Zweites Vatikanisches Konzil oder Dogma

- Testimonien zur Verbindlichkeit von Vatikanum 2 -
(Kirche zum Mitreden, 27.11.2014; aktualisiert 30.11.2014)
Während die "Lehren des II. Vatikanischen Konzils, das als Ökumenisches Konzil gemäß can. 337 § 1 i. V. m. can. 336 im Verbund mit dem Papst die höchste Gewalt im Hinblick auf die Gesamtkirche ausgeübt hat und dessen Lehren gemäß can. 749 § 2 CIC unfehlbar und gemäß can. 750 § 1 vom feierlichen Lehramt vorgelegt worden und kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glauben sind" [...] "beharrt der Angeklagte auf einem selbstdefinierten Wahrheitsbegriff, der das Glaubensgut (depositum fidei) um die Lehren des II. Vaticanums verkürzt. Mithin ist der Angeklagte Häretiker."
(Thomas Schüller, "Gutachten" in Strafprozess gegen die katholische Kirche, Amtsgericht Dorsten, Aktenzeichen 7 Ls-29 Js 74/08-43/11, 17.08.2012)

Thomas Schüller, sog. "Professor für katholisches Kirchenrecht" am "Institut für Kanonisches Recht" der "Katholisch-Theologischen Fakultät" der Universität Münster, hat sich mit dieser öffentlichen schriftlichen Erklärung vor Gericht definitiv als völlig sachunkundig - resp. ggf. und / oder radikal verlogen - erwiesen. Das wohlwollendste Urteil über Schüller kann jedenfalls nur lauten: Dem angeblichen "Kirchenrechtler" fehlen unübersehbar selbst allerelementarste Kenntnisse im "katholischen Kirchenrecht", ja sogar ganz grundsätzlich überhaupt im "katholischen Glauben" der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2). Mit so viel Wohlwollen ließe sich immerhin das Urteil ausschließen, Schüllers absurde Falschaussagen seien vorsätzlich, d.h. Lügen. Nur bliebe dann trotzdem noch immer die Frage, wie sich jemand mit so viel resp. so wenig Sachverstand als "Sachverständiger" ausgeben kann.
In Konsequenz muss das Urteil vernichtend ausfallen über
- die gesamte V2-Gruppe, deren hochrangiger Mitarbeiter und Repräsentant Schüller ist und in deren Namen er als Gutachter spricht;
- die Westfälische Wilhelms-Universität Münster, die lt. Rektorin Ursula Nelles "Garant für Spitzenforschung und hochwertige Lehre" ist, sowie überhaupt sämtliche Universitäten mit V2-"katholisch-theologischen Fakultäten";
- die Politik der Bundesrepublik Deutschland, die in hartnäckigem absurden Zirkelschluss den Bürgern rigoros gewaltsam die absurde, häretische Ideologie aufzwingt, die V2-Gruppe sei die katholische Kirche;
- die Justiz der Bundesrepublik Deutschland, die solche "Gutachter" wie Schüller zulässt und sogar schützt und dementsprechend brutale Christenverfolgung betreibt. Allgemein z.Th. Justiz und Gutachten s. z.B. "Familiengerichte: Jedes zweite Gutachten mangelhaft", daserste.ndr.de, 14.08.14:
*** In einer Studie der FernUniversität Hagen wurden alle Gutachten von vier exemplarisch ausgewählten Gerichten untersucht. Diese Vollerhebung über zwei Jahre zeigt erstmals das ganze Ausmaß: Über 50 Prozent der untersuchten Gutachten weisen gravierende Mängel auf. ***

1. Die unterlassene unverzichtbare Bringschuld
Wenn Thomas Schüller behauptet, V2 habe (mindestens) ein Dogma verkündet, dann *muss* er dieses Dogma nennen. Andernfalls ist sein gesamtes Gutachten in einem fundamentalen Punkt nicht nachvollziehbar. Der Gutachter verliert damit jegliche Glaubwürdigkeit vollkommen, und das gesamte Gutachten ist somit objektiv wertlos, d.h. absolut unverwertbar. Solange dieser Fehler nicht behoben ist, darf das Gutachten in gar keiner Weise als Beweismittel zugelassen werden, andernfalls ist bereits das Gericht selbst schuldig der äußerst schweren Rechtsbeugung. Kann der Fehler nicht behoben werden, sind zudem zivilrechtliche und strafrechtliche Sanktionen gegen den Gutachter zu prüfen. Zur Rechtslage:
Bundesgerichtshof, IVa ZR 20/82 v. 02.11.1983:
*** Ein Sachverständigengutachten muss sich auf Tatsachen und nicht auf Mutmaßungen oder Unterstellungen stützen. Sind dem Sachverständigen die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände nicht bekannt, muss er sie beim Auftraggeber erfragen, u. U. auch andere Ermittlungen anstellen (etwa Anfragen bei Behörden). ***
Bundesgerichtshof, NJW 1988, 1266:
*** Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in objektiv ungewöhnlich hohem und subjektiv nicht entschuldbarem Maße verletzt wird; es muss das unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. ***
LG Bremen 17.01.77 7-3 O 1584/70:
*** Inhaltliche Mängel, die das Gutachten unverwertbar machen, weil das Gutachten dem Gericht nicht die Möglichkeit gibt, den Gedankengängen des Sachverständigen nachzugehen und sie zu prüfen, haben zur Folge, dass kein Entschädigungsanspruch entsteht, weil die Leistung des Gutachters dem ihm erteilten Auftrag nicht entspricht. ***
VG Augsburg 10.02.82 - 4 K80 A 914:
*** Objektiv wertlos ist ein solches Gutachten, wenn es jeder nachvollziehbaren Begründung, insbesondere zur Wahl des Wertermittlungsverfahrens, zu den herangezogenen Wertermittlungsgrundlagen und zu den sonstigen für die Wertermittlung maßgeblichen Gesichtspunkten entbehrt. ***

Nochmals: Schüller *muss* unbedingt ganz genau benennen, welches Dogma V2 verkündet hat. Zudem: Der Häresie-Vorwurf zählt bereits als solcher - und natürlich erst recht in einem schriftlichen gerichtlichen Gutachten - zu den schlimmsten nur möglichen Anschuldigungen und ist, wenn nicht klar begründet, immer in erheblichem Maße strafbar.
Papst Leo XIII., Enzyklika "Satis cognitum", 29.06.1896:
*** "Es gibt nichts Gefährlicheres als diese Irrlehrer; über alles reden sie zwar tadellos, mit einem Wörtchen aber verderben sie, wie mit einem Tröpflein Gift, den reinen und unverfälschten Glauben an die göttliche und folglich auch an die apostolische Überlieferung" (Tractatus de Fide orthodoxa contra Arianos). ***
A. Koch, Lehrbuch der Moraltheologie, Freiburg (2)1907, 302:
*** Als hartnäckige Auflehnung gegen die von Gott gesetzte Lehrautorität ist die formelle Häresie eine der schwersten und verderblichsten Sünden, indem sie das Fundament des Heilswerkes zerstört. ***

2. V2-Allgemeinbildung
Zum Begriff Dogma / Häresie resp. in diesem Zusammenhang zur Unfehlbarkeit von Konzilstexten s. die V2-"Katechismen":
2.1. "Papst Johannes Paul II.", "Katechismus der Katholischen Kirche" (KKK) / "Weltkatechismus", 891:
*** „Dieser Unfehlbarkeit ... erfreut sich der Römische Bischof, das Haupt des Kollegiums der Bischöfe, kraft seines Amtes, wenn er als oberster Hirt und Lehrer aller Christgläubigen, der seine Brüder im Glauben stärkt, eine Lehre über den Glauben oder die Sitten in einem endgültigen Akt verkündet ... Die der Kirche verheißene Unfehlbarkeit wohnt auch der Körperschaft der Bischöfe inne, wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem Nachfolger des Petrus ausübt", vor allem auf einem Ökumenischen Konzil (LG 25) [Vgl. 1. Vatikanisches K.: DS 3074]. Wenn die Kirche durch ihr oberstes Lehramt etwas „als von Gott geoffenbart" und als Lehre Christi „zu glauben vorlegt" (DV 10), müssen die Gläubigen „solchen Definitionen mit Glaubensgehorsam anhangen" (LG 25). Diese Unfehlbarkeit reicht so weit wie die Hinterlassenschaft der göttlichen Offenbarung [Vgl. LG 25]. ***
Jeder V2-"Theologe" muss diesen "Weltkatechismus" kennen. Und eben dieser "Weltkatechismus" schränkt höchstselbst, u.z. mit Verweis auf V2-Texte höchstselbst, i.e. die beiden "dogmatischen Konstitutionen" "Lumen Gentium" (LG) und "Dei Verbum" (DV), Dogmen ein auf solche Fälle, wo die Kirche etwas "als von Gott geoffenbart" und als Lehre Christi "zu glauben vorlegt" (DV 10). Und die Gläubigen müssen bei Konzilstexten ausschließlich "solchen Definitionen mit Glaubensgehorsam anhangen" (LG 25). Eine automatische Dogmatisierung jeglicher Konzilstexte ist damit - fundamental diametral zu den Behauptungen Schüllers - explizit radikal und absolut ausgeschlossen.

2.2. "Deutsche Bischofskonferenz", "Katholischer Erwachsenenkatechismus" (KEK), I.III.2.2
*** Die Ausübung des Lehramts geschieht nur in relativ seltenen und außerordentlichen Fällen auf dem Weg einer unfehlbaren Lehrentscheidung. Der Papst oder ein Konzil müssen eigens zu erkennen geben, wenn sie eine solche Entscheidung treffen; wer behauptet, es liege eine solche Entscheidung vor, muß dies im Einzelfall beweisen. Im Normalfall ist die Unfehlbarkeit und Irrtumslosigkeit des Lehramtes "eingebettet" in das alltägliche Leben und Verkünden der Kirche, in ihr Gebet, den Gottesdienst, die Spendung der Sakramente und in die brüderliche Hilfe (vgl. LG 25). ***
Jeder deutsche V2-"Theologe" muss diesen "Katholischen Erwachsenenkatechismus" kennen. Und auch diesem zufolge *muss* Schüller zwingend "beweisen", dass V2 ein Dogma verkündet hat. Dass nicht alle Aussagen des "Lehramtes" dieselbe Gewichtung haben und somit das Bestreiten von "lehramtlichen Aussagen" nicht immer häretisch, ja noch nicht mal immer sonstwie verwerflich sein muss, schreibt der KEK ebenfalls höchstselbst.
S. ebd. das Kapitel II.IV.4.3 "Gestufte Verbindlichkeit":
*** Für das richtige Verständnis des kirchlichen Lehramtes, für die abgestufte Weise, in welcher es seinen autoritativen Anspruch geltend macht, und für die in unterschiedlicher Weise geforderte Zustimmung zu lehramtlichen Aussagen in Fragen des Glaubens und der Sittlichkeit sind folgende Unterscheidungen zu beachten:
außerordentliches und ordentliches Lehramt,
unfehlbarer und nicht-unfehlbarer Spruch des Lehramtes,
Glaubenswahrheiten (Wortoffenbarung) und Vernunftwahrheiten (Schöpfungsoffenbarung),
Glaubenszustimmung und religiöse Zustimmung des Willens und Verstandes.
Entsprechend diesen Unterscheidungen bestehen hinsichtlich der Lehrverkündigung der Kirche und der Zustimmungsverpflichtung der Gläubigen folgende Abstufungen:
Wenn das außerordentliche Lehramt unfehlbar und feierlich erklärt, eine Lehre über Glaube und Sittlichkeit sei in der Offenbarung enthalten, ist Glaubenszustimmung gefordert. Das ist der Fall, wenn die Bischöfe mit ihrem sichtbaren Haupt vereint in einem kollegialen Akt, wie es bei ökumenischen Konzilen der Fall ist, eine solche Festlegung verkünden
oder wenn der Papst in Erfüllung seiner Sendung als oberster Hirte und Lehrer aller Christen eine geoffenbarte Lehre ex cathedra, das heißt in einer für die Gesamtkirche endgültigen Entscheidung vorträgt.
Wenn das ordentliche und universale Lehramt in seiner Unterweisung eine Glaubenslehre als von Gott geoffenbart zu glauben vorlegt, ist ebenfalls Glaubenszustimmung gefordert.
Wenn das Lehramt "definitiv" (endgültig) Wahrheiten über Glaube und Sittlichkeit (fides et mores) vorlegt, die, wenn auch nicht von Gott ausdrücklich geoffenbart, jedoch eng und zuinnerst mit der Offenbarung verbunden sind und dazu dienen, das geoffenbarte Glaubensgut unverfälscht zu bewahren, müssen diese Wahrheiten, da die Wortoffenbarung die Schöpfungsoffenbarung definitiv erhellt, "fest angenommen und beibehalten" werden.
Wenn das kirchliche Lehramt Aussagen macht, in denen es beabsichtigt, authentisch, aber nicht definitiv Wahrheiten über Glaube und Sittlichkeit vorzulegen, ist - je nach dem jeweiligen Verbindlichkeitsgrad - religiöse Zustimmung des Willens und Verstandes zu gewähren. Das trifft für Lehraussagen zu, die vorgelegt werden, um zu einem tieferen Verständnis der Offenbarung beizutragen oder ihren Inhalt zu verdeutlichen, und es trifft für Lehraussagen zu, die vorgelegt werden, um die Übereinstimmung einer Lehre mit den Glaubenswahrheiten zu betonen oder um vor Auffassungen zu warnen, die mit diesen Wahrheiten nicht vereinbar sind. [...]
Wer glaubt, der privaten Meinung sein zu dürfen, die bessere künftige Einsicht der Kirche schon jetzt zu haben, der muß sich vor Gott und seinem Gewissen in nüchtern selbstkritischer Einschätzung fragen, ob er die nötige Weite und Tiefe theologischer Fachkenntnis habe, um in seiner privaten Theorie und Praxis von der augenblicklichen Lehre des kirchlichen Amtes abweichen zu dürfen. Ein solcher Fall ist grundsätzlich denkbar. Aber subjektive Überheblichkeit und voreilige Besserwisserei werden sich vor Gottes Gericht zu verantworten haben" (Schreiben der Deutschen Bischöfe an alle, die von der Kirche mit der Glaubensverkündigung beauftragt sind [1967] 19). ***
Kurz: Niemand, der wenigstens die allerelementarsten Grundsätze des V2-Glaubens kennt, kann eine völlig leere Behauptung eines Dogmas dulden, geschweige denn in einem gerichtlichen Gutachten behaupten.

