Thema Kapitulationserklärung

- Mailwechsel über die Freigabe der "katholisch"-Domains -
(Kirche zum Mitreden, 20.01.2004)
landgericht köln faxnummer bei G.
Als wir am Herz-Jesu-Fest 1999 zum erstenmal "rechtskräftig verurteilt" worden sind, vernahmen wir bereits den Sirenenruf eines V2-Mitglieds, jetzt doch endlich aufzugeben. Wir taten es nicht - und mittlerweile ist das V2-Mitglied zur römisch-katholischen Kirche übergetreten! Anlässlich der unmittelbar bevorstehenden "Vollstreckung" des Völkermordes vernahmen wir wieder einen Sirenenruf, der uns zur Kapitulationserklärung bewegen sollte; der entsprechende Mailwechsel ist hier dokumentiert. Eine wichtige Feststellung: Auch wenn die V2-Sekte uns zugesagt hat, wir dürften unsere Meinung verbreiten, so hat sie uns eben dieses per Gerichtsbeschluss verboten! Also: Wir dürfen nicht sagen, dass das Gesamtverzeichnis katholischer Internetseiten das Gesamtverzeichnis katholischer Internetseiten ist! Wir dürfen noch nicht einmal darüber informieren, dass KzM die ursprüngliche Seite der Domain katholisch.de ist - obwohl das a) eine offenkundige Tatsache ist, die b) für jeden zweifelsfrei nachprüfbar ist. Und dementsprechend ist - wie bewiesen! - die "Begründung", mit der die "Richter" unsere "Verurteilung" "rechtfertigen", aus Lügen zusammengestrickt. Es gehört zu den typischen Kennzeichen der Nazis und Über-Nazis, dass sie die Verbreitung der (auch geschichtlichen) Wahrheit verbieten, während sie ihr System aus hemmungslosen, schon grotesken Lügen konstruieren. Und es gibt in Deutschland de facto keine Meinungs- und Forschungsfreiheit, wofür das "Tagebuch der Anne Frank" nur einer unter unzähligen Beweisen ist. Insofern irrt der Schreiber ganz fatal mit seiner Behauptung bzgl. unserer Homepage: "Für die Inhalte darin muß mit Sicherheit anderes gelten, da Sie eben eine andere Ansicht haben. Für diese Ansicht gibt es den Schutz der Meinungs- und Forschungsfreiheit. Und katholischerseits haben Sie, hat jeder Katholik natürlich das unbenommene, unangreifbare Recht, die Lehre der katholischen Kirche zu erforschen und zu verbreiten.)" Sicher hat jeder Katholik das Recht, den katholischen Glauben zu bekennen, aber wer es in Deutschland tut, gegen den ziehen Staat und V2-Sekte unbarmherzig zu Felde - bis zum äußersten!

Doch vor der Dokumentation des Mailwechsels verschieben wir (zur Entlastung der KzM-Startseite und weil es thematisch passt) hier einige Schreiben herein, die wir an die "staatliche Obrigkeit" geschickt und bis vor kurzem noch auf Startseite veröffentlicht haben. Nach wie vor begnügt sich der Staat mit einer Politik ganz im Geiste Adolf Hitlers: Brutale Gewaltanwendung unter hartnäckigem Verzicht, seine Handlungen zu rechtfertigen, und bei radikaler Weigerung, zu den Argumenten der von ihm eindeutig unschuldig Verurteilten Stellung zu nehmen.
Übrigens: Dass wir Wucherpfennig regelmäßig moneypenny nennen, dient vermutlich nicht unbedingt als Kompliment für ihn. Eins ist aber sicher: moneypenny genießt in unserem Bekanntenkreis nicht das allerbeste Ansehen. Wir meinen: Wenn moneypenny aus seinem - absolut von ihm selbst verschuldeten! - Image als Lachnummer und Witzfigur (und das ist noch das allerharmloseste Urteil, was manche über ihn abgeben!) heraus will, braucht er bloß eine theoretisch kinderleichte Aufgabe zu erfüllen: Er muss sich legitimieren. Solange er trotzig auf den Pfaden Adolf Hitlers herumstolziert, wird er auch weiterhin als Lachnummer resp. weniger Rühmlicheres dienen. Es geht alles vorüber, es geht alles vorbei, auch uns moneypenny mit die Tyrannei. Also, moneypenny: Du bist am Zug! Ähnliches gilt auch für die V2-Sekte resp. die Redekianer: Sie könnten unverzüglich praktisch mühe- und kostenlos sämltiche "katholisch"-Domains von uns übertragen bekommen - sie bräuchten nur ihre Behauptung zu beweisen, unsere Aussagen seien "in der Regel unzutreffend, teilweise schmähend". Ja - etwaige diesbzgl. finanziellen Aufwendungen würden wir ihnen sogar noch - in vertretbarem Rahmen - ersetzen! Was können wir denn noch für sie tun?! Können wir es ihnen überhaupt noch leichter machen?! Wir erwarten ja gar nicht, dass jemand selbst eine Argumentation zusammenschreibt - er braucht nur entsprechende Literatur vorzulegen (aber bitte nicht solch einen vernunftbeleidigenden Müll wie Andy Laun!). Solange allerdings das bloße Faustrecht angewendet wird, dürfen wir keine Kapitulationserklärung abgeben, denn: "Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, der christliche Staat sei von der Kirche vollständig unabhängig, oder die Kirche sei dem Staate unterworfen, der ist ein Häretiker"; s. auch die entsprechende Predigt.
 

