Strafverfahren gegen Wolfhart Timm und Elisabeth Hinkers, "Amtsgericht Dorsten"

- Fax an Staatsanwaltschaft Essen und Amtsgericht Dorsten -
(Kirche zum Mitreden, 21.05.2010)
Fax an
Staatsanwaltschaft Essen, (0201) 803-2920
Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51


Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen a) "Wolfhart Timm (Jg. 1948) - Richter am Amtsgericht Dorsten"; b) "Elisabeth Hinkers (Jg. 1963) Richterin am Amtsgericht"; Tatbestände: Verleumdung etc. pp. Der guten Ordnung halber soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob sich diese beiden Straftäter NICHT in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher überhaupt geschäftsfähig sind.
Heute (21.05.2010) wurde hier ein Brief eingeworfen, Absender "Amtsgericht Dorsten", unterschrieben von "Rogge Justizbeschäftigte", adressiert an "Herrn Rolf Hermann Lingen". Zur Erinnerung: Sogar laut "unanfechtbar endgültigem Urteil" der brd bin ich "Pater der katholischen Kirche". Diese laikale Anpöbelei ist zutiefst ehrverletzend; es wird dafür eine angemessene Entschuldigung eingefordert!
Im Brief enthalten ist eine "Verfügung", unterschrieben von "Hinkers", beginnend mit:
"Ich teile mit, dass auch ich von dem Angeschuldigten schon seit mehr als drei Jahren aufs Übelste im Internet verunglimpft werde."
Also: "Hinkers" wird in zwei KzM-Texten erwähnt (titel_02.htm und titel_03.htm), aber *NIRGENDS* - auch nicht im entferntesten - "verunglimpft". Die genannten Texte sind eindeutig. Hinkers hatte mich wider besseres Wissen unschuldig wegen "Missbrauchs von Titeln" (natürlich unheilbar illegal und nichtig) "verurteilt", ist also eines äußerst schweren Verbrechens schuldig. S. auch das anhängige Strafverfahren gegen "Staatsanwaltschaft Bonn" und "KHK Schröer" (schroeer.htm).
Die beiden Titel-Texte sind, wie Hinkers zugibt, über drei Jahre alt, also selbst wenn man damit mal wieder einen "Beleidigungs"-Schauprozess gegen mich abziehen wollte, wäre längst Verjährung eingetreten.
Außerdem darf man sich für KzM sowieso gar nicht an mich, sondern ausschließlich an den Inhaber wenden.
Nutzt man die KzM-interne Suchmaschine, werden momentan acht Treffer für "Hinkers" gelistet, u.z. auch Texte mit "hinken". Darunter ist der Text: »Es gibt keine mittels des Strafgesetzbuchs verfolgbare "Beleidigung"! - Eine Antwort von Bert Steffens auf Peter Briodys Beitrag: "Die Beleidigungsgesetze in Deutschland"« (steffens.htm). Daraus ein Ausschnitt:
»Es gibt keine „Beleidigungsgesetze in Deutschland“. Es gibt auch keine „Rechtsprechung“ bei Anwendung des § 185 StGB – nur Unrechtsprechung. Auch ist die Anwendung des § 185 StGB nicht „infantil“, sondern ein Verbrechen.«
Damit ist alles Wesentliche zur "Beleidigungs-Justiz" gesagt!
Die "Justiz" will anscheinend nicht wahrhaben, dass ihre permanenten schweren Verbrechen nicht nur für das jeweilige Opfer, sondern auch für sie selbst Konsequenzen hat. Die Justiz hat momentan noch die Möglichkeit, sich als so dermaßen schwer persönlichkeitsgestört auszuweisen, dass zumindest Schuldminderung vielleicht in Betracht kommen könnte. Nutzt die Justiz diese Möglichkeit nicht vor dem - zugegebenermaßen jederzeit möglichen - Beginn der Rechtsprechung in Deutschland, bezeugt sie damit ihr Einverständnis, das volle Strafmaß auf sich zu nehmen.
Die "Justiz" sollte auch in ihrem ureigensten Interesse schleunigst kapitulieren!
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester, Befürworter der Todesstrafe)

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