3. V2-"Kirchenrecht" - "Codex Iuris Canonici" 1983
Zunächst noch einmal O-Ton Schüller-Gutachten:
*** Gemäß can. 751 CIC ist Häresie„die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer Glaubenswahrheit.“ Was "Glaubenswahrheit" ist, definiert nach katholischer Lehre nicht Rolf-Hermann Lingen, sondern das Lehramt der Katholischen Kirche, dessen oberster Vertreter gemäß der Rechtsordnung des Codex der Papst in Rom und das Bischofskollegium zusammen mit dem Papst ist. Mithin erfüllt die beharrliche Leugnung der Lehren des II. Vatikanischen Konzils, das als Ökumenisches Konzil gemäß can. 337 § 1 i. V. m. can. 336 im Verbund mit dem Papst die höchste Gewalt im Hinblick auf die Gesamtkirche ausgeübt hat und dessen Lehren gemäß can. 749 § 2 CIC unfehlbar und gemäß can. 750 § 1 vom feierlichen Lehramt vorgelegt worden und kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glauben sind. Der Angeklagte bezeichnet die römisch-katholische Kirche beharrlich als „V2-Sekte“ und bringt damit und mit zahlreichen anderen Äußerungen zum Ausdruck, dass er die Kirche als durch die Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils vom Glauben abgefallen betrachtet. ***
Hier steht also ein Wust aus Zahlen des V2-"CIC" ohne genaue Inhaltsangabe. Der Inhalt lässt sich aber sofort z.B. unter codex-iuris-canonici.de feststellen.
Can. 336 *** In dem Bischofskollegium, dessen Haupt der Papst ist und dessen Glieder kraft der sakramentalen Weihe und der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des Kollegiums die Bischöfe sind, dauert die apostolische Körperschaft immerzu fort; es ist zusammen mit seinem Haupt und niemals ohne dieses Haupt ebenfalls Träger höchster und voller Gewalt in Hinblick auf die Gesamtkirche. ***
Can. 337 *** § 1. Die Gewalt in Hinblick auf die Gesamtkirche übt das Bischofskollegium in feierlicher Weise auf dem Ökumenischen Konzil aus. ***
Can. 749 *** § 2. Unfehlbarkeit im Lehramt besitzt auch das Bischofskollegium, wann immer die Bischöfe, auf einem Ökumenischen Konzil versammelt, ihr Lehramt ausüben, indem sie als Lehrer und Richter über Glaube und Sitte für die ganze Kirche eine Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend erklären; oder wann immer sie, über die Welt verstreut, unter Wahrung der Gemeinschaft untereinander und mit dem Nachfolger Petri, zusammen mit eben dem Papst in authentischer Lehre über Sachen des Glaubens oder der Sitte zu ein und demselben, als definitiv verpflichtenden Urteil gelangen. ***
Can. 750 *** § 1. Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; das wird ja auch durch das gemeinsame Festhalten der Gläubigen unter der Führung des heiligen Lehramtes offenkundig gemacht; daher sind alle gehalten, diesen Glaubenswahrheiten entgegenstehende Lehren jedweder Art zu meiden. ***

Wie auch schon in den zuvor genannten Katechismen nachzulesen, steht es nochmals in Schüllers ureigenstem Lehr- und Lebensinhalt, i.e. dem V2-"Gesetzbuch": Es ist *NICHT* automatisch alles das ein Dogma, was in einem Konzilstext steht, sondern das, "was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird." Entweder kennt Schüller den CIC nicht und hält es auch gar nicht für seine Pflicht, dort einmal nachzuschauen, bevor er für ein gerichtliches Gutachten irgendwelche Behauptungen aufstellt, oder Schüller lügt ganz einfach. Im ersten Falle bestünde dann angestrebte Unwissenheit (ignorantia affectata); diese mindert niemals die Schuld, sondern mehrt sie gewöhnlich noch.
Schüller unterlässt hier dummerweise den Hinweis auf Can. 749, § 3; dieser sei der guten Ordnung halber hier nachgereicht:
*** Als unfehlbar definiert ist eine Lehre nur anzusehen, wenn dies offensichtlich feststeht. ***

4. Konkretes Beispiel: ein konkretes Dogma / eine konkrete Häresie in einem konkreten Prozess
Der Fall von Giselbert Grohe ./. "Bistum Limburg" wegen Rückzahlung eines Darlehens für ein Studium an der V2-"Jesuiten"-"Hochschule" "St. Georgen" ging seinerzeit durch die Presse und wurde namentlich von der V2-Gruppe "Una Voce" in deren Propagandaorgan "Una Voce Korrespondenz" (UVK) verbreitet (UVK 2,1980 und 6,1983). Grohe weigerte sich, das V2-Examen abzulegen, weil er sich weigerte, die Thesen von "Pater Peter Knauer SJ" zu lernen, und er weigerte sich, der V2-Gruppe das Darlehen für das Studium zurückzuzahlen, eben weil die V2-Gruppe sich weigerte, ihm ein Examen ohne Häresie zu ermöglichen. Grohe argumentierte dabei ganz konkret mit Nennung einer konkreten Häresie, s. UVK 2,1980, 125:
*** Die stete Jungfräulichkeit der Gottesmutter Maria wird von Knauer geleugnet. Dies ist aber nicht das einzige Dogma, das von ihm in Frage gestellt wird. [... Grohe] lehnt es ab, die Thesen von Pater Knauer zu lernen, der die in der Heiligen Schrift bezeugten Wunder leugnet, die Realpräsenz Christi in der hl. Eucharistie, die Existenz der Engel und sogar die bloße Möglichkeit von Wundern bestreitet. ***
Speziell die Jungfräulichkeit Mariens ist nun wirklich eines der bekanntesten Dogmen, und speziell dazu zitiert die UVK auch einen längeren Knauer-Text im Original (ebd. 124f); ein Ausschnitt:
*** Das physiologische Mißverständnis von Jungfrauengeburt wird heute in Reinkultur von den Zeugen Jehovas vertreten, die zugleich einen Beleg dafür liefern, daß man zu einer solchen Auffassung überhaupt nicht des Glaubens an die wahre Gottessohnschaft Jesu Christi bedarf. Es handelt sich somit um eine Auffassung, die mit dem christlichen Glauben nicht mehr zu tun hat als auch sonst ein Mißverständnis mit dem rechten Verständnis: Eine unaufgebbare Aussage wird darin falsch verstanden. Gegen unsere Auslegung ist mit dem Einwand zu rechnen, daß das Dogma von der Jungfrauengeburt in der Tradition immer im physiologischen Sinn verstanden worden sei. ***
Also beim Dogma von der Jungfräulichkeit Mariens besteht lt. Knauer ein "physiologisches Mißverständnis". Dabei ist sich Knauer explizit vollkommen bewusst, dass "das Dogma von der Jungfrauengeburt in der Tradition immer im physiologischen Sinn verstanden worden" ist.
Zunächst allgemein zum Verständniswandel bei Dogmen s. das Dogma (zit. nach Neuner-Roos 61, cf. Denzinger-Schönmetzer 3043):
*** Wer sagt, es sei möglich, dass man den von der Kirche vorgelegten Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der Wissenschaft gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den, den die Kirche verstanden hat und versteht, der sei ausgeschlossen. ***
Konkret zur Jungfräulichkeit Mariens s. M. Premm, Katholische Glaubenskunde. Ein Lehrbuch der Dogmatik, Bd. 2, Wien 1952, 350f:
*** Daß Maria vor, bei und nach der Geburt Jesu Jungfrau war, wurde von der Kirche vom Anfang an als Glaubenslehre hingestellt, ist somit ein Dogma. Schon die ersten Glaubensbekenntnisse sagen, Christus sei empfangen und geboren worden "ex Maria Virgine" (Dz. 6), selbstredend in sensu composito, d.h. so, daß sie gleichzeitig Jungfrau blieb. [...] Leo I. spricht bezüglich der Empfängnis und Geburt Christi von einer "nativitas mirabilis" [wunderbare Geburt] und von einer "inviolata virginitas" [unverletzte Jungfräulichkeit]. [...] Überaus klar ist unsere These definiert bezüglich aller drei Teile von der Lateransynode des J. 649. [...] In der Liturgie kehrt ständig die Verbindung "Maria semper virgo" wieder. [...] Daß Mariens körperliche Jungfräulichkeit speziell durch die Geburt nicht verletzt wurde, betont die Liturgie wiederholt. [...] Aus Js [Jesaja] 7,14 folgt, daß Maria Jungfrau war vor und in der Geburt Christi: [...] "Ein Wunderzeichen, nämlich eine empfangende und gebärende Jungfrau. Sie wird ihm den Namen Emmanuel geben." [...] Ein ausnehmendes, physisches Wunder aber war es nur, wenn die Mutter des Messias diesen als Jungfrau empfing und gebar, d.h. auch im Augenblick der Empfängnis und der Geburt das Siegel der Jungfräulichkeit nicht verlor. ***
Fairerweise sei zugegeben, dass Knauer für seine Uminterpretation und somit Leugnung dieses Mariendogmas auf den Fall Galilei als Parallele verweist. Das Problem: Hier bestehen gar keine Parallelen, denn es gab niemals ein Dogma, dass sich die Sonne um die Erde dreht. In Wahrheit begründet Knauer seine Häresie also gar nicht, sondern er will sie durch die Verschleierung von Fakten nur um so leichter verbreiten.

