Amtsanmaßung - Plädoyer für die Hauptverhandlung

- Fassung 26.09.2012, 22.00 Uhr (i.e. 12 Stunden vor der Hauptverhandlung) -
(Kirche zum Mitreden, 26.09.2012)
Zur Vorgeschichte s. hier.

Verteidigungsplan bei AG Dorsten, 27.09.2012, 10.00 Uhr, Saal 105 (Pater Rolf Lingen) Fassung 26.09.2012

Dokumente - vor dem Plädoyer öffentlich gezeigt:
- Taufurkunde
- Firmbescheinigung
- Abitur
- V2-"Dienstamt des Lektorates"
- "Diplom katholische Theologie"
- Karte Peter Rutz
- Brief Stadt Dorsten, 24.10.2002, Kirchenaustritt
- Lohnsteuerkarte von 1996
- Lohnsteuerkarte von 2010
- Finanzamt Marl, Auflistung der Lohnsteuerabzugsmerkmale, November 2011
- Priesterweihe von Schmitz durch Wiechert
- Bischofsweihe von Schmitz durch Thiesen
- Schmitz-Sammlung S. 25 (Bischofsweihe von Schmitz durch Paget King)
- Schmitz-Sammlung S. 29 (Gnädinger - Zeugnis)
- Schmitz-Sammlung S. 38 (Gnädinger - Brief v. 02.04.1975 - Messzelebration)
- Schmitz-Sammlung S. 47 (Aufnahme in V2-Sekte durch Lefebvre)
- Schmitz-Sammlung S. 53 (Trennung Schmitz von Lefebvre)
- Weiheurkunde
- Bischof López-Gastón, Bestätigung meiner Anerkennung als katholischer Priester
- Brief Bundestag, ohne Datum, Ablehnung Petition zum Namensrecht katholisch
- Attest Hausdorf 2008 - normale Blutdruckregulierung mit exzellenter Belastbarkeit
- Attest Bach 2010 - keine behandlungsbedürftigen Befunde
- Urteil Stadtrat Sebastian Schmaus - Flyer: "Die BRD ist ein Irrenhaus"
- Pressemitteilung "Dummschwätzer beim Bundesverfassungsgericht, openpr.de = Anklageschrift, Text Nr. 14: Biographie
- Schüller-Gutachten, S. 393 "Taufe"
- Schüller-Gutachten, S. 394 "Häretiker" / "Studien"
- Schüller-Gutachten, S. 396f "Bischöfe katholisch"
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Bücher - bei Bedarf während des Plädoyers gezeigt:
- Lang, Fundamentaltheologie, Bd. 2, München 1954, S. 4
- Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, Bd. 1, München (10)1959, (Bd. I, 69f, Reichskonkordat
- Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, Bd. 2, München (9)1958, 146f
- deutscher CIC
- K. Rahner, H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg (19)1986, 361
- Kirchenrechtler H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn 1936, S. 93
- Kirchenrechtler H. Jone, a.a.O., S. 352
- Friedrich-Wilhelm Haack, Material Edition 3, S. 29
- Friedrich-Wilhelm Haack, a.a.O., S. 36/37
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Mehrere auflagenstarke Tageszeitungen haben über diesen Fall berichtet, wenn auch leider nicht wahrheitsgemäß, darunter die "Recklinghäuser Zeitung", sowie das Internet-Portal der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". Einige Richtigstellungen habe ich dazu bereits publiziert. Damit nicht noch mehr Falschmeldungen verbreitet werden, gebe ich diesmal den Prozesszuschauern Gelegenheit, sich einige Texte selbst anzusehen. Und ich bin ja des "Missbrauchs von Titeln", der "Amtsanmaßung" angeklagt. D.h.: Ich bin angeklagt, die Unwahrheit zu sagen. Dabei mag zunächst dahinstehen, ob ich bewusst oder unbewusst die Unwahrheit sage und damit, inwieweit ich schuldhaft handle. Also: Stützen sich meine Aussagen auf nachprüfbare Fakten? Einzelne Dokumentseiten zeige ich jetzt sofort; bei Buchzitaten zeige ich, wenn gewünscht, im Vortrag die Quellen, so dass sich jeder von der Richtigkeit meiner Zitate überzeugen kann.
Zur Einstimmung lese ich zuerst meinen Text vom 19.05.2011 vor: "Verurteilung eines Priesters wegen Titelmissbrauchs -  Pressemitteilung zum rechtskräftigen Urteil zu StGB § 132a".
»Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss v. 30.11.2005 die Revision eines Angeklagten wegen StGB § 132a ("Mißbrauch von Titeln") endgültig verworfen (2 Ss 106/04). Der Verf., gegen den derzeit ein Strafverfahren wegen "Mißbrauch von Titeln" beim Amtsgericht Dorsten anhängig ist, wurde deshalb mehrfach mit dem Beschluss des OLG Karlsruhe konfrontiert. Tatsächlich gibt es aber kaum Gemeinsamkeiten. 1. Der OLG-Verurteilte hatte sich als Priester der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) ausgegeben, ohne es zu sein. Der Verf. hingegen ist zwar auch kein V2-Priester, hat sich allerdings auch nie als solcher ausgegeben, ganz im Gegenteil: Seit Jahren verbreitet der Verf. den "Sedisvakantismus" (i.e. "Der bislang letzte Papst war Pius XII."). 2. Der OLG-Verurteilte hatte sich von einem V2-"Pfarrer" Albe und Stola geben lassen und so auch als "Konzelebrant" an V2-"Messfeiern" teilgenommen. Die OLG-Verurteilung erfolgte dementsprechend auch genau dafür, d.h. "wegen unbefugten Tragens kirchlicher Amtskleidungen (§ 132 a Abs.1 Nr. 4, Abs. 3 StGB)." Der Verf. hingegen war nie bei einer V2-"Messfeier" Zelebrant oder Konzelebrant. Ebenfalls hat er nie behauptet, bei den von ihm zelebrierten Messen handele es sich um V2-"Messfeiern". Ganz im Gegenteil: Sogar bei früheren öffentlichen hl. Messen in einer städtischen Kapelle hing an der Eingangstür ein großes Hinweisplakat: »Die Gemeinschaft ist römisch-katholisch. Sie steht also in keiner Verbindung zu der Sekte, die sich zu dem so genannten "Zweiten Vatikanischen Konzil" bekennt.« Der Verf. verweigert V2-Mitgliedern die Sakramente und ermahnt sie zum V2-Austritt. 3. Der OLG-Verurteilte ging immer davon aus, dass die V2-Gruppe die katholische Kirche sei. Der OLG-Verurteilte wusste, dass seine - jedenfalls von ihm behauptete - Weihe nicht den Anforderungen der V2-Gruppe entsprach. Indem er sich trotzdem, d.h. wider besseres Wissen, als regulärer Geweihter im V2-Sinne ausgab, war er tatsächlich schuldig i.S.v. StGB § 132 a. Der Verf. hingegen ging als Priester nie davon aus,  dass die V2-Gruppe die katholische Kirche sei, ganz im Gegenteil: Er hat sogar mehrfach auf Studien hingewiesen, dass die V2-Bischofsweihen ungültig sind. 4. Der OLG-Verurteilte wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro (insgesamt somit 600 Euro) verurteilt. Der Verf. hingegen wird vor ein Schöffengericht gestellt, d.h. die Straferwartung liegt bei unbedingter Freiheitsstrafe von mind. zwei Jahren und max. vier Jahren. 5. Beim OLG-Verurteilten ging es überhaupt nicht um den Sedisvakantismus. Im Prozess gegen den Verf. hingegen ist der Sedisvakantismus der absolute Dreh- und Angelpunkt. Die BRD stützt sich ganz allein darauf, dass der Sedisvakantismus unter Strafe steht, d.h. dass lt. Gesetz niemand befugt ist, dem V2-Verein abzusprechen, die katholische Kirche zu sein. Ganz allein auf dieser gesetzlichen Bestimmung basiert der gesamte Prozess. Das Problem dabei: Diese Bestimmung gibt es nicht. Der Sedisvakantismus ist nicht verboten. Damit ist der gesamte Prozess vollkommen illegal. Zugegeben: Selbst wenn es so ein Gesetz gegen den Sedisvakantismus geben würde, wäre es nichtig, weil der Gesetzgeber nicht über der Wahrheit steht, sondern der Wahrheit dienen muss. Der OLG-Verurteilte hat die Verwirrung um den Begriff "katholisch" unterstützt. Der Verf. hat, seit er Sedisvakantist ist, diese Begriffsverwirrung nie gebilligt, ganz im Gegenteil. Seine umfangreichen Aktivitäten durch Publikationen, Petitionen, Strafanzeigen usw. usf. dienen ganz ausdrücklich dem Zweck, der herrschenden Begriffsverwirrung ein Ende zu setzen. Mit diesem Prozess gegen den Verf. will die BRD die V2-Begriffsverwirrung endgültig zementieren. Hier ist Widerstand geboten.«
Dies ist also die Pressemeldung "Verurteilung eines Priesters wegen Titelmissbrauchs". Dieser und weit über tausend andere, oft erheblich längere Texte von mir sind auf der Internetseite "Kirche zum Mitreden" unter der Adresse kirchenlehre.com veröffentlicht.
