Strafverfahren gegen "Deutsche Bischofskonferenz" (2) und Andreas Grossmann

- Leserbriefe von SA Nürnberg (Zeißner) und SA Berlin (Anselmann); Bonus: Strafanzeige von Günter Deckert gegen Grossmann -
(Kirche zum Mitreden, 06.03.2008)
Bei der endlosen Flut von "Justiz"-Schreiben ist es leider nicht möglich, alles bei KzM zu veröffentlichen, geschweige denn im einzelnen zu würdigen. Um aber trotzdem noch möglichst an die Öffentlichkeit zu bringen, werden verschiedene Fälle gebündelt behandelt. Allerdings liegen die Fälle V2-Religion und "Holocaust"-Religion doch sehr nahe beieinander, was nicht zuletzt mit Ratzingers Synagogen-Auftritt verdeutlicht wird. Konkret geht es um das Betrugsverfahren gegen "Deutsche Bischofskonferenz" sowie das Anhalten des Schreibens an Germar Rudolf; über beide Vorgänge hat n.b. sogar kreuz.net berichtet.

22.02.08 Leserbrief von "Nazi-Jäger" Andreas Grossmann, SA Mannheim:
Staatsanwaltschaft  Mannheim
Postfach, 68149 Mannheim
Telefon-Nr.:   0621/292-0 Telefax-Nr.:   0621/292-7530 Durchwahl-Nr.:   0621/2927524 Sachbearbeiter:   Herr StA(GL) Grossmann
Aktenzeichen: 510 Js 4803/08 (Bitte stets angeben)
Mannheim, 19.02.2008/bo
Herrn Rolf Hermann Lingen
Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche Justizvollzugsanstalt Mannheim Haupert wegen Verleumdung u. a.
Strafanzeige vom 07.02.2008
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihrer Strafanzeige habe ich mit Verfügung vom 19.02.2008 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung keine Folge gegeben.
Gründe: Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt.
Die Überwachung des Schriftwechsels des Strafgefangenen Germar Rudolf und das Anhalten des in Rede stehenden Schreibens waren von den §§ 29, 31 StVollzG gedeckt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Gründe der beanstandeten Verfügung der JVA Mannheim vom 23.01.2008 Bezug genommen. Die dort vorgenommenen Wertungen sind zumindest nachvollziehbar und auch dann nicht strafbar, wenn sie im Einzelfall auf einem Mißverständnis der Thesen des Anzeigeerstatters beruhen sollten. Dieser nimmt eine extreme Außenseiterposition innerhalb der katholischen Glaubens ein. Ein Beleidigungsvorsatz im Sinne der §§ 185 ff. StGB ist jedenfalls nicht festzustellen. Hochachtungsvoll [KEINE Unterschrift] gez. Grossmann Staatsanwalt als Gruppenleiter
Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.


28.02.2008 Leserbrief von SA-Mann Anselmann
Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10548 Berlin
Gesch.- Nr. 81 Js 685/08, Dez.: 116
Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111) Durchwahl/Apparat 030/90 14 - 3663 Telefax 030/90 14-33 10
Herrn Rolf Lingen
Berlin, 22.02.2208
Sehr geehrter Herr Lingen, auf Ihre Strafanzeige vom 07. Februar 2008 gegen unbekannt, „Deutsche Bischofskonferenz" wegen Betruges pp.
teile ich mit, dass Ihre haltlosen Äußerungen mir keine Veranlassung geben in Ermittlungen einzutreten. Die Aneinanderreihung sinnfreier Bemerkungen begründet keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat (vgl. § 152 Absatz 2 StPO). Hochachtungsvoll [KEINE Unterschrift] Anselmann Staatsanwalt


01.03.2008 Leserbrief von SA-Frau Zeißner
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Aktenzeichen: 403 AR 230628/08 (Bitte stets angeben)
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Fürther Str. 112, 90429 Nürnberg
Telefon-Nr.: 0911/321-01
Telefax-Nr.: 0911/321-2466 Durchwahl-Nr.: 0911/3212485 Sachbearbeiter: Frau StA'in Zeißner
Herrn Rolf Hermann Lingen
Nürnberg, 27.02.2008/hs
Anzeigensache vom 07.02.2008 wegen Betrug
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihrer Strafanzeige habe ich mit Verfügung vom 20.02.2008 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung keine Folge gegeben.
Gründe: Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt. Hochachtungsvoll Zeißner Staatsanwältin


