Problemfälle Ulrich Meinerzhagen und Andreas Grossmann,
Mannheim
- Der "Richter" und sein "Staatsanwalt" beim Schauprozess gegen
Ernst Zündel -
(Kirche zum Mitreden, 02.03.2006)
In dem Schauprozess gegen
Ernst Zündel
beim "Landgericht Mannheim" haben wir inzwischen drei Schreiben
verschickt, in denen es um die Problemfälle Ulrich Meinerzhagen
(Meinerzhagen?) und neuerdings Andreas Grossmann (Großmann?)
geht. Auf keines der Schreiben gab es irgendeine Reaktion seitens der
Adressaten und öffentlichen nachrichtlichen Empfänger. Das
ist umso beunruhigender, als bereits für den 09.03.2006 eine neue
Sitzung anberaumt ist. Die BRD scheint sich sehr sicher zu sein, die
Deutschen in Schach halten zu können. Wie sagte schon Norman
Finkelstein: "Der Holocaust ist eine ideologische Keule, mit der
Deutschland in Schach gehalten wird" (Welt, 06.02.2001).
Die Adressaten:
Rechtsamt Mannheim, Fax: (0621) 293-9895
Jürgen Rüttgers, Roswitha Müller-Piepenkötter,
Günther H. Oettinger
Kinder- und Völkermordpartei "CDU"
Platz des Landtags 1, 40002 Düsseldorf, Fax: (0211) 884-2265
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf, Fax: +49 (0)211-8792-569
Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart, Fax: 0711/ 2153-211
Völkermordinstitut General-SA, Postfach 10 36 53, 70031 Stuttgart
Fax: (0711) 212-3535
nachrichtlich an:
Völkermordinstitut "Justiz"-Mini, Fax: 01888 / 580-9525
Völkermordinstitut BVerfG, Fax: 0721 / 9101-382
Völkermordinstitut BGH, Fax: 0721 - 159-2512
Völkermordinstitut GB-SA, Fax: 07 21/ 81 91 59 0
Völkermordinstitut B-tag, P-SA, Fax: 030 / 227 36027
Völkermordinstitut NRW, P-SA, FAX 0211/884-3004
Völkermordinstitut "LG Bonn", Fax: 0228 / 702-1600
Völkermordinstitut "AG Dorsten", Fax: 02362 / 200827
Völkermordinstitut "AG Hannover", Fax: 0511/3472723
Völkermordinstitut "AG Heilbronn", Fax: 07131/643028
Völkermordinstitut V2-Sekte, Fax: 0228 / 103 - 299
Völkermordinstitut Redeker, Fax: 0228 / 650479
I. 16.02.2006
Geschäftsnummer ECHR-LGer1.1R
Pater Lingen ./. Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD")
wegen Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit) der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND
GRUNDFREIHEITEN IN DER FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11
Hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle ich Strafantrag wegen
Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) gegen
Ulrich Meinerzhagen (Meinertshagen?), "Landgericht Mannheim".
Tatbestand: Meinerzhagen hat einen Zuschauer des Schauprozesses gegen
Ernst Zündel zu vier Tagen "Ordnungshaft" abführen lassen.
Der Zuschauer hatte Meinerzhagen als "Freisler" bezeichnet. Dazu einige
Aspekte:
1. Das BVerfG hat in einem "Urteil" (BvR 1770/91 vom 5.3.1992) die
Verwendung des Ausdrucks "Gestapo-Methoden" im Zusammenhang mit
Praktiken der Zentralen Abschiebebehörde einstimmig als
zulässig gewertet.
2. Was Hitler- oder sonstige Vergleiche anbetrifft, s. Craig Schwartz,
Forum von laut.de, Thread "Grünen-Chefin blau im TV!?": [Roland]
"Koch hat sich im Laufe seiner Karriere diverse absurde Spitznamen
zugelegt, Hessen-Hitler ist nur einer von vielen. Zeitweise tingelte er
durchs Land als Hessen-Führer, Hessen-Hannibal, Hessen-Heidegger,
Hessen-Riemann oder auch Hessen-Sonnenkönig (danke Google) Der
Mann leidet eindeutig unter schweren Minderwertigkeitskomplexen."
3. Zu den geschichtlich-ideologischen Wurzeln der BRD-"Justiz" s.
saar-echo.de, "Staranwalt Rolf Bossi redet Fraktur: Sind
saarländische Richter „kriminell“?": "Pater Rolf Hermann Lingen,
römisch-katholischer Priester, äußerte sich im Internet
über das Buch von Rolf Bossi: Rolf Bossi führt die
unkontrollierte Macht deutscher Richter darauf zurück, dass die
schrecklichen Hetzurteile der Nazi-Richter nach dem Krieg nie
gesühnt wurden. Wenn nicht einmal die Todesurteile des
Volksgerichtshofs unter Roland Freisler als Rechtsbeugung geahndet
wurden, wie sollen dann heute vergleichsweise harmlose Fehlurteile
verfolgt werden? Eine fatale Kontinuität. Es wäre besser
gewesen, wenn die alliierten Siegermächte eine Kolonialjustiz der
Besatzer eingerichtet hätten, bis eine neue charakterlich
unverbogene Generation von Richtern und Staatsanwälten
herangebildet worden wäre. Nach dem offenkundigen Terror am
Volksgerichtshof, an den Sondergerichten und vielen anderen
Strafgerichten ist es unbegreiflich, daß diese Schlächter
wieder die Robe anziehen durften."