Also: Bin ich berechtigt, mich römisch-katholischer Priester zu nennen? Ja, ich bin berechtigt, mich römisch-katholischer Priester zu nennen, und ich bin sogar dazu verpflichtet. Ich gehöre nicht zur Sekte des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils", kurz: V2, und ich behaupte auch nicht zur V2-Sekte zu gehören. Niemand glaubt oder behauptet ernsthaft, dass die V2-Sekte die katholische Kirche ist.
Vor sechzehn Monaten, am 26. Mai 2011, habe ich bei der ersten diesbzgl. Hauptverhandlung mein Plädoyer in diesem Prozess vorgelesen. Zwanzig Minuten hat das Vorlesen damals gedauert - der heutige Text ist etwa dreimal so lang. Tatsächlich wollte Wolfhart Timm von "Amtsgericht Dorsten" damals das Verfahren gegen mich einstellen. Aber dann forderte Joachim Lichtinghagen von "Staatsanwaltschaft Essen", dass ein Gutachten über meine Priesterweihe eingeholt würde. Wolfhart Timm stimmte dieser Forderung nicht nur zu, sondern befahl mir obendrein apriorisch und apodiktisch, dass ich mich diesem Gutachten vollkommen bedingungslos und vollkommen uneingeschränkt unterwerfe. Daraufhin betonte ich nochmals mit allem Nachdruck, dass es in so einem Gutachten allein um die Gültigkeit meiner Priesterweihe gehen könne und dürfe. Denn in meinem Plädoyer hatte ich bereits erwähnt: »Aus der "Vatikanum-2"-Sekte habe ich meinen Austritt erklärt.« Dieser Austritt fand einige Monate vor meiner Priesterweihe statt. Die schon seit Jahren bestehende, auch gerade jetzt wieder im Zusammenhang mit dem sog. "Kirchenrechtler" Hartmut Zapp hochaktuelle Debatte, ob denn der "Kirchenaustritt" an sich auch den Ausschluss aus der Kirche zur Folge hat, ist für meinen Fall natürlich absolut irrelevant. Denn mein Kirchenaustritt ist nur die Besiegelung meiner ständigen öffentlichen Erklärung, dass ich nicht zur V2-Sekte gehöre und nicht dazu gehören will. Kurzum: Es kann nie und nimmer, erst recht nicht in einem Gutachten, um die Frage gehen, ob ich eine nach V2-Maßstäben erlaubte Priesterweihe besitze. Denn die V2-Sekte ist für niemanden ein akzeptabler Maßstab und kann es auch niemals sein.
Entscheidend ist, dass ich von der echten katholischen Kirche als katholischer Priester anerkannt werde. Diese echte katholische Anerkennung hat z.B. Bischof López-Gastón 1996, ein Bischof aus der berühmten Linie von Erzbischof Ngo-Dinh Thuc, schriftlich bestätigt. López-Gastón hatte zuvor im sedisvakantistischen Untergrund bei einer Pseudo-Papstwahl Unheil gestiftet, sich von diesem Fehler aber wieder abgewendet und war auch erst dann von mir kontaktiert worden. In der Independent Movement Database - independentmovement.us - gibt es einen kleinen und zugleich - wohl zu Recht - sehr kritischen Artikel über ihn (http://www.webcitation.org/6AyAP3QuW).
Also: Ich habe mit meinem V2-Austritt nur noch zusätzlich bekräftigt, was ich immer und immer wieder öffentlich erkläre, nämlich dass ich keinen Anteil an der V2-Sekte habe und einen solchen V2-Anteil auch nicht haben will. Erst recht will ich nicht von der V2-Sekte vereinnahmt werden. Sie hat nie und nimmer das Recht, mich als "einen der ihren", geschweige denn als einen ihrer Priester auszugeben. Als antichristliche Sekte hat sie schlichtweg keinerlei Recht, über die Erlaubtheit von katholischen Priesterweihen zu entscheiden. Zudem gilt: Wer sich zu der Ansicht bekennt, die Kirche sei dem Staat unterworfen, der ist ein Häretiker, ein Irrlehrer, und als solcher kein Mitglied der Kirche (Cf. Kirchenrechtler H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn 1936, S. 93). Ergo: Würde ich mich dem antikirchlichen Terror von BRD und V2-Sekte unterwerfen, wäre ich selbst ein Häretiker und würde damit meinen Status als römisch-katholischer Christ verlieren - auch wenn natürlich mein Status als Priester in Ewigkeit bestehen bleibt. Wie auch aus den Prozessunterlagen hervorgeht, bin ich bereits einige Monate vor meiner Priesterweihe aus der V2-Sekte ausgetreten. Niemand weiß das besser als die BRD-Justiz, namentlich "Amtsgericht Dorsten". Denn die Stadt Dorsten schrieb mir am 21. Oktober 2002: "Mir liegt ein FAX des Amtsgerichts Dorsten vor. Dort haben Sie am 19.09.1995 den Austritt aus der römisch-katholischen Kirche erklärt." Auch Lohnsteuerkarten von 1996 und von 2010 sowie - nach Abschaffung der Lohnsteuerkarten -  die vom Finanzamt Marl 2010 ausgestellte Auflistung der Lohnsteuerabzugsmerkmale belegen diesen V2-Austritt.
Nun könnte man mir vorwerfen, dass ich doch nicht einen sog. "Austritt aus der V2-Sekte", sondern statt dessen ganz ausdrücklich meinen "Austritt aus der katholischen Kirche" erklärt habe. Damit habe ich doch öffentlich erklärt, dass ich nicht zur katholischen Kirche gehöre. Hier liegt tatsächlich eine gewisse Schizophrenie vor, allerdings vollkommen auf Seiten der V2-Sekte resp. der BRD.
Zunächst: Die Mitgliedschaft in der dezidiert antichristlichen V2-Sekte ist bereits vom Naturrecht her verboten. Und gem. dem katholischen Kirchenrecht, can. 2335, verfallen Mitglieder der V2-Sekte der Exkommunikation, cf. wiederum Kirchenrechtler H. Jone, a.a.O., S. 352: Der Exkommunikation verfällt, "wer der Freimaurerei oder ähnlichen Vereinen beitritt, deren Zweck es ist, gegen die Kirche und die rechtmäßigen staatlichen Gewalten anzukämpfen." Also niemand ist berechtigt, der V2-Sekte anzugehören, und dementsprechend sind alle ihre eingetragenen Mitglieder verpflichtet, aus der V2-Sekte auszutreten. Das gilt umso mehr in einem System mit sog. "Kirchensteuer": Denn wer nicht aus der V2-Sekte austritt, muss grundsätzlich durch "Kirchensteuer" die teuflischen Aktivitäten der V2-Sekte finanzieren, d.h. das "kirchensteuerzahlende" eingetragene V2-Mitglied unterstützt aktiv die Ausbreitung des Satanismus. Das verbrecherische "Kirchensteuer"-System habe ich auch in verschiedenen Publikationen gewürdigt, darauf gehe ich jetzt nicht weiter ein. Jedenfalls greift nun bei diesem notwendigen V2-Austritt die exorbitante BRD-Schizophrenie: Denn um aus der V2-Sekte austreten zu können, muss man einen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche erklären. V2-Sekte und BRD zwingen also die BRD-Insassen zur Lüge. Eine bekannte Analogie dazu: Dieses bewusste menschenverachtende Verwirrungs- und Lügensystem der BRD kommt z.B. auch bei der Zwangszivilehe zum Ausdruck: In der katholischen Literatur wird auf den schizophrenen, verbrecherischen Charakter der Zwangszivilehe hingewiesen, z.B. im kirchenrechtlichen Standardwerk von Mörsdorf (Lehrbuch des Kirchenrechts, Bd. 2, München (9)1958, 146f) zur Zwangszivilehe: "Grundsätzlich muss die Kirche jede Art der Zivilehe für die Eheschließung seitens Getaufter ablehnen, weil diese als konstitutionelle Glieder ihrer Hoheit unterstehen. [...] Die Zwangszivilehe widerspricht in zweifacher Hinsicht den in Art. 4 des GG gewährleisteten Grundrechten: a) Der Anspruch des Staates auf Alleinherrschaft der standesamtlichen Eheschließung verletzt die Glaubens- und Gewissensfreiheit (GG Art. 4,I). Der katholische Christ kann nämlich eine wirkliche Ehewillenserklärung allein vor der Kirche abgeben; er kommt daher, wenn er sich notgedrungen dem Staatsgesetz beugt, in die Zwangslage, gegen seine religiöse Überzeugung zu handeln oder rein äußerlich eine leere Erklärung abzugeben. [...] b) Der Anspruch auf Priorität der standesamtlichen Eheschließung vor der kirchlichen Trauung verletzt das Recht auf ungestörte Religionsausübung (GG Art. 4,II). Indem der Staat die durch Ge1dbußdrohung unterstützte Forderung erhebt, daß die kirchliche Trauung erst stattfinden darf, wenn die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen ist, hindert er die Geistlichen an der freien Vornahme der kirchlichen Trauung und verlegt dadurch den Verlobten den Weg zu einer religiösen Handlung. Das bedeutet für den katholischen Christen, dass ihm der Staat den Zugang zu dem Sakrament versperrt." Der verbrecherische Charakter dieses BRD-Terrors in Sachen Eheschließung lässt sich kaum ermessen. Auf einem ähnlichen Niveau bewegt sich also der Kirchenaustritt: Um den - für das Seelenheil notwendigen - Austritt aus der V2-Sekte zu erklären, muss man vor der BRD "rein äußerlich eine leere Erklärung abgeben", dass man "aus der katholischen Kirche austritt", weil die BRD ihren Insassen den Weg zum Seelenheil versperrt.
