Volksverhetzung (2)

- Schmidtmann und die Folgen -
(Kirche zum Mitreden, 06.09.2001)
Wie in Volksverhetzung berichtet, haben wir der Staatsanwaltschaft Essen Volksverhetzung und Völkermord zur Last gelegt und einen Entwurf eines Schreibens, das wir diesbezüglich an das Justizministerium schicken wollten, veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft hat uns heute mitgeteilt, dass sie in jedem Falle wünscht, beim Justizministerium angezeigt zu werden. Wir erfüllen ihr diesen Wunsch.

Zunächst das entsprechende Schreiben der SAE (Poststempel 05.09.2001; eingetroffen 06.09.2001):


Staatsanwaltschaft Essen, 45117 Essen, Telefon: (0201)803-0; Durchwahl: (0201) 803-26; Telefax: (0201) 803-2920
Geschäfts-Nr.: 29 Js 967/01
Datum: 29.08.2001
Betr.: Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten N.N. wegen des Verdachtes der falschen Verdächtigung
Bezug: Ihr Strafantrag vom 20.07.2001
Sehr geehrter Herr L., das Ermittlungsverfahren gegen den o. g. Beschuldigten habe ich vorläufig gem. § 154 e Abs. 1 StPO eingestellt, bis das gegen Sie gerichtete Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Nach § 154 e StPO soll vermieden werden, dass wegen des zugrundeliegenden Sachverhaltes aufgrund verschiedener Ermittlungen widersprechende Entscheidungen getroffen werden. Nach Abschluss des gegen Sie gerichteten Verfahrens wird zu prüfen sein, ob die Ermittlungen wieder aufzunehmen sind. Über diese Entscheidung werde ich Sie zu gegebener Zeit in Kenntnis setzen.
Hochachtungsvoll
Schmidtmann
Staatsanwalt

Dazu zwei Erläuterungen, a) Strafprozeßordnung:


§ 154e StPO
(1) Von der Erhebung der öffentlichen Klage wegen einer falschen Verdächtigung oder Beleidigung (§§ 164, 185 bis 188 des Strafgesetzbuches) soll abgesehen werden, solange wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein Straf- oder Disziplinarverfahren anhängig ist.
(2) Ist die öffentliche Klage oder eine Privatklage bereits erhoben, so stellt das Gericht das Verfahren bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein.
(3) Bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ruht die Verjährung der Verfolgung der falschen Verdächtigung oder Beleidigung.

b) relevant ist aus dem Strafgesetzbuch:


§ 164 StGB
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Nun der fällige Kommentar zu Schmidtmanns Geschmiere: Ein solches heilloses Chaos bei einer Behörde kann nur die sofortige Schließung der Behörde samt Ermittlungsverfahren gegen die Beamten zur Folge haben.

Zu beanstanden sind u.a.:

1. Das Ermittlungsverfahren gegen uns müsste erst einmal rechtskräftig eröffnet werden, deshalb ist die von Schmidtmann konstruierte Berufung auf § 154e StPO unwirksam. Die SAE hat bislang noch immer keinen Grund genannt, weswegen sie das privilegium fori missachtet hat. Die Anzeige konnte nur vor ein ordentliches kirchliches Gericht gebracht werden, oder die SAE müsste eine besondere bischöfliche Erlaubnis für das Ermittlungsverfahren gegen uns besitzen. Andernfalls ist sie schlichtweg unfähig, rechtskräftige Schritte gegen uns zu unternehmen, geschweige denn uns rechtskräftig zu verurteilen. Würden wir dieses Ermittlungsverfahren anerkennen, hätten wir uns der Häresie schuldig gemacht (Irrlehre, dass die Kirche dem Staat unterworfen ist). Die SAE ist sich dessen bewusst, d.h. sie möchte unbedingt, dass wir apostasieren. Diese direkt angestrebte Vernichtung eines katholischen Priesters erfüllt den Tatbestand des Völkermordes, denn zum einen wird ein Mitglied der zahlenmäßig nicht sehr starken kirchlichen Hierarchie vernichtet, zum anderen wird ein unmissverständliches Signal für alle Katholiken gesetzt, dass sie vom katholischen Glauben abfallen müssen, wenn sie der Vernichtung durch den Staat entgehen wollen.

