Kritiker der "Holocaust"-Religion
bleibt verurteilt
- Pressemeldung zur - erfolglosen - Berufungsverhandlung
im Schauprozess gegen Dr. Johannes Lerle -
(Kirche zum Mitreden, 06.11.2007)
Der Lebensschützer Dr. Johannes Lerle war am 14.06.2007 vom
Amtsgericht Erlangen (Az: 7 Ds 404 Js 45504/06) unter
dem Vorwand der "Holocaust-Leugnung" unschuldig zu einem Jahr Kerker
ohne Bewährung verurteilt worden. Sowohl er selbst als auch
Staatsanwalt Dr. Hoefler haben gegen dieses Urteil Berufung eingelegt;
Lerle, um freigesprochen zu werden, die SA hingegen, um den Terror
gegen den Lebensschutz noch zu verstärken.
Am 23.10.2007 nun wurde bei der Berufungsverhandlung am Landgericht
Nürnberg-Fürth die einjährige Kerkerhaft gegen Lerle
unverändert bestätigt. Über den Gerichtstermin berichtet
Lerle: "So konnte ich aus meiner Berufungsbegründung nur einige
Punkte vortragen und auch nur einige Aspekte aus meiner Vorbereitung
für die Berufungsverhandlung. Doch diese Einschränkungen
waren nicht entscheidend, da das Urteil ohnehin vorher feststand. [...]
Mein Rechtsanwalt sagte im Prozeß, daß auch er nicht
weiß, welche Völkermordhandlung ich überhaupt geleugnet
hätte, so daß der Angeklagte schon von daher nicht wissen
kann, gegen welchen Vorwurf er sich zu verteidigen hat."
Hier sei allerdings an die kleine Schrift (unter 2.000 Wörter) von
Rechtsanwältin Barbara Kulaszka erinnert:
"Was ist Holocaust-Leugnung?" Diese Schrift muss bei jedem, der
sich irgendwie mit dem Problem "Holocaust" beschäftigt, unbedingt
als bekannt vorausgesetzt werden, so dass man wenigstens genau
weiß, gegen welchen Vorwurf man sich zu verteidigen hat, wenn man
als "Holocaust-Leugner" angeklagt ist. Dies gilt umso dringlicher, als
man Kulaszkas Schrift momentan sofort findet, wenn man bei Google
einfach die Fragen eingibt: "Was ist Holocaust?" resp. "Was ist
Holocaust-Leugnung?" Ferner muss man sich auch über das aktuelle
Credo z.B. hinsichtlich der "Seife aus Judenfett" informieren, wenn man
es denn ernst meint.
Dr. Lerle hat auf seiner Weltnetzseite seine vorbereitete
Verteidigungsrede veröffentlicht; zu diesem über 6.000
Wörter langen Text einige Anmerkungen.
Erfreulicherweise hat Dr. Lerle den eigentlichen Sinn und Zweck dieses
ganzen Schauprozesses klar durchschaut und entsprechend pointiert zum
Ausdruck gebracht. Der rote Faden seiner Ausführungen ist denn
auch die Feststellung, dass der Holocaust als teuflische
"Staatsreligion" den Bürgern aufgezwungen wird. Lerle nennt sowohl
für das Faktum der Holocaust-Religion als auch für ihren
Zwangcharakter hieb- und stichfeste Beweise. So zitiert er u.a. den -
objektiv massiv volksverhetzenden - Totschläger von Claude Lanzmann: "Auschwitz ist die Widerlegung
Christi." Und wer Lerle nicht glauben will, kann z.B. den Artikel
"Dachau meets Disneyland" der "Berliner Zeitung" lesen (11.08.2000)
über Norman Finkelsteins Buch "Die Holocaust-Industrie": »Es
ist verständlich, dass Finkelsteins besondere Verachtung denen
gilt, die das, was er die "Mythologisierung des Holocaust" nennt,
weiter verbreiten, allen voran Elie Wiesel, dem "Hohepriester der
Sakralisierung des Holocaust". Wiesel, so Finkelstein, sei ein
betrügerischer Phantast, dessen Autobiografie teilweise rein
fiktiv sei und der sehr bequem davon lebe, das Mysterium des Holocaust
in aller Welt zu verkünden - "für eine Standard-Gebühr
von 25 000 Dollar plus Wagen und Chauffeur".«
Hier noch mehr O-Ton Elie Wiesel, von Dr. Lerle bereits in seiner
Berufungsbegründung zitiert:
1. "Der Holocaust ist ein heiliges Mysterium, dessen Geheimnisse auf
den Kreis der Priesterschaft der Überlebenden beschränkt
bleibt."