Und bekanntlich, wie auch aus der auch im Internet veröffentlichten Weiheurkunde hervorgeht, wurde ich erst am 02. März 1996 zum Priester geweiht, d.h. in jeder Hinsicht absolut unabhängig und völlig losgelöst von der V2-Sekte.
Also: Die - nach V2-Ideologie - "Erlaubtheit" meiner Priesterweihe konnte nie und nimmer das Thema eines Gutachtens zu meiner Priesterweihe sein. Der Hinweis auf meinen "Kirchenaustritt" und meine sedisvakantistischen Publikationen genügt, und sofort steht unrettbar fest, dass ich gem. V2-Ideologie nicht "erlaubterweise" Priester bin und dementsprechend auch nicht als solcher auftreten und wirken darf. Jede weitere Untersuchung, jede weitere Silbe dazu wäre absolut überflüssig und widersinnig. Ein Satz genügt: "Lingen war als erklärter Sedisvakantist aus unserer Gemeinschaft ausgetreten, also wird seine Weihe von uns nicht als erlaubt anerkannt." Schluss, Aus, Feierabend. Aber die BRD hat so dermaßen hemmungslos alles durcheinandergewirbelt, dass ich in der damaligen Hauptverhandlung trotzdem präventiv noch einmal betont habe, dass es ausschließlich um die V2-Anerkennung der Weihegültigkeit gehen kann. Zu der sog. "Anklageschrift" hatte ich in meinem Plädoyer am 26. Mai 2011 erklärt: »Laut Anklageschrift habe ich "keine offizielle Priesterweihe empfangen" bzw. ist meine Weihe "nicht anerkannt." Also: In der Sakramentenlehre behandelt man die Themen "erlaubte" und "gültige" Sakramentenspendung. Aber was soll eine "offizielle Priesterweihe" sein? Man halte sich das bitte ganz genau vor Augen: Jemand, der den absolut fundamentalen Begriff "Sedisvakantimus", auf dem der gesamte Prozess beruht, in vollkommen absurder Weise falsch darstellt; jemand, der selbst allerelementarste Grundbegriffe aus der Sakramentenlehre nicht einordnen kann, so einer erhebt sich zum Ankläger gegen mich! Wie auch immer: Sollte mit "offiziell" "gültig" gemeint sein: Die Gültigkeit meiner Priesterweihe ist allgemein bekannt und anerkannt. Auf meiner Homepage sind ein Photo von meiner Weihe und die Weiheurkunde veröffentlicht, außerdem verschiedene Zeugnisse, dass der Bischof, der mich zum Priester geweiht hat, als Bischof anerkannt ist, u.z. auch vom "heutigen Rom", d.h. von der "Vatikanum-2'"-Sekte. Wie auch auf der Homepage nachzulesen, standen verschiedene sog. "Priester" und "Bischöfe" der V2-Sekte in gutem Kontakt zu meinem Bischof und haben ihm sogar eine Stelle z.B. als Krankenhausseelsorger in Aussicht gestellt, wenn er sich der V2-Sekte anschließt. Angesichts der ganzen öffentlich bekannten Einzelheiten und Einzelbeweise darf niemand behaupten, die Gültigkeit meiner Weihe sei nicht anerkannt.«
Eigentlich konnte ich mit einem Gutachten nur gewinnen. Denn das Gutachten musste, sofern der Gutachter ehrlich ist, zwangsläufig alles das bestätigen, was mir an Beweisen vorlag: Zahlreiche mir vorliegende Schreiben der V2-Sekte an meinen Weihebischof Georg Schmitz belegen immer wieder nachdrücklich, dass die Bischofsweihe von Schmitz auch von der V2-Sekte klar anerkannt wurde. Eine Auswahl dieser Schmitz-Korrespondenz habe ich auch im Internet veröffentlicht. Schmitz selbst hat - bei seiner Auseinandersetzung mit einem Fichte-Ideologen namens Eberhard Heller - eine Sammlung verschiedener Zeugnisse zusammengestellt, darunter z.B. auch die Anerkennung seiner Weihe durch die V2-Sektenabteilung von Marcel Lefebvre, die sog. "Piusbruderschaft" (S. 47). Neben Marcel Lefebvre war auch Franz Schmidberger anwesend, als Schmitz in die "katholische Kirche", lies V2-Sekte, aufgenommen wurde, wobei Schmitz auch ausdrücklich als Bischof anerkannt wurde. Das war 1978 - zehn Jahre vor der sog. Exkommunikation von Lefebvre durch den Koran-Küsser und Assisi-Götzendiener Karol Wojtyla, vulgo "Papst Johannes Paul II." Schmitz hatte die Lefebvre-Sekte bereits 1981, d.h. sieben Jahre vor dieser "Exkommunikation", wieder verlassen (S. 53). Besonders aufschlussreich war die Untersuchung, die Karl Gnädinger, sog. Weihbischof in Freiburg, im Auftrag des sog. "Erzbistums Freiburg" bzgl. der Bischofsweihe von Georg Schmitz durchgeführt hat. Derselbe Karl Gnädinger schrieb z.B. 1975 an Schmitz: "Auch ich bin darüber sehr befriedigt, daß Sie die Erlaubnis zur Zelebration in einer katholischen Kapelle im Stadtzentrun erhalten haben." (S. 38). Dass Gnädinger die Bischofsweihe von Schmitz als vollkommen einwandfrei gültig erklärt hatte, wurde außerdem z.B. 1986 von einem Lehrer-Ehepaar schriftlich bestätigt (S. 29). Höchstwahrscheinlich war auch der Fall Josef Maria Thiesen Bestandteil dieser Gnädinger-Unterlagen. Denn Thiesen hatte, ebenso wie Wiechert, von Bischof Stumpfl die Priesterweihe empfangen und war danach katholisch geworden, u.z. im Erzbistum Köln. Der Apostolische Stuhl unter Papst Pius XI. verbot Thiesen, der nur kaufmännischer Angestellter ohne Hochschulreife, erst recht ohne akademische theologische Ausbildung war, die Ausübung seiner Priesterweihe. Der Apostolische Stuhl unter Papst Pius XII. erteilte Thiesen dann die Befreiung vom Zölibat (Friedrich-Wilhelm Haack, Material Edition 3, S. 29). Beide Entscheidungen des Apostolischen Stuhles unter den Päpsten Pius XI. und Pius XII. belegen unmissverständlich die Anerkennung der Stumpfl-Weihe. Thiesen fiel - noch unter Pius XII. - wieder von Rom ab und ließ sich von demselben Bischof Stumpfl auch die Bischofsweihe spenden (Haack, S. 36/37). Aber selbst dann nahm Rom nicht die Erklärung zur Anerkennung der Stumpfl-Sukzession zurück. Stumpfl weihte übrigens auch Wiechert zum Bischof. Unter den zahlreichen mir vorliegenden Unterlagen befinden sich die Urkunden zur Priesterweihe von Schmitz durch Wiechert, zur Bischofsweihe von Schmitz durch Thiesen und zur (objektiv unerlaubten und sakramental wirkungslosen, weil bereits gültig empfangenen) Bischofsweihe von Schmitz durch Paget-King (Schmitz-Mappe S. 25). Also die Schmitz-Sukzession und deshalb meine Priesterweihe ist unumstößlich einwandfrei gültig - und zwar sowohl nach katholischer Lehre als auch gem. einhelligen Erklärungen von V2-Sektierern. Was konnte da also noch schiefgehen?
