Streit um das "Tagebuch der Anne Frank"
- Pressemeldung -
(Kirche zum Mitreden, 07.03.2008)
Das Anne Frank House (AFH) in Amsterdam und die Anne Frank Fonds (AFF)
in Basel, vertreten durch Dr. Morten Petersenn, Lovells LLP in Hamburg,
versuchen derzeit, einen katholischen Priester zum Schweigen zu
bringen. Das Lovells-Schreiben, Datum 06.03.2008, hat als Betreff:
"Behauptung der Fälschung der Tagebücher der Anne Frank auf
Ihrer Webseite". Zudem ist eine "strafbewehrte
Unterlassungserklärung" angefügt, die der Priester bis zum
11.03.2008 unterschrieben an Lovells abgeben soll, andernfalls wird
"mit weiteren erheblichen Kosten inklusive Schadensersatzforderungen"
gedroht; eine Kostennote fehlt.
Bereits bemerkenswert: In der "Erklärung" ist von dem eigentlichen
Betreff des Schreibens, i.e. der "Behauptung der Fälschung", gar
keine Rede mehr. Stattdessen wird aus einem Text des Priesters
über das "Tagebuch der Anne Frank" (TAF) zitiert, welchen Inhalt
genau der Priester unverzüglich löschen muss resp. er nie
mehr öffentlich verbreiten darf, nämlich:
"Beim TAF sind festzustellen:
- fragwürdige Authentizität
- fragwürdige Werbeträger
- fragwürdiger Charakter des Ich-Erzählers
- Wir haben bis jetzt noch kein päpstliches Urteil über das
TAF gefunden, erlauben uns aber trotzdem die Bemerkung, dass wir das
TAF nicht guten Gewissens empfehlen können."
Ebenfalls bemerkenswert: Diese Aussagen sind nur eine Zusammenfassung
dessen, was im TAF-Text (knapp 10.000 Wörter) ausführlich
dargelegt ist. M.a.W. selbst mit Unterschreiben dieser Erklärung
wäre es nach wie vor einwandfrei, den gesamten Text mitsamt den
beanstandeten Aussagen zu verbreiten; es würde lediglich die
stichwortartige Zusammenfassung fehlen.
Zu den beanstandeten Stichworten:
1. "fragwürdige Authentizität"
Im Artikel "Blaue Paste. Ein Gutachten des Bundeskriminalamts belegt:
Im “Tagebuch der Anne Frank” ist nachträglich redigiert worden.
Die Echtheit des Dokuments wurde damit weiter in Zweifel gezogen" (DER
SPIEGEL, Nr 41 / 1980) heißt es:
»Bei der Herausgabe ist das Tagebuch durch zahlreiche
Manipulationen verändert worden. […] Im April dieses Jahres
untersuchten Techniker des BKA das Original des malträtierten
Werks mit Stereomikroskop und Ultraviolett-Lampe. Korrekturen, die
“mittels schwarzer, grüner und blauer Kugelschreiberpaste
niedergeschrieben” sind, bewiesen, daß an den Notizblättern
noch 1951 oder später redigiert worden ist.«
2. "fragwürdige Werbeträger"
Winona Ryder bewirft in ihren Filmen das Christentum ausgiebigst mit
Schmutz (Mermaids, Dracula, Lost Souls etc.). Iris Berben spielte in
dem Film "Das Teufelsweib" (!) nackt.
3. "fragwürdiger Charakter des Ich-Erzählers"
Ein Ausschnitt aus dem TAF, dieselbe Stelle englisch und deutsch:
Wednesday 5. Januar 1944 [sic]: "I remember that once when I slept with
a girl friend I had a strong desire to kiss her, and I did do so... I
asked her whether, as a proof of our friendship, we should feel one
another's breasts, but she refused." (p.130)
Donnerstag 6. Januar 1944 [sic]: "Ich weiß, daß ich einmal,
als ich abends bei Jacque schlief, mich nicht mehr halten konnte, so
neugierig war ich auf ihren körper, den sie immer vor mir
versteckt gehalten und den ich nie gesehen hatte. Ich fragte sie, ob
wir als Beweis unserer Freundschaft uns gegenseitig die Brüste
fühlen sollten. Jacque lehnte das ab. Auch hatte ich ein
schreckliches Bedürfnis, sie zu küssen, und habe das auch
getan." (S. 161)
4. "Wir haben bis jetzt noch kein päpstliches Urteil über das
TAF gefunden, erlauben uns aber trotzdem die Bemerkung, dass wir das
TAF nicht guten Gewissens empfehlen können."
Auch Lovells nennt kein päpstliches Urteil über das TAF,
deshalb muss es bei dieser Aussage bleiben. Und wenn ein Priester ein
Buch empfiehlt, das - gem. eindeutiger christlicher Lehre perverse -
sexuelle Interessen einer Minderjährigen zum Gegenstand hat, dann
kann er kein gutes Gewissen haben.
Lovell behauptet also bewusst wahrheitswidrig gegenüber seinen
Mandanten AFH und AFF und ggf. auch vor Gericht, dass ein Priester die
Fälschung des TAF behaupten würde. Zudem verlangt er bewusst
unrechtmäßig von dem Priester, dass dieser seinen
priesterlichen Pflichten nicht mehr nachkommt, cf.: "Die erste, die
selbstverständlichste Liebesgabe des Priesters an seine Umwelt ist
der Dienst an der Wahrheit und zwar der ganzen Wahrheit, die Entlarvung
und Widerlegung des Irrtums, gleich in welcher Form, in welcher
Verkleidung, in welcher Schminke er einherschreiten mag. Der Verzicht
hierauf wäre nicht nur ein Verrat an Gott und Eurem heiligen
Beruf, er wäre auch eine Sünde an der wahren Wohlfahrt Eures
Volkes und Vaterlandes" (Papst Pius XI., Enzyklika "Mit brennender
Sorge", 1937).
Lovells macht geltend: Durch die Pflichterfüllung des Priesters
"entsteht unseren Mandanten ein erheblicher Schaden, weil sie in der
Umsetzung ihrer Ziele beeinträchtigt sind." In der Tat spricht
die Arkansas Democrat-Gazette (Little Rock, June 13, 2004) von der
"Anne
Frank Industry"; cf. dazu Norman G. Finkelstein, "Die
Holocaust-Industrie". Diesem Komplex stellt der Priester Literatur wie
"Christus in Dachau" von Pater Johann Maria Lenz und "Christus im KZ"
von Leonhard Steinwender gegenüber; zudem empfiehlt er die
Betrachtung von Heiligen wie Maria Goretti.
In der Sache wird deshalb gegen die Bekämpfer der christlichen
Glaubens- und Sittenlehre eine Strafanzeige auf den Weg gebracht.
Dokumentation des Anwaltsschreibens
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