06.03.2008 Fax an General-SA Karlsruhe etc.
Geschäfts-Nrr. ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06), (4271/07), (45826/07) [Bei Antwort angeben!]
Ihr seid alles Vollidioten! - ist der Jargon der "brd"-Freisler-Epigonen, s. plantik3.htm
Verp*sst euch, ihr *rschlöcher! [zens. PRHL] - ist der Jargon der "brd"-Gestapo, s. rschloch.htm
1. Es wird daran erinnert, dass die OMF-"brd" mir gegenüber den Pater-Titel verwenden muss, den sie mir n.b. selbst endgültig zuerkannt hat (heise_02.htm / bel_eug3.htm); eine Unterschlagung desselben ist hochgradig schizophren sowie zutiefst ehrverletzend. Dementsprechend legt Affenstall Dorsten bewiesenermaßen nachdrücklich äußersten Wert darauf, dass Schreiben an mich adressiert werden an "Herrn Pater Rolf Hermann Lingen, römisch-katholischer Priester" und eingeleitet werden mit "Sehr geehrter Herr Hochwürden Pater Lingen" (guten_05.htm). Ehre, wem Ehre gebührt! 2. In dem Strafverfahren gegen "Grossmann Staatsanwalt" (Anzeige Günter Deckert, 14.01.2008) wird nachdrücklich Eile angemahnt. Zudem wird hiermit gegen den Nichtstuerbescheid von Grossmann, zugestellt 22.02.2008, Beschwerde eingelegt und gegen Grossmann Dienstaufsichtsbeschwerde sowie Strafanzeige mit Strafantrag erstattet; Tatbestände: Verleumdung, Strafvereitelung etc. pp. In der Diskussion über den Artikel bei kreuz.net "Geistliche Briefpost. Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen hat kürzlich vergeblich versucht, einen in Deutschland verurteilten Holocaust-Leugner mit seinen Predigten zu versorgen" erklärt ein Diskutant bzgl. des Grossmann-Schreibens: "Dem Staatsanwalt kann ich mich -zumindest was die Beurteilung der Anwendung von § 31 StVollzG angeht- eindeutig nicht anschließen. Das ist eine Ermessensnorm, die hier nachweislich rechtswidrig angewendet worden ist indem unzutreffende Annahmen (z.B angebliche Bezeichnung von Sylvia Stolz als „deutsche Jeanne d’Arc“) in die Abwägung eingestellt wurden. Damit ist der Verwaltungsakt rechtswidrig und Pater Lingen sowie Germar Rudolf in ihren Grundrechten verletzt; die Widerspruchsbehörde müsste einem evtl. Widerspruch stattgeben." Tatsächlich bestätigt Grossmann ex silentio die Entlarvung dieser Lügen (rudolf04.htm). Obendrein lügt Grossmann selbst explizit, diese rettungslos absurden JVA-Lügen seien "zumindest nachvollziehbar". Die Krönung ist aber Grossmanns umfassende Verteidigung selbst der schwersten Verleumdungen, denn diese sind laut OMF "auch dann nicht strafbar, wenn sie im Einzelfall auf einem Mißverständnis der Thesen des Anzeigeerstatters beruhen sollten". Und wer den bestialischen Terror nicht brav schluckt, wird einfach wegen "Beleidigung" "verurteilt", während die OMF hemmungslos herumpöbelt, s.o. die OMF-Zitate. Dann dichtet Grossmann mir eine "extreme Außenseiterposition" an. Da Grossmann diese Ungeheuerlichkeit mit keiner Silbe begründet und dies auch nicht kann, ist er hiermit zusätzlich höchstselbst explizit einer öffentlichen "dienstlichen" Verleumdung meiner Person schuldig. 3. In den Straf- und Entmündigungsverfahren gegen die Bibelverbrennungs-Fetischistin "Zeißner Staatsanwältin" (bibel_03.htm) und "Anselmann Staatsanwalt" (hansel05.htm) wird nachdrücklich Eile angemahnt. Am 27.02.08 und 01.03.2008 wurden hier OMF-Leserbriefe abgegeben, dass die beiden jetzt zusätzlich auch noch in der Sache "Deutsche Bischofskonferenz" (dbk.htm) der Strafvereitelung schuldig sind. OMF-typisch beleidigen die beiden mit ihrer verlogenen Null-"Begründung" wieder sogar den Verstand von verschimmeltem Knäckebrot. Zeißner drückt wohl ohnehin nur noch reflexartig aufs Lügen-Knöpfchen, wenn sie ein Schreiben von mir sieht. Besonders pathologische Auswüchse sind bei Anselmann festzustellen, der obendrein exzessiv mit präpubertären Verbalentgleisungen um sich schlägt. Besonders gravierend: Die Beweise gegen die "Deutsche Bischofskonferenz" sind absolut vernichtend, die Gegenbeweise absolut inexistent. Anselmanns Logorrhoe wirkt bereits an sich hochnotpeinlich, gewinnt aber mit Blick auf die "Holocaust"-Debatte in der Sache Grossmann besondere Brisanz: Es mag zwar nicht jeder den naturwissenschaftlichen Hintergrund haben, um das Rudolf Gutachten angemessen würdigen zu können; ich selbst habe zwei Experten gebeten, Widerlegungen dazu zu schreiben (was sie allerdings beide nicht konnten). Aber in der V2-Sache sind die Prinzipien für jeden unleugbar nachvollziehbar klar dargelegt. Wenn die OMF also selbst im V2-Fall ihren Insassen das satanische Credo aufzwingt (cf redek005.htm), wie glaubwürdig ist dann die OMF-"Justiz" bzgl. "Holocaust"?!  S. auch n_080301.htm, Neues vom "Holocaust". Abschließend ein Beitrag aus der Diskussion zum kreuz.net-Artikel "Strafanzeige gegen die Deutsche Bischofskonferenz": "Betrug -ist doch ganz einfach. Um den Tatbestand des Betrugs zu verwirklichen, muss man folgende Merkmale erfüllen: A. Objektiver Tatbestand 1.Täuschung: „Wir sind katholische Bischöfe und unser Verein ist die katholische Kirche“ 2. Irrtum: „Kirchensteuerzahler“ glaubt der Falschbehauptung 3. Vermögensverfügung: Zahlung der „Kirchensteuer“ 4. Schaden: Der Zahlung enspricht nicht das begehrte wirtschaftliche Äquivalent, die katholische Kirche finanziell zu unterstützen B. Subjektiver Tatbestand 1. Vorsatz bezüglich Merkmale unter A. 2. Vorsatz hinsichtlich stoffgleicher (auf der Verfügung beruhender) und rechtswidriger Bereicherung".