Also ein Gutachter bzgl. meiner Priesterweihe hätte absolut zwingend bzgl. der Authentizität dieser ganzen Unterlagen nachfragen müssen, sowohl in Rom als auch in Freiburg und Köln und in Ecône. Als Ergebnis dieses Gutachtens zu meiner Priesterweihe hätte ich somit zwangsläufig weitere Unterlagen aus Ecône, aus Köln, aus Freiburg und aus Rom in Sachen Thiesen resp. Gnädinger erhalten, immer vorausgesetzt, der Gutachter wäre ehrlich. Aber die BRD heuert Thomas Schüller an, dessen Aktivitäten in Sachen "Memorandum Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch" ihn als Gutachter bereits apriori absolut disqualifiziert hatten. So heißt es im "Memorandum": "Die kirchliche Hochschätzung der Ehe und der ehelosen Lebensform steht außer Frage. Aber sie gebietet nicht, Menschen auszuschließen, die Liebe, Treue und gegenseitige Sorge in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft oder als wiederverheiratete Geschiedene verantwortlich leben." Zur Erinnerung: "Unzüchtige, ... Ehebrecher, Lüstlinge, Knäbenschänder ... werden am Reiche Gottes keinen Anteil haben" (1 Kor 6,9; cf. Gal 5,19-21; zur Homosexualität s. Röm 1,26-32). Mit dieser Verharmlosung, wenn nicht gar Verherrlichung von schweren Sünden wie Ehebruch und sogar Sodomie ist dieses "Memorandum Kirche 2011" unleugbar ein unerträglich vernunftbeleidigendes, radikal antichristliches Machwerk. Ein Prophet von Ehebruch und Sodomie als Gutachter, als Verteidiger der katholischen Position? Wer könnte das denn glauben? Und selbst wer absolut gar keine Ahnung von Theologie hat und nichts von Menschenrechten, nichts von Zivilrecht, nichts von Strafrecht, nichts von Kirchenrecht etc. pp. wissen will, selbst der muss eingestehen, dass das Schüller-Gutachten rettungslos verlogen ist. Also: Ich bin jahrzehntelang aktives Mitglied der V2-Sekte, werde dort - nach katholischem Ritus gültig - getauft (Taufurkunde), werde dort - nach V2-Ritus wohl ungültig - gefirmt (Firmbestätigung), mache dort an einer "Klosterschule", wo ich auch "Ministrant" bin, das Abitur mit dem Durchschnitt 1,6, bin dort sog. "Priesterkandidat" und erhalte dort die Verballhornung einer der katholischen niederen Weihen, u.z. das V2-"Dienstamt des Lektorates", und mache dort das "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut". Und was meint Schüller zu meinen jahrzehntelangen umfangreichen Aktivitäten in der V2-Gruppe? "Über seine gültige Taufe ist den Akten nichts zu entnehmen." "Gemäß can. 1050 CIC n. l müsste er die gemäß can. 1032 § l erforderliche fünfjährige Studienzeit nachgewiesen haben. Hierzu ist nichts ersichtlich. Mithin ist anzunehmen, dass der Angeklagte die Studien nicht geleistet hat." Also dieselbe V2-Sekte, die mich tauft, "firmt", als "Ministrant" einsetzt, als "Priesterkandidat" aufnimmt, mir das "Dienstamt des Lektorates" erteilt usw. usf., diese selbe Sekte weiß noch nicht einmal, ob ich überhaupt getauft bin! Und das muss die V2-Sekte ja noch nicht einmal unvorbereitet wissen. Vielmehr vermeldet sie ihr totales diesbzgl. Unwissen in einer öffentlichen schriftlichen Erklärung in einem überaus wichtigen und dementsprechend gründlich recherchierten Gutachten, von dem eine langjährige, anscheinend sogar lebenslängliche Gefängnisstrafe abhängt! Die V2-Sekte war dann wohl entweder nicht fähig oder nicht willig, ihr Gedächtnis ein wenig aufzufrischen, und mich selbst hat sie nie befragt. Trotzdem bleibt es eine massive Lüge, dass zu der Taufe "den Akten nichts zu entnehmen" ist, und dass zu meinem V2-Diplom "nichts ersichtlich" ist. Denn meine Hinweise auf meine V2-Priesterausbildung und mein V2-Diplom sind Bestandteil der Prozessunterlagen. Schüller hätte ehrlicherweise also nur schreiben können: Ich weigere mich, Lingens Angaben zu überprüfen. Und niemals vergessen: Laut Wolfhart Timm bin ich absolut unentschuldbar verpflichtet, mich diesem Gutachten vollkommen bedingungslos und vollkommen uneingeschränkt zu unterwerfen. Jeder Widerspruch gegen das Gutachten wird drakonisch bestraft. Also bin ich auch unentschuldbar verpflichtet, anzunehmen, dass ich die V2-Studien nicht geleistet habe und dass ich folglich erst recht kein V2-Diplom besitze. Diese Diplom-Urkunde, die außer von Pseudo-Bischof Wolfgang Haas u.a. auch vom Vorsteher des Erziehungsdepartements der Regierung Graubünden unterschrieben wurde, existiert also nur in meiner Phantasie. Würde ich dieses Diplom erwähnen oder gar veröffentlichen, würde ich die makellose Autorität des Gutachtens schmälern und seine unantastbare Unfehlbarkeit in Frage stellen, und dadurch machte ich mich gem. Amtsgericht Dorsten strafbar.
Trotzdem: Auch dieses Gutachten überzeugt mich nicht. Einzig und allein Argumente können mich überzeugen. Cf. A. Lang, Fundamentaltheologie, Bd. 2, München 1954, 4: "Gegenüber der Forderung der Kirche auf unbedingten Glauben, unentwegte Gefolgschaft, vertrauensvolle Hingabe hat jeder vernünftige Mensch das Recht, ja die Pflicht, die Legitimation für diese Forderung zu verlangen. Besonders muß die Theologie Rechenschaft geben können darüber, daß die Kirche göttliche Autorität besitzt als das von Gott bestellte Organ für die Vermittlung der Offenbarung und der Heilsgnaden Christi".
Meinen guten Willen in Sachen Dialogbereitschaft und Belehrbarkeit habe ich immer und immer wieder bewiesen, z.B. durch mehrere "Unterlassungsverpflichtungserklärungen" / "Unterwerfungserklärungen". Eine davon, u.z. die anlässlich dieses Prozesses abgegebene Erklärung v. 04.11.2011, lautet: »Hiermit verpflichte ich mich, die Selbstbezeichnungen "Pater" und "römisch-katholischer Priester" zu unterlassen, sobald mir der Nachweis erbracht wurde, dass die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) die römisch-katholische Kirche ist. Dann werde ich mich auch den Anordnungen der V2-Gruppe unterwerfen. Dorsten, den 04.11.2011 gez. Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester«
Aber anstatt Gegenargumente zu bringen, hat mich die V2-Sekte im Schulterschluss mit der BRD permanent mit massenhaften Justizschreiben der allerekligsten Art überschüttet: Vorladung zur Vernehmung, Strafbefehl, Ladung zur Hauptverhandlung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Ladung zum Haftantritt usw. usf. Wie kann es sein, dass eine gigantische Horde aus V2-"Theologen" in all den Jahren nicht vermochte, wenigstens ein einziges Argument gegen mich vorzubringen? Wie kann es sein, dass eine gigantische Horde aus V2-"Theologen" in all den Jahren auschließlich vermochte, mit absurdesten Lügen und brutalster Gewalt gegen mich vorzugehen? Liegt es vielleicht an meiner beschränkten oder gar komplett fehlenden Denkfähigkeit und Auffassungsgabe? Kann man, darf man mich eigentlich ernst nehmen? Ist bei mir vielleicht so dermaßen rettungslos Hopfen und Malz verloren, dass jede inhaltliche Auseinandersetzung mit mir bedeuten würde, Perlen vor die Säue zu werfen? Bin ich zwar zurechnungsfähig genug, dass man die drakonischsten Strafen gegen mich vollstrecken darf, aber nicht zurechnungsfähig genug, um Argumente zu verstehen? Zugegeben: Sogar Joachim Lichtinghagen selbst hat doch in seiner sog. "Anklageschrift" behauptet, bei mir sei "eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit festgestellt" worden. Allerdings: In Wahrheit wurde bei mir niemals "eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit festgestellt". In meinem damaligen Plädoyer hatte ich vorgetragen: "In der Anklageschrift werden zudem willkürlich 27 Texte - bloß - aufgezählt, aber inhaltlich komplett ignoriert. Und v.a.: Nirgends in der Anklageschrift wird erklärt, worin denn meine Straftat bestehen soll. Denn lt. Gesetzestext mach ich mich ja gerade nicht strafbar, wenn ich mich als katholischer Priester bezeichne. Das wäre absolut ausschließlich nur dann der Fall, wenn ich es UNBEFUGT tun würde. Aber ich bin bekanntlich bewiesenermaßen gültig geweihter Priester. Ich bin katholisch, d.h. ich gehöre der echten katholischen Kirche an. Aus der "Vatikanum-2"-Sekte habe ich meinen Austritt erklärt." Und unter den meisten - das hängt vom jeweiligen Publikationsmedium ab - meiner Pressemitteilungen, z.B. Text Nr. 14 der "Anklageschrift", steht folgender Text:  »Rolf Hermann Lingen, geb. 1967 in Recklinghausen, begann nach Abitur 1986 und Bundeswehr 1987 das Studium "katholische Theologie für das Priesteramt" in Bochum; 1995 machte er das "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" in Chur. 1996 empfing er von Bischof Georg Schmitz in VS-Schwenningen die Priesterweihe; seitdem veröffentlichte er zahlreiche Artikel in unterschiedlichen Medien und Internetpräsentationen und zählt zu den aktivsten und bekanntesten sedisvakantistischen Priestern. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählt der von ihm 1997 gegründete katholische Informationsdienst "Kirche zum Mitreden".«
Ist das die Biographie eines Menschen, bei dem "eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit" vorliegt? Anscheinend hat niemals irgendjemand irgendetwas von meiner angeblich ach so schweren Geisteskrankheit gemerkt - bis dann plötzlich vor fünf Jahren, d.h. im Jahr 2007, ein willfähriger Sozialarbeiter aus dem Hut gezaubert wurde. Nochmals zur Erinnerung: Ich bin als V2-Sektierer aufgewachsen. Ich wurde - allerdings noch nach katholischem Ritus, d.h. gültig - 1967 in der V2-Sekte getauft. Dort wurde ich 1981 zwar auch "gefirmt", aber eben nach dem V2-Ritus. Das Abitur mit dem Durchschnitt 1,6 von 1986 - wohlgemerkt an einer V2-"Klosterschule" mit sog. "Patres" - bestand damals aus dreißig Einzelnoten; davon war ein Grundkurs Biologie "befriedigend", alles andere war gut oder sehr gut. Z.B. waren alle Grundkurse in Musik und Philosophie "sehr gut" und die Abschlussprüfung im Grundkurs Mathematik "sehr gut". Die Leistungskurse waren Englisch und Deutsch; auch Religion war neben Mathematik eines der vier Abiturfächer. Man sieht: Praktisch das gesamte Lehrerkollegium hat mich eingestuft als einen speziell in Logik und Textanalyse fähigen Schüler. Das Diplom mit dem Prädikat "sehr gut" von 1995 war dann auch nicht alles, was das sog. "Priesterseminar St. Luzi" in Chur zu meiner Person zu sagen hatte: Wie bereits in meinem Plädoyer zitiert, hatte der damalige sog. "Regens" Peter Rutz - u.z. im vollen Wissen um meinen "Sedisvakantismus" - mir noch nach meinem Weggang von Chur, nachdem ich also die V2-"Priesterweihe" sowie die in Aussicht gestellte Promotion in Rom ausgeschlagen hatte, geschrieben: "Auf alle Fälle möchte ich Ihnen nochmals herzlich danken für so vieles, was Sie der Seminargemeinschaft (mir inkl.) gegeben haben: Orgel, Klavier & Gitarre! Kraftraum & Turnhalle (Vorturner!), Anregungen, Mitarbeit, Mittragen, Pfortendienst, ... Gebet. u.s.w. Herzlich verbunden im Herrn."
