Problemfälle Ulrich Meinerzhagen und Andreas Grossmann, Mannheim

- Der "Richter" und sein "Staatsanwalt" beim Schauprozess gegen Ernst Zündel -
(Kirche zum Mitreden, 02.03.2006)
Richter Ulrich Meinerzhagen bei Google
andreas grossmann staatsanwalt bei G.
In dem Schauprozess gegen Ernst Zündel beim "Landgericht Mannheim" haben wir inzwischen drei Schreiben verschickt, in denen es um die Problemfälle Ulrich Meinerzhagen (Meinerzhagen?) und neuerdings Andreas Grossmann (Großmann?) geht. Auf keines der Schreiben gab es irgendeine Reaktion seitens der Adressaten und öffentlichen nachrichtlichen Empfänger. Das ist umso beunruhigender, als bereits für den 09.03.2006 eine neue Sitzung anberaumt ist. Die BRD scheint sich sehr sicher zu sein, die Deutschen in Schach halten zu können. Wie sagte schon Norman Finkelstein: "Der Holocaust ist eine ideologische Keule, mit der Deutschland in Schach gehalten wird" (Welt, 06.02.2001).


Die Adressaten:
Rechtsamt Mannheim, Fax: (0621) 293-9895
Jürgen Rüttgers, Roswitha Müller-Piepenkötter, Günther H. Oettinger
Kinder- und Völkermordpartei "CDU"
Platz des Landtags 1, 40002 Düsseldorf, Fax: (0211) 884-2265
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf, Fax: +49 (0)211-8792-569
Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart, Fax: 0711/ 2153-211
Völkermordinstitut General-SA, Postfach 10 36 53, 70031 Stuttgart Fax: (0711) 212-3535
nachrichtlich an:
Völkermordinstitut "Justiz"-Mini, Fax: 01888 / 580-9525
Völkermordinstitut BVerfG, Fax: 0721 / 9101-382
Völkermordinstitut BGH, Fax: 0721 - 159-2512
Völkermordinstitut GB-SA, Fax: 07 21/ 81 91 59 0
Völkermordinstitut B-tag, P-SA, Fax: 030 / 227 36027
Völkermordinstitut NRW, P-SA, FAX 0211/884-3004
Völkermordinstitut "LG Bonn", Fax: 0228 / 702-1600
Völkermordinstitut "AG Dorsten", Fax: 02362 / 200827
Völkermordinstitut "AG Hannover", Fax: 0511/3472723
Völkermordinstitut "AG Heilbronn", Fax: 07131/643028
Völkermordinstitut V2-Sekte, Fax: 0228 / 103 - 299
Völkermordinstitut Redeker, Fax: 0228 / 650479

