Urteilsfindung beim BVG

- Die Problematik der Nichtentscheidung -
(Kirche zum Mitreden, 26.04.2000)

In dem Text Kaiser und Gott - Karlsruhe contra katholische Kirche hatten wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zerrissen, demzufolge Häretiker zu Katholiken erklärt werden. Nach unseren Unterlagen hatte das BVG die Verfassungsbeschwerde abgewiesen, die vom "Bistum Limburg" wegen eines Urteils am LG Hanau (Geschäftsnummer 2 S 231/79) angestrengt worden war.

Um Geld zu sparen, hatten wir bislang das BVG nicht um Übersendung der Unterlagen gebeten. Im Zusammenhang mit der anhängigen Menschenrechtsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wollten wir uns dann doch etwas gönnen und forderten am 12.04.2000 per e-mail den Urteilstext an ("Bitte, schicken Sie mir das o.g. Urteil [Geschäftsnummer 2 S 231/79] zu.").
Heute erhielten wir per Briefpost die Antwort von der Pressestelle (AR 2572/00; Briefdatum 25.04.2000):
"Sehr geehrter Herr Pater L., bei dem Urteil vom 11. Dezember 1979 mit dem Aktenzeichen 2 S 231/179 handelt es sich nicht um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Entscheidungen anderer Gerichte werden vom Bundesverfassungsgericht nicht abgegeben. Mit freundlichen Grüßen, Kambeitz, Oberamtsrat"

Nun gut, es gibt also anscheinend beim BVG keine Unterlagen darüber, dass die Verfassungsbeschwerde abgewiesen wurde (Beschluss des Richterausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 1983 gemäß § 93a Abs. 3 BVerfGG). Wir könnten uns natürlich noch an das Bistum Limburg wenden und dort die Unterlagen anfordern, also v.a. den genauen Wortlaut der Verfassungsbeschwerde und der Antwort des BVG. Da sich aber erfahrungsgemäß niemand der V2-Sekte rührt, wenn wir etwas von diesem Verein fordern, überlassen wir es dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, ggf. selbst der Sache dort auf den Grund zu gehen.

Unberührt bleibt unsere Aussage, dass das BVG gegen die katholische Kirche rebelliert, denn mit der stillweigenden Duldung ist objektiv eine öffentliche Einverständniserklärung / Bestätigung gegeben; das BVG hat das Urteil des LG Hanau objektiv zu seinem eigenen gemacht. Schweigen kann durchaus sträflich sein, und unsere herben Anschuldigungen gegen Bundespräsident Johannes Rau basieren ja nicht nur auf seinen Handlungen, sondern auch auf seinen Unterlassungen. Und selbst wenn wir eines Tages dem Weltgerichtshof die Leviten lesen müssten - wir sind nicht geneigt, bei katastrophalen Fehlleistungen von Gerichten übergroße Nachsicht walten zu lassen.

M.a.W. unser Kampf für die Freiheit der römisch-katholischen Kirche geht unverändert weiter. Das BVG erhält diesen Text zur Kenntnisnahme per e-mail.

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