Fastenzeit und katholische Kirche 
    
      - Pressemitteilung am Faschingsdienstag / Veilchendienstag
        2010 -
    
    
      (Kirche zum Mitreden, 16.02.2010)
    
    
    Über die katholische Fastenzeit kursieren einige Mythen. Die
    Hauptschuld an dieser Verwirrung liegt bei dem Gebilde des sog.
    "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) und an den kollaborierenden
    Medien. Deshalb einige Richtigstellungen:
    1. "Karneval und Fastenzeit gehören zusammen."
    Tatsächlich haben Karneval und Fastenzeit nichts miteinander zu
    tun. Es besteht in der Fastenzeit auch eigentlich kein besonderes
    Fleischverbot (Abstinenz); nur der Aschermittwoch kommt zu den
    ohnehin regulär fleischfreien Freitagen (Freitagsopfer) hinzu -
    wobei das V2-Gebilde allerdings auch dieses Fleischverbot
    abgeschafft hat. Schon von daher wäre es abwegig, dafür
    dem "Fleisch Lebewohl" (Carne, Vale) zu sagen. Erst recht wäre
    es abwegig, deshalb vor dem Aschermittwoch noch mal "richtig ein
    Fass aufzumachen." In Wahrheit ist Karneval das Frühlingsfest
    des heidnischen Götzen Dyonisos (Bakchos), Gott des Weins und
    der Ekstase. Bei den dionysischen Riten ("Mysterien") wurde der
    Götze, mit Tiermaske verkleidet, auf einem Schiffskarren (lat.
    "carrus navalis" => Karneval) umhergezogen, während seine -
    ebenfalls als Tiere verkleideten - Götzendiener um den
    Schiffskarren tanzten. Während das Heidentum Karneval feiert,
    befindet sich die Kirche in der Vorfastenzeit, die in der Liturgie
    schon recht ähnlich der Fastenzeit ist (Bußfarbe violett,
    kein Alleluja, kein Gloria in der Sonntagsmesse). Das V2-Gebilde
    hingegen hat keine Vorfastenzeit; obendrein sind dort sogar
    "Karnevalsmessen" als eine Form der - n.b. sakramental sowieso
    ungültigen - sog. "neuen Messe" häufig, womit das
    V2-Gebilde allerdings eigentlich die Maske nur besonders deutlich
    fallen lässt und sein wahres Gesicht zeigt.
    2. "Die Fastenpflicht kann statt durch Nahrungsverzicht auch durch
    sonstigen Verzicht erfüllt werden."
    Tatsächlich bezieht sich Fasten im kirchlichen Sinne
    ausschließlich auf den Nahrungsverzicht. Das V2-Gebilde
    hingegen predigt erfahrungsgemäß allenfalls noch für
    den Aschermittwoch und den Karfreitag eine Fastenpflicht bzgl. der
    Nahrung sowie ein Fleischverbot; ansonsten wird gerne für ein
    illusorisches "Ersatzfasten" geworben, z.B. weniger Autofahren,
    weniger Rauchen, sich eine "Fasten-SMS" aufs Handy schicken lassen
    etc. Durch solches "Ersatzfasten" quasi nach Belieben wird eine
    eigentliche Fastendisziplin besonders wirksam bekämpft.
    3. "Beim Fasten muss man weniger essen."
    Tatsächlich gibt es im Kern nur die Vorschrift, dass man an
    einem Fasttag nur einmal sich satt essen darf; darüber hinaus
    sind höchstens noch zwei kleine Stärkungen erlaubt.
    Außerdem sind bestimmte Getränke auch außerhalb
    dieser Mahlzeiten erlaubt, namentlich Wasser, Bier (400 kcal /
    Liter) und Wein (rot: 650 kcal / Liter; weiß: 700 kcal /
    Liter), nicht aber z.B. Milch (Buttermilch: 350 kcal / Liter; 1,5%
    Fett: 450 kcal / Liter; 3,5% Fett: 650 kcal / Liter). D.h. im
    Endeffekt kann man - und muss man ggf. aus moralischer Verpflichtung
    zu Gesundheit und Leistungsfähigkeit - auch an jedem Fasttag
    seinen Kalorienbedarf vollständig decken. Anders als bei
    bestimmten "Diäten", insbesondere der "Nulldiät", kann man
    jahrzehntelang ununterbrochen die Fastenvorschriften erfüllen
    und dabei Gesundheit und Leistungsfähigkeit optimal erreichen
    und bewahren. Weil hingegen im V2-Gebilde erfahrungsgemäß
    allenfalls noch an den beiden o.g. Tagen "gefastet" wird, wird gerne
    dafür eine besondere Strenge dadurch vorgespielt, dass dann
    auch die Hauptmahlzeit eher karg ausfallen soll - so als ob
    längeres Fasten gar nicht möglich wäre. Letztlich
    wird also auch damit gegen das eigentliche kirchliche Fasten
    Stimmung gemacht.
    Abschließend: Das Fastengebot ist unter schwerer Sünde
    verpflichtend; diese Verpflichtung beginnt mit Vollendung des 21.
    Lebensjahres und endet mit Beginn des 60. Lebensjahres; ferner
    können Entschuldigungsgründe wie Krankheit oder schwere
    Arbeit vorliegen.
    Bei genauerem Hinsehen erkennt man also, dass die Erfüllung des
    Fastengebotes weitaus leichter fällt, als man es aufgrund der
    Propaganda seitens V2-Gebilde und Medien vielleicht erwarten
    würde. Will man der Kirche Gerechtigkeit widerfahren lassen,
    wird man auch die propagandistischen Verzerrungen hinsichtlich der
    Fastenzeit nicht unterstützen.
    
    S. auch: Feiergebot und Fastengebot
    
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