Kirche zum Mitreden - Leserbriefe 28.02.1998

Wie auf der Hauptseite erwähnt, wird unser Newsletter unangefordert an etablierte V2-Vertreter geschickt; zwar können auch diese den Newsletter einfach abbestellen, doch werden wir auf unseren Seiten darüber informieren, wer abbestellt hat und mit welcher Begründung.
Wir haben ca. eine Stunde nach e-mail-Adressen der großorganisierten V2-Anhänger (Bistümer, Orden, Akademien) gesucht und dann eine Verteilerliste zusammengestellt. Der V2-Newsletter enthält bei dem Hinweis auf die Möglichkeit der Abbestellung folgenden Zusatz gegenüber dem einfachen Newsletter: "Begründung erwünscht". Wer mindestens einmal den V2-Newsletter erhalten hat, ist hier aufgeführt; selbstverständlich werden alle Informationen von Privat-Abonnenten absolut vertraulich behandelt.
Als wir uns die verschiedenen Homepages der Konzilssektierer anschauten, fiel uns eine große Gemeinsamkeit fast aller Seiten auf: Das Web-Design ist im besten Falle katastrophal. Wer bei der Internet-Navigation - wie zu empfehlen - die Bilder nicht automatisch laden läßt, der sieht bei den Konzilssektierern oft fast nichts bis gar nichts. Das Chaos-Prinzip ist also auch bei den Web-Seiten beibehalten worden.
Die erste Rückmeldung auf den V2-Newsletter kam von Wolfgang Felber "SJ"; Felber ist der Kontaktmann bei Fragen und Anmerkungen zu den Web-Seiten der Neo-Jesuiten. Hier der komplette Wortlaut der Felber-mail:
"Seit wann bin ich V2 - Vertreter?
Bitte Zusendung einstellen!!!
Wenn es mich interessiert, dann kann ich es auf der www-Seite lesen.
Wolfgang Felber"
Sehr primitiv und arrogant, was Felber da schreibt: Die einleitende Frage "Seit wann bin ich V2 - Vertreter?" kann zwei Bededeutungen kann:
a) wirkliche Frage, anders formuliert: "Von welchem Datum an gehöre ich zur V2-Sekte?" Diese Frage an uns zu richten, ist doch zumindest sehr töricht - woher sollen wir denn seine Biographie kennen; er sollte doch wohl selbst wissen, wie lange er schon zur V2-Sekte gehört. Fest steht, daß die Neo-Jesuiten Konzilssektierer sind.
b) rhethorische Frage mit der Aussage "Ich bin kein V2-Vertreter!" In diesem Falle wäre eine Anzeige gegen ihn zumindest bei dem Oberen der Neo-Jesuiten erforderlich, denn in der Konzilssekte ist V2 als ein Super-Konzil zu betrachten, dem jeder bedingungslose Unterwerfung schuldet. Sollte Felber also V2 nicht vertreten, müßte er aus dem Neo-Orden ausgeschlossen werden.
Und: Weswegen, Herr Felber, denn gleich drei Ausrufezeichen hinter Ihrer Bitte? Warum denn so unbeherrscht? Und was soll denn der Satz: "Wenn es mich interessiert, dann kann ich es auf der www-Seite lesen"? Falls das die Begründung sein sollte - dümmer geht´s nimmer. Der Newsletter soll v.a. dazu dienen, Online-Gebühren gering zu halten, weil der Leser nicht die Startseite überprüfen muß, sondern direkt von der e-mail aus den Download der neuen Artikel vornehmen kann; "Kirche zum Mitreden" wird nicht mehr auf gut Glück besucht, da wir unregelmäßig aktualisieren. Man kann darüber spekulieren, warum Herr Felber nicht einfach auf den Versuch einer Begründung verzichtet hat, oder nicht einfach geschrieben hat: "Habe kein Interesse an Ihren Seiten". - Warum, Herr Felber, lassen Sie eigentlich Ihre Kürzel "SJ" weg?