"Sedisvakantist" bin ich kurz vor Ende des V2-Studiums geworden. Deshalb habe ich zwar 1994 das "Lektorats"-Affentheater noch mitgemacht, mich aber bereits 1995 geweigert, in der V2-Sekte eine Karriere als "Priester" bzw. "Professor" zu verfolgen. Ich habe bereits 1995 im sog. "Priesterseminar" für den Sedisvakantismus geworben und bereits 1996 den Internet-Informationsdienst "Kirche zum Mitreden" begonnen. Aber erst im Jahre 2004 begann mit dem angeblichen "Leygraf-Gutachten" dann plötzlich die Psycho-Verleumdung. Ich kürze das jetzt der Einfachheit halber ab - wer will, kann sich bei kirchenlehre.com über den Fall Norbert Leygraf informieren. Hier nur so viel: Leygraf hat mich bis heute niemals gesprochen, geschweige denn gesehen. Also schon von daher war sein gesamter Auswurf absolut gegenstandslos. Trotzdem: Den Leygraf-Auswurf habe ich vollständig zitiert und analysiert; bei Interesse kann das jeder lesen.
Da also das Leygraf-Gutachten infolge der unterbliebenen Untersuchung gar kein echtes Gutachten war, stellt sich die Frage, wozu es überhaupt geschrieben wurde. Die Justiz hat das nie erklärt. Jedenfalls wollte die Justiz mich anscheinend um jeden Preis entmündigen und heuerte deshalb wenige Monate später, 2005, noch einen weiteren Psycho-Frontmann an: Mihail Kivi. Dieser hat mich tatsächlich besucht, und auch seinen Auswurf kann sich jeder in voller Länge mitsamt meiner Analyse durchlesen. Hier ein Ausschnitt aus Kivis "Gutachten" gegen mich: »Der Betroffene machte aspektmäßig bzw. vom Erscheinungsbild her einen unbeeinträchtigten Eindruck. Neurologisch war er inbezug auf seine Sinnesorgane und motorischen Abläufe unauffällig. Neuropsychologisch war er inbezug auf die sog. Hirnwerkzeug-Funktionen ebenfalls ungestört. Er bewegte sich zügig, war inbezug auf Sprech- und Sprachfähigkeiten ohne Einschränkungen ... hatte ... keine faßbaren pathologischen Denkinhalte, z.B. wahnhafte Fehl- oder Umdeutungen, argumentierte nicht unlogisch ... Querulant ist kein medizinischer, sondern ein juristischer Terminus. Dabei ist die unerschütterliche Überzeugung, Unrecht erlitten zu haben, zunächst ein psychologisches, kein psychopathologisches Phänomen. Bei Herrn L.lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt. Somit ist bei Herrn L. unter Berücksichtigung der vorliegenden schriftlichen Dokumentationen keine sichere, auf eine Prozessunfähigkeit hinweisende psychopathologische Gestörtheit anzunehmen. Das LG Essen hat am 30.9.2004 in seinen Entscheidungsgründen für die als unbegründet anzusehende Klage des Herrn L. gegen Dr. E. Heller u.a.ausgeführt, dass eine Prozessfähigkeit gemäß § 51 Abs. l ZPO vorhanden ist und keine Anhaltspunkte für eine die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit gemäß § 104 Nr. 2 BGB bestehen. Eine Prozessunfähigkeit ist somit bei Herrn L. nicht anzunehmen, auch nicht partiell.« Und zu diesem Kivi-Gutachten sekundiert "Amtsgericht Dorsten", namentlich der sog. "Direktor des Amtsgerichts", Huda: "Eine Betreuung ist vorliegend nicht anzuordnen, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind. Eine Behandlungsbedürftigkeit ist für Herrn L. nicht gegeben." Also: 2005 musste die Psycho-Akte endgültig geschlossen werden, wobei bis heute nicht vernünftig erklärt wurde, warum die Psycho-Nummer überhaupt jemals zur Debatte stand. Jedenfalls ist es seit 2005 auch unerschütterlich amtlich: Es gibt keinerlei Störung bei mir, noch nicht einmal partiell. Und tatsächlich ist diese Kivi-Erklärung bis heute das einzige Gutachten geblieben. Schizophrenerweise machte die Justiz trotzdem noch weitere pathologische Verrenkungen, u.z. 2007 und 2011 mit demselben gen. Sozialarbeiter, der mich während angeblicher Gerichtsverhandlungen "begutachten" sollte. Dieser Sozialarbeiter litt aber selbst augenscheinlich unter Adipositas im Schweregrad 2. Zur Erläuterung dieser schweren Krankheit Adipositas s. adipositas-aktuell.net: "Von Adipositas (auch Fettsucht oder Fettleibigkeit genannt) spricht man, wenn ein Mensch aufgrund einer abnormen Bildung bzw. Vermehrung von Körperfett extrem übergewichtig ist. Adipositas gilt als eine chronische Erkrankung, die durch eine hohe Folgemorbidität gekennzeichnet ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet drei Ausprägungen bzw. Schweregrade der Krankheit, die anhand des sog. Body-Mass-Index (BMI) bestimmt werden". Der Sozialarbeiter war also sehr schwer an Adipositas erkrankt, und dies anscheinend chronisch. Bei der Mundhygiene des Sozialarbeiters vermute ich schwere Defizite, auch Hypertonie könnte bei ihm vorliegen. Dagegen zu meinem Gesundheitszustand: Ich gehe alle zwei Jahre zu einem umfangreichen "Check-Up": Im Jahr 2008 wird mir "normale Blutdruckregulation und exzellente Belastbarkeit" attestiert. Im Jahr 2010 werden mir "keine Behandlungsbedürftigen Befunde" attestiert. Wie der Arzt mir sagte, bin ich "kerngesund". Fakt ist: Ich brauche keine Medikamente und ich nehme keine Medikamente. Hier mal ein Gedankenspiel: Wenn ein schwerkranker Sozialarbeiter beauftragt wird, einen kerngesunden Priester zum Kranken erklären, kann der Sozialarbeiter dann dieser Versuchung widerstehen, eine verlogene Erklärung abzugeben? Hat ein massiv fettsüchtiger Sozialarbeiter denn wenigstens seinen Esstrieb unter Kontrolle? Es fällt bereits an sich schwer, einem solchen Sozialarbeiter psychische Reife und psychologische Kompetenz zuzusprechen. Da mir aber ohnehin keine schriftliche Gutachten des Sozialarbeiters vorliegen, könnte man ihm alles und nichts in den Mund legen. V.a. hat der Sozialarbeiter meine uneingeschränkte Schuldfähigkeit 2007 zwar nicht bestritten, aber immerhin bezweifelt. 2011 hingegen erklärte der Sozialarbeiter zu meiner Person: Alle meine Ausführungen sind in sich völlig logisch, und ich bin voll schuldfähig. Die Widersprüchlichkeit dieser Sozialarbeiter-Diagnose bleibe jetzt mal unberücksichtigt. Jedenfalls muss man sich doch wirklich fragen: Kann jemand noch ganz bei Trost sein, der von einer Position abrückt, die sogar nach dem einhelligen impliziten oder expliziten Eingeständnis aller der zahlreichen Gegner "in sich völlig logisch" ist? Und niemals vergessen, von welch unvorstellbarer Tragweite diese Position ist: Es geht hier um die Zugehörigkeit zur alleinseligmachenden Kirche. Es geht um die wahre Kirche Christi. Es geht um die Heilsnotwendigkeit der Kirche. Es geht hier nicht um eine zeitliche Angelegenheit, sondern um Himmel oder Hölle, um ewige Seligkeit oder ewige Verdammnis.