I. Einträge von der Startseite

15.12.2003: Am 13.12.2003 erreichte uns ein Schreiben von der Generalstaatsanwaltschaft Köln:
Ihre erneute Eingabe vom 08.12.2003
Sehr geehrter Herr L. , Ihr vorgenanntes Schreiben wurd mir heute zur Beantwortung vorgelegt. Ich habe Ihre weitere Eingabe erneut zuständigkeitshalber an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Bonn, Postanschrift: Herbert-Rabius-Str. 3, 53225 Bonn, zur Prüfung und eventuellen weiteren Veranlassung übersandt. Zur Vermeidung von Missverständnissen darf ich klarstellen, dass eine Einflussnahme hiesiger Behörde in Ihrer Angelegenheit nicht möglich ist. Hochachtungsvoll Im Auftrag Ehlen Beglaubigt [Ackermann?] Justizshauptsekretär

Heute verfassten wir endlich eine Antwort, die wir per Fax geschickt haben an Generalstaatsanwaltschaft in Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Fax: 0221 / 7711 - 418; nachrichtlich an: Staatskanzlei NRW, Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 / 837 - 1150; Völkermordinstitut LGB, Wilhelmstr. 21-23, 53111 Bonn, Fax: 0228 / 702 - 1600; Generalbundesanwalt, Brauerstraße 30, 76137 Karlsruhe, Fax: 0721 / 8191-590; Oberstaatsanwaltschaft Bonn, Herbert-Rabius-Str. 3, 53225 Bonn, Fax: 0228 / 9752 - 600:
Völkermordinstitut "Landgericht Bonn"; Schreiben von Ehlen, 10.12.2003
Das Schreiben von Ehlen belegt sehr eindringlich die nationalsozialistische Gesinnung, die bei der so gen. "Justiz" herrscht.
1. Ehlen verwendet mir gegenüber die laikale Anrede; das ist zunächst einmal Ausdruck hemmungsloser Ignoranz, denn ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass Priester mit "Herr Pater" angeredet werden. Auch gegenüber Lindner von der GStA Köln, mit dem ich kurz telephoniert hatte (deshalb mein Fax vom 08.12.2003), habe ich auf die korrekte Anrede hingewiesen, die Lindner dann auch übernommen hat. Da ich aber keine Aufzeichnung des Telephonates besitze, werde ich in Zukunft noch strenger darauf achten, dass sämtliche Korrespondenz mit dem Staat ausschließlich auf schriftlichem Wege erfolgt. Obendrein ist die laikale Anrede nicht nur Ausdruck von Ignoranz, sondern auch von Gehässigkeit. Bereits die Nazis befleißigten sich der Respektlosigkeit gegenüber Klerikern.
2. Die von mir mehrfach geäußerte Frage nach der Faxnummer der OStA Bonn blieb weiter unbeantwortet. Immerhin konnte ich anhand der Straßenangabe nun eine Faxnummer im Internet finden, so dass dieses Fax (s. Verteiler oben) auch an die OStA Bonn geschickt wird. Zukünftige Eingaben zu der Sache Völkermordinstitut "Landgericht Bonn" werden vorerst nicht mehr an die GStA Köln verschickt. Was die Faxnummer betrifft, hier ein einfaches Rechenbeispiel: Wenn ich einen Brief (eine Seite) an vier Empfänger per Fax verschicke, kostet das an Faxgebühren (G3-Fax) weniger als 0,10 EUR (knapp 20 Pfennig); wenn ich einen Brief (eine Seite) an vier Empfänger per Post verschicke, kostet das an Porto bereits 2,20 EUR (knapp 4,40 Mark); dabei ist der zeitliche Aufwand für Fahrt zur Post, Kauf von Briefmarken etc. noch gar nicht berücksichtigt. Man kann das Beispiel auch für Mitteilungen, die vier Seiten lang sind, hochrechnen. Ich führe ein bescheidenes Leben und kann mich für hemmungslose Geldverschwendung nicht begeistern. Der Staat hat diese Skrupel offensichtlich nicht, s. z.B. "Die öffentliche Verschwendung. Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler" für die jeweiligen Jahre. Er sollte sich trotzdem mit dem Gedanken abfinden, dass manche Bürger noch aufs Geld schauen - und auf die Gerechtigkeit, denn:
3. Wenn Ehlen erklärt, "dass eine Einflussnahme hiesiger Behörde in Ihre Angelegenheit nicht möglich ist", dann liest sich das so wie das ärgste Propagandamaterial der Nazis. Zunächst einmal ist es nicht nur "meine Angelegenheit", sonst wäre der Tatbestand des "Völkermordes" ja auch nicht erfüllt, sondern es geht um die katholische Kirche. Die ersten Auswirkungen bestehen in der Vernichtung des Herner Messzentrums. Da ich in dieser Gegend der einzige katholische Priester bin, bleiben die Gläubigen künftig ohne Sakramente, es sei denn, sie nehmen sehr weite Reisen auf sich. Früher oder später wird der heutige Staat die heutigen Gläubigen genauso abschlachten, wie er es von den Nazis gelernt hat, s. z.B. die Weiße Rose.
Dass die Forderungen des Staates, die Kirche solle sich ihm unterwerfen, häretisch sind, habe ich z.B. in einer Predigt thematisiert (kommt als zweites Fax [s. Predigt am 11.05.2003]). Dass die Bürger das Recht zum aktiven Widerstand haben, ist allgemeine Lehre der Kirche. Zudem heißt es im "Grundgesetz": Artikel 4: "(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Artikel 20: "(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Die Staatsgewalt ist selbst dann nicht berechtigt, göttliches Recht (dazu gehört auch die Unversehrtheit des Glaubensbekenntnisses) zu beugen, wenn sie - wie das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn" - "im Namen des Volkes" vor ihre Zwangsentscheidungen schreibt. Objektiv kann und muss jeder Bürger gegen das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn" vorgehen. Um aber die Gefahren der Selbstjustiz zu verringern, sollte die staatliche Obrigkeit die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen. Wenn sie scheitert, sind Konsequenzen zu erwarten. Ich weise abschließend darauf hin, dass die Zeit sehr drängt. In all den Jahren haben die Über-Nazis es sich auf ihren Thronsesseln gemütlich gemacht und die Vernichtung der Kirche mit Inbrunst beobachtet resp. betrieben. Nun stehen Inhaftierung usw. eines katholischen Priesters, also radikal sakrilegische Handlungen, ganz konkret bevor. Die Nazis haben es nicht geschafft, die Kirche in Deutschland zu vernichten; die Über-Nazis haben gute Aussichten, dieses ihr Ziel zu erreichen.