Doch gab es auch freundlichere, wenn auch keinesfalls erfreuliche Leserreaktionen; so machte uns ein Medizinstudent auf die Tatsache aufmerksam, daß Kinder im Mutterleib auch von Professoren an medizinischen Fakultäten als unpersönliche Fleischmasse bezeichnet werden. In unserem Artikel "Abtreibung und Ästhetik" hieß es:
"Abtreibungsbefürworter sagen: Das Kind im Mutterleib ist noch kein Mensch!
Die Wahrheit ist: Mit dem Eindringen der Samenzelle in die Eizelle liegen alle Anlagen des Menschen vor; es kommen keine neuen Informationen hinzu. Die nun einsetzende Zellteilung führt zwar zu enormen phänotypischen Veränderungen, doch ist der Mensch während seines Lebens permanent von Zellwandlungen gekennzeichnet, er tauscht die Körperzellen immer wieder aus und verändert sein Aussehen ständig."
An vielen Schulen und Universitäten werden jedoch noch immer längst falsifizierte Thesen über das Entstehen der menschlichen Person verbreitet, bei denen offenkundig nur eine Ideologie wissenschaftlich verbrämt wurde. Wer z.B. sagt, der Mensch stamme vom Affen ab, will damit möglicherweise sein affiges Verhalten rechtfertigen; wer z.B. sagt, der Mensch durchlaufe im Mutterleib die verschiedenen Stadien der Evolution (z.B. habe er zeitweilig Kiemen wie ein Fisch), der will möglicherweise seine Schuldgefühle wegen einer durchgeführten Abtreibung unterdrücken. Wer sich näher mit der Materie auseinandersetzen möchte, findet in dem Buch "Wie beginnt das menschliche Leben", CH - Stein am Rhein (6)1989, des bekannten Anatomie-Professors Erich Blechschmidt viele wichtige Informationen. Hier ein Zitat aus dem Schlußkapitel: "Zur Personalität des Menschen":
"Eine 'Personalisation' als Entwicklungsprozess gibt es nicht. Das Wesen des Menschen ändert sich während der Entwicklung nicht - daher kann im Verlauf des menschlichen Lebens keine Personalität entstehen. Wie sollte man sich einen Keim, der sich auf ein mögliches personales Dasein ausrichtet, vorstellen? Wie sollte dieses personale Dasein beginnen? Wäre es zunächst nur zu 1%, dann zu 10% und schliesslich vielleicht zur Hälfte existent? Würde es möglicherweise bei geistig Behinderten gar nicht realisiert? Ein einzelliger Keim hat ebenso viel Personalität wie ein Kind oder ein Erwachsener, nur ist diese Personalität funktionell von Fall zu Fall nicht in gleichem Masse auffällig" (S. 159). - Das Buch (Bild 13 kb) ist auch für Nicht-Mediziner sehr gut verständlich geschrieben und enthält viele verständniserleichternde Bilder und Skizzen; sicherlich eine lohnenswerte Anschaffung.
N.B: Viele - insbesondere Studenten - sind der Meinung, man müsse v.a. mehr Milliarden DM in die Hochschulen pumpen, dann sähe es mit der Bildung im deutschen Volk auch besser aus; in Wahrheit aber müssen die Hochschulen zuerst von Volksverhetzern wie z.B. den Konzils-"Theologen" und irreführenden Biologen gesäubert werden, und zwar gründlich und mit aller Schärfe.