Bonus: Strafanzeige von Günter Deckert gegen Andreas Grossmann

Die Strafanzeige wurde von Deckert i.Z.m. der Verhaftung von Sylvia Stolz angekündigt; hier zu dokumentarischen Zwecken der Text (14. Januar 2008):
An StA Mannheim / Polit. Abteilung (StA GL Grossmann)
- über PR/Kripo Weinheim (persönl. Abgabe) sowie zur Absicherung mittels Fernbrief wie E-Post
Strafanzeige / -antrag
Aus allen (!) rechtlichen Gründen gegen StA GL A. Grossmann, StA MA, wegen Beleidigung, Ehrabschneidung und Aufhetzung / Volksverhetzung.
Begründung / Sachverhalt
Am 8. Januar 2008, nachmittags, im Saal 1 des LG MA, hat zuvor Genannter ins seiner Strafmaßbegründung anscheinend die Nerven verloren, als er sich mit teilweise kreischender und überschlagender Stimme nicht nur an die angeklagte RAin Sylvia Stolz wandte, um diese so richtig herunterzumachen, sondern, sondern auch das Publikum in einer Art und Weise „attackierte“, die einem Vertreter eines Gemeinwesens, das sich demokratisch, anständig, freiheitlich usw. versteht, ua. vorwarf, die Besucher (1) wollten wieder „ein Deutschland der brennenden Synagogen“.
Wir stellen fest, daß wir als DEUTSCHE (Bürger) kein Freiwild sind, weder für die Medien noch für Staatsanwälte, die angeblich die Interessen des DEUTSCHEN Staates vertreten. – Wenn einer der Anzeigenerstatter ähnliche Äußerungen in Bezug auf eine der Berliner SYSTEM-Parteien, auf Ausländer im allgemeinen wie im besonderen oder gar auf Juden, solche, die hier oder in Israel leben, gemacht hätte, dann StA GL A. Gr... unbarmherzig sämtliche denkbaren § des StGB aufgelistet und die Richter, gebunden an das „Gesetz“, hätten ihren Auftrag erfüllt.
(1) Die Unterzeichner waren anwesend und fühlen sich zu Recht pauschal beleidigt, verunglimpft und in ihrer Ehre herabgewürdigt.
(2) Nebenbei: Gesetz und Recht können bzw. sollten immer deckungsgleich sein, müssen es aber nicht. Unzählige Beispiele aus der Geschichte belegen das.
Beweise / Zeugen außer den Anzeigerstattern wie folgt:
1) die Gr. Strafkammer Glenz (3 Berufs- und 2 Laienrichter);
2) der Gerichtsschreiber;
3) 2 diensttuende Polizisten eines Mannheimer Reviers; zu laden über PD Mannheim;
4) die dpa-Dame (die Blondine mit den eng anliegenden Jeans) – StA GL Gr. bestens bekannt; Panja Schollbuch (?) = Verfasser der beiden letzten Prozessartikel, die in MM und Nebenausgaben erschienen sind.
5) Der freie Journalist (?) Ulrich Willenberger oder so ähnlich. – So weit mir bekannt ist, erschienen von ihm Beiträge in der Wormser wie in der Heidenheimer Zeitung.
(Günter Deckert)
Wir schließen uns der Anzeige wie dem Strafantrag vollinhaltlich an:
[fünf Namen mit Adressen]
Weitere Unterschriften können problemlos beschafft werden. Es steht außer Frage, daß sich alle anwesenden NORMALEN Deutschen von den verbalen Ausfällen von StA GL Grossmann auf höchste beleidigt und in ihrer Ehre als Deutsche herabgewürdihgt sehen.
Hochachtungsvoll
Günter DECKERT


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