www.katholisch.net
- Die letzten Tage von KzM -
(Kirche zum Mitreden, 12.09.2003 (Mariä Namen))
Heute schickten wir folgendes Fax an die
Staatsanwaltschaft Bonn, Herbert-Rabius-Str. 3, 53225 Bonn, Fax (02
28) 97 52-6 00:
Hiermit erstatte ich
Strafanzeige gegen die
Sozietät Redeker, Schön etc., Büro Bonn, Mozartstr.
4, 53115 Bonn,
wegen Völkermordes
Begründung: Die Einzelheiten sind meiner Homepage KzM zu entnehmen,
wo heute folgender Text auf der Startseite eingefügt wurde:
******************************
HINWEIS
12.09.2003 (Mariä Namen): Die Völkermordorganisation "Sozietät
Redeker" hat uns heute im Auftrag der Völkermordorganisation Verband
der Diözesen Deutschlands ohne jegliche Begründung
dazu aufgefordert, den Begriff "katholisch" in keiner Internet-Adresse
mehr zu verwenden und das Gesamtverzeichnis katholischer
Internetseiten einzustellen (Stichtag: 21.09.2003). Da wir uns diesem
Terror nicht beugen werden, wird es vermutlich wieder zu einer verbrecherischen,
rechtlich unwirksamen Aktion wie damals (wegen katholisch.de)
bei der Völkermordorganisation "Landgericht
Bonn" kommen. Da wir auch keinerlei Zahlungen (wie "Anwaltskosten")
leisten werden, ist mit unserer Verhaftung zu rechnen. Zwar ist nicht auszuschließen,
dass uns einige "katholisch"-Adressen vom Staat "konfisziert" werden, aber
dass wir eine umfassende Liste "Gesamtverzeichnis katholischer Internetseiten"
veröffentlichen, kann wohl nur mit brutalster Gewalt verhindert werden.
Wann, in welchem Zustand resp. ob wir das Gefängnis
jemals wieder verlassen werden, können wir zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht definitiv sagen. Wegen dieser neuerlichen Völkermordaktion
verliert die V2-Sekte nun endlich eines Ihrer treuesten und obendrein kräftig
zahlenden Mitglieder. Wir empfehlen jedem V2-Sektierer, dem Beispiel dieser
Person zu folgen und vor dem zuständigen Amtsgericht den Austritt
aus der V2-Sekte zu erklären (s. auch den Einleitungstext Die
Bekehrung eines V2-Sektierers). Wer "Kirchensteuer"
zahlt, an dessen Händen klebt das Blut eines katholischen Priesters!
Der guten Ordnung halber weisen wir auf das Notwehrrecht
hin. Wir bitten unsere Leser, für unsere Verfolger zu beten, dass
sie sich bekehren, würdige Buße tun und gerettet werden.
******************************
Wenn Sie nichts gegen dieses Völkermörderpack unternehmen,
gehören Sie selbst dazu!
Christus vincit!
Hier zunächst das Schreiben der Redekianer im Volltext (außerdem
lag ein Ausdruck von katholisch.net an - so als ob wir nicht wüssten,
was dort steht!):
REDEKER SELLNER DAHS & WIDMAIER RECHTSANWÄLTE
MozartstralJe 4-10 D-53115 Bonn -
Postfach 13 64 D-53003 Bonn
Einschreiben/Rückschein normale Post
Bonn, den 11. September 2003 Reg.-Nr. 30033180
ONK/ed/28/geg3180
Sekretariat Rechtsanwalt Okonek
Telefon +49 122817 26 25 - 130 (Frau Edler-Matz)
Telefax +49/228/650479
e-mail: okonek@redeker.de
Verband der Diözesen Deutschlands ./. L.
Sehr geehrter Herr L.,
wir zeigen Ihnen hiermit an, daß der Verband der Diözesen
Deutschlands von uns vertreten wird. Gegenstand des uns erteilten Mandates
sind von Ihnen im Zusammenhang mit der Verwendung der Internet-Domain www.katholisch.net
begangene Rechtsverletzungen. Im einzelnen gilt folgendes:
l. Sie sind Inhaber der Domain www.katholisch.net. Wie Ihnen aus der
im Jahre 1999 geführten Auseinandersetzung bekannt ist, verletzen
Sie mit der Verwendung dieser Domain Rechte unseres Mandanten.