Jetzt weiß man also schon einiges über mich. Ganz so schlecht, wie es die Justiz permanent so energisch darstellt, bin ich wohl doch nicht. Also wäre es doch wohl gerechtfertigt, mir wenigstens Texte zu nennen, mit denen die BRD und V2-Sekte meine Position entkräften können. Leider nichts von alledem. Ich selbst habe zwar sehr, sehr viel V2-Literatur gelesen, aber das war eben nur vernunftbeleidigender, gotteslästerlicher Müll. Fairerweise muss nun dargelegt werden: Wie sieht es denn im Gegenzug mit der Justiz - oder überhaupt mit der BRD aus? Kann die BRD, kann die Justiz auch so viele einhellige positive Zeugnisse vorlegen? Um ehrlich zu sein: Das Urteil über BRD und über BRD-Justiz fällt - u.z. vollkommen unwiderlegbar begründet - absolut vernichtend aus. Das wurde bereits oben anhand der Zwangszivilehe veranschaulicht. Durch die massenhaften justizkritischen Internetseiten sind solche Sprüche sehr bekannt wie derjenige von Richter am Bundesgerichtshof und Verfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger (DRiZ, 9/1982, 325): "In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär." Glücksspielmetaphern sind in Sachen Justiz anscheinend besonders beliebt, cf. Richter am BGH a.D. Wolfgang Neskovic (ZAP14/1990, 625): "Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. [...] Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung." Auch wenn man statt Glückspiel doch vielmehr Bosheit der Justiz annehmen muss, eines stimmt: Die Justiz handelt grundsätzlich ohne Ansehen der Sach- und Rechtslage. Z.B. im Beschluss vom 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10 - erklärte das Bundesverfassungsgericht unanfechtbar, dass die Psychotherapie der Mutter nicht fortgesetzt zu werden braucht. Das Problem dieser unanfechtbaren Entscheidung: In diesem Fall ging es gar nicht um die Psychotherapie der Mutter, sondern des Kindes. M.a.W. kein einziger der mit dem Fall befassten Richter hat sich die Mühe gemacht, wenigstens die Akten zu lesen. Sach- und Rechtslage? Derlei Belanglosigkeiten liegen unanfechtbar unter der richterlichen Würde, durch solche Belanglosigkeiten wird die Würde des Gerichts missachtet.
Und wer kennt nicht den von Stadtrat Sebastian Schmaus verteilten Flyer: "Die BRD ist ein Irrenhaus, und Du sitzt mittendrin. [...] Die BRD ist krank und genauso wenig therapiefähig wie ein Kinderschänder. [...] Alles Kranke geht einmal zugrunde." Analog wird man wohl auch sagen dürfen, die V2-Sekte ist krank und genauso wenig therapiefähig wie ein Kinderschänder. Jedenfalls lohnt es sich, zur Thematik V2-Priester und Kinderschänder zu recherchieren.
Das oben bzgl. der Zwangszivilehe zitierte kirchenrechtliche Standardwerk von Klaus Mörsdorf enthält auch einige Erläuterungen zum großen offiziellen, vom BVerfG abgesegneten Konkordatsbruch seitens der BRD im Jahr 1957: O-Ton Mörsdorf zum Reichskonkordat (Bd. I, 70): "Durch das im niedersächsischen Schulstreit ergangene Konkordatsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 1957 ist mit innerstaatlicher Wirkung die rechtliche Fortgeltung des RK anerkannt, die praktische Durchführung der Schulbestimmungen des RK aber in nebelhafte Ferne gerückt, weil nach der Meinung des Gerichts keine verfassungsrechtliche Pflicht der Länder bestehe, das RK bei ihrer Schulgesetzgebung zu beachten ... Der innere Widerspruch ist offensichtlich; denn was soll die Anordnung des Fortgeltens bedeuten, wenn dadurch die Änderung des Rechtes nicht behindert wird? ... Die von dem Gericht unterstellte 'Dreiteilung des Bundesstaates', wonach Bund und Länder gleichsam Glieder eines imaginären Gesamtstaates sind, 'denaturiert den Bundesstaat zu einem schizophrenen Partner völkerrechtlicher Verträge' ... Es ist damit über das Verhältnis von Kirche und Staat hinaus eine ernste Lage geschaffen, weil das Vertrauen auf die Vertragstreue in seiner rechtlichen Grundlage erschüttert ist."
Das steht also in einem kirchenrechtlichen Standardwerk allerersten Ranges! Gem. dem "unanfechtbaren" BVerfG-Urteil handelt die BRD "offensichtlich innerlich widersprüchlich"; die BRD ist "rechtsbrecherisch", "denaturiert", "schizophren". Und wer Mörsdorf und allen sonstigen hochkarätigen Kirchenrechtlern nicht glauben will, der lese z.B. unter bundesarchiv.de das Protokoll der "177. Kabinettssitzung am 27. März 1957" zu selbigem Konkordatsurteil: »Der Bundesminister für Familienfragen (Franz-Josef Wuermeling, CDU; 1900-1986; BmF 1953-1962) meint, das Urteil laufe auf den Satz hinaus: Das Konkordat gilt im Bundesgebiet, aber nicht in den Ländern."« Die BRD glänzt - auch nach ihrem ureigensten Bekenntnis - mit unanfechtbarer Schizophrenie in Reinkultur! Nachdem das unumstößlich feststeht, drängt sich die Frage auf: Soll man - darf man sich blind auf ein System verlassen, bei dem Gerechtigkeit "illusionär" ist, das ein "Irrenhaus" ist, "krank und genauso wenig therapiefähig wie ein Kinderschänder"? Ein rechtsbrecherisches, denaturiertes, schizophrenes System, das dem katholischen Christen den Zugang zu dem Sakrament versperrt, ein System, in dem Kruzifixe verboten und Abschlachtungen von Kindern im Mutterleib erlaubt sind, spielt sich jetzt plötztlich gegen mich so auf, als würde es die Rechte der Kirche verteidigen: Wie glaubwürdig ist das denn?
Machen wir uns nichts vor: BRD und V2-Sekte haben schlichtweg keinerlei Argumente für sich, aber massenhaft Argumente gegen sich. Es hilft alles nichts: Wer zu diesen theologischen Fragen Stellung beziehen will, der muss sich mit diesen theologischen Fragen beschäftigen. Genau deswegen habe ich damals, vor über fünfzehn Jahren, meiner Homepage den Titel "Kirche zum Mitreden" gegeben, und auch der jetzige Besitzer von "Kirche zum Mitreden" hat das dortige Motto unverändert gelassen: "Nur wer informiert ist, kann in der Kirche mitreden." In der katholischen Theologie gibt es u.a. die Disziplin der Fundamentaltheologie oder auch Apologetik, d.h. die Verteidigung des katholischen Glaubens. Ich hatte oben bereits aus einem solchen typischen Handbuch der Fundamentaltheologie zitiert, u.z. von A. Lang. Weil es so schön war, sei das Zitat hier wiederholt: "Gegenüber der Forderung der Kirche auf unbedingten Glauben, unentwegte Gefolgschaft, vertrauensvolle Hingabe hat jeder vernünftige Mensch das Recht, ja die Pflicht, die Legitimation für diese Forderung zu verlangen. Besonders muß die Theologie Rechenschaft geben können darüber, daß die Kirche göttliche Autorität besitzt als das von Gott bestellte Organ für die Vermittlung der Offenbarung und der Heilsgnaden Christi". In demselben Buch schreibt Lang auch über die vier Wesensmerkmale oder Kennzeichen der wahren Kirche Christi, i.e. "einig, heilig, katholisch und apostolisch" (S. 177):"Jede christliche Gemeinschaft, die den Anforderungen auch nur eines der Kennzeichen nicht gerecht wird, kommt als wahre Kirche Christi nicht in Frage." Genau das ist mein ständiger Argumentations-Ansatz, und das sogar bereits 1995 in meiner ersten und wichtigsten Publikation, die ich kurz nach meinem V2-Studium, einige Monate vor meiner Priesterweihe geschrieben habe: "Die derzeitige Sedisvakanz - Der Unterschied zwischen katholischer Kirche und ökumenischer Antikirche". Dieser wird noch heute besonders hervorgehoben als einer der drei Einleitungstexte von Kirche zum Mitreden, wo es weit über tausend Texte gibt. Diesen Gedankengang habe ich immer wieder betont, auch in meinem Plädoyer am 26.05.2011:
"Nach unfehlbarer Lehre ist die einzig wahre Kirche Christi einig, heilig, katholisch und apostolisch. Daraus wurde in der Theologie folgende Definition der Kirche gebildet: Sie ist die Gemeinschaft derer, die geeint sind im wahren Glauben, in den wahren Sakramenten und unter den rechtmäßigen Hirten, d.h. den Nachfolgern der Apostel. Weil alle Menschen in diese Gemeinschaft gerufen sind, ja alle ihr angehören müssen, ist diese Gemeinschaft katholisch, d.h. allgemein. Das, was aber heute allgemein für die katholische Kirche gehalten wird und dessen jetziges Oberhaupt Joseph Ratzinger ist, ist nicht die katholische Kirche, sondern eine Antikirche, eine Gegenkirche. Diese Antikirche ist eine Ansammlung verschiedenster Anschauungen. Diese Antikirche ist also nicht einig. Diese Antikirche bekämpft den wahren Glauben; außerdem hat sie die wahren Sakramente abgeändert. Diese Antikirche ist also nicht heilig. Diese Antikirche steht nicht mehr in der Tradition zu den Aposteln. Diese Antikirche ist also nicht apostolisch. Andere religiöse Gemeinschaften werden hochgeschätzt, und die Bekehrung von Nichtkatholiken wird abgelehnt. Diese Antikirche ist also nicht katholisch."
