Norbert Leygraf contra katholische Kirche

- Fax an Rheinische Kliniken Essen, Landgericht Bonn etc. -
(Kirche zum Mitreden,  17.07.2011)
Fax-Sendung; Adressaten:
- Norbert Leygraf, c/o Rheinische Kliniken Essen, 0201/7227-301
- Manfred Wucherpfennig, c/o Landgericht Bonn, +49 228  702-1600
- Robert Zollitsch, c/o V2-Stützpunkt Freiburg, 0761-21 88-427
- Steffi Dobmeier, c/o taz.de, 030-251 50 28
- Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803-2920
- Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51


Strafverfahren Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11

Im Artikel »Missbrauchsfälle in der Katholischen Kirche. "Zu kriminalistisch, zu technokratisch"« (taz.de, 13.07.2011) heißt es:
"Norbert Leygraf arbeitet bereits seit 2004 als Wissenschaftler für die Katholische Kirche."
Tatsächlich bezieht sich der taz-Artikel aber gar nicht auf die katholische Kirche, sondern auf die Sekte des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2).

Daher die Frage:
Mit welcher Begründung bezeichnet Leygraf die V2-Sekte als "katholische Kirche"?

Konkreter Hintergrund für diese Anfrage: In besagtem Jahr 2004 diffamierte mich Leygraf im Auftrag von V2-Sekte resp. "Landgericht Bonn". Seine von ihm und Sven Kutscher verschuldete "gutachterliche Äußerung" wurde in einem ausführlichen, weit verbreiteten Text gewürdigt:
»Diffamierung per "Sachverständigen-Gutachten".
Eine Fallstudie zu Norbert Leygraf / "Landgericht Bonn"«, 09.09.2004
http://www.kirchenlehre.com/leygraf.pdf

Anscheinend war also Leygrafs gezielter, direkter Generalangriff gegen die katholische Kirche der Beginn seiner Zusammenarbeit mit der V2-Sekte.

N.B.: Auch andere - seitens V2-Sekte resp. brd gegen mich aufgehetzte - Psycho-Fetischisten sind bei Entmündigungsverfahren gegen mich gescheitert. Die endgültigen Ergebnisse:
"Bei Herrn L. lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt." »Die Ausführungen des Verf. sind "nicht unlogisch", sondern "in sich völlig logisch"; es liegen "keine Wahnvorstellungen" beim Verf. vor; der Verf. ist "offensichtlich klug" und "voll schuldfähig".«
"Justiz contra Realität, Beispiel Titelmissbrauch.
Pressemeldung: Ein neues Gutachten zu einem längst geklärten Sachverhalt", 29.05.2011
http://www.kirchenlehre.com/titeln12.htm


Die Antwort auf o.g. Frage muss mir bis zum 31.07.2011 vorliegen.


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