2. Auf den unter dieser Domain angebotenen Seiten erwecken Sie zudem
den Eindruck, daß Sie offizielle kirchliche Inhalte verbreiten, was
nicht der Fall ist. Durch die hierdurch verursachte Irreführung wird
unser Mandant in seinen Rechten verletzt.
3. Sie sind unserem Mandanten zur Unterlassung verpflichtet. Vor -
erneuter - Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens soll Ihnen Gelegenheit
gegeben werden, das Streitverhältnis außergerichtlich beizulegen.
Wir haben Sie vor diesem Hintergrund aufzufordern, sich gegenüber
unserem Mandanten strafbewehrt zur Unterlassung Ihres Verhaltens zu verpflichten.
Eine entsprechende Erklärung haben wir vorbereitet. Sie erhalten diese
als Anlage zu diesem Schreiben. Es steht Ihnen frei, ob Sie statt dessen
eigene Formulierungen wählen. Wir weisen jedoch daraufhin, daß
nur durch die eine umfassende und mit einer Vertragsstrafenbewehrung versehene
Erklärung die durch Ihr Verhalten begangene Wiederholungsgefahr ausgeräumt
werden kann. Sollte uns die von Ihnen unterzeichnete Erklärung nicht
bis zum
21.09.2003
vorliegen, werden wir unserem Mandanten empfehlen, ohne jede weitere
Korrespondenz gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichtet sich Herr R. L., [Adresse], gegenüber dem
Verband der Diözesen Deutschlands, Kaiserstraße 163, 53113 Bonn,
1. es zu unterlassen, den Begriff "katholisch" als Internet-Adresse
zu verwenden, insbesondere es zu unterlassen, die Domain www.katholisch.net
zu verwenden,
2. es zu unterlassen, ein Internetportal zu unterhalten, auf dem der
Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein offizielles Portal der katholischen
Amtskirche, insbesondere wenn dies in der als Anlage ersichtlichen Form
geschieht,
3. für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung
und unter Ausschluß des Fortsetzungszusammenhangs an den Verband
der Diözesen Deutschlands eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00
€ zu zahlen,
4. gegenüber dem zuständigen Registrar die Freigabe der Domein
www.katholisch.net zu erklären,
5. dem Verband der Diözesen Deutschlands die durch die Einschaltung
der Rechtsanwälte * Redeker Sellner Dahs & Widmaier entstandenen
Kosten auf der Basis eines Gegenstandswertes in Höhe von 65.000,00
€ (Ziffer l: 25.000,00 €, Ziffer 2: 25.000,00 €, Ziffer
4: 15.000,00 €) eine 10/10 Rechtsanwaltsgebühr zuzüglich
Auslagen und Mehrwertsteuer zu erstatten.
Also nichts Neues: Wieder keinerlei Argumentation, sondern nur bloße
Brachialgewalt! Um ganz offen zu sein: Uns ist keinesfalls "bekannt",
dass wir "mit der Verwendung dieser Domain Rechte" der V2-Sekte "verletzen".
Uns ist bekannt, dass die V2-Sekte - im Gegensatz zu uns - keinerlei Ansprüche
auf den Namen "katholisch" besitzt, dass in Deutschland aber das Übernazitum
herrscht und es zum unbezwingbar scheinenden Willen der staatlichen Obrigkeit
gehört, nun das Werk zu vollenden, das Adolf
Hitler begonnen hat: "Ich will die katholische Kirche zertreten wie
eine Kröte!".
Aufgrund dieser Situation ist es den V2-Leuten gelungen, dass unter
einer unserer ehemaligen Domains nun Lesben-Pornos
zu begutachten sind, vermutlich noch gepaart mit einem Dialer als Kostenfalle;
an solchen exzessiven Perversionen stört sich von den Verantwortlichen
niemand! Der Staat, die V2-Sektierer und ihre Anwälte: eine Horde
von massiv Perversen! Wir erinnern an das offene Bekenntnis
von Paul Vollmar, dass in der V2-Sekte "ja auch ohne weiteres homosexuell
empfindende Priester" "geweiht" werden - ob auch normale Menschen "ohne
weiteres" "geweiht" werden, darüber schwieg sich Vollmar beredterweise
aus.
