Strafanzeige gegen Angela Merkel wegen Volksverhetzung

- "Wir dürfen nicht schweigen" angesichts der "Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag der Pogromnacht von 1938" (»Reichskristallnacht«) -
(Kirche zum Mitreden, 12.11.2008)
Folgendes Fax ging heute (12.11.2008) an Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin, Fax: (030) 9014-3310

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Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen Angela Merkel, Berlin; erfüllte Tatbestände u.a.: Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Die Schuldige hat am 09.11.2008 bei einer sogenannten "Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag der Pogromnacht von 1938" folgendes geäußert, was derzeit noch auf ihrer Homepage veröffentlicht ist: "Diese Flammen des 9. November in ganz Deutschland – sie waren unübersehbar. Doch es folgte kein lauter Proteststurm gegen die Nazis, wenn der jüdische Nachbar aus seiner Wohnung vertrieben wurde. Das, was folgte, war vielmehr in der großen Mehrheit vor allem eines: Schweigen, Achselzucken, Wegsehen, und zwar vom einzelnen Bürger bis hin zu großen Teilen der Kirchen." Die Schuldige hat mit dieser ungeheuerlichen Lüge die Kirche böswillig verächtlich gemacht und namentlich das Andenken derer verunglimpft, die für ihren heroischen Widerstand Verfolgung und Tod erlitten. Zum Protest der katholischen Kirche erklärte der Jude Albert Einstein (http://www.kreuz.net/article.7916.html): "Einzig und allein die katholische Kirche hat gegen Hitlers Kampf – für die Freiheit protestiert. Bis dahin interessierte ich mich nicht für die Kirche. Heute aber kann ich nicht umhin, meine große Bewunderung und Anhänglichkeit einer Kirche gegenüber zu bekunden, die als einzige den Mut hatte, einen fortgesetzten Kampf für die Aufrechterhaltung der geistigen Wahrheit und moralischen Freiheit zu führen." Und diesen Protest der Kirche gab es sowohl vor als auch nach dem 09.11.1938, s. K. Algermissen, Kirchengeschichte, Celle (2)1956, 518: "Nachdem Adolf Hitler mit seiner nationalsozialistischen Partei im Januar 1933 zur Macht gekommen war, lag ihm alles daran, die internationale katholische Kirche für sein eigenes Ansehen in der Welt auszunutzen. Das war wohl für ihn der Beweggrund zum Abschluß des Reichskonkordates mit dem Heiligen Stuhl am 20. Juli 1933. Es hätte die Grundlage für einen wahrhaften Frieden zwischen Kirche und Staat bilden können, wie ihn Pius XI. ersehnte. Aber es zeigte sich, wie recht der Papst mit seiner grundsätzlichen Beurteilung des extremen Nationalismus hatte. Denn kaum war das Konkordat geschlossen und hatte der Hitlerregierung ein Renommee in den Augen der Welt gegeben, da setzte schon der maßlose Kampf dieser Regierung gegen die Kirche ein, der volle zwölf Jahre, bis zum Untergang des Naziregimes, dauerte. Die katholischen Vereine und Zeitungen wurden unterdrückt. Ein gemeiner Verleumdungsfeldzug gegen die Kirche wurde inszeniert, 1937 den Geistlichen die Erteilung des Religionsunterrichtes in den Volks- und Berufsschulen untersagt und 1939 das katholische Volksschulwesen formell aufgehoben. Priester und führende Laien wurden verfolgt, in ihrer Arbeit, ihrem Ansehen, ihrer Stellung, ihrem Fortkommen geschädigt, zum Teil in Gefängnissen, Zuchthäusern und Konzentrationslagern interniert. Im Laufe der sich ständig steigernden Verfolgung wurden auch Klöster und caritative Anstalten geschlossen und Priester wie kirchentrene Laien hingerichtet. Dem Neuheidentum, das in der Vergötzung der sog. Nordischen Rasse und der deutschen Nation ("Mythus des 20. Jahrhunderts") bestand, und das den Kampf gegen das Alte Testament, aber auch gegen jedes positive Christentum beider Konfessionen systematisch führte, setzte die Kirche Proteste. Glaubenskundgebungen und eine Vertiefung der Religion durch Schulungskurse und Einkehrtage entgegen." Die enorme Schwere von Merkels Volksverhetzung erhellt bereits angesichts der Prominenz Merkels und des exorbitanten Veranstaltungsrahmens mitsamt Presseecho. Eine sofortige öffentliche demütige Entschuldigung seitens der brd ist zwingend erforderlich. Der guten Ordnung halber wird betont, das bei dieser Strafanzeige noch nicht auf die diesbzgl. anscheinend umfangreichste wissenschaftliche Studie eingegangen wird, i.e. Ingrid Weckert, Feuerzeichen. Die »Reichskristallnacht«. Anstifter und Brandstifter – Opfer und Nutznießer, Tübingen (3)1989. Weiterer Sachvortrag wird deshalb ausdrücklich vorbehalten. Ein besonderes Nachspiel verdient Merkels unüberbietbarer Zynismus, ausgerechnet in der Maulkorb-Republik brd ein "Wir dürfen nicht schweigen" anzuträllern, obwohl die brd bekanntlich den berechtigten und notwendigen Einsatz für Wahrheit und Gerechtigkeit (z.B. Kritik am Kindermord im Mutterleib) gerne skrupellos mit Kerker und schlimmeren bestraft.
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Zur o.g. Schrift von Ingrid Weckert s.:
Auf dem Stundenplan. Ersatzblätter für fehlende oder verfälschte Schulbücher, Folge 13: Die Reichskristallnacht, in: Monatsschrift "UN - Unabhängige Nachrichten", Oberhausen:

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Amtsgericht Duisburg, 11 GS 633/03, 20.2.2003: »In der Schrift (von Ingrid Weckert) werden die Ausschreitungen gegen jüdische Menschen und jüdische Einrichtungen in der Reichsprogromnacht als von jüdischer Seite provoziert und von der Nazi- Führung nicht gewollt dargestellt. Die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Juden werden durch die Darstellung böswillig verächtlich gemacht und in ihrer Menschenwürde angegriffen (§ 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB) Das Andenken der jüdischen Menschen die Opfer der Nazi-Ausschreitungen wurden, wird verunglimpft (§§ 189, 194 Abs. 2 Satz 2 StGB).«
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Dieses Blatt enthält einige Zitate aus einem 1981 erschienenen Buch von Ingrid Weckert (einer katholischen Theologin mit Hebraicum und langer beruflicher Tätigkeit in Israel), das von 1981 bis 1998 (also 17 Jahre lang!!) frei und unbeanstandet im Buchhandel erhältlich war (Weckert, Ingrid, Feuerzeichen, Tübingen 1981). Mit Beschluß des Amtsgerichts Tübingen vom 5.1.1998 (4 Ds 15 Js 16642/93) und des Landgerichts Tübingen vom 9.3.1998 (I Qs 1498) wurde die bundesweite Einziehung dieses Buches angeordnet. Zur Sicherung des Staatswesens wurden deshalb bei uns nunmehr die Restexemplare unseres vierseitigen Blattes »Auf dem Stundenplan«, Folge 13 beschlagnahmt und wieder einmal diverse Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der UN eingeleitet. Bis zur Klärung der Frage, warum und weshalb und wegen welcher Textstellen das Buch von Ingrid Weckert nach 17 Jahren bundesweit eingezogen wurde und ob das »Auf dem Stundenplan-Blatt« Folge 13 gerade diese beanstandeten Textstellen enthält, raten wir allen, die dieses Blatt archiviert haben, es nicht zu kopieren und nicht weiterzugeben. Der private Besitz von Einzelexemplaren dieses wie auch anderer beschlagnahmter und eingezogener Druckwerke ist nicht strafbar, wenn sie nicht zur Vervielfältigung und Verbreitung vorrätig gehalten werden. Wir raten deshalb, solche Druckwerke als persönliches Eigentum zu markieren.
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