23.12.2003: Fax an Generalstaatsanwaltschaft in Köln:
Völkermordinstitut "Landgericht Bonn";
1. Schreiben von Triller, StA Bonn, 18.12.2003, 63 Js 485/03; Hiermit lege ich Beschwerde gegen die o.g. Benachrichtigung ein und erstatte ich Strafanzeige gegen Triller wegen schwerer Beleidigung und Verleumdung.
2. Schreiben von Klein, GStA Köln, 18.12.2003, Zs 1876/03; Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Klein wegen Rechtsbeugung.
Begründung
Zu 1. Der Über-Nazi Triller geht mit keinem Wort auf meine Argumente ein, m.a.W. es fehlt jegliche Begründung für seine Einstellung des Verfahrens. Außerdem versteigt sich Triller zu der Bemerkung: "Mit Verwunderung nehme ich im übrigen zur Kenntnis, daß Sie auch in Ihrer Anzeige den Begriff 'katholisch' wiederum mißbräuchlich in Anspruch nehmen." Diese Behauptung ist eine äußerst schwere Beleidigung, denn nicht nur ist sie nicht bewiesen, sondern sie ist klar als falsch erwiesen. Triller nennt selbst keinen Beweis für die Richtigkeit seiner Verleumdung gegen mich, ferner ignoriert er hartnäckig die Beweise gegen die Richtigkeit seiner Verleumdung.
Zu 2. Der Über-Nazi Klein macht sie ebenso wie sein Komplize Triller dieser hartnäckigen Lügen und Verunglimpfungen schuldig: einfach keine Beweise nennen und auf die Gegenbeweise nicht eingehen.
Die Bonner Richter sind - wie bewiesen wurde und unbestritten ist - "skrupellose, blutgeile, absolut verlogene Sadisten, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz" (s. tod_0003.htm; anmass02.htm). Sofern die StAs Bonn und Köln sich auch weiterhin weigern, Argumente vorzulegen resp. auf Argumente einzugehen, erklären sie sich damit als einverstanden, dass auch auf sie dieses Urteil über die Bonner Richter angewendet wird. Die hartnäckige Rotznäsigkeit, mit der z.B. die StAs Bonn und Köln glänzen (laikale Anrede!), ist bislang noch von keiner einzigen Stelle als rechtmäßig erwiesen worden; in ihr kommt die nationalsozialistische Gesinnung der "Justiz" besonders deutlich zum Ausdruck.