Bei praktisch allen Kirchenfragen verweist die Justiz hartnäckig ausschließlich auf einen Zirkelschluss, um Unrecht zu zementieren:
Die V2-Gruppe verweist darauf, dass der Staat die V2-Gruppe als katholische Kirche bezeichnet. Der Staat verweist darauf, dass die V2-Gruppe bestimmt, wer die katholische Kirche ist. Ein ewiges Ping-Pong-Spiel! Nach diesem Schema geht die BRD praktisch immer gezielt gegen die katholische Kirche vor. Mit durchschlagendem Erfolg: Der "Angeklagte" und lt. Schüller "Häretiker" wurde für sein katholisches Glaubensbekenntnis u.a. in den Bankrott gepfändet und zu Gefängnis verurteilt.
Und in dem Prozess, wo Schüller als Gutachter angeheuert wurde, erklärte der Vorsitzende Richter gem. schriftlichem Protokoll:
*** Für die Entscheidung des Verfahrens ist es völlig unerheblich, ob der Angeklagte in Glaubensfragen Unrecht hat oder nicht, ob er die richtige katholische Kirche vertritt und die anderen nicht. Es geht darum, dass die römisch-katholische Kirche, deren Mitglied der Angeklagte ausdrücklich nicht sein will diejenige ist, die nach Artikel 140 Grundgesetz, 137 Weimarer Verfassung die verfasste Kirche ist und die daher den verstärkten grundrechtlichen Schutz genießt. Das aus § 12 BGB sich ergebende Namensrecht und insofern bestehende Recht zum Schutz des Namens steht dieser Kirche zu. ***
Hier bekennt die Justiz also explizit ihre radikale rigorose Realitätsresistenz: Das göttliche Recht, ja überhaupt ganz allgemein die Wahrheit ist für die BRD "völlig unerheblich". Die BRD konstruiert die Wahrheit selbst, und deshalb kann und darf auch nur sie ganz allein entscheiden in der Frage nach ewigem Heil oder ewiger Verdammnis.
Wie abrundtief abartig diese Pseudo-Begründung des Richters für seine vollkommene Missachtung und schwerste Verletzung absolut unantastbarer Menschenrechte und v.a. des göttlichen Rechts ist, lässt sich u.a. auch daran erahnen, dass die V2-Gruppe ja bei der Erstellung des Grundgesetzes, und erst recht bei der Weimarer Verfassung, noch gar nicht existierte: Die V2-Statuten entstanden erst 1962-1965. Also hier konnte auch überhaupt gar kein Bezug bestehen.
Fairerweise ist zuzugeben, dass die antikirchliche Realitätsresistenz in der BRD-Justiz fest verankert ist. Das Bundesverfassungsgericht segnete 1957 den Konkorkatsbruch im niedersächsischen Schulstreit unanfechtbar ab mit der Begründung (Formulierung von Franz-Josef Wuermeling, CDU, Bundesminister für Familienfragen): "Das Konkordat gilt im Bundesgebiet, aber nicht in den Ländern." Von katholischer Seite wurde das Treiben der BRD dann charakterisiert als "denaturiert, rechtsbrecherisch, schizophren" (cf. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band, München (10) 1959, 70).

Man musste also damit rechnen, dass die Justiz den Fall St. Georgen abweist mit der Begründung: "St. Georgen ist von der V2-Leitung akzeptiert, also mischen wir uns da nicht ein. Das Bistum hat Recht. Amen." Dementsprechend hatte Grohes Anwalt erklärt (s. UVK 2,1980, 126):
*** Es könnte womöglich jemand auf die Idee kommen, einzuwenden, hier würde von einem weltlichen Gericht gefordert, in Glaubensdingen zu urteilen. Dieser Einwand wäre unbegründet. In Glaubensdingen geurteilt hat die Kirche bereits; sonst wäre ja das geltende Dogma nicht feststellbar. Das Gericht hat lediglich - gegebenenfalls - festzustellen, daß ein kontradiktorischer Widerspruch besteht zwischen dem, was Dogma der Kirche ist und dem, was Professor Knauer schriftlich und mündlich behauptet. Sollte das Gericht diesen Widerspruch feststellen, so folgt damit notwendig, daß geltendes Recht der Kirche verletzt wird, und zwar sowohl von P. Knauer, wie auch vom Bischof von Limburg, der nach geltendem Kirchenrecht strengstens verpflichtet ist, die in seinem Bistum dargebotene Theologie auf ihre Orthodoxie hin zu überwachen und Häretiker zu entfernen. Es ist damit zu rechnen, daß auf Anfrage des Gerichtes der Bischof von Limbıırg behauptet, selbstverständlich werde in St. Georgen orthodoxe Theologie gelehrt. Demgegenüber behaupte ich, daß dies eine „Pauschalaussage“ darstellen würde, die im einzelnen konkret widerlegt werden kann, und zwar anhand des schriftlichen, von Prof. Knauer stammenden Textes. ***
Immerhin: Das Gericht wich hier vom ehernen Entscheidungsgrundsatz der blinden Ignoranz resp. des Zirkelschlusses ab und beschäftigte sich stattdessen mit der Sach- und Rechtslage. Das Urteil lautete (Landgericht Hanau/Main, Geschäftsnummer: 2 S 231/79, 11.12.1979, s. UVK 2,1980, 131):
*** Nach seinem detaillierten Sachvortrag, dem der Kläger nichts entgegenzusetzen hatte, hat der Beklagte das Studium an der Hochschule St. Georgen deswegen abgebrochen, weil einer der Dozenten, Pater Knauer, Thesen vertritt, die - insbesondere wegen Ablehnung gewisser katholischer Dogmen - aus der Sicht der Lehre der katholischen Kirche häretischen Inhalts sind. [...] Wenn die Hochschule die Tätigkeit eines solchen Dozenten duldet, begeht sie nach can. 2316 CIC selbst einen Verstoß gegen den Glauben und die Einheit der Kirche. Bei dieser Vorschrift gilt nämlich derjenige, der in irgendeiner Weise die Verbeitung der Häresie freiwillig und wissentlich unterstützt, als Häresie-Verdächtiger. Daß in der Zulassung der Lehre Knauers und gar ihrer Erhebung zum Pflichtstoff eine Unterstützung ihrer Verbreitung und damit vom Standpunkt der katholischen Theologie aus eine Verbreitung der Häresie zu sehen ist, bedarf keiner weiteren Darlegung. Nach dem geltenden Kirchenrecht wird mithin an der Hochschule St. Georgen keine katholische Theologie mehr gelehrt, so daß dem Beklagten der erstrebte Abschluß in katholischer Theologie so lange, als die Thesen Pater Knauers vertreten werden, nicht möglich ist. ***

Der V2-"Pfarrer" Hans Milch hatte zu diesem Grohe-Vorfall am 15.01.1980 Anzeigen in den Zeitungen "Die Welt" und "Frankfurter  Allgemeine Zeitung" veröffentlicht. Deshalb erklärte der zuständige "Bischof von Limburg", Wilhelm Kempf, direkt am Folgetag in einem Schreiben "An den Klerus irn Bistum Limburg AZ. 626/30/2", 16.01.1980:
*** An der Hochschule St. Georgen lehrt niemand Theologie, der dazu nicht das "nihil obstat" seitens der zuständigen römischen Kongregation und die "missio canonica" des Jesuitengenerals hat. Ich werde diese Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen. ***
Also Wilhelm Kempf gibt damit ganz ausdrücklich zu: Die "zuständige römische Kongregation" hat "nichts dagegen" (nihil obstat), dass die V2-Studenten zum Bekenntnis von Häresien gezwungen werden, und der "Jesuitengeneral" erteilt zu dieser Zwangshäresie noch den "Verkündigungs- und Lehrauftrag" ("missio canonica"). Und mit dem "Nicht-auf-sich-Beruhen-lassen" meinte Wilhelm Kempf dementsprechend auch keineswegs, dass er diese Zwangshäresie beenden wollte. Ganz im Gegenteil: Er wollte dem Staat das unantastbare Recht und die indispensable Pflicht absprechen, die offenkundige Wahrheit, hier bzgl. des Zustandes der V2-Gruppe, anzuerkennen.
Es ist somit endgültig offiziell und gerichtsnotorisch: Die V2-Gruppe ist eine durch und durch häretische Sekte.

Aber: Es bleibt die Ungeheuerlichkeit, ja sie ist durch das BVerfG noch auf die unanfechtbare Spitze getrieben: Die BRD beharrt trotz allem eisern darauf, dass einzig diese häretische Sekte als katholische Kirche auftreten darf. Während nach katholischer Lehre Häretiker eben nicht zur Kirche gehören, erklärt die BRD ausgerechnet eine notorische Häretiker-Sekte zur katholischen Kirche.
Zugegeben: Nach katholischer Lehre ist es ebenfalls eine Häresie, dass man dem Staat übergöttliche Rechte zubilligen darf. Aber selbst ganz ungeachtet aller Dogmen greift hier sogar nach gängigem BRD-Recht die "Radbruchsche Formel", s. Gustav Radbruch, Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, SJZ 1946, 105 (107):
*** Wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur "unrichtiges" Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. ***
Ergo: In sämtlichen Bestimmungen der BRD, denenzufolge die V2-Gruppe die katholische Kirche sein resp. das Namensrecht an "katholisch" besitzen soll, hat (O-Ton Gustav Radbruch) »der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als "unrichtiges Recht" der Gerechtigkeit zu weichen hat.« Jede Einforderung, und erst recht jede, insbesondere jede gewaltsame Durchsetzung dieses "Namensrechtes" an "katholischer Kirche", ist unerträglich, unzulässig und unentschuldbar.

5. "Papst Paul VI." zur V2-Unfehlbarkeit
Also: Schüller muss den Fehler im Gutachten beheben, dass kein Dogma genannt ist und das Gutachten dementsprechend nicht als Beweismittel verwertet werden darf. Doch was sagt seine eigene V2-Gruppe selbst? Beim Abschluss von V2 war Giovanni Battista Montini, Spitzname "Papst Paul VI.", das sichtbare Oberhaupt der V2-Gruppe. Montini erklärte höchstselbst in einer Homilie:
5.1. Acta Apostolicae Sedis (AAS) Nr. 58, 1966 , S. 57
V2 wollte
*** kein einziges Lehrstück mit außerordentlichen dogmatischen Erklärungen definieren ("nullum doctrinae caput sententiis dogmaticis extraordinariis definire"). ***
V2 hat stattdessen nur Lehren vorgelegt, wodurch die
*** heutigen Menschen gehalten sind, ihr Gewissen und ihr Handeln dementsprechend auszurichten (homines hodie tenentur conscientiam suam suamque agendi rationem conformare). ***

Damit ist der Fall objektiv ganz und gar und restlos endgültig erledigt, und der Dogma-Behauptung Schüllers ist ein für allemal das Genick gebrochen. V2 wurde nicht nur nicht vom V2-"Papst" für unfehlbar erklärt, sondern ganz im Gegenteil hat der V2-"Papst" selbst ganz ausdrücklich erklärt, dass eben kein Dogma definiert wurde.

