Am 18.10.2008 war bei Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin, Fax 030 / 9014-3310, Strafanzeige mit Strafantrag erstattet worden gegen Axel Springer AG, Berlin, wegen Verstoßes gegen § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen). Begründung:
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Auf der Seite
http://www.welt.de/satire/article2590934/Fall-Haider-Verschwoerung-oder-doch-nur-Mord.html?nr=7&pbpnr=0
ist eine Darstellung der Kreuzigung zu sehen (html-Bildbeschreibung von welt.de: "Karfreitags-Passionsspiele in Wuppertal"); darunter steht der Text:
»Auch dieser konservative Rechtspopulist (Lieblingsforderung: kein Geschlechtsverkehr vor der Ehe) ging dem Mossad auf den Leim. Als Testfahrer für ein neues Öko-Auto (100 Prozent Holz, keine Schadstoffbelastungen bei Himmelfahrten) wurde er in die Falle gelockt. Seinen Fehler bemerkte er erst, als er statt Sicherheitsgurten Nägel vorfand. Im Gegensatz zu Haider wurde er deshalb später nicht zum Märtyrer verklärt.«
Damit wird Jesus Christus und folglich die gesamte christliche Religion in schwerster Weise beschimpft: Christen sind solche, die einem verblödeten Öko-Freak hinterherlaufen. Dabei ist noch gar nicht berücksichtigt, dass Christus in einem Atemzug mit Haider und Hitler vorgeführt wird.
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Am 22.11.2008 traf dann eine "Antwort" ein:
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Geschäftszeichen 52 Js 5499/08
Das auf Ihre Strafanzeige vom 18. Oktober 2008 gegen die Verantwortlichen der Axel Springer AG wegen der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt (§ 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung). Die Abbildung und der Text auf der von Ihnen angegebenen Internetseite verstoßen nicht gegen § 166 des Strafgesetzbuches. Es kann dahinstehen, ob der satirisch verfasste Text eine Beschimpfung der christlichen Religion beinhaltet. Er ist jedenfalls nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Anhaltspunkte für weitere Straftaten fehlen. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt. Hochachtungsvoll [keine Unterschrift, somit gegenstandslos] Leister Staatsanwältin
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Zunächst zum Begriff der "Störung des öffentlichen Friedens": Dieses Merkmal ist auch bei § 130 StGB (Volksverhetzung) von entscheidender Bedeutung, denn dieser Paragraph beginnt mit den Worten: "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".
Weil Jahr für Jahr Tausende Unschuldige wegen angedichteter "Volksverhetzung" von der brd "strafverfolgt" werden, lohnt sich hier ein Blick, wie laut brd der öffentliche Frieden gestört wird. S. dazu Germar Rudolf, Diktatur Deutschland. Die Zerstörung von Demokratie und Menschenrechten unter dem Einfluß von Kriegspropaganda, Hastings 2005, 16-18:
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1979 veröffentlichte der deutsche Historiker Prof. Dr. Hellmut Diwald ein Buch mit dem schlichten Titel Deutsche Geschichte. Es behandelte 2000 Jahre Geschichte, und eine angemessene Anzahl Seiten behandelte das Dritte Reich. Als Diwald die Konzentrationslager und den Holocaust abhandelte, beendete er diesen Abschnitt mit folgenden Bemerkungen:
"Was sich [unter dem Titel 'Endlösung'] in den folgenden Jahren [nach 1940] tatsächlich abgespielt hat, ist trotz aller Literatur in zentralen Fragen noch immer ungeklärt. Auschwitz ist das deutsche Stigma dieses Jahrhunderts. Es ist ein Symbol des Entsetzens, doch es ist auch symbolisch für die sowohl tatsächlich nachzuweisende als auch gegen besseres Wissen absichtlich hineingedeutete Gleichsetzung vom Dritten Reich und Deutschland."
Dies reichte aus, um einen Sturm der Entrüstung zu entfachen - sowohl in den Medien wie auch in der akademischen Welt. Schließlich änderte Diwalds Verleger diese Bemerkung in der zweiten Auflage - ohne den Verfasser zu fragen - dergestalt, daß Schrecken und Empörung über die unvorstellbaren Greuel während des Holocausts ausgedrückt wurden, eine emotionale Äußerung, auf die man zwar recht häufig stößt, die aber weder wissenschaftlich ist, noch irgendwelche wissenschaftlichen Probleme in bezug auf dieses geschichtliche Ereignis löst.
Nachdem Prof. Diwald 1993 gestorben war, stellten mehrere hervorragende deutsche Wissenschaftler ihm zu Ehren eine Festschrift zusammen. Einer der mitwirkenden Verfasser war Dr. Robert Hepp, Professor für Soziologie in Osnabrück. In seinem Beitrag gab er einen Teil der Geschichte dieses "Diwald-Skandals" wieder. Dabei erwähnte er in einer Fußnote - ich gebe sie hier nur gekürzt wieder:
"Sunt apud nos cogitationes liberae in foro interno, constrictae tamen in foro publico. [...]"
