Strafanzeige gegen Angela Merkel wegen
Volksverhetzung
- "Wir dürfen nicht schweigen" angesichts der
"Gedenkveranstaltung
zum 70. Jahrestag der Pogromnacht von 1938"
(»Reichskristallnacht«)
-
(Kirche zum Mitreden, 12.11.2008)
Folgendes Fax ging heute (12.11.2008) an Staatsanwaltschaft Berlin,
Turmstraße 91, 10559 Berlin, Fax: (030) 9014-3310
a****
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen Angela Merkel,
Berlin; erfüllte Tatbestände u.a.: Volksverhetzung,
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Die Schuldige hat am
09.11.2008 bei einer sogenannten "Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag
der Pogromnacht von 1938" folgendes geäußert, was derzeit
noch auf ihrer Homepage veröffentlicht ist: "Diese Flammen des 9.
November in ganz Deutschland – sie waren unübersehbar. Doch es
folgte kein lauter Proteststurm gegen die Nazis, wenn der jüdische
Nachbar aus seiner Wohnung vertrieben wurde. Das, was folgte, war
vielmehr in der großen Mehrheit vor allem eines: Schweigen,
Achselzucken, Wegsehen, und zwar vom einzelnen Bürger bis hin zu
großen Teilen der Kirchen." Die Schuldige hat mit dieser
ungeheuerlichen Lüge die Kirche böswillig verächtlich
gemacht und namentlich das Andenken derer verunglimpft, die für
ihren heroischen Widerstand Verfolgung und Tod erlitten. Zum Protest
der katholischen Kirche erklärte der Jude Albert Einstein
(http://www.kreuz.net/article.7916.html): "Einzig und allein die
katholische Kirche hat gegen Hitlers Kampf – für die Freiheit
protestiert. Bis dahin interessierte ich mich nicht für die
Kirche. Heute aber kann ich nicht umhin, meine große Bewunderung
und Anhänglichkeit einer Kirche gegenüber zu bekunden, die
als einzige den Mut hatte, einen fortgesetzten Kampf für die
Aufrechterhaltung der geistigen Wahrheit und moralischen Freiheit zu
führen." Und diesen Protest der Kirche gab es sowohl vor als auch
nach dem 09.11.1938, s. K. Algermissen, Kirchengeschichte, Celle
(2)1956, 518: "Nachdem Adolf Hitler mit seiner nationalsozialistischen
Partei im Januar 1933 zur Macht gekommen war, lag ihm alles daran, die
internationale katholische Kirche für sein eigenes Ansehen in der
Welt auszunutzen. Das war wohl für ihn der Beweggrund zum
Abschluß des Reichskonkordates mit dem Heiligen Stuhl am 20. Juli
1933. Es hätte die Grundlage für einen wahrhaften Frieden
zwischen Kirche und Staat bilden können, wie ihn Pius XI.
ersehnte. Aber es zeigte sich, wie recht der Papst mit seiner
grundsätzlichen Beurteilung des extremen Nationalismus hatte. Denn
kaum war das Konkordat geschlossen und hatte der Hitlerregierung ein
Renommee in den Augen der Welt gegeben, da setzte schon der
maßlose Kampf dieser Regierung gegen die Kirche ein, der volle
zwölf Jahre, bis zum Untergang des Naziregimes, dauerte. Die
katholischen Vereine und Zeitungen wurden unterdrückt. Ein
gemeiner Verleumdungsfeldzug gegen die Kirche wurde inszeniert, 1937
den Geistlichen die Erteilung des Religionsunterrichtes in den Volks-
und Berufsschulen untersagt und 1939 das katholische Volksschulwesen
formell aufgehoben. Priester und führende Laien wurden verfolgt,
in ihrer Arbeit, ihrem Ansehen, ihrer Stellung, ihrem Fortkommen
geschädigt, zum Teil in Gefängnissen, Zuchthäusern und
Konzentrationslagern interniert. Im Laufe der sich ständig
steigernden Verfolgung wurden auch Klöster und caritative
Anstalten geschlossen und Priester wie kirchentrene Laien hingerichtet.