5.2. Jean Guitton, Dialog mit Paul VI., Wien 1967
Jean Guitton war 1955 bis 1968 Professor für Philosophiegeschichte an der Sorbonne. Sein Buch "Dialog mit Paul VI." ist, wie er selbst im Vorwort betont, nicht in allen Einzelheiten historisch. Aber: Vor der Veröffentlichung schickt er den Text an Montini; am 27.12.1966 antwortet Montini per Telegramm (S. 12):
*** "Nimis bene scripstisti de Nobis" - Allzugut hast due über Uns geschrieben ***
Damit stand der Veröffentlichung des Buches nichts mehr im Wege. Guitton versichert (S. 12):
*** Ich schreibe das Wort auf, auf das alles ankommt: Wahrheit. Die vorliegenden Äußerungen sind nicht alle historisch; aber ich habe getan, was in meiner Macht steht, um sagen zu dürfen: sie sind alle ausnahmslos authentisch, sind alle wahr. ***
Aus diesem "Dialog" nun ein Ausschnitt (S. 227f):
*** GUITTON: "Ich erinnere mich an einen indischen Sokrates, einen buddhistischen Philosophen, der mir sagte: 'Wie merkwürdig ist eure katholische Position beim Konzil. Wir Orientalen haben das Leben über die Wahrheit gestellt. [...] Ihr Abendländer dagegen, und besonders die römisch-katholischen Christen, ihr ward da und habet wachsam, unerschütterlich und sicher Grundsätze aufgestellt und verkündet, die sich nicht geändert haben. Wahrheiten, Teile einer unwandelbaren Wahrheit. Wir Inder beneideten euch bisweilen um eure Sicherheit und eure Gewißheit. Ihr spracht mit jener Autorität, die nur die Offenbarung, der Besitz verleiht. Nach dem Konzil nun fragten wir uns, ob ihr nicht in Wirklichkeit eure unwandelbare Sicherheit verloren hat. Die Kirche scheint an ihrer Absolutheit zu zweifeln."
MONTINI: "Was der indische Philosoph zu Ihnen sagte, beruht darauf, daß das Konzil eine pastorale Zielsetzung hatte. Es ging nicht um die Definition neuer Teilwahrheiten, sondern darum, die Wahrheit für die Geister dieser Zeit zugänglicher und annehmbarer zu machen, folglich auch wahrer, weil mehr geliebt und wirksamer." ***
Es mag jetzt dahingestellt bleiben, weswegen etwas dadurch "wahrer" wird, dass es "mehr geliebt" wird. Entscheidend ist hier: Es ging auf V2 "nicht um die Definition neuer Teilwahrheiten."
In demselben "Dialog" schwärmt Montini über V2 (S. 215):
*** Eines der sichtbarsten Ergebnisse besteht darin, daß das Konzil ohne allzu viele Krisen stattfand. Es wurde nicht vertagt. Ohne Unterbrechung gelangte es an sein Ziel und manchmal weiter, als man hoffen durfte. Man kann sogar sagen, daß sich die Mehrzahl der Bischöfe auf die Schulbank oder in den Hörsaal begab. Und viele wunderten sich darüber, daß ihr Standpunkt nach vier Jahren ein anderer war und ihr Horizont sich erweitert hatte, daß sie vieles guthießen, was sie vor dem Konzil für unannehmbar oder gewagt gehalten hatten. Schon allein diese Entwicklung des Konzils war ein Zeichen der Gegenwart Gottes. ***
Aha, es ist also ein "Zeichen der Gegenwart Gottes", wenn jemand plötzlich Positionen gutheißt, die er als Katholik für "unannehmbar" hielt.
In den noch nachfolgenden Testimonien, dass V2 eben *nicht* den Anspruch erhebt, dass man seine Aussagen "mit göttlichem und katholischem Glauben" glauben muss, klingt gelegentlich sogar ausdrücklich die Undeutlichkeit, ja ggf. deutliche Widersprüchlichkeit der V2-Texte an. V2 ist wesentlich Chaos. Die "Konservativen" picken sich dies heraus, die "Progressiven" jenes.
Tatsächlich ist genau dies der Dreh- und Angelpunkt: V2 ist nicht bloß "nicht dogmatisch", es ist v.a. antikatholisch. Es ist bereits ab  einer einzigen nachgewiesenen Häresie als ganzes absolut "unannehmbar", weil bereits ein "Tröpflein Gift" (s.o. Leo XIII., Satis cognitum) das Ganze verdirbt. Katholische Konzilien dagegen sind frei von Häresien.
Im Klartext: Gem. V2-ureigenster Deklaration kann niemand als Häretiker verurteilt werden, weil er die V2-eigenen Lehren nicht glaubt. Zudem: Gem. katholischer Lehre ist jeder ein Häretiker und somit aus der Kirche ausgeschlossen, der behauptet, die häretische V2-Gruppe sei die katholische Kirche. Auch wenn offenkundig nicht jeder die notwendigen Konsequenzen zieht: Immerhin: Diese Tatsache, dass V2 "unannehmbar" ist, fällt praktisch jedem auf - ob nun "buddhistischen Philosophen" oder V2-"Konzilsvätern". Der o.g. Fall Peter Knauer / St. Georgen ist symptomatisch für die Glaubenszersetzung, die in den V2-Texten selbst steckt. Die unzähligen antikatholische Auswüchse der V2-Sekte sind absolut unübersehbar, namentlich in der Liturgie mit "Rock-Messen", "Karnevals-Messen" etc. Aber das Fundament dieser antichristlichen Revolution ist und bleibt V2 selbst. Statt als "Konservativer" immer nur gegen V2-Symptome zu protestieren, muss man als Katholik v.a. die Quelle selbst bekämpfen.

5.3. Brief an Marcel Lefebvre v. 29.06.1975 (zit. nach: Damit die Kirche fortbestehe, Stuttgart 1992, 109)
*** Sie lassen zu, daß der Fall des heiligen Athanasius zu Ihren Gunsten beschworen wird. Es stimmt, daß dieser große Bischof praktisch der einzig blieb, der unter dem Widerspruch von allen Seiten den wahren Glauben verteidigte. Aber es handelte sich ja gerade um die Verteidigung des Glaubens des eben abgelaufenen Konzils von Nicäa. Das Konzil war die Norm, die seine Treue inspirierte, wie übrigens auch beim hl. Ambrosius. Wie könnte sich heute jemand mit dem heiligen Athanasius vergleichen und dabei wagen, ein Konzil wie das Zweite Vatikanische Konzil zu bekämpfen, das keine geringere Autorität hat, das unter gewissen Aspekten sogar bedeutender ist als das von Nicäa. ***
Marcel Lefebvre war selbst ein Häretiker. Er unterzeichnete sämtliche V2-Texte (auch wenn er dies hartnäckig leugnete in Bezug auf zwei davon), und er erklärte öffentlich (Predigt 30.06.1988), die wahre Kirche Christi, d.h. die römisch-katholische Kirche, gehe "Wege, die keine katholischen Wege mehr sind und die unweigerlich zum Abfall vom Glauben führen."
Bekannt ist Lefebvre aber trotzdem insbesondere für seine angebliche "Ablehnung" von V2. Und deswegen schrieb ihm Montini mehrere Briefe. In keinem einzigen dieser Schreiben wurde Lefebvre für seine V2-"Kritik" als "Häretiker" bezeichnet, geschweige denn verurteilt. Auch seine spätere "Exkommunikation" erfolgte ausschließlich aufgrund der unerlaubten "Bischofsweihen".
Insofern ist die Nicht-Exkommunikation Lefebvres wegen Häresie quasi ein Negativ-Beweis hinsichtlich des V2-Dogmas. Aber v.a. sieht man daran, was an die Stelle der Unfehlbarkeit getreten ist: die "Autorität".
Die angeblich "nicht geringere Autorität" von V2 gegenüber Nicäa kann hier nur so verstanden werden, dass Nicäa und V2 gleichermaßen Akte des "kirchlichen Lehramts" sein sollen. Zugegeben: Die V2-Gruppe bezeichnet sich ja gerne als "katholische Kirche". Aber auch eben darum bleibt V2 dem Grundsatz unterworfen, dass nur solche Konzilstexte mit göttlichem und katholischen Glauben zu glauben sind, wenn das vom Konzil so ausgedrückt wurde. Montini schreibt deshalb selbst an dieser Stelle *NICHT*: "das keine geringere UNFEHLBARKEIT hat". Unter welchen Aspekten das V2-Bischofstreffen "sogar bedeutender ist als das von Nicäa", verrät Montini zwar nicht. Aber "bedeutender" muss ja nicht "unfehlbarer" bedeuten, und erst recht steht es ja auch nicht hier.
V.a. aber hat in der V2-Gruppe das Unfehlbare keinen Platz mehr: Stattdessen muss man das "Unannehmbare" annehmen, u.z. wegen der "Autorität". Die "Autorität" ist der neue Joker: Jeder Gläubige wird zum Spielball der "Autorität", die nun "pastoral" den Glauben nicht "wahr" bewahrt, sondern stattdessen immer anders, immer "wahrer als wahr" verfälscht. Einerseits lässt die "Autorität" zu - resp. setzt durch -, dass nun an "katholisch-theologischen Fakultäten" "keine katholische Theologie mehr gelehrt" wird. Anderseits lässt die "Autorität" zu - resp. setzt durch -, dass ein römisch-katholischer Priester für sein Bekenntnis des katholischen Glaubens in den Bankrott gepfändet, zu Gefängnis verurteilt, als Häretiker verleumdet und einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe ausgesetzt wird. Der Fisch stinkt vom Kopf, und der Abfall vom Glauben wird direkt von den V2-"Hirten" betrieben. Über die "Früchte des Konzils", über die "Zeichen der Gegenwart Gottes", s.u. zwei Stellungnahmen sowie in pastoraler Veranschaulichung die Predigt "War denn früher als falsch" (Anhang).

6. V2-"Theologen" zur V2-Unfehlbarkeit
6.1. Joseph Ratzinger
Joseph Ratzinger hatte seine Habilitationsschrift "Das Offenbarungsverständnis und die Geschichtstheologie Bonaventuras" 1955 erstellt. Aus dem diesbzgl. Artikel bei Wikipedia, 24.11.2014:
*** Im Spätherbst 1955 reichte Ratzinger die Arbeit ein. Söhngen als Hauptreferent äußerte sich bald als begeistert von der Schrift. Anlässlich einer Dogmatikertagung zu Ostern 1956 allerdings teilte Michael Schmaus als Korreferent für die Arbeit Ratzinger mit, dass er die Schrift als nach den wissenschaftlichen Maßstäben ungenügend ablehnte. Das für die Habilitation zuständige Fakultätskollegium entschied nach einer Diskussion dennoch, die eingereichte Fassung nicht endgültig abzulehnen, sondern zur Überarbeitung zurückzugeben. Auf Grund seiner zahllosen Beanstandungen meinte der Korreferent, dass die erforderte Umarbeitung über Jahre hindauern würde. [...] Ein weiterer Hauptgrund für die Ablehnung sei laut Ratzinger das Hauptergebnis der ersten Abschnitte gewesen – das von ihm gefundene und in der Arbeit behauptete aktbezogene Verständnis von Offenbarung bei Bonaventura, das ein verstehendes Subjekt als notwendigen Bestandteil der Offenbarung voraussetzt. Schmaus habe dieses Ergebnis für eine Fehlinterpretation von Bonaventuras Schriften gehalten und darüber hinaus für „einen gefährlichen Modernismus, der auf die Subjektivierung des Offenbarungsbegriffes hinauslaufen müsse“ ***
Nach Umarbeitung und v.a. Kürzung wurde die Schrift 1957 unter dem Titel "Die Geschichtstheologie des heiligen Bonaventura" doch noch akzeptiert. Die ungekürzte, d.h. modernistische Fassung [Modernismus: "Sammelbecken aller Häresien", hl. Papst Pius X., Enzyklika "Pascendi"], wurde erst 2009 veröffentlicht, d.h. als Ratzinger sich bereits als "Papst" aufspielte.
Ratzinger war als "Theologe" Mittäter bei V2, wo er zusammen mit Karl Rahner (s.u.) Aufmerksamkeit erregte. S. »Unbekannter Rahner-Brief enthüllt: Benedikt galt als „Häretiker, der die Hölle leugnet“«, focus.de, 06.10.2012:
*** Joseph Ratzinger und Karl Rahner seien während des Konzils von einigen französischen Ultra-Konservativen in einer „wilden Polemik“ angegriffen worden. Das berichtet der Jesuit Rahner nach FOCUS-Informationen in einem Brief vom 2. November 1963 an seinen Bruder Hugo. Anlass sei ein „harmloser Entwurf“ zum Offenbarungs-Schema gewesen, den sie im Auftrag des Kölner Erzbischofs Josef Frings verfasst hätten. Ratzinger, damals junger Professor, war als Berater für Frings nach Rom gekommen.
Ohne Hölle keine ewige Verdammnis
In dem Pamphlet der Franzosen, so schrieb der Theologe Rahner, würden Ratzinger und er „gräulich beschimpft“ und als „Herätiker abgekanzelt, die die Hölle leugnen“. ***
Ratzinger empfing 1977 die V2-"Bischofsweihe", d.h. nach dem neuen, notorisch ungültigen Ritus. Er ist bis heute kein gültig geweihter Bischof und war der erste V2-"Papst" ganz ohne Bischofsweihe.
1982 wurde er - unter "Papst Johannes Paul II." - sog. "Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre". In dieser Zeit erstellte er auch den o.g. "Weltkatechismus". 2005 wurde Ratzinger zum sog. "Papst Benedikt XVI." erklärt. Am 28.02.2013 erklärte er seinen "Amtsverzicht". Trotzdem nun Jorge Bergoglio mit dem expliziten Segen von Ratzinger als "Papst Franziskus I." auftritt, vermuten / behaupten manche V2-Gläubige, Ratzinger sei weiterhin "Papst". S. z.B. Antonio Socci, "Non È Francesco" ("Es ist nicht Franziskus"). Möglicherweise breitet sich derzeit ein V2-internes Schisma aus.