2. »"Was schreibst du da?" fragte der Rabbiner. "Geschichten",
antwortete ich. ... Über Dinge die passierten, oder hätten
passieren können. "Aber sie passierten nicht?" Nein, nicht alle.
Tatsächlich waren einige davon erfunden vom Anfang bis zum Ende.
Der Rabbiner beugte sich nach vorn als nehme er Maß an mir und
sagte, mehr traurig als ärgerlich: "Das bedeutet, daß du
Lügen schreibst!" Ich antwortete nicht sofort. Das gescholtene
Kind in mir hatte nichts zu seiner Verteidigung zu sagen. Dennoch, ich
mußte mich rechtfertigen: "Die Dinge liegen nicht so einfach,
Rabbiner. Manche Ereignisse geschehen, sind aber nicht wahr. Andere
sind wahr, finden aber nie statt."«
Sogar laut Wiesel himself gründet die Holocaust-Religion in
Lügen bis zur äußersten Absurdität.
Und wieder Lerle: »Keine Frage, das Unrecht, das Hitler den
"Juden" zugefügt hat, ist zweifellos verabscheuungswürdig,
sowie alles andere Unrecht auch. Aber es hat keinerlei
heilsgeschichtliche Bedeutung. Dieses Unrecht mit dem biblischen
Begriff des Holocaust zu bezeichnen, bedeutet nichts anderes, als das
vom alttestamentlichen Propheten Jesaja vorhergesagte Leiden und
Sterben des Gottesknechtes in die Gaskammern von Auschwitz zu verlegen.
Dabei wird die Person des Gottesknechtes in gotteslästerlicher
Weise ausgetauscht.«
Leider verbreitet auch Dr. Lerle die Galilei-Propagandalüge:
"Wäre Dr. Hoefler zur Zeit Galileis Staatsanwalt gewesen, dann
hätte er es wohl ebenfalls nicht für nötig gehalten
nachzuweisen, daß sich die Sonne um die Erde dreht. Denn die
Leugnung dieser Bewegung stand ja damals unter Strafe." Es wäre
bereits verwerflich, wenn Lerle einfach spaßeshalber diese
antichristlichen Glaubenssätze zum Galilei-Prozess nachgebetet
hätte; nun ist ihm sogar noch zur Last zu legen, dass er ja
über den Sachverhalt genau informiert worden war. Zugegeben,
gerade im Revisionismus wird das Gespenst des Galilei-Prozesses
künstlich am Leben gehalten. Doch wer diesem Betrug auf die
Schliche gekommen ist, der will dann womöglich auch vom
Revisionismus generell nichts mehr wissen, denn wenn die Revisionisten
noch nicht einmal in der Galilei-Sache ordentliche Arbeit leisten,
geschweige denn Gerechtigkeit walten lassen, beschädigt das ihre
Glaubwürdigkeit erheblich.
