Ablehnung einer gar nicht
eingelegten sofortigen Beschwerde
- Pressemeldung: Rechtsbeugung bei Landgericht Essen -
(Kirche zum Mitreden, 29.06..2012)
Zur Vorgeschichte
s. hier.
Am 29.06.2012 teilte Landgericht Essen
mit, dass die sofortige Beschwerde des Verf. v. 23.05.2012
kostenpflichtig zurückgewiesen wurde. Bereits bemerkenswert:
Der Verf. hatte am 23.05.2012 weder eine sofortige Beschwerde
eingelegt noch an das Landgericht Essen geschrieben. Bereits
ungeachtet aller sonstigen Aspekte sind damit die Essener Richter
Jörg Schmitt, Katharina Linka und Anonyma Becker schuldig der
sehr schweren Rechtsbeugung. Im einzelnen:
Der Verf. hatte am 23.05.2012 an die Staatsanwaltschaften
Münster und Essen sowie an Amtsgericht Dorsten ein Fax
geschickt mit der Überschrift: "Strafanzeige mit Strafantrag
gegen Irena Bartoszek-Schlüter". Darin heißt es: "In der
Sache Irena Bartoszek-Schlüter wird der Bescheid, zugestellt am
10.05.2012, als unbegründet verworfen. Gegen Irena
Bartoszek-Schlüter wird hiermit Strafanzeige mit Strafantrag
gestellt, s. Pressemeldung." Dem Fax angefügt ist der Text des
Verf. v. 23.05.2012: "Rechtsbeugung und
Unvernunft der Justiz. Pressemeldung: Zum abgelehnten
Befangenheitstrag seitens Amtsgericht Dorsten". Im gesamten
Schreiben kommt weder "sofort" noch "Beschwerde" vor. Ganz im
Gegenteil: Der Verf. selbst hat den Bescheid als unbegründet
verworfen, d.h. er selbst spricht ihm jede Rechtskraft ab. Es liegt
einzig und allein eine Strafanzeige mit Strafantrag vor. Diese wurde
hingegen nicht bearbeitet. Hier die vollständige
Begründung für diese Umbiegung einer Strafanzeige in eine
sofortige Beschwerde: "Das Schreiben vom 23.05.2012 ist als
sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 10.05.2012 auszulegen."
Ja, das ist die komplette Begründung: Nichts, rein gar Nichts!
Aber wenn die Justiz sofortige Beschwerden verwirft, die gar nicht
eingelegt wurden, dann wird sie wohl auch von ihren Opfern
verlangen, dass Argumente widerlegt werden, die gar nicht
vorgebracht wurden. Hier als Zeichen des guten Willens eine
Entgegnung zu einer imaginären Argumentation: »Der Verf.
hat von Rechtswissenschaften gar keine Ahnung, und speziell kennt er
das Rechtsmittel "sofortige Beschwerde" gar nicht.« Dazu: 1)
Der Verf. hat immerhin ein sog. "Diplom" mit dem Prädikat "sehr
gut", wozu eine Abschlussprüfung im sog. "Kirchenrecht"
gehört, die der Verf. mit der makellosen Bestnote bestanden
hat. 2) Der Verf. hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Schreiben
an zahlreiche Justizstellen gefaxt und im
Internet veröffentlicht mit der Überschrift
"sofortige Beschwerde". 3) Nimmt man an, dass der Verf. ein
Rechtsmittel gar nicht kennt, ist es nur umso verwerflicher, ihm
anzudichten, er hätte es trotzdem eingelegt, und erst recht,
ihm dafür dann Kosten aufzubürden; dagegen wirken
Abofallen im Internet wie Kinderspielchen, und hier sind die
Täter Richter!
Die Lösung dieser Beschwerde-Lüge liegt im Justizsystem
BRD begründet: Richter sind gem. unanfechtbarem Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom
01.12.2010 - 1 BvR 1572/10 - in keiner Weise an die Sach- und
Rechtslage gebunden. Richter brauchen sich also nicht nur gar
nicht mit dem Fall überhaupt zu beschäftigen. Es ist gem.
BVerfG obendrein auch völlig unerheblich, ob das Urteil
überhaupt in irgendeiner Beziehung zur Realität steht. So
hatte das BVerfG über eine Psychotherapie geurteilt, die es nie
gab und die auch nie zur Debatte stand. Aber vollkommen egal - das
Urteil ist unanfechtbar. So also auch hier: Der Verf. legt gar keine
sofortige Beschwerde ein. Aber vollkommen egal - die Beschwerde wird
als "unzulässig verworfen", und der Verf. muss dafür die
Kosten tragen. Die eigentliche Strafanzeige fällt dann mal
gleich unter den Tisch.