4. "Beleidigung" ist in der BRD nicht strafbar (s. StGB 185; nulla
poena sine lege); schon mit der Eröffnung eines "Verfahrens" haben
sich die Verantwortlichen des Verbrechens der Verfolgung Unschuldiger
schuldig gemacht.
Die "Ordnungshaft" gegen den Zuschauer war also ein Verbrechen. Zur
Einkerkerung von Ernst Zündel:
1. Die SA Mannheim wirft Zündel vor, er sei der "aktivste und
führende Revisionist." Nun ist es aber nirgends verboten und kann
auch gar nicht rechtskräftig verboten werden, Revisionist zu sein.
Revisionismus ist bloß die Überprüfung der Richtigkeit
von Aussagen, insofern also eine notwendige menschliche Grundhaltung.
Reicht zur Einkerkerung die "Begründung", jemand sei der "aktivste
und führende" Englischlehrer, Elektrotechniker, Chemiker etc.?!
2. Für das weitere erinnere ich an meinen Text "Freiheit für
Ernst Zündel": revisionisten.de/zuendel.htm
Sofern also keine ernstzunehmenden Gründe für die genannnten
Einkerkerungen vorgebracht werden, sind die Eingekerkerten sofort
freizulassen und die Verantwortlichen für das Verbrechen der
Freiheitsberaubung zu bestrafen.
Eine erste Berichterstattung über die Ermittlungsergebnisse muss
mir bis zum 20.02.2006 vorliegen; ich werde dies u.a. im o.g.
Strafverfahren gegen die Völkermordrepublik Deutschland
(vulgo "BRD") verwerten.
II. 20.02.2006
Geschäftsnummer
ECHR-LGer1.1R [s.o.]
In Ergänzung zu meiner Strafanzeige mitsamt Strafantrag wegen
Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) gegen
Ulrich Meinerzhagen (Meinertshagen?), "Landgericht Mannheim",
soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob Meinerzhagen sich
NICHT in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und
er daher prozessfähig ist. Um Berichterstattung zu den
persönlichen Verhältnissen wird die Stadt Mannheim ersucht.
Begründung:
Nach Hinweisen von Zuschauern des Schauprozesses gegen Ernst
Zündel habe ich folgende Nachricht gefunden:
"Meinerzhagen verurteilte drei Männer zu je vier Tagen
Ordnungshaft oder 200 Euro Geldstrafe, da sie nach Ende des vorherigen
Prozesstages die erste Strophe des Deutschland-Liedes gesungen hatten."
http://www.morgenweb.de/politik/20060216_p991606003_04606.html
Jemand, der - insbesondere in seiner Eigenschaft als "Richter" - das
Singen der Nationalhymne mit Kerker bestrafen will, ist
allerhöchstwahrhscheinlich sehr schwer geisteskrank. Die
Zeitungsmeldung enthält keine Begründung für die Strafe,
und auch das "Strafgesetzbuch" hilft hier nicht weiter. Auch das
sonstige Auftreten Meinerzhagens kann nicht unbedingt als sicherer
Beweis für seine geistige Gesundheit genügen. Wenn er etwa
der Verteidigung permanent ins Wort fällt und sie überhaupt
behindert, wichtige Informationen frei zu verbreiten, ist das
Totalsabotage des Grundrechts auf einen fairen Prozess.
Eine erste Berichterstattung über die Ermittlungsergebnisse muss
mir bis zum 21.02.2006 vorliegen; ich werde dies u.a. im o.g.
Strafverfahren gegen die Völkermordrepublik Deutschland
(vulgo "BRD") verwerten.
Rechtsbelehrung:
"Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das allgemeine
Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel
vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und
Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte
und Pflichten sorgen, die Gesetze ohne persönliche
Rücksichten durchführen, die öffentlichen Ämter nur
geeigneten Personen geben und ungeeignete aus denselben entfernen.
[...] Gesetzen, die das Naturgesetz oder das positiv göttliche
Recht verletzen, darf man nicht gehorchen; ihrer Ausführung darf
man passiven Widerstand entgegensetzen. - Offene Gewalt darf man in
einem solchen Falle auch mit Gewalt abwenden, vorausgesetzt, daß
man begründete Hoffnung auf Erfolg hat und das Gemeinwohl durch
den Widerstand nicht noch größeren Schaden leidet als durch
die Gewalttätigkeit der Regierenden. Nach einigen Autoren ist in
höchster Not des Volkes und nach Erschöpfung aller
gesetzlichen Mittel auch Absetzung des Herrschers und Änderung der
Staatsverfassung erlaubt." (H. Jone, Katholische Moraltheologie,
Paderborn (7)1935, 164.166)
III. 02.03.2006
Geschäftsnummer
ECHR-LGer1.1R [s.o.]
