Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen (3)

- Im Fall Gunnar Anger geht es in die Verlängerung -
(Kirche zum Mitreden, 25.08.2000)

Wie in den Nachrichten v. 09.07.2000 erwähnt, hatte in unserem Rechtsstreit mit der Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen wegen Gunnar Anger die Staatsanwaltschaft Essen ein "Verfahren gegen unbekannt" (i.e. den gegen uns agierenden Gelsenkirchener Staatsanwalt) begonnen. Dazu erhielten wir heute die Mitteilung aus Essen:


"Geschäfts-Nr.: 25 Js 78/00
Datum: 11.08.00
Betrifft: Ihre Strafanzeige vom 12.06.2000 gegen Oberamtsanwalt Lekaus wegen Rechtsbeugung
Sehr geehrter Herr L.!
Auf Ihre vorbezeichnete Strafanzeige habe ich den Sachverhalt anhand der Akten 29 Js 764/98 StA Essen (früher: 47 Js 1028/98) geprüft, jedoch zur Durchführung von Ermittlungen keinen Anlaß gesehen. Das obige, gegen Sie anhängig gewesene Ermittlungsverfahren ist bereits mit Verfügung vom 26.10.1998 eingestellt worden. Daß zunächst der erforderliche Anfangsverdacht bejaht worden war, ist strafrechtlich nicht zu beanstanden. Ihre Behauptung, Ihnen sei nicht die Möglichkeit gegeben worden, zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, trifft nicht zu, da Sie diese Gelegenheit bei Ihrer verantwortlichen Vernehmung durch die Polizei im September 1998 hatten. Versehentlich ist Ihnen seinerzeit eine Einstellungsnachricht nicht erteilt worden. Ich habe das Verfahren daher gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Rechtsmittelbelehrung ist beigefügt. Hochachtungsvoll
Sydnes, Oberstaatsanwalt

RECHTSMITTELBELEHRUNG
Gegen diesen Bescheid kann gem. § 172 Absatz l Strafprozeßordnung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Beschwerde bei dem Generalstaatsanwalt in Hamm (Postanschrift: Heßlerstr. 53, 59065 Hamm) eingelegt werden. Durch den Eingang der Beschwerde während dieser Zeit bei der hiesigen Staatsanwaltschaft wird die Frist gewahrt. Um Fehlleitungen und Rückfragen zu vermeiden wird gebeten, in der Beschwerdeschrift auch anzugeben, welche Staatsanwaltschaft unter welchen Aktenzeichen den angefochtenen Bescheid erlassen hat."


In unserer Strafanzeige hieß es unmissverständlich:
"Ich setze bei der Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen die Kenntnis aller Texte meiner Homepage KzM voraus. Ferner verlange ich die unverzügliche Zusendung aller relevanten Unterlagen, um die Notwendigkeit einer Strafanzeige gegen Gunnar Anger zu prüfen. Ich werde eine Beurteilung Ihrer Reaktion im Internet veröffentlichen und den Dokumenten der Menschenrechtsklage hinzufügen."

Selbiges gilt auch für die Generalstaatsanwalt in Hamm, an die wir diesen Homepage-Text gelsen03.htm weiterleiten werden. Es gibt mehrere Gründe, gegen diesen Entscheid aus Essen Beschwerde einzulegen, und das sind u.a. die beiden Gründe, weswegen Sydnes vermeinte, das Verfahren gegen Lekaus einstellen zu dürfen:

1. "Daß zunächst der erforderliche Anfangsverdacht bejaht worden war, ist strafrechtlich nicht zu beanstanden."
Zugegeben: Gegen uns werden permanent irgendwelche völlig absurden Prozesse losgetreten und dann genüßlich ausgekostet, aber genau das widerspricht ja dem von uns zitierten § 152 Abs. 2 StPO, der einen begründeten Anfangsverdacht voraussetzt, damit überhaupt ein Verfahren eingeleitet werden kann. D.h. diese niederträchtigen und v.a. - wie der Staatsanwalt im Fall Gunnar Anger vermutlich nun endlich selber einräumt - absolut gegenstandslosen Verleumdungen, die unsere Gegner immer wieder über uns ausschütten, erlauben gerade nicht die Eröffnung eines Verfahrens. Wir haben die Gründe dafür, dass in unserem Falle die Verfahrenseröffnung rechtswidrig war, dargelegt, und diese müssten erst einmal - argumentativ, nicht apodiktisch - widerlegt werden. Hier sehen wir keine Möglichkeit, Sydnes vor Kritik in Schutz zu nehmen.

