Strafverfahren gegen Wolfhart Timm
und Elisabeth Hinkers, "Amtsgericht Dorsten"
- Fax an Staatsanwaltschaft Essen und Amtsgericht Dorsten -
(Kirche zum Mitreden, 21.05.2010)
Fax an
Staatsanwaltschaft Essen, (0201) 803-2920
Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen a) "Wolfhart
Timm (Jg. 1948) - Richter am Amtsgericht Dorsten"; b) "Elisabeth
Hinkers (Jg. 1963) Richterin am Amtsgericht"; Tatbestände:
Verleumdung etc. pp. Der guten Ordnung halber soll Beweis erhoben
werden über die Frage, ob sich diese beiden Straftäter
NICHT in einem die freie Willensbildung ausschließenden
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden
und sie daher überhaupt geschäftsfähig sind.
Heute (21.05.2010) wurde hier ein Brief eingeworfen, Absender
"Amtsgericht Dorsten", unterschrieben von "Rogge
Justizbeschäftigte", adressiert an "Herrn Rolf Hermann Lingen".
Zur Erinnerung: Sogar laut "unanfechtbar endgültigem Urteil"
der brd bin ich "Pater der katholischen Kirche". Diese laikale
Anpöbelei ist zutiefst ehrverletzend; es wird dafür eine
angemessene Entschuldigung eingefordert!
Im Brief enthalten ist eine "Verfügung", unterschrieben von
"Hinkers", beginnend mit:
"Ich teile mit, dass auch ich von dem Angeschuldigten schon seit
mehr als drei Jahren aufs Übelste im Internet verunglimpft
werde."
Also: "Hinkers" wird in zwei KzM-Texten erwähnt (titel_02.htm und titel_03.htm),
aber *NIRGENDS* - auch nicht im entferntesten - "verunglimpft". Die
genannten Texte sind eindeutig. Hinkers hatte mich wider besseres
Wissen unschuldig wegen "Missbrauchs von Titeln" (natürlich
unheilbar illegal und nichtig) "verurteilt", ist also eines
äußerst schweren Verbrechens schuldig. S. auch das
anhängige Strafverfahren gegen "Staatsanwaltschaft Bonn" und
"KHK Schröer" (schroeer.htm).
Die beiden Titel-Texte sind, wie Hinkers zugibt, über drei
Jahre alt, also selbst wenn man damit mal wieder einen
"Beleidigungs"-Schauprozess gegen mich abziehen wollte, wäre
längst Verjährung eingetreten.
Außerdem darf man sich für KzM sowieso gar nicht an mich,
sondern ausschließlich an den Inhaber wenden.
Nutzt man die KzM-interne Suchmaschine, werden momentan acht Treffer
für "Hinkers" gelistet, u.z. auch Texte mit "hinken". Darunter
ist der Text: »Es gibt keine mittels des Strafgesetzbuchs
verfolgbare "Beleidigung"! - Eine Antwort von Bert Steffens auf
Peter Briodys Beitrag: "Die Beleidigungsgesetze in
Deutschland"« (steffens.htm).
Daraus ein Ausschnitt:
»Es gibt keine
„Beleidigungsgesetze in Deutschland“. Es gibt auch keine
„Rechtsprechung“ bei Anwendung des § 185 StGB – nur
Unrechtsprechung. Auch ist die Anwendung des § 185 StGB nicht
„infantil“, sondern ein Verbrechen.«
Damit ist alles Wesentliche zur "Beleidigungs-Justiz" gesagt!
Die "Justiz" will anscheinend nicht wahrhaben, dass ihre permanenten
schweren Verbrechen nicht nur für das jeweilige Opfer, sondern
auch für sie selbst Konsequenzen hat. Die Justiz hat momentan
noch die Möglichkeit, sich als so dermaßen schwer
persönlichkeitsgestört auszuweisen, dass zumindest
Schuldminderung vielleicht in Betracht kommen könnte. Nutzt die
Justiz diese Möglichkeit nicht vor dem - zugegebenermaßen
jederzeit möglichen - Beginn der Rechtsprechung in Deutschland,
bezeugt sie damit ihr Einverständnis, das volle Strafmaß
auf sich zu nehmen.
Die "Justiz" sollte auch in ihrem ureigensten Interesse schleunigst
kapitulieren!
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester,
Befürworter der Todesstrafe)
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