30.12.2003: Fax an Generalstaatsanwaltschaft in Köln:
Das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn" hat mir heute ein Schreiben zukommen lassen, in dem es mir eine Frist von zwei Wochen (drei Wochen ab 22.12.03) setzt, das "Ordnungsgeld" in Höhe von 10'005,60 Euro zu zahlen.
Der von mir gegen das "Urteil" eingelegte Widerspruch wird gar nicht berücksichtigt: Nach wie vor ist bei mir keine Legitimation eingetroffen, womit das LGB sein verbrecherisches Treiben begründet. Ohne diese Legitimation ist das LGB nichts weiter als eine Horde von skrupellosen, blutgeilen, absolut verlogenen Sadisten, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz" (s. tod_0003.htm; anmass02.htm).
Ich erinnere daran, dass die Handlungen des Staates sakrilegisch sind und den Tatbestand des Völkermordes erfüllen. Wucherpfennig und Komplizen müssen dringend aufgehalten werden. Wenn der Staat sich weigert einzulenken, können Notwehrmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden.
Die Kirche hat schon sehr viel Abschaum überlebt; sie wird auch Wucherpfennig und Komplizen überleben.
Mit der gebührenden Achtung

11.01.2004: Fax an Oberlandesgericht Köln u.a.:
Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
Generalstaatsanwaltschaft Köln, 6 AR (8) 404/03
Ermittlungen gegen das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn"
Mein Fax vom 30.12.2003 an die Generalstaatsanwaltschaft Köln
Brief von Leu an mich, 06.01.2004
In der o.g. Sache weise ich auf folgende neue KzM-Texte besonders hin:
1. "Im Namen des deutschen Volkes - Anklageschrift und Verurteilung von Dr. Max Josef Metzger ("Bruder Paulus")", justmrd2.htm (enthält eine Mitteilung an Wucherpfennig ("moneypenny") vom "LG Bonn" sowie einen exemplarischen Vergleich zwischen Nazis und Übernazis).
2. "Finishing With Sedevacantism? - ENGLISH Article by Fr. Martin Stepanich", finish.htm (belegt, dass nicht alle Länder so restlos übergeschnappt sind wie die Bundesrepublik Deutschland, die den Bürgern aufzwingt, eine Sekte von Apostaten als katholische Kirche zu bezeichnen).
Schließlich weise ich darauf hin, dass es nicht immer reicht, bloß die Symptome zu bekämpfen, die Ursachen aber zu hegen und zu pflegen. Konkret bezogen auf das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn" bedeutet das, dass der Kampf in erster Linie gegen die Verbrecherorganisationen "Bundesverfassungsgericht" und "Bundesgerichtshof" geführt werden muss. "Urteile" beider Organisationen wurden bei KzM bereits untersucht und als bewusste Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze entlarvt (s. kaiser.htm resp. marter.htm). Ich versichere nachdrücklich, dass ich das kriminelle Treiben der BRD in keiner Weise unterstützen und mich auch durch Androhung resp. Anwendung von Gewaltmaßnahmen nicht von meinem katholischen Bekenntnis abbringen lassen werde.
Mit der gebührenden Achtung

13.01.2004: Fax an Oberlandesgericht Köln u.a.:
Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
Generalstaatsanwaltschaft Köln, 6 AR (8) 404/03
Ermittlungen gegen das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn"
"Förmliche Zustellung" des Völkermordinstitus an "Herrn L.", 09.01.2004
Heute habe ich die o.g. Mitteilung vom Völkermordinstitut "Landgericht Bonn" erhalten, derzufolge die V2-Sekte, vertreten durch die Terroristengruppe Redeker, einen Bestrafungsantrag ("empfindliche Geldstrafe" / Gefängnis) gegen mich gestellt hat.
Gegen diesen Antrag lege ich hiermit Widerspruch und Beschwerde ein.
Wie auch in allen anderen Schreiben seitens der V2-Sekte, der Terroristengruppe Redeker und des Völkermordinstituts "Landgericht Bonn", fehlt in diesem Schreiben die Legitimation, mit der die gegen mich verschworenen Parteien begründen, weswegen sie göttliches Recht außer Kraft setzen können resp. mit welchem Recht sie mich, einen römisch-katholischen Priester, zu einem akatholischen Laien erklären. Das Treiben des Völkermordinstituts ist also nach wie vor ohne jede Rechtsgrundlage; es erfüllt den Tatbestand des Völkermords (gegen die katholische Kirche) sowie der äußerst schweren öffentlichen Beleidigung (gegen mich); es steht außerdem nicht nur im Widerspruch zum Naturrecht und zum Kirchenrecht, sondern auch zum Grundrecht der ungestörten Religionsausübung (GG Art. 4).
Es ist allmählich höchste Zeit, dass solchen Über-Nazis wie moneypenny das Handwerk gelegt wird, sonst werden moneypenny und Komplizen sich des Sakrilegs schuldig machen. Notwehrmaßnahmen können nicht sicher ausgeschlossen werden.
Als Beleg für die geistige Umnachtung der verschworenen Parteien mag auch die Tatsache dienen, dass gleich dreimal die KzM-Startseite (jeweils 17 (siebzehn) Druckseiten!) ausgedruckt und mir zugeschickt wurde. Mit der gebührenden Achtung

