Der fanatische Völkermörder Manfred Wucherpfennig (2)

- Sofortige Beschwerde und Einspruch gegen den "Strafbefehl" zu 3 (in Worten: drei) Monaten Kerker  -
(Kirche zum Mitreden, 24.04.2006)
staatsanwalt richter bonn bei G.
gericht katholische kirche vernichten bei G.
EINSPRUCH BEIM LANDGERICHT bei G.
In der Sache Manfred Wucherpfennig (manni-penni) haben wir heute sofortige Beschwerde und Einspruch gegen den "Strafbefehl" zu 3 (in Worten: drei) Monaten Kerker eingelegt; Empfänger waren wieder die üblichen Justizverbrecher, u.a. die SA Bonn und das AG Bonn:
Geschäftsnummer ECHR-LGer1.1R (37843/05)
Pater Lingen ./. Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD") wegen Verletzung
des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN IN DER FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11
Hiermit lege ich sofortige Beschwerde und Einspruch ein gegen den "Strafbefehl" in der Sache Wucherpfennig (manni-penni), s. manni_01.htm; Begründung: 1. Als Priester genieße ich das privilegium fori (CIC can. 120). Eine "staatliche Gewalt" ist also schon deshalb in keiner Weise zuständig; falls ich doch vor einem "BRD"-"Gericht" erscheinen sollte, müsste mir erst eine entsprechende bischöfliche Erlaubnis vorliegen, andernfalls sind "Ladungen" etc. schon von daher null und nichtig. 2. Als bloßer Pseudo-Staat ohne jegliche gesetzliche Grundlage ist die "BRD" nicht rechtsfähig. 3. Das Treiben der BRD ist ein illegaler Eingriff in die Freiheit der Kirche und steht im Widerspruch zum Dogma, dass die Kirche nicht dem Staat unterworfen ist. Durch eine "Anerkennung" einer Entscheidungsgewalt des Staates in kirchlichen Interna würde ich selbst zum Häretiker und ginge meiner kirchlichen Mitgliedschaft verlustig; eher sterbe ich. 4. Es gibt kein Gesetz, das "Beleidigung" definiert, und es gilt der Grundsatz "nulla poena sine lege". Ergo ist "Beleidigung" nicht justiziabel; bereits mit der Einleitung eines "Verfahrens" sind alle Beteiligten schuldig des Verbrechens der Verfolgung Unschuldiger. 5. Ein ähnliches Affentheater wurde bereits gegen mich abgezogen, und die daran beteiligten Völkermörder, i.e. "Richter" Siegfried und "Staatsanwalt" Zschieschak vom "Amtsgericht Hannover", haben bewiesenermaßen hemmungslos gelogen, um meine "Verurteilung" durchzudrücken; die Einzelheiten sind seit langem unwidersprochen veröffentlicht unter hanni.htm. 6. Mit ihrem Treiben verherrlicht die "Justiz" den von den Nazis betriebenen Völkermord und übersteigert ihn. Cf. Papst Pius XII.: "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten." Cf. Pater Johann Maria Lenz: »Am 5. Jänner 1939 brachte mir Matula den roten Schutzhaftbefehl. Am 19. Juli 1940 erhielt ich den zweiten mit genau demselben Wortlaut. Beide Exemplare sind mir unglaublicherweise erhalten geblieben. — „Er gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes und Staates, indem er dadurch, daß er führende Männer der Bewegung gröblichst beleidigt, zu der Befürchtung Anlaß gibt, er werde weiterhin sein staatsfeindliches Verhalten fortsetzen und das Vertrauen der Bevölkerung zur Regierung und Parteiführung zu erschüttern versuchen. Gez.: Heydrich"« Ich werde mich weiterhin mit allen Kräften dafür einsetzen, dass manni-penni öffentlich bekannt wird als der Mann, der selbst die sadistische Gier von Roland Freisler noch in den Schatten stellte (Sekte als katholische Kirche ausgegeben; Gebete durch Pornos ersetzt etc.). 7. Sämtliche - dann immer berechtigten - Anzeigen wegen Verleumdung meiner Person (Falschaussagen!) werden von der Völkermordrepublik Deutschland radikal abgewiegelt. Die schlimmsten Lügen und Ehrverletzungen gegen mich stehen also unter dem besonderen Schutz der BRD. S. z.B. auch meine entsprechenden Beiträge im Forum von beschwerdezentrum.de. Diese Ungleichbehandlung unterstreicht den terroristischen Charakter des BRD-Völkermörder-Packs. Einerseits genießt jeder, der mich öffentlich durch den Schmutz zieht und Lügen über mich verbreitet, vollen BRD-Schutz; andererseits werde ich, sobald ich das Unrecht beim Namen nenne, unter dem Vorwand des Null-Paragraphen "Beleidigung" zu monatelangem Kerker verurteilt. Ferner sei erinnert an das hochgradig verbrecherische Treiben des Völkermörder-Packs "Justiz Heilbronn": Es wurden einfach praktisch alle BRD-internen Vorschriften der "StPO" gebrochen, um mich zu "verurteilen"; dies wird in einem eigenen KzM-Text noch ausführlicher gewürdigt. 8. Es besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, die "BRD"-"Justiz" noch ernst zu nehmen, zumal sie schon öffentlich als "Saustall", als "Rechtsbeugermafia", "übles Pack" etc. bezeichnet wird. Die radikale Verlogenheit konkret der Völkermord-"Justiz" Bonn ist bereits unwiderlegbar bewiesen z.B. in der Pressemeldung (presse.htm).
Solange nicht wenigstens diese acht Einwände gegen das Bonner Affentheater ausgeräumt sind, ist ein erfolgreiches Prozessieren gegen mich absolut ausgeschlossen. Drohungen etc. würden nur als weitere Verbrechen gewertet.
Rechtsbelehrung: Notwehr kann ggf. bis zur Tötung des ungerechten Angreifers gehen.


