Der Fall Galilei - damals und heute

- Pressemeldung z.Th. Justizunrecht -
(Kirche zum Mitreden, 16.06.2007)
Auch heute noch dient das Schlagwort vom "Fall Galilei" als Inbegriff von Justizunrecht. So veröffentlichte der österreichische Revisionist Wolfgang Fröhlich ein Buch "Galilei 2000. Dokumentation eines politischen Schauprozesses am Landesgericht für Strafsachen in Wien im Jahre 2003" über seine Verurteilung zu Gefängnis wegen angeblicher Holocaustleugnung. In den immerhin 200 Seiten (ohne den Anhang mit Presseberichten) wird Galilei aber nur einmal erwähnt, u.z. im Beweisantrag v. 04.03.2002, den Fröhlichs Anwalt Dr. Herbert Schaller eingereicht hat: "Wird nicht bedacht, daß ebenso wie das im Falle des Galileo Galilei von den Machthabern erzwungene Verbot der Benutzung von Fernrohren ihr überholtes Weltbild nicht zu retten vermochte, es möglicherweise auch nicht gelingen könnte, durch Verbot der naturwissenschaftlich-technisch-kriminologisch ausgerichteten Forschung über die historischen Geschehnisse das offiziöse Geschichtsbild zu retten?"
Ein anderes Beispiel: Der bekannte Justizkritiker Bert Steffens veröffentlichte am 10.05.2007 einen Text "Von der (Un-)Klarheit der Gesetze, Teil 2. Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz. Unabhängig oder unterworfen ?", worin Galilei ebenfalls nur kurz erwähnt wird: "Wurde Galileo Galilei und seine Zeitgenossen vor und nach ihm noch vom Terror kirchlicher Inquisition drangsaliert, so ist heute eine Justiz, die sich ihrer Gesetzesunterworfenheit entzogen hat, an die Stelle kirchlicher Macht getreten."
Was hat es nun mit dem angeblichen "Verbot der Benutzung von Fernrohren" und dem "Terror kirchlicher Inquisition" in Wahrheit auf sich? Zunächst ist zuzugeben, dass Galilei anscheinend nicht das zu seiner Zeit vorherrschende ptolemäische - geozentrische, sondern das kopernikanische - heliozentrische System für richtig hielt, demzufolge sich die Erde um die Sonne dreht, auch wenn Galilei seine Vermutung nicht einwandfrei beweisen konnte. Inwiefern man heute noch von der Sonne als "Fixstern" sprechen kann, mag jetzt dahingestellt bleiben. Jedenfalls kam es 1615 zum Prozess gegen Galilei. Weder musste Galilei etwas widerrufen, noch wurde er für seine bisherigen Ausführungen bestraft; es wurde nur angeordnet, dass Galilei seine heliozentrische Vermutung nicht öffentlich als bewiesene Lehre ausgeben durfte. Galilei hielt sich an diese Auflage, bis er 1632 dann doch wieder die kopernikanische Lehre öffentlich verbreitete, was dann zum zweiten Prozess führte. 1633 wurde Galilei dann auch tatsächlich bestraft: Er wurde zu Gefängnis verurteilt, wobei er die Strafe aber bei seinem Freund, dem Erzbischof von Siena, und später bis zu seinem Tod 1642 in seiner Villa zu Arcetri verbüßen musste. Galilei wurde zwar nie gefoltert, aber ihm wurde Folter angedroht: Bei seinem zweiten Prozess musste er tatsächlich seine kopernikanische Vermutung widerrufen. Wissenschaftliche Forschung hingegen wurde Galilei nie verboten, und er starb mit der Kirche versöhnt. Auch wenn die Verurteilung Galileis bedauerlich ist, so war Galilei keineswegs der aufrichtige, sondern vielmehr der überhebliche Wissenschaftler, der in einer damals sehr sensiblen Frage wie dem geozentrischen System unwissenschaftlich gehandelt hat und lieber auf die Schnelle persönlichen Ruhm erhaschen wollte, als seine Position solide abzusichern.
Wenn also heute der "Fall Galilei" als Inbegriff von Justizunrecht missbraucht wird, so machen sich die jeweiligen Autoren selbst wenigstens in dieser Hinsicht gröblichst unglaubwürdig. Man fordert Gerechtigkeit, indem man auf den "Fall Galilei" verweist - und begeht also im selben Atemzug mit Lügenpropaganda à la "Verbot von Fernrohren" und "Terror kirchlicher Inquisition" selbst schlimmstes Unrecht. Um etwas konkreter zu werden: Die "Revisionisten" behaupten, sie wollen untersuchen, welches Ausmaß die - auch von ihnen unbestrittenene - Judenverfolgung der Nazi-Zeit wirklich hatte. Und dafür berufen sie sich ausgerechnet auf jemanden, der seine Position nicht sicher begründen konnte; man will die Wahrheit ans Licht bringen und bedient sich dafür notorischer Lügenpropaganda. Wie seriös können selbst ernannte "Geschichtsforscher" sein, die sich nicht nur weigern, die bekannten Fakten über Galilei zur Kenntnis zu nehmen, sondern die auch noch die Kirche verleumden? Ähnliches gilt für selbst ernannte "Justizkritiker": Sie wollen Gerechtigkeit schaffen, indem sie die Kirche verleumden. Ein solcher Ansatz ist zum Scheitern verurteilt.
Fehlurteile können nun einmal vorkommen, weil sogar ein Richter noch immer Mensch bleibt. Es kommt aber nicht von ungefähr, dass die Justiz der BRD immer wieder öffentlich mit Titeln belegt wird wie "Rechtsbeugermafia", "übles Pack", "Saustall", "gefährlichste kriminelle Vereinigung" etc. pp. Denn kennzeichnend für Justizunrecht - und das ist der entscheidende Gegensatz zum Galilei-Prozess - ist es gerade, dass die Richter grob fahrlässig, wenn nicht gar klar wider besseres Wissen handeln. Damals gab es für die Richter schlichtweg keinen überzeugenden Grund, das geozentrische System für widerlegt zu halten, und es war in Anbetracht der damaligen Zeitverhältnisse durchaus nicht absurd, von Galilei zu erwarten, dass er seine Hypothesen nicht als bewiesene Lehre ausgibt. Aber wenn heute von der Justiz Verbrecher straflos gelassen werden, wenn heute von der Justiz ohne jeden Anfangsverdacht, ja sogar gegen klar bewiesene Unschuld Verurteilungen ausgesprochen werden, und das quasi am Fließband und unter beständigem Protest der Opfer, die dafür dann oft noch brutaler bestraft werden, dann ist eine äußerst ernste Situation gegeben. Wer den Kampf gegen Unrecht aufnehmen will, der sollte nicht selbst Unrecht an der Kirche verüben, sondern sachlich prüfen, wie sich die Kirche für Wahrheit und Gerechtigkeit eingesetzt hat.

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