Holocaustleugnung-Prozess beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte -
Pressemeldung 12.08.2010
- Pressemitteilung: Einladung zum Mitmachen bei Beschwerde
Nr. 40386/10 "Lingen ./. Deutschland" -
(Kirche zum Mitreden, 12.08.2010)
Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR / EuGHMR) hat unter dem Datum 23.07.2010 die
Geschäftsnummer für die Beschwerde
des Verf. gegen die menschenrechtswidrige "Holocaust-Justiz"
mitgeteilt: 40386/10 - "Lingen ./. Deutschland". In Wahrheit
allerdings hat der Verf., Bürger des Deutschen Reichs,
Beschwerde gegen die BRD eingelegt.
Jedenfalls wurden heute (12.08.2010) weitere Unterlagen an den EGMR
geschickt:
1. http://www.kreuz.net/article.11652.html (s.
http://www.webcitation.org/5rvb3gOLG)
Die mit weitem Abstand größte europäische Seite
bzgl. der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2), i.e.
kreuz.net, veröffentlicht die Pressemeldung des Verf. zu diesem
Holocaust-Verfahren. Dieser kreuz.net-Artikel v. 07.08.2010 steht
heute (12.08.2010) bei den "meistgelesenen Artikeln" auf Platz 4, in
der Liste "Meistkommentiert" sogar auf Platz 1. Aus den weit
über 500 Kommentaren einige Ausschnitte:
a) »M.E. ist der Herr „Pater“ Lingen ein bedauenswerter
Spinner.«
b) »Lingen ist ein bemitleidenswerter Querulant… es wäre
gut für ihn wenn er mit fortschreitendem Alter einsähe,
dass er ein Trottel ist«
c) »Bravo Endlich Einer der Mut und Zivilcourage hat. Hier
geht es nicht um die Verteidigung der Geschichte, sondern um die
Rettung der Gegenwart. Wenn man von einem deutschen Gericht wegen
Holocaust-Leugnung verurteilt wird, wenn man eine reine Beobachtung
berichtet, nämlich dass in einem KZ in Polen die Zahl der Opfer
nach unten korrigiert wurde, d.h. wenn es strafbar ist, zu berichten
was sich vor unseren Augen abspielt und wir sind gesetzlich dazu
genötigt, eine nicht existierende „Wahrheit“ wiederzugeben,
dann ist Deutschland ganz tief unten angekommen. Dann ist der
Rechtsstaat nicht in Gefahr sondern er existiert nicht mehr.«
d) »Es müsste dem Dümmsten einleuchten, dass bei
diesem Wall von Gesetzen für den „Holocaustglauben“, einiges
mächtig zum Himmel stinkt. Für mich ist das ein klares
Indiz, dass man etwas zu verbergen hat. Solange die volle Wahrheit
nicht ans Licht kommt, werden die Deutschen bluten, und nochmals
bluten.«
e) »Die BRD, willkürlich als Besatzungs und
Übergangsverwaltungs-konstrukt gedacht, stillschweigend von den
-Mächten- weitergeduldet, ist tatsächlich zum
Vorzeige-Irrenhaus Europas verkommen.«
f) »Die Annahme und das Handeln unter der Voraussetzung, dass
die sogenannte „BRD“ ein Rechtsstaat sei, ist reichlich naiv. Die
„BRD“ ist ein Besatzungskonstrukt, ein in weiten Teilen (besonders
in der Führungsebene) verkommenes Irrenhaus, ein
Ausbeutungslager im Besitz der „zionistischen“ Mafia.«
g) »Wollen wir nicht lieber wieder über Rolf herziehen,
statt diesem Nazi-Volldeppen unsere ganze Aufmerksamkeit zu
schenken?«
h) »Im Jahre 2009 wurde im Kanada das Verbot der
Holocaustleugnung für verfassungs- und menschenrechtswidrig
erklärt, im Jahre 2007 in Spanien (wo das Verbot erst 2003
unter Druck der Israelis eingeführt worden war, da Spanien seit
1965 Zufluchtsort politisch verfolgter Offiziere der
NATO-Mächte und europäischer Rechtspopulisten war) Nulla
poena sine lege.«
i) »Bravo, Pater Lingen! Sie haben die Willkür der
gegenwärtigen Rechtsprechung in Deutschland offengelegt. Was
soll das eigentlich sein, der „Holokaust“? Was gehört dazu und
was nicht? Warum darf der eine Wissenschaftler frei sagen,
wofür der andere Wissenschaftler ins Gefängnis muß?