6.1.1. "Lexikon für Theologie und Kirche" / LThK2, Das Zweite Vatikanische Konzil, I, Freiburg i.Br. u.a. 1966, 350:
*** Es gibt kein neues Dogma nach dem Konzil, in keinem Punkte. ***

6.1.2. Das neue Volk Gottes. Entwürfe zur Ekklesiologie, Düsseldorf (2) 1970 (d.h. als V2-"Professor für Dogmatik" in Tübingen), 197-200, zur "Dogmatischen Konstitution über die Kirche" ("Lumen Gentium"):
*** Während der ganzen Zeit der Beratungen über das Schema von der Kirche wurde von Konzilsvätern und -theologen immer wieder die Frage nach der theologischen Qualifikation der zu erwartenden Texte aufgeworfen, die insofern ein Novum in der Konzilsgeschichte darstellen, als ihnen die Kanones bzw. die Anathematismen fehlen, die bisher als Auslegungsrichtschnur für die Frage nach dem wirklich verbindlich Definierten verwendet wurden. [...] Danach ist zunächst klar, daß eine eigentliche Dogmatisierung, durch welche eine Aussage zum Gegenstand der fides divina et catholica erklärt wird, nur da vorliegt, wo das ausdrücklich gesagt ist. Das ist in dem von uns analysierten Teil des Textes, d.h. in den Artikeln 19-22 des III. Kapitels der Konstitution von der Kirche, nirgends der Fall. Also enthalten sie kein neues Dogma. [...] Mit dem Gesagten ist eine negative Klarstellung erzielt: Es liegen keine Dogmen vor, auch nicht in dem Satz von der Sakramentalität des Bischofsamtes. [...] Es ist ein in Jahren gewachsenes Dokument intensivsten Selbstausdrucks des gegenwärtigen Glaubensbewustseins der ganzen auf dem Konzil versammelten katholischen Kirche, die diesen Text als Bekenntnis ihres Glaubens, als Verkündigung an die Welt von heute und als Basis ihrer geistlichen Erneuerung formuliert hat, die nicht auf schwankenden Füßen stehen darf. Das bedeutet nicht, daß der Text etwa in den Einzelheiten seiner Formulierung und Gedankenführungen oder gar seiner Schrift- und Väterzitation irreformabel sei. ***
Aha: Die "dogmatische Konstitution" bietet nur eine "Verkündigung an die Welt von heute", die v.a. durchaus reformierbar. d.h. alles andere als unantastbar und v.a. als unfehlbar ist!

6.1.3. Dogma und Verkündigung, München 1973, 433
Die Zeit von V2:
*** Damals behauptete im Grunde niemand, daß die Kirche in einer Krise sei, heute leugnet es niemand, wenn auch die Meinungen über ihre Art und ihre Gründe auseinandergehen. Was ist geschehen? Hat etwa das Konzil die Krise geschaffen, da es keine zu überwinden hatte? Nicht wenige sind dieser Meinung; sie ist sicher nicht gänzlich falsch, aber sie trifft doch auch nur einen Teil der Wahrheit. ***
Also: Die Feststellung, dass V2 eine Krise geschaffen hat, ist "sicher nicht gänzlich falsch".

6.1.4. Rede vor den V2-"Bischöfen" Chiles, 13.07.1988 (d.h. als V2-"Glaubenspräfekt"):
*** Die Wahrheit ist, daß das Konzil selbst kein Dogma definiert hat und sich bewußt in einem niedrigeren Rang als reines Pastoralkonzil ausdrücken wollte ***.

6.2. Karl Rahner
Karl Rahner war der "Geist des Konzils", cf. P. Ralph M. Wiltgen S.V.D., "Der Rhein fließt in den Tiber. Eine Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils", Feldkirch (2) 1988, 82:
*** Da die Stellungnahme der deutschsprachigen Bischöfe regelmäßig von der europäischen Allianz übernommen wurde und da die Stellungnahme der Allianz im allgemeinen vom Konzil übernommen wurde, hätte ein einzelner Theologe erreichen können, daß das ganze Konzil seine Ansichten übernimmt, falls sie von den deutschsprachigen Bischöfen übernommen worden wäre. Einen solchen Theologen gab es: P. Karl Rahner S.J. ***
Cf. Roman Siebenrock, in: "Christ in der Gegenwart", 9/2004:
*** An Superlativen hat es in der Bewertung des Theologen und Jesuiten Karl Rahner nie gemangelt: der bedeutendste Theologe der katholischen Kirche im 20.Jahrhundert, der maßgebliche Experte des Zweiten Vatikanischen Konzils, der Überwinder der Schultheologie. [...] Er bleibt ein Lehrer, der uns zur Antwort befähigt. Viele seiner Optionen teilte er mit anderen Theologen seiner Generation: Yves Congar, Henri de Lubac, auch Hans Urs von Balthasar. Sie sind durch das Zweite Vatikanische Konzil Gemeingut geworden: der universale Heilswillen Gottes, die Christusverbundenheit aller Menschen und deshalb: die Heilshoffnung für alle in der Aufmerksamkeit für die Zeichen der Zeit. ***
Eine kleine Zusammenstellung seiner ärgsten Häresien, insbesondere des "anonymen Christen", hat Rahner geliefert in "Grundkurs des Glaubens". Darüber prophezeit Ratzinger in "Theologische Revue":
*** Ein großes Buch ... Man muß dankbar sein, daß Rahner als Frucht seiner Bemühungen diese imponierende Synthese geschaffen hat, die eine Quelle der Inspiration bleiben wird, wenn einmal ein Großteil der heutigen theologischen Produktion vergessen ist. ***

6.2.1. Kleines Konzilskompendium
Ein Standardwerk für praktisch jeden deutschen V2-"Theologen" mit bereits 35 Auflagen und über 220.000 Exemplaren. Es enthält alle V2-Texte, die unter Rahners Mitarbeit im Auftrag der deutschen V2-Bischöfe übersetzt wurden. Karl Rahner und sein Schüler / Mitherausgeber Herbert Vorgrimler geben zu allen Texten eine kleine Einführung.
Aus den Einführungen zu den beiden "dogmatischen Konstitutionen":
S. 105, Absatz 2 / zu "Lumen Gentium": "Wenn auch ... kein neues Dogma definiert wurde"
S. 361, Absatz 2 / zu "Dei Verbum": "Das Konzil wollte zwar keine neuen Dogmen definieren"

6.2.2. Neuner-Roos
Ein ähnliches Standardwerk für praktisch jeden deutschen V2-"Theologen". Heinrich Denzinger schuf 1854 eine chronologische Sammlung "Enchiridion Symbolorum" (Handbuch der Glaubensaussagen) mit lehramtlichen Texten im Original, d.h. lateinisch und ggf. griechisch. Josef Neuner und Heinrich Roos veröffentlichten dann 1938 die Sammlung "Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung", worin lehramtliche Texte thematisch geordnet und ins Deutsche übersetzt waren. Beide Sammlungen, abgekürzt als DS und NR, sind in der Theologie völlig gängig zur Angabe lehramtlicher Aussagen, deshalb auch oben, in Abschnitt 4 (St. Georgen), der Satz: "Zunächst allgemein zum Verständniswandel bei Dogmen s. das Dogma (zit. nach Neuner-Roos 61, cf. Denzinger-Schönmetzer 3043)." Auch im Neuner-Roos gab es gelegentliche Anmerkungen zu den eigentlichen Texten. Rahner übernahm die Bearbeitung des Neuner-Roos ab der zweiten Auflage 1948. In der achten Auflage (1971), hg. von Karl Rahner und K.-H. Weger, S. 62, steht als Einleitung zu Dei Verbum:
*** Das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) wollte, seiner pastoralen Zielsetzung entsprechend, keine neuen Dogmen definieren, und so fehlen den Konstitutionen und Dekreten des Konzils auch die bei früheren Konzilien üblichen anathematisierenden Lehrsätze. ***

6.2.3. Kleines Theologisches Wörterbuch
Mit zehn Auflagen (1976) und 140.000 Exemplaren wohl auch eine Art Standardwerk. Aus dem Eintrag "Vaticanum II" (433):
*** Das Konzil wollte keine neuen dogmatischen Definierungen formulieren ***.

6.3. Wolfgang Beinert
Wolfgang Beinert ist Schüler, Lehrstuhl-Nachfolger und Freund von Joseph Ratzinger; 1972 - 1998 V2-"Professor für Dogmatik" an der Ruhr-Universität Bochum und an der Universität Regensburg; Mitglied des »Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen« sowie des Wissenschaftlichen Beirats des Johann-Adam-Möhler-Instituts (Paderborn); Mitherausgeber von »Neues Lexikon der katholischen Dogmatik« (2012) und »Catholica«, Zeitschrift für ökumenische Theologie. Aus dem Aufsatz: "Nur pastoral oder dogmatisch verpflichtend? Zur Verbindlichkeit des Zweiten Vatikanischen Konzils" ("Stimmen der Zeit" 1,2010):
*** Wie ein langer Schatten folgt dem Zweiten Vatikanischen Konzil beinahe vom Tag seiner ersten Ankündigung an ein "Antikonzil". [...] Gemeinsam ist allen diesen Gruppierungen die Stigmatisierung der Beschlüsse des Zweiten Vatikanums insgesamt oder in wesentlichen Teilen als häretisch. [...] Weniger rigoros in der Form ist die Überzeugung, die Konzilsdekrete seien zwar wenigstens partiell wahrheitswidrig und unkatholisch, doch habe niemand die Pflicht, auf ihnen zu bestehen. Die Kirchenversammlung von 1962 bis 1965 habe nämlich kein einziges Dogma gelehrt, sondern sei ein lediglich pastorales Gremium gewesen, etwas übertreibend ausgedrückt: ein unverbindliches Treffen älterer Herren zwecks Beratung der seelsorglichen Verhaltensweisen in der Gegenwart, die sich dann leider in die Gefilde der Lehre verirrt und dort tragischerweise geirrt haben. [...] Als oberstes Lehr- und Leitungsorgan spricht sich ein Konzil, das in Gemeinschaft mit dem Papst steht, je und je verbindlich aus. Die dogmatischen Weisungen sind also grundsätzlich mit dem gleichen Ernst und der gleichen Annahmebereitschaft als verpflichtend zu übernehmen wie jene der Vorgängerkonzilien. [...] Demnach gilt im Hinblick auf den lehramtlichen Charakter der Dokumente für alle katholischen Christen: Alles, was das Konzil vorlegt, "müssen alle und jeder der Christgläubigen als Lehre des obersten kirchlichen Lehramtes annehmen und festhalten entsprechend der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach den Grundsätzen der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand oder aus der Aussageweise sich ergibt"(19). Schließlich erklärte Paul VI. auf der letzten öffentlichen Sitzung der Versammlung am 7. Dezember 1965:
"Nun ist es hilfreich zu beachten, daß die Kirche durch ihr Lehramt, obwohl es kein Lehrkapitel mit außerordentlichen dogmatischen Sätzen definieren wollte, nichtsdestoweniger in sehr vielen Fragen mit Autorität ihre Lehre vorgelegt hat, an deren Norm heute ihr Gewissen auszurichten die Menschen gehalten sind."
Wer also die "pastorale" Unverbindlichkeit des Zweiten Vatikanischen Konzils postuliert, stellt sich außerhalb des dem Lehramt geschuldeten Gehorsams. Er muß sich nach seiner katholischen Rechtgläubigkeit fragen lassen. [...] Nicht nur, daß Konsenstexte, wie es Konzilsverlautbarungen allemal sind, immer Kompromißcharakter haben; die Geschichte des Konzils, vor allem unter Paul VI., hat es mit sich gebracht, daß bewußt Ambivalenzen in Kauf genommen wurden, um möglichst respektable Mehrheiten zu erzielen. So stehen etwa das kommunionale und das hierarchologische Kirchenbild unvermittelt nebeneinander; ist das Oberhoheitsverhältnis des Papstes allein und der Bischöfe mit dem Papst ungeklärt; ist die theologische Relation zwischen der römisch-katholischen Kirche und den anderen Konfessionen nicht sauber dargelegt. Auch dies sind nur Beispiele. All das hat es mit sich gebracht, daß sehr divergente Positionen sich mit scheinbar gleichem Recht auf "das Konzil" als Eideshelfer berufen können.
Beispiele solcher Änderungen dogmatischer Aussagen: Erbsündenlehre, Geltung des Satzes von der "alleinseligmachenden Kirche" ("Extra Ecclesiam nulla salus"). ***
Auf die Feststellung, dass V2-Aussagen "unvermittelt nebeneinander" stehen, "ungeklärt" und "nicht sauber dargelegt" sind, soll jetzt nicht näher eingegangen werden. Jedenfalls zitiert sogar Beinert das endgültige Machtwort von Montini, dass V2 keine Dogmen verkündet hat. Dann betont er mit allem Nachdruck, dass nur soweit Unfehlbarkeit anzunehmen ist, wie dies aus den jeweiligen Texten selbst hervorgeht; bei V2 also überhaupt gar nicht. Und ganz in Montini-Manie zückt auch Beinert dann das Zauberwort von der "Autorität", die, wie Beinert geradezu entwaffnend triumphiert, sogar "Änderungen dogmatischer Aussagen" ermöglicht, z.B. bei »Erbsündenlehre, Geltung des Satzes von der "alleinseligmachenden Kirche" ("Extra Ecclesiam nulla salus")«. Ohne Erbsünde keine Erlösung, ohne Heilsnotwendigkeit der Kirche gar keine Kirche. Lt. Beinert löst sich somit - dank der "Autorität" von V2 - das gesamte Glaubensgut vollkommen in Luft auf. Und wenn es schon für Dogmen, d.h. für die - unwandelbare! - Wahrheit, keine Gnade gibt, dann kann erst recht den V2-Aussagen keinerlei Verbindlichkeit zugestanden werden. Dementsprechend meidet es Beinert auch wie der Teufel das Weihwasser, solche, die V2 ablehnen, als "Dogmenleugner", "Häretiker" o.ä. zu klassifizieren. Stattdessen muss sich ein V2-Kritiker lediglich "nach seiner katholischen Rechtgläubigkeit fragen lassen." Ei, wie furchtbar entsetzlich drohend schlimm! Aber eben diese Frage wurde, was Beinert ja ausdrücklich erklärtermaßen selbst ganz genau weiß, von katholischer Seite schon lange unmissverständlich eindeutig beantwortet und in ihrer Richtigkeit eben von Beinert höchstselbst massiv unumwunden bestätigt: wegen "Änderung dogmatischer Aussagen" durch V2! Während Beinert die Katholiken also nur völlig unverbindlich nach ihrer "katholischen Rechtgläubigkeit" fragt, können Katholiken diese Frage in Bezug auf Beinert und seine V2-Genossen klipp und klar definitiv beantworten: Alles Häretiker!

