Predigt am 25.03.2007

- Passionssonntag, sd I cl -
(Kirche zum Mitreden, 24.03.2007)
Hebr 9,11-15; Joh 8,46-59; Wörter: 1091
Zu den großen Schlagzeilen der vergangenen Woche gehört sicherlich der Vorfall am "Frankfurter Amtsgericht": Eine "Familienrichterin" erklärt in einem "Scheidungsverfahren" gegenüber dem muslimischen Ehepaar mit Verweis auf den Koran wörtlich: "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB". Demzufolge hält die "Richterin" es auch nicht für einen hinreichenden Scheidungsgrund, dass die muslimische Frau bekanntermaßen von ihrem muslimischen Mann geschlagen wurde - dies sei ja schließlich vom Koran so vorgeschrieben, und die Frau müsse eben damit rechnen. In den Medien herrscht um diese Meldung enormer Rummel, und noch eifriger wird in der Öffentlichkeit darüber diskutiert. Bringen wir also etwas Ordnung in dieses Nachrichtenchaos über die Frankfurter Koran- und Familienrichterin. Zur Person der Richterin erklärte ein Frankfurter Gerichtssprecher: "Die Juristin leidet noch immer unter der Erinnerung an eine Schießerei vor zehn Jahren im Gericht." Die Richterin ist also eine anscheinend schwer psychisch Kranke, die wegen eines zehn Jahre zurückliegenden Vorfalls traumatisiert ist, über dessen traumatisierenden Charakter man zudem streiten kann. Die Gestörte stört sich aber nicht daran, dass sie schon wegen ihrer Störung für das Richteramt gar nicht qualifiziert ist; vielmehr nutzt sie ihr angebliches Trauma weidlich aus, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Statt spätestens jetzt irgendwelche Konsequenzen zu ziehen, erklärt die Richterin, sie sei "entsetzt über die Reaktion", die ihre Koranauslegung in der Öffentlichkeit hervorgerufen hat. In der Tat ist es Zeichen eines schwerkranken Geistes, die Verantwortung für eigene Fehler zu leugnen. Der Pressesprecher des Frankfurter Amtsgerichts führt über die Richterin weiter aus, ihr sei die politische Tragweite und Sprengkraft ihrer Erklärung nicht bewusst gewesen. "Sie ist zurzeit stark belastet", so der Pressesprecher. Die Richterin wolle derzeit den Kontakt mit Medien meiden und nicht persönlich an die Öffentlichkeit gehen; derzeit sei sie nicht am Gericht und wolle sich zunächst erholen. Es mag sein, dass die Richterin schon seit langem nicht mehr geschäftsfähig ist, aber selbst dann bleibt die Frage, warum sie weiter im Amt bleiben konnte.  Der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) erklärte dazu: Der Fall zeige, dass die deutsche Rechtsordnung funktioniert: "Richter kontrollieren richterliche Entscheidungen und eröffnen den Weg für eine Korrektur." Und der Vorsitzende des "Deutschen Richterbundes", Wolfgang Arenhövel, kritisiert die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen die Koranrichterin mit den Worten: "Das geht entschieden zu weit." Ihre Dienstpflicht habe die Richterin nicht verletzt, sondern möglicherweise Recht falsch angewendet oder einen anfechtbaren rechtlichen Standpunkt vertreten. Bis jetzt ist also schon unbestritten bewiesen, dass die Justiz in den Händen völlig Ungeeigneter liegt, und dass die Ungeeigneten bei ihren Fehlurteilen sich gegenseitig Rückendeckung geben. Wer möchte, kann auch einmal schauen, wie es denjenigen geht, die es wagen, die Justiz wegen ihrer permanenten eklatanten Fehlurteile zu kritisieren. Hier gilt eben der Grundsatz: "Das geht entschieden zu weit." Wer die Wahrheit über die Justiz ans Licht bringt, wird von derselben Justiz wegen angeblicher "Beleidigung" "verurteilt", also diffamiert und mundtot gemacht. Nach politischem Willen gilt nur: "Richter kontrollieren richterliche Entscheidungen und eröffnen den Weg für eine Korrektur." Anders gesagt: Niemand darf es wagen, Richter zu kontrollieren, wenn er nicht selbst dieser Sippschaft angehört. Wer sich für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzt, der ist gem. dem "Urteil" der "Justiz" ein Krimineller. Wie sagten die Juden zu Jesus, als er sie kritisierte: "Meister, mit solchen Worten beleidigst / schmähst du auch uns" (Lk 11,46).  