Das heutige Deutschland hat sich mit seiner Gesinnungsjustiz in die
Nesseln gesetzt. Es herrschen Willkür und Gesinnungsterror
gegen unliebsame Bürger.«
j) »Lingen ist ein Spinner und Prozesshansel und eine ganz
arme Sau, die Mitleid verdient.«
k) »Lingen hat das sog. „Bestimmtheitsprinzip“ im Strafrecht
ganz auf seiner Seite! Die Juristen wissen das und deswegen
versuchen sie zu verhindern, dass seine Klagen überhaupt
zugelassen werden. Hier ein Zitat aus einer „Einführung ins
Strafrecht“: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die
Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“
Ebenso lautet § 1 StGB. Hintergrund ist, dass gem. Art. 2 Abs.
1 GG eine allgemeine Handlungsfreiheit für den Bürger
postuliert ist, d. h. nur wenn ausdrücklich ein Verhalten
strafbedroht untersagt ist, kann es auch bestraft werden
(Vertrauensprinzip). In einem freiheitlichen Staat ist alles
erlaubt, was nicht verboten ist, umgekehrt in diktatorischen
Staaten. Damit ist auch ein Gewohnheitsstrafrecht untersagt, d. h.
Strafbedrohungen müssen gesetzlich formuliert sein, es
genügen nicht informelle Regeln, die von Generation zu
Generation weitergegeben werden Dieser Rechtsgrundsatz wird auch mit
dem Satz „Nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege“ („Kein
Verbrechen ohne Gesetz, keine Strafe ohne Gesetz“) ausgedrückt
(Carl Schmitt hat den Satz im Sinne der nationalsozialistischen
Strafideologie umgedreht: „Kein Verbrechen ohne Strafe“, s. Kap. VII
5.). Damit wird die staatliche Strafgewalt eingeschränkt, ist
ein willkürliches Strafrecht verboten…“«
Soweit die Kommentar-Ausschnitte. Was in den ganzen Kommentaren
leider komplett fehlt, ist jegliche Rechtfertigung für die
Holocaust-Justiz. Also sogar an so einer prominenten Stelle wie
diesem vielgelesenen kreuz.net-Artikel beantwortet niemand die
absolut grundlegende Frage, was genau man eigentlich glauben muss,
um einer Verurteilung wegen "Holocaust-Leugnung" zu entrinnen. Dass
die Gegner dieser Holocaustleugnungs-Beschwerde dafür umso
kräftiger dem Lingen-Bashing frönen, reicht nicht zur
Kompensation der fehlenden gesetzlichen Bestimmtheit beim
Leugnungs-Verbot.
2. http://www.eliewieseltattoo.com (s.
http://www.webcitation.org/5rptb1a8K)
Elie Wiesel behauptet, dass auf seinem linken Arm die KZ-Nummer
"A7713" tätowiert ist. Wiesel hat diese Tätowierung
angeblich nie öffentlich gezeigt. Es gibt allerdings Bilder von
seinem linken Arm - und dort ist keine Tätowierung zu sehen.
Die Netzseite "Elie Wiesel cons the World" beschäftigt sich
deshalb mit der Frage: "Where's the tattoo?" Die
Glaubwürdigkeit von "Holocaust-Zeugen" wie Herman Rosenblat und
Misha Defonseca ist mittlerweile aufgedeckt. Gegen Wiesel gab es die
Betrugsvorwürfe seitens Miklós Grüner. Carlo
Mattogno hat dazu einen Artikel veröffentlicht: »“The
Most Authoritative Living Witness” of The Shoah?«
(revblog.codoh.com, 24.02.2010). Ein Ausschnitt: "Elie Wiesel was
never interned at Birkenau, nor at Auschwtz, nor at Monowitz, nor at
Buchenwald."
Nun denke man an die Bedeutung von "Zeugenaussagen" bei
Holocaust-Behauptungen, s. das bereits zitierte Geständnis von
Robert Jan van Pelt (The Star, 27.12.2009): "99 Prozent dessen, was
wir über Auschwitz wissen, können wir
naturwissenschaftlich-physisch nicht beweisen."
Jeder ist ganz herzlich eingeladen, die Beschwerde des Verf. zu
unterstützen, namentlich durch entsprechende Schreiben resp.
Einsendung von Dokumenten an den EuGHMR:
Cour européenne des droits de l'homme
Conseil de l'Europe
Beschwerde Nr. 40386/10
"Lingen ./. Deutschland"
67075 Strasbourg Cedex
France
Fax : +33 (0)3 88 41 27 30
Solange jedenfalls dem Bestimmtheitsgebot nicht Genüge
geleistet ist, bleibt jegliche Bestrafung von "Holocaust-Leugnung"
menschenrechtswidrig.
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