Die Misere wird auch dadurch nicht besser, dass z.B. "Rechtsanwälte"
den Völkermord nach Kräften unterstützen. Es hilft alles
nichts: Man muss bei der Wahrheit bleiben.
Also der Redekianer Okonek greift wieder einmal
zu einem Trick - er suggeriert, uns wäre etwas als Tatsache "bekannt",
was de facto gar keine Tatsache ist. Bemerkenswert ist nun, dass jetzt
auch direkt inhaltliche Auflagen gemacht werden: Wir dürfen kein "Internetportal"
mehr betreiben. Damals hieß es noch: "Es geht nicht um die Inhalte
der von Ihnen im Internet veröffentlichten Texte, sondern zunächst
nur um den Gebrauch der vorgenannten Internet-Domains." Dazu lese man unseren
damaligen Kommentar. Deshalb haben wir es uns auch gespart, so wie damals
eine selbst verfaßte Unterlassungsverpflichtungserklärung an
die Redekianer zu schicken. Es bleibt den Redekianern aber unbenommen,
unsere zahlreichen Angebote anzunehmen und zu beweisen, dass sie im Recht
und wir im Unrecht sind. Die entsprechende Unterlassungsverpflichtungserklärung
haben sie ja schon, mit der sie uns dann festnageln könnten, m.a.W.
sie brauchen gar keine weitere.
Nun denn, die V2-Sektierer und ihre Affiliierten können im günstigsten
Fall als Amok laufende Psychopathen beurteilt werden; uns ist bekannt,
dass sich andere sogar in fast schon schmähend anmutender Weise über
diese Völkermörder äußern, allerdings wollen wir die
dabei gebrauchten Begriffe, die auch eine gewisse emotionale Komponente
widerspiegeln, hier nicht wiedergeben. Die Situation, dass es mit uns und
folglich auch mit KzM bald ganz vorbei sein wird, könnte im ersten
Moment dem ein oder anderen vielleicht ein wenig bedauerlich erscheinen,
allerdings sollte man den größeren Kontext nicht übersehen.
Gerade aus unserem Leid ist für manche klar geworden, dass dieses
Völkermörderpack unmöglich die katholische Kirche sein kann
- selbst Personen, die über Jahrzehnte hinweg in der V2-Sekte uneingeschränkt
aktiv waren, haben den Schritt aus diesem Verein in die katholische Kirche
geschafft.
In dem Text Weihnachten mit der Konzilssekte,
der aus Anfangszeit der Auseinandersetzung um die Domain katholisch.de
stammt, tauchte bei KzM erstmals der Name "Wendtner" auf; an ihn schrieben
wir übrigens auch einen Musterbrief. Was
hatte es nun mit den "Grüße an Wendtner" auf sich, die in "Landgericht
Bonn (4)" und in "Wolfgang Thierse und Misereor"
ausgesprochen resp. auf den verschiedentlich bei KzM, z.B. im Verleumdungs-Text,
Bezug genommen wird?
Die Gruß- und sonstigen Botschaften an Wendtner waren bislang
nur Insidern (also Wendtner, uns und allen, die die nötigen Informationen
von Wendtner oder uns mitgeteilt bekommen haben) verständlich. Sie
beziehen sich auf einen Briefwechsel zwischen Wendtner und einer Person,
die uns die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Briefwechsels erst
für den Tag in Aussicht gestellt hatte, an dem unsere endgültige
Vernichtung offiziell in Angriff genommen würde, d.h. heute, 12.09.2003.
Der Dipl.-Kfm. N.L. (Vater des Verf. von KzM) schrieb am 26.03.1999:
Herrn Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischofsplatz
2, 55116 Mainz
Sehr geehrter Herr Vositzender der Deutschen Bischofskonferenz,
vorweg schicke ich, daß ich katholisch getauft bin, in 1942 die
1. heilige Kommunion empfangen habe, in 1948 gefirmt wurde und auf dem
Gymnasium einen sehr guten Religionsunterricht von Herrn Dechant Augustinus
Reinicke, Detmold, und dessen Vikaren Kettler, Kimmel und Richwyn erteilt
bekommen habe. In der Diaspora des Lipperlandes war es für uns katholische
Schüler eine Notwendigkeit, daß wir uns intensiv mit Glaubensdingen
befaßten.
