Strafverfahren wegen Urkundenfälschung
- Tatvorwurf: a) Falsche Behauptung eines "Diploms" b)
Verbreitung eines gefälschten "Diploms" -
(Kirche zum Mitreden, 23.10.2014)
Fax
v. 22.10.2014 an Amtsgericht Dorsten - Faxnummer 02362 2008 51;
Staatsanwaltschaft Essen - Faxnummer 0201 803 2920
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen mich selbst
Tatvorwurf wegen "Staatsanwaltschaft Essen" / "Amtsgericht Dorsten":
a) Falsche Behauptung eines "Diploms" b) Verbreitung eines
gefälschten "Diploms"
Begründung:
"Amtsgericht Dorsten" hatte auf Forderung seitens
"Staatsanwaltschaft Essen" ein angebliches
"Gutachten" gegen mich erstellen lassen (Az. 7 Ls-29 Js
74/08-43/11). Darin wird über mich behauptet:
"Gemäß can. 1050 CIC n. 1 müsste er die gemäß can. 1032 § 1
erforderliche fünfjährige Studienzeit nachgewiesen haben. Hierzu ist
nichts ersichtlich. Mithin ist anzunehmen, dass der Angeklagte die
Studien nicht geleistet hat."
AG Dorsten hat nachdrücklich von mir verlangt, dass ich mich ganz
und gar und restlos diesem "Gutachten" unterwerfe. Ich muss somit
auch bekennen, dass über meine V2-Studienzeit nichts ersichtlich
ist, und ich muss annehmen resp. die Annahme bestätigen, dass ich
die V2-Studien nicht geleistet habe [V2 - sog. "Zweites
Vatikanisches Konzil" / "Vatikanum 2"].
Allerdings habe ich gegen diese Auflage des Gerichts mehrfach und
äußerst schwer verstoßen. Bereits die angebliche "Anklageschrift"
enthält gar nicht die zwingend erforderlichen Begründungen einer
Straftat, sondern besteht stattdessen nur aus plumpen Auflistungen
von Texten, zu denen ich nach wie vor uneingeschränkt stehe. V.a.
aber sind unter diesen Texten der Anklageschrift lauter
Pressemitteilungen, die auch folgende biographische Daten nennen:
»Rolf Hermann Lingen, geb. 1967 in Recklinghausen, begann nach
Abitur 1986 (1,6) und Bundeswehr 1987 (Obergefreiter) das Studium
"katholische Theologie für das Priesteramt" in Bochum; 1995 machte
er das "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" in
Chur.«
Diese Kurzbiographie habe ich bei meinen alten Pressemitteilungen
niemals widerrufen; ganz im Gegenteil: Auch bei meinen neueren
Pressemitteilungen verbreite ich diese Angaben weiterhin. Somit
widersetze ich mich also permanent und mannigfaltig einer äußerst
strengen, mit Strafe bedrohten gerichtlichen Anordnung.
Und es bleibt nicht bloß bei der Behauptung des Diploms. Nein,
darüber hinaus habe ich sogar das Diplom gescannt und auf
verschiedenen Seiten veröffentlicht, z.B. auch zu der
Pressemitteilung "Zirkelschlüsse in der
Justiz"
http://www.openpr.de/news/581419.html
Und es bleibt auch nicht bei einem Scan auf öffentlichen
Internetseiten: Überdies zeige ich auch das Original-"Diplom"
ebenfalls fleißig und großzügig herum, u.a. auch bei meinem
aktuellen Arbeitgeber.
Nochmals: Das Gericht hat mich zur vollständigen Unterwerfung unter
das "Gutachten" verpflichtet. Selbst sogar nachdem ich dem Gericht
zahlreiche Dokumente (zusätzlich zum "Diplom" z.B. auch die
Taufurkunde usw. usf.) vorgelegt hatte, die dieses "Gutachten"
definitiv als Falschgutachten, namentlich als absurde gigantische
Verleumdungsorgie erwiesen hatten, insistierte das Gericht weiterhin
unbeugsam hartnäckig darauf, dass das "Gutachten" eine "richtiges
Gutachten" (O-Ton!) sei, und verbot mir mit aller Strenge jegliche
Kritik am "Gutachten".
Ergo muss ich dann ja wohl lt. "Staatsanwaltschaft Essen" /
"Amtsgericht Dorsten" mit der hartnäckigen Behauptung meines
"Diploms" schuldig sein des Missbrauchs eines Titels.