 

II. Mailwechsel bzgl. unserer Kapitulationserklärung

N.N. an PRHL, 7 Jan 2004 02:38:18 +0100
Hochwürdiger Herr Pater L.,
in Ihrer akuten Bedrängnis wünsche ich Ihnen vorab viel Kraft und Hoffnung. Ich bin [...] + Firmung in die römisch-katholische Kirche in [...]. (Um Vorab-Definitions-Streitigkeiten zu vermeiden: Der Priester, der mich aufgenommen hat, war damals 71 Jahre alt, konnte also auch nach Ihrem Verständnis eine gültige Weihe in die römisch-katholische Kirche vorweisen/ Weihe wohl vor 1962, ein Jesuit). Angesichts der fortgeschrittenen Situation und der tatsächlich drohenden Verhaftung möchte ich Ihnen folgende Dinge vor-schlagen:
I.) Gehen Sie doch auf die Bedingungen ein! Im Beschluß vom 3.12.2003 des LG Bonn wird verlangt:
1. es zu unterlassen, den Begriff "katholisch" als Internetadresse zu verwenden, insbesondere die Domänen "katholisch.net", "katholisch. de.ms", "katholisch.eu.tc" und "roemisch-katholisch.info" im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten,
2. es zu unterlassen, ein Internetportal zu unterhalten, auf den der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein offizieles Portal der katholischen Amtskirche, insbesondere wenn dies wie in ...  Seite katholisch.net - lokale Kopie bei KzM dargestellt - geschieht;
3. gegenüber dem zuständigen Registrar die Freigabe der Domänen "www.katholisch.net", "www.katholisch.de.ms", "www.katholisch.eu.tc" und "www.roemisch-katolisch.info" zu erklären. (Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.)
II.) Dieses Ansinnen von mir würde Ihnen helfen, der Verhaftung zu entgehen und möglicherweise Ihrem Anliegen auch viel mehr nutzen.
1.) Meine Einstellung zu Ihnen - seit ca. Mitte Oktober 2003 kenne ich Ihre Seite - ist eine wohlwollende, Sie primär als Mensch mit dem Recht zur freien Meinungsäußerung ernstnehmende. Zweitens ist mir als Konvertit die Kirche, ihre Heiligkeit, die Wahrheit ein großes Anliegen. Ich habe keine expliziten Kontakte zu Sedisvakantisten, zur Pius- oder Petrus-bruderschaft o.ä. Ich kenne einige Ihrer Studienkollegen in Chur.
2.) Inhaltliches
a) Da Sie in solch eine große Auseinandersetzung verwickelt sind, meine ich, daß schon gefragt werden kann, ob Ihre inhaltlichen Argumente diese überhaupt begründen können. Können sie es nicht, ist ernsthaft zu fragen, wie Sie es wagen können, geradezu mit jeglicher staatlichen und kirchlichen (evtl. "V2"-Stelle) in Streit zu sein.
b) Die Hauptfrage, die für mich bei weitem noch nicht geklärt ist, ist sicherlich die Vita von Papst Johannes XXIII. Ich darf Sie darauf hinweisen, daß die Beweislast für einige Ihrer ungeheuerlichen Aussagen weiterhin bei Ihnen liegt. So mir nichts dir nichts, kann weder einem Konzil noch gewählten Päpsten die Legitimation abgesprochen werden. (Die entsprechenden Seiten von Ihnen habe ich selbstverständlich schon gelesen).
c) Zu bedenken ist auch, warum Sie sich bei Zutreffen einiger Ihrer Vermutungen, hauptsächlich bezogen auf Papst Johannes XXIII., aber auch angeblich häretische Aussagen von Konzilien, Päpsten, Bischöfen etc., nicht an die Apostolischen Behörden wenden. Gegebenenfalls würde ich bei Überzeugung in bestimmten Fragen Ihnen dazu assistieren. (Sollten Sie Recht haben, könnte das zu Auswirkungen allerersten Ranges in der kirchlichen Hierarchie führen!!).
Daß Sie auch Apostolischen Behörden, wohl auch dem Obersten Gerichtshof - der Apostolische Signatur - ihre Rechtskontinuität ab-sprechen, würde (1.) eine sehr genaue Argumentation erfordern und (2.), was vielleicht viel wichtiger ist, wären Sie verpflichtet, bzw. es wäre sehr wünschenswert, die nach IHRER Ansicht dann jetzt bestehende Organisation der römisch-katholischen Kirche (Bischöfe, Diözesen, legitime Pfarrer, Mess-Zelebrations-Orte, u.ä.) transparent und möglichst umfassend zu benennen! Die Kirche hat nichts zu verbergen!