Das heutige Szenarium der katholischen Kirche läßt sich
mit folgenden Vorkommnissen skizzieren:
Da leugnet ein junger Geistlicher in seiner Predigt die Realpräsens
Jesu Christi nach der Wandlung in der hl. Eucharistie.
Da redet ein älterer Geistlicher eine Viertelstunde in seiner
Predigt über eine heilige Geistin (über Jahrhunderte
in Latein, der Sprache der Kirche: SPIRITUS SANCTUS).
Da erkärt in einer Game-Show (vor einer ca. 600.000 zählenden
Schar von Fernseh-Zuschauern) ein Student der kath. Theologie sinngemäß,
eigentlich habe er ja etwas anderes studieren wollen, jedoch wegen seiner
schlechten Noten auf dem Abiturzeugnis hätte es nur für Theologie
gereicht; aber er hätte ja auch damit die Aussicht auf eine gut bezahlte
und sichere Anstellung.
Es ist - jedenfalls mir - nichts bekannt, daß die Betreffenden
wegen ihrer Äußerungen von amtskirchlicher Seite disqualifiziert
worden wären.
Wenn mein Sohn, P. R. L., dagegen auf Glaubenswahrheiten und dogmatische
Glaubenssätze hinweist, und einem Kreis von Interessenten die Möglichkeit
bietet, sich über Veröffentlichungen im Internet hierüber
zu informieren, werden von dem Verband der Diözesen Deutschlands Schritte
gegen ihn eingeleitet, die geeignet sind, ihn materiell zu vernichten.
Meine früheren nicht unbeträchtlichen Spenden an ADVENIAT
und MISEREOR bedauere ich nicht, kann ich ja doch davon ausgehen, daß
diese Gelder hilfsbedürftigen Menschen zugute kamen. Daß ich,
nachdem die Auswirkungen des 2. Vatikanischen Konzils, die - vermutlich
nicht nur ich - äußerst bedauerlich finde, unverkennbar in Erscheinung
traten, jedoch noch weiterhin zum Kirchensteueraufkommen beigetragen habe,
werde ich wohl bereuen müssen. Keinesfalls werde ich aber Schützenhilfe
dazu leisten, daß gegen meinen Sohn durch den Verband der Deutschen
Diözesen und damit zugleich durch die Deutsche Bischofskonferenz gerichtliche
Schritte eingeleitet werden: Das Schreiben des Herrn Prof. Redeker an meinen
Sohn vom 25. März 1999, Reg.-Nr. 17 99645, hat mich dazu veranlaßt,
heute vor dem hiesigen Amtsgericht meinen Kirchenaustritt zu erkären.
Schließen möchte ich nicht, ohne Ihnen äußerst
ernst und dringend anzuraten, die gegen meinen Sohn eingeleiteten Initiativen
wieder rückgängig zu machen.
CHRISTUS VINCET !
PS Ich behalte mir vor, dieses Schreiben zu veröffentlichen.
Geantwortet hat Wendtner, u.z. am 21.04.1999:
SEKRETARIAT DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ, Kaiserstraße
163, 53113 Bonn
Postanschrift: Postfach 29 62, 53019 Bonn, Telefon (0228) 103-0 Fax
(0228)103-299
Betr.: Internet
Sehr geehrter Herr L.,
im Auftrag des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz dürfen
wir Ihnen zu Ihrem Schreiben vom 26.03.1999 wie folgt kurz antworten.
Es mag bedauerlich erscheinen, daß Einzelne - Laien wie Geistliche
- öffentlich persönliche Ansichten äußern, die nicht
der Verkündigung der Kirche entsprechen. Je nach Inhalt und Wirkungsgrad
solcher Äußerungen erfolgen angemessene Reaktionen der zuständigen
kirchlichen Autorität, in der Regel des jeweiligen Diözesanbischofs.
Als Deutsche Bischofskonferenz wenden wir uns nicht gegen private Meinungsäußerungen
Ihres Herrn Sohnes. Ihm bleibt es unbenommen, seine Ansichten unter eigenem
Namen zu veröffentlichen. Wir wenden uns lediglich dagegen, daß
Ihr Sohn unter Verwendung der Internet-Domain "katholisch.de" seinen Äußerungen
einen offiziellen und universellen Charakter beimißt. Wegen der weltweiten
Verbreitung des Internet sehen wir uns gezwungen, hiergegen vorgehen zu
müssen. Wir bedauern dies ausdrücklich, da derartige Vorgänge
nicht zu unseren tragenden Aufgaben gehören.
