Strafverfahren gegen die sog. "Deutsche Bischofskonferenz" (2)

- Die Wahrheit über Zollitsch findet Verbreitung / Zwischenbericht -
(Kirche zum Mitreden, 28.04.2009)
28.04.2009
Fax an die Empfänger der Strafanzeige v. 22.04.2009 gegen die sog. "Deutsche Bischofskonferenz", i.e.
SA Freiburg, 0761 205 2666
SA Bonn, 0228 / 9752-600
SA Berlin, (030) 9014-3310
SA Hamburg, (040) 4 28 43 - 1867
SA Essen, (0201) 803-2920
"Polizei Recklinghausen", 02361 / 552283
AG Dorsten, 02362 / 200827
Angela Merkel, 030 18 272-2555
Jürgen Rüttgers, (0211) 884-2265
"BVerfG", 0721-9101-382

a****
Hinweise zum derzeit geführten Strafverfahren gem. Strafanzeige v. 22.04.2009 gegen
- die sog. "Deutsche Bischofskonferenz"
- deren Helfer (Politiker, Richter, Staatsanwälte etc.)
wegen Betrugs mitsamt allen damit zusammenhängenden ggf. erfüllten Straftaten wie Verleumdung, Nötigung, Erpressung, falscher Verdächtigung, Verfolgung Unschuldiger etc. pp.
1. Die diesbzgl. Pressemitteilung »Strafverfahren gegen die sog. "Deutsche Bischofskonferenz"«, die bereits bei der Strafanzeige als zweites Fax verschickt wurde, hat inzwischen weite Verbreitung und Anerkennung gefunden. U.a. wurde von der Vatikanum-2-Nachrichtenseite kreuz.net ein Artikel veröffentlicht "Zum Glaubensabfall des Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz" (zweites Fax): http://www.kreuz.net/article.9056.html
Man beachte dabei, dass a) kreuz.net (anscheinend) zu jeder Tageszeit deutlich über 1.000 Leser online hat; b) die Zollitsch-Thematik dort in mehreren Artikeln thematisiert wird; c) ein früherer diesbzgl. Artikel ("Das Herzstück der christlichen Religion geleugnet") zeitweilig der meistgelesene kreuz.net-Artikel war (s. wiederum zweites Fax, Spalte ganz rechts, oben); d) der nun gefaxte Artikel schon jetzt über 140 Kommentare erhalten hat, d.h. fleißig aufgerufen und diskutiert wurde.
2. Der zeitweilige Führer der Lefebvre-Gruppe "Priesterbuderschaft St. Pius X.", i.e. Franz Schmidberger, hat zum Fall Zollitsch eine Meldung abgegeben, die auch bei kreuz.net veröffentlicht ist ("Piusbruderschaft fordert sofortigen Widerruf"): http://www.kreuz.net/article.9062.html
Darin fabuliert Schmidberger: "Damit leugnet der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz und Erzbischof von Freiburg, Mons. Robert Zollitsch, einen Glaubenssatz der Kirche. Sollte er diese Leugnung nicht widerrufen, läuft er Gefahr, nach dem Kirchenrecht zum formalen Häretiker zu werden." Zur Richtigstellung: a) Zollitsch hat nur die (bewiesenermaßen ungültige!) V2-"Bischofsweihe" erhalten. b) Zollitsch *IST* bereits hartnäckiger Leugner und somit formeller Häretiker, bzw. (wegen der Bedeutung dieses Glaubenssatzes) Apostat: "Hartnäckig leugnet man eine Lehre, wenn man sie leugnet, obwohl man weiß, dass sie von der Kirche als göttliche Offenbarung zu glauben vorgestellt ist" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 92).
3. Selbst die extrem Vatikanum-2-orientierte Internetseite "gloria.tv" berichtet von sich aus und sogar sehr offen über die Zollitsch-Apostasie ("Chairman of German Bishops’ Conference denies Fundamental Catholic Doctrine"): http://de.gloria.tv/?media=25210
Zugegeben, die notwendigen Konsequenzen aus den notorischen Tatsachen werden meist nicht gezogen. Das liegt aber *auch* an der Angst vor den "Mächtigen" resp. *ursächlich* an dem bestialischen Terror, mit dem die "Mächtigen" wissentlich den Bürgern die Häresie aufzwingen, die apostatische Sekte von "Vatikanum 2" sei die katholische Kirche. Auch die seitens der OMF-"brd" gegen mich losgetretenen absolut illegalen und hemmungslos sadistischen Schikanen sind auf zahlreichen Internetseiten dokumentiert. Die ganzen OMF-"Staatsanwaltschaften" und "Gerichte" *WUSSTEN* nachweislich vollkommen, dass sie mit ihren ganzen Pseudo-Prozessen in schwerster Weise gegen VStGB § 6 verstoßen haben: http://www.kirchenlehre.com/chronik.htm
Dies lässt sich u.a. durch die ganzen "Beleidigungsprozesse" eindeutig belegen, die schon als solche wegen fehlender gesetzlicher Grundlage immer Verbrechen sind, s. auch die entsprechenden Belege bei KzM. Zu den zwingend erforderlichen Wiedergutmachungen gehören also nicht nur die Rückzahlungen aller Gelder mitsamt Zinsen, sondern u.a. auch die Rückübertragung aller geraubten katholisch-Domains an die katholische Kirche. Die Bestrafung der Verbrecher muss angemessen und zügig erfolgen; die Abschreckung muss nachhaltig sein.
****e

Strafverfahren gegen die sog. "Deutsche Bischofskonferenz"

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