"Rechtsanwalt" Karlheinz Gutenkunst, "Rechtsanwältin" Yvonne Groß-Wetz, Speyer (2)

- Die vermeintliche "Anklageschrift" wegen "Beleidigung" -
(Kirche zum Mitreden, 21.06.2007)
schreiben wegen beleidigung bei G.
Bundesverfassungsgericht "Abitur" Beleidigung bei G.

Zur Vorgeschichte

21.06.2007 Pseudo-"Anklageschrift"


Amtsgericht Dorsten - Postfach - 46251 Dorsten
Anschrift: Alter Postweg 36
46282 Dorsten
Sprechzeiten: Mo.-Fr.: 8.00 -12.00 Uhr und Di.: 13.00 - 15.00 Uhr
Telefon: 02362/2008-0
Telefax: 02362/2008-51
bei Rückfragen: 02362/2008-49 (Frau Rogge)
Datum: 18.06.2007
Geschäftsnummer: 23 Ds-48 Js 282/07-(182/07)
(Bitte bei allen Schreiben angeben!)
Sehr geehrter Herr Lingen,
in der Strafsache gegen Lingen
wird Ihnen hiermit die Anklageschrift zugestellt.
Falls Sie die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wollen, werden Sie aufgefordert, dies binnen einer Woche nach Zustellung dieses Schreibens zu erklären. Wenn Sie die Vernehmung von Zeugen beantragen, sind die Tatsachen anzugeben, über die jeder einzelne Zeuge vernommen werden soll. Alle Anträge können Sie schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz
Richterin am Amtsgericht
Beglaubigt
Rogge Justizbeschäftigte

Staatsanwaltschaft Essen, 25.05.2007 48 Js 282/07
Anklageschrift
Rolf Hermann Lingen
Staatsangehörigkeit: deutsch
wird angeklagt,
am 18.8.2006 in Dorsten
einen anderen beleidigt zu haben.
Dem Angeschuldigten wird folgendes zur Last gelegt:
Er veröffentlichte im Internet folgende, die Rechtsanwälte Gutenkunst und Groß-Wetz in Speyer betreffende Textpassage: "Anwaltsbüro Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz bereichern sich gewerbsmäßig an der Nötigung , wobei ihnen nicht entgangen sein kann, dass die brd mich schon so sehr in den finanziellen Ruin getrieben hat, dass sie selbst bei " Geldstrafen" direkt "ersatzweise" Kerkerhaft anordnet. Diese als Werturteil zu qualifizierende Äußerung hat folgenden Hintergrund: die betroffenen Rechtsanwälte vertraten einen Mandanten, der gegenüber dem Angeschuldigten Unterlassungsansprüche geltend machte. Diese Geltendmachung wird von dem Angeschuldigten als Nötigung qualifiziert, an der sich die betroffenen Rechtsanwälte bereichern, an der sie mithin, dem Wortsinn entsprechend, zu Unrecht partizipieren. Erschwerend kommt hinzu, dass der Angeschuldigte für seine Äußerung eine Plattform wählte, die es einem unüberschaubaren Personenkreis ermöglichte und möglicherweise noch immer ermöglicht, sie zur Kenntnis zu nehmen.
Vergehen nach §§ 185, 194 StGB
Die erforderlichen Strafantrage sind rechtzeitig gestellt.
Beweismittel:
1. Zeugen:
Yvonne Groß-Wetz, Rützhaubstraße 2, 67346 Speyer/Rhein
2. Internet-Ausdrucke Bl. 7-23 d. A.
Es wird beantragt, das Hauptverfahren vor dem
Amtsgericht: Dorsten - Strafrichter -
zu eröffnen.
[KEINE UNTERSCHRIFT, KEIN STEMPEL, NADA]
(Eggenhofer) Amtsanwalt