Es trifft keinesfalls zu, daß Schritte eingeleitet wurden, die
geeignet sind, Ihren Herrn Sohn materiell zu vernichten. Falls Ihr Sohn
bereit ist, seine persönlichen Ansichten wahrheitsgemäß
unter eigenem Namen zu veröffentlichen und seine bisherigen Internet-Domainnamen
freizugeben, werden wir das Verfahren unverzüglich einstellen und
auf den Ersatz der bisherigen außergerichtlichen Kosten verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Dr. Wendtner)
Dann Schweigen, bis sich Wendtner plötzlich an N.L. wandte, u.z.
am 28.02.2000:
VERBAND DER DIÖZESEN DEUTSCHLANDS, Körperschaft
des öffentlichen Rechts, 53113 Bonn
Postanschrift: Postfach 29 62, 53019 Bonn, Telefon (0228) 103-0, Fax
(0228) 103-371
AZ G 1603/00
Ja-ke
Betr.: Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Bonn
Sehr geehrter Herr L.,
vor knapp einem Jahr hatten wir bereits Kontakt, als Sie uns bedauerlicherweise
Ihren zivilrechtlichen Austritt aus der Katholischen Kirche mitgeteilt
hatten.
Wir wenden uns heute an Sie, um Sie um Vermittlung zu bitten. In unserem
Schreiben vom 21.04.1999 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir möglicherweise
bereit seien, auf Erstattung unserer bis dahin entstandenen Kosten zu verzichten,
wenn Ihr Sohn seine persönlichen Ansichten wahrheitsgemäß
und unter eigenem Namen veröffentlicht und nicht unter Verwendung
der Domain "katholisch.de". Eine freiwillige Freigabe der Internet-Domain
erfolgte nicht, so dass wir unseren Anspruch gerichtlich durchsetzen mussten.
Das Landgericht Bonn hat inzwischen auch einen Kostenfestsetzungsbeschluss
über DM 5761,- erlassen. Wir haben bisher davon abgesehen, unsere
Anwälte mit der Durchsetzung dieser Forderung zu beauftragen. Sie
werden sicher verstehen, dass wir nicht ohne weiteres auf dieses Geld verzichten
können. Die Entscheidung hierüber würde uns sicherlich erleichtert,
wenn Ihr Sohn nicht weiter unter der Bezeichnung "katholisch" gegen die
römisch-katholische Kirche vorgeht und auch die Internet-Domain "katholisch.net"
freigibt. Ansonsten müssen wir leider erneut gerichtlich gegen Ihren
Sohn vorgehen, so dass die Kosten noch erhöht werden. Wir möchten
Sie bitten, mit Ihrem Sohn zu sprechen und uns mitzuteilen, ob wir die
Angelegenheit auf diese Weise beendet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Dr. Wendtner)
N.L. antwortete bereits am 04.03.2000:
Verband der Diözesen Deutschlands, Körperschaft
des öffentlichen Rechts, Postfach 2962, 53019 Bonn
AZ G1603/00
Sehr geehrter Herr Dr. Wendtner,
fest steht unbestreitbar, daß mein Sohn R. gültig geweihter
römisch katholischer Priester ist.
In seinen Veröffentlichungen im Internet nimmt er Stellung zu
Glaubensfragen, die nach allgemeinem Verständnis infolge seiner Berufung
zum Priester auch seine Angelegenheit sind. Seine Darlegungen sind fundiert
und werden unter Anführung der Quellen seiner Argumentation begründet.
Mit dem 2. Vatikanischen Konzil wurde eine zunehmend stärker zutage
tretende Abkehr vom bis dahin als unerschütterlich geltenden Glaubensinhalt
der Lehre der UNA SANCTA CATHOLICA ET APOSTOLICA ECCLESIA eingeleitet.
Daß mein Sohn sich verpflichtet fühlt, auf diese Mutation aufmerksam
zu machen und sie als sektiererisch anzuprangern, paßt natürlich
der Anhängerschaft des 2. Vatikanischen Konzils nicht.