Wichtig: In demselben Prozess hatte ein
anderer "Sachverständiger" öffentlich definitiv erklärt, dass alle
meine Ausführungen "in sich völlig logisch" sind und ich dass ich
"voll schuldfähig" bin. Selbiges Ergebnis meiner völligen
geistigen Gesundheit macht es unmöglich, meine "Diplom"-Behauptung
als Phantasie oder als Zwangshandlung wegzudiskutieren.
Also: Wenn ich kein "Diplom" habe, muss ich mit aller Härte bestraft
werden - und das für jeden einzelnen Fall, wo ich mein Diplom
behaupte resp. einen Scan oder das Original verbreite!
Natürlich bin ich im Falle des fehlenden "Diploms" durch die
ständige Verbreitung des "Diplom"-Scans sowie auch wegen mehrfacher,
insbesondere bei höchst wichtigen Gelegenheiten wie z.B. beruflichen
Bewerbungen, Vorlage des Original-Dokumentes der Urkundenfälschung
(zumindest durch Gebrauch unechter Urkunden) schuldig.
Und nun stelle man sich nur einmal vor, das "Gutachten" sei
hinsichtlich meines V2-"Diploms" falsch.
Zunächst einmal ist der "Gutachter" als solcher und somit sein
gesamtes Gutachten unrettbar als absolut unglaubwürdig erwiesen.
Denn absolut zwingend unverzichtbar unerlässlich besteht für jedes
Gutachten die Sorgfaltspflicht. S. Bundesgerichtshof, IVa ZR 20/82
v. 02.11.1983:
"Ein Sachverständigengutachten muss sich auf Tatsachen und nicht auf
Mutmaßungen oder Unterstellungen stützen. Sind dem Sachverständigen
die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände nicht bekannt, muss er
sie beim Auftraggeber erfragen, u. U. auch andere Ermittlungen
anstellen (etwa Anfragen bei Behörden)."
Mein V2-"Diplom" ist, wie unleugbar unwiderlegbar unmissverständlich
eindeutig bewiesen, eine von mir offen behauptete Tatsache. Und
diese Tatsache ist zudem unübersehbar notorisch ganz besonders im
Zusammenhang mit dem Strafverfahren, wofür der "Gutachter"
eingesetzt wurde und in dessen Akten er Einsicht nehmen konnte:
nämlich wegen der für die "Anklageschrift" gesammelten
Pressemitteilungen. Wenn also jemand meint, ich sei ein Lügner,
genügt ein kurzer Anruf in Chur. Ein solch vollkommen müheloses
Procedere muss erst recht gelten für einen notorischen V2-Kumpanen
wie den "Gutachter" - sogar selbst wenn er kein "Gutachter" wäre,
sondern einfach nur V2-Kumpan. Ich selbst habe in Chur bzgl. der
Sorgfalt des "Gutachters" nachgefragt und folgende schriftliche
Antwort erhalten seitens Luis Varandas "Subregens Priesterseminar
St. Luzi":
»Mit Ihrem Fax vom 14. April 2012 fragen Sie bei uns nach, ob sich
jemand an unsere Institution gewendet hat und nach Ihnen erkundigt
hat. Beide Fragen kann Ich Ihnen mit einem klaren "NEIN"
beantworten«.
Auch von jeder Nachfrage irgendwo und auch von jeder Ignoranz
gegenüber den permanent weithin präsenten Behauptungen des "Diploms"
abgesehen, ist auch ganz für sich betrachtet die diesbzgl.
Behauptung absolut nicht nachvollziehbar, sondern geradezu
denkwidrig, es sei "anzunehmen, dass der Angeklagte die Studien
nicht geleistet hat". Denn die belegte vollkommen fehlende Sorgfalt
bei der Untersuchung kann formal-logisch allenfalls zu einer
Erklärung führen, dass man eben nichts von einem "Diplom" weiß. Aber
aus dem Nichtwissen um eine Tatsache folgt keinerlei Berechtigung,
geschweige denn irgendeine Pflicht, die betreffende Tatsache zu
bezweifeln oder gar zu bestreiten. Damit entbehrt das "Gutachten"
auch rettungslos der absolut zwingend erforderlichen
Nachvollziehbarkeit, cf. VG Augsburg 10.02.82 - 4 K80 A 914:
"Objektiv wertlos ist ein solches Gutachten, wenn es jeder
nachvollziehbaren Begründung, insbesondere zur Wahl des
Wertermittlungsverfahrens, zu den herangezogenen
Wertermittlungsgrundlagen und zu den sonstigen für die
Wertermittlung maßgeblichen Gesichtspunkten entbehrt."