Abschließend noch ein Dauerbrenner: Unsere kritische Haltung gegenüber der Lefebvre-Gruppe "Priesterbruderschaft St. Pius X." (z.B. in unserem Text über die Sedisvakanz) sorgt immer wieder einmal für Anfragen. So fragte uns kürzlich eine Leserin, was denn von der Behauptung der Pius-Leute zu halten sei, es bestehe in Wahrheit gar kein Schisma zwischen der Bruderschaft und dem Vatikan.
In der Tat ist dies die gängige Version der Pius-Leute, am hartnäckigsten vielleicht in einer neueren kleinen Broschüre von 1997 vertreten. Auf dem Deckblatt dieses Faltblattes steht:
"Ist die Priesterbruderschaft St. Pius X. schismatisch? exkommuniziert? Rom sagt NEIN
Kann jeder ihre lateinischen Messen besuchen? JA" (die Broschüre kann bei den üblichen Pius-Stützpunkten bestellt werden).
Gewährsmann für diese kühne These ist ein junger Konzilskleriker namens Gerald Murray, der das Lizenziat im Konzilskirchenrecht besitzt und erklärt: [Die Pius-Leute] "sind, soweit ich es erkennen kann, nicht als Schismatiker exkommuniziert, weil der Vatikan nie gesagt hat, sie wären es ... Man kann ... nachweisen, daß Lefebvre nie exkommuniziert war, und daher auch niemand sonst."
Die Pius-Leute fügen dann in einer Anmerkung hinzu: "Ehrlicherweise muß gesagt werden, daß Fr. Murray auf massiven Druck hin seine Aussagen inzwischen widerrufen hat. Aber wenn man auf Grund von politischem Druck behauptet, 2 x 2 = 5, nachdem man das richtige Ergebnis, nämlich 2 x 2 = 4, erkannt und ausgesprochen hat, ändert dies dann etwas an der Wahrheit?"
Die Lügenbarone von der Pius-Mannschaft treiben hier in bewährter hauseigener Tradition ein großes Verwirrspiel. Murray, offensichtlich eine theologische Niete, macht immerhin dankenswerterweise bei seiner kühnen Behauptung, Lefebvre & Co. seien gar nicht exkommuniziert worden, die Einschränkung: "soweit ich es erkennen kann". Helfen wir also seiner geringen Erkenntniskraft auf die Sprünge:
Am 30. Juni 1988 weihte (möglicherweise ungültig!) Mgr. Marcel Levebvre 4 Bischöfe, ohne die erforderliche Genehmigung Roms, das "Mandatum apostolicum", erhalten zu haben. Irreführenderweise wurde vor der Konsekration etwas von einer Art mystischem "Mandatum apostolicum" gefaselt, von einem Auftrag der Kirche, der sich gegen die Hierarchie der Kirche richten soll - Schwachsinn zur Potenz!
Am 1. Juli erscheint dann ein "Dekret" der "Heiligen Kongregation für die Bischöfe":
"Msgr. Marcel Lefebvre, emeritierter Erzbischof von Tulle, hat – trotz des ausdrücklichen Monitums vom 17. Juni und der wiederholten Bitten, er möge von seinem Vorhaben absehen – durch die Bischofsweihe von vier Priestern ohne päpstlichen Auftrag und gegen den Willen des Papstes einen Akt schismatischer Natur gesetzt und sich damit die von can. 1364 par. l und can. 1382 des Codex des kanonischen Rechtes vorgesehene Strafe zugezogen.
Ich erkläre mit allen rechtlichen Folgen, daß sowohl der obengenannte Msgr. Marcel Lefebvre als auch Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta "ipso facto" sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen haben. Weiter erkläre ich, daß Msgr. Antonio de Castro Mayer, emeritierter Bischof von Campos, indem er direkt an der Liturgiefeier als Konzelebrant teilnahm und öffentlich dem schismatischen Akt zustimmte, sich die von ca. 1364 par. 1 vorgesehene Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen hat. Die Priester und Gläubigen werden ermahnt, dem Schisma von Msgr. Lefebvre nicht zuzustimmen, weil sie sich "ipso facto" die schwere Strafe der Exkommunikation zuziehen würden. Gegeben von der Kongregation für die Bischöfe, am 1. Juli 1988
gez. Kardinal Bernardin Gantin
Präfekt der Kongregation für die Bischöfe
(Orig. lat. in O.R. 3. 7. 88)"
Am 2. Juli 1988 erklärte Karol Wojtyla, der Konzilspapst "Johannes Paul II.", dann in einem "Motu proprio" (kirchenrechtliche Entscheidung) "Ecclesia Dei" über die Weihehandlung Lefebvres u.a.:
"Die Tat als solche war Ungehorsam gegenüber dem Römischen Papst in einer sehr ernsten und für die Einheit der Kirche höchst bedeutsamen Sache, wie es die Bischofsweihe ist, womit die apostolische Sukzession sakramental aufrechterhalten wird. Darum stellt dieser Ungehorsam, der eine wirkliche Ablehnung des Römischen Primats in sich schließt, eine schismatische Tat dar. Da sie diese Tat trotz des offiziellen Monitums vollzogen, das ihnen durch den Kardinalpräfekten der Kongregation für die Bischöfe am vergangenen 17. Juni übermittelt wurde, sind Msgr. Lefebvre und die Priester Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta der schweren Strafe der Exkommunikation verfallen, wie sie die kirchliche Disziplin vorsieht."
Noch deutlicher geht es nun wirklich nicht - und außerdem müßten wenigstens die Pius-Leute von den Dekreten des Vatikans wissen, denn wir haben aus einem Buch der Pius-Mannschaft zitiert (Erzbischof Marcel Lefebvre, Damit die Kirche fortbestehe, Stuttgart 1992)!
Diese klare Entscheidung wurde von Rom nie widerrufen; weil die Pius-Leute von Rom als "Akatholiken" betrachtet werden, sind auch die Maßstäbe über den Verkehr mit Akatholiken bei ihnen anzuwenden, d.h. es ist für Konzilskatholiken eindeutig verboten, an den liturgischen Handlungen der Pius-Leute teilzunehmen (über das katholische Kirchenrecht s. den Artikel über die SAKA-INFORMATIONEN).
Es bleibt dabei: Grundsätzlich gibt es nur zwei Möglichkeiten, u.z. a) Wojtyla ist Papst / b) Wojtyla ist nicht Papst.
Fall a) Die Entscheidungen Wojtylas sind rechtsverbindlich / Fall b) Die Entscheidungen Wojtylas sind nicht rechtsverbindlich.
Fall c) [Sonderfall Pius-Mannschaft]: Karol Wojtyla ist Papst und nicht Papst; seine Entscheidungen sind rechtsverbindlich und nicht rechtsverbindlich; 2 x 2 = 4 und 2 x 2 = 5.

An dieser Stelle bitten wir nochmals um Verständnis dafür, daß wir Leserbriefe üblicherweise entweder persönlich oder auf unseren Leserbriefseiten beantworten; manchmal ist die Reaktionszeit leider auch sehr lang, es wird aber jede Zuschrift berücksichtigt.

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