Der häufig genug seitens meines Sohnes geäußerten Aufforderung,
ihm Unzutreffendes in seinen Darlegungen nachzuweisen, ist - offensichtlich
wegen gegebener Unmöglichkeit - mit der Einschaltung eines weltlichen
Gerichts begegnet worden - als ob es sich um einen gewerblichen Gebrauchsmusterschutzfall
handelte.
Nicht nur für meinen Sohn, sondern auch für mich ist es nicht
einzusehen, daß ein weltliches Gericht die Zuständigkeit und
Kompetenz haben kann, meinen Sohn an seinem apostolischen Wirken in der
Öffentlichkeit zu hindern. Eine Verfolgung von Absichten dieser Art
würde für die Initiatoren und für alle daran Beteiligten
die Begehung einer Todsünde bedeuten.
Ich komme nicht umhin, Ihnen zu raten, den abgeschlossenen Prozeß
auf sich beruhen zu lassen und keine weiteren zivilrechtlichen Schritte
gegen meinen Sohn zu unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
"Es trifft keinesfalls zu, daß Schritte eingeleitet wurden,
die geeignet sind, Ihren Herrn Sohn materiell zu vernichten."
Das sehen wir völlig anders.
"Der häufig genug seitens meines Sohnes geäußerten
Aufforderung, ihm Unzutreffendes in seinen Darlegungen nachzuweisen, ist
- offensichtlich wegen gegebener Unmöglichkeit - mit der Einschaltung
eines weltlichen Gerichts begegnet worden - als ob es sich um einen gewerblichen
Gebrauchsmusterschutzfall handelte."
Das sehen wir genauso.
Besondere Brisanz gewinnt Wendtners Attacke gegen den Vater des Verf.
dadurch, dass wir bereits früher über unseren Weihetitel
geschrieben hatten: "Wie wir schon mehrfach erwähnt haben, ist unser
Weihetitel (Sicherstellung des Lebensunterhaltes des Klerikers) das patrimonium,
das Erbvermögen." Wenn unsere Eltern unseren Lebensunterhalt nicht
mehr bestreiten, haben wir ein ziemliches Problem. Welcher gottlose Schurke
würde da nicht auf die Idee kommen, uns bei unseren Eltern madig zu
machen, ja sogar unseren Eltern androhen (wie etwa bei Eltern von Kleinkindern):
"Eltern haften für ihre Kinder. Wenn Ihr Sohn nicht kapituliert, müssen
Sie für Ihren Sohn extrem tief in die Tasche greifen." Wendtner kam
offensichtlich auf diese Idee - nur dass dieser Schuss tüchtig nach
hinten logegangen ist.
Man beachte nochmals die Neuerung, von der auch schon in der aktuellen
Redeker-Völkermordattacke die Rede war. Während es laut Wendtner
uns "unbenommen bleibt", unsere "Ansichten unter eigenem Namen zu veröffentlichen",
wird uns jetzt sogar ein "Internetportal" verboten, das so aussieht, wie
katholisch.net nun einmal aussieht. Die Übernazis sind offenkundig
völlig außer Rand und Band.
Insbesondere mit Blick auf das Fest des kommenden Sonntags (Kreuzerhöhung)
sehen wir uns sogar jetzt noch außerstande, zum Verräter gegen
Christus zu werden. Am tiefsten leiden wir unter dem furchtbaren Schmerz,
den andere angesichts dieses satanischen Spektakels der V2-Sekte und ihrer
Affiliierten empfinden. Für jede Träne, die unsere Freunde über
unser Leid vergossen haben, werden sich unsere Feinde verantworten müssen!
Die Kirche feiert heute das Fest Mariä Namen; dazu heißt
es im Schott:
Das Fest Mariä Namen wurde von Papst Innozenz XI.
zum Andenken und zum Dank für den der Fürbitte Mariens zugeschriebenen
Sieg der Christen über die Türken bei Wien im Jahre 1683 unter
Kaiser Leopold I. angeordnet.
Gebet: Verleihe, allmächtiger Gott, daß deine Gläubigen,
welche des Namens und des Schutzes der heiligsten Jungfrau Maria sich erfreuen,
durch ihre mütterliche Fürsprache von allen Übeln befreit
werden auf Erden und zu den ewigen Freuden zu gelangen verdienen im Himmel.
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