"Außerordentliches Bedauern"

- Die Tage vor dem Karfreitag -
(Kirche zum Mitreden, 26.03.1999)
teilen wir ihrer mandantin mit bei G.
Gestern erreichte uns ein neues Fax (s. Passionszeit 2) von der Sozietät

Redeker Schön Dahs & Sellner, Mozartstr. 4, 53115 Bonn
Bonn, der 30. März 1999
Reg.-Nr. 17 99645
Sehr geehrter Herr [N.],
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 25.03.1999 teilen wir Ihnen mit, daß Ihre selbst verfaßte Unterlassungsverpflichtungserklärung leider nicht geeignet ist, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuschließen.
Die einer Unterlassungsverpflichtungserklärung von der Rechtsprechung beigemessene Funktion kann nur dann erfüllt werden, wenn die Erklärung uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich abgegeben wird. Diese Anforderungen erfüllt die von Ihnen verfaßte Erklärung nicht, da Sie die Unterlassungsverpflichtung von dem unter Ziffer 3. aufgeführten Vorbehalt abhängig machen.
Im übrigen weisen wir Sie darauf hin, daß sich die mit der Abmahnung vom 25.03.1999 von Ihnen geforderte Unterlassungsververpflichtungserklärung nur auf die Verletzung des Namensrechtes der katholischen Kirche wegen der Verwendung der Domain "katholisch.de" sowie der Sub-Domain "katholisch.notrix.de" durch sie bezieht. Es geht nicht um die Inhalte der von Ihnen im Internet veröffentlichten Texte, sondern zunächst nur um den Gebrauch der vorgenannten Internet-Domains. Da es sich hierbei um zwei verschiedene Dinge handelt, können die dahinter stehenden Rechtsfragen nicht im Wege der Bedingung, wie von Ihnen versucht, verknüpft werden.
Sollte die Ihnen mit Schreiben vom 25.03.1999 zugesandte Unterlassungsverpflichtungserklärung hier nicht fristgerecht eingehen, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, die erforderlichen gerichtlichen Schritte gegen Sie einzuleiten. Unsere Mandantin würde eine derartige Entwicklung außerordentlich bedauern.
Mit freundlichen Grüßen

Wir antworteten per Fax:

Ihre Mandantin hat weder einen Grund noch überhaupt ein Recht zu ihrer Klage:

1. Ihrer Mandantin wurden zwei - bedingungsweise (sub conditione) - ausdrückliche Unterlassungsverpflichtungserklärungen zugestellt.
2. Das Urteil des BGH, auf das sich Ihre Mandantin beruft, besitzt keinerlei Rechtskraft.
3. Bei Ihrer Mandantin handelt es sich nicht um die "Deutsche Bischofskonferenz".

Für Beweise dieser Aussagen s. z.B. meine Homepage
Kirche zum Mitreden - http://www.katholisch.de.
Deshalb hat mein Schreiben v. 25. März 1999 volle Berechtigung, klärt die Sache endgültig und ist dementsprechend keineswegs, wie Sie das darstellen möchten, ein "Versuch", von der Sache abzulenken. Die Beweise können selbstverständlich auch vor Gericht wiederholt werden, allerdings fragt sich ernstlich, wozu dieser Aufwand noch nötig sein soll. Ich verzichte doch auf alles, was Ihre Mandantin von mir haben will (Domain-Namen etc.), wenn sie mir beweisen kann, daß sie im Gegensatz zu mir ein Recht darauf hat. Oder haben wir uns schon vom Rechtsstaat verabschiedet?
Denken Sie an Ihre unsterbliche Seele! Realinjurien gegen Kleriker zählen ebenso wie die Verletzung des privilegium fori zu den Sakrilegien, cf. H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 133: "Die Sünde [der Realinjurie gegen Kleriker] kann begangen werden durch Töten, Schlagen, Treten, Werfen, Anspeien usw., ferner dadurch, daß man die Person ins Gefängnis wirft oder ihr etwas entreißt. [Eine weitere sakrilegische Behandlung eines Klerikers geschieht durch] jede Verletzung des privilegium fori oder immunitatis, also dadurch, daß man die betreffende Person gegen das Verbot der Kirche vor Gericht zieht oder sie zwingt, z.B. Soldat zu werden."
Der Exkommunikation verfällt ferner, "wer Gesetze oder Befehle gegen die Freiheit oder die Rechte der Kirche erläßt oder die Ausübung der kirchlichen Jurisdiktion hindert durch Anrufung der weltlichen Gewalt" (a.a.O. 351).
Weitere Schreiben Ihrerseits werden nicht mehr beantwortet, aber ggf. im Internet veröffentlicht und kommentiert.
Im Herrn