I. 16.02.2006


Geschäftsnummer ECHR-LGer1.1R
Pater Lingen ./. Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD") wegen Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN IN DER FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11
Hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle ich Strafantrag wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) gegen
Ulrich Meinerzhagen (Meinertshagen?), "Landgericht Mannheim".
Tatbestand: Meinerzhagen hat einen Zuschauer des Schauprozesses gegen Ernst Zündel zu vier Tagen "Ordnungshaft" abführen lassen. Der Zuschauer hatte Meinerzhagen als "Freisler" bezeichnet. Dazu einige Aspekte:
1. Das BVerfG hat in einem "Urteil" (BvR 1770/91 vom 5.3.1992) die Verwendung des Ausdrucks "Gestapo-Methoden" im Zusammenhang mit Praktiken der Zentralen Abschiebebehörde einstimmig als zulässig gewertet.
2. Was Hitler- oder sonstige Vergleiche anbetrifft, s. Craig Schwartz, Forum von laut.de, Thread "Grünen-Chefin blau im TV!?": [Roland] "Koch hat sich im Laufe seiner Karriere diverse absurde Spitznamen zugelegt, Hessen-Hitler ist nur einer von vielen. Zeitweise tingelte er durchs Land als Hessen-Führer, Hessen-Hannibal, Hessen-Heidegger, Hessen-Riemann oder auch Hessen-Sonnenkönig (danke Google) Der Mann leidet eindeutig unter schweren Minderwertigkeitskomplexen."
3. Zu den geschichtlich-ideologischen Wurzeln der BRD-"Justiz" s. saar-echo.de, "Staranwalt Rolf Bossi redet Fraktur: Sind saarländische Richter „kriminell“?": "Pater Rolf Hermann Lingen, römisch-katholischer Priester, äußerte sich im Internet über das Buch von Rolf Bossi: Rolf Bossi führt die unkontrollierte Macht deutscher Richter darauf zurück, dass die schrecklichen Hetzurteile der Nazi-Richter nach dem Krieg nie gesühnt wurden. Wenn nicht einmal die Todesurteile des Volksgerichtshofs unter Roland Freisler als Rechtsbeugung geahndet wurden, wie sollen dann heute vergleichsweise harmlose Fehlurteile verfolgt werden? Eine fatale Kontinuität. Es wäre besser gewesen, wenn die alliierten Siegermächte eine Kolonialjustiz der Besatzer eingerichtet hätten, bis eine neue charakterlich unverbogene Generation von Richtern und Staatsanwälten herangebildet worden wäre. Nach dem offenkundigen Terror am Volksgerichtshof, an den Sondergerichten und vielen anderen Strafgerichten ist es unbegreiflich, daß diese Schlächter wieder die Robe anziehen durften."
4. "Beleidigung" ist in der BRD nicht strafbar (s. StGB 185; nulla poena sine lege); schon mit der Eröffnung eines "Verfahrens" haben sich die Verantwortlichen des Verbrechens der Verfolgung Unschuldiger schuldig gemacht.
Die "Ordnungshaft" gegen den Zuschauer war also ein Verbrechen. Zur Einkerkerung von Ernst Zündel:
1. Die SA Mannheim wirft Zündel vor, er sei der "aktivste und führende Revisionist." Nun ist es aber nirgends verboten und kann auch gar nicht rechtskräftig verboten werden, Revisionist zu sein. Revisionismus ist bloß die Überprüfung der Richtigkeit von Aussagen, insofern also eine notwendige menschliche Grundhaltung. Reicht zur Einkerkerung die "Begründung", jemand sei der "aktivste und führende" Englischlehrer, Elektrotechniker, Chemiker etc.?!
2. Für das weitere erinnere ich an meinen Text "Freiheit für Ernst Zündel": revisionisten.de/zuendel.htm
Sofern also keine ernstzunehmenden Gründe für die genannnten Einkerkerungen vorgebracht werden, sind die Eingekerkerten sofort freizulassen und die Verantwortlichen für das Verbrechen der Freiheitsberaubung zu bestrafen.
Eine erste Berichterstattung über die Ermittlungsergebnisse muss mir bis zum 20.02.2006 vorliegen; ich werde dies u.a. im o.g. Strafverfahren gegen die Völkermordrepublik Deutschland  (vulgo "BRD") verwerten.



II. 20.02.2006

Geschäftsnummer ECHR-LGer1.1R [s.o.]
In Ergänzung zu meiner Strafanzeige mitsamt Strafantrag wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) gegen
Ulrich Meinerzhagen (Meinertshagen?), "Landgericht Mannheim",
soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob Meinerzhagen sich NICHT in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und er daher prozessfähig ist. Um Berichterstattung zu den persönlichen Verhältnissen wird die Stadt Mannheim ersucht.
Begründung:
Nach Hinweisen von Zuschauern des Schauprozesses gegen Ernst Zündel habe ich folgende Nachricht gefunden:
"Meinerzhagen verurteilte drei Männer zu je vier Tagen Ordnungshaft oder 200 Euro Geldstrafe, da sie nach Ende des vorherigen Prozesstages die erste Strophe des Deutschland-Liedes gesungen hatten."
http://www.morgenweb.de/politik/20060216_p991606003_04606.html
Jemand, der - insbesondere in seiner Eigenschaft als "Richter" - das Singen der Nationalhymne mit Kerker bestrafen will, ist allerhöchstwahrhscheinlich sehr schwer geisteskrank. Die Zeitungsmeldung enthält keine Begründung für die Strafe, und auch das "Strafgesetzbuch" hilft hier nicht weiter. Auch das sonstige Auftreten Meinerzhagens kann nicht unbedingt als sicherer Beweis für seine geistige Gesundheit genügen. Wenn er etwa der Verteidigung permanent ins Wort fällt und sie überhaupt behindert, wichtige Informationen frei zu verbreiten, ist das Totalsabotage des Grundrechts auf einen fairen Prozess.
Eine erste Berichterstattung über die Ermittlungsergebnisse muss mir bis zum 21.02.2006 vorliegen; ich werde dies u.a. im o.g. Strafverfahren gegen die Völkermordrepublik Deutschland  (vulgo "BRD") verwerten.
Rechtsbelehrung:
"Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten sorgen, die Gesetze ohne persönliche Rücksichten durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und ungeeignete aus denselben entfernen. [...] Gesetzen, die das Naturgesetz oder das positiv göttliche Recht verletzen, darf man nicht gehorchen; ihrer Ausführung darf man passiven Widerstand entgegensetzen. - Offene Gewalt darf man in einem solchen Falle auch mit Gewalt abwenden, vorausgesetzt, daß man begründete Hoffnung auf Erfolg hat und das Gemeinwohl durch den Widerstand nicht noch größeren Schaden leidet als durch die Gewalttätigkeit der Regierenden. Nach einigen Autoren ist in höchster Not des Volkes und nach Erschöpfung aller gesetzlichen Mittel auch Absetzung des Herrschers und Änderung der Staatsverfassung erlaubt." (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 164.166)