Dem Neuheidentum, das in der Vergötzung der sog. Nordischen Rasse
und der deutschen Nation ("Mythus des 20. Jahrhunderts") bestand, und
das den Kampf gegen das Alte Testament, aber auch gegen jedes positive
Christentum beider Konfessionen systematisch führte, setzte die
Kirche Proteste. Glaubenskundgebungen und eine Vertiefung der Religion
durch Schulungskurse und Einkehrtage entgegen." Die enorme Schwere von
Merkels Volksverhetzung erhellt bereits angesichts der Prominenz
Merkels und des exorbitanten Veranstaltungsrahmens mitsamt Presseecho.
Eine sofortige öffentliche demütige Entschuldigung seitens
der brd ist zwingend erforderlich. Der guten Ordnung halber wird
betont, das bei dieser Strafanzeige noch nicht auf die diesbzgl.
anscheinend umfangreichste wissenschaftliche Studie eingegangen wird,
i.e. Ingrid Weckert, Feuerzeichen. Die
»Reichskristallnacht«. Anstifter und Brandstifter – Opfer
und Nutznießer, Tübingen (3)1989. Weiterer Sachvortrag wird
deshalb ausdrücklich vorbehalten. Ein besonderes Nachspiel
verdient Merkels unüberbietbarer Zynismus, ausgerechnet in der
Maulkorb-Republik brd ein "Wir dürfen nicht schweigen"
anzuträllern, obwohl die brd bekanntlich den berechtigten und
notwendigen Einsatz für Wahrheit und Gerechtigkeit (z.B. Kritik am
Kindermord im Mutterleib) gerne skrupellos mit Kerker und schlimmeren
bestraft.
****e
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Zur o.g. Schrift von Ingrid Weckert s.:
Auf dem Stundenplan. Ersatzblätter für fehlende oder
verfälschte Schulbücher, Folge 13: Die Reichskristallnacht,
in: Monatsschrift "UN - Unabhängige Nachrichten", Oberhausen:
a****
Amtsgericht Duisburg, 11 GS 633/03, 20.2.2003: »In der Schrift
(von Ingrid Weckert) werden die Ausschreitungen gegen jüdische
Menschen und jüdische Einrichtungen in der Reichsprogromnacht als
von jüdischer Seite provoziert und von der Nazi- Führung
nicht gewollt dargestellt. Die in der Bundesrepublik Deutschland
lebenden Juden werden durch die Darstellung böswillig
verächtlich gemacht und in ihrer Menschenwürde angegriffen
(§ 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB) Das Andenken der jüdischen Menschen
die Opfer der Nazi-Ausschreitungen wurden, wird verunglimpft
(§§ 189, 194 Abs. 2 Satz 2 StGB).«
[...]
Dieses Blatt enthält einige Zitate aus einem 1981 erschienenen
Buch von Ingrid Weckert (einer katholischen Theologin mit Hebraicum und
langer beruflicher Tätigkeit in Israel), das von 1981 bis 1998
(also 17 Jahre lang!!) frei und unbeanstandet im Buchhandel
erhältlich war (Weckert, Ingrid, Feuerzeichen, Tübingen
1981). Mit Beschluß des Amtsgerichts Tübingen vom 5.1.1998
(4 Ds 15 Js 16642/93) und des Landgerichts Tübingen vom 9.3.1998
(I Qs 1498) wurde die bundesweite Einziehung dieses Buches angeordnet.
Zur Sicherung des Staatswesens wurden deshalb bei uns nunmehr die
Restexemplare unseres vierseitigen Blattes »Auf dem
Stundenplan«, Folge 13 beschlagnahmt und wieder einmal diverse
Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der UN eingeleitet. Bis zur
Klärung der Frage, warum und weshalb und wegen welcher Textstellen
das Buch von Ingrid Weckert nach 17 Jahren bundesweit eingezogen wurde
und ob das »Auf dem Stundenplan-Blatt« Folge 13 gerade
diese beanstandeten Textstellen enthält, raten wir allen, die
dieses Blatt archiviert haben, es nicht zu kopieren und nicht
weiterzugeben. Der private Besitz von Einzelexemplaren dieses wie auch
anderer beschlagnahmter und eingezogener Druckwerke ist nicht strafbar,
wenn sie nicht zur Vervielfältigung und Verbreitung vorrätig
gehalten werden. Wir raten deshalb, solche Druckwerke als
persönliches Eigentum zu markieren.
****e
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