Das "Gutachten" weist somit einen exorbitant eklatanten inhaltlichen
Mangel auf, so dass sich jegliche Verwendung des "Gutachtens" sowie
folglich auch jegliche Vergütung des Gutachtens kategorisch
uneingeschränkt verbietet. Cf. LG Bremen 17.01.77 7-3 O 1584/70:
"Inhaltliche Mängel, die das Gutachten unverwertbar machen, weil das
Gutachten dem Gericht nicht die Möglichkeit gibt, den Gedankengängen
des Sachverständigen nachzugehen und sie zu prüfen, haben zur Folge,
dass kein Entschädigungsanspruch entsteht, weil die Leistung des
Gutachters dem ihm erteilten Auftrag nicht entspricht."
Man bedenke dabei nochmals in aller Klarheit, dass a) die
"Nachforschung" nach dem "Diplom" nahezu gar keinen Aufwand bedeutet
und dass b) der Syllogismus: "Weil ich etwas nicht sehe, existiert
etwas nicht," selbst von dem allerdümmsten Dorftrottel untrüglich
als falsch durchschaut wird.
Kurz: Wenn der "Gutachter" schon an einer so klitzekleinen
Kleinigkeit rettungslos scheitert, wie will er dann die anderen
Anforderungen erfüllen?
V.a. erfordert die Überprüfung eines Diploms absolut keinerlei
theologische oder überhaupt besonders hohe, geschweige denn eine
fachspezifische Bildung. Selbst der allerdümmste Dorftrottel -
zumindest wenn er immerhin lesen kann -, kann sich sofort mühelos
zweifelsfrei Gewissheit verschaffen, ob ein Diplom vorliegt oder
nicht. Es bliebe dann allenfalls noch die Urkundenfälschung als
Möglichkeit übrig.
Nun halte man sich schließlich vor Augen, dass der "Gutachter" als
Angestellter und hoher Repräsentant der V2-Gruppe agiert. Und das
wiederum tut er zudem in einem Strafprozess, dessen erwartetes
Strafmaß bei mindestens zwei Jahren unbedingter Gefängnishaft liegt
- Ende offen, da ich notorischer Wiederholungstäter bin.
Ergo muss auch deshalb in der "Diplom"-Frage eindeutig öffentliche
Klarheit geschaffen werden, weil zusammen mit dem "Gutachter" seine
gesamte V2-Gruppe auf dem Prüfstand steht. Wenn der "Gutachter"
nicht ganz und gar und restlos glaubwürdig ist, dann ist auch die
gesamte V2-Gruppe, in dessen Namen und Auftrag der "Gutachter"
handelt - u.a. als Ausbilder des dortigen Nachwuchses"! -
unglaubwürdig.
Und schließlich ist auch die gesamte "Justiz" ganz und gar und
restlos unglaubwürdig, wenn sie ein solches Pamphlet als "Gutachten"
wertet.
Nochmals: Jeder Dorftrottel kann sich in der "Diplom"-Frage
Gewissheit verschaffen. Einige andere Aussagen des "Gutachtens"
erfordern immerhin eine gewisse Allgemeinbildung sowie logisches
Denkvermögen, um sie beurteilen zu können. Dies habe ich in einem ausführlichen Zeilenkommentar
dargelegt:
http://www.kirchenlehre.com/schueller_kommentar.htm
Es ist absolut unannehmbar, dem "Gutachter" und seiner V2-Gruppe
irgendetwas zu glauben, wenn sogar bei dem Alleroffenkundigsten
schon jegliche Glaubwürdigkeit rettungslos ausgeschlossen ist. Wie
will man sich über solche im "Gutachten" aufgeworfenen Fragen wie
Staatsgewalt, Kirchenfreiheit, Bekenntnisfreiheit, Häresie usw. usf.
Gedanken machen, wenn schon eine intellektuelle Nullnummer wie das
"Diplom" keinen Deut interessiert?!
Und eine "Justiz", die ein solches Pamphlet als "Gutachten" anpreist
und sogar zwingt, den darin enthaltenen menschenverachtenden Müll zu
glauben, verdient keine bessere Beurteilung als die von Norbert Blüm:
"Ein System der Willkür und Arroganz".
"Es darf nicht länger als Majestätsbeleidigung gelten, Richter in
Frage zu stellen."
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Präambel:
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott"
Pater Rolf Hermann Lingen
[Zurück zur KzM - Startseite]