Und ist das System erst einmal durchschaut, erkennt man die ganze Lächerlichkeit der vermeintlichen Diskussion des Koranurteils in der Öffentlichkeit: Es fragt niemand nach dem Kern, also danach, worum es eigentlich geht. Praktisch alle, ob nun die Verteidiger oder die Ankläger der psychisch schwerstgestörten Koranrichterin, schreien unisono: Allein das deutsche Recht darf gelten. Nun, in dieser Idiotie war auch der Gottesmord der Juden ein Akt der Gerechtigkeit: "Wir haben ein Gesetz, und nach dem Gesetz muss er sterben" (Joh 19,7). In dieser Idiotie ist jegliches Verbrechen Gerechtigkeit, wenn es im Einklang steht mit den Bestimmungen der Machthaber. Diese monströse, menschenverachtende Staatsungerechtigkeit wird begründet z.B. in der kirchlich verurteilten Lehre des "kategorischen Imperativs" von Immanuel Kant. In Wahrheit gibt es nämlich objektives Recht, u.z. das Naturrecht. Die Kirche lehrt dazu: "Das Naturgesetz hat von Gott seine verpflichtende Kraft, unabhängig von dem geschriebenen oder geoffenbarten göttlichen Gesetz. Der erste Teil unseres Satzes richtet sich gegen die von Kant, Fichte u. a. proklamierte "Autonomie" der Vernunft (kategorischer Imperativ, unabhängige Moral) [...] Das Naturgesetz ist die notwendige Grundlage des positiven Gesetzes. Das gilt selbst von der göttlichen Gesetzgebung. Umsomehr gilt das vom menschlichen Gesetz; darum kann kein menschliches Gesetz etwas gegen das natürliche Gesetz vorschreiben, und jedes Gesetz, das dem natürlichen Gesetz widerspricht, entbehrt jeder verbindlichen Kraft und kann höchstens dazu dienen, die gesetzgebende Autorität selbst zu untergraben." (Göpfert). Man könnte nun noch auf die Behauptungen insbesondere von muslimischer Seite eingehen, dass der Islam eine friedliche Religion sei, der auch Gewalt gegen Ehefrauen verbiete. Aber hier soll der Hinweis des hl. Thomas von Aquin über das Wesen des Islam genügen: "Die aber, die aus Irrtümern bestehende Sekten eingeführt haben, sind auf entgegengesetztem Wege vorgegangen, wie es offenkundig ist bei Mohammed, der durch Versprechen fleischlicher Freuden, zu deren Verlangen die fleischliche Begierde antreibt, die Völker verführte. Er erließ auch Vorschriften, die seinen Versprechen angepaßt waren, indem er der Fleischeslust die Zügel löste, denen, wie auf der Hand liegt, von lustorientierten Menschen gehorcht wird. Auch brachte er keine Belege dafür, daß er die Wahrheit verkündet, außer denjenigen, die von jedem durchschnittlich Gebildeten mit natürlicher Begabung durchschaut werden können; ja vielmehr vermischte er das Wahre, das er lehrte, mit vielen Märchen und völlig falschen Lehren. [...] Ihm glaubten anfangs auch nicht irgendwelche, die in der Lehre über Gott gebildet waren, und die in Lehren über Gott und den Menschen geübt waren, sondern verwilderte Menschen, die in Wüsten hausten und in der Lehre über Gott völlig unwissend waren; durch die Menge dieser Menschen zwang Mohammed andere mit Waffengewalt unter sein Gesetz." Soweit Thomas. Die schlimmste diesbzgl. Verwilderung zelebrierte ein mittlerweile verstorbenes sichtbares Oberhaupt einer international tätigen Firma: Jemand namens Karol Wojtyla küsste in der Öffentlichkeit den Koran, um den ganzen darin enthaltenen Gotteslästerungen und ausdrücklich antichristlichen Gewaltparolen seine Hochachtung zu beweisen und um diese Botschaft der Gewalt und der Gottlosigkeit noch mehr Verbreitung zu verschaffen.
Zusammenfassend: Der Koranvorfall und die vermeintliche öffentliche Diskussion darüber belegen v.a. eine in der Öffentlichkeit herrschende praktisch unbegrenzte Ignoranz und Verlogenheit, in der Wahrheit und Gerechtigkeit brutal ausgeschaltet werden. Wer sich auf die Seite von Wahrheit und Gerechtigkeit stellt, wird genau das am eigenen Leib zu spüren bekommen. Doch halten wir uns stets das Leiden unseres Herrn Jesus Christus vor Augen und folgen wir seinem Ruf, das Kreuz zu tragen. Widerstehen wir der öffentlichen Verwirrung, orientieren wir uns unbeirrt an Wahrheit und Gerechtigkeit, damit wir dereinst teilhaben an der ewigen Gemeinschaft mit Christus im Himmel. Amen.

[Zurück zur KzM - Startseite]