An die Stelle der absolut unverzichtbaren Argumentation ist bei BRD und V2-Sekte der Zirkelschluss getreten. In diesem Prozess nun gibt es ja das Pseudo-Gutachten von Thomas Schüller. Hier die Begründung Schüllers für das Namensrecht der V2-Sekte an der Bezeichnung "katholisch": »Wer sich in Deutschland "katholisch" oder "römisch-katholisch" nennen darf, darüber befinden die Diözesanbischöfe (vergl. BVerfG 1 BvR 573/92«. Als weiteren Beweis meines guten Willens habe ich am 08.05.2009 eine Petition eingereicht: »Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) nicht mehr fälschlich als "katholische Kirche" ausgegeben wird.« Die Petition wurde vom Petitionsausschuss am 17.06.2009 abgelehnt mit der Begründung: "Die Bewertung des Zweiten Vatikanischen Konzils ist vor dem Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Trennung von Staat und Kirche eine Angelegenheit der katholischen Kirche." Also wer es noch immer nicht mitbekommen hat: 1. Die V2-Gruppe verweist als einzige Begründung auf die BRD. 2. Die BRD verweist als einzige Begründung auf die V2-Gruppe. Und selbst das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange bei BRD- und V2-Irrenhaus-Logik. Man recherchiere mal in aller Ruhe nach Giselbert Grohe: Dieser hatte mit einem Stipendium der V2-Sekte, konkret der V2-Diözese Limburg, an der V2-Hochschule "St. Georgen" der V2-"Jesuiten" in Frankfurt/Main sog. "römisch-katholische Theologie" studiert. Aber gegen Ende des Studiums weigerte sich Grohe, das Examen dort abzulegen, u.z. ausdrücklich mit Verweis auf die dort vertretenen Häresien. Das V2-Bistum Limburg forderte daraufhin ein Darlehen in Höhe von etwa DM 2.000,- zurück. Das Ordinariat drohte dem zahlungsunwilligen Studenten mit zwangsweiser Eintreibung und wies die Begründung, daß der Pflichtstoff Häresien enthalten habe, "mit aller Schärfe zurück". Die Sache ging vor Gericht, wobei schließlich das BVerfG (BvR 143/80 zu LG Hanau, 2 S 231/79, 12.10.1983) ganz gegen den Kläger, also das "Bistum Limburg", und ganz zugunsten des Beklagten, also Giselbert Grohe, entschied. Aus der Urteilsbegründung: "Nach seinem detaillierten Sachvortrag, dem der Kläger nichts entgegenzusetzen hatte, hat der Beklagte das Studium an der Hochschule St. Georgen deswegen abgebrochen, weil einer der Dozenten, Peter Knauer, Thesen vertritt, die - insbesondere wegen Ablehnen gewisser katholischer Dogmen - aus Sicht der Lehre der katholischen Kirche häretischen Inhalts sind. … Er beruft sich darauf, daß er einen Anspruch auf die Orthodoxie der Hochschule habe und ihm nicht zumutbar sei, an einer Hochschule, die sich von der Orthodoxie abkehre, indem sie die Lehre häretischer Thesen dulde und sie - wie im Fall des Paters Knauer - sogar zum Pflichtstoff der Prüfung erhebe, das Examen abzulegen. … Diese Auffassung ist vom Standpunkt der katholischen Lehre aus nicht zu beanstanden. Geht man davon aus, daß Pater Knauer häretische Thesen vertritt, ist er nach can. 1325 § 2 CIC ein Häretiker, der nach can. 2314 § 1 CIC der Exkommunikation verfällt. Wenn die Hochschule die Tätigkeit eines solchen Dozenten duldet, begeht sie nach can. 2316 CIC selbst einen Verstoß gegen den Glauben und die Einheit der Kirche. … Nach dem geltenden Kirchenrecht wird mithin an der Hochschule St. Georgen keine katholische Theologie mehr gelehrt … Dem Beklagten kann auch nicht vorgehalten werden, daß er an einer anderen katholischen Hochschule das Examen hätte ablegen können. Denn neben der Hochschule St. Georgen existiert in Deutschland nur eine einzige weitere katholische Hochschule, die in Bamberg ihren Sitz hat; aber auch an diesem Institut lehrt nach dem unwidersprochenen Sachvortrag des Beklagten ein Dozent, der häretische Thesen vertritt. … Solange die katholische Kirche zumindest nach außen hin an ihrer orthodoxen Lehre festhält, handelt sie widersprüchlich, wenn sie von einem Theologiestudenten, der sich im Vertrauen auf deren unbedingte Gültigkeit zum Studium entschlossen hat, ein zur Finanzierung des Studiums gewährtes Darlehen zurückfordert, weil diesem ein Studienabschluß nur deswegen nicht möglich ist, weil er gerade diese Lehre vertritt. Bei einer solchen Sachlage würde die Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs gegen Treu und Glauben (4-242 BGB) verstoßen."
Den absolut unerträglichen Irrsinn dieser Urteilsbegründung muss man sich in aller Ruhe auf der Zunge zergehen lassen: Die BRD verkündet, dass eine notorische häretische Sekte die katholische Kirche sein soll! Und der Irrsinn geht weiter: Während die V2-Sekte sonst immer so unerbittlich behauptet, dass die BRD in Sachen katholische Kirche die unantastbare Wahrheit verkündet, beschwert sich die V2-Sekte nun plötzlich. Man lese konkret den Rundbrief "an den Klerus im Bistum Limburg" vom 16. Januar 1980, geschrieben von Ex-Limburg-Bischof Wilhelm Kempf. Laut Kempf hat das Gericht "inhaltlich die ihm nach dem Grundgesetz zustehende Kompetenz überschritten", denn: "An der Hochschule St. Georgen lehrt niemand Theologie, der dazu nicht das nihil obstat der zuständigen römischen Kongregation und die missio canonica des Jesuitengenerals hat." Also Kempf erklärt ausdrücklich in einem Rundbrief, dass die V2-Sekte die Lehrerlaubnis an notorische Häretiker erteilt. Ja, wer entscheidet denn gem. dem unanfechtbaren BVerfG denn nun, was katholisch ist? Die V2-Sekte oder die BRD? Muss ich jetzt dem BVerfG glauben, demgemäß die V2-Sekte Häresien verbreitet und somit gegen die kirchliche Einheit verstößt? Oder muss ich der V2-Sekte glauben, demgemäß das BVerfG hier die ihm nach dem Grundgesetz zustehende Kompetenz überschritten hat? Wenn ich dem BVerfG glauben muss, dann darf ich der V2-Sekte nicht glauben, denn die ist ja häretisch. Wenn ich der V2-Sekte glaube, dann darf ich dem BVerfG nicht glauben, denn das hat ja seine Kompetenz überschritten. Und wie passt in diesen ganzen Schlamassel nun der triumphale Satz des BVerfG, der zugleich als einziges V2-Argument in Schüllers Gutachten herhalten muss: »Wer sich in Deutschland "katholisch" oder "römisch-katholisch" nennen darf, darüber befinden die Diözesanbischöfe.«
Irrsinn, Irrsinn über alles! Kommt da noch jemand nach? Die V2-Sekte beruft sich für das katholisch-Namensrecht ausschließlich auf die BRD. Die BRD beruft sich für das katholisch-Namensrecht ausschließlich auf die V2-Sekte. Die BRD erklärt, dass die V2-Sekte darüber entscheidet, was katholisch ist. Die BRD erklärt, dass die V2-Sekte nicht katholisch ist. Die V2-Sekte erklärt, dass die BRD mit dieser Erklärung ihre Kompetenz überschreitet. Die BRD erklärt, dass die V2-Sekte nicht katholisch ist, aber dass diese nicht-katholische V2-Sekte trotzdem die katholische Kirche ist. Erwartet jetzt noch irgendjemand, dass ich mich der BRD und der V2-Sekte unterwerfe, u.z in der absolut alles entscheidenden Frage des ewigen Heiles oder der ewigen Verdammnis?
Statt jetzt aber noch ausführlicher diese endlose perverse Irrenhaus-Logik von BRD und V2-Sekte zu würdigen, verweise ich jetzt nochmals auf die zahlreichen umfangreichen Texte bei Kirche zum Mitreden. Dort wurde bereits am 8. Juni 2012 ein Text veröffentlicht, den ich an zahlreiche Justiz-Stellen gefaxt habe: »Bereits mit dem Erstellen des Gutachtens ist Schüller ein Straftäter: Er ist Mittäter beim Prozessbetrug durch wissentlich falsche Aussagen (ignorantia affectata, s.o.). Zudem geht es hier um  Völkermord, i.e. Ausrottung der katholischen Kirche. Und bei der nächsten Hauptverhandlung wird Schüller auch vereidigt (dafür werde ich sorgen), dann ist Schüller auch des Meineids schuldig. Derzeit wird eine Anklage gegen die BRD vorbereitet wegen des hartnäckigen bewussten zielgerichteten skrupellosen Völkermordes. Um die Sache zu vereinfachen: Ich werde u.a. vorbringen, dass bereits Joachim Lichtinghagen und Wolfhart Timm hartnäckige Lügner sind. Lichtinghagen hat in der Anklageschrift behauptet, die "Sedisvakantisten" seien "eine Gruppe in der Kirche". Auf dieser absurden Lüge basiert der gesamte Prozess. Timm wiederum hat daraufhin das Verfahren eröffnet. Diese rettungslos absurde Lüge wurde bis heute niemals widerrufen, ebensowenig wurde das Verfahren trotz zahlreicher Hinweise bis hin zu meiner schriftlichen Unterlassungsverpflichtungserklärung / Unterwerfungserklärung nicht eingestellt. Joachim Lichtinghagen und Wolfhart Timm müssen also die Richtigkeit ihrer Behauptung beweisen, weil diese Behauptung letztlich das einzige Fundament ihres Prozesstheaters bildet. Als ersten Schritt ihrer Verteidigung verlange ich die Vorlage von Dokumenten sowohl von "Amtsgericht Dorsten" als auch "Finanzamt Marl", dass ich zum Zeitpunkt der Anklageschrift und der Verfahrenseröffnung eingetragenes Mitglied der V2-Sekte war. Diese Unterlagen müssen mir vorliegen bis zum 01.07.2012.«
Fast schon überflüssig zu erwähnen, dass nicht bis zum 01.07.2012, ja noch nicht einmal bis heute, 27.09.2012, irgendwelche Unterlagen vorgelegt wurden.