2. Es wäre für die SAE bitter nötig gewesen, endlich offenzulegen, worin denn der "begründete Anfangsverdacht" bestehen soll, weswegen sie meint, uns öffentlich als "Volksverhetzer" hinstellen zu dürfen. Wir bleiben bei unserer Aussage, dass sie damit rigorosen Terror betreibt, denn jeder, der irgend einen Bezug zu KzM eingesteht, und wenn es nur durch einen Querverweis auf unsere Seiten geschieht, muss nun mit rücksichtsloser Verfolgung durch den Staat rechnen. So soll unsere Homepage quasi ausradiert werden. Niemand soll erfahren können, wie Staat und V2-Sekte nach rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen sind. Es ist also klar: Die SAE kann gar nicht den "Anfangsverdacht" begründen, weil sie bei diesem "Ermittlungsverfahren" nur ihren blinden Hass und ihre radikale Vernichtungswut gegen die Kirche ausleben möchte.

3. Zu allem Überfluss ist auch noch Schmidtmann der Staatsanwalt, der das Verfahren gegen N. leitet bzw. eben nicht leitet; wir gehen davon aus, dass es sich um denselben Schmidtmann handelt, gegen den z.Zt. ein Ermittlungsverfahren anhängig ist wegen Rechtsbeugung. Also jemand, der unbestreitbar nur von dem Verlangen besessen ist, die Kirche auszurotten, soll das Verfahren gegen den leiten, der uns widerrechtlich und v.a. wider besseres Wissen bei der SAE verleumdet hat. Diese extreme Bock-Gärtner-Kombination stellt wohl eines der traurigsten Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte dar.

Weiterhin sind zu beanstanden z.B. der mangelnde Respekt uns gegenüber (laikale Anrede; "Hochachtungsvoll"), die grenzenlose Langsamkeit bei der Bearbeitung, Vorenthalten von N.s Schreiben etc.

Kurz: Die SAE setzt alles auf eine Karte: Sie möchte die katholische Kirche ausrotten und sich als Siegerin über die Wahrheit feiern resp. von anderen als Siegerin über die Wahrheit gefeiert werden. Im gegenwärtigen ersten Schritt versucht sie, uns durch Terror zum Abschwören vom katholischen Glauben zu zwingen; damit ist bis jetzt allerdings jede Person / Gruppe gescheitert (s. z.B. den Fall des Landgerichts Bonn), und wir versprechen der SAE hiermit, dass auch sie scheitern wird. Der zweite Schritt, auf den die SAE anscheinend restlos unbelehrbar zustürmt, ist die Anwendung physischer Gewalt, d.h. in unserem Fall das Verbrechen des Sakrilegs. Das Credo der SAE ist nicht wirklich neu; s. Der Papst Hitlers?:
"Die schwarze Lügenbande wühlt weiter unentwegt. Du deutsches Volk, sag: muß das sein? Daß dich bespuckt das schwarze Schwein? Wenn nicht. so drisch doch drauf! [...] Haut das schwarze Lumpenpack zu Brei!" Solche Parolen weisen die Marschrichtung, und wenn der Drohungen genug geschleudert sind, wollen die Kirchenhasser nun auch endlich Taten folgen lassen.

Den abschließenden Bericht, dazu noch ggf. einige uns bereits vorliegende Informationen, über diese Gräueltaten der SAE werden wir zu gegebener Zeit veröffentlichen. Bereits jetzt betonen wir, dass es für die Beurteilung der Verbrechen der SAE unerheblich wäre, wenn der Volksverhetzer N. seine Anzeige zurückziehen würde. Das Verfahren konnte niemals eröffnet werden, und deshalb durfte die SAE auch keinerlei Schritte gegen uns unternehmen. Die exorbitante Rufschädigung, die das Verfahren uns jetzt schon eingebracht hat, lässt sich ohnehin nie wieder rückgängig machen. Etwaige Entschuldigungen seitens des Staates hin oder her, semper aliquid haeret (es bleibt immer etwas hängen [wenn man mit Schmutz wirft]). Das hätte sich die SAE nicht nur vom moralischen Standpunkt her überlegen können, sie war eben auch gesetzlich dazu verpflichtet.

Nun, zunächst einmal geht es uns darum, eine Stellungnahme des Justizministeriums einzuholen, das zu diesem Zweck diesen Text per e-mail erhält. Wir planen, Ende September d.J. diesen Fall mit der Veröffentlichung des angemessenen Urteils abzuschließen. Der Staat hat also bis einschließlich Samstag, 29.09.2001, Gelegenheit, relevante Unterlagen uns zukommen zu lassen.