2. "Ihre Behauptung, Ihnen sei nicht die Möglichkeit gegeben worden, zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, trifft nicht zu, da Sie diese Gelegenheit bei Ihrer verantwortlichen Vernehmung durch die Polizei im September 1998 hatten."
Aha, Sydnes will uns darüber belehren, was bei unserem Verhör, bei dem er gar nicht anwesend war, wirklich passiert ist! Er darf uns schon glauben, was wir in unserem Text Grobe Klötze 2 und auch später noch betont haben: "Wir betonen, daß wir alle Stellen mit einem Kommentar versehen, von denen wir vermuten, daß Anger sich daran stört; es wurden aber nicht alle vom Staatsanwalt inkriminierten Textstellen beim Verhör einzeln besprochen, und im Protokoll wurde sogar nur ein einziges Beispiel erwähnt. Anger selbst hat u.W. keine Liste zusammengestellt, was er konkret als Beleidigung empfindet; dies erschwert unsere Erklärungsarbeit. Es wäre leichter, wenn wir genau wüßten, was überhaupt zur Diskussion gestellt werden soll."
Sydnes meint also, wir würden die Unwahrheit sagen. Das ist eine sehr ernste Anschuldigung, für die er erst einmal Beweise vorlegen muss - andernfalls bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich öffentlich bei uns zu entschuldigen. Wir erklären hier nochmals: Bis heute wurden uns weder von Anger selber noch von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft eine Liste vorgelegt, was als "Beleidigung" bewertet wird und v.a. warum. Unsere Aussage entspricht der Wahrheit, und wir werden an der Wahrheit festhalten, ungeachtet aller Nachteile, die uns daraus erwachsen.

Außerdem wollen wir nicht verschweigen, dass dieses "Versehen" von Lekaus, uns über die Einstellung des Verfahrens nicht zu informieren, bestraft werden sollte. Zunächst: Wer "versehentlich" eine durchgezogene Linie überfährt, der wird auch bestraft; in unserem Falle liegt zwar keine fahrlässige Tötung vor, aber es ist klar, dass die laufende Bearbeitung durch laufende Strafverfahren eine unzulässige und damit strafrechtlich relevante Benachteiligung des unschuldigen Opfers bedeutet (Verlust der öffentlichen Ehrbarkeit, nervliche Belastung etc.). Wir lassen uns allerdings noch nicht einmal durch Terrormethoden von der Wahrheit abbringen, sondern vertrauen auf die Worte der Heiligen Schrift: "Bisher hat euch noch keine Versuchung betroffen, die menschliche Kräfte überstiege. Und Gott ist treu. Er läßt euch nicht über eure Kräfte versuchen, sondern schafft mit der Versuchung auch den guten Ausgang, daß ihr sie bestehen könnt" (1 Kor 10,13).
Und ferner darf man nicht vergessen: Dieser Prozess war durch das Internet weithin bekannt und zudem von extrem hoher Bedeutung (Staatsaktion gegen die römisch-katholische Kirche, Missachtung des privilegium fori, was Sydnes geflissentlich unter den Tisch fallen lässt - Grund Nr. 3 für eine Beschwerde), also nicht irgendein Kleinkram, für den sich eh keiner interessiert. Durch ihr Verhalten hat die Staatsanwaltschaft fleißig Minuspunkte gesammelt, denn immer wieder haben wir ihr vorgeworfen, sich ewig für einen objektiv unzulässigen Prozess Zeit zu lassen, bei dem dem Opfer noch nicht einmal die Prozessgründe dargelegt wurden (die "kafkaeske Situation"). Sicherlich hat nicht jeder Prozess eine so hohe Bedeutung, dass er dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt wird - genau das ist aber bei diesem Prozess der Fall.

Äußerst schwer wiegt die Frage, warum nicht spätestens jetzt uns die genauen Unterlagen zu diesem "Prozess" zugeschickt wurden. Bis heute wissen wir weder, warum der Prozess überhaupt eröffnet, noch, warum er beendet wurde. Nach diesen zwei Jahren (!) voller quälender Ungewissheit sollen wir einfach so den Gedanken wegwischen, dass hier nur (natürlich erfolglos) einmal mehr versucht wurde, uns das Leben zur Hölle zu machen und uns dadurch zur Kapitulation zu zwingen? Nein, die Zeiten, in denen wir uns der gedankenlosen Rücksichtnahme dem Staat gegenüber schuldig gemacht haben, sind vorbei: Jetzt muss alles auf den Tisch! Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, was hier eigentlich gespielt wird!

Wir fordern daher von der Oberstaatsanwaltschaft Hamm auch die Überlassung der vollständigen Prozessakten sowie eine Mitteilung über die Strafe, die Oberamtsanwalt Lekaus wegen seines "Versehens" zu tragen hat. Wir werden alles sorgfältig prüfen und dann einen angemessenen Bericht für KzM verfassen und diesen auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schicken.

Dieser Text geht mit einem kurzen Begleittext versehen ("Hiermit lege ich in der Sache 25 Js 78/00 (Staatsanwaltschaft Essen) Beschwerde ein. Für die Begründung s. anliegenden Text http://www.crosswinds.net/~prhl/gelsen03.htm.") an die Oberstaatsanwaltschaft Hamm; zu gegebener Zeit werden wir auf die Sache zurückkommen. Die deutschen Staatsdienern halten es anscheinend für unmöglich, dass es Personen gibt, die bereit sind, für die Verbreitung der Wahrheit ihr Leben zu opfern. Nun, diese Personen gab es immer, und es wird sie auch immer geben.

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