Mit dieser Meineid-Thematik neigen sich meine heutigen Ausführungen dem Ende zu. Dazu zitiere ich eine Vorlage, die jeder aktuelle oder potentielle Katholik an die Justiz schicken kann. Diese Vorlage wurde bereits am 04.09.2012 bei Kirche zum Mitreden veröffentlicht unter der Überschrift: "Vatikanum 2: Alle Katholiken sind Irrlehrer":
»Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen a) Thomas Schüller, "Uni Münster"; Tatbestand: Verleumdung und Volksverhetzung; b) Andreas Hos, "Staatsanwaltschaft Essen"; Tatbestand: Strafverteitlung
Am 30.08.2012 wurde ein Brief abgegeben, geschrieben von Andreas Hos, an den römisch-katholischen Priester Hochwürden Herrn Pater Rolf Hermann Lingen (PRHL). Hos weigert sich, das anhängige Strafverfahren gegen Thomas Schüller fortzusetzen, bis der absurde Schauprozess gegen PRHL beendet ist. Der von Hos bemühte "§ 154 e StGB" ist aber a) eine bloße Soll-Bestimmung und b) wäre er nur bzgl. PRHL relevant. Tatsächlich bin ich aber selbst direkt von Schüllers Aussage betroffen. Der Angeklagte Schüller behauptet im "Gutachten" (S. 4), dass das sog. "Zweite Vatikanische Konzil" (V2)
"als ökumenisches Konzil gemäß can. 337 § 1 i V. m. can. 336 im Verbund mit dem Papst die höchste Gewalt im Hinblick auf die Gesamtkirche ausgeübt" habe, dass seine "Lehren gemäß can. 749 § 2 unfehlbar" seien und dass die V2-Irrlehren "gemäß can. 750 § 1 vom feierlichen Lehramt vorgelegt worden und kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glauben" seien. Laut Schüller ist PRHL "Häretiker", eben weil er diese V2-Häresien nicht glaubt. Schüller erklärt damit in seinem Gutachten, dass jeder, der diese V2-Häresien ablehnt, "Häretiker" sei. Das Schüller-Gutachten ist lt. ausdrücklicher Erklärung von Amtsgericht Dorsten in der Hauptverhandlung v. 26.05.2011 das ausschlaggebende "Beweismittel" in einem großen öffentlichen Strafprozess.
Also nochmals: Laut fundamental entscheidender öffentlicher ausdrücklicher Erklärung Schüllers ist *JEDER KATHOLIK* ein Häretiker! Schüller leistet diese in jeder Hinsicht fundamentale Falschaussage nachweislich im vollen Bewusstsein der Lüge. Denn der von Schüller vorgebrachte can. 749 § 2 des V2-"Codex Iuris Canonici" (CIC) sagt das genaue Gegenteil von dem, was Schüller behauptet. Es gibt zahlreiche ausdrückliche Erklärungen, dass V2 eben keine Dogmen verkündet hat. S. z.B. K. Rahner, H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg (19)1986, 361: "Das Konzil wollte zwar keine neuen Dogmen definieren, aber seine dogmatischen Konstitutionen stellen Aussagen des höchsten Lehramtes der katholischen Kirche dar, die das Gewissen des katholischen Christen, auch der lehrenden, binden und nicht als pastorale Erbaulichkeiten abgetan werden dürfen." Insbesondere fehlt es absolut an der Nennung wenigstens eines einzigen V2-Dogmas. Auch Schüller selbst nennt kein einziges V2-Dogma, durch dessen Leugnung PRHL, ich, oder sonst ein Katholik zum Häretiker würde. Im Gegensatz dazu liegen zahlreiche klare und unwiderlegbare Beweise vor, dass jeder, der sich zu V2 bekennt, ein Häretiker ist. Jeder kann und muss den häretischen V2-"Ökumenismus" sehen, mit dem die V2-Guppe das Dogma von der Heilsnotwendigkeit der Kirche immer und überall in Wort und Tat leugnet. Mit der Zulassung des Schüller-"Gutachtens" zwingt die BRD *JEDEM* Katholiken die V2-Häresien auf und verurteilt *JEDEN*, der katholisch ist, zum Häretiker.
Die BRD schürt und betreibt Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen eine religiöse Gruppe, i.e. gegen die katholische Kirche, und greift die Menschenwürde anderer dadurch an, dass sie die uneingeschränkte Gesamtheit aller Katholiken in schlimmster Weise, i.e. mit dem Vorwurf der "Häresie", beschimpft, böswillig verächtlich macht und verleumdet. Das ist schlimmste Volksverhetzung.
Zudem betreibt die BRD die ganz gezielte und ganz bewusste Vernichtung der katholischen Kirche. Die BRD macht sich ganz bewusst und ganz gezielt schuldig gemäß dem Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, namentlich Artikel 6 (b), Artikel 6 (c) and Artikel 7 (h). Hos kann sich also unmöglich darauf berufen, dass dieses Gutachten nur PRHL beträfe und man somit warten könnte bis zum Ende des Verfahrens gegen PRHL. Auch ich ganz persönlich bin und überhaupt ausnahmslos *JEDER* Katholik ist unmittelbar Opfer dieses Gutachtens und überhaupt des Verfahrens gegen PRHL. Das Verfahren gegen Schüller ist also in jedem Falle notwendig. Wird Schüller vereidigt (darauf bestehe ich!), ist er zudem schuldig des Verbrechens des Meineids in einem besonders schweren Fall. Ich erwarte die sofortige Mitteilung der Einstellung des Verfahrens gegen PRHL sowie die schnellstmögliche und höchstmögliche Verurteilung der Schuldigen.«
Ich habe das Recht dazu, jetzt einfach und ungehindert den Gerichtssaal zu verlassen. Nach all meinen Ausführungen sowie angesichts der zahlreichen Publikationen bei Kirche zum Mitreden ist klar, dass ich vollkommen im Recht bin, dass hingegen BRD und V2-Sekte vollkommen im Unrecht sind. Auf amerikanischen Internetseiten werde ich schon als "dry martyr", als "Märtyrer ohne Blutvergießen" bezeichnet. Ich habe schon längst gewonnen, und BRD und V2-Sekte haben schon längst verloren. Aber ich will mir trotzdem noch meine Verurteilung hier anhören. Schließlich gibt es international sehr viele Menschen, die den Ausgang des Verfahrens möglichst schnell erfahren wollen. Um zu dokumentieren, dass ich dieses Urteil nicht anerkenne, und stattdessen weiter am katholischen Bekenntnis festhalte, bleibe ich aber bei der Urteilsverkündung sitzen. Die Kirche ist gem. Dogma nicht dem Staat unterworfen. Und ich bin beim Bekenntnis des katholischen Glaubens nicht der BRD unterworfen. Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen. Ja, ich lege vor Gericht Zeugnis ab für meinen Glauben an Jesus Christus. Nein, ich verleugne vor Gericht nicht meinen Glauben an Jesus Christus. Wer im Zuschauerraum meint, dass ich nicht verurteilt werden darf, kann gerne - ebenso wie ich - bei der angeblichen "Urteilsverkündung" sitzen bleiben. Indem er bei dieser Urteilsverkündung sitzen bleibt, steht er quasi auf für die Gerechtigkeit.
Wenn es eine Gerechtigkeit gibt, dann zieht Lichtinghagen seine Anklage zurück, dann stellt Timm das Verfahren ausdrücklich als unrechtmäßig ein und dann widerruft Schüller sein Gutachten. Meine sämtlichen früheren sog. "Verurteilungen" werden öffentlich für nichtig erklärt und dementsprechend aufgehoben, die sämtlichen diesbzgl. Einträge im "Bundeszentralregister" werden gelöscht, und ich werde in allen Fällen - soweit möglich - vollkommen entschädigt. Ich werde nie wieder wegen solcher Vorwände wie "Beleidigung" oder "Titelmissbrauch" belästigt. Insbesondere werden sämtliche angeblichen Ansprüche der V2-Sekte mir gegenüber für nichtig erklärt. Außerdem wird mir von dort vollständiger Schadensersatz und Wiedergutmachung geleistet. Niemals, niemals werde ich mich den Lügen von BRD und V2-Sekte beugen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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