungen bei den Müttern "irreparable psychische und körperliche Schäden" verusacht haben. Man erkennt sehr schnell, daß Nathansons Ansatz letztlich zu nichts führt. Denn dieser Geschmack, daß die Ermordung eines Menschen im Mutterleib "häßlich" ist, kann sich ändern. Und einmal angenommen, solche Damen wie Claudia Nolte, Rita Süssmuth oder Ursula Männle würden die beiden Nathanson-Filme sehen: Man kann zwar nicht sagen, ob diese Politikerinnen die Filme mit Ekel, mit Gleichgültigkeit oder mit Wohlgefallen sehen, aber man kann sagen, daß sich keine dieser Politikerinnen dann für ein absolutes Abtreibungsverbot aussprechen würde; vielmehr müßte objektiv klar sein, daß Abtreibung Mord ist, und daß Mord immer absolut verboten ist.
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Schließlich noch etwas zu Claus Plantiko, dem recht bekannten "streitbaren" Anwalt, der wegen seiner Unzufriedenheit mit dem Unrechtssystem immer wieder von der OMF wegen "Beleidigung" "verurteilt" wird. Meine Kritik an der Abtreibung hat mir ja auch eine "Verurteilung" zu 60 Tagen Kerker eingebracht.
Nun denn: Zum Fall Plantiko füge ich das Schreiben an, dass ich gestern u.a. an den "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" gefaxt habe. Claus Plantiko ist mir gegenüber sehr reserviert, d.h. er schickt mir zwar gelegentlich Mails, aber die sind sehr unpersönlich gehalten - und damit meine ich nicht bloß seine Rundmails. Zugegeben, auch ich teile seine Ansichten nur sehr bedingt. Aber wo er recht hat, hat er recht, und da muss er auch Recht bekommen.

07.03.2007: Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen sowie an GR, "brd"-Kerker Heidelberg


Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Zu den Dienstaufsichts-, Straf- und Entmündigungsverfahren gegen "JVA Heidelberg" und Komplizen (http://www.kirchenlehre.com/rudolf02.htm) werden hiermit folgende Tatbestände mitgeteilt: erneute, massive illegale Behinderung des seelsorglichen Kontaktes von Herrn Germar Rudolf, Behinderung der Justiz etc. pp. Begründung: Der bekanntlich unschuldige Chemiker Germar Rudolf ist im November 2005 aus den USA in die OMF-"brd" deportiert worden und wird seitdem unter brutalster Missachtung seiner Menschenrechte im Kerker gehalten, zunächst in Mannheim, derzeit in Heidelberg. Insbesondere als - zumindest ehemaliger - V2-Scheinkatholik hat er grundsätzlich das Recht, Kontakte zu einem katholischen Seelsorger zu halten, cf. Strafvollzugsgesetz (StVollzG) § 53 [Seelsorge]: a**** (1) Dem Gefangenen darf religiöse Betreuung durch einen Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft nicht versagt werden. Auf seinen Wunsch ist ihm zu helfen, mit einem Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten. (2) Der Gefangene darf grundlegende religiöse Schriften besitzen. Sie dürfen ihm nur bei grobem Mißbrauch entzogen werden. ****e Da ich bekanntlich im gesamten deutschen Sprachraum der einzige katholische Seelsorger bin, müssen die "brd"-Kerkermeister Herrn Rudolf beim uneingeschränkten Kontakt mit mir helfen und müssen sie ihm auch unverzüglich sämtliche Schriften aushändigen, die ich ihm zur Verfügung stelle. Wie Herr Rudolf selbst ausdrücklich erklärte, kann er diese Texte, über die religiöse Unterweisung hinaus, auch zur Wahrung seines Menschenrechts auf Verteidigung nutzen - was er anscheinend bereits getan hat, cf. den Bericht von Günter Deckert (http://www.kirchenlehre.com/abtreib9.htm). Es ist also schon von daher hochgradig illegal, dass die "JVA Heidelberg" im Schulterschluss mit dem Zensur-"Richter" nach Kräften den seelsorglichen Kontakt sowie allgemein die Menschenrechte von Herrn Rudolf sabotiert, was u.a. auch den Tatbestand der Behinderung der Justiz erfüllt. Heute (07.03.2007) nun erhielt ich eine Postkarte von Herrn Rudolf: »Ihr Schreiben an mich vom 18.1. wurde "wegen grober Beleidigung angehalten (34 Abs. 2 UVollzO)"« Der Wortlaut von Nr. 34 der Untersuchungshaftvollzugsordnung: "Anhalten von Schreiben. (2) Eine Gefährdung der Ordnung in der Anstalt (Abs. 1 Ziffer 3) kann auch dann in Betracht kommen, 2. wenn ein Schreiben grobe Beleidigungen enthält".
Offenkundig fehlt auch hier wieder einmal die unabdingbar notwendige gesetzliche Bestimmtheit der "Beleidigung", insofern ist die Frage fast schon zu vernachlässigen, *womit* denn *wer* überhaupt "beleidigt" wurde. Da also bewiesenermaßen die "JVA Heidelberg" und Komplizen keinerlei rationale Grundlagen für ihre Verbrechen nennen resp. überhaupt nur nennen *können*, haben sie sich auch mit dieser Zensur rettungslos strafbar gemacht, cf. z.B. 1. "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" 25, 352, 359f.: "Das irrationale Element muß entfallen, das in einer modernen, demokratischen Gesellschaft keinen Platz haben kann." 2. "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" 34, 269, 287: "Die Entscheidung des Richters muß auf rationaler Argumentation beruhen." 3. "Bundesfinanzhof" zu VII R 86/78: "Der Staatsbürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, hat aber einen Anspruch darauf, die Gründe dafür zu erfahren: denn nur dann kann er seine Rechte sachgemäß verteidigen."
Gegen "Beleidigung" ist bekanntlich jegliche "Verteidigung" bereits a priori absolut unmöglich, weil es überhaupt für den Tatvorwurf schlichtweg gar keinen rationalen Grund gibt. Wegen dieses Verbrechens gegen den Grundsatz "nulla poena sine lege", was ja mutatis mutandis auch bei "Holocaust-Leugnung" der Fall ist, sind beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" mittlerweile schon mehrere Verfahren gegen die OMF-"brd" anhängig, z.B.
1. http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
2. http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/juj/26984.html
Zudem wurde im von den Heidelberger Menschenrechtsverbrechern illegal angehaltenen Schreiben auch explizit der "Beleidigungs"-Schwindel am Fall Claus Plantiko veranschaulicht; s. dazu auch
http://www.kirchenlehre.com/plantik2.htm
Dieses Schreiben ist - zusammen mit dem illegalerweise angehaltenen Material - *SOFORT* an Herrn Rudolf auszuhändigen! Bei Nichtbefolgung dieses Befehls werden weitere Maßnahmen gegen die OMF-"brd" geprüft.


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