Die BRD vor dem Internationalen Gerichtshof

- Pressemitteilung zum Antrag von Klaus Sojka auf Feststellung des Nichtbestehens der BRD -
(Kirche zum Mitreden, 18.08.2009)
Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dr.h.c. Klaus Sojka (D-94469 Deggendorf) hat am 16.08.2009 per Mail dazu eingeladen, seinem Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der BRD beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag beizutreten; dies könne geschehen durch ein formloses Schreiben an den IGH.
Zunächst: Dass in der BRD nicht alles bestens steht, wird von mehreren Personen behauptet. Bekannt ist z.B. Univ.-Prof. Dr. iur., Dipl.-Volkswirt Hans Herbert von Arnim mit seinen Büchern "Die Deutschlandakte" (2008) sowie "Volksparteien ohne Volk" (2009). Bekannt ist z.B. Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider mit seinen Ausführungen über das "Ende des Rechtsstaates". Im Gegensatz zu diesen Autoren hat Sojka allerdings eine DVU-Vergangenheit und ist derzeit aktiv in der Bewegung "Die Deutschen". Wie könnte man dann verantworten, irgendeinem Antrag Sojkas beizutreten?
Nun, wenn Recht "ohne Ansehen der Person" gesprochen werden soll, dann muss auch dem Recht gewährt werden dürfen, dessen Ansichten man sonst nicht teilt.
Bereits unabhängig von Sojka steht u.a. fest, dass Deutschland a) keine Verfassung hat, denn das Grundgesetz dient nur als Provisorium zu einer künftigen Verfassung (cf. GG Art. 146); b) keinen Friedensvertrag hat, denn der "Zwei-plus-Vier-Vertrag" soll ausdrücklich nur ein "Quasi-Friedensvertrag" (?) sein (cf. Informationen zur politischen Bildung, Heft 250). Wenigstens für Deutsche könnte es also von Interesse sein, die Frage nach dem "Nichtbestehen der BRD" zu klären.
Der Antrag Sojkas an den IGH besteht aus nur 1.500 Wörtern, wobei Sojka allerdings auf sein Buch "Die BRD ist kein Staat" verweist sowie auf die Rede von Prof. Dr. iur. Carlo Schmid (SPD) v. 08.09.1948 vor dem Parlamentarischen Rat; laut Schmid ist die BRD eine "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" (OMF).
Aus dem Sojka-Antrag hier einige Ausschnitte:
»Für die Vereinigung "Die Deutschen" und in eigenem Namen wird beantragt, durch ein Gutachten gemäß Art. 65 ff IGH-Statut festzustellen, daß die BRD (Bundesrepublik Deutschland) rechtlich nicht existiert. [...] Die sieben Bündnismitglieder der Vereinigung mit dem Namen "Die Deutschen" rufen unmittelbar den Haager Gerichtshof an, "damit", wie es in der Präambel der Allgemeinen Menschenrechts-Erklärung der Vereinten-Nationen (UN) heißt, "der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird". In der Eingabe werden die Ungültigkeit des Grundgesetzes und damit die Nichtexistenz der BRD geltend gemacht und die in meinem genannten Buch belegte Ausschöpfung aller staatlichen und überstaatlichen Instanzen hervorgehoben. Es wird darauf hingewiesen, daß die unmittelbare Anrufung des Internationalen Gerichtshofes unverzichtbar ist, um festgestellt zu bekommen, ob alle Deutschen staatenlos sind, obwohl das Deutsche Reich fortbesteht und Art. 15 der AllgMenschenRErkl gewährleistet: "Jeder Mensch hat Anspruch auf Staatszugehörigkeit". [...] Die BRD wird aufgefordert, als formell noch registrierter UN-Mitgliedsstaat von sich aus den Feststellungs-Antrag zu stellen, wenn sie meint, ein völkerrechtlich bestehender Staat zu sein. Unterläßt sie einen solchen Antrag, wird der IGH das als schweigendes Anerkenntnis, als Nichtbestreiten ihrer wirklichen Existenzlosigkeit als fundierter Staat bewerten müssen.«
Adresse des Internationalen Gerichtshofs: Peace Palace, Carnegieplein 2, NL - 2517 Den Haag, Fax: +31-70-3649928.

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