III.) (Persönliche Argumente für Sie. Ich bitte hier um Diskretion) Bisher hatte ich kaum jemanden bzw. eine Richtung kennenlernen können, die derart konsequent in der Krise der Kirche argumentiert. [...]
IV.) Zu Ihrer aktuellen Situation:
1.) Ihre Notsituation ist offenkundig. Das letzte Urteil des LG Bonn vom 3.12.2003 ist vorläufig vollstreckbar. Da Sie 250.000 EUR sicher nicht und wahrscheinlich nie begleichen können, ist Ordnungshaft nahezu sicher. (Ohne mich im Moment festlegen zu wollen: Ohne weiteres ist sie sicher nicht über 6, evtl. bis 18 Monate, verlängerbar. Es handelt sich um keine Strafe, erst recht um kein "lebenslänglich"). Höchstenfalls werden Sie einen Offenbarungseid ablegen müssen und mit der jederzeitigen - dies aber schon durchaus lebenslänglichen -Pfändung von Beträgen, die das Lebensminimum überschreiten, rechnen müssen. Wenn Sie die genau bezeichneten Handlungen aber unterlassen (Unterlassungsanspruch!), haben Sie gar nichts zu befürchten.
2.) Können Sie es sich also nicht überlegen, auf Ihre Domains www.katholisch.net, http://katholisch.cjb.net einfach zu verzichten (und lt. homepage vom 10.12.2003 noch www.roemisch-katholisch.info; www.katholisch.tk; http://www.katholisch.eu.tc; http://www.katholisch.de.ms; evtl. andere)? Sie haben doch, wenn Sie ehrlich sind, damit vor allem für Ihre Meinung per Internet "werben" wollen. Ihre Meinung ist, daß der derzeitigen in Deutschland das Namensrecht "römisch-katholisch" zukommenden Vereinigung (nach Ihrer Ansicht die "V2-Sekte") aufgrund römisch-katholischer Lehre (vorwiegend vor 1962 publiziert) dieses aber nicht zusteht, weil quasi "die ganze Kirche vom Glauben abgefallen ist". Zur Publikation dieser Ihrer Ansicht benötigen Sie aber diese Domains gar nicht unbedingt! So hat sogar in einer frühen Anzeige der Verband der Diözesen Deutschlands es Ihnen unbenommen gelassen, Ihre Meinung zu vertreten. Auch im Internet. Es geht tatsächlich vorwiegend um diese Domain-Namen. (Für die Inhalte darin muß mit Sicherheit anderes gelten, da Sie eben eine andere Ansicht haben. Für diese Ansicht gibt es den Schutz der Meinungs- und Forschungsfreiheit. Und katholischerseits haben Sie, hat jeder Katholik natürlich das unbenommene, unangreifbare Recht, die Lehre der katholischen Kirche zu erforschen und zu verbreiten.). Aber müssen Sie sich wirklich mit NAHEZU ALLEN UND JEDEM PERSÖNLICH ANLEGEN, nur um diese Domains zu behalten? Es könnte ja sein, daß auf normalem juristischem Wege, sei es in Deutschland oder anderswo, oder durchaus auch in Kontakt mit (oder auch gegen die aktuell agierenden) Apostolischen Behörden eine Änderung, Einsicht, Fortschritt im GLAUBEN erreichbar wäre. Und zwar bezogen auf die eigentlichen Fragen. Zusätzlich ist auch zu betonen, daß priesterliches Wirken doch primär seelsorgerlich sein muß. Um einzelne Seelen kämpfen, für wirkliche Lösung der problematischen Fragen in Kontakt mit Gleichgesinnten bzw. Überzeugungsbereiten. Jedenfalls könnten Sie sich so die gerichtliche Verfolgung in Hinsicht auf die domains ersparen.
V.) Schluß: Ich höre nun einmal auf, und hoffe und bete, daß Sie wirklich die Wahrheit suchen und kirchlich handeln wollen. Gewisse, übersteigerte Angriffe gegen alles und jeden ("Schlangenbrut") lassen mich aber manchmal daran zweifeln. Sollten sich solche Reaktionen durch den Verfolgungsdruck erklären, so hätte ich trotzdem noch Verständnis. Allerdings hat eine mir bekannte, Ihre Positionen im Grundsätzlichen teilende Dame, deshalb aber darauf verzichtet, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Eine wissenschaftlich fundierte, ruhige, sachliche Auseinandersetzung ist dem eigentlichen Anliegen von Ihnen doch viel angemessener. Wieso meinen Sie, dazu unbedingt das Internet bzw. explizit den (nun einmal nach derzeitiger Rechtslage für die aktuelle Amtskirche geschützten) Namen "katholisch" in domain-Namen brauchen zu müssen?
Mit besten Grüßen und dem Wunsche nach Gottes und Mariens Segen für Sie und verbleibt Ihr

