Verfassungsbeschwerde wegen Holocaustleugnung (2)

- Bitte um Mithilfe -
(Kirche zum Mitreden, 16.12.2009)
http://www.kreuz.net/bookentry.5892.html

Bitte um Mithilfe bei Verfassungsbeschwerde wegen Holocaustleugnung

Am 10.12.2009 habe ich Verfassungsbeschwerde wegen Holocaustleugnung eingelegt (Illegalität von § 130 Abs. 3 StGB (Volksverhetzung) wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot).
http://www.kreuz.net/bookentry.5849.html

Nun möchte ich alle um Mithilfe in dieser Angelegenheit bitten.

Ich bin an Informationen und ggf. Bereitschaftserklärungen für diesbzgl. Zeugenaussagen interessiert in zwei Bereichen:

1. Verurteilungen von richtigen Aussagen.
Dazu gehören Fälle wie
a) David Irving: Dieser wurde verurteilt für seine Aussage, dass die "Auschwitz-Gaskammer" kein Originalbau ist - was mittlerweile u.a. sogar von der Auschwitz-Museumsleitung zugegeben wurde.
b) Martin Fiedler: Dieser wurde verurteilt für seine Aussage, dass in Dachau kein Mensch vergast wurde - was mittlerweile u.a. sogar in Dachau (auf einem "Gaskammer"-Schild) zugegeben wird.

2. Verweigerung von klaren Antworten, was zum "Holocaust"-Credo gehört.
Dazu gehören Fälle wie
Ernst Zündel: Dieser hatte in seinem Prozess durch seine Verteidiger Bock und Rieger fragen lassen, ab welcher Opferzahl es zu einer Entlastung des Angeklagten komme. Andreas Grossmann (SA Mannheim) antwortete dazu nur, er halte nichts von "gerichtlichen Wasserstandsmeldungen" oder "Statements" (= Erklärungen).

Hingegen *NICHT* von Interesse (es sei denn, dass es die beiden o.g. Bereiche betrifft) sind
1. aufgeflogene Betrugsfälle wie Misha Defonseca;
2. (angebliche) technische Unmöglichkeiten.
Speziell zu Nr. 2 kann sich das Gericht immer auf den Fall von Prof. Robert Faurisson berufen. Faurisson hatte gefragt, wie die massenhaften Vergasungen in den Gaskammern überhaupt technisch möglich waren, und darauf die unmissverständliche Antwort seitens 32 französischer Historiker erhalten (öffentlichen Erklärung in: Le Monde, 21.02.1979):
"Man darf nicht fragen, wie ein solcher Massenmord technisch möglich war. Er war technisch möglich, weil er stattgefunden hat. Diese Wahrheit wollen wir uns einfach ins Gedächtnis rufen: Es gibt keine Debatte über die Existenz der Gaskammern, und es darf keine geben."

Selbst wenn das BVerfG diese anhängige Verfassungsbeschwerde (in welcher Weise auch immer) nicht als berechtigt bestätigen würde: Das BVerfG wurde schon oft der direkten massiven Rechtsbeugung überführt (namentlich in diversen Entscheidungen gegen die katholische Kirche), und jeder dieser Fälle soll möglichst gut dokumentiert sein, um bei den bevorstehenden diesbzgl. Prozessen schnell und effektiv handeln zu können.

Diese Bitte um Mithilfe kann und soll möglichst weit verbreitet werden.

Für jede Unterstützung in der Sache ein herzliches Vergelt's Gott.

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