6.4. Richard Puza
Richard Puza ist "emeritierter Professor für katholisches Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen"; aus: Katholisches Kirchenrecht, München (2) 1993, S. 241:
*** Das Ökumenische Konzil bzw. das Bischofskollegium ist unfehlbar im Lehramt und als Lehrer/Richter über Glaube und Sitte (c. 749 § 2). Abgrenzung der christlichen Glaubenslehre und Ordnung des kirchlichen Lebens waren die zwei Aufgaben, die allen ökumenischen Konzilien gemeinsam waren. H. Jedin hat festgestellt, daß sich in der Aufgabenstellung beim 2. Vatikanischen Konzil eine Nuance erkennen läßt. Johannes XXIII. wollte dem Konzil eine pastorale Einstellung geben. Nicht Glaubensirrtümer zu verurteilen ist die erste und wichtigse Aufgabe des Konzils, sondern es soll den christlichen Glauben der Welt verkünden, so verkünden, daß sie sich angesprochen fühlt. Das Konzil hat diese pastorale Einstellung durchgehalten. So konnte Karl Rahner von der offenen Vorläufigkeit des Konzils sprechen und die Kanonistik hat diese Aussage Rahners zur vorläufigen Offenheit von Konzilsaussagen umgedeutet, was nicht zuletzt zu einer bisher ungeahnten Experimentierfreudigkeit in der nachkonziliaren Gesetzgebung geführt hat. ***
Also bewiesenermaßen ist Rahner auch im V2-"Kirchenrecht" bekannt. Und v.a. ist dort auch die V2-" Nuance" bekannt, i.e. die " pastorale Einstellung" von V2 mit ihrer "offenen Vorläufigkeit", was zur "vorläufigen Offenheit" in der Kanonistik geführt hat.

6.5. Martin Lugmayr
Martin Lugmayr ist V2-"Priester" in der "Petrusbruderschaft und V2-"Dr. theol."; aus: "Dogmatisch oder pastoral? Zur Frage nach der Autorität des Zweiten Vatikanischen Konzils", Theologisches 12/2005, 785:
*** Nun ist es hilfreich zu beachten, dass die Kirche durch ihr Lehramt, obwohl es kein Lehrkapitel mit außerordentlichen dogmatischen Sätzen definieren wollte, nichtsdestoweniger bezüglich sehr vieler Fragen mit Autorität ihre Lehre vorgelegt hat, an deren Norm heute ihr Gewissen und ihr Handlungsweise auszurichten die Menschen gehalten sind" [Fußnote: AAS 58 (1966) 57] ***

6.6. Annette Jantzen
Annette Jantzen war 2009 - 2012 "Mitarbeiterin am Institut für Katholische Theologie der RWTH Aachen" und ist seit 2013 "Referentin für Kirchenpolitik und Jugendpastoral an der BDKJ-Bundesstelle in Düsseldorf"; aus: Buchvorstellung von "Paul-Werner Scheele, Als Journalist beim Konzil. Erfahrungen und Erkenntnisse in der 3. Session, Würzburg 2010", rpp-katholisch.de, 10.10.2012:
*** Über das Zweite Vatikanische Konzil und seine Interpretation wird seit Jahren teils erbittert gestritten, nicht nur unter Theologen. Kontinuität oder Bruch mit der Tradition, überhaupt die Verbindlichkeit eines Konzils, das keine Dogmen verkündet hat, Anfang oder Ende eines Frühlings der Kirche: Die Bewertung wird nicht einfacher dadurch, dass viele der Konzilsdokumente eben Kompromisstexte sind. ***

6.7. Klaus Lüdicke
Klaus Lüdicke war 1980 - 2008 "Professor am Institut für Kanonisches Recht der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster", d.h. Vorgänger von Thomas Schüller. Sehr viele V2-Repräsentanten erhielten folgende Mail:
*** Wie ist folgende Behauptung zu werten: Während die "Lehren des II. Vatikanischen Konzils, das als Ökumenisches Konzil gemäß can. 337 § 1 i. V. m. can. 336 im Verbund mit dem Papst die höchste Gewalt im Hinblick auf die Gesamtkirche ausgeübt hat und dessen Lehren gemäß can. 749 § 2 CIC unfehlbar und gemäß can. 750 § 1 vom feierlichen Lehramt vorgelegt worden und kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glauben sind" [...] "beharrt der Angeklagte auf einem selbstdefinierten Wahrheitsbegriff, der das Glaubensgut (depositum fidei) um die Lehren des II. Vaticanums verkürzt. Mithin ist der Angeklagte Häretiker"
www.kirchenlehre.com/schueller_kommentar.htm
Diese Anfrage darf gerne frei weiterverbreitet werden! Die Antwort(en) werde ich frei weiterverbreiten! ***
Geantwortet hat allerdings nur ein einziger, i.e. Lüdicke, am 19.11.2014:
*** Sehr geehrter Herr Lingen, eine Antwort mit Ja oder Nein verbietet sich, und für eine differenzierte Antwort ist hier kein Forum. Mit freundlichem Gruß, K. Lüdicke. ***
Lüdicke war vielleicht schlichtweg heillos überfordert mit der Formulierung, ob die Aussage von Schüller, die V2-Texte seien Dogmen, "wahr" oder "falsch" ist. Oder es übersteigt vielleicht Lüdickes mentale Kapazität, die Frage, ob es ein V2-Dogma gibt, mit Ja oder Nein zu beantworten. Wie auch immer, es gilt: Die Uni Münster ist ein "Garant für Spitzenforschung und hochwertige Lehre".

Festzuhalten bleibt, dass diese doch eher wenig hilfreiche Antwort Lüdickes und v.a. das markerschütternde Schweigen der Masse von weiteren V2-Adressaten zu der o.g. Anfrage im wesentlichen drei Dinge bestätigt: 1. Schüller spricht im Namen der gesamten V2-Gruppe. 2. Die gesamte V2-Gruppe ist nicht in der Lage, die Behauptung Schüllers als richtig zu erweisen. 3. Die gesamte V2-Gruppe hat keinerlei Einwendungen, dass ein römisch-katholischer Priester vor Gericht einem Falschgutachter ausgeliefert ist.

*****
Aktualisierung 30.11.2014
6.8. Otto Hermann Pesch
Otto Hermann Pesch war Dominikaner und wurde 1958 zum Priester geweiht; 1971 - 1972 "Gastprofessor" an der Harvard Divinity School, USA. 1972 verließ er die V2-"Dominikaner" und heiratete. 1975 -1998 war er V2-"Theologe" mit einer "Professur für systematische Theologie" an der evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Hamburg und Mitglied des "Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen". Zu seinen Publikationen gehört "Das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965). Vorgeschichte - Verlauf - Ergebnisse - Nachgeschichte", Würzburg (3) 2011. Aus seinem Buch "Kleines katholisches Glaubensbuch", das 2004 bereits in 15. Auflage erschien (Mainz (15) 2004, 145):
*** Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) hat zwar viele Beschlüsse gefasst, aber kein einziges Dogma verkündet. ***
*****

7. Sonstige Publikationen
7.1. David Andreas Seeber
David Andreas Seeber, Dr. phil., 1966 - 1991 Chefredakteur der Herder-Korrespondenz; aus: "Das Zweite Vaticanum. Konzil des Übergangs.", Freiburg 1966, 313 / 354:
*** [313] Wir halten diese Unterscheidung [zwischen Lehrkonzil und Reformkonzil] nicht einmal für wesentlich, weil das Zweite Vaticanum sehr wohl als Lehrkonzil anzusehen ist, auch wenn es keine Dogmen verkündet oder Anatheme ausgesprochen hat [354f] Nimmt man die verschiedenen Dekrete mit ekklsiologisch relevanten Themen, etwa die Kirchen- und die Liturgiekonstitution oder auch die Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, so "vertritt" jedes dieser Dokumente seine eigene Ekklesiologie, die mit der der anderen nicht voll zur Deckung zu bringen ist. Nur alle zusammen ergeben _das_ Kirchenverständnis des Zweiten Vaticanums. Dabei bleiben Widersprüche bestehen, Nebeneinanderstellungen von Aussagen, die sich aufzuheben scheinen, bei denen die "Sinnspitze" so oder so gesetzt werden kann. Nimmt man die Kirchenkonstitution selbst, so ist diese alles andere als ein geschlossenes Dokument. [...] Wer die Dekrete analysiert, wird sehr häufig auf gegensätzliche Aussagen, schwerfällige Kompromisse und auf manche Widersprüchlichkeiten stoßen, die selbst wieder das Ergebnis eines nicht ganz gelungenen Ausgleichs von Gegensätzen sind, so etwa, wenn in der Erklärung über die Religionsfreiheit das Prinzip staatlicher Nichteinmischung in religiöse Angelegenheiten gelehrt wird, gleichzeitig aber auf die Verpflichtung (der Einzelnen und) der Gemeinschaften gegenüber der wahren Religion hingewiesen wird. [...] Die Beispiele könnten fortgesetzt werden. Sie beweisen ein Doppeltes. Die Konzilsdokumente vermitteln nicht nur einen breiten theologischen und pastoralen Gedankenreichtum, sie sind auch einzeln und als vielschichtiges Ganzes von einer offenen Tendenz geprägt. ***

7.2. Gerd Hirschauer
Gerd Hirschauer war seit 1956 war verantwortlicher Redakteur und Herausgeber der "werkhefte, Zeitschrift für probleme der gesellschaft und des katholizismus" und schrieb auch für die Zeitschrift "vorgänge" der "Humanistischen Union". In seinem Buch "Der Katholizismus vor dem Risiko der Freiheit. Nachruf auf ein Konzil" (München (2) 1969) beschäftigt er sich mit dem Vortrag "Das Konzil - ein neuer Beginn", den Karl Rahner in München bei einem Festakt am Ende von V2 gehalten hat. Hirschauer kommentiert (S. 121):
*** Dieses Konzil hat, weil es klugerweise keine definitiv abschließenden Erklärungen und ausschließenden Verurteilungen aussprach, keine Spaltung erzeugt, ja es hat sogar Annäherungen bewirkt an Kirchen und Religionen, die sich früher getrennt oder außerhalb des katholischen Horizontes gelegen haben. ***