PRHL an N.N., 08 Jan 2004 16:48:34 +0100
Sehr geehrter Herr N., Ihr Schreiben ist durch und durch antichristlich geprägt. Inhaltlich bieten Sie im wesentlichen den gottfeindlichen Sermon, der in KzM-Texten schon längst abgehandelt ist, insbesondere in den drei Einleitungstexten. Im wesentlichen genügt es also, auf diese zu verweisen; erschwerend kommt hinzu, dass die neueren und kurzen Texte doerman.htm und spindl10.htm ebenfalls Ihre Aussagen als unhaltbar und direkt gottfeindlich erweisen.
> b) Die Hauptfrage, die für mich bei weitem noch nicht geklärt ist,
> ist sicherlich die Vita von Papst Johannes XXIII. Ich darf Sie darauf
> hinweisen, daß die Beweislast für einige Ihrer ungeheuerlichen
> Aussagen weiterhin bei Ihnen liegt. So mir nichts dir nichts, kann
> weder einem Konzil noch gewählten Päpsten die Legitimation
> abgesprochen werden.
Ihr Glaubensbekenntnis ist offenkundig die ignorantia affectata (s. ignoranz.htm).

> c) Zu bedenken ist auch, warum Sie sich bei Zutreffen einiger Ihrer
> Vermutungen, hauptsächlich bezogen auf Papst Johannes XXIII.,
> aber auch angeblich häretische Aussagen von Konzilien, Päpsten,
> Bischöfen etc., nicht an die Apostolischen Behörden wenden.
> Gegebenenfalls würde ich bei Überzeugung in bestimmten Fragen
> Ihnen dazu assistieren. (Sollten Sie Recht haben, könnte das zu
> Auswirkungen allerersten Ranges in der kirchlichen Hierarchie
> führen!!).
Wie bitte? Ach ja, ignorantia affectata!

> Allerdings hat eine
> mir
> bekannte, Ihre Positionen im Grundsätzlichen teilende Dame, deshalb
> aber
> darauf verzichtet, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.
s. liebe.htm. Also wieder ignorantia affectata - allerdings muss man ja nicht mit mir Kontakt aufnehmen, um sich zu bekehren, s. freude.htm Ihre Situation ist äußerst schlimm. Sie sind als V2-"Konvertit" quasi vom Regen in die Traufe gekommen, wobei Sie allerdings dank Ihrer ignorantia affectata Ihr Traufendasein mir gegenüber mit wertlosen Floskeln verteidigen wollen. M.a.W. ich kann Ihnen nicht helfen, solange Sie keine Hilfe wollen. Ich werde aber dafür beten, dass Sie sich aus Ihrem Elend befreien wollen und sich aufmachen, um endlich ein Kind der katholischen Kirche zu werden. Wenn Sie dies ernsthaft anstreben, werde ich sehen, was ich für Sie tun kann. Vorerst muss es also beim stillen Gebet bleiben. Meiden Sie schädliche Einflüsse. In Christo



N.N. an PRHL, 20 Jan 2004 14:48:58 +0100
Hochwürden,
ich habe mit Bekannten Ihre Homepage studiert. Ihr Haupt-anliegen ist ja, daß man nach wie vor versucht, Ihre Berechtigung als Geistlicher als rechtsunwirksam hinzu-stellen. Eine Bekannte von mir riet mir, Ihnen zu schreiben, daß Sie nicht den Fehler machen sollten und das Pferd von hinten aufzäumen. Zwingende Logik sei: Wer es wage, die Ihnen innenwohnende, rechtsgültige und rechtsbestehende Priesterwürde anzuzweifeln, müsse logischerweise, juristisch zwingend, erst die Würde Ihres Bischofs, der Sie geweiht hat, anzweifeln. Damit hätten Sie den Sieg in Ihrer Hand. Soweit ein weiterer Versuch, Ihnen evtl. entgegenzukommen. Mit freundlichen Grüßen
PS: In meine Worte umformuliert: Inwieweit ist die Bischofwürde Ihres vormaligen Jurisdiktions- (und wohl Weihe-)Bischofs Bartolomäus SCHNEIDER unbezweifelt und auch von V2 anerkannt? Sollte jener vom damaligen Bischof von Freiburg - etwa durch von Ihnen verbreitete Briefe auf der homepage - akzeptiert worden sein, so dürften keinesfalls Sie als von ihm geweihter Priester alles aus-baden müssen. Was mich noch weiter interessiert: Inwieweit steht Ihre Priesterweihe - und die wahrscheinlich vom damaligen Bischof Haas verweigerte -im Zusammenhang mit den Vorgängen um seine Demission von Chur nach Vaduz?