Wenn wir Redeker Nachhilfe in ganz elementaren Fragen der Rechtsphilosophie und des Kirchenrechts geben müssen, dann fällt es uns nicht leicht, ihn als qualifizierte Fachkraft zu empfehlen. Daraus würde sich auch das Rätsel ergeben, weshalb die V2-Sekte in ihrem unermeßlichen Reichtum gerade ihn als denjenigen auserwählt hat, der uns vernichten soll, nachdem die V2-Funktionäre sich drei Jahre lang als gänzlich unfähig erwiesen haben, ihren Anspruch auf den Titel römisch-katholisch auch nur nahezulegen. Möglicherweise haben bestimmte charakterliche Eigenschaften Redekers für seine Auserwählung den Ausschlag gegeben.
Wie auch immer: Redeker bedient sich hier eines Tricks, den leider nicht alle, die sein Schreiben bereits gelesen haben, auf den ersten Blick durchschauten. Vielmehr wurde Redekers neues Briefchen als Einlenken der V2-Sekte mißverstanden, so als ob und die V2-Sekte uns ja nur wegen eines imaginären Namensrechtes in Anspruch nehmen und ansonsten in Ruhe lassen wollte. Wer genau liest, muß eingestehen, daß wir mit einer Unterwerfung unter die V2-Sekte, die ja an sich immer eine Todsünde darstellt, in diesem Fall auch unser eigenes Grab schaufeln würden - wir hätten Christus verraten und verkauft.
Warum können wir dem Ansinnen in keiner Weise stattgeben und was ist der Grund für das "außerordentliche Bedauern" der V2-Sekte?
In dem Text Der Begriff "römisch-katholisch" hatten wir bereits festgestellt:

"Eine Umbenennung der treugebliebenen Gemeinschaft ist aber durchaus zu verwerfen, weil damit bereits der erste Schritt in Richtung Sektierertum getan wäre. Genau genommen würde man so die Verwirrung noch weitaus verstärken, denn während momentan der Titel zugegebenermaßen überwiegend von Akatholiken in Anspruch genommen wird, würde er dann gerade von denen aufgegeben, die ihn objektiv gesehen als einzige verwenden dürfen. Die Unwissenden, die gemäß dem Dogma von der Heilsnotwendigkeit der Kirche sich um Zugehörigkeit zur wahrhaft katholischen Kirche bemühen und dabei auf unterschiedliche Gruppierungen treffen, die sich mit diesem Namen schmücken, prüfen, wenn sie ihre Suche ernsthaft betreiben, in der gegenwärtigen Situation alle "röm.-kath." Gruppierungen und erkennen irgendwann in den "Sedisvakantisten" die Kirche. Würden aber die "Sedisvakantisten" sich anders als "röm.-kath." nennen, würden die meisten die "Sedisvakantisten" wohl nur als Sekte betrachten und keiner Prüfung mehr unterziehen. Ähnlich wie z.B. "altkatholisch", "alt-römisch-katholisch", "anglikanisch" und "gallikanisch" würde ein anderer Begriff als "röm.-kath.", beispielsweise "tridentinisch-katholisch", zumindest die Assoziation nahelegen, es handele sich bei diesen Gläubigen nur um eine schismatisch-häretische Gemeinschaft neben vielen anderen."

Interessant ist da Redekers "Hinweis": "Im übrigen weisen wir Sie darauf hin, daß sich die mit der Abmahnung vom 25.03.1999 von Ihnen geforderte Unterlassungsververpflichtungserklärung nur auf die Verletzung des Namensrechtes der katholischen Kirche wegen der Verwendung der Domain "katholisch.de" sowie der Sub-Domain "katholisch.notrix.de" durch sie bezieht. Es geht nicht um die Inhalte der von Ihnen im Internet veröffentlichten Texte, sondern zunächst nur um den Gebrauch der vorgenannten Internet-Domains."
Also soll es irgendwann auch um die Inhalte gehen. Redeker möchte - in traditioneller V2-Logik - den zweiten Schritt vor dem ersten Tun: Erst müssen wir erklären, daß wir keinen Anspruch auf den Titel römisch-katholisch haben, und dann sollen wir unseren Status als römisch-katholischer Priester begründen. Haben wir jedoch ersteres bereits erklärt, können wir nicht mehr logisch erklären, wie wir uns dann noch als römisch-katholischer Priester ausgeben können, warum wir überhaupt z.B. im Internet den sog. "Sedisvakantismus" vertreten, wenn wir doch uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich der V2-Sekte den Titel römisch-katholisch überlassen haben. Dann hätten wir uns selbst öffentlich ins Schisma verfrachtet und damit unsere Seele an den Teufel verschenkt. Da sei Gott vor.