Der von der BRD betriebene zielgerichtete Völkermord gegen die katholische Kirche wurde zwischenzeitlich übrigens nochmals von den "Machthabern" unterstrichen, wohl in der Hoffnung, uns in die Kapitulation zu treiben. Wie dem auch sei: Am 21.04.2006 erhielten wir wieder mal einen Brief von der "Justiz"-Hurek, u.z. in der Sache heise.de und pcbsd.org:

Justizministerium NRW  40190 Düsseldorf
Martin-Luther-Platz 40 40212 Düsseldorf
Telefon: 0211 8792-0
Durchwahl: 0211 8792-386
Telefax: 0211 8792-456
E-Mail: poststelle@jm.nrw.de
Bearbeiterin: Frau Hurek
Datum: 13.04.2006 [Gründonnerstag!, Anm. PRHL]
Aktenzeichen: 4121 E-III. 117/06 (bei Antwort bitte angeben)
Ihre Strafanzeige vom 19.01.2006 wegen Beleidigung
(29 Js 302/06 Staatsanwaltschaft Essen)
Ihre weitere Dienstaufsichtsbeschwerde vom 19.03.2006 gegen den Bescheid des Generalstaatsanwalts in Hamm vom 15.03.2006 (2 Zs 879/06)
Sehr geehrter Herr Lingen,
nach Prüfung des Sachverhalts weise ich Ihre weitere Dienstaufsichtsbeschwerde, die mir auch im Übrigen zu Maßnahmen keinen Anlass gibt, als unbegründet zurück.
Auf weitere Eingaben in dieser Angelegenheit, die neues Sachvorbringen nicht enthalten, können Sie einen nochmaligen Bescheid nicht erwarten.
Hochachtungsvoll Im Auftrag Hurek

Einerseits genießt jeder, der uns öffentlich durch den Schmutz zieht und Lügen über uns verbreitet, vollen BRD-Schutz; andererseits werden wir, sobald wir das Unrecht beim Namen nennen, unter dem Vorwand des Null-Paragraphen "Beleidigung" zu monatelangem Kerker verurteilt.
Zeit, die Dinge in Ordnung zu bringen.

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