Bundestagswahl 2009: Verfassungsbeschwerde und Stimmzettel-Aufkleber

- Pressemitteilung zur Aktion von Bert Steffens -
(Kirche zum Mitreden, 21.08.2009)
Bereits am 12.06.2009 legte Bert Steffens Verfassungsbeschwerde ein "wegen Verletzung seiner Rechte als wahlberechtigter Bürger in der bevorstehenden Bundestagswahl 2009"; darin beantragte Steffens:
1. "Eine Ergänzung, bzw. Änderung jener gesetzlichen Regeln, welche die Ausgestaltung des amtlichen Stimmzettels bestimmen, dahingehend, dass vom Wahlberechtigten durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht werden kann, dass keine der sich zur Wahl stellenden Erst- oder Zweitstimmen gewählt wird."
2. "Die Zugrundelegung aller, also der einhundert Prozent der Wahlberechtigten zwecks der prozentualen Berechnung des Wahlergebnisses".
Eigentlich muss der Bürger das Recht haben, zu allen auf dem Wahlzettel aufgeführten Politikern explizit "Nein" zu sagen - und eben dieses "Nein" muss als Willenskundgebung des Souveräns gewertet werden, zumal mittlerweile die Nichtwähler bei vielen Wahlen die absolute Mehrheit erreichen. Übrigens wird durch "Nichtwählen" normalerweise noch nicht einmal die "Staatliche Parteienfinanzierung" ("Wahlkampfkostenerstattung") beeinflusst. Zwar erhält jede Partei für erhaltene Stimmen einen Betrag, es gibt aber relative und absolute Obergrenzen für diese staatlichen Parteienzuwendungen, und infolgedessen verringern sich die Einnahmen für die Parteien normalerweise auch nicht durch eifriges Nichtwählen. Dabei ist auch die Art des Nichtwählens irrelevant, d.h. ob bzw. wie man den Wahlzettel ungültig macht resp. ob man überhaupt zur Wahl geht. Faktisch hat der Bürger also nichts zu sagen. Man denke auch an die Feststellung von Univ.-Prof. Dr. iur., Dipl.-Volkswirt, Hans Herbert von Arnim, "dass dem Bürger sein Einfluss nur vorgegaukelt wird und er in Wahrheit - ähnlich wie bei einem großen Sportereignis - praktisch nur die Rolle eines Zuschauers innehat. Nicht einmal, wer Abgeordneter wird und wer regieren soll, können die Bürger bestimmen. Die wichtigsten demokratischen Entscheidungen werden von Parteiführungen in Kungelrunden über die Köpfe der Wähler hinweg getroffen" (Volksparteien ohne Volk. Das Versagen der Politik, 2009, S. 9f).
Aber so verführerisch auch die Illusion einer "Wahlmöglichkeit" sein mag, und so nützlich diese Illusion auch speziell für die Mächtigen sein mag: Für ein stabiles, gerechtes System ist diese Illusion letztlich nicht besonders hilfreich.
Deshalb lädt Steffens nun ein zur Teilnahme an der "Aktion 'Stimmzettel-Aufkleber' zur Bundestagswahl am 27.09.2009". Steffens empfiehlt in seinem dazugehörigen Schreiben, auf dem Wahlzettel einen Aufkleber anzubringen z.B. mit dem Text: "NEIN – ich wähle keinen der hier genannten." Steffens führt aus: "Wenn die Wahlbeteiligung, inklusive der ungültigen Stimmen, unter 50 Prozent gesunken ist, dann endlich ist Platz für neue, wirklich demokratische Parteien, die sowohl das Grundgesetz achten und die Menschenrechte – und dazu gehört u. a. auch eine entsprechende Wirtschafts- und Außenpolitik, sowie Justizpolitik und Exekutive. Bei weniger als 50 Prozent gültiger Wählerstimmen fehlt den Parteien die demokratische Legitimation eine Regierung zu bilden selbst dann, wenn alle Parteien miteinander koalieren würden. Bitte beachten: Alle bisherigen Berechnungen der Wahlergebnisse sind falsch, weil in irrealer Weise der Anteil der sogenannten ‚Nichtwähler’ unterschlagen wurde. Denn auch die 'Nichtwähler' haben gewählt: Sie haben NEIN gesagt!"
Zu welchen Verbesserungen die Verfassungsbeschwerde resp. die "Aktion 'Stimmzettel-Aufkleber'" führen, wird man sehen müssen. In jedem Falle ist es begrüßenswert, wenn Illusionen als solche erkannt und v.a. abgestellt werden.

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