EuGHMR bekämpft hartnäckig die Menschenrechte

- Der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" unterstützt das Terrorregime der V2-Sekte -
(Kirche zum Mitreden, 20.01.2006)
Über den antichristlichen Terror, mit dem der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" (EuGHMR ) die Menschenrechte bekämpft, ist bei KzM schon berichtet worden, s. Der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" - seine Arbeitsweise und Zielsetzung.

Zum jetzigen Fall: Das antikatholische Propagandablatt "Der 13." titelt derzeit triumphierend: "Ein Sieg der Menschenrechte: Richtungweisendes Urteil für Meinungsfreiheit innerhalb der Kirche". Man ahnt bereits Schlimmes, und tatsächlich ist es sogar noch schlimmer. Die diesbzgl. Meldung von heute, 20.01.2006, beginnt mit den Worten: "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Republik Österreich schuldig gesprochen, das Recht der freien Meinungsäußerung nicht beachtet zu haben. Der Fall liegt fast 10 Jahre zurück: am 17. November 1996 kritisierte ein Leserbrief in der Publikation „Der 13.“ den damaligen Salzburger Generalvikar, Domkapitular und Kirchenrechtsprofessor, weil er seinerseits den Papst kritisiert hatte. Der Priester wollte die Kritik des „13.“ nicht auf sich sitzen lassen und klagte. Die Zeitschrift (vertreten durch den Linzer Anwalt Dr. Michael Metzler) verlor in Österreich in allen Instanzen und wandte sich daraufhin an den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, der die Applikation 2003 einstimmig für zulässig erklärte. Am 19. Jänner 2006 wurde nun das Urteil veröffentlicht: die Republik Österreich hat das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt."

Urteile des EuGHMR können im Internet abgerufen werden; hier ein Ausschnitt aus dem englischen Volltext:
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On 13 November 1996 the magazine “Der 13.” published six letters to the editor dealing with the discussion on a “Church Referendum Movement (Kirchenvolksbegehren)” organised by catholics to promote “progressive” ideas and to strengthen lay influence within the Catholic Church in Austria. One of these letters at issue in the present case reflected a conservative position towards the Church Referendum Movement and criticised Mr Paarhammer, at the material time Vicar General (Generalvikar) of the Archdiocese of Salzburg, member of the Salzburg Cathedral Chapter (Domkapitel) and Professor of Canon Law at the Salzburg University, for his behaviour during the election process for the new Salzburg Archbishop in 1988/89.
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[Am 13.11.1996 veröffentlichte die Zeitschrift "Der 13." sechs Leserbriefe zur Diskussion um ein "Kirchenvolksbegehren", organisiert von Katholiken, um "progressive" Ideen zu verbreiten und um den Einfluss von Laien in der katholischen Kirche in Österreich zu stärken. Einer dieser Briefe, die im vorliegenden Fall zur Debatte stehen, vertrat eine konservative Position zum Kirchenvolksbegehren und kritisierte Herrn Paarhammer, zur damaligen Zeit Generalvikar der Erzdiözese Salzburg, Mitglied des Salzburg Domkapitels und Professor für Kirchenrecht an der Universität Salzburg, wegen seines Verhaltens während der Wahl des neuen Erzbischofs von Salzburg in den Jahren 1988/89.]

Man darf sich dabei nicht von den Schattenbox-Spielchen ablenken lassen, die im weiteren "Urteils"-Text noch groß und breit in die Länge gezogen werden. Es geht letztlich nur um eines: Der EuGHMR zementiert die antichristliche Lüge, dass es sich bei der V2-Sekte um die katholische Kirche handelt. Damit liegt ein weiterer klarer Beweis dafür vor, dass der EuGHMR die Menschenrechte gezielt unterdrückt und bekämpft. Wer sich noch zum katholischen Glauben bekennt, der wird mit Verweis auf derlei "Urteile" mit endlosen "Strafen" terrorisiert. Das ist "Religionsfreiheit" in der EU-Fassung.
Der EuGHMR marschiert also hartnäckig weiter auf seinem antichristlichen Zerstörungsweg. Man darf gespannt sein, wie die derzeitige Klage gegen die "BRD" ausgehen wird. In jedem Fall ist der EuGHMR auch für dieses verbrecherische "Urteil" unentschuldbar, denn er war schon seit Jahren über die Problematik der V2-Sekte umfangreich informiert und wurde in den vergangenen Monaten immer wieder durch unsere Eingaben auf die für jeden denkenden Menschen ohnehin offenkundigen Fakten hingewiesen.
Es ist also durchaus an der Zeit, über weitere Schritte gegen den EuGHMR und überhaupt gegen die "Europäische Union" nachzudenken.

Das ist aber nicht die einzige aktuelle Horrormeldung aus dem Irrenhaus "Europäische Union". Bereits am 18.01.2006 verabschiedete das EU-Parlament eine "Resolution" gegen so gen. "Homophobie", also gegen die Kritik an sodomitischen Verbindungen (Abstimmungsergebnis: 468 dafür, 149 dagegen, 41 Enthaltungen). Während früher Sodomie strafbar war, muss man heute Repressionen fürchten, wenn man Sodomie kritiisiert.
Die "Europäische Union" erweist sich damit einmal mehr als wichtiges Instrument zur Versklavung der Menschheit an den bösen Feind.

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