III. 02.03.2006

Geschäftsnummer ECHR-LGer1.1R [s.o.]
In Ergänzung zum Straf- und Entmündigungsverfahren gegen
Ulrich Meinerzhagen (Meinertshagen?), "Landgericht Mannheim",
schließe ich hiermit Großmann vollumfänglich in die Ermittlungen ein.
Anlass ist der zwischenzeitlich bei faz.net (Internetseite der Freimaurerischen Allgemeinen Zeitung) erschienene Artikel "Der Müll, die Stadt und das Fräulein Stolz" v. 21.02.2006, von dem ich erst heute erfahren habe.
Zunächst werden darin neue Informationen über Meinerzhagen verbreitet, z.B.:
»Dem Vorsitzenden platzt der Kragen, Fräulein Stolz säuselt über Lautsprecher: „Herr Meinerzhagen, warum müssen Sie schon wieder herumschreien? Haben Sie das nötig.”« Das klingt sehr verdächtig nach schweren manischen Störungen bei Meinerzhagen, zumal die offensichtlich sehr beherrschte Frau Stolz mit ihrem anscheinend freundlichen, ausgeglichenen Auftreten doch auf gesunde Menschen beruhigend wirken muss.
Ferner: »Der Vorsitzende bekommt sein Rot gut hin, auf dem Gesicht. „Ich heiße Dr. Meinerzhagen.” Er wünsche, von der Verteidigung hier nicht als Privatperson angesprochen zu werden. „Ich bin der Vorsitzende der Kammer und leite diese Verhandlung.” - „Herr Meinerzhagen...” - „Dr. Meinerzhagen!” - „Wünschen Sie, daß ich Sie mit ihrem Doktortitel anspreche?” - „Ich heiße Dr. Meinerzhagen und werde mit Herr Vorsitzender angesprochen.”«
Diese jämmerliche Titelitis wirkt umso befremdlicher, wenn man z.B. um die hartnäckige Weigerung sonstiger BRD-Justizverbrecher weiß, gegenüber katholischen Priestern die notwendigen Respektbezeigungen zu erbringen. BRD-"Richter" und "Staatsanwälte" schwelgen frenetisch in ihren hemmungslosen Pöbeleien und kosten ihre laikalen Anpöbelei gegen hohe katholische Würdenträger genüsslich aus. Exemplarisch hier ein Zitat aus dem Herzjesu-Text von meiner Homepage (http://www.revisionisten.de/herzjesu.htm): »Eine makabre Randnotiz in der Verurteilungsschrift: Als Vertreter der V2-Sekte wurde ein "Pater [ausgeschrieben!] Dr. Hans Langendörfer S.J." genannt - Pater (d.h. Priester) ist dieser höchstwahrscheinlich nicht, S.J. (Mitglied des Jesuitenordens [Societas Jesu]) garantiert nicht. Daß dieser überhaupt erwähnt wurde, während bei unserer Namensnennung aber der Patertitel sträflich verschwiegen wurde, sollte möglicherweise einmal mehr demonstrieren, daß der Staat meint, er habe übergöttliche Kräfte, daß er jetzt gegen die Anordnungen der Kirche katholische Titel zuteilt und abspricht.«
Nun zu Großmann, wieder der faz-Artikel: »Das Gericht verhängt für jeden 200 Euro Ordnungsgeld. Reinecke höhnt, er fühle sich geehrt, von diesem Richter verurteilt zu werden. „So etwas hätte ich von einem deutschen Gericht nicht erwartet”, ruft jemand. „Es handelt sich hier ganz offensichtlich nicht um ein deutsches Gericht”, erwidert Fräulein Stolz. Einer aus dem Publikum brüllt: „Freisler!” Der Staatsanwalt erhebt sich: „Wer hat hier Freisler gerufen? Meld dich mal, Feigling.”« Großmann verleumdet sein Opfer als "Feigling" und erlaubt sich das Duzen. Das ist zunächst eine strafbare Handlung; gleichzeitig ist auch einmal mehr bestätigt, dass "Beleidigungs"-Prozesse eine bloße Terrormaßnahme der BRD-Fetischisten gegen die Deutschen sind, selbst wenn es um "Duzen" gehen sollte. Insofern erweisen sich die BRD-Fetischisten nicht nur als Unterdrücker, sondern auch als Kriegstreiber, die das deutsche Volk aufhetzen und somit auf eine gewaltsame Durchführung der Befreiung Deutschlands drängen. Eine erste Berichterstattung über die Ermittlungsergebnisse muss mir bis zum 03.03.2006 vorliegen; ich werde dies u.a. im o.g. Strafverfahren gegen die Völkermordrepublik Deutschland  (vulgo "BRD") verwerten.

[Zurück zur KzM - Startseite]