21.06.2007 Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen


In den Straf- und Entmündigungsverfahren gegen die Völkermörder AG Dorsten / SA Essen / "Polizei Recklinghausen" / "Rechtsanwälte" Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz, Speyer/Rhein; wird hiermit auf den neuerlichen Angriff dieser kriminellen Gruppen gegen die katholische Kirche sowie die besondere Dringlichkeit hingewiesen. Das Verfahren wird zudem hiermit auf "Eggenhofer Amtsanwalt" ausgeweitet sowie gegen die OMF-"brd"-Funktionäre DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE u.a. wegen bewiesener Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger und Strafvereitlung eingelegt.
Begründung: Heute traf ein Schreiben von "Amtsgericht Dorsten" hier ein, adressiert an einen "Herrn Rolf Hermann Lingen". Bewiesenermaßen sind sich "Amtsgericht Dorsten" und "Staatsanwaltschaft Essen" vollauf bewusst, dass ich Anspruch auf den Pater-Titel habe: Bereits 1999, d.h. vor knapp acht Jahren (!), wurden der "Polizei Recklinghausen" eindeutige unwiderlegbare und auch immer unwidersprochen gebliebene (!!) Beweise vorgelegt, dass ich römisch-katholischer Priester bin; dies geschah unter auch von dritter Seite schriftlich bestätigter Zeugenschaft (verlade.htm), und selbst wenn die "Justiz" die vorgelegten Beweise vernichtet haben sollte, stehen sie ja noch immer für jeden abrufbar im Internet (schmitz.htm). Zudem ist in dieser Sache auch ein Strafverfahren gegen "Direktor Huda" (Spitzname: Hitla) vom AG Dorsten sowie die SA Essen anhängig. Das heutige AG-Schreiben, manisch-wichtigtuerisch mit einer "Geschäftsnummer" "23 Ds-48 Js 282/07-(182/07)" aufgepeppt, enthält eine vermeintliche "Anklageschrift"; in Wahrheit ist das aber schon rein formal bloß bedrucktes Papier ohne irgendwelche objektive Relevanz: Es fehlen sogar Stempel und Unterschrift! Dabei ist zuzugeben, dass die OMF-"brd" ohnehin nur von - wenn auch höchstgradig kriminellen - Privatpersonen terrorisiert, aber nicht ordentlich regiert wird (unsicher.htm); also "amtlich" ist da eh gar nichts. Dann wird in der "Anklageschrift" als "Beweis" für meine "Schuld" angeführt: "Internet-Ausdrucke Bl. 7-23 d. A." Nur: Es gibt da gar keine "Internet-Ausdrucke Bl. 7-23 d. A." Hier könnte man immerhin geltend machen, dass die "Justiz" eh nur aus Illusionen und Phantastereien "argumentiert". Objektiv hat sich die Verbrecherclique  AG Dorsten / SA Essen / "Polizei Recklinghausen" / "Rechtsanwälte" Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz / "Eggenhofer Amtsanwalt" schon rettungslos das Genick gebrochen, dass überhaupt ein "Beleidigungsverfahren" abgezogen wird, denn "Beleidigungsverfahren" erfüllen bewiesenermaßen per se immer schon den Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger. Es ist einschlägig bekannte Tatsache, dass der "Ehrenschutz" in der OMF-"brd" nur Täterschutz ist, d.h. wer notwendige Kritik an Verbrechen vorbringt, wird nicht nur abgewiesen, sondern obendrein mit dem Joker "Beleidigung" kriminalisiert; s. auch Peter Briody: Die Beleidigungsgesetze in Deutschland (briody.htm), dort insbesondere die Problematik von "Vorsitzender Richter Schwill" vom LG Bonn. Zur selben Sache s. auch: »LG Bonn: Vorsitzender Richter beschimpft alle Prozesszuschauer als "Vollidioten"«: »Wie Claus Plantiko bewiesen hat, gibt sogar das BVerfG selbst zu, dass "Beleidigungs-Prozesse" infolge inexistenter gesetzlicher Bestimmtheit immer illegal sind. [...] Justizbeobachter sind sich zudem einig, dass "Beleidigungsprozesse" nicht dem Ehrenschutz, sondern dem Täterschutz dienen: Wer die Wahrheit ans Licht bringt, kann dafür völlig problemlos mit dem "Beleidigungs"-Vorwurf als "Straftäter" diffamiert und mundtot gemacht werden.«
(http://www.zundelsite.org/german/news/070325_Richter_LG_Bonn.php). In dem bedruckten Papier ohne Unterschrift und Stempel von "Eggenhofer Amtsanwalt" liegt zudem wieder das klassische Justiz-Nichts vor: Es wird einfach ein KzM-Zitat, in dem konkreten Fall eine sachliche Würdigung der Verbrechen von Gutenkunst und Groß-Wetz, genannt und dann aus heiterem Himmel die Lüge: "Das ist eine Beleidigung!", darunter gesetzt, und schwupps: Fertig ist der "Beweis" à la OMF-"brd". Das "Strafverfahren" gegen mich ist also aus äußeren und inneren Gründen absolut nichtig und kann niemals und in keiner Hinsicht als "rechtmäßig" / "rechtskräftig" gelten. Um weiteren Schaden von sich abzuwenden, werden die Völkermörder hiermit aufgefordert, mir bis zum 28.06.2007 sowohl die Nichtigkeits- und Einstellungserklärung ihres "Verfahrens" als auch eine angemesse Bitte um Entschuldigung schriftlich vorzulegen; danach tritt ohne weiteres Versäumnis ein. Bereits aus den begangenen Verbrechen bestehen gegenüber  AG Dorsten / SA Essen / "Polizei Recklinghausen" / Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz / "Eggenhofer Amtsanwalt" u.a. umfangreiche Schadensersatzansprüche, die bei den zuständigen Stellen geltend gemacht werden. Für das weitere wird an das Straf- und Entmündigungsverfahren gegen den fanatischen Völkermörder Manfred Wucherpfennig (Spitzname: manni-penni) erinnert (manni_05.htm). Dort wird weiter dargelegt, warum die OMF-"brd" ohnehin gar keine rechtmäßigen Verfahren gegen mich führen *KANN*.


Mitmach-Aktion

Wer möchte, kann bei den Verfahren gegen AG Dorsten / SA Essen / "Polizei Recklinghausen" / "Rechtsanwälte" Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz als Nebenkläger auftreten und dies auch den entsprechenden Stellen mitteilen.
- "Staatsanwaltschaft Essen", Zweigertstr. 56, 45130 Essen, Fax: 0201 803-2920
- "Amtsgericht Dorsten", Alter Postweg 36, 46282 Dorsten, Fax: 02362 / 2008-27
- Karlheinz Gutenkunst, Yvonne Groß-Wetz, 67346 Speyer/Rhein, Rützhaubstrasse 2, Telefon (06232)76253, Telefax (0 62 32) 7 85 53
- "Polizei Recklinghausen", Westerholter Weg 27, 45657 Recklinghausen, Fax: (02361) 55-2283
polizei dorsten fax bei G.
Beispieltext: a**** Hiermit gebe ich bekannt, dass ich bei den Verfahren gegen AG Dorsten / SA Essen / "Rechtsanwälte" Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz / "Polizei Recklinghausen" wegen des von ihnen betriebenen Völkermordes gegen die katholische Kirche, namentlich wegen der komplett illegalen Vernichtungsaktivitäten gegen Hochwürden Pater Lingen, als Nebenkläger auftreten möchte.
Bezug: http://www.kirchenlehre.com/guten_02.htm ****e

ACHTUNG: Handlungen können Konsequenzen haben!

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