Der Letzte seiner Art

- Leser fragen, wir antworten nicht -
(Kirche zum Mitreden, 25.07.2000)

Gestern erhielten wir folgende e-mail:
"Sehr geehrter Autor von KzM! Koennen Sie mir sagen, in welchen Punkten die Messe von 1962 gegenueber dem Messbuch von 1958 geaendert wurde und wieso diese Aenderungen nach Ihrer Auffassung die Messe ungueltig machen? MfG"

Wir antworteten unverzüglich:
"Sehr geehrter Herr M., koennen Sie mir sagen, wo ich die Roncalli-Messe für ungültig erklärt habe? Das ist sie nämlich nicht; sie ist verboten, weil sie nicht von einem Papst promulgiert wurde. Wenn allerdings ein nach dem Novus Ordo ordinierter "Priester" (d.h. ein Laie) zelebriert, ist seine "Messe" ungültig, unabhängig vom Messbuch. Die offensichtlichsten Änderungen der Roncalli-Messe gegenüber der katholischen Messe: 1. hl. Josef im Kanon; 2. Schlussevangelium IMMER Johannes-Prolog; in der katholischen Messe gibt es Ausnahmen bei hohen Festen. Textempfehlungen: Willkommen im Club (fg_9702.htm); Die Indultszene (indult.htm). Ungültig ist der Novus Ordo Missae. In den zahllosen Spektakeln, die in den "Pfarreien" abgehalten werden, ist das, was im "neuen Messbuch" steht, zwar ohnehin meist nicht mehr wiederzuerkennen, aber eindeutig ist, dass Neu-Rom eine häretische Auffassung von der Messe verbreitet, s. z.B. Alles Gute kommt von oben (unten.htm). Eigentlich war Ihre Anfrage (und damit auch meine Antwort) unnötig. Wie auch immer, ich werde für Sie beten, dass Ihre Suche nach der Wahrheit aufrichtig ist und von Erfolg gekrönt wird. Im Herrn"

Die ganze Geschichte hat zwar nur wenige Minuten gedauert, allerdings wird es keine weiteren Briefwechsel dieser Art mehr geben. Wir müssen nun endgültig eingestehen, dass wir mit der Bearbeitung solcher mails ein totes Rennen fahren. Das System, dem auch diese mail folgt, hatten wir z.B. bei dem Nachwuchsschauspieler Mario Derksen beobachtet. Man legt uns irgendeine offenkundig falsche Meinung in den Mund und nimmt dann die Tatsache, dass wir diese falsche Meinung nicht begründen können, als Beweis gegen uns. Wenn ignorantia affectata vorliegt, sind alle unsere Bemühungen aussichtslos. Was wir auf der Startseite z.Th. Leserbriefe schreiben, bleibt völlig unberücksichtigt; dass wir die uns untergeschobene Behauptung gar nicht getroffen haben, bleibt unberücksichtigt - warum sollte dann die Beantwortung einer e-mail Berücksichtigung finden?

Bemerkenswert ist, dass der Leser diese mail vermutlich kurz nach der Lektüre des Editorials zu Ausgabe 11/00 geschrieben hat, wo wir u.a. beklagt hatten: "Wir können uns den Mund fusselig reden und die Finger blutig tippen, trotz unserer Bemühungen finden wir allgemein wenig Bereitschaft, diese traurige Situation zu ändern." Will man uns quasi den Todesstoß dadurch verpassen, dass man uns die Erfolgslosigkeit unserer Arbeit so deutlich unter die Nase reibt? Die Motive, warum uns Leser in dieser Weise belästigen, mögen von Fall zu Fall unterschiedlich sein und werden hier nicht weiter untersucht. Hoffen wir einfach, dass solche unnötigen mails nie wieder in unserem Postfach landen.

Das heißt aber nicht, dass unsere Gegner nicht auch mails schreiben sollen, ganz im Gegenteil: KzM liefert sehr reichlich Material, das zum Nachfragen per e-mail einlädt, allerdings sind die mails nicht an uns zu schreiben, sondern an unsere Gegner (V2-Funktionäre, V2-Laien, Politiker, Richter etc.). Diese Gegner beantworten unsere Fragen nicht, obwohl die Antworten unverzichtbar sind. Und wer diese Gegner in irgendeiner Form finanziell unterstützt (etwa durch Steuern), der hat doch wohl das Recht, eine Antwort einzufordern. Unsere Gegner brauchen dabei nur ein einziges Mal zu antworten: Sobald uns ihre Antwort vorliegt, werden wir sie bei KzM veröffentlichen. Nehmen wir z.B. die Behauptung:


"Der Beklagte veröffentlicht seit längerer Zeit Publikationen unter dem Stichwort 'Kirche zum Mitreden'. Im Rahmen dieser Publikationen veröffentlicht der Beklagte u.a. 'Informationen über die römisch-katholische Kirche'. Diese 'Informationen' weisen in der Regel einen unzutreffenden, teilweise schmähenden Inhalt über die Katholische Kirche auf."


Das ist ein Originalzitat aus der Anklageschrift, die schließlich zu unserer Verurteilung geführt hat. Jeder hat nicht nur das Recht, sondern eigentlich auch die Pflicht, nachzufragen, mit welchem Recht unsere Aussagen als "in der Regel unzutreffend, teilweise schmähend" verurteilt werden. Diese Frage können wir nicht beantworten; noch nicht einmal in der Anklageschrift oder im "Urteil" wird diese ungeheuerliche Verleumdung begründet. Wer also nachfragen möchte, der frage nach. Wer nicht nachfragen möchte und statt dessen V2-Sekte und Staat blind glauben möchte, muss sich den Vorwurf der ignorantia affectata gefallen lassen. Ebenso werden wir Verbrecher solange als Verbrecher bezeichnen, bis sie die Argumente, auf denen wir unser Urteil gegen sie stützen, widerlegt haben.

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