7.3. H. Reuter
Das II. Vatikanische Konzil, Köln 1966, 6:
*** Nur dieser Unterschied soll und muß im Rahmen des vorliegenden, sehr summarischen Überblickes noch eigens herausgestellt werden, weil er auch dem Einberufungspapst besonders kennzeichnend schien: das II. Vaticanum war im Gegensatz zu den meisten früheren Konzilien weder zur Verurteilung von Irrlehren noch zur Behebung innerkirchlicher Mißstände noch zur Definition neuer Dogmen bestimmt, sondern erhielt von der ersten Vorbereitung an eine ausgesprochen pastorale Zielsetzung. ***

7.4. Hans Kühner
Lexikon der Päpste von Petrus bis Paul VI., Art. "Johannes XXIII.", Zürich o.J., 298f:
*** So ist dieses Konzil, das keine Dogmen verkündet und das nicht mehr verurteilt, sondern in Christus verbindet, etwas umwälzend Neues in der Geschichte der Konzilien seit Nicäa geworden, der mächtige Übergang in ein neues Äon der umfassenden Erneuerung des Glaubenslebens. ***

8. Die Früchte des Konzils - Stellungnahmen
Bergpredigt, Mt 7,15-20:
*** Hütet euch vor den falschen Propheten! Sie kommen in Schafskleidern zu euch, innen aber sind sie reißende Wölfe. An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen. Sammelt man von Dornbüschen Trauben oder von Disteln Feigen? So trägt jeder gute Baum gute Früchte; ein schelcheter Baum aber trägt schlechte Grüchte. Ein guter Baum kann nicht schlechte Grüchte tragen und ein schlechter Baum nicht gute Früchte. Jeder Baum, der nicht gute Frucht trägt, wird ausgehauen und ins Feuer geworfen. An ihren Früchten also sollt ihr sie erkennen. ***
Wenn es "Dogmen" von V2 gibt, dann müssen sie sich doch irgendwie niedergeschlagen haben, namentlich bei der allgemeinen Lehrverkündigung. Also: Wie war die "vorkonziliare" / "präkonziliare", wie ist die "nachkonziliare" / "postkonziliare" Situation, speziell auch bei den Theologen. Dazu exemplarisch zwei Skizzen.

8.1. Mario von Galli
Dr. Mario von Galli war zeitweilig Jesuit, erhielt in Hitler-Deutschland 1935 Redeverbot, war 1954 - 1972 Chefredakteur der zeitweiligen Jesuitenzeitschrift "Orientierung", 1962 -1965 V2-Berichterstatter, dessen Berichte im Radio ihn extrem populär machten. Aus Aufsatz: "Hat das Konzil die Wiedervereinigung gefördert", in: Carl Klinkhammer (Hg.), Erneuerung oder Restauration. Die Kirchen nach dem Konzil, Essen 1967, 77:
*** Einen präkonziliaren Typ nenne ich einen, der heute noch meint, wenn der Papst redet, redet er im Stil, wie die Päpste vor dem Konzil redeten. Das war ein bestimmter Stil. Wenn Pius XII. diese Sachen, die er über die Jesuiten gesagt hat, am Anfang seiner Rede als Tadel oder als ihm zugegangene Vorwürfe, vorgebracht hätte, dann wäre das unter Pius XII. letzter Warnschuß gewesen. Absolut! Dann hätte das unter Pius XII. Gesagte geheißen: Also Kinder, jetzt pariert, sonst knallt es. Ja, damals, damals! Inzwischen aber sind wir ja in ein Zeitalter des Dialoges eingetreten. Oder nicht? Den Dialog gab es damals noch nicht. Vorkonziliar gab es keinen Dialog. Da gab es Entscheidungen, keinen Dialog. Jetzt gibt es den Dialog, und der erlaubt uns, heute Dinge zu schreiben, mein Gott, das hätte man früher alles nicht schreiben können. Wir können die widersprechenden Ansichten innerhalb der Theologie, wir können auch etwas Dummes und Freches schreiben, ohne daß wir deshalb schon mit fürchterlichen Strafen belegt werden. Das können wir tun, obwohl das sicher nicht ideal ist, wenn man es tut. ***

8.2. Nikolaus Lobkowicz
Nikolaus Lobkowicz, Professor der Philosophie an der University of Notre Dame in Indiana, USA, und an der Universität München; zeitweilig Präsident der Ludwig-Maximilians-Universität München und Präsident der V2-"Katholischen Universität Eichstätt"; Direktor des Zentralinstitutes für Mittel- und Osteuropastudien (ZIMOS); Gründungsmitglied sowie Vizepräsident und  Ehrenpräsident der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste in Salzburg; Mitglied des internationalen Beirates des "Päpstlichen Rates für Kultur in Rom"; Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Maecenata-Instituts für Philanthropie und Zivilgesellschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin; Ehrendoktor mehrerer renommierter Universitäten weltweit; Mitglied des Stiftungsrates der "Lebensrechtsbewegung Stiftung Ja zum Leben". Aus "Was brachte uns das Konzil, Würzburg 1986:
*** [14] Auf die Kirche, wie sie vor dem Konzil aussah, konnte sich der praktizierende Katholik in ganz naiver Weise verlassen. Damit meine ich zunächst, daß die Kirche auf nahezu alle das Religiöse berührende Fragen eine mehr oder minder klare Antwort hatte, die sich auch für den weniger gebildeten Gläubigen in wenigen Worten zusammenfassen ließ. Es gab eine Theologie mit einer ihr vorausliegenden Philosophie, geprägt vor allem durch die große Synthese Thomas von Aquins und die Lehren des Tridentinum. Die katholischen Theologen der gesamten Welt, alle Beichtväter und Seelsorger sprachen gleichsam mit einer Zunge. [30f] Die eine Theologie oder gar christliche Philosophie scheint es nicht mehr zu geben. Es herrscht Pluralismus, wobei man nicht übertreibt, wenn man sagt, daß es heute kaum eine aus der Kirchengeschichte bekannte Häresie gebe, die nicht in der einen oder anderen Weise innerhalb der Kirche vertreten wird. Bittet ein Gläubiger einen Theologen oder auch Pfarrer in einer Frage des Glaubens oder der Sitte um Auskunft, wird diese sehr verschieden ausfallen, je nachdem, an wen er sich wendet. Diejenigen wenigen, die zur Ordnung gerufen werden, weil sie nun doch zu weit gehen, beugen sich nur unwillig. Oft versichern sie, sie würden ihre von der Kirche abgelehnte Meinung weiterhin vertreten wollen, und zwar innerhalb der Kirche. Es ist fast so etwas wie ein Recht auf häretische Auffassungen entstanden. Dabei fällt auf, daß auch, ja gerade Lehrer der Theologie sich von Denkern beeinflussen lassen und im Unterricht auf Philosophen beziehen, die mehr oder minder ausdrücklich Atheisten waren oder noch sind. [38] So haben wir denn - dies wäre die entsetzlichste Folge des Konzils, falls es wirklich seine Folge sein sollte - eine im Volk tief verankerte, von der Kirche durch Jahrhunderte mühselig aufgebaute Seelen- und Frömmigkeitskultur zerstört. [56] Versucht man das viele Fragwürdige, das sich seit dem Konzil in der Kirche getan hat, auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, so fallen einem Begriff ein wie "Verweltlichung", "Rückgang des Glaubens an das Übernatürliche", "Anpassung an eine sich immer deutlicher von ihrem christlichem Erbe abwendende Welt". [62] Vergessen, verdrängt, verschüttet: das sind die Worte, die einem einfallen, wenn man unsere Glaubensverkündigung - von der Kanzel, an den theologischen Fakultäten, im Religionsunterricht - seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil betrachtet. ***

Nun muss wirklich jedem endgültig klar sein, warum die BRD so unerbittlich energisch brutalstmöglich gegen Personen vorgeht, die sich mit den Früchten des Konzils nicht anfreunden können: Im Kampf gegen die Glaubensverkündigung sind sich BRD und V2-Gruppe einig. Deshalb insistiert die BRD mit ihrer Gutachten-Verteidigung sogar so rigoros radikal realitätsresistent auf dem rettungslosen Irrsinn, Glaubenstreue, worin V2-Ablehnung notwendig eingeschlossen ist, sei eine "Häresie".

***********************************

Anhang 1: Das Zweite Vatikanische Konzil - Übersicht
- Der Geist des Konzils - Was wollte Vatikanum 2 / Extra ecclesiam nulla salus -
Pater Rolf Hermann Lingen, Dorsten, 01.06.2014
Der Kern des gesamten sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) ist zusammengefasst im "Dekret über den Ökumenismus" "Unitatis redintegratio". Dort heißt es bzgl. der von der katholischen Kirche "getrennten Kirchen und Gemeinschaften": "der Geist Christi hat sich gewürdigt, sie als Mittel des Heiles zu gebrauchen" (UR 3).
Zur Richtigstellung:
1) Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands, Freiburg 1955, 105: "Die wahre Kirche kann man an bestimmten Eigenschaften erkennen, die Christus ihr gegeben hat. [...] Nur die römisch-katholische Kirche hat diese vier Kennzeichen. Sie ist einig: sie hat überall denselben Glauben, dieselben Sakramente und dasselbe Oberhaupt. Sie ist heilig; das zeigt sich an ihrer heiligen Lehre und ihrem heiligen Wirken, vor allem aber an ihren Heiligen, von denen Gott viele durch Wunder verherrlicht hat. Sie ist katholisch, weil sie die ganze Wahrheit und alle Sakramente bewahrt, von Christus an durch alle Zeiten bestanden hat und sich über die ganze Welt verbreitet. Sie ist apostolisch, weil sie bis auf die Apostel zurückgeht: ihre Bischöfe sind rechtmäßige Nachfolger der Apostel, und ihr Oberhaupt ist der Nachfolger des heiligen Petrus; das zeigt am klarsten, daß sie die wahre Kirche Christi ist."
Ebd. 106, Frage 108: "Die katholische Kirche wird die alleinseligmachende genannt, weil sie allein von Christus den Auftrag und die Mittel empfangen hat, die Menschen zur ewigen Seligkeit zu führen."
2) Konzil von Florenz, 1442: [Die heilige römische Kirche ...] "glaubt fest, bekennt und verkündet, daß niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter - des ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr [der Kirche] anschließt. So viel bedeutet die Einheit des Leibes der Kirche, daß die kirchlichen Sakramente nur denen zum Heile gereichen, die in ihr bleiben, und daß nur ihnen Fasten, Almosen, andere fromme Werke und der Kriegsdienst des Christenlebens den ewigen Lohn erwirbt. Mag einer noch so viele Almosen geben, ja selbst sein Blut für den Namen Christi vergießen, so kann er doch nicht gerettet werden, wenn er nicht im Schoß und in der Einheit der katholischen Kirche bleibt" (DS 1351, NR (1)1938, 350).
3) Brief des Heiligen Offiziums an Erzbischof Cushing, 1949 (Häresie-Fall Leonhard Feeney / Boston College;  DS 3866-8, NR (5)1958, 398g): "Zu den Gegenständen, die die Kirche immer verkündet hat und nie zu verkünden aufhören wird, gehört auch jener unfehlbare Satz, der uns belehrt, daß außerhalb der Kirche kein Heil ist. Dieses Dogma ist aber in dem Sinn zu verstehen, in dem es die Kirche selbst versteht ... Die Kirche aber lehrt zunächst einmal, daß es sich in dieser Sache um ein strengstes Gebot Jesu Christi handelt ... Zu den Geboten Christi aber gehört der Befehl an uns, durch die Taufe sich in den mystischen Leib Christi eingliedern zu lassen, der die Kirche ist, und Christo und seinem Stellvertreter anzuhängen, durch den Er selbst auf Erden in sichtbarer Weise die Kirche regiert. Darum kann der nicht das Heil erlangen, der trotz seines Wissens, daß die Kirche von Christus in göttlicher Weise gestiftet wurde, sich weigert, sich der Kirche zu unterwerfen, oder dem Römischen Papst, dem Stellvertreter Christi auf Erden, den Gehorsam verweigert. Doch gab der Erlöser nicht nur das Gebot, daß alle Völker in die Kirche eintreten sollen, sondern er bestimmte auch, daß die Kirche ein Heilsmittel sei, ohne das niemand in das Reich der himmlischen Glorie eintreten kann."
Und die lateinischen Originaltexte:
a) Katholisches Dogma: "Ecclesiam medium esse salutis, sine quo nemo intrare valeat regnum gloriae caelestis."
b) V2-Häresie über die "communitates seiunctae": "Iis enim Spiritus Christi uti non renuit tamquam salutis mediis."
Die V2-Gruppe hat nicht die Wahrheit bewahrt. Ihre Lehre ist nicht katholisch. Die V2-Gruppe besitzt nicht die Kennzeichen der wahren Kirche Christi und ist dementsprechend auch nicht die wahre Kirche Christi. Wer eingetragenes Mitglied der V2-Gruppe ist, steht somit außerhalb der wahren Kirche Christi.
S. Pius XII., Enzyklika Mystici Corporis, 1943: "Den Gliedern der Kirche aber sind in Wirklichkeit nur jene zuzuzählen, die das Bad der Wiedergeburt empfingen, sich zum wahren Glauben bekennen und sich weder selbst zu ihrem Unsegen vom Zusammenhang des Leibes getrennt haben, noch wegen schwerer Verstöße durch die rechtmäßige kirchliche Obrigkeit davon ausgeschlossen worden sind" (DS 3802, NR (8)1971, 403).
Video: http://youtu.be/Z_NemYlXc-4