In Ergänzung zum Straf- und Entmündigungsverfahren gegen
Ulrich Meinerzhagen (Meinertshagen?), "Landgericht Mannheim",
schließe ich hiermit Großmann vollumfänglich in die
Ermittlungen ein.
Anlass ist der zwischenzeitlich bei faz.net (Internetseite der
Freimaurerischen Allgemeinen Zeitung) erschienene Artikel "Der
Müll, die Stadt und das Fräulein Stolz" v. 21.02.2006, von
dem ich erst heute erfahren habe.
Zunächst werden darin neue Informationen über Meinerzhagen
verbreitet, z.B.:
»Dem Vorsitzenden platzt der Kragen, Fräulein Stolz
säuselt über Lautsprecher: „Herr Meinerzhagen, warum
müssen Sie schon wieder herumschreien? Haben Sie das
nötig.”« Das klingt sehr verdächtig nach schweren
manischen Störungen bei Meinerzhagen, zumal die offensichtlich
sehr beherrschte Frau Stolz mit ihrem anscheinend freundlichen,
ausgeglichenen Auftreten doch auf gesunde Menschen beruhigend wirken
muss.
Ferner: »Der Vorsitzende bekommt sein Rot gut hin, auf dem
Gesicht. „Ich heiße Dr. Meinerzhagen.” Er wünsche, von der
Verteidigung hier nicht als Privatperson angesprochen zu werden. „Ich
bin der Vorsitzende der Kammer und leite diese Verhandlung.” - „Herr
Meinerzhagen...” - „Dr. Meinerzhagen!” - „Wünschen Sie, daß
ich Sie mit ihrem Doktortitel anspreche?” - „Ich heiße Dr.
Meinerzhagen und werde mit Herr Vorsitzender angesprochen.”«
Diese jämmerliche Titelitis wirkt umso befremdlicher, wenn man
z.B. um die hartnäckige Weigerung sonstiger BRD-Justizverbrecher
weiß, gegenüber katholischen Priestern die notwendigen
Respektbezeigungen zu erbringen. BRD-"Richter" und "Staatsanwälte"
schwelgen frenetisch in ihren hemmungslosen Pöbeleien und kosten
ihre laikalen Anpöbelei gegen hohe katholische
Würdenträger genüsslich aus. Exemplarisch hier ein Zitat
aus dem Herzjesu-Text von meiner Homepage (http://www.revisionisten.de/herzjesu.htm):
»Eine makabre Randnotiz in der Verurteilungsschrift: Als
Vertreter der V2-Sekte wurde ein "Pater [ausgeschrieben!] Dr. Hans
Langendörfer S.J." genannt - Pater (d.h. Priester) ist dieser
höchstwahrscheinlich nicht, S.J. (Mitglied des Jesuitenordens
[Societas Jesu]) garantiert nicht. Daß dieser überhaupt
erwähnt wurde, während bei unserer Namensnennung aber der
Patertitel sträflich verschwiegen wurde, sollte
möglicherweise einmal mehr demonstrieren, daß der Staat
meint, er habe übergöttliche Kräfte, daß er jetzt
gegen die Anordnungen der Kirche katholische Titel zuteilt und
abspricht.«
Nun zu Großmann, wieder der faz-Artikel: »Das Gericht
verhängt für jeden 200 Euro Ordnungsgeld. Reinecke
höhnt, er fühle sich geehrt, von diesem Richter verurteilt zu
werden. „So etwas hätte ich von einem deutschen Gericht nicht
erwartet”, ruft jemand. „Es handelt sich hier ganz offensichtlich nicht
um ein deutsches Gericht”, erwidert Fräulein Stolz. Einer aus dem
Publikum brüllt: „Freisler!” Der Staatsanwalt erhebt sich: „Wer
hat hier Freisler gerufen? Meld dich mal, Feigling.”«
Großmann verleumdet sein Opfer als "Feigling" und erlaubt sich
das Duzen. Das ist zunächst eine strafbare Handlung; gleichzeitig
ist auch einmal mehr bestätigt, dass "Beleidigungs"-Prozesse eine
bloße Terrormaßnahme der BRD-Fetischisten gegen die
Deutschen sind, selbst wenn es um "Duzen" gehen sollte. Insofern
erweisen sich die BRD-Fetischisten nicht nur als Unterdrücker,
sondern auch als Kriegstreiber, die das deutsche Volk aufhetzen und
somit auf eine gewaltsame Durchführung der Befreiung Deutschlands
drängen. Eine erste Berichterstattung über die
Ermittlungsergebnisse muss mir bis zum 03.03.2006 vorliegen; ich werde
dies u.a. im o.g. Strafverfahren gegen die Völkermordrepublik
Deutschland (vulgo "BRD") verwerten.
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