Nach rein irdischen Gesichtspunkten sieht es zugegebenermaßen nicht sehr gut für uns aus; sollen wir uns nicht vielleicht doch endlich dem Staat / der V2-Sekte unterwerfen? Glaubt man Sepp und seinem Nachplapperer Pedrino, Thomas Floren etc., dann ist unsere Position, dass die V2-Sekte ein okkultistischer Verein ist, der nur von absoluten Träumern für die katholische Kirche gehalten werden kann, völlig falsch. Also: Der Weltbild-Verlag befürwortet gar nicht die Bücher von Harry Potter, die V2-Sekte predigt nicht eine Traumwelt, sondern die Realität, und dass die V2-Sekte die Heilsnotwendigkeit der Kirche bestreitet, ist nur eine böswillige Unterstellung unsererseits. Um zu begründen, warum wir nach wie vor nicht beabsichtigen, uns dem Staat / der V2-Sekte zu unterwerfen, zitieren wir im folgenden drei Ausschnitte aus aktueller V2-Literatur:

1. Pressedienst Bistum Limburg


"Traumwelten" für die Kinder im Bistum
Bischof Kamphaus lädt zum Diözesankindertag nach Limburg ein
LIMBURG (ids). - Fest in Kinderhand wird am Samstag, 8. September 2001, die Domstadt Limburg sein. Rund 1500 Kinder werden erwartet, wenn Bischof Franz Kamphaus wie vor zwei Jahren wieder zum Diözesankindertag einlädt. Das Motto lautet diesmal "Traumwelten". Von 9.30 Uhr bis 15.30 Uhr gibt es im Bischofsgarten und in der Marienschule allein 50 verschiedene Workshops rund um dieses Thema. Das Angebot ist schier unerschöpflich und reicht von Akrobatik, über Basteln und Bibliodrama ("Harry Potter trifft Jesus"), bis zu Drachenbau, Tanz und Zauberei. In der Stadthalle findet jeweils um 10.00 Uhr und um 13.00 Uhr eine Varieté-Vorstellung statt, bei der vier Künstler "Traumwelten" sichtbar machen werden. Ein Gottesdienst mit dem Bischof um 15.30 Uhr vor dem Dom (bei schlechtem Wetter im Dom) beendet den Tag. (ID01314)

2. Weltbild-Katalog (aktuell; ohne Datum / Ausgabenummer), S. 47


Weltbild-Leser und J. K. Rowling [Autorin von Harry Potter] helfen zusammen mit der Stiftung »Comic Relief« Kindern in Not: Ein großer Teil des Verkaufspreises von Harrys Lieblings-Schülbüchern kommt Hilfsprojekten für Kinder in den ärmsten Ländern der Welt zugute.
Beide Bände gibt's nur in limitierter Aufläge - also schnell bestellen!
Phantastische Tierwesen & wo sie zu finden sind
Harrys ganz persönliches Exemplar des »Bestiariums« vom großen Drachenforscher Newt Scamander. Darin hat Harry sich so einiges aus Hagrids Unterricht notiert... 62 Seiten, 12 x 19 cm, gebunden. Best.-Nr. 134 976, DM 12,-

3. Radio Vatikan, 4.9.2001


Kardinal Kasper fordert zum Verzicht auf Proselytentum auf
Wir kommen zum internationalen Friedenstreffen der katholischen Laienbewegung Sant’Egidio in Barcelona. Auf der interreligiösen Begegnung hat Kardinal Walter Kasper die christlichen Kirchen dazu ermuntert, vollständig auf Proselytenmacherei zu verzichten. Bei der 15. Begegnung dieser Art sagte Kasper, der Verzicht auf alle Formen von offener und versteckter Abwerbung von Gläubigen gehöre zur Zukunft der Ökumene. Künftig sollten sich außerdem die Kirchenführungen gegenseitig informieren und bei allen Entscheidungen die Auswirkungen auf die anderen Kirchen mitbedenken. Ein regionaler Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf dem afrikanischen Kontinent. Am heutigen Nachmittag sind mehrere parallele Gebetstreffen vorgesehen. Danach soll es eine Prozession zur Kathedrale von Barcelona geben, wo die Abschlussveranstaltung stattfindet.

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