Zahnärztlicher Notdienst in Gefahr

- Pressemeldung: Petition zur Verbesserung des zahnärztlichen Notdienstes gescheitert -
(Kirche zum Mitreden, 26.02.2017)
Die Petition zur Verbesserung des zahnärztlichen Notdienstes - zahnschmerzen.tk - v. 17.03.2016 ist gescheitert.
Ziel der Petition war es, "dass der zahnärztliche Notdienst auch in Nordrhein-Westfalen auf bestimmte Zeiten eingeschränkt wird und insbesondere nach Mitternacht keine Notdienstpflicht mehr für Zahnärzte besteht." Bereits ein Blick in andere Länder resp. Bundesländer - wo es eben keinen solchen Notdienst gibt - beweist unanfechtbar: "Es besteht objektiv ohnehin keine Notwendigkeit für einen Zwangsnotdienst, und oft genug sind die Handlungsmöglichkeiten im Notdienst stark eingeschränkt" (Petitionstext). Zudem: Noch nicht einmal Augenärzte haben einen 24/7-Notdienst, und Augen sind unanfechtbar viel wertvoller als Zähne.
Während insofern nichts wirklich für eine Pflicht zum 24/7-Notdienst spricht, spricht immerhin sehr vieles klar dagegen. Dies wird bereits im Petitionstext selbst an einigen Beispielen klar dargelegt und zudem von zahlreichen Petitions-Unterzeichnern bekräftigt und ergänzt. Es gibt nicht nur die - gerade für die Patienten oft sehr enttäuschenden - eingeschränkten Behandlungsmöglichkeiten, sondern v.a. auch die drohenden Gefahren für Zahnärzte, wenn sie nachts ohne Schutz fremde Menschen in eine ansonsten leere Praxis (wo sich oft Geld und auch Gold sowie Narkotika etc. befinden) lassen müssen.
Dieser Notdienst-Missstand in NRW hatte schon bei mehreren Betroffenen zu unterschiedlichen Schwierigkeiten geführt. Es war also längst überfällig, dass auch in NRW ordentliche Regelungen eingeführt würden.
Das "Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen MGEPA" hat nun zur Petition eine ablehnende Stellungnahme verfasst, und der Landtag NRW - Petitionsausschuss - hat das Petitionsanliegen mit Verweis auf das MGEPA-Schreiben abgeschmettert.

Zur Argumentation des MGEPA-Schreibens zum 24/7-Notdienst für Zahnärzte:
1. "Eine zeitliche Beschränkung (etwa auf die Zeit bis Mitternacht), wie von der Petentin gewünscht, ist nach den rechtlichen Grundlagen nicht vorgesehen und damit nicht zulässig."
Nun, genau darum geht es ja: Die "rechtlichen Grundlagen" sind nicht nur nicht nützlich, sondern oft sogar direkt schädlich, weshalb ja eine Korrektur des gegenwärtigen Missstandes erforderlich ist.
2. "ln einem Beschluss vom 20.06.2016 hat das Landessozialgericht NRW die uneingeschränkte Verpflichtung zur Durchführung des Notdienstes unabhängig davon bejaht, ob der zum Notdienst eingeteilte Zahnarzt bzw. die Zahnärztin subjektiv eine Gefährdungssituation geltend macht. Der Beschluss bestätigt noch einmal, dass der Notdienst zu den gesamten sprechstundenfreien Zeiten sichergestellt werden muss und von den Zahnärztinnen und Zahnärzten durchzuführen ist. Losgelöst davon sehen auch die zahnärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften die von der Petentin genannten Probleme. Wie der Stellungnahme der ZÄK NO zu entnehmen ist, haben Umfragen bestätigt, dass ein großer Teil der Zahnärzteschaft die fehlende Sicherheit insbesondere während des nächtlichen Notdienstes bestätigt."
Natürlich ist die Gefahr unanfechtbar nicht nur rein subjektiv. Wie auch immer: Für den 24/7-Notdienst besteht bestätigterweise "fehlende Sicherheit". Der Zahnarzt und ggf. seine Angestellten begeben sich in Gefahr, d.h. sie verzichten nicht nur auf die notwendige Nachtruhe und setzen sich nicht nur subjektiv Stress / Angst aus, sondern werden - wie verschiedentlich bestätigt - im Notdienst objektiv Opfer einer völlig unzureichenden Schutzstruktur.
Nun fragt sich wirklich unausweichlich mit aller Dringlichkeit: Warum denn überhaupt ein 24/7-Notdienst?
3. "Zugleich betont aber auch die Zahnärztekammer, dass in jedem Fall weiterhin eine Notfallversorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten innerhalb einer zumutbaren Entfernung gewährleistet bleiben muss."
Das ist also die "Erklärung": Es "muss" so sein. Punkt. Schluss. Ende der Stellungnahme.
Während sogar Augenärzte in NRW ab Mitternacht frei haben, während Zahnärzte in anderen Ländern und in anderen Bundesländern ab Mitternacht frei haben: In NRW "muss" rund um die Uhr ein Zahnarzt erreichbar sein - obwohl er n.b. im Notdienst viele Behandlungen gar nicht durchführen muss, kann oder gar darf. M.a.W. oft genug kommt ein Patient nur dafür nachts zum Zahnarzt, um zu erfahren, dass er am nächsten Morgen in die reguläre Sprechstunde kommen soll. Insbesondere könnten z.B. Eltern etwas enttäuscht sein, wenn sie nachts in der Zahnarztpraxis erfahren, dass ihr schreiendes Kind gar nicht die gewünschte resp. erforderliche Narkose-Behandlung bekommen kann und insofern schlichtweg rein gar nichts übrigbleibt, als auf die regulären Arbeitszeiten für einen Anästhesisten zu warten.
Zugegeben: Es ist bedauerlich, dass hier eine Chance vertan wurde, den zahnärztlichen Notdienst NRW auf eine ordentliche Grundlage zu stellen. Ungleich bedauerlicher ist aber grundsätzlich die Art und Weise, wie resp. mit welcher Argumentation seitens der Politik Anliegen von Bürgern behandelt werden.

[Zurück zur KzM - Startseite]