***********************************

Anhang 2: Predigt Septuagesima, 16.02.2014
Pater Rolf Hermann Lingen, Dorsten
"War denn früher alles falsch?" So lautet der Titel eines kleinen Heftchens, veröffentlicht i.J. 1979 mit sog. "kirchlicher Druckerlaubnis", geschrieben von einem bereits über 70-Jährigen, einem sog. "Prälaten" namens Alois Stiefvater (1905-1986). In seinem "Alles-falsch"-Heftchen zitiert und kommentiert der Stiefvater einen "Klage- und Fragebrief". Zunächst einige Ausschnitte aus diesem Fragebrief: "Man hat seit dem Konzil Abschied genommen von so vielem, z B. 'Abschied von Hochwürden' oder 'Abschied vom Teufel' und das geht nun so weiter mit dem Abschiednehmen. Abschied von den Zehn Geboten, der Sünde, dem Beichten, der Kirche und schließlich landet man beim Abschied von Gott. ... Jedenfalls ist das, was wir heute haben, so meinen wir, nicht mehr die Kirche, in die wir vor 60 und mehr Jahren hineingeboren wurden, in der wir unsere Kindheit und unsere Jugend, ja einen guten Teil unseres Lebens verbracht haben. ... War denn früher alles falsch? War es falsch alles zu glauben, was die Kirche uns zu glauben lehrt, alles zu tun, was die Kirche uns zu tun vorschreibt. Gilt denn überhaupt noch das Credo? Gelten noch die Zehn Gebote? ... Nun fragen wir uns, wenn früher alles falsch war, dann hat uns also die Kirche falsch geleitet. Die früheren Hirten haben uns falsch behandelt und mindestens zu eng und streng gehütet. Wer aber garantiert jetzt, daß das Neue, das Heutige nun wirklich recht ist? ... Und nun kommt zu allem hin noch ein Erzbischof (Lefebvre) und bildet so etwas wie eine Opposition in der Kirche. ... Wenn es aber so weit ist, daß der eine Bischof so und der andere Bischof anders redet, dann ist die Verwirrung perfekt. Dann ist doch wahrhaftig der Teufel los." Nach diesen Ausschnitten aus dem "Fragebrief" zunächst einige Hintergrundinformationen: Mit dem Ausdruck "Konzil" meinen die Fragenden eine Versammlung von Bischöfen im Vatikan von 1962 bis 1965. Dieses sog. "Zweite Vatikanische Konzil", kurz "Vatikanum 2" und noch kürzer "V2", formulierte die Grundsätze für das, was "nicht mehr die Kirche" ist. Und selbst wer keinen einzigen V2-Text gelesen hat, muss unweigerlich an den V2-Früchten erkennen, dass dieser V2-Verein eben nicht die Kirche ist. Z.B. schlägt sich die V2-Leugnung der Heilsnotwendigkeit der Kirche in unzähligen antichristlichen V2-Handlungen nieder. Nennen wir diese "Nicht-Kirche" also einfach V2-Gruppe. Bereits kurz nach V2 wurde ein Buch veröffentlicht "Abschied von Hochwürden" (J. O. Zöller), und darin erfährt man auch von einer "Dienstanweisung des Generalvikariats der Diözese Trier i.J. 1968: 'Der Geistliche Rat hat beschlossen, im Schriftverkehr nach außen und innerhalb des Hauses, den Titel 'Hochwürden' nicht mehr zu gebrauchen.'" Und kurz nach Veröffentlichung dieses Hochwürden-Abschieds-Buches erstellte die V2-Gruppe tatsächlich auch geänderte Riten, einen sog. "Novus Ordo", um das sakramentale Priestertum abzuschaffen und somit ganz objektiv vom Hochwürden-Status Abschied zu nehmen. Und kurz vor Veröffentlichung des Fragebriefs hatte ein bekannter V2-Professor (H. Haag) ein Buch veröffentlicht "Abschied vom Teufel". Lt. dem V2-Professor gibt es keinen Teufel. Laut dem V2-Professor hat Jesus zwar an einen personalen Teufel geglaubt, aber das war nur ein radikaler Irrtum von Christus, der als ein dummes, schwärmerisches Kind seiner Zeit auch zeitbedingte Unwahrheiten geglaubt und gelehrt hat. Solche Professoren bilden also den Nachwuchs der V2-Gruppe aus. Äußerst gewichtige Unterstützung erhielt dieser V2-Professor von seinem ebenfalls bekannten Kollegen Joseph Ratzinger. Ratzinger sagt dabei nicht einfach, dass es keinen Teufel gibt, sondern operiert mit Neudefinitionen des Teufels. Nach Ratzinger ist der Teufel "die Un-Person. Die Zersetzung, der Zerfall des Personseins". Erinnern wir uns zunächst an die unfehlbare kirchliche Lehre: Lt. Dogma wurden "der Teufel und die anderen bösen Geister von Gott ihrer Natur nach gut erschaffen, aber sie sind durch sich selbst schlecht geworden. Der Mensch jedoch sündigte auf Eingebung des Teufels" (Lateran 1215, NR 171). Lt. Dogma stand Adam infolge seiner Sünde "unter der Macht dessen, der daraufhin die Herrschaft des Todes innehatte, d.h. des Teufels"  (Trient 1546, NR 221). Lt. Dogma verfallen Nicht-Katholiken "dem ewigen Feuer, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist" (Florenz 1442, NR 350). Also die kirchliche Lehre über den Teufel betrifft sowohl die Schöpfung als auch die Erbsünde und die Erlösung als auch das Jüngste Gericht. Der sog. "Abschied vom Teufel" ist in Wahrheit also ein Abschied vom katholischen Glauben. Und Ratzingers Ideologie von der "Zersetzung des Personseins" ist in Wahrheit die Zersetzung des Katholischseins. Angesichts unzähliger weiterer Fälle von solch hemmungslosem Wirrwarr schreiben die Fragenden: "Gilt denn überhaupt noch das Credo? Gelten noch die Zehn Gebote?" Nun, natürlich gilt das Credo unverändert. Das muss es ja schon rein logisch - denn jede Wahrheit ist eine überall für immer gültige Wahrheit. Wahrheit ist absolut unveränderlich. Und zudem lautet ein katholisches Dogma ganz ausdrücklich: "Wer sagt, es sei möglich, daß man den von der Kirche vorgelegten Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der Wissenschaft gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den, den die Kirche verstanden hat und versteht, der sei ausgeschlossen" (NR 61, cf. DS 3043). Dementsprechend hat der Zersetzungs-Ideologe Ratzinger als pensioniertes sichtbares V2-Oberhaupt "Benedikt" zusammen mit dem aktuellen V2-Oberhaupt "Franziskus" in einem Rundschreiben erklärt: "Der Gläubige ist nicht arrogant; im Gegenteil, die Wahrheit lässt ihn demütig werden, da er weiß, dass nicht wir sie besitzen, sondern vielmehr sie es ist, die uns umfängt und uns besitzt." Halten wir also fest: Die katholische Kirche ist die Gruppe der Menschen, die die Wahrheit besitzen, namentlich in den unfehlbaren kirchlichen Glaubenssätzen. Die V2-Gruppe hingegen ist eine Gemeinschaft von Menschen, die die Wahrheit nicht besitzen. Oder ein anderes Franziskus-Zitat: "Die Wahrheit hat in keiner Enzyklopädie Platz. Die Wahrheit ist eine Begegnung." Wenn die Wahrheit "in keiner Enzyklopädie Platz" hat, dann erst recht nicht in einem Credo. Nur kurz eine Bemerkung zu dem V2-Propheten Marcel Lefebvre. Lefebvre war einer der schlimmsten Feinde der Wahrheit, denn lt. Lefebvre ist die wahre Kirche Christi "häretisch", d.h. sie ist ganz ausdrücklich nicht die "Säule und Grundfeste der Wahrheit" (1 Tim 3,15). Nun noch einige Zitate aus der Antwort des Stiefvaters auf den Fragebrief: "Nein, früher war nicht alles falsch, nur war manches anders. Das gilt zunächst für das natürliche Leben. War es denn falsch, daß man früher mit dem Ochsenwagen fuhr und nicht mit dem Traktor? Daß man eine Petroleumlampe hatte und kein Neonlicht? ... Das Alte war seinerzeit gut und richtig, die Petroleumlampe war sogar ein Fortschritt, aber eben nur zu seiner Zeit! Jetzt aber ist diese alte Art und Weise eben doch veraltet. ... Dieses Kommen und Gehen, dieses Wachsen und Werden ist ein Grundgesetz unserer Welt. Es ist die Veränderlichkeit, die Geschichtlichkeit (8f). ... Die Kirche ist in einem ständigen Reformprozess (9)." Soweit der Stiefvater. Nun, Licht bleibt Licht, ob nun mit Petroleum oder Neon. Dieser Stiefvater-Vergleich hat also rein gar nichts mit dem Anliegen des Fragebriefs zu tun. Denn zum Wesen der Kirche gehört die absolut unveränderliche Wahrheit. Zum Wesen der V2-Gruppe dagegen gehört der "ständige Reformprozess". Während der Gläubige die Wahrheit im Credo erfährt, hat für die V2-Gruppe die Wahrheit noch nicht einmal in einer Enzyklopädie Platz, geschweige denn im Credo. In der V2-Gruppe gibt es nur den unendlichen Taumel immer wieder anderer "Begegnungen" - mit wem oder was auch immer. Es ist also absolut offenkundig: Der Fragebrief "War denn früher alles falsch?" bedurfte weder der Verrenkungen seitens des V2-Stiefvaters noch der sonstigen Verrenkungen von V2-Professoren und V2-Oberhäuptern. Die Fragenden wussten es doch selbst ganz genau: Die Wahrheit und somit die kirchliche Lehre kann sich unmöglich wandeln. Die V2-Gruppe kann unmöglich die katholische Kirche sein. In der V2-Gruppe ist wahrhaftig der Teufel los. Die Fragenden hätten ganz einfach nur die vollkommen unausweichlich zwingenden Konsequenzen ziehen müssen. Aber leider haben sich praktisch alle unerbittlich hartnäckig geweigert, die Wahrheit anzuerkennen. Der Teufel ist der Vater der Lüge (Joh 8,44), und fast alle haben es vorgezogen, ein Leben in Lüge zu führen. Zugegeben: Wer weder den Katechismus kennen noch den Grundsätzen der Logik folgen will, der landet sehr leicht außerhalb der Kirche. Wissensbildung ist grundsätzlich für jeden Menschen sehr wichtig. Ermuntern wir andere, sich sowohl des katholischen Katechismus als auch des gesunden Menschenverstandes zu bedienen und dann die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Bedenken wir dabei die Frage Christi: "Wird ... der Menschensohn, wenn er kommt, noch Glauben finden?" (Lk 18,8). Amen.
Video: www.youtube.com/watch?v=UzExkKOk2lg

[Zurück zur KzM - Startseite]