Ablehnung von "Richter" Wolfhart Timm und "Staatsanwalt" Joachim Lichtinghagen

- Zur "Hauptverhandlung" Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11, 16.04.2012, 11.00 Uhr, "Amtsgericht Dorsten", Saal 212 -
(Kirche zum Mitreden, 10.04.2012)
Zur Vorgeschichte s. hier.

Fax an:
Staatsanwaltschaft Hagen, 02331 393-336
Thomas Kutschaty, c/o Justizministerium NRW, +49 211 8792-456
Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, (02381) 272-403
Hans Jochen Wagner, c/o Staatsanwaltschaft Münster, 0251 494-2555
Harald Range, c/o Generalbundesanwalt beim BGH, (0721) 81 91 59 0
Bernd König, c/o Staatsanwaltschaft Bonn, 0228 / 9752-600
Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803-2920
Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51
WAZ, 0049-201- 8 04 -1070 /w Art. "Der (falsche) Pater", 26.05.2011
Felix Genn, c/o V2-Stützpunkt Münster, 02 51/4 95-60 86
Thomas Schüller, c/o Uni Münster, +49 251 83-28380
Ursula Nelles, c/o Rektorat Uni Münster, 0251 83-22125

a****
Dorsten, den 9. April 2012 - Ostermontag
Strafverfahren Az. 500 AR 44/12 gegen Joachim Lichtinghagen, Wolfhart Timm, Thomas Schüller, Hans Jochen Wagner
Endgültige Ablehnung von "Richter" Wolfhart Timm und "Staatsanwalt" Joachim Lichtinghagen
Am 16.04.2012 findet bei "Amtsgericht Dorsten" ein Schauprozess gegen mich statt wegen angeblichen "Missbrauchs von Titeln". Dazu gibt es bis heute nur eine Pseudo-Anklageschrift von Lichtinghagen mit lauter absurden Unwahrheiten, z.B. dass die "Sedisvakantisten" eine "Gruppe in der Kirche" seien, dass es "offizielle Priesterweihen" geben würde etc. pp. S. dagegen StPO §160, Abs. 2: "Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist." Angesichts dieser "Anklage"-Absurdität war auch die Verfahrungseröffnung durch Timm bereits rechtswidrig. Was aber dann in der "Hauptverhandlung" von Timm und Lichtinghagen noch vor Zeugen geäußert wurde, spottet erst recht jeder Beschreibung, z.B.: a) Weil Ratzinger von vielen Gottlosen und Kirchenhassern für den Papst gehalten wird, müsse er auch Papst sein! b) V2-Sekte und katholische Kirche seien sich "zum Verwechseln ähnlich"! Usw. usf. Unbestreitbar handelt es sich hier um einen rein kirchlichen Prozess, in den der Staat sich gar nicht einmischen kann und darf. Die Fragen nach meiner Katholizität und meiner Priesterweihe sind kirchliche Fragen, die n.b. von der Kirche auch schon klar beantwortet sind. S. z.B. die Erklärung von Bischof López-Gastón, vorgelegt im Strafverfahren bei "Staatsanwalt Bonn", das daraufhin unter dem Datum 08.03.2000 (vor über zwölf Jahren!) eingestellt wurde. Und selbst wenn die BRD hier überhaupt etwas zu sagen hätte: Timm und Lichtinghagen sind nicht tauglich für so einen Prozess. Auch N.N. hat ihnen gegenüber erklärt, dass das Gericht sich »auf einen Prozess eingelassen hat, von dessen zugrundeliegenden Sachverhalten es NICHT DAS GERINGSTE VERSTEHT! Die gesamten dem Prozess zugrundeliegenden Fragen sind für die Beteiligten Vertreter der Justiz nichts als "Böhmische Dörfer".« Timm wollte denn auch in der Hauptverhandlung das Strafverfahren einstellen nach der Devise: "Ich finde keine Schuld an ihm." Aber dann ließ Lichtinghagen den Prozess unterbrechen. Nach einer Beratung hinter verschlossenen Türen setzte Timm den Prozess dann doch fort, u.z. wollte er ein "Gutachten" zu meiner Priesterweihe. Diesem Gutachten müsse ich mich vollkommen bedingungslos vollkommen uneingeschränkt unterwerfen. Hier wird also a priori ein Gutachten einfachhin für unfehlbar erklärt, was an sich schon problematisch ist, zumal § 839a BGB ja ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Falschgutachtens abstellt. Und als "Gutachter" bestimmte Timm dann obendrein Thomas Schüller. Schüller ist als V2-Anhänger Häretiker, bezeichnet - als V2-"Kirchenrechtler"! - die V2-Texte als "Dogmen" und unterstützt das "Memorandum Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch". Das Gutachten wiederum ist so überschäumend stümperhaft und falsch, dass es unmöglich gegen mich verwendet werden kann. So gehören zu den Prozessunterlagen mehrere Texte von mir mit dem Hinweis auf meine Zeit als V2-"Priesterkandidat" und mein V2-Diplom. Die Staatsanwaltschaft war schon aufgrund ihrer Objektivitätspflicht absolut unentschuldbar gezwungen, z.B. in Chur nachzufragen, welche Aussage nun richtig ist: meine (d.h. Ex-V2-Seminarist mit V2-Diplom) oder die von Schüller (d.h. definitiv kein V2-Seminarist, mutmaßlich kein V2-Diplom). Und damit wäre einmal mehr klar bewiesen, dass die V2-Sekte durch und durch verlogen ist sowie ferner, welchen Wert dieses "Gutachten" haben kann. Aber statt dessen wird Schüller auch noch als Zeuge geladen! Mit falschen Anklagen und falschen Zeugen kann man jeden zu allem verurteilen. Außerdem nenne ich selbst reihenweise Zeugen, die die Richtigkeit meiner Aussagen bestätigen. Ich fordere immer wieder Beweise, dass ich im Unrecht bin. Ja, ich habe sogar bereits am 04.11.2011 eine Unterlassungsverpflichtungserklärung / Unterwerfungserklärung an die Justiz abgegeben: »Hiermit verpflichte ich mich, die Selbstbezeichnungen "Pater" und "römisch-katholischer Priester" zu unterlassen, sobald mir der Nachweis erbracht wurde, dass die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) die römisch-katholische Kirche ist. Dann werde ich mich auch den Anordnungen der V2-Gruppe unterwerfen.« Keinerlei Reaktion! Merke: Einer "Verurteilung" ohne Schuldbeweis werde ich mich nicht unterwerfen! Doch die "Justiz" bleibt hartnäckig: Jede noch so absurde Falschaussage wird gegen mich verwendet, kein Beweis meiner Schuld wird vorgebracht, kein Beweis meiner Unschuld akzeptiert. Die "Justiz"-Willkür schlägt zwar noch lustig weitere Kapriolen, z.B. mit der Wankelmütigkeit Timms in der "Pflichtverteidiger"-Sache. Doch bereits diese wenigen Beispiele genügen: Dieser ganze Prozess ist nicht hinnehmbar!
****e

[Zurück zur KzM - Startseite]