PRHL an N.N. 20 Jan 2004 15:27:41 +0100
> Zwingende Logik sei: Wer es wage, die Ihnen innenwohnende,
> rechtsgültige und rechtsbestehende Priesterwürde anzuzweifeln,
> müsse logischerweise, juristisch zwingend, erst die Würde Ihres
> Bischofs, der Sie geweiht hat, anzweifeln.
> Damit hätten Sie den Sieg in Ihrer Hand.
Da geht bei Ihnen so einiges durcheinander.
Es gibt zwei Aspekte:
a) katholisch (Bekenntnis);
b) Priester (Weihe).
Mögliche Verknüpfungen:
1. a und b
2. nur a
3. nur b
4. weder a noch b
In den Prozessen geht es ausschließlich um a); auch wenn b) immer geleugnet wird (laikale Anrede), ist es nirgends als Anklagepunkt formuliert, dass ich mich als Priester bezeichne; das war nur Gegenstand mehrerer Strafanzeigen (s. anmass02.htm). In den Domain-Prozessen katholisch.de resp. katholisch.net wird beidesmal auf das BGH-"Urteil" abgestellt (s. marter.htm), das gegen die Piusbrüder verkündet wurde, unahbhängig von der Frage nach der Gültigkeit der Lefebvre-Weihen.

> In meine Worte umformuliert: Inwieweit ist die Bischofwürde Ihres
> vormaligen Jurisdiktions- (und wohl Weihe-)Bischofs Bartolomäus
> SCHNEIDER unbezweifelt und auch von V2 anerkannt?
Also: Schneider (Jurisdiktionsbischof) und Schmitz (Weihebischof) sind beide in Linie von Stumpfl (der wiederum weihte sowohl Thiesen als auch Wiechert). Für Einzelheiten s. schmitz.htm und heller01.htm
Das ist auch der Grund, das selbst Spindelböck es nicht wagt, meine Weihe für definitiv ungültig zu erklären, sondern immer nur versichert, er habe sich nie richtig mit meiner Weihe resp. mit den diesbzgl. kirchlichen Urteilen auseinandergesetzt, deswegen sei er nicht von der Gültigkeit "überzeugt" (was logisch ist: Wenn man sich weigert, Argumente überhaupt nur zur Kenntnis zu nehmen, kann man nicht überzeugt werden).

> Sollte jener vom damaligen Bischof von Freiburg - etwa durch von
> Ihnen verbreitete Briefe auf der homepage - akzeptiert worden sein,
> so dürften keinesfalls Sie als von ihm geweihter Priester alles aus-
> baden müssen.
Wiederum: Niemand bestreitet ernsthaft die Gültigkeit meiner Priesterweihe. Und offen gestanden: Ich wäre auch nicht dafür, dass z.B. ein russisch-orthodoxer Priester als "katholischer" Priester auftritt.

> Was mich noch weiter interessiert: Inwieweit steht Ihre Priesterweihe
> - und die wahrscheinlich vom damaligen Bischof Haas verweigerte -
> im Zusammenhang mit den Vorgängen um seine Demission von
> Chur nach Vaduz?
Die Sache war eigentlich genau umgekehrt: Haas wollte mich einkassieren, er hat mich zunächst gegen Henrici verteidigt (s. n_000528.htm), und er hat mir sogar nach meinem Bekenntnis der Sedisvakanz noch Peter Miksch auf den Hals gehetzt, um mich "heim ins Reich" zu holen, s. miksch.htm. Er wollte mir wenigstens noch mein V2-"Diplom" mir persönlich in die Finger drücken, da habe ich aber auch abgelehnt. Vaduz war erst später und hat sicherlich nicht das geringste mit mir zu tun. Niemand hat das Recht, Häretiker zu Katholiken erklären, auch wenn das BVerfG diesem Wahnsinn huldigt (s. kaiser.htm). Was Sie über meine Priesterweihe meinen (i.e. dass der Staat die Beweise für deren Gültigkeit entkräften müsste), gilt eigentlich für mein Bekenntnis: Der Staat müsste den Beweis vorlegen, dass connis Credo (s. redek005.htm) mit dem katholischen Dogma in Einklang steht resp. nachweisen, dass ich ein Häretiker (Leugner eines Dogmas) oder Schismatiker (von der Einheit Getrennter) bin; für den Beweis, dass ich ein Schismatiker bin, müsste wiederum der Erweis erbracht werden, dass connis Credo mit dem katholischen Dogma in Einklang steht - andernfalls wäre Wojtylas Truppe nämlich nicht die Kirche (una, sancta, catholica et apostolica). Der Kampf geht darum, dass der Begriff "römisch-katholisch" endlich wieder der katholischen Kirche zuerkannt wird. Mag sein, dass ich in diesem Kampf alles Irdische verliere: Die Gerechtigkeit ist mir das wert. In Christo


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