Aber was ist denn überhaupt der Inhalt der Strafanzeige, d.h.
in welcher Sache hat der Verf. wegen eines abgelehnten
Befangenheitsantrags Strafanzeige erstattet? Ganz einfach: Der Verf.
wird wegen seines Bekenntnis des katholischen Glaubens seit über sechzehn Jahren, die er bereits
römisch-katholischer Priester ist, wie ein Verbrecher
behandelt, strafbar gem. VStGB §6. Fast jede Woche landen
- oft mehrere - Justizschreiben im Briefkasten des Verf. wie
"Vorladung zur Vernehmung", "Strafbefehl", "Ladung zur
Hauptverhandlung", "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss",
"Ladung zum Haftantritt" usw. usf. Der Verf. versucht zwar, trotz
der gigantischen Masse der gegen ihn gerichteten absurdesten
Lügen, wenigstens einige Grundzüge dieser ganzen Verfahren
aufzuzeigen. Aber eigentlich müsste es jedem denkenden Menschen
schon sofort von selbst absolut klar sein, dass kein Staat das Recht
hat, einem Bürger das Bekenntnis des katholischen Glaubens zu
verbieten. Objektiv tut der Verf. nichts Verbotenes, ganz im
Gegenteil: Er erfüllt nur seine Pflicht, die allgemein mit dem
Christsein und speziell mit dem Priestersein gegeben ist. Um den
Verf. trotzdem als Verbrecher zu verleumden und behandeln zu
können, bedient sich die BRD eben unzähliger Lügen.
Die BRD beschuldigt den Verf., Mitglied der Gruppe des sog. "Zweiten
Vatikanischen Konzils" (V2) zu sein (aus der er schon vor seiner
Priesterweihe ausgetreten ist). Die BRD beschuldigt den Verf., sich
als Priester der V2-Gruppe auszugeben (was er niemals getan hat,
ganz im Gegenteil: In seinen weit über tausend Publikationen
richtet er sich immer wieder ausdrücklich gegen die V2-Gruppe).
Die BRD beschuldigt den Verf., Irrlehrer zu sein (wohlgemerkt ohne
dass ihm jemals irgendeine Irrlehre nachgewiesen wurde). Man kommt
hier wirklich kaum nach. Der Verf. steht als einzelner einer Masse
von Justizleuten gegenüber.
Diese absurde Lüge von der "sofortigen Beschwerde" ist also nur
ein weiterer Mosaikstein des Kampfes der BRD gegen den katholischen
Glauben. Indem die Justiz immer nur zu immer absurderen Lügen
greift, um den Verf. in die Knie zu zwingen, bestätigt sie die
Richtigkeit und Notwendigkeit seines Wirkens. Wenn ein Staat gegen
die Kirche vorgeht und obendrein dabei ausschließlich nur
schlimmste Lügen und Zwangsmaßnahmen als "Legitimation"
vorbringt, kann und darf kein Mensch dies gutheißen.
Cf. Papst Leo XIII., Annum ingressi sumus,
19.03.1902: »Der Hort für Wahrheit und
Gerechtigkeit, die heilige Kirche Christi, mußte zu allen
Zeiten Anfeindungen und Verfolgungen erdulden. Schon durch den
Zweck, zu dem sie gestiftet, und infolge der Aufgabe, welche sie von
ihrem Stifter erhalten hatte, nämlich in der Welt das Reich
Gottes fest zu gründen und zu verbreiten und die Herzen der
Menschen von der Liebe zu den vergänglichen Dingen zu den
ewigen zu erheben, stieß sie notwendig mit der verdorbenen und
gesunkenen menschlichen Natur zusammen. Sie sah, wie alle
Leidenschaften sich ihr heftig und feindselig entgegenstellten, weil
sie nicht unterließ, zu deren Bekämpfung aufzufordern.
Dies wird auch keinen Christen wundernehmen, da diese Verfolgungen
von unserem Herrn und Meister uns zur Warnung vorausgesagt worden
sind und Wir wissen, daß sie fortdauern werden, solange die
Welt steht. Was sagte er denn zu seinen Jüngern, als er sie
aussandte, seine Lehre allen Völkern zu verkünden: Sie
werden euch verfolgen, von allen werdet ihr gehaßt und gering
geschätzt werden um meines Namens willen, vor Könige und
Statthalter wird man euch stellen, ihr werdet vor die Gerichte
gezogen und zu den höchsten Strafen verurteilt werden, sie
werden euch Schlimmes antun, ja euch töten. Und um sie für
diese Heimsuchungen zu stärken, wies er auf sein eigenes
Beispiel hin: "Wenn euch die Welt haßt, so wisset, daß
sie mich vor Euch gehaßt hat." (Joh. 15,18) Das ist der uns
hienieden versprochene Lohn.«
Wegen der bewiesenen Rechtsbeugung im Verbund mit der Mitwirkung am
Verstoß gegen VStGB §6 wird hiermit Strafanzeige mit
Strafantrag gegen Jörg Schmitt, Katharina Linka und Anonyma
Becker von Landgericht Essen erstattet. Ferner wird die ordentliche
und zügige Bearbeitung der Strafanzeige mit Strafantrag gegen
Irena Bartoszek-Schlüter angemahnt.
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