Wenn hier einer versucht, von der Sache abzulenken, dann ist das Redeker, wenn er z.B. so honigsüß schreibt, "daß Ihre selbst verfaßte Unterlassungsverpflichtungserklärung leider nicht geeignet ist, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuschließen." Indem Redeker sich in Allgemeinplätzen z.Th. "Unterlassungsverpflichtungserklärungen" verliert, lenkt er von der fundamentalen Frage des Rechtsanspruchs ab. In einem Staat wie der Bundesrepublik Deutschland, die in ihrem Selbstverständnis wie in ihrem Bild nach außen in die Kategorie Rechtsstaat fällt, sollten erst dann Ansprüche eingefordert werden können, wenn der Kläger vor dem Gläubiger bewiesen hat, daß er ein Recht auf das Eingeforderte besitzt. Andernfalls wäre früher oder später folgendes Horror-Szenario denkbar: Vertreter des organisierten Verbrechens, die ansonsten ihr Schutzgeld nur dann bekommen, wenn sie ihre Kunden terrorisieren, ziehen gegen ihre (potentiellen) Kunden vor Gericht und klagen auf Zahlung von Schutzgeld, schließlich sei es schon lange Tradition, daß Schutzgeld an die Mafia abgeführt werde, ferner würden auf diese Tour Schäden bei den Kunden und z.B. Personalkosten in der Mafia eingespart werden. Die Frage nach dem Rechtsanspruch fällt einfach weg, und wenn der Kunde zahlt, erst recht wenn er eine uneingeschränkte, bedingungslose und unwiderrufliche Einverständniserklärung hinsichtlich der Zahlung von Schutzgeldern abgegeben hat, dann macht er sich strafbar, wenn er irgendwann doch gegen die Ansprüche der Mafia protestiert. Erpressung unter Beihilfe des Staates - das sei ferne! Principiis obsta - Wehre den Anfängen!

Was die V2-Sekte bedauert, ist ausschließlich, daß sie mit uns nicht ein so leichtes Spiel hat, von Mitleid o.ä. kann bei den V2-Genossen keine Rede sein, denn für die ganzen Schikanen und den ganzen Terror (seien es nun Beleidigungen oder Drohungen), womit sie uns in den ganzen Jahren bearbeitet haben, haben sie sich mit keinem einzigen Wort entschuldigt. Handelt die V2-Sekte eigentlich zwanghaft, besteht bei ihr eine Psychose wie z.B. die Kleptomanie, daß sie meinen, uns unser Eigentum, z.B. die Internet-Domain, entreißen zu müssen? Daß die V2-Sekte Züge trägt, die an psychische Störungen erinnern, bestreiten wir ja gar nicht, s. z.B. die Texte über Verweyen oder die Nachwuchsschauspieler. Auch der - von uns schon seit einigen Wochen auf der Startseite zitierte - Philosoph Dr. Diether Wendland (Das »Credo« der Bischöfe der Deutschen Bischofskonferenz. Erläuterungen - Hinweise - Warnungen zum sogenannten "Katholischen Erwachsenen-Katechismus, Losheim 1986) räumt ein:
"Es kann keinen vernünftigen Zweifel mehr darüber geben, daß die Konzilskirche, die sich ja selbst im radikalen Gegensatz zur Kirche des göttlichen Menschensohnes als "Kirche Gottes" bezeichnet, in der sich ein "messianisches Volk sammelt", "gesendet" worden ist und dann auch erstmalig auf dem Vatikanum 2, dem "Pastoralkonzil", vor aller Welt televisionär "sichtbar" wurde - und zwar im Medium eines merkwürdigen episkopalen Kollegial-Papalismus mit einem Papsttum als Reflex des Ganzen. Seither geht diese gesendete Gegen-Kirche durch die Welt und haucht einem jeden ihre "Heilsworte" ins Gesicht: Heil, Friede, Hoffnung, Menschenwürde ... Es ist auch ein vergebliches Bemühen, diesen Kollegial-Papalismus dogmatisch oder kirchenrechtlich erfassen zu wollen, wie es versucht wurde. Denn die Konzilskirche ist weder ein rein natürliches noch ein übernatürliches Gebilde, sondern ein durch und durch künstliches und dessen tiefere Wurzeln übrigens, theologisch betrachtet, im außernatürlichen Bereich liegen. Das zeigt sich z. B. auch daran, daß die Konzilskirche gänzlich unfähig ist, Häresien zu vermeiden, ja wie unter einem Zwang ständig neue produziert" (a.a.O. 85).
Es sei der V2-Sekte also eine gewisse Zwanghaftigkeit in ihrem Tun zugestanden, aber daraus folgt nicht, daß sie sich nun ohne Begründung an unserem Eigentum vergreifen kann, zumal ja noch der Staat ins Spiel kommt, der ja nach göttlicher Anordnung das Allgemeinwohl schützen soll (s. z.B. die Enzyklika über den Kommunismus).
Mit unerbittlicher Menschenverachtung häuft die V2-Sekte Terror um Terror auf uns, damit wir irgendwann freiwillig aufgeben. Würden wir ihr jetzt den kleinen Finger geben, würde sie uns den ganzen Kopf abreißen, sei es nun kurz und schmerzlos oder langsam und qualvoll. Es ist aber nie der Zeitpunkt gekommen, vor dem Teufel in Ergebenheit niederzufallen, s. Mt 10,22: "Um meines Namens willen werdet ihr von allen gehaßt werden. Wer aber ausharrt bis ans Ende, wird gerettet werden."

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