Kurz: Prof. Hepp erklärt, daß in Deutschland jedermann bestraft wird, der öffentlich bestimmte abweichende Ansichten ausdrückt. Wenn man dennoch etwas sagen will, weil es die Wahrheit gebietet, muß man bestimmte Methoden verwenden. Aus diesem Grund ist diese Fußnote auf Latein. Dann bestreitet Prof. Hepp, daß die Geschichte von Gaskammern wahr sei, die während des Genozids an den Juden in sogenannten Vernichtungslagern verwendet worden sein sollen. Er sagt, daß er durch wissenschaftliche revisionistische Argumente überzeugt worden sei. Wegen dieser Fußnote in lateinischer Sprache wurde Prof. Hepp wegen "Volksverhetzung" und "Aufstachelung zum Haß" strafverfolgt. Da bereits Verjährung eingetreten war, konnte er nicht verurteilt werden, aber die Festschrift wurde eingezogen und unter Polizeiüberwachung in Müllverbrennungsanlagen verbrannt. Wie eine lateinische Fußnote irgend jemanden zu Haß aufhetzen kann - von "Massen" ganz zu schweigen - ist ein Rätsel.
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Plakativ gesprochen: Wenn in einem Buch, das niemand liest (Fachbuch), in einem Bereich, den niemand beachtet (Fußnote), in einer Sprache, die niemand versteht (Latein), etwas steht, was niemanden verhetzt (i.e. dass jemand nicht glaubt, dass es Gaskammern gab), dann ist der öffentliche Friede gestört. Wenn in einer Pubklikation, die jeder liest (Presse), in einem Bereich, den jeder beachtet (Internet), in einer Sprache, die jeder spricht (Deutsch), etwas steht, wodurch Christus und damit die Christen in schlimmster Weise verunglimpft werden, dann ist der öffentliche Friede nicht gestört.
Wer jetzt meint, dass der Unglaube an die Gaskammer strafverfolgt werden müsse, der sei an folgendes erinnert: Der Historiker Irving wurde unschuldig verurteilt für seine notorisch wahrheitsgemäße Feststellung, dass die Auschwitz-Gaskammer kein Originalbau ist; der Elektriker Martin Fiedler wurde unschuldig verurteilt für seine notorisch wahrheitsgemäße Feststellung, dass in Dachau niemand vergast wurde. Die brd hat also äußerst schwere Verbrechen begangen, i.e. notorisch Unschuldige verurteilt, und das nur zu dem Zweck, dem Volk Lügen aufzuzwingen. Was man über Auschwitz wissen muss, außer z.B., dass die dort allen Touristen gezeigte "Gaskammer" kein Originalbau ist, sind nicht zuletzt die abartig hohen Schwankungen hinsichtlich der Opferzahlen, die je nach Quelle zwischen acht Millionen und 70.000 liegen. Eindeutig strafbar ist die Opferzahl 930.000, denn für diese Zahl wurde Paul Latussek verurteilt. Absolut vollkommen politisch korrekt hingegen sind jedenfalls momentan die Auschwitz-Opferzahlen "wenigstens drei Millionen" (Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, Glossar Rechtsextremismus, Art. Shoa), anderthalb Millionen (aktueller Auschwitz-Gedenkstein; bis 1990 noch: vier Millionen) und 510.000 (Fritjof Meyer, in: Osteuropa, hg. von Rita Süssmuth). Man wird sehen, welche Erkenntnisse sich sonst noch in der Zukunft durchsetzen werden. Soviel also bereits zu der bloßen Möglichkeit, Geschichtsmeinungen unter Strafe zu stellen.
Lustigerweise wird auf diese Paradoxie sogar in der Strafanzeige vom 18.10.2008 nachdrücklich hingewiesen, denn darin heißt es u.a.:
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Dabei muss man bedenken, welch kultischen Tanz die brd um sozialethisch desorientierende Machwerke wie das "Tagebuch der Anne Frank" und überhaupt um die teuflische "Holocaust"-Religion abzieht. Mit bestialischem Sadismus prügelt die brd nicht nur ihren Insassen, sondern obendrein als selbsternannte Weltpolizei jedem Menschen ein, sogar die groteskesten "Holocaust"-Lügen nachzublöken. [...] Und öffentliche Bibelverbrennung wird von der brd nicht nur nicht bestraft, sondern obendrein dank "GEZ" noch gefördert.
www.kreuz.net/article.5701.html
[...]
Die brd betreibt also aktiv die Aufzwingung von "Holocaust"-Lügen und unterstützt wenigstens passiv die Beschimpfung des Christentums. Insofern ist dieser Fall von extremer Blasphemie bei welt.de besonders interessant. Über das diesbzgl. Vorgehen der brd sowie des hiermit ebenfalls eingeschalteten Presserats wird öffentlich berichtet.
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All das fällt in der "Antwort" komplett unter den Tisch. Ach ja, der Presserat hat gleich gar nicht reagiert...
Es ist dem Anzeigeerstatter offen gestanden unbekannt, wieviele Tausende oder gar Millionen Menschen sich seiner Strafanzeige durch entsprechende Schreiben angeschlossen haben. Doch so schön es auch sein mag, dass eine notwendige Strafanzeige eine gigantische ausdrückliche Unterstützung seitens der Bevölkerung findet: Für den Straftatbestand der Beschimpfung Christi und somit aller Christen bleibt auch eine noch so hohe Zahl von Unterstützungsschreiben irrelevant.
Zusammengefasst: Der verlogene "Friedensbegriff" war ausschlaggebend für die faktische Nichtbearbeitung der Strafanzeige. Deshalb wird hiermit form- und fristgerecht Beschwerde gegen den Nichtstuerbescheid eingelegt. Desweiteren wird von der brd eine Erklärung des "öffentlichen Friedens" eingefordert, u.z. sowohl allgemein als auch ganz konkret bezogen auf die o.g. Fälle wie der lateinischen Fußnote, der Bibelverbrennung etc. Auch die diesbzgl. Reaktion der brd wird öffentlich gewürdigt.