Verfassungsbeschwerde wegen
Holocaustleugnung (2)
- Bitte um Mithilfe -
(Kirche zum Mitreden, 16.12.2009)
http://www.kreuz.net/bookentry.5892.html
Bitte um Mithilfe bei Verfassungsbeschwerde
wegen Holocaustleugnung
Am 10.12.2009 habe ich Verfassungsbeschwerde wegen Holocaustleugnung
eingelegt (Illegalität von § 130 Abs. 3 StGB
(Volksverhetzung) wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot).
http://www.kreuz.net/bookentry.5849.html
Nun möchte ich alle um Mithilfe in dieser Angelegenheit bitten.
Ich bin an Informationen und ggf. Bereitschaftserklärungen
für diesbzgl. Zeugenaussagen interessiert in zwei Bereichen:
1. Verurteilungen von richtigen Aussagen.
Dazu gehören Fälle wie
a) David Irving: Dieser wurde verurteilt für seine Aussage, dass
die "Auschwitz-Gaskammer" kein Originalbau ist - was mittlerweile u.a.
sogar von der Auschwitz-Museumsleitung zugegeben wurde.
b) Martin Fiedler: Dieser wurde verurteilt für seine Aussage, dass
in Dachau kein Mensch vergast wurde - was mittlerweile u.a. sogar in
Dachau (auf einem "Gaskammer"-Schild) zugegeben wird.
2. Verweigerung von klaren Antworten, was zum "Holocaust"-Credo
gehört.
Dazu gehören Fälle wie
Ernst Zündel: Dieser hatte in seinem Prozess durch seine
Verteidiger Bock und Rieger fragen lassen, ab welcher Opferzahl es zu
einer Entlastung des Angeklagten komme. Andreas Grossmann (SA Mannheim)
antwortete dazu nur, er halte nichts von "gerichtlichen
Wasserstandsmeldungen" oder "Statements" (= Erklärungen).
Hingegen *NICHT* von Interesse (es sei denn, dass es die beiden o.g.
Bereiche betrifft) sind
1. aufgeflogene Betrugsfälle wie Misha Defonseca;
2. (angebliche) technische Unmöglichkeiten.
Speziell zu Nr. 2 kann sich das Gericht immer auf den Fall von Prof.
Robert Faurisson berufen. Faurisson hatte gefragt, wie die massenhaften
Vergasungen in den Gaskammern überhaupt technisch möglich
waren, und darauf die unmissverständliche Antwort seitens 32
französischer Historiker erhalten (öffentlichen
Erklärung in: Le Monde, 21.02.1979):
"Man darf nicht fragen, wie ein solcher Massenmord technisch
möglich war. Er war technisch möglich, weil er stattgefunden
hat. Diese Wahrheit wollen wir uns einfach ins Gedächtnis rufen:
Es gibt keine Debatte über die Existenz der Gaskammern, und es
darf keine geben."
Selbst wenn das BVerfG diese anhängige Verfassungsbeschwerde (in
welcher Weise auch immer) nicht als berechtigt bestätigen
würde: Das BVerfG wurde schon oft der direkten massiven
Rechtsbeugung überführt (namentlich in diversen
Entscheidungen gegen die katholische Kirche), und jeder dieser
Fälle soll möglichst gut dokumentiert sein, um bei den
bevorstehenden diesbzgl. Prozessen schnell und effektiv handeln zu
können.
Diese Bitte um Mithilfe kann und soll möglichst weit verbreitet
werden.
Für jede Unterstützung in der Sache ein herzliches Vergelt's
Gott.
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