Weiter Lerle: "Zu meinen Fall: Ich wiederhole: Ich habe nichts von dem
geleugnet, was man in Deutschland nicht leugnen darf. Zumindest ist
eine strafrechtlich relevante Leugnung weder in der Anklageschrift noch
im Urteil genannt worden. Ich habe nur Tatsachen genannt, die weder von
der Anklage noch vom angefochtenen Urteil verneint werden. Der
grundgesetzwidrige Maulkorbparagraph stellt lediglich das Leugnen von
Tatsachen unter Strafe."
Hier verstrickt sich Lerle in Widersprüche: "Ich habe nichts von
dem geleugnet, was man in Deutschland nicht leugnen darf." Also: Es
gibt kein "Holocaust-Dogma", es gibt keine klar definierte Lehre, was
man denn glauben muss, resp. was man nicht glauben darf. Vielmehr
werden selbst die offenkundigsten Widersprüche den Bürgern
als gleichermaßen verpflichtend aufgezwungen, ob nun bzgl.
Gaskammern, Judenseife, Opferzahlen etc. - selbst hinsichtlich der
allerelementarsten Grundaussagen herrscht in der Holocaust-Religion
exzessives heilloses Chaos. Und wer auch nur nachfragt, was man denn
überhaupt konkret glauben muss, um der Strafverfolgung wegen
"Holocaustleugnung" zu entrinnen, muss mit einer Verurteilung wegen
Volksverhetzung rechnen. Es geht ja auch gar nicht um
Objektivität, ganz im Gegenteil: In der Tat bildet der Subjektivismus sehr oft das alleinige
Handlungsprinzip der Justiz. Also: Es ist der Justiz
üblicherweise in gar keiner Weise daran gelegen, objektiv
nachprüfbare begangene Handlungen nach objektiv nachprüfbaren
gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen. Statt dessen lügt die
Justiz einfach lustig, der Angeklagte sei sich "bewusst", eine
"strafbare Handlung" begangen zu haben, und fertig ist die
Verurteilung. Das Paradebeispiel bleibt die "Beleidigung", dieses
Phantomdelikt, das gar nicht gesetzlich bestimmt ist, sondern von den
Richtern nur vollkommen illegal den Beschuldigten angedichtet wird. Der
Vorwurf der "Beleidigung" ("Schmähung")
wurde schon gegen Christus erhoben (Lk 11,45), und mit diesem Joker
"Beleidigung" wurden Tausende von
rechtschaffenen katholischen Klerikern von den Nazis in die KZs und an
den Galgen gebracht. Keiner kann sagen, was denn eigentlich eine
"Beleidigung" ist. Das hindert die Justiz aber nicht daran, 20 (in
Worten: zwanzig!) Prozent ihrer gesamten Strafprozesse mit
"Beleidigungsdelikten" zu füllen. Immerhin eine Entlastung: Wenn
ein Justizvertreter die Bürger beschimpft (z.B. indem ein Richter alle Prozesszuschauer als "Vollidioten"
tituliert), hat das keinerlei juristische Folgen, trotz
massenweiser Strafanzeigen gegen den Justizvertreter. Kurz: Es ist
für "Holocaustleugnung" absolut unerheblich, ob resp. was man
gesagt oder nicht gesagt hat. Für eine unanfechtbare Verurteilung
genügt einzig und allein die Behauptung der Justiz, der Angeklagte
sei sich "bewusst" gewesen, eine "strafbare Handlung" begangen zu
haben. Woher die Justiz das Bewusstsein ihres Opfers kennt, ja worin
denn eigentlich die "strafbare Handlung" bestehen soll, das alles ist
vollkommen irrelevant. Dass eine solche Kultur des Unrechts und
Unterdrückung des Rechts radikal negative Auswirkungen auf die
geistige Gesundheit des Volkes hat, soll dabei gar nicht bestritten
werden; diese flächendeckende Verblödung ist von den
Besatzern gewollt und eine wichtige Waffe zur Ausrottung des Reiches.
Das einzige, was vor Strafverfolgung retten könnte, ist
anscheinend das Credo von Andreas Laun, Salzburg: Es ist unerheblich,
wie die Juden umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen
wissen. Dies schrieb Laun nämlich an
Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich, und einer entsprechenden
Strafanzeige gegen Laun wurde keine Folge gegeben. Auch im Prozess
gegen Ernst Zündel erklärte Andreas Grossmann, SA
Mannheim, zu den Holocaust-Opferzahlen, er halte nichts von "gerichtlichen Wasserstandsmeldungen".
Weiter Lerle: »Daß es bei der Wahrheitssuche außer
der Bibel keine anderen Autoritäten geben darf, sollte seit Luther
Allgemeingut sein, der bekanntlich sagte, daß sogar Päpste
und Konzilien irren können. Können aber Päpste,
Konzilien, Gerichte, Gesetzgeber und die überwältigende
Mehrheit der Bevölkerung irren, dann darf sich in der geistigen
Auseinandersetzung niemand auf die angebliche "Offenkundigkeit"
berufen, sondern muß wie ein Mathematiker einen lückenlosen
Erkenntnisweg vorweisen.«
Dieser derbe Schwachsinn ist nun wirklich unentschuldbar, nicht nur
weil er bereits als solcher sofort klar einsichtig ist, sondern weil
Dr. Lerle noch vor wenigen Monaten in einem persönlichen
Telephonat über die Zusammenhänge informiert wurde. Also: Wie kann denn die "Bibel" eine "Autorität"
sein - ohne die Kirche? Woher soll man denn überhaupt wissen,
welche Schriften überhaupt zur "Bibel" gehören - ohne die
Kirche? Wie entsetzlich deplatziert Lerles Luther-Zitat hier war,
leuchtet auch unmittelbar ein: Lerle geißelt - zu Recht! - die
unsäglichen Lügen in der Holocaust-Religion. Aber im selben
Atemzug betreibt er übelste Hetzpropaganda gegen die Kirche
Christi, und dessen muss er sich nun wirklich bewusst sein. Andernfalls
hätte er doch wenigstens einen einzigen Fall von irrigen
Konzilstexten nennen können, auf den er sich bezieht. Die
Galilei-Propagandalüge zählt nicht. Ebensowenig zählt
"Vatikanum 2", das zwar zugegeben eine derbst antichristliche
Veranstaltung, aber eben kein Konzil war. Auch die gewaltigen
Apostasien von "Johannes XXIII." bis "Benedikt XVI." zählen nicht,
denn bloße Scheinpäpste zählen nun mal nicht als echte
Päpste. Wer sich - insbesondere als Katholik - für den
Lebensschutz einsetzt, steht hier vor einem gewichtigen Problem bei der
Unterstützung für Dr. Lerle. Man vergesse auch nicht, dass Adolf Hitler (Mein Kampf) und Alfred Rosenberg (Der Mythus des 20. Jahrhunderts)
für Luther und seine antichristliche Religion geschwärmt
haben. Man vergesse auch nicht, dass Hitler mit den Stimmen der
Protestanten und gegen die Stimmen der Katholiken die Wahl gewonnen
hat. Und um ganz persönlich zu werden: Dr. Lerle vergesse nicht,
dass er selbst vom "evangelischen
Landesbischof" Dr. Johannes Friedrich, München, nur einen
Tritt erhalten hat, als es um die Unterstützung für Lerles
Lebensschutz-Aktivitäten ging.
Weiter Lerle: »Die Gerichtsurteile zeigen auch, welche
Glaubensrichtung in Deutschland so viel politische Macht erringen
konnte, daß sogar die angeblich unabhängige Justiz nach
deren Pfeife tanzt. So wurden im März 2007 fünf junge
Männer zu jeweils neun Monaten Kerker auf Bewährung sowie zu
hohen Geldstrafen verurteilt, weil sie in kleinem Kreis ein Exemplar
des "Tagebuchs der Anne Frank" verbrannt hatten. Aber in der ARD wurde
vor einem Millionenpublikum am 11. Juli 2007 in der Sendung "Hardliner
des Herrn" eine Bibel verbrannt. Trotz einer Strafanzeige hatte die
Bibelverbrennung kein gerichtliches Nachspiel. Der Vergleich der beiden
Bücherverbrennungen zeigt, welcher Glaube zur Zeit in Deutschland
die Staatsreligion ist, die ganz besonders vor mehr oder weniger
öffentlich bekundetem Unglauben und vor Glaubenszersetzung durch
Ketzerei mittels Bücherverbote und Gefängnisstrafen
geschützt wird. [...] Der Herausgeber eines christlichen
Mitteilungsblattes, Norbert Homuth, wurde am 19. 7. 1995 von Richter
Förtsch vom Amtsgericht Fürth zu einer Freiheitsstrafe von
vier Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er aus dem Talmud
übelste Volksverhetzung zitiert hatte. Ob die Zitate
tatsächlich im Talmud stehen oder nicht, hatte Richter
Förtsch überhaupt nicht interessiert. Die Strafsache Norbert
Homuth hat mit meinem Strafprozeß gemeinsam, daß die Justiz
in die religiöse Auseinandersetzung eingreift, indem sie
diejenigen bestraft, die solche wahren Tatsachen in die
Öffentlichkeit tragen, die dem Ansehen der angeblich
"jüdischen" Talmud-Religion Schaden zufügen.«
In der Tat wurden nicht bloß reihenweise in Foren etc.
Beschwerden über diese Bibelverbrennung
laut, es wurde auch nach Kräften alle juristischen Mittel
ausgeschöpft, um hier für Ordnung zu sorgen. Alles
vergeblich! Wer mag, kann noch weiter untersuchen, wie es z.B. mit den "Protokollen der Weisen von Zion" in der brd
bestellt ist.
Zusammenfassend: Die Justiz hat im Fall von Dr. Lerle nur wieder wie
üblich "Dienst nach Vorschrift" gemacht: Recht unterdrücken,
Unrecht durchdrücken; die Argumente des Angeklagten komplett
ignorieren, auf eigene Argumente komplett verzichten. Das ganze
antichristliche Theater nennt sich dann "Rechtsstaat". Schon damals hat
die katholische Minderheit nicht verhindern können, dass die
nichtkatholische Mehrheit (namentlich die Protestanten) zur
Machtergreifung der Gottlosen geführt hat. Heute sind die
Gestaltungsmöglichkeiten der Katholiken - wie auch ihre
Mitgliederzahlen - empfindlich geschrumpft. Ob das Deutsche Reich
jemals wieder erstarken wird, wird man sehen, aber dass ein solches
Erstarken ohne oder gar gegen die Kirche erfolgen wird, ist jedenfalls
nicht sehr wahrscheinlich. Seien wir ehrlich: Das deutsche Volk hat
versagt. Es hat sich darin gefallen, zwischen Soap Operas und Gameshows
herumzutorkeln, und allenfalls in der vermeintlichen Anonymität
des Internet-Stammtisches werden noch mal selbstgefällig ein paar
Unzufriedenheitsparolen geschwungen, um sich selbst als vermeintlichem
Gutmenschen auf die Schulter zu klopfen.
Es stimmt: Wer für Wahrheit und Gerechtigkeit Partei ergreift,
muss damit rechnen, dem gesamten Terror seitens der brd ausgeliefert zu
werden. Wer z.B. gegen die gottlosen Richter Strafanzeige wegen
Rechtsbeugung etc. stellt, kann dafür problemlos
wegen "Beleidigung", "Volksverhetzung" etc. eingekerkert werden. Es
bleibt die Frage, ob diese Angst vor irdischen Nachteilen eine
ausreichende Entschuldigung sein kann, um